Thomas Madl
Sitzungen
Letzte Beiträge
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es gibt das Sprichwort: Was lange währt, wird gut. - Weil es schon gut war, wird es vielleicht noch etwas besser. Aber es ist nicht meine Aufgabe, das zu beurteilen, sondern die der Redner in der anschließenden Debatte. Als Berichterstatter steht es mir zu, Ihnen einen Bericht zu geben, wie die Beratungen im Ausschuss gelaufen sind.
In der Konsequenz aus der Jahrhundertflut an Elbe und Mulde brachte die Landesregierung in der 35. Sitzung des Landtages am 4. März 2004 den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Katastrophenschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt in den Landtag ein.
Der Landtag bestimmte, dass für diese Neufassung des Gesetzes der Ausschuss für Inneres federführend und mitberatend der zeitweilige Ausschuss Hochwasser zuständig sein sollen.
Vor der inhaltlichen Beratung des Gesetzentwurfs führte der Innenausschuss unter Teilnahme des zeitweiligen Ausschusses Hochwasser am 12. Mai 2004 eine Anhörung durch. An der Anhörung waren die kommunalen Spitzenverbände, die Landkreise Anhalt-Zerbst, Wittenberg, der Ohrekreis, die kreisfreien Städte Dessau und Magdeburg, der Landesverband des Arbeiter-SamariterBundes, der auch ein Mandat der Deutschen Lebensrettungsgesellschaft, des Malteser-Hilfsdienstes sowie der Johanniter-Unfallhilfe hatte, das Deutsche Rote Kreuz, die Bundesanstalt des Technischen Hilfswerkes, der Landesfeuerwehrverband, der Inspekteur der Polizei sowie die Verteidigungsbezirkskommandos 81 und 82 beteiligt.
Die nächste Beratung im Innenausschuss fand dann am 23. Juni 2004 statt. In dieser Sitzung stellte die PDSFraktion ihre Änderungsanträge vor. Der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst erläuterte anhand einer Synopse seine Änderungsvorschläge. Seitens der Koalitionsfraktionen wurde mit der Begründung, dass es noch Verständigungsbedarf auch im Hinblick auf die Auswertung der Anhörung gebe, darum gebeten, die Beratung zu vertagen. Das wurde auch mehrheitlich beschlossen.
In der 56. Sitzung des Landtages am 4. März 2005 machte die SPD-Fraktion von ihrem Recht Gebrauch zu verlangen, einen Bericht durch den Vorsitzenden oder einen Berichterstatter über den Stand der Beratungen zu dem in Rede stehenden Gesetzentwurf erstattet zu bekommen.
Am 9. März 2005, in der 48. Sitzung des Innenausschusses, beschloss der Innenausschuss die vorläufige Beschlussempfehlung an den mitberatenden zeitweiligen Ausschuss Hochwasser mit 7 : 6 : 0 Stimmen. Zur Beratung lagen dem Ausschuss Änderungsanträge aller Fraktion vor.
Das Hauptproblem seitens der Oppositionsfraktionen, die Einführung eines zweistufigen Modells des Katastrophenschutzmanagements, wurde sehr ausgiebig und kontrovers diskutiert. Die Katastrophenschutzbehörden sollten nicht, wie im Gesetzentwurf der Landesregierung vorgesehen, dreistufig, sondern zweistufig aufgestellt
sein. Dies lehnte der Ausschuss bei 6 : 7 : 0 Stimmen ab.
Ein Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP und auch der Fraktion der PDS griff den Wunsch von Vertretern der Hilfsorganisationen und der Bundesanstalt des Technischen Hilfswerks in der Anhörung auf, das Bekenntnis des Landes zur Tätigkeit der Hilfsorganisationen im Gesetz zu verankern, um das Ehrenamt zu stärken und die Wertigkeit dieser Organisationen im Rahmen der Hilfeleistung stärker zu betonen. Für diese Änderung votierte der Ausschuss einstimmig.
Da ich davon ausgehe, dass in der anschließenden Debatte über die einzelnen Änderungsanträge noch einmal ausführlich gesprochen wird, erspare ich mir dies an dieser Stelle.
Der zeitweilige Ausschuss Hochwasser schloss sich dann der vorläufigen Beschlussempfehlung des Innenausschusses ohne Änderungen mit 6 : 3 : 0 Stimmen an.
Die endgültige Beschlussfassung im Innenausschuss erfolgte in der 49. Sitzung am 20. April 2005 unter der Hinzuziehung der Beschlussempfehlung des mitberatenden Ausschusses. Der Innenausschuss verabschiedete mit 6 : 0 : 5 Stimmen die Ihnen vorliegende Beschlussempfehlung. Ich bitte um Zustimmung. - Danke schön.