Dirk Schatz

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Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist noch gar nicht so lange her, als ich in einem Büro in einem der größten Finanzämter unseres Landes saß und dort rechtliche Probleme bearbeitete. Als ich in den ersten Tagen meines Abgeordnetenlebens durch die Gänge dieses Hohen Hauses ging, kam mir das eine oder andere Namensschild bekannt vor. Mit dem einen oder anderen Namen verband ich berufliche Erlebnisse vor dem Finanzgericht oder umfassenden langwierigen Schriftverkehr.
Es liegt schon eine gewisse Ironie darin, dass diese Bürgerinnen und Bürger, die den Mitarbeitern der Finanzämter mitunter die Pest an den Hals gewünscht oder Na
turkatastrophen herbeigesehnt haben, die die Finanzämter verschwinden lassen würden, plötzlich zu den glühendsten Verfechtern dieser Standorte wurden.
Oder sollte man sich in der Weihnachtszeit - sie ist noch gar nicht so lange her -, die im Allgemeinen zur Besinnung beiträgt, an den Spruch „Schon in der Bibel steht geschrieben, du sollst auch deine Feinde lieben!“ erinnert haben?
Apropos Feinde: Selbst Unternehmer und deren Verbände, die nach allgemeinem Bekunden in Finanzbeamten ihre ureigensten Feinde sehen, entdeckten plötzlich die ungeheure Kaufkraft, die in Form der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen den Finanzämtern innewohnte. Aus den so genannten Raubritterburgen der Neuzeit mit Namen Finanzamt wurden über Nacht die wichtigsten Standortfaktoren für das Überleben der ortsansässigen Wirtschaft.
Unter diesen Gesichtspunkten, sehr geehrter Herr Finanzminister Bullerjahn, ist wohl zu erwarten, dass Sie sich demnächst zumindest von zehn, elf Standorten mit Anträgen auf Annahme der Ehrenbürgerschaft beschäftigen müssen. - So weit zu meiner nicht ganz ernst gemeinten Einführung, die aber dennoch den Kern trifft.
Werte Abgeordnete! Bereits seit Monaten führte ich, wie meine Kollegen, mit den Bürgerinnen und Bürgern in den Wahlkreisen zum Teil hitzige Debatten über die künftigen Standorte der Finanzämter. Die heutige Landtagssitzung und das anschließende parlamentarische Beratungsverfahren geben uns Gelegenheit, noch einmal über die Strukturen zu debattieren. Es ist bereits darauf hingewiesen worden, dass die vorliegende Strukturreform unter die Überschrift „Zukunftsfähige Gestaltung der Finanzverwaltung in Sachsen-Anhalt“ gestellt worden ist.
Sehr geehrte Damen und Herren! Das Wort „Reform“ kommt von „reformieren“ und „reformieren“ wird im Duden mit „erneuern, verbessern“ umschrieben.
Mit dem Ziel einer Verbesserung, insbesondere einer Effizienzsteigerung und einer Anpassung der bestehenden Strukturen an veränderte funktionelle, räumliche und demografische Rahmenbedingungen ist seitens der Landesregierung das vorliegende Konzept beschlossen worden. Danach soll - das ist hinreichend bekannt - unter Berücksichtigung der geplanten Gebietsverschiebungen infolge der Kreisgebietsneuregelung eine Reduzierung der Zahl der derzeit im Land existierenden Finanzämter von 21 auf 14 und die Anpassung der jeweiligen Zuständigkeitsbezirke erfolgen.
Ich gebe zu, dass mir die Intention hinsichtlich der Strukturreform der Finanzverwaltung durchaus einleuchtet - manch einem hier vielleicht noch nicht.
Insbesondere die mit Blick auf die sich ändernden Rahmenbedingungen verfolgten Ziele einer Verschlankung der Verwaltung, der Bündelung und der stärkeren Betonung von Wirtschaftlichkeitsaspekten sind zu begrüßen; denn die Landesregierung bzw. die Landesverwaltung ist bereits mit dem Verwaltungsmodernisierungsgrundsätzegesetz vom 27. Februar 2003 beauftragt worden, die Zahl der oberen und der unteren Landesbehörden auf eine unbedingt notwendige Zahl zu reduzieren.
Dass hieran grundsätzlich kein Weg vorbeiführt, wird nicht nur angesichts der angespannten Situation des Landeshaushalts und nahezu aller öffentlichen Kassen deutlich. Es muss eindeutig gegengesteuert werden, auch in der öffentlichen Verwaltung. Die bestehende Ebbe in den öffentlichen Kassen unterstreicht die Notwendigkeit einer Reform.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dass dabei die Diskussion darüber, wo das jeweilige Finanzamt seinen Sitz haben soll, manchmal emotional geführt worden sein mag, verwundert nicht; denn eine Veränderung birgt neben Chancen auch immer ein Risiko.
Die Verlagerung des Standortes eines Finanzamts stellt für die Betroffenen vor Ort stets eine Zäsur dar. Finanzämter sind lokal immer Bindeglied zwischen der Staatsverwaltung und den Kommunen. Dort begegnet der Bürger, anders als im wirklichen Leben, manchmal direkt dem Staat und findet gegebenenfalls auch kompetenten Rat in finanzrechtlichen Fragen.
Allerdings kann man es Außenstehenden kaum verständlich machen, warum gerade Sachsen-Anhalt trotz rückläufiger Bevölkerungs- und Fallzahlen keine Verschlankung der Finanzverwaltung vornehmen soll. Die demografische Entwicklung wird den Kostendruck in der gesamten öffentlichen Verwaltung in den nächsten Jahren verstärken. Es ist eine Tatsache: Die Bevölkerungszahlen sind seit Jahren rückläufig. Weniger Bürger benötigen zwangsläufig auch weniger Bedienstete zur Erfüllung der staatlichen Dienstleistungen und Aufgaben. Die Neustrukturierung der Finanzverwaltung ist insbesondere vor dem Hintergrund rückläufiger Fallzahlen nur folgerichtig.
Dennoch sind im Zusammenhang mit der Festlegung der zukünftigen Standorte auch Einwände zu berücksichtigen, die teilweise auf eine nicht hinreichende Transparenz beim Treffen dieser Entscheidungen hindeuten. Zum einen muss dem Bürger vor Ort die Notwendigkeit der Schließung und Verlagerung von Standorten von Finanzämtern hinreichend erläutert werden; zum anderen muss neben reinen betriebswirtschaftlichen Erwägungen natürlich auch auf standortpolitische Erwägungen Rücksicht genommen werden.
Ich sage aber auch, dass das mit der Strukturreform verfolgte Prinzip der Einräumigkeit, das heißt, dass es in den künftig elf Landkreisen und den drei kreisfreien Städten jeweils nur eine Behörde geben soll, den sich ändernden Rahmenbedingungen Rechnung trägt. In diesem Zusammenhang muss man jedoch darauf hinweisen, dass bei der vorgenommenen Standortwahl das Prinzip der Einräumigkeit der Verwaltung nicht durchgängig eingehalten worden ist. Dies hat unter Umständen dazu beigetragen, dass Standortentscheidungen von den Betroffenen vor Ort nicht immer nachvollzogen werden können.
Im Hinblick auf die oft geforderten Zweistufigkeit der Verwaltung - wir haben dies auch heute wieder gehört - ist anzumerken, dass diese nicht immer sinnvoll ist und dass diesbezüglich undifferenzierte Forderungen wenig hilfreich sind.
Insbesondere im Bereich der Finanzverwaltung, wo Massengeschäfte abgewickelt werden, ist eine Mittelinstanz als operative Kontroll- und Bündelungsinstanz sinnvoll. Darüber hinaus nimmt die Oberfinanzdirektion als Mittelbehörde Aufgaben eines Finanzdienstleisters innerhalb
der Landesverwaltung mit dem Schwerpunkt Steuerverwaltung wahr.
Weiterhin wurden neben den bisherigen Aufgaben der Dienst- und Fachaufsicht über die Finanzämter, dem Betrieb des Finanzrechenzentrums sowie der Landesleitstelle für Bezügezahlung der Oberfinanzdirektion die Bezügeverwaltung, die Aufgaben der Landeszentralkasse sowie die Zuständigkeit für Aufgaben der EU-Bescheinigenden Stelle übertragen.
Werte Abgeordnete! Neben diesen Erwägungen ist mir und meiner Fraktion bewusst, dass im Zusammenhang mit der technischen Frage, ob und inwieweit eine Neugliederung der Finanzverwaltung einer besonderen Regelung durch den Gesetzgeber bedarf, und der Diskussion darüber durchaus unterschiedliche Auffassungen vertreten werden. Doch die Diskussion über Steuern und deren Beitreibung ist fast so alt wie die zivilisierte Welt; denn wie schrieb schon Paulus in einem Brief an die Römer - ich zitiere -:
„Deshalb ist es notwendig, Gehorsam zu leisten, nicht allein aus Furcht vor Strafe, sondern vor allem um des Gewissens willen. Das ist auch der Grund, weshalb ihr Steuern zahlt; denn in Gottes Auftrag handeln jene, die Steuern einzuziehen haben. Gebt allen, was ihr ihnen schuldig seid, sei es Steuer oder Zoll, sei es Furcht oder Ehre.“
- Moment.
Insbesondere vor dem Hintergrund des in Juristenkreisen oft zitierten Spruchs „zwei Juristen - drei Meinungen“ plädieren wir für eine Überweisung des Antrages der Linkspartei.PDS in die Ausschüsse für Finanzen sowie für Recht und Verfassung, um dort die aufgeworfenen Fragen in sachlicher Art und Weise zu erörtern.
In Anlehnung an die Anfrage von Frau Dr. Klein sage ich: Es gibt in der Finanzverwaltung die Möglichkeit, ein eintägiges oder mehrtägiges Praktikum - je nachdem, wie Ihr Terminkalender es hergibt - durchzuführen. Machen Sie es bitte! - Danke.