Kurt Brumme
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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Antrag der Fraktionen der CDU und der SPD wurde vom Plenum am 7. Juli 2006 zur Beratung in den Ausschuss für Soziales überwiesen. Andere Ausschüsse waren nicht beteiligt.
Um die gerade im ländlichen Raum immer schwieriger werdende Situation der ärztlichen Versorgung kurzfristig entschärfen zu können, wurde die Landesregierung mit dem Antrag aufgefordert zu prüfen, wie ein Projekt zum Einsatz von Gemeindeschwestern zur langfristigen Sicherung einer qualitativ hochwertigen medizinischen Versorgung in der Fläche in einer Modellregion in Sachsen-Anhalt implementiert werden kann. Dabei sollten bestimmte Punkte, wie die Einbindung in die bestehende medizinische Versorgung, die Finanzierung, die Art der Aufgaben und auch Qualifikationsanforderungen, geklärt werden.
Der Ausschuss für Soziales beschäftigte sich erstmals in der 5. Sitzung am 4. Oktober 2006 mit dieser Problematik. In dieser Sitzung berichtete die Landesregierung, dass sie bereits erste Schritte für ein Modellprojekt für eine mobile Praxisassistentin eingeleitet habe. So wurde im September 2006 im Rahmen eines gemeinsamen Workshops mit der Kassenärztlichen Vereinigung und der AOK unter der Teilnahme von Mitgliedern des Landtages vereinbart, eine Projektgruppe, bestehend aus Vertretern des Ministeriums, der AOK und der Kassenärztlichen Vereinigung, einzusetzen, die eine genaue Projektbeschreibung für Sachsen-Anhalt erarbeiten soll.
Seitens der Fraktion der FDP wurde die Befürchtung geäußert, dass durch den Einsatz von mobilen Praxisassistentinnen womöglich die Zahl der Hausärzte reduziert werden soll, was zu einer Verschlechterung der Qualität der medizinischen Versorgung führen würde. Die Landesregierung versicherte daraufhin, dass die hausärztliche Versorgung oberste Priorität habe.
In einer weiteren, der 9. Sitzung des Ausschusses für Soziales am 6. Dezember 2006 konnte die Landesregierung über die ersten Ergebnisse der Tätigkeit der eingesetzten Projektgruppe berichten. So war zum Beispiel zu erfahren, dass die Gemeindeschwestern bei den Arztpraxen angestellt werden sollen und dass auch Pflegedienste, Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser in das Projekt einbezogen werden sollen. Für das Projekt wur
den Regionen ausgesucht, in denen kurzfristig am ehesten mit einem Mangel an Hausärzten zu rechnen ist.
Die Fraktion DIE LINKE stellte die Frage, ob und inwieweit man sich intensiv darum bemüht, die Ursachen für den drohenden Hausärztemangel zu beseitigen. Von der Landesregierung wurde daraufhin nochmals betont, dass die mobilen Praxisassistentinnen keinesfalls den Hausarzt ersetzen sollen, sondern nur in seinem Auftrag und unterstützend tätig sein sollen.
Der Ausschuss stellte schließlich fest, dass das Ministerium die Intention der antragstellenden Fraktionen aufgegriffen hat, ohne dass dazu bereits ein Beschluss gefasst wurde.
In der darauf folgenden 10. Sitzung des Ausschusses für Soziales war von der Landesregierung zu erfahren, dass der Entwurf eines Konzeptes für den Einsatz von Gemeindeschwestern vorliegt, dass bestimmte Punkte, insbesondere die Kostenübernahme, aber noch einer Einigung bedürfen.
Der Ausschuss für Soziales wurde sodann in der 13. Sitzung am 14. März 2007 über das Vorliegen eines Eckpunktekatalogs mit wesentlichen Festlegungen für das Modellprojekt informiert.
Zum Jahreswechsel 2007/2008 gab die Landesregierung dem Ausschuss zur Kenntnis, dass das Modellprojekt „Mobile Praxisassistentinnen“ im Dezember 2007 in drei Regionen Sachsen-Anhalts gestartet wurde, und informierte über Details zum Modellprojekt.
Die abschließende Beratung des Ausschusses für Soziales fand in der 26. Sitzung am 26. März 2008 statt. Vom Ausschuss konnte konstatiert werden, dass der Antrag der Koalitionsfraktionen von der Landesregierung bereits vollständig umgesetzt worden ist, sodass sich eine diesbezügliche Beschlussempfehlung des Ausschusses sowie ein entsprechender Beschluss des Landtages erübrigen. Einstimmig wurde deshalb empfohlen, den Antrag in der Drs. 5/114 für erledigt zu erklären.
Die Landesregierung hat angeboten, den Ausschuss jederzeit über die Erfahrungen mit diesem Modellprojekt zu unterrichten. Dieser hat das Angebot angenommen und vereinbart, die Landesregierung zu bitten, gegen Ende des Jahres über die ersten Ergebnisse des Modellprojektes zu berichten.
Der Ausschuss wird sich in diesem Zusammenhang voraussichtlich auch mit dem Thema Ärztenotstand in Sachsen-Anhalt befassen, da die mobilen Praxisassistentinnen den Hausarzt, wie dargestellt, nicht ersetzen sollen, sondern lediglich ergänzend und entlastend tätig sein sollen.
Ich bitte das Hohe Haus, der Empfehlung des Ausschusses für Soziales zu folgen, den Antrag für erledigt zu erklären. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Als Berichterstatter habe ich eine Chronistenpflicht zu erfüllen; dieser möchte ich nachkommen. Es ist nicht ganz unkompliziert gewesen. Ähnlich wie es Herr Kosmehl gestern für seinen Bereich gesagt hat, haben wir bezüglich dieses Gesetzes ein schwieriges Verfahren gehabt, sodass die Berichterstattung vielleicht ein bisschen länger dauern wird.
Sehr geehrte Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Wahrung des Nichtraucherschutzes in Sachsen-Anhalt in der Drs. 5/487 wurde vom Landtag in der 14. Sitzung am 25. Januar 2007 in erster Lesung behandelt. Er wurde zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Soziales und zur Mitberatung in den Ältestenrat und in die Ausschüsse für Inneres, für Wirtschaft und Arbeit, für Recht und Verfassung sowie für Bildung, Wissenschaft und Kultur überwiesen.
Der federführende Ausschuss für Soziales hat sich erstmals in der 13. Sitzung am 14. März 2007 mit diesem Gesetzentwurf befasst und zunächst die ausführliche Einbringung der Landesregierung entgegengenommen. Darin hieß es unter anderem, dass der Gesetzentwurf unter Umständen während des parlamentarischen Verfahrens noch angepasst bzw. durch ein weiteres Gesetz ergänzt werden müsste, wenn die Arbeitsgruppe der Länder in der am 22. März 2007 stattfindenden Ministerpräsidentenkonferenz Vorschläge für gesetzliche und administrative Regelungen zum Nichtraucherschutz vorlegen sollte. Bekanntlich enthielt der Gesetzentwurf noch keine Regelung für ein Rauchverbot in Gaststätten.
Die Fraktion der FDP warf die Frage auf, ob angesichts der Arbeitsstättenverordnung des Bundes und weiterer Regelungen für öffentliche Gebäude bezüglich des Rauchverbots ein solches Gesetz überhaupt notwendig sei.
Die Fraktion DIE LINKE schlug eine Anhörung des Ausschusses zu dem Gesetzentwurf vor. Außerdem sprachen sich die Oppositionsfraktionen dafür aus, dass die Landesregierung hinsichtlich des Rauchverbots in Gaststätten einen ergänzenden Gesetzentwurf in den Landtag einbringt, der dann ebenfalls in die Anhörung einbezogen werden könnte.
Auch die Fraktion der CDU sprach sich bezüglich der Aufnahme von Gaststätten, Diskotheken und ähnlichen Einrichtungen für ein separates Gesetz aus, um gegebenenfalls nicht gegen das Zweilesungsprinzip zu verstoßen. Dies hätte laut der Aussage des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes der Fall sein können, wenn der Adressatenkreis, an den sich das Gesetz richtete, erheblich erweitert würde.
Die Fraktion der SPD sprach sich zunächst für eine Anhörung zu dem vorliegenden Gesetzentwurf aus, er
weitert um Einrichtungen der Erwachsenenbildung, um Hochschulen, um das Landtagsgebäude und um Sportstätten.
In einer kurzen Auszeit während der Sitzung einigten sich die Fraktionen der CDU und der SPD darauf, dass sie in der darauf folgenden Sitzungsperiode des Landtages einen alle Bereiche umfassenden Änderungsantrag einbringen würden. Der Ausschuss verständigte sich daraufhin darauf, im Mai 2007 eine Anhörung zu dem Gesetzentwurf und zu dem dann vorliegenden Änderungsantrag durchzuführen.
Diesen Änderungsantrag gab es dann nicht. Stattdessen kündigten die Koalitionsfraktionen in der 17. Sitzung des Sozialausschusses am 4. Juli 2007 an, dass am 12. Juli 2007 ein neuer Gesetzentwurf zum Nichtraucherschutz in den Landtag eingebracht würde, der Gaststätten- und Diskothekenregelungen sowie weitere wesentliche Änderungen gegenüber dem vorliegenden Gesetzentwurf enthalten würde. Es wurde vorgeschlagen, die Anhörung deshalb bis nach der Sommerpause zu verschieben.
Die Entscheidung der Koalitionsfraktionen, einen neuen Gesetzentwurf vorzulegen, fiel nach Rücksprache mit dem GBD, der aufgrund der zusätzlichen Regelungsinhalte zwei Lesungen für erforderlich hielt.
Der Ausschuss stimmte diesem Verfahren zu und legte fest, die Anhörung am 5. September 2007 durchzuführen.
Grundlage der Anhörung waren sowohl der Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drs. 5/487 als auch der Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der SPD in der Drs. 5/750 mit dem dazugehörigen Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 5/783, die in der 23. Sitzung des Landtages am 12. Juli 2007 eingebracht worden waren.
Zu der Anhörung wurden zahlreiche betroffene Verbände, Gewerkschaften, Kammern, Vertreter von Schulen und anderen öffentlichen Einrichtungen geladen. Auch die mitberatenden Ausschüsse einschließlich des Ältestenrates wurden zur Anhörung eingeladen.
Die Anzuhörenden äußerten sich grundsätzlich überwiegend zustimmend zu dem Vorhaben des Landes, den Nichtraucherschutz, insbesondere von Kindern und Jugendlichen, gesetzlich zu regeln. Die Gäste nahmen die Möglichkeit wahr, sich ausführlich zu den Gesetzentwürfen zu äußern und ihre Änderungsempfehlungen vorzutragen.
Größere Kritik kam vom Dehoga, der die Festlegungen bezogen auf das Gastgewerbe als unzulänglich, nicht praxistauglich und äußerst bedenklich bezeichnete.
Die Vertreterin der Botschaft von Irland in Berlin, Frau Dr. Stanley, berichtete während der Anhörung in einer interessanten Darlegung über die Erfahrungen mit dem in Irland am 29. März 2004 eingeführten Rauchverbot an fast allen Arbeitsplätzen. In ihrem Fazit bewertete sie das Gesetzesvorhaben in Sachsen-Anhalt als sehr positiv.
In der 21. Sitzung des federführenden Ausschusses für Soziales am 24. Oktober 2007 fand die nächste Beratung über die Gesetzentwürfe zum Nichtraucherschutz in Sachsen-Anhalt mit dem Ziel statt, eine vorläufige Beschlussempfehlung zu erarbeiten. Dazu lagen dem Aus
schuss insgesamt zehn Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen sowie ein Änderungsantrag und ein Entschließungsantrag der Fraktion der FDP vor. Des Weiteren lag ihm eine Stellungnahme des GBD mit Änderungsvorschlägen vor, die entsprechende Berücksichtigung fanden.
Zu Beginn der Beratung verständigte sich der Ausschuss darauf, den Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der SPD in der Drs. 5/750 als Beratungsgrundlage zu nehmen.
Hinsichtlich § 1 hat der Ausschuss die Anregung des GBD aufgegriffen und in Absatz 1 das Wort „insbesondere“ gestrichen. Dem Antrag der Fraktion der SPD, dafür die Worte „gerade auch“ einzufügen, wurde zugestimmt.
Bei § 2 wurden auf der Grundlage von Änderungsanträgen der Koalitionsfraktionen Änderungen in den Nrn. 2, 4, 6 und 7 vorgenommen. Auf eine Anregung des GBD hin wurde im § 2 darüber hinaus die Einleitung neu gefasst und die Nr. 1 gestrichen. Mit der Änderung der ursprünglichen Nr. 2, die Streichung des zweiten Halbsatzes, hatte sich aufgrund der gleichen Intention die Nr. 1 des Änderungsantrages der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 5/783 erledigt.
Bei § 3 wurde auf den Antrag der Koalitionsfraktionen hin ein neuer Absatz 3 angefügt.
Zu § 4 Nr. 6 lag dem Ausschuss ein Antrag der Fraktion der FDP vor - Frau Dr. Hüskens, jetzt kommt es -, für kleine Gaststätten, die nur über einen Raum verfügen und ausschließlich vom Inhaber bewirtschaftet werden, eine Ausnahme zuzulassen, um Benachteiligungen auszuschließen. Dieser Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt.
Bei § 5 wurde ein redaktioneller Hinweis des GBD aufgegriffen und beschlossen.
Im § 6 wurden auf den Antrag der Koalitionsfraktionen hin die Worte „gemäß ihres Hausrechts“ eingefügt.
Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen lagen des Weiteren zu § 7 vor. Diese wurden ebenfalls mehrheitlich beschlossen.
Die Neufassung des § 8 - Berichterstattung - geht ebenfalls auf einen Antrag der Koalitionsfraktionen zurück.
Der § 9 - Inkrafttreten - blieb für die vorläufige Beschlussempfehlung zunächst unverändert.
Der Ausschuss verständigte sich darauf, die mitberatenden Ausschüsse zu bitten, sich mit spezifischen Fragen und aufgeworfenen Problemen zum Gesetzentwurf zu befassen bzw. diese zu klären. Die vorläufige Beschlussempfehlung wurde sodann mit 8 : 1 : 3 Stimmen beschlossen.
Ein von der Fraktion der FDP vorgelegter Entschließungsantrag, mit dem die Landesregierung aufgefordert werden sollte, eine Informationskampagne zu den Regelungen des Nichtraucherschutzgesetzes durchzuführen, wurde vom Ausschuss in geänderter Fassung einstimmig beschlossen.
Die abschließende Beratung im federführenden Ausschuss fand in der 23. Sitzung am 5. Dezember 2007 statt. Dazu lagen ihm die Voten der mitberatenden Ausschüsse wie folgt vor:
Der Ältestenrat stimmte dem Gesetzentwurf in der Fassung der vorläufigen Beschlussempfehlung zu und beantwortete die Fragen des federführenden Ausschusses.
Der Ausschuss für Inneres empfahl die Annahme des Gesetzentwurfs in der vorgelegten Fassung mit Änderungen in § 2 Satz 1. Den empfohlenen Änderungen wurde in der Beratung des Sozialausschusses nicht entsprochen, da nach der Auffassung der Regierungsfraktionen nach den Beratungen zur Erarbeitung der vorläufigen Beschlussempfehlung unter Beteiligung des GBD für alle Beteiligten eine Formulierung gefunden wurde, die deutlich macht, dass das Nichtraucherschutzgesetz den kommunalen Bereich nicht regeln soll.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit empfahl zwar die unveränderte Annahme der vorläufigen Beschlussempfehlung, bat aber um die Prüfung von Änderungsvorschlägen zu §§ 2 und 8. Gleichzeitig empfahl er bei § 6 die Findung einer rechtssicheren Formulierung bezüglich des Verhältnisses von Inhaberinnen und Inhabern zu Betreiberinnen und Betreibern der in § 2 genannten Einrichtungen.
Diesen Empfehlungen vermochten die Koalitionsfraktionen bei Annahme der getroffenen Übergangsregelung zum Inkrafttreten in § 9 nicht zu folgen. Insbesondere das Erfordernis einer Änderung der Formulierung in § 6 Satz 1 wurde aufgrund der Regelung im Gaststättengesetz nicht gesehen.
Der Ausschuss für Recht und Verfassung schlug vor, den Gesetzentwurf in der Fassung der vorläufigen Beschlussempfehlung mit Änderungen in den §§ 1, 2, 4, 7 und 9 anzunehmen. Außerdem hat er seine Auffassung zu den an ihn gerichteten Fragen dargelegt.
Der Ausschuss für Recht und Verfassung hat des Weiteren einige verfassungsrechtliche Fragen hinsichtlich des Gesetzentwurfs erörtert und dem Ausschuss für Soziales empfohlen, diese Fragen zu prüfen und den GBD mit der Erarbeitung einer Stellungnahme zu beauftragen.
Dem ist der Sozialausschuss mit Mehrheit nicht gefolgt, da er diese Bedenken nicht teilt. Wären diese erheblich oder sehr problematisch, so hätte der Ausschuss für Recht und Verfassung dem Gesetz nicht zustimmen dürfen.
Der Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur schlug dem Ausschuss für Soziales vor, im Gesetzestext Änderungen hinsichtlich des § 2 Nr. 3 und Nr. 6, des § 3 Abs. 1 und des § 4 vorzunehmen. Außerdem warf er eine Frage zu § 3 Abs. 2 auf.
Dem Petitum des Bildungsausschusses, bezüglich der Berücksichtigung der Schulautonomie die Festlegung des Rauchverbotes in den Außenbereichen in den Einrichtungen nach § 3 Abs. 1 Satz 2 in das Entscheidungsrecht der Gesamtkonferenz der Schule zu stellen, wurde nicht gefolgt. Hierdurch würde der Gesetzgeber seine Verantwortung auf eine dann völlig überforderte Entscheidungsebene verlagern. Ebenso wurde dem Vorschlag des Bildungsausschusses zum Zusammenführen der Nrn. 3 und 6 des § 2 nicht gefolgt, da für den Schulbereich mit § 3 Abs. 1 Satz 2 auch im Außenbereich ein Rauchverbot vorgesehen ist.
Dem Ausschuss für Soziales lagen für seine Beratung des Weiteren zwei Änderungsanträge der Fraktionen der CDU und der SPD vor. An der Beratung nahm auch der Vorsitzende des Ausschusses für Recht und Verfassung teil.
Die Fraktion DIE LINKE beantragte zu Beginn, die abschließende Beratung zum Gesetz um ein oder zwei Monate zu verschieben, da dieses aus ihrer Sicht noch handwerkliche und verfassungsrechtliche Fehler aufweist.
Außerdem sollten die vom mitberatenden Ausschuss für Recht und Verfassung erörterten und in der Beschlussempfehlung dargelegten verfassungsrechtlichen Fragen zunächst vom GBD beantwortet werden, wozu dieser vom Ausschuss beauftragt werden müsste.
Diesem Antrag wurde bei 4 : 7 : 0 Stimmen nicht zugestimmt. Auch der eingangs von der Fraktion DIE LINKE gestellte Antrag, in dieser Sitzung nicht die abschließende Beratung durchzuführen, sondern nur die Fachfragen zu erörtern, wurde bei 4 : 8 : 0 Stimmen abgelehnt.
Auch seitens der Fraktion der FDP kam erhebliche Kritik hinsichtlich des Beratungsverfahrens.
Die Koalitionsfraktionen erklärten, dass neben der vorläufigen Beschlussempfehlung lediglich die als Tischvorlage von ihnen vorgelegten zwei Änderungsanträge als Beratungsgrundlage dienen sollten. Die Beschlussempfehlungen der mitberatenden Ausschüsse wurden nicht zum Antrag erhoben.
Der Ausschuss trat daraufhin in die Gesetzesberatung ein. Die §§ 1 und 2 wurden in der Fassung der vorläufigen Beschlussempfehlung beschlossen. Der § 3 Abs. 1 wurde nach einem redaktionellen Hinweis des GBD ebenfalls beschlossen.
Hinsichtlich des § 4 - Generelle Ausnahmen - lag dem Ausschuss ein Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen vor, die in Nr. 3 enthaltenen Ausnahmeregelungen für Zimmer in Heimen, die den Bewohnerinnen und Bewohnern zur alleinigen Nutzung überlassen sind, zu streichen. Begründet wurde dieser Antrag mit dem Selbstschutz der Heimbewohnerinnen und Heimbewohner sowie der dort angestellten Mitarbeiter. Dies stellt auch eine wesentliche Schlussfolgerung aus den Anhörungen dar.
Herr Präsident, ich komme zum Schluss. - Die Oppositionsfraktionen sprachen sich gegen diesen Antrag aus, da sie darin einen Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht sahen. Nach kontroverser Diskussion wurde der Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen mit 8 : 3 : 0 Stimmen angenommen.
Der § 4 wurde schließlich mit der Streichung der Nr. 3 und einer redaktionellen Empfehlung entsprechend geändert und mit 8 : 0 : 4 Stimmen beschlossen.
Die §§ 5 und 6 wurden in der Fassung der vorläufigen Beschlussempfehlung beschlossen.
Bei § 7 - Ordnungswidrigkeiten - hat der Ausschuss eine kleine redaktionelle Änderung vorgenommen. Der Paragraf wurde ansonsten in der Fassung der vorläufigen Beschlussempfehlung beschlossen.
Zu § 8 - Berichterstattung. Hier wurde der Zeitraum verändert. Dem zuständigen Ministerium ist nun vorgegeben, bereits nach zwei Jahren über die Umsetzung und Wirksamkeit zu berichten.
Ein zweiter Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen lag zu § 9 - Inkrafttreten - vor. Der bisherige Text dieses Paragrafen wurde zu Absatz 1. Als Absatz 2 wurde der Text angefügt: „Abweichend von Absatz 1 tritt § 7 am 1. Juli 2008 in Kraft.“ Damit sollen die Regelungen zu den Ordnungswidrigkeiten und deren Ahndung erst ab der Mitte des Jahres 2008 gelten. § 9 wurde mit dieser Änderung vom Ausschuss mit 8 : 0 : 4 Stimmen angenommen.
Die Gesetzesüberschrift blieb unverändert.
Die Fraktion DIE LINKE erklärte, sie werde an der Endabstimmung über das Gesetz nicht teilnehmen mit der Begründung, dass sie das Gesetz in der jetzigen Fassung für nicht endabstimmungsfähig halte.
Der Ausschuss für Soziales hat die heute vorliegende Beschlussempfehlung einschließlich des Entschließungsantrages somit ohne die Stimmen der Fraktion DIE LINKE mit 8 : 1 : 0 Stimmen angenommen.
Das Hohe Haus wird gebeten, dieser Beschlussempfehlung zu folgen. Abschließend möchte ich mich bei allen Beteiligten für ihr engagiertes Zusammenarbeiten in diesem Beratungsprozess bedanken. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Zum Schluss noch eine kleine Sache. Der Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drs. 5/859 wurde vom Landtag in der 25. Sitzung am 13. September 2007 in erster Lesung behandelt und zur Beratung und Beschlussfassung in den Ausschuss für Soziales überwiesen. Mitberatende Ausschüsse wurden nicht eingesetzt.
Mit diesem Gesetz soll die EU-Richtlinie 2005/36 zur Anerkennung von Berufsqualifikationen umgesetzt werden, soweit im Landesrecht Vorschriften über Gesundheitsberufe im Geschäftsbereich des Ministeriums für Gesundheit und Soziales bestehen. Entsprechend Artikel 63 der
EU-Richtlinie haben die Mitgliedstaaten die erforderlichen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie bis zum 20. Oktober 2007 zu erlassen.
In Sachsen-Anhalt sind Vorschriften über Gesundheitsberufe neben dem Gesetz über Kammern für Heilberufe im Gesundheitsdienst-, Rettungsdienst- und im Lebensmittelchemikergesetz enthalten, des Weiteren im Gesetz über die öffentlich bestellten Vermessungsingenieure. Die in den genannten Gesetzen enthaltenen Vorschriften werden mit dem heute zu verabschiedenden Änderungsgesetz angepasst. Das Gesetz über die Kammern für Heilberufe soll über die Anpassung an die EU-Richtlinie hinaus mit dem vorliegenden Gesetzentwurf noch Änderungen erfahren, die auf Forderungen und Vorschläge der Heilberufskammern und der Berufsgerichte für Heilberufe basieren.
Der Ausschuss für Soziales hat sich erstmals in der 20. Sitzung am 26. September 2007 mit dem Gesetzentwurf befasst. Der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst wies darauf hin, dass in diesem Entwurf eine Reihe von förmlichen Fehlern enthalten sind, und stellte dazu eine schriftliche Stellungnahme in Aussicht. Der Ausschuss verständigte sich darauf, dieses Thema in der darauf folgenden Sitzung bei Vorlage der Stellungnahme des GBD weiter zu behandeln.
In der nächsten, der 21. Sitzung des Ausschusses für Soziales am 24. Oktober 2007 wurde der Gesetzentwurf abschließend beraten. Dazu lagen neun Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen und die zugesagte schriftliche Stellungnahme des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes vor.
Da die vorliegenden neun Änderungsanträge überwiegend auf redaktionellen Hinweisen des GBD basierten und keine inhaltlichen Änderungen, sondern lediglich einige Präzisierungen enthielten, bestand im Ausschuss Einvernehmen, über diese Änderungsanträge im Paket abzustimmen. Weitere Empfehlungen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes, die ausschließlich redaktioneller Natur waren, wurden durch die Koalitionsfraktionen übernommen und zum Antrag erhoben.
Der gesamte Gesetzentwurf wurde sodann einschließlich der Änderungsanträge und der weiteren zum Antrag erhobenen redaktionellen Hinweise des GBD zur Abstimmung gestellt und einstimmig beschlossen.
Dem Landtag wird empfohlen, dem Gesetzentwurf in der vorliegenden geänderten Fassung zuzustimmen. - Vielen Dank.