Michael Stier
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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich rede heute als Sprecher für Mittelstandspolitik der SPD-Fraktion zum Thema Basel II, da die Auswirkungen dieser Regelungen insbesondere die mittelständische Wirtschaft in Deutschland treffen. Ich möchte gleich zu Beginn darauf hinweisen, dass dies ein gesamtdeutsches und nicht speziell ein ostdeutsches Problem ist. Richtig ist aber auch, dass aufgrund der großen Eigenkapitalschwäche der Unternehmen sowie deren junger Geschichte die Auswirkungen der Beschlüsse des Basel-II-Abkommens besonders gravierend sind, wenn es um die Versorgung des Mittelstands mit Fremdkapital geht.
Das Ziel eines Ratings ist prinzipiell die Erhöhung der Risikotransparenz eines Unternehmens zur Verbesserung der Kapitalmarkteffizienz. Die von den Banken geplante Eigenkapitalhinterlegung wird sich bei der Zulassung interner Bankenratings gemäß dem individuellen Risikostrukturen bei sehr guten bzw. sehr schlechten Risiken verschieben. Das heißt, bei schlechter Bonität werden die Kredite teurer. Aus diesem Grund hat der Deutsche Bundestag die Ad-hoc-Arbeitsgruppe „Kreditfinanzierung des Mittelstandes“ eingesetzt.
Wichtige deutsche Forderungen sind:
erstens die Vermeidung risikoüberzeichnender Eigenkapitalanforderungen und damit einer generellen Verteuerung von Firmenkrediten und eine faire Behandlung der Unternehmen des Mittelstandes,
zweitens die Anerkennung bewährter Kreditversicherungen des Mittelstandes,
drittens keine Eigenkapitalzuschläge für langfristige Kredite und
viertens eine flexiblere Ausgestaltung der Übergangsregelungen für die internen Ratingverfahren.
Die Konsultationsfrist für diese Forderungen endet in Basel am 31. März 2002.
Meine Damen und Herren! Die heutige Diskussion zeigt uns, dass die Forderungen der Kreditwirtschaft die volle parteiübergreifende Unterstützung der deutschen Politik beim Bund und in den Ländern, so auch in SachsenAnhalt, haben.
Einen Widerspruch muss ich dennoch aufzeigen. Herr Scharf, Sie sagten selbst, dass Sie einen Antrag mit dem Ziel gestellt hatten, Konsolidierungsdarlehen einzu
führen. Letztlich sagten Sie, dass das beihilferechtlich bedenklich sei.
Dann aber kritisieren Sie den Ministerpräsidenten, wenn er diese Dinge in Betracht zieht. Das ist natürlich wenig verständlich. Ich denke, es ist gut zu hören, dass sich unser Ministerpräsident so engagiert dieses Themas annimmt.
Wir stimmen daher dem Antrag der PDS-Fraktion zur Berichterstattung im Finanzausschuss zu. Wir bitten aber darum, den Wirtschaftsausschuss hinsichtlich der Berichterstattung in den Antrag aufzunehmen. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Grundlage für die Auflegung des Impuls-Konsolidierungsprogramms im Jahr 1994 war das Ziel, den Unternehmen, die in den Jahren 1990/91 privatisiert bzw. neu gestartet worden waren, unter die Arme zu greifen. Diese Unternehmen hatten es wirklich besonders schwer; denn insbesondere angesichts von damals missglückten Privatisierungen durch die Treuhandanstalt mussten sie viel Negatives erfahren. Es gab tatsächlich
einen Grund, ihnen damals eine zweite Chance zu geben.
Schon damals war die Vergabe der staatlichen Mittel an strenge Kriterien der EU gebunden. Mit der Darlehensvergabe ging oft der Rückzug aus nicht rentablen Unternehmensbereichen einher. Eine langfristige Konsolidierung musste damals schon bei der Entscheidung über die Darlehensvergabe sichergestellt sein. Aus heutigem Blick sind solche staatlichen Beihilfen aus der Sicht von in der Existenz bedrohten Unternehmen sicherlich wünschenswert. Der Bund und auch die EU lehnen aber heute aus wettbewerbsrechtlichen Gründen eine Beteiligung an solchen Programmen ab.
Meine Damen und Herren! Die Mittelstandsausschüsse von BDI und DIHK haben auf ihrer Tagung am letzten Freitag in Magdeburg in der so genannten Magdeburger Erklärung Folgendes gefordert: Kein Aufbau weiterer Subventionen, Investitionen in wirtschaftsnahe Infrastruktur, Investitionen in die Köpfe der Menschen, Durchbrechung von Mitnahmeeffekten und der Subventionsmentalität, Bündelung der Finanzen zur Unterstützung regionaler Netzwerke und Cluster.
Das heißt: Einsatz der knappen finanziellen Mittel als Investitionsmittel hauptsächlich in wirtschaftsnahe Infrastruktur und für die Bildung der Menschen.
Auch in dem CDU-Wirtschaftsprogramm steht, es sei vorwärts gerichtet. Mit diesem Antrag gehen Sie aber nach den Aussagen von BDI und DIHK nicht unbedingt vorwärts; denn er greift letztlich bei Symptomen, aber nicht bei den Ursachen an. Wir riskieren damit auch Wettbewerbsverzerrungen gegenüber anderen mittelständischen Unternehmen.
Meine Damen und Herren! Die Kleinteiligkeit unserer Unternehmen, die viel zu starke Baulastigkeit und die viel zu große Binnenmarktorientierung - das wurde richtigerweise gesagt - sind in unserem Land die Probleme, die wir gemeinsam anpacken müssen. Daher sollten wir diesen Antrag nutzen, um im Ausschuss über die Bekämpfung der Ursachen und nicht der Symptome zu reden. Deshalb stimmen wir einer Überweisung des Antrages in den Ausschuss zu.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In meiner Rede im Landtag am 2. März sagte ich bereits, dass die Ministerin ihren Gesetzentwurf, wie angekündigt, schnellstens in die parlamentarische Beratung einbringen wird. Heute, nur zwei Monate später, liegt der Gesetzentwurf als einstimmige Empfehlung des Wirtschaftsausschusses dem Parlament vor.
Herr Gürth, Sie sagen: SPD, Kehrtwende, abgeschrieben. - Mit diesem Märchen möchte ich aufräumen. Ihre bisherige Behauptung, dieses Gesetz hätte schon vor einem Jahr verabschiedet werden können, ist auch deshalb falsch, weil der Gesetzentwurf der CDU-Fraktion erst im November in der Anhörung war und nicht die Qualität hatte, die der jetzt vorliegende Gesetzentwurf unstrittig aufweist.
Meine Damen und Herren Parlamentarier und auch Journalisten, es ist ganz einfach: Legen Sie den Gesetzentwurf der CDU-Fraktion mit seinen 24 Paragrafen neben den Gesetzentwurf von Frau Ministerin
Budde, so werden Sie feststellen, dass der Regierungsentwurf nur zwölf Paragrafen umfasst, klarer gegliedert ist und inhaltlich viel weiter geht als der Gesetzentwurf der CDU-Fraktion, der sich nur am alten Gesetzestext orientierte.
Ich habe es schon einmal gesagt: Der Mittelstand interessiert sich nicht für Urheberrechte, sondern für Inhalte, Herr Gürth. In dem heute zu beschließenden Gesetzentwurf wird gezielt auf wesentliche Kernaussagen der Mittelstandsförderung eingegangen. Er ist gut, verständlich, aktuell und schafft die Möglichkeit zur Bildung von Sondervermögen im Mittelstandsfonds. Unternehmensberater müssen auf Verlangen zukünftig ihre fachliche Eignung nachweisen.
Der Mittelstandsbericht wird dem Parlament zukünftig einmal pro Legislaturperiode zugeleitet. Aufgrund der in den Gesetzentwurf aufgenommenen Mittelstandsklausel muss nun eine Gesetzesfolgenabschätzung in Bezug auf die Belange der mittelständischen Wirtschaft vorgenommen werden.
Freuen wir uns gemeinsam, dass der nun dem Parlament vorliegende Gesetzentwurf eine so breite Zustimmung im Wirtschaftsausschuss gefunden hat.
Meine Damen und Herren! Eine Hauptschwäche ostdeutscher Betriebe ist die unzureichende Integration in regionale bzw. in lokale Liefer- und Kommunikationsnetze. Ein anderes Problem liegt in der oftmals unangepassten Organisation von Arbeits- und Betriebsabläufen. Hierbei ist das Mittelstandsberatungsprogramm sowie das Programm zur Förderung von Kooperationen und Netzwerken genau der richtige Ansatz.
Eine weitere Schwierigkeit liegt im personalwirtschaftlichen Raubbau und in Managementdefiziten im kaufmännischen und im organisatorischen Bereich. Hierbei sind die Unternehmen selbst gefragt; denn bei allem Rufen nach dem Staat, Frau Wiechmann, findet Wirtschaft immer noch in der Wirtschaft statt.
Zur Stärkung der unternehmerischen Selbständigkeit ist die Existenzgründungsoffensive „ego“ ebenfalls als Bestandteil der Mittelstandsinitiative ein ganz wichtiger Beitrag. Lassen Sie mich nur ein Beispiel anführen. Seit dem Start dieser Existenzgründungsoffensive wurden 27 Ingenieure beraten, von denen 14 mittlerweile auch ihr eigenes Ingenieurbüro gründeten.
Meine Damen und Herren! Wenn wir unser Land gemeinsam voranbringen wollen, müssen wir alle und auch die Opposition für den Wirtschaftsstandort SachsenAnhalt werben. - Vielen Dank.
Ja.
Herr Gürth, die Existenzgründungsoffensive „ego“ ist ein ganz wichtiger Beitrag, gerade aus dem Grunde, den Sie nannten, nämlich dass die Zahl der Gewerbeabmeldungen mittlerweile die Zahl der Gewerbeanmeldungen überschreitet. Ich weiß nicht, woher Sie schon die Zahlen für das Jahr 2001 haben. Ich kenne sie leider noch nicht.
Diese Zahlen sind der Ansatz für diese Offensive. Es ist nicht nur ein sachsen-anhaltinisches Problem, es ist ein gesamtdeutsches Problem, den Beruf des Unternehmers nach vorne zu bringen und ihm wieder ein besseres und positiveres Image zu geben.
Herr Gürth, da die Landesregierung in dieser Hinsicht handelt und - das muss auch gesagt werden - „ego“ nicht nur alleinige Angelegenheit der Landesregierung ist, sondern auch die Kammern mit im Boot sind, und da nun schon so positive Ansätze in diesem Land vorhanden sind, mit denen in diesem Bereich etwas vorangebracht werden kann, wundert es mich schon sehr, dass Sie das auch noch kritisieren. Deshalb habe ich nicht umsonst gesagt: Auch eine Opposition muss werbewirksam sein. Mit solchen Aussagen schaffen Sie das auf jeden Fall nicht.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die letzte Landtagssitzung war bereits von einer emotionalen Debatte über den Termin der Einbringung des Gesetzes geprägt.
Herr Gürth, Sie können sich auch heute nicht von Polemik frei machen. Ihre innere Verbitterung sitzt tief; ich spüre dies. Die Frage der Urheberrechte hat für Sie nach wie vor eine größere Bedeutung als die der Inhalte.
Wir können Folgendes feststellen:
Erstens. Die Ministerin hat Wort gehalten und den Gesetzentwurf wie versprochen pünktlich eingebracht. Wenn Sie diesen Entwurf neben den Entwurf der CDUFraktion legen, dann werden Sie feststellen, dass er weit über die Vorstellungen der CDU-Fraktion hinausgeht. Er ist inhaltlich klarer strukturiert, verständlicher und berücksichtigt weitestgehend die Ergebnisse der Anhörung vom November 2000 und die wichtige Stellung der freien Berufe in unserem Land.
Die Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen sowie Existenzgründern steht im Mittelpunkt der Wirtschaftspolitik der Landesregierung und der SPD-Landtagsfraktion.
Was ist neu am Inhalt dieses Gesetzes? - Die Mittelstandsklausel; sie beinhaltet die Prüfung aller Gesetze auf eine Mittelstandstauglichkeit. Ferner geht es um die Vorsorge gegen Missbräuche durch unseriöse Berater. Der Entwurf schafft die gesetzlichen Möglichkeiten, um die Bewilligungsverfahren zu verkürzen,
und stellt eine Vereinfachung des Berichtswesens dar; er ermöglicht die Aufnahme der Bildung von Sondervermögen und die freien Berufe werden in § 1 mit der mittelständischen Wirtschaft gleichgestellt.
Wenn Sie vorhin angesprochen haben, dass der Entwurf der CDU fast deckungsgleich im Entwurf der Landesregierung enthalten ist, mag das vielleicht auf der einen Seite weitestgehend stimmen. Auf der anderen Seite werden Sie aber feststellen, dass der Gesetzentwurf der Landesregierung viel weitergehend ist. Er hat sich nicht nur an den vorhandenen Paragrafen des alten Gesetzes orientiert, sondern er wurde eindeutig gestrafft.
Sie wollten sogar den Mittelstandsbericht abschaffen
und hatten in Ihrem Gesetzentwurf zum Beispiel noch nicht die Rolle der freien Berufe berücksichtigt. Deshalb können Sie heute weiß Gott nicht von geistigem Diebstahl sprechen oder ähnliche Dinge behaupten. Dieses in den Raum zu stellen ist sicherlich leicht.
Unsere Wirtschaft ist von etwa 60 000 mittelständischen Unternehmen geprägt, von denen etwa 80 % weniger als zehn Beschäftigte haben. Diente die Mittelstandsförderung in den zurückliegenden Jahren in erster Linie dem Nachteilsausgleichen und der Substanzerhaltung, so zielt die neue Förderstrategie auf die Zukunft eines wettbewerbsfähigen Mittelstandes, der einen hohen Anteil an der Beschäftigung hat und als Arbeitsplatz- und Ausbildungsmotor wirkt.
Herr Gürth, ich bitte Sie, mit einer Legende aufzuhören, und zwar den Mittelständlern weiszumachen, dass durch diesen Gesetzentwurf - sei es Ihrer oder der der Landesregierung - plötzlich gravierende neue Akzente in der Förderpolitik gesetzt werden. Dieser Gesetzentwurf regelt eindeutig den Rahmen der zukünftigen Förderung. Wenn Sie beide Gesetzentwürfe nebeneinander legen, werden Sie feststellen, dass der Gesetzentwurf der Landesregierung allen mittelständischen Unternehmen viel klarer sagt, was förderfähig ist und was nicht.
Dementsprechend hat er Ihrem Gesetzentwurf einiges voraus. Es ist auch gut, dass sich Ihr Entwurf prinzipiell in dem der Landesregierung wiederfindet.
Die Mittelstandsinitiative der Landesregierung wurde schon im Jahre 2000 erarbeitet. Sie ist auf vier Jahre ausgelegt. Zur besseren Übersichtlichkeit der Förderstrukturen wurden im letzten Jahr die Richtlinien von 16 auf sechs reduziert. Diese sind jetzt im Gesetz inhaltlich im § 3 definiert, und zwar sind dies das Mittelstandsdarlehensprogramm, das Mittelstandsberatungsprogramm, das Programm zur Förderung von Kooperationen und Netzwerken, das Technologiezuschussprogramm, die Mittelbereitstellung für Messen, Ausstellungen und Markterschließungsmaßnahmen sowie die Existenzgründungsinitiative „ego“.
Das sind die eigentlichen Inhalte, die die Wirtschaftspolitik und die Wirtschaftsförderung ausmachen, und es sind nicht - Sie verdrehen das immer etwas - die Strukturen dieses Gesetzes, welches den Förderrahmen setzt.
Es geht um die eigentlichen Inhalte. Diese sind in der Mittelstandsinitiative gemeinsam mit den Kammern erarbeitet worden. Tun Sie bitte nicht weiterhin so, als ob Sie durch Ihren Gesetzentwurf die gravierendsten Dinge für die mittelständische Wirtschaft bewegen würden.
Die vorrangigen Ziele der neuen Mittelstandsinitiative sind die Bewältigung der Anforderungen an unsere neue, globalisierte Wirtschaft, die Stärkung der KMU, der Abbau der Arbeitslosigkeit, die Erschließung neuer Märkte, die Beschleunigung von Forschung und Entwicklung und die Förderung der Informations-, Dienstleistungs- und Wissensgesellschaft.
Meine Damen und Herren! Lassen Sie uns diesen Gesetzentwurf gemeinsam im Wirtschaftsausschuss beraten. Ich bin mir sicher, dass am Ende ein gestrafftes und für den Mittelstand klar verständliches sowie nützliches Gesetzeswerk in diesem Landtag beschlossen wird. Danke schön.
Ja.
Herr Gürth, ich glaube, das ist gerade der Punkt, an dem Sie mich vermutlich gezielt missverstehen. Gerade die Förderinhalte, über die ich geredet habe, wurden im letzten Jahr im Rahmen der Mittelstandsinitiative schon längst beschlossen. Das sind diese Ziele, die dem Mittelstand konkreten Handlungsspielraum geben.
Was wir heute machen, auch mit diesem Gesetzentwurf, ist im Prinzip den Rahmen neu zu definieren, um konkret der heutigen Zeit entsprechend dem Rechnung zu tragen. Aber die wahren Inhalte wurden im letzten Jahr
festgelegt. Das verwechseln Sie ständig und das vermischen Sie absichtlich. Das unterstelle ich Ihnen. Dabei handelt es sich um eine politische Frage, die Sie natürlich für sich selbst entscheiden müssen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das geltende Mittelstandsförderungsgesetz ist zehn Jahre alt. Die Frage, ob dies gut oder schlecht ist, ist fast wie die Frage, ob das Glas halb voll oder halb leer ist. Schlecht war dieses Gesetz sicherlich nicht, sonst hätte es nicht zehn Jahre Bestand gehabt. Die Zeit ist aber nicht stehen geblieben. Deswegen werden Anpassungen nötig sein. Es ist auch richtig, ein Gesetz der aktuellen Lage der Wirtschaft anzupassen und es damit zukunftsfähig zu machen.
Der von der CDU eingebrachte Gesetzentwurf hat, wie vom Ausschussvorsitzenden dargestellt wurde, ein ordentliches parlamentarisches Verfahren durchlaufen. Doch was passierte in den letzten drei Wochen?
Unsere neue Wirtschaftsministerin kündigte in der letzten Sitzung des Wirtschaftsausschusses an, noch vor der Sommerpause einen eigenen Gesetzentwurf in den Landtag einzubringen. Das Ziel dieses Gesetzentwurfes der Landesregierung ist es, das noch bestehende Gesetz zu straffen und die Anregungen der mittelständischen Unternehmen aus der Anhörung im November 2000 zu berücksichtigen.
Wir werten es als SPD-Fraktion ausgesprochen positiv, dass sich die Ministerin entsprechend ihrem Programm unverzüglich nach ihrem Amtsantritt so deutlich für den Mittelstand engagiert.
Aber tiefe Enttäuschung macht sich bei Ihnen darüber breit, Herr Gürth, dass nun ein neuer und womöglich sogar besserer Gesetzentwurf neben dem CDU-Entwurf dem Parlament vorgelegt werden soll.
Aber nach zehn Jahren Mittelstandsförderungsgesetz kann es keine Frage der Zeit sein, wann ein Gesetz verabschiedet wird. Vielmehr muss die Frage der Qualität dieses Gesetzes im Vordergrund stehen.
Es geht Ihnen, Herr Gürth, nicht um Inhalte oder um Qualität, sondern um Polemik. Ohne den Gesetzentwurf zu kennen, verurteilen Sie mit Schimpftiraden das Vorhaben der Ministerin in zahlreichen Presse- und Rundfunkmitteilungen als Schlag gegen den Mittelstand. Ich frage Sie: Erschöpft sich darin die Wirtschaftspolitik der CDU?
Tief beleidigt, nicht mehr die alleinigen Urheberrechte an einem neuen Gesetz zu haben, holen Sie gemeinsam mit dem Vorsitzenden des Aktionsbündnisses der mittelständischen Wirtschaft, Herrn Spandau, zum Rundumschlag aus und malen Horrorszenarien für den Mittelstand an die Wand. Den Mittelstand interessieren die Urheberrechte aber nicht, sondern die Inhalte.
Sie wissen genau, dass dieses Gesetz nur den Förderrahmen regelt und die viel wichtigeren Inhalte insbesondere durch die Mittelstandsinitiative im Jahr 2000 neu geregelt wurden. Auch die Zeitdauer ist eine entscheidende Frage. Die Mittelstandsinitiative und auch dieses neue Gesetz haben den Sinn, dass wir die Auswirkungen der Mittelstandsinitiative aus dem Jahr 2000 abwarten wollten, um diese Auswirkungen im Hinblick auf das neue Gesetz zu prüfen.
Ministerin Frau Budde sicherte Ihnen in der letzten Sitzung des Wirtschaftsausschusses zu, dass Ihre guten Vorschläge auch Bestandteil des neuen Gesetzentwurfes der Landesregierung sein werden. Ich darf Sie auch daran erinnern, Herr Gürth, dass Sie im Wirtschaftsausschuss zugegeben haben, dass es zum Beispiel keine gute Idee war, die im CDU-Gesetzentwurf vorgesehene völlige Abschaffung des Mittelstandsberichts zu fordern.
Anstatt aber die Ministerin beim Wort zu nehmen und ihren Gesetzentwurf als Opposition zu begleiten, beschweren Sie sich weinerlich in Pressemitteilungen und Herr Spandau als Sprecher des Aktionsbündnisses der mittelständischen Wirtschaft sogar in beleidigenden Briefen an die Ministerin. Dies geschieht immer im Namen aller Mittelständler unseres Landes. Auch wenn Herr Spandau, wie ich gestern gehört habe, sich offiziell bei der Ministerin dafür entschuldigt hat, ändert das nichts an der Bewertung dieses Umgangs miteinander.
Vertreter der Handwerkskammer und der Industrie- und Handelskammer haben nicht am CDU-Gesetzentwurf mitgewirkt und sind jetzt übrigens stinksauer, dass Sie sich ständig anmaßen, in Presseerklärungen im Namen aller Mittelständler dieses Landes zu sprechen und die neue Ministerin unmittelbar nach der Amtsübernahme zu diffamieren. Viele distanzieren sich mittlerweile von Ihnen und der Art und Weise Ihrer Kampagne.
Meine Damen und Herren! Ein Minister oder eine Ministerin egal welcher Partei hat normalerweise eine Schonfrist von 100 Tagen. Diese Zeit braucht Frau Budde nicht. Aber Sie geben ihr aus gekränkter Eitelkeit nicht einmal zehn Tage.
Die alte Weisheit „Wenn Ärger im Menschen ist, macht er selten das Klügste“ hat sich bei Ihnen bewahrheitet.
Lassen Sie uns - das würde ich vorschlagen - über beide Gesetzentwürfe beraten, wie es parlamentarischer Brauch ist. Das gehört zum guten Stil unseres Parlaments. Das sollten Sie, Herr Gürth, endlich akzeptieren.
Ein Hinweis zum Schluss für das Aktionsbündnis: Nach dieser diffamierenden Kampagne sollten Sie einen neuen Sprecher wählen, um als unabhängige Wirtschaftsvereinigung politisch wieder ernst genommen zu werden. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Fehler, die unmittelbar nach dem Fall der Mauer bei der ungeplanten Ausweisung von Gewerbeflächen auf der grünen Wiese in Ostdeutschland gemacht wurden, verfolgen uns bis zur heutigen Aktuellen Debatte im Jahr 2001.
Wenn ich die Aufregung meines Kollegen Kühn von vorhin richtig deute, so hat sie etwas damit zu tun, dass die damalige Landesregierung alles genehmigte, was dem
Aufbau Ost dienlich war, und deshalb keine Bauleitplanung hatte. Das sollten wir bei der ganzen Diskussion nicht vergessen.
Die Eigentümerin des Saaleparks, die Deutsche Sparkassen Immobilienanlagengesellschaft, hat am 13. Ju- li 2000 einen Bauantrag
zur Umnutzung und Erweiterung des vorhandenen Baumarktes und des Gartencenters zum SB-Warenhaus Wal-Mart gestellt und vor kurzem die Genehmigung durch den Landkreis Merseburg-Querfurt erhalten.
Richtig ist, dass der Saalepark im Jahr 1992 ohne Bauleitplanung entstanden ist. Nun wurde Planungsrecht hergestellt. Doch was ist der Preis dafür?
Der neue Entwicklungsplan, der erst in dieser Legislaturperiode verabschiedet worden ist, regelt die raumordnerischen Ziele und soll damit einer Zersiedlung unserer Städte und Gemeinden entgegenwirken. Hätten wir im Jahr 1992 einen solchen Landesentwicklungsplan gehabt, hätte sich eine bessere Entwicklung in den Grund-, Mittel- und Oberzentren unseres Landes vollzogen.
Soweit mir bekannt ist, hat sich der Umsatz des Saaleparks in den letzten fünf Jahren fast halbiert. Dies war ein sicheres Zeichen dafür, dass die Bemühungen der umliegenden Städte, ihre Innenstädte selbst neu zu beleben, von Erfolg gekrönt waren.
Durch die drohende Ansiedlung von Wal-Mart würde diese positive Entwicklung völlig konterkariert werden.
Meine Damen und Herren! Diese rechtliche Situation ist kompliziert, wir haben es gehört. Gemäß unserem Landesplanungsgesetz dürfen im Außenbereich keine neuen Verkaufsflächen entstehen. Wir befinden uns jetzt aber leider nicht im Außen-, sondern im Innenbereich.
Die Auswirkungen der Ansiedlung neuer extrem großer Verkaufsflächen sind eine Katastrophe für die Entwicklung der umliegenden Städte und gefährden die Existenz aller Einzelhändler.
Wal-Mart ist schließlich ein Unternehmen mit einer sehr aggressiven Preispolitik, der kein Einzelhändler oder selbst Discounter nicht lange standhalten können.
Selbst wenn wir unterstellen, dass es rechtlich keine Möglichkeit gab, die Genehmigung zu versagen, bleibt immer noch ein bitterer Beigeschmack und es stellt sich die Frage, warum in Merseburg auch der Erweiterung der vorhandenen Verkaufsfläche um 6 000 m² zugestimmt wurde.
Als mittelstandspolitischer Sprecher meiner Fraktion möchte ich insbesondere meinen Kollegen im Sächsischen Landtag sagen, dass wir als SPD in SachsenAnhalt diese Entscheidung für politisch falsch und, weil dadurch die Stadtentwicklung konterkariert wird, für raumordnerisch verfehlt halten und dass wir sie in wirtschaftlicher Hinsicht nicht als akzeptabel erachten.
Die Behandlung dieses Themas im Ausschuss im Rahmen der Selbstbefassung ist dann sinnvoll, wenn es uns dadurch gelingt, zukünftig Ansiedlungen in einer solchen Dimension zu verhindern. - Danke sehr.
Sehr gern.
Herr Dr. Daehre, Ihre erste Frage ging an Herrn Kühn. Ich denke, Sie werden sie sicherlich im Ausschuss klären können.
Das, worauf ich eigentlich zielte, war, dass die Bauleitplanung zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie selbst Bauminister waren, noch nicht vorlag. Ich weiß von einem Kollegen, der aus dem Landkreis kommt, aus dem auch ich komme, und der damals bei der Diskussion zugegen
war, dass einige Kollegen - vielleicht gerade Sie - ein nicht sehr großes Interesse daran hatten, in dieser Zeit Baurecht zu schaffen.
Das hat auch dazu geführt. Sicherlich ist das sehr lange her. Damit haben Sie völlig Recht.
Aber andererseits sehen Sie, dass uns diese Zeitbomben heute noch verfolgen. Darauf müssen wir hinweisen, auch wenn wir uns in der Sache einig sind, Herr Dr. Daehre.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Viele von uns haben noch in der Schule den Spruch gelernt: Wissen ist Macht. Doch heute muß es eigentlich heißen: Wissen muß man teilen, um Erfolg zu haben.
Wie wir erst am Dienstag, also vor zwei Tagen, aus der „Mitteldeutschen Zeitung“ und der „Magdeburger Volksstimme“ erfahren haben, hat ein sogenanntes Aktionsbündnis 2000 einen Plan veröffentlicht, mit dem der mittelständischen Wirtschaft in Sachsen-Anhalt sprichwörtlich Beine gemacht werden sollen. Das Bündnis fordert die Unterstützung aller Fraktionen des Landtages.
Für mich als Sprecher für Mittelstandspolitik in der SPDFraktion war diese Mitteilung neu. Ich erkundigte mich bei meinen Kollegen, den Wirtschaftspolitikern in der SPD und auch in der PDS, wer durch dieses Aktionsbündnis in die Vorbereitung dieses Gesetzentwurfs einbezogen war. Leider konnte mir niemand helfen. Ich mußte annehmen, daß der Entwurf nur mit der CDUFraktion abgestimmt wurde.
Die Betriebe in unserem Land erwarten zu Recht von der Politik greifbare Unterstützung. Im vergangenen Monat März gab es daher drei wichtige öffentliche Veranstaltungen, die von großer Bedeutung für den Mittelstand waren.
Es gab die erste Landeskonferenz Regio 2000, auf der es im Zusammenhang mit den EU-Strukturfonds um die Schaffung von Netzwerken für mittelständische Unternehmen ging. Der Saal des Maritim-Hotels in Magdeburg war brechend voll. Nur die CDU-Fraktion glänzte durch Abwesenheit.
Das zweite Ereignis war der Empfang des Ministerpräsidenten für die Unternehmen des Landes SachsenAnhalt auf der Hannover-Messe. Auch dabei hatte kein Vertreter der CDU-Fraktion Interesse, an diesem Abend mit Ausstellern aus Sachsen-Anhalt ins Gespräch zu kommen.
Das dritte herausragende wirtschaftspolitische Ereignis war die Magdeburger Einkaufsmesse IBEX Energy für
mittelständische Betriebe in Sachsen-Anhalt und ganz Europa, welche übrigens durch die Handwerkskammer Magdeburg und die IHK hervorragend organisiert wurde. Unser Herr Kollege Scharf war zwar anwesend, aber von den Wirtschaftspolitikern der CDU war niemand zu entdecken. - Soviel zum Interesse der CDU an der Wirtschaftspolitik unseres Landes im Monat März.
Nun bringen Sie einen Gesetzentwurf ein, den ein Aktionsbündnis 2000 erarbeitet hat. Wenn dieses Aktionsbündnis aber fraktionsübergreifende Mehrheiten erwartet, wie es den Zeitungen zu entnehmen war, wäre das Aktionsbündnis gut beraten gewesen, diesen Gesetzentwurf fraktionsübergreifend auch mit uns zu beraten. Wer personell hinter diesem Aktionsbündnis steht, ist uns bis heute nicht bekannt. Deshalb liegt die Vermutung nahe,
daß Sie, Herr Gürth, und kein überparteiliches Aktionsbündnis für diesen Gesetzentwurf stehen. Aber das wäre nicht so schlimm, wenn der Inhalt gut wäre.
Ich komme zum Inhalt des Gesetzentwurfs. Wie bei jedem Gesetzentwurf muß sich unser Landesparlament bei der Beurteilung des Gesetzentwurfes die Frage stellen, welche Vorteile bringt es den Betroffenen, konkret unseren mittelständischen Betrieben.
Dem Mittelstandskonzept, welches zwischen den Kammern und der Landesregierung abgestimmt ist, haben Sie einige Überschriften entnommen, aber nichts Konkretes dargelegt. Am interessantesten war für mich, daß Sie den Mittelstandsbericht, der alle zwei Jahre erscheinen soll, streichen wollen.
Dabei wollten gerade Sie, Herr Gürth, im letzten Jahr die Haushaltsberatungen nicht beginnen, weil der Bericht noch nicht vorlag. So wichtig war Ihnen dieser Bericht.
Meine Damen und Herren von der CDU-Fraktion, Sie zählen von Zeit zu Zeit Schweinebäuche und Raben- vögel, was selbstverständlich auch sehr wichtig ist.
Aber den Bericht über den Zustand der mittelständischen Wirtschaft, der uns Wirtschaftspolitikern wichtige Hinweise zur zukünftigen Wirtschaftsentwicklung im Land gibt, wollen Sie abschaffen.
Bei den Gewerkschaften, der IHK und der Handwerkskammer stößt deshalb dieser vorliegende Gesetzentwurf, wie uns bekannt ist, berechtigterweise auf große Skepsis. Die von Ihnen geforderte Gesetzesfolgenabschätzung auch für mittelständische Betriebe ist selbstverständlich Gesetzesgrundlage für alle Gesetzentwürfe.
Ansonsten enthält der Gesetzentwurf viele redaktionelle Änderungen, einige Schlagzeilen aus dem neuen Mittelstandskonzept, wenig Substanz und wenig Greifbares für unsere mittelständischen Betriebe. Daher wage ich ganz einfach den Schluß, daß er Ihre Handschrift trägt, werter Kollege Herr Gürth, und nicht die des Aktionsbündnisses.
Aber was die Abschaffung des Mittelstandsberichtes betrifft - zu Inhalt und Umfang hat der Minister schon etwas gesagt -, würde uns Politikern damit eine wichtige Entscheidungsgrundlage genommen. Die im Gesetzentwurf vorgesehene Abschaffung dieses Berichts ist damit sogar in höchstem Maße - meine ich - mittelstandsfeindlich.
Was das Mittelstandskonzept betrifft, das zwischen der Landesregierung und den Kammern vereinbart wurde, muß ich sagen, Herr Gürth, daß hierbei auch der Satz zutrifft: Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben. Denn hier sind Sie nur auf den schon fahrenden Zug aufgesprungen, und das ist allemal zu spät.
Die Überweisung des Gesetzentwurfes können wir nicht verhindern, aber einen Gesetzentwurf, der unseren Betrieben im großen und ganzen nichts Neues bringt, den müssen wir leider konsequent ablehnen.