Madeleine-Rita Mittendorf
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Kollegin Feußner, können Sie mir bitte die Frage beantworten, in welcher Art und Weise die Kultusministerkonferenz, unabhängig davon, wer gerade den Vorsitz innehat, ihre Beschlüsse fasst?
Aha. Also ist die Frage nach dem Vorsitzenden völlig irrelevant.
Meine zweite Frage ist: Sehen Sie sich in der Lage, in einem zusammenhängenden Redefluss darzustellen, welche konkreten Konsequenzen Sie in Auswertung der Antwort auf die Große Anfrage vorschlagen? Es wäre schön, wenn Sie dies in drei Sätzen und nicht in einem fünfminütigen Beitrag darstellen würden.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Qualität schulischer Arbeit steht und fällt mit dem Leistungsvermögen und dem Leistungswillen, mit dem Engagement und der Motivation der an jeder einzelnen Schule Beschäftigten. Das ist keine neue Erkenntnis aus der PisaStudie, sondern das ist so.
In diesem Zusammenhang kommt dem Gesundheitsschutz und der Gesundheitsförderung am Arbeitsplatz Schule eine besondere Bedeutung zu. Beide Komponenten sichern die notwendigen Rahmenbedingungen für eine qualitätsbewusste Lehr- und Erziehungsarbeit, aber auch für eine gute Lerntätigkeit.
Ich sage Ihnen nichts Neues, wenn ich darauf hinweise, dass der Arbeitsplatz Schule eine Besonderheit aufweist, nämlich die Zweiteilung der Verantwortungsbereiche. Dass das durchaus problematisch ist, hat sich aus den bisherigen Aussagen schon gezeigt.
Das Land als Arbeitgeber des pädagogischen Personals ist für die betriebsärztliche Betreuung seiner Bediensteten und für den Arbeitsschutz im inneren Bereich verantwortlich. Die Schulträger sind als Sachkostenträger für den äußeren Schulbereich sowie für die sicherheitstechnische Betreuung im Rahmen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung verantwortlich.
In den Antworten der Landesregierung zu den vom Antragsteller eingereichten Kleinen Anfragen wurde ausführlich zu den im Verantwortungsbereich der Landesregierung liegenden Aufgaben und deren Umsetzung Stellung genommen. Eine wesentliche Rolle spielen dabei ohne Zweifel Präventiv- und Therapiemaßnahmen für Lehrkräfte im Hinblick auf die Belastungen und die Gefährdungen, die aus der Schulorganisation bzw. aus der konkreten Arbeitsgestaltung entstehen bzw. die mit der spezifischen Rolle des Berufsbildes der Lehrerin und des Lehrers verbunden sind. Das können sein: intransparente Organisations- und Entscheidungsabläufe, ungünstige Klassengrößen, quantitative oder qualitative Überforderungen usw.
Von nicht zu unterschätzender Bedeutung - ich möchte das deshalb an dieser Stelle nennen - sind die Belastungen und Gefährdungen, die auf persönlichen Defizi
ten beruhen. Dazu zählen zum Beispiel beim pädagogischen Personal eine eingeschränkte Problemlösungskompetenz, Probleme im Umgang mit aggressiven Schülern, Angstgefühle, eine eingeschränkte methodische Kompetenz, aber auch die fehlende Fähigkeit zur Entspannung und Erholung. Als Stichwort sei an dieser Stelle das Burn-out-Syndrom genannt, dem es entgegenzutreten gilt. Dies bedarf jedoch auch der Eigeninitiative der Betroffenen.
Über die Umsetzung der gesetzlichen Pflichten, die sich aus dem Arbeitssicherheits- und aus dem Arbeitsschutzgesetz für die Schulverwaltung ergeben, insbesondere im Hinblick auf die einzusetzenden Organe, haben wir die Ausführungen des Ministers gehört. Für die Lösung jener Arbeitssicherheits- und Arbeitsschutzprobleme, die im Verantwortungsbereich des Schulträgers liegen, ist eine Verständigung mit den kommunalen Spitzenverbänden dringend notwendig. Die Probleme sind bekannt. Sie müssen wieder aufgegriffen werden. Ich glaube, das ist auch zu schaffen.
Allein aus diesem Grund erscheint auch unserer Fraktion der Termin für eine schriftliche Berichterstattung Ende Januar unrealistisch. Wir erachten es als sinnvoll, den schriftlichen Bericht den genannten Ausschüssen bis März vorzulegen, und erheben dies zum mündlichen Änderungsantrag zu Punkt 1 des Antrages.
Dem Punkt 2 des Antrages der CDU-Fraktion stehen wir aus Gründen mangelnder Umsetzbarkeit ablehnend gegenüber. Es erscheint uns mehr als fragwürdig, wie eine ordnungsgemäße Vorbereitung, Durchführung und Auswertung einer Anhörung in der verbleibenden Zeit bis zur Landtagswahl gesichert werden soll. Notwendig wäre auch eine Beteiligung der oben genannten Ausschüsse für Bildung und Wissenschaft sowie für Inneres. Dies ist in der verbleibenden Zeit nicht möglich. Der Antrag würde dem Diskontinuitätsprinzip anheim fallen.
Wir beantragen somit eine getrennte Abstimmung sowie eine Änderung in Punkt 1 des Antrages.
Ich möchte betonen, dass ich den Antrag für wichtig und notwendig halte. Die bekannten Probleme, die mit diesem Thema zusammenhängen, sind auf die Anfragen hin beantwortet worden. Ich hatte nicht gedacht, dass es der Versuch wird, einen Rundumschlag zu Reizthemen der Bildungspolitik daraus zu machen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich glaube, es ist müßig, über die Beweggründe der CDU für die Einbringung des vorliegenden Gesetzentwurfs zu spekulieren. Wir alle wissen, der Wahlkampf steht vor der Tür,
und da macht es sich immer gut, Verärgerung und Unverständnis einer bestimmten Berufsgruppe aufzugreifen. Robin Hood lässt grüßen.
- Hören Sie zu, dann können Sie anschließend mit mir diskutieren.
Herr Bergner, es mutet doch sehr kurios an, dass dieser Gesetzentwurf gerade durch jene Fraktion eingebracht wird, die es Anfang der 90er-Jahre in der Regierungsverantwortung versäumt hat, eine solche Quotierungsregelung für die Sekundarschullehrer neuen Rechts durchzusetzen.
Als Urheber jetzt nach dem Motto „Haltet den Dieb“ vorzugehen, unterstreicht die Zielrichtung der CDU, zumal die vorgesehenen Regelungen das ohne Frage bestehende Problem der Ungleichbehandlung sowieso nicht lösen können.
Zum Schluss, bitte. - Das von den Betroffenen bis vor das Bundesarbeitsgericht verfolgte Anliegen einer generellen Einstufung in die Besoldungsgruppe A 13 über die Ausbringung eines entsprechenden Eingangsamts wird damit nicht erreicht. Also Robin Hood light? - Ich weiß es nicht.
Das Bundesarbeitsgericht beschied im März dieses Jahres die gewünschte Zuordnung der Kläger in die Besoldungsgruppe A 13 unter der Bezeichnung „Lehrer mit fachwissenschaftlicher Ausbildung in zwei Fächern“, wenn sich die Lehrbefähigung auf Haupt- und Realschulen oder Gymnasien erstreckt sowie bei einer dieser Befähigung entsprechenden Verwendung, negativ.
Die Gewerkschaften fordern die generelle Ausbringung des bisher fehlenden Amts eines Sekundarschullehrers als Eingangsamt in der Besoldungsgruppe A 13 der
Bundesbesoldungsordnung oder aber als Landesregelung. Das ist aber eine andere und vor allen Dingen generell weitergehende Forderung. Aber diese scheint politisch nicht mehrheitsfähig zu sein.
Strittig scheint auch die Regelungskompetenz des Landes in diesen Besoldungsfragen zu sein. Die Landesregierung verwies in ihrem Redebeitrag sehr deutlich auf die Gesetzgebungshoheit des Bundes. Sie stellte auch dar, dass noch im Oktober die Kultusministerkonferenz über die Schaffung eines quotierten Beförderungsamtes befindet, infolge dessen für 35 % der Sekundarschullehrer neuen Rechts ein Beförderungsamt in der Besoldungsgruppe A 13 der Bundesbesoldungsordnung entstehen soll. Nach Abschluss der KMK-Befassung soll durch mehrere Länder ein entsprechender Antrag im Bundesrat zur Abstimmung gestellt werden.
Der Gesetzentwurf der CDU greift also etwas auf, was sich bereits auf der zuständigen Ebene im Prozess befindet. Das war meine Kritik.
Die geforderte Quote von 40 % ist, wenn man so etwas schon macht, zudem unangebracht, da sie nur in den Ländern ausgebracht wird, in denen das Amt für die Sekundarstufe I neben der Haupt- und Realschule auch den Bereich des Gymnasiums umfasst. Wir haben aber hier ein gesondertes Lehramt für Gymnasien.
Die Ausbringung zusätzlicher Beförderungsstellen kostenneutral darzustellen, wie im Gesetzentwurf geschehen, ist schon sehr mutig. Natürlich entstehen dem Land Kosten. Jedoch ist dieses Geld unserer Überzeugung nach gut angelegt. Oder, Herr Finanzminister?
Die SPD-Landtagsfraktion unterstützt die Aktivitäten der Landesregierung im Hinblick auf die Ausbringung eines Sekundarschullehramtes mit dem Eingangsamt in der Besoldungsgruppe A 12 und der quotierten Aufstiegsmöglichkeit ausdrücklich.
Wir sind uns dessen bewusst, dass mit der angestrebten Regelung keine absolute Gerechtigkeit erreicht werden kann. Die Schere bei der Vergütung zwischen Sekundarschullehrern alten und neuen Rechts wird auch zukünftig nicht ganz geschlossen werden können. Jedoch entspricht die geplante Regelung den realistischen Handlungsmöglichkeiten.
Die generelle Ausbringung eines Eingangsamtes in der Besoldungsgruppe A 13 würde beim Bund nicht die notwendige Zustimmung finden und von der üblichen Handhabung abweichen. Die geplante Regelung ist, denke ich, so vorgesehen, dass ihre Umsetzbarkeit damit auch befördert wird.
Man muss dem natürlich entgegensetzen, dass dies mit dem ersten Lehrerinnen- und Lehrergleichstellungsgesetz generell nichts zu tun hat, in dem es um die Lehrkräfte alten Rechts geht. Ich glaube, es ist notwendig, sowohl im Bildungsausschuss als auch im Finanzausschuss darüber zu diskutieren, wie der Stand der gegenwärtigen Vorgänge ist. Denn wenn so beschieden wird, wie von der Landesregierung dargestellt und von mir aufgegriffen, ist der Gesetzentwurf überflüssig wie ein Kropf. Der Zeitlauf scheint das zu bestätigen. - Recht vielen Dank.
Ja, bitte.
Zum ersten Teil Ihrer Ausführungen muss ich sagen, dass ich nicht den Eindruck erwecken wollte, dass diese Ungleichbehandlung so entstanden ist. Ich wollte aber nicht nur den Eindruck erwecken, sondern ich wollte Ihnen darlegen, dass es in den ersten Jahren möglich gewesen wäre, über eine entsprechende Regelung in der Bundesbesoldungsordnung das Problem damals schon zu klären. - Das zum ersten Sachverhalt.
Zum zweiten Sachverhalt: Es ist tatsächlich so, dass durch die sehr komfortablen Regelungen des Lehrerinnen- und Lehrergleichstellungsgesetzes eine tatsächliche Ungleichbehandlung entstanden ist, die jetzt nur sehr mühsam auszuräumen ist. Wir sind aber auf dem Weg dazu.
Wir beantragen die Federführung durch den Ausschuss für Bildung und Wissenschaft.
Frau Feußner, geben Sie mir Recht, dass der Bildungsausschuss sicher nicht der Ort ist, an dem die Tarifpartner verhandeln?
Die zweite Frage: Ist Ihnen bekannt, dass die Tarifverhandlungen nicht erst in ein oder zwei Jahren stattfinden, sondern dass derzeit durchaus Verhandlungen laufen? Das heißt, dass unser Antrag zur richtigen Zeit kommt, um dem Kultusminister Handlungsfreiheit zu geben, und dass natürlich alles, was passiert, nur auf der Grundlage eines geltenden Tarifvertrags passieren
kann, weil das Vertragsrecht das höchste Gut ist, das wir im Land haben.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Unter dem Eindruck der jüngsten schrecklichen Ereignisse in den USA ist eine Debatte über die Vermittlung von Werten und über Werteerziehung unabdingbar. Dabei kommt dem Werte vermittelnden Unterricht als wichtigem Bestandteil schulischer Bildung und Erziehung jedoch nicht erst seit Dienstag, sondern generell eine besondere Bedeutung zu. Das ist sicherlich unbestritten.
Dabei verstehen wir unter Bildung mehr als die Aneinanderreihung von Fachwissen der verschiedenen Unterrichtsfächer. Wir verfolgen vielmehr einen ganzheitlichen Ansatz.
Die Schule muss entsprechend dem im Schulgesetz verankerten Erziehungs- und Bildungsauftrag einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung der moralischen Urteilsund Handlungsfähigkeit von Kindern und Jugendlichen leisten. Dazu zählt die Vermittlung von Wertevorstellungen für ein friedliches und an demokratischen Grundsätzen orientiertes Leben in einer offenen, pluralistischen Gesellschaft. Allerdings setzt der Begriff der Werteerziehung einen gesellschaftlichen Konsens voraus, der in der erforderlichen Ausgeprägtheit möglicherweise nicht mehr auf allen gesellschaftlichen Ebenen zu finden ist.
Was sind also in der heutigen Zeit allgemein verbindliche Werte? Wer definiert diese und in welcher Beziehung stehen sie tatsächlich zu weltanschaulichen Bekenntnissen? Das ist eine wichtige, aber hochbrisante Frage, der sich nicht nur die Schule, sondern die gesamte Gesellschaft stellen muss.
Bei der Betrachtung der gegenwärtigen Situation des Ethik- und Religionsunterrichtes an unseren Schulen müssen jene Rahmenbedingungen kritisch überprüft werden, die dem Ziel einer flächendeckenden Unterrichtsversorgung entgegenstehen, sowie kurz- und mittelfristige Lösungen aufgezeigt werden. Aber ich denke, genau das kann eine Aktuelle Debatte nicht leisten. Sie kann das Thema nur aufgreifen. Sehr wohl kann das aber der Ausschuss für Bildung und Wissenschaft.
Ich denke, eine gute Grundlage für die Diskussion im Ausschuss stellt die kürzlich im Auftrag der Landesregierung erstellte Expertise einer Arbeitsgruppe zur Zukunft ethischer und religiöser Bildung an den Schulen des Landes dar. Diese Expertise beinhaltet nicht nur die Be
standsaufnahme, sondern gibt vor allem auch umfangreiche Empfehlungen zur Verbesserung religiöser und ethischer Bildung in unserem Lande.
In Anbetracht der Zeitbegrenzung nehme ich davon Abstand, alle dargestellten Hemmnisse zu bewerten. Sie sind uns allen zum größten Teil auch bekannt. Herausgreifen und Bezug nehmen will ich jedoch auf den hohen Grad der Konfessionslosigkeit der Menschen in den neuen Bundesländern über mehrere Generationen, die in der vermittelten atheistischen Weltanschauung der ehemaligen DDR ihren Ursprung hat und häufig zur prinzipiellen Ablehnung religiöser Bezüge geführt hat. Unter anderem resultiert daraus für meine Begriffe auch der geringe Zulauf zur Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrern für Religion.
Bemerkenswert erscheint mir in diesem Zusammenhang die dezidierte Auffassung der Experten zum gesetzlich festgelegten Wahlpflichtbereich der Fächer Ethikunterricht, evangelischer Religionsunterricht und katholischer Religionsunterricht. Obwohl mit der schulpraktischen Umsetzung des Wahlpflichtbereichs große Probleme verbunden sind - so besteht zum Beispiel bei einem unvollständigen Wahlpflichtangebot keinerlei Pflicht zur Teilnahme an den verbleibenden Fächern -, stellt das in Brandenburg existierende Pflichtfach LebenskundeEthik-Religion - LER -, das als religionskundliches und werteorientiertes Fach angelegt ist, für die Fachleute keine Alternative dar. Das Bundesverfassungsgericht prüft ja gegenwärtig die entsprechende Klage.
Ich verhehle an dieser Stelle nicht, dass es in unserer Fraktion und auch in anderen durchaus Sympathien für dieses Modell gibt. Das gilt auch für mich persönlich. Aber hierbei ist die bestehende Verfassungslage zu berücksichtigen, und entsprechend haben die Mehrheiten entschieden.
Einige der in der Expertise aufgezählten Lösungsempfehlungen erscheinen durchaus dazu geeignet, die Unterrichtsversorgung in diesen Fächern zu verbessern, so die wünschenswerte Einigung der Kirchen im Hinblick auf die flächendeckende Anerkennung des Unterrichtsangebotes der jeweils anderen Konfession und die Ausgestaltung kooperativer Formen der Zusammenarbeit. Nicht zuletzt muss die Lehrkräfteversorgung in diesen Fächern verbessert werden. Der Minister sagte es: Entsprechend ausgebildete Lehrer müssen auch dort eingesetzt werden.
Ich denke, der ganzheitliche Ansatz verlangt, dass die Schule sowohl im Unterricht als auch im außerunterrichtlichen Schulleben diese Bezüge besser als bisher herstellt. Das wird in Zukunft die Aufgabe einer stärker eigenverantwortlich tätigen Schule sein.
Die SPD-Fraktion schlägt vor, eine ausführliche Diskussion der Thematik auf der Grundlage der Expertise im Rahmen der Selbstbefassung im Ausschuss für Bildung und Wissenschaft durchzuführen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Ich werde mich bemühen.
Ich denke, man sollte gerade in den neuen Bundesländern beide Formen akzeptieren, wobei ja die Frage der Verfassungsgemäßheit noch nicht endgültig geklärt ist. Wir müssen mit der besonderen Situation in den neuen Bundesländern leben und arbeiten. Ich habe ja gesagt, dass es eine brisante Frage ist, wie man Werte definiert und wer meint, welche Bezüge zu weltanschaulichen Bekenntnissen bestehen. Aber ich denke, für eine solche Diskussion ist die Aktuelle Debatte eben nicht geeignet. Darüber sollten wir wirklich im Ausschuss diskutieren.
Gerne.
Wenn ich mich recht erinnere, habe ich gesagt, eine Verknüpfung wäre sinnvoll. Das halte ich für wichtig. Wenn es solche Projekte gab, diese aber nicht ausgewertet wurden, dann wäre es angemessen gewesen, diese Frage dem Kultusminister zu stellen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Kollege Ernst ist leider erkrankt, sodass ich seinen Beitrag übernehme.
Herr Bergner, der Streit um die Wissenschaftsstruktur ist sicher ein permanenter, ein interessanter und auch ein wichtiger. Aber man sollte auch ehrlich sein, wenn es um die Anträge geht. Sie haben den Eindruck hinterlassen zumindest bei mir und wahrscheinlich auch bei der Mehrheit des Hauses -, dass Sie eine Zwischendiskussion zu dem führen wollen, was die Enquetekommission „Zukunftsfähiges Sachsen-Anhalt“ diskutiert hat. Das ist ein etwas unglückliches Verfahren.
Es ist wichtig, sich über diese Fassetten zu verständigen, aber dann sollte man den geraden Weg über entsprechende Anträge nehmen, die sich direkt auf diese Punkte beziehen. Es ist nicht das erste Mal, dass unter der Tarnkappe eines Antrages Dinge diskutiert werden sollen, die nach dem Ursprungsantrag eigentlich nicht zur Debatte stehen.
Ich verweise auf die letzte Landtagssitzung. Da ging es um den Technikunterricht. Inhalt Ihrer Rede war die gesamte Problematik der Universität Halle. Man kann etwas so verpacken, aber das ist nicht der Weg, wie wir im Parlament miteinander umgehen sollten.
Nun zu Ihrem Antrag selbst. Ich weiß nicht, ob die CDUFraktion - weil Sie vorhin von Gerüchten gesprochen haben, gehe ich mal in die Märchenwelt - nicht von einer bestimmten Spindel gestochen wurde und die Wirkung nicht vielleicht die Gleiche war, nämlich ein weit reichender Tiefschlaf. Nun scheint die CDU-Fraktion auch ohne Kuss des Prinzen vorzeitig erwacht zu sein und will Dornenhecken an einer Stelle einreißen, an der es gar keine gibt.
Zu Ihrer Kenntnis, meine Damen und Herren von der CDU: Mit Ihrem Antrag wollen Sie einen Landtagsbeschluss herbeiführen, den es schon gibt. Am 7. April des Jahres 2000 hat der Landtag einen Beschluss zur Entwicklung der Hochschul- und Wissenschaftslandschaft in Sachsen-Anhalt verabschiedet.
Unter Punkt 2 wird die Landesregierung darin aufgefordert, in regelmäßigen Intervallen, beginnend ab Herbst 2000, im Ausschuss für Bildung und Wissenschaft über den Arbeitsstand zu berichten und vor abschließenden Entscheidungen konzeptionelle Strukturüberlegungen und deren mögliche Auswirkungen darzustellen. Dies bezog sich vor allem auf die Tätigkeit und die Diskussionsergebnisse in den Projektgruppen bzw. dann folgend in der Arbeitsgruppe „Wissenschaftsstruktur“, und zwar als Beratungsgremium.
Damit nicht genug: In seiner Sitzung am 5. Juli 2000 verständigte sich der Ausschuss für Bildung und Wissenschaft über die weitere Verfahrensweise zu dem durchaus schwierigen Thema der Entwicklung der Hochschul- und Wissenschaftslandschaft in Sachsen-Anhalt.
Entsprechend dem zuvor zitierten Landtagsbeschluss berichtete, wie bereits gesagt wurde, die Landesregierung erstmals am 27. September 2000 über die Einrichtung und Zusammensetzung der einzelnen Projektgruppen. Sie informierte über Zielvorgaben und die Zusammensetzung der Arbeitsgruppe „Wissenschaftsstruktur“. Sowohl die Partizipationsmöglichkeiten der Hochschulen - um die geht es Ihnen ja - als auch die Zeitplanung bis zur Vorlage erster Ergebnisse sowie der Umgang mit den Empfehlungen wurden besprochen. Gegenstand der Beratung waren also genau jene Punkte, die in Ihrem Antrag wieder auftauchen.
Grundlage der Berichterstattung im Ausschuss war ein den Ausschussmitgliedern zugeleitetes Papier des Kultusministeriums zu den ersten Ergebnissen der Arbeit der Projektgruppen vom 19. September 2000. Der Kultusminister selbst bot dem Ausschuss am 27. September 2000 an, regelmäßig mündlich über den jeweiligen Stand des Verfahrens zu informieren und ihm eine schriftliche Vorlage zuzuleiten, sobald fixierte Ergebnisse vorlägen. Der Ausschuss erklärte sich mit dem Verfahrensvorschlag einverstanden.
Sowohl am 22. November 2000 als auch am 17. Januar 2001 fanden weitere ausführliche Berichterstattungen statt, an denen meines Wissens auch die CDU-Fachpolitiker teilnahmen. Im Rahmen der Januar-Berichterstattung setzte der Kultusminister die Ausschussmitglieder weiterhin darüber in Kenntnis, dass vorgesehen ist, die Ergebnisse der Arbeitsgruppe „Wissenschaftsstruktur“ am 26. April 2001 vorzutragen.
Ferner ist zu sagen, dass die Empfehlungen der externen Gutachter nicht für verbindlich erklärt werden, sondern, bevor sie Gegenstand von Verhandlungen zwischen dem Ministerium und den Hochschulen werden, zunächst im Ministerium intern erörtert werden. Dass sich in diesem Stadium auch der Ausschuss für Bildung und Wissenschaft damit beschäftigen muss, ist doch wohl eine selbstverständliche Sache. Dazu gibt es diesen Beschluss.
Aus den genannten Gründen muss man über den Antrag schon verwundert sein. Man kann ihn eigentlich nur ablehnen - nicht weil wir nicht über die Wissenschafts
struktur diskutieren wollen, sondern weil der Prozess des täglichen Lebens ihn einfach überrollt hat. Es bedarf zusätzlicher Anträge nicht. Wir haben im Landtag schon einiges gemacht. Aber doppelte Beschlüsse müssen wir nicht fassen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Dr. Bergner, können Sie konkretisieren, worin in Ihrem Antrag die Ergänzung zum bisherigen Arbeitsstand besteht?
Herr Kollege Kuntze, die Botschaft höre ich wohl, allein mir fehlt der Glaube hinsichtlich dessen, was Sie an verschiedenen Lösungsansätzen anbieten wollen. Werden Sie doch bitte einmal konkret.
Wie sehen denn Ihre Vorstellungen aus, um die Probleme, die wir zum Beispiel über den Tarifvertrag regeln, anders zu regeln? Wären Sie dafür, den Tarifvertrag so oder in anderer Form fortzusetzen, oder welche anderen Lösungsvarianten bieten Sie an, die nicht nur das Arbeitsplatzsicherungsproblem lösen, sondern auch die inhaltlichen Probleme, die Sie ansprechen?
Das man das sicherlich nicht in zwei Minuten erläutern kann, wie mir Ihre werten Mitmenschen zuflüstern, ist mir klar, aber eine kurze, konkrete Antwort mit ein paar Knackpunkten ist, glaube ich, möglich. - Danke.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Ludewig, ich bin sehr dafür, daß Jungen Jungen bleiben, daß Mädchen Mädchen bleiben, daß Männer Männer bleiben und daß Frauen Frauen bleiben.
Aber ich sage Ihnen eines: Wer sich mit der Geschichte der Geschlechtererziehung in Deutschland befaßt hat, der weiß um die historischen Schwierigkeiten einer chancengleichen Bildung für Mädchen und Jungen.
Das begann bei den Problemen im Hinblick auf die Einführung einer allgemeinen Schulpflicht von Jungen und Mädchen.
- Hören Sie mal zu, dann können Sie anschließend fragen. - Es ging über die Errichtung von sogenannten Höheren Töchterschulen im 18. und 19. Jahrhundert bis zu einer durchgängig koedukativen, also gemeinsamen Beschulung von Jungen und Mädchen, Schulpraxis nach 1945 bzw. 1949 zunächst nur in der DDR, aber ab den 60er, 70er Jahren auch in der Bundesrepublik.
In der Gegenwart stellt sich die Frage nach einer Chancengleichheit von Mädchen und Jungen in der Schule unter einem anderen Blickwinkel. Heute geht es nicht mehr um zu erstreitende Rechtsansprüche, sondern es geht vielmehr - das haben gerade Ihr Redebeitrag und einige dumme Zwischenbemerkungen gezeigt - um die Bewußtseinsbildung sowohl der in der Schule Agierenden als auch in der Gesellschaft insgesamt. Gesetzesregelungen, Verordnungen, Erlasse, aber auch Rahmenrichtlinien bieten keine Gewähr für die entsprechende Berücksichtigung in der Praxis; der Bewußtseinsprozeß ist das Problem.
Konkret: Wenn Untersuchungsergebnisse zum Beispiel belegen, daß im Unterricht nur 35 % der Beiträge von Mädchen stammen, daß Schulbücher auch heute in der Mehrheit ein überholtes Geschlechterrollenverständnis reproduzieren und auch die Sprache als das Kommunikationsmittel in der Schule Rollenklischees verbreitet, müssen Wege beschritten und Maßnahmen eingeleitet werden, die einen Sensibilisierungsprozeß bei den betreffenden Personenkreisen zur Folge haben.
Das bedeutet, daß sich diejenigen, die in der Schule agieren, sich dieses Themas überhaupt bewußt werden müssen; denn es ist bei weitem nicht so, daß sich jeder des Problems bewußt ist, wie wir gerade gesehen haben.
Das Kultusministerium hatte mit der Konzeption „Chancengleichheit für Jungen und Mädchen in der Schule“ von 1996 diese Problematik aufgegriffen und konkrete Maßnahmen zur Reduzierung der vorhandenen Chancenungleichheit benannt und beschrieben. Mit der Vorlage eines Erfahrungs- und Ergebnisberichtes zur erwähnten Konzeption im Jahr 1999 in den Ausschüssen für Bildung und Wissenschaft sowie für Gleichstellung, Kinder, Jugend und Sport wurde einem Landtagsbeschluß Rechnung getragen. Gleichzeitig informierte der Bericht über Schlußfolgerungen sowie anschließend geplante Vorhaben.
Einen Bestandteil des Maßnahmenkatalogs des Kultusministeriums stellt unter dem Buchstaben K die Selbstverpflichtung für eine Fortschreibung des Konzeptes dar. Dabei sollen neue bildungspolitische Sachstände berücksichtigt werden. Eine Veröffentlichung der überarbeiteten Konzeption ist vorgesehen und sicherlich auch nötig.
Der Antrag der Fraktion der PDS läßt in seiner Grundintention diesen Bezug vermissen und engt den für eine solche Folgekonzeption notwendigen zeitlichen Rahmen ein. Mit dem von unserer Fraktion vorgelegten Änderungsantrag wird dem ohnehin geplanten Folgekonzept der Landesregierung der entsprechende Zeitrahmen gegeben.
Die bis zum Jahr 2004 vorgenommene Zielplanung erscheint uns sinnvoll, um den langfristigen und kontinuierlichen Sensibilisierungs- und Bewußtseinsbildungsprozeß unterstreichen und aufzeigen zu können sowie ihn durch konkrete Vorhaben und Projekte zu untersetzen.
Im Interesse einer entsprechenden qualitativen Umsetzung dieses Anspruches soll das Folgekonzept im Frühjahr 2001 den sich damit befassenden Ausschüssen vorgelegt werden.
Bei der Fortschreibung des Konzepts sollen die unter Nr. 3 des Berichtes geplanten Vorhaben und Maßnahmen des Kultusministeriums, unter anderem die Integration des Geschlechteraspektes in die Aus- und Weiterbildung der Lehrkräfte, die reflexive Koedukation, eine Auswertung abgeschlossener Modellversuche zu fachspezifischer und phasenweiser Monoedukation, die Förderung gleicher Zugangschancen von Mädchen und Jungen zu Ausbildung, Studium und Beruf und die Herstellung eines Handlungskataloges zur Erarbeitung der Aspekte der Chancengleichheit in den Rahmenrichtlinien für die Schulfächer in allen Schulformen, erarbeitet und dargestellt werden.
Meine Damen und Herren! Ich glaube, in diesem Zusammenhang ergibt sich auch die Notwendigkeit, das Programm zur Durchsetzung der Chancengleichheit von Frauen und Männern in Sachsen-Anhalt in die Fortschreibung einzubeziehen sowie Aspekte des GenderMainstreamings zu berücksichtigen, das heißt, die Bezugnahme auf alle Politikfelder zu sichern.
Vor dem dargestellten Hintergrund bitte ich, unserem Änderungsantrag zuzustimmen. Dem von der PDS vor
geschlagenen Verfahren würde unsere Fraktion folgen können. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.