Guido Kosmehl

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Sehr geehrter Herr Präsident, ich hoffe, Sie sehen es mir nach, dass ich den Bericht verlese
und nicht in freier Rede wiedergebe. Ich muss gestehen, dass es etwas ungewöhnlich ist, dass der Berichterstatter bei der Abstimmung über das Gesetz im Ausschuss nicht anwesend war. Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich komme trotzdem dem Berichtswunsch des Ausschusses sehr gern nach.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Landtag hat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Fachhochschule der Polizei und anderer Gesetze aus dem Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern in der Drs. 5/2426 in der 71. Sitzung am 18. Februar 2010 zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Inneres überwiesen. Mitberatend wurde der Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur beteiligt. Anlass für die Änderung des Gesetzes ist die Einführung eines akkreditierten Studienganges mit der Abschlussbezeichnung „Bachelor of Arts (B. A.) - Polizeivollzugsdienst“ an der Fachhochschule der Polizei Sachsen-Anhalt.
Der Innenausschuss befasste sich erstmals in der 68. Sitzung am 4. März 2010 mit dem Gesetzentwurf. Im Verlauf der Beratung fand der Antrag der Fraktion DIE LINKE, eine Anhörung durchzuführen, nicht die erforderliche Mehrheit. Daraufhin verständigte man sich darauf, verschiedene Institutionen zu bitten, sich im Wege eines schriftlichen Anhörungsverfahrens dennoch zu dem Gesetzentwurf zu äußern.
Am Ende dieser Beratung verabschiedete der Ausschuss für Inneres mit 8 : 0 : 3 Stimmen eine vorläufige Beschlussempfehlung für den mitberatenden Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur und empfahl, den Gesetzentwurf der Landesregierung in unveränderter Fassung anzunehmen.
Der Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur befasste sich in der 61. Sitzung am 12. Mai 2010 mit dem in Rede stehenden Gesetzentwurf der Landesregierung und der vorläufigen Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres. Ein von der Fraktion DIE LINKE gestellter Änderungsantrag auf eine Neufassung des § 11 wurde bei 3 : 7 : 1 Stimmen abgelehnt. Im Ergebnis seiner Beratung stimmte der Bildungsausschuss der vorläufigen Beschlussempfehlung mit 7 : 1 : 3 Stimmen zu.
Die Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes erreichte den Ausschuss für Inneres mit Schreiben vom 18. März 2010. Zur abschließenden Beratung über den Gesetzentwurf im Innenausschuss in der 75. Sitzung am 3. Juni 2010 lagen unter anderem auch die Stellungnahmen des Landesrechnungshofs, des Präsidenten des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt, des Vorsitzenden des Personalrates der Fachhochschule Polizei Sachsen-Anhalt und deren Rektorin, des Verbandes der Verwaltungsrichterinnen und
Verwaltungsrichter des Landes Sachsen-Anhalt e. V. sowie von den Gewerkschaften vor.
Zur Beratung lag außerdem ein Änderungsantrag der Fraktion der FDP vor, in dem angeregt wurde, die Zahl der ehrenamtlichen Richter bei landespersonalvertretungsrechtlichen Angelegenheiten nicht zu verringern. Der Änderungsantrag fand nicht die erforderliche Mehrheit.
Im Ergebnis der Beratung verabschiedete der Ausschuss für Inneres einstimmig die Ihnen in der Drs. 5/2625 vorliegende Beschlussempfehlung. Bei der abschließenden Gesetzesberatung fanden die eingegangenen Stellungnahmen zum Gesetzentwurf sowie die Hinweise des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes teilweise Berücksichtigung.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Namen des Ausschusses für Inneres bitte ich um Ihre Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Noch nie war eine Berichterstattung so schwierig wie die zu diesem Gesetz.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Landtag hat den Gesetzentwurf der Landesregierung in der 27. Sitzung am 11. Oktober 2007 in den Ausschuss für Inneres zur Beratung und Beschlussfassung überwiesen.
Der Ausschuss für Inneres hat sich erstmals in der 26. Sitzung am 25. Oktober 2007 mit diesem Gesetzentwurf befasst. Im Ergebnis der Beratung wurde beschlossen, am 29. November 2007 eine Anhörung zu dem Gesetzentwurf durchzuführen und am 20. Dezember 2007 eine Beschlussempfehlung für die Plenarsitzung im Januar 2008 zu erarbeiten.
In der 28. Sitzung am 22. November 2007 schlugen die Koalitionsfraktionen vor, die Beschlussempfehlung für das Plenum nicht, wie ursprünglich vorgesehen, am 20. Dezember 2007, sondern bereits am 5. Dezember 2007 zu verabschieden. Die Regierungsfraktionen beabsichtigten, den Gesetzentwurf bereits im Dezember-Plenum zur zweiten Lesung vorzulegen.
Der Antrag der SPD fand in dieser Sitzung des Ausschusses nicht die erforderliche Mehrheit und wurde abgelehnt. Der Innenausschuss beschloss aber zu Beginn der Sitzung am 29. November 2007 mit den Stimmen der regierungstragenden Fraktionen, in einer zusätzlichen Sitzung am 5. Dezember 2007 doch eine Beschlussempfehlung für das Dezember-Plenum zu erarbeiten.
Wie bereits erwähnt, fand die Anhörung zum Gesetzentwurf ebenfalls am 29. November 2007 statt. Zu der Anhörung wurden neben den kommunalen Spitzenverbänden, dem Präsidenten des Landesrechnungshofes, dem Vertreter der Volksinitiative Sachsen-Anhalt 2011 und dem Geschäftsführer des Kommunalen Versorgungsverbandes des Landes Sachsen-Anhalt auch zahlreiche betroffene Gemeinden und Verwaltungsleiter eingeladen. Darüber hinaus wurden die Gutachter eingeladen, die ein Gutachten zur Wirtschaftlichkeit gemeindlicher Strukturen in Sachsen-Anhalt erstellt hatten.
Zu Beginn der Anhörung reichten die Fraktionen der CDU und der SPD den Anzuhörenden den Entwurf eines Änderungsantrages aus. Mit diesem Entwurf informierten die Fraktionen über das, was sie sich als beratende Parteien CDU und SPD vorgenommen haben, für die Gemeinden zu tun. Der Entwurf dieses Änderungsantrages entstand im Ergebnis der Auswertung von Anregungen aus Regionalkonferenzen, aus Konferenzen des Innenministeriums sowie aus verschiedenen Gesprächen mit kommunalen Spitzenvertretern, mit Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! In einer weiteren Sitzung am 5. Dezember 2007 befasste sich der Innenausschuss erneut mit dem Gesetzentwurf. Zu Beginn der Beratung unterbreiteten die Regierungsfraktionen den Vorschlag, auf eine inhaltliche Beratung und Abstimmung zum Gesetzentwurf zunächst zu verzichten, weil sie beabsichtigten, in die nächste Landtagssitzung einen Änderungsantrag zu diesem Gesetzentwurf einzubringen.
Dieser angekündigte Änderungsantrag, der inhaltlich dem während der Anhörung ausgereichten Entwurf gleichen und um zusätzliche Regelungen aus dem ursprünglichen Entwurf zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes hinsichtlich der Förderung des freiwilligen Zusammenschlusses von Gemeinden erweitert werden sollte, muss gemeinsam mit diesem Gesetzentwurf in den Innenausschuss überwiesen und erneut umfassend beraten werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! An dieser Stelle mache ich einen Einschub: Wie Sie dem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen entnehmen, sind diese zusätzlichen Regelungen zum Finanzausgleich heute nicht mehr zur Beratung vorgesehen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Innenausschuss stellt in seiner Beschlussempfehlung fest, dass dieser Gesetzentwurf in drei Lesungen im Landtag behandelt werden soll. Das ist nach der Geschäftsordnung des Landtages zulässig und möglich. Ich erspare es Ihnen, den Wortlaut der Beschlussempfehlung vorzutragen.
Obwohl die Oppositionsfraktionen diesem Vorhaben sehr skeptisch gegenüberstanden, beschloss der Innenausschuss mit der Mehrheit der Koalition dieses Verfahren und die Ihnen vorliegende Beschlussempfehlung.
Im Anschluss daran erhielt ich von Herrn Dr. Gruß eine E-Mail, in der er mich als Berichterstatter darauf hinweist, dass in der Beschlussempfehlung mehrere Widersprüche enthalten sind. Er macht einen Vorschlag dazu, wie die Geschäftsordnung richtig anzuwenden ist, um der Intention der Mehrheit im Innenausschuss gerecht werden.
Ich möchte darauf hinweisen, dass gemäß § 33 Abs. 1 der Geschäftsordnung die Möglichkeit besteht, ohne Abstimmungsverfahren nach § 32 Abs. 1 zu einer erneuten Ausschussbefassung und dann in eine dritte Lesung im Parlament zu kommen. Das bedeutet, dass man den Gesetzentwurf, der Ihnen heute vorliegt, die Beschlussempfehlung und beide Änderungsanträge, die vorliegen, gemeinsam nach der Debatte heute in den Innenausschuss zurücküberweist, der dann eine endgültige Beschlussempfehlung für die dritte Lesung im Januar vorbereiten würde.
Ich habe dem Kollegen Herrn Stahlknecht bereits mitgeteilt, dass wir so verfahren würden. - Herr Präsident, das wäre also die Bitte des Innenausschusses.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Innenausschuss hat die Ihnen heute vorliegende Beschlussempfehlung mehrheitlich angenommen. Ich bitte Sie, diesem Verfahren zu entsprechen und es dem Innenausschuss zu ermöglichen, den Gesetzentwurf in einer weiteren Beratung inhaltlich zu erörtern, sodass wir in eine dritte Lesung eintreten können, um den Gesetzentwurf voraussichtlich im Januar 2008 zu verabschieden.
Das bedeutet zusammengefasst: Ich bitte Sie heute, den Gesetzentwurf, der unverändert geblieben ist, die Beschlussempfehlung des Innenausschusses, insbesondere aber den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 5/1026 und den Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der SPD in der Drs. 5/1028 in den Innenausschuss zurückzuüberweisen und damit eine dritte Lesung im Parlament zu ermöglichen. - Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Landtag hat den Gesetzentwurf in der Drs. 5/247 in der 7. Sitzung am 15. September 2006 in den Ausschuss für Inneres zur Beratung überwiesen. Einen mitberatenden Ausschuss bestimmte der Landtag nicht.
Gemäß § 25 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über den Verfassungsschutz im Land Sachsen-Anhalt besteht die Parlamentarische Kontrollkommission aus drei Abgeordneten des Landtages. Der größten Oppositionsfraktion steht gemäß § 25 Abs. 1 Satz 2 dieser Vorschrift ein Sitz in der Kontrollkommission zu. § 25 Abs. 2 des Gesetzes bestimmt, dass der Landtag die Mitglieder der Kommission sowie die gleiche Zahl von Stellvertretern mit der Mehrheit seiner Abgeordneten wählt.
Durch den vorliegenden fraktionsübergreifenden Gesetzentwurf soll die Zahl der Mitglieder der Kommission von drei auf vier erhöht werden, um die Parlamentarische Kontrollkommission, die den Verfassungsschutz des Landes Sachsen-Anhalt kontrolliert, zu stärken. Die übrigen Regelungen über Zusammensetzung und Wahl der Mitglieder der Kommission bleiben unberührt.
Der Innenausschuss hat sich erstmals in seiner 4. Sitzung am 28. September 2006 mit dem Gesetzentwurf befasst. Es wurde die Frage aufgeworfen, ob eine feste Regelung hinsichtlich der Anzahl der Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission gefunden werden soll oder ob der Landtag in Anlehnung an die Bundesregelung jeweils zu Beginn der Legislaturperiode zunächst die Anzahl der Mitglieder festlegen und in einem zweiten Schritt die Wahl der Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission vornehmen soll.
Der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst wurde gebeten, die entsprechenden Regelungen des Bundesgesetzgebers darzustellen und einen Regelungsvorschlag zu erarbeiten. Dieser Bitte kam der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst mit Schreiben vom 10. Oktober 2006 nach.
Anschließend befasste sich der Innenausschuss in seiner 5. Sitzung am 11. Oktober 2006 erneut mit dem Gesetzentwurf und verabschiedete einstimmig die Ihnen in der Drs. 5/290 vorliegende Beschlussempfehlung an den Landtag. Die redaktionellen Hinweise des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes fanden bei der Erarbeitung der Beschlussempfehlung Berücksichtigung.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte im Namen des Ausschusses für Inneres um Ihre Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. - Vielen Dank.