Frauke Weiß

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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete! Die Föderalismusreform I hat uns Landesparlamenten die Kompetenz für die Landesbesoldungs- und Versorgungsanpassung übertragen. Diese nehmen wir ernst und haben gründlich und zügig über die Übertragung des Tarifabschlusses für die Angestellten des öffentlichen Dienstes auf die Beamten des Landes Sachsen-Anhalt beraten.
Seit der Grundgesetzänderung im Januar 2006 liegt uns nun zum zweiten Mal ein Gesetzentwurf zur Anpassung der Besoldung und Versorgung der Landes- und Kommunalbeamten vor. Diesmal geht es um eine Erhöhung der Entgelte um 1,5 % zum 1. April dieses Jahres und dann noch einmal um 1,9 % zum 1. Januar des kommenden Jahres inklusive einer Erhöhung um den Sockelbetrag von 17 €. Es soll auch eine Einmalzahlung in Höhe von 360 € geben. Dies bedeutet eine Belastung des neuen Haushaltsjahres mit 33 Millionen €. - Respekt!
Dennoch steht für uns die Übernahme der Ergebnisse der Tarifverhandlungen für die Beamtinnen und Beamten nicht infrage. Auch wenn das Land rechtlich dazu nicht unbedingt verpflichtet ist, steht die Anpassung im Sinne der Gerechtigkeit und unserer Anerkennung der geleisteten Arbeit.
Es wäre wünschenswert gewesen, wenn mit der Änderung des Gesetzes das Problem der gleichen Eingruppierung der so genannten Sekundarschullehrkräfte neuen Rechts hätte gelöst werden können. Diese unbefriedigende Situation sieht die Mehrheit des Finanzausschusses und meine Fraktion auch so.
Der Änderungsantrag in der Drs. 6/200 der Fraktion DIE LINKE greift das Thema der Sekundarschullehrkräfte erneut auf. Im Ausschuss mussten wir uns davon überzeugen lassen, dass eine Höhergruppierung bzw. Anpassung nur durch eine
Beförderung möglich ist, die einer so genannten Bestenauslese entspricht. Leider konnten dadurch die bereits mehrfach angesprochenen Probleme, die damit im Zusammenhang stehen, nicht gelöst werden.
Der Antrag der LINKEN, die Anpassung sofort umzusetzen, ist politisch zu begrüßen. Aber über ihn muss im Rahmen der Haushaltsberatungen unter finanzpolitischen Aspekten seriös beraten werden. Dieser Antrag wurde im Ausschuss am 31. August zurückgezogen.
Sie haben jetzt einen weiteren Antrag gestellt, der heute als Änderungsantrag in der Drs. 6/370 vorliegt. Im Ausschuss wurde der Änderungsantrag von den Koalitionsfraktionen abgelehnt. In den Punkten 1 und 2 geht es darum, die Höhe der Einmalzahlung auf Dienstbezüge zu reduzieren und auch Anwärtern und Versorgungsempfängern eine Einmalzahlung in Höhe von um 350 € zu gewähren. Dem einen nehmen Sie das weg, dem anderen geben Sie das dazu. Dies haben wir im Ausschuss abgelehnt und werden es wieder ablehnen, weil wir dies als nicht sinnvoll betrachten.
Dem Finanzminister danken wir für seine in der Ausschussdebatte am 31. August gegebene Zusage, in absehbarer Zeit einen Vorschlag zu unterbreiten, nach dem alle Sekundarschullehrkräfte neuen Rechts in gleicher Weise zügig und mit vertretbarem Aufwand eingruppiert werden können. Somit wird die Fraktion der CDU diesem Gesetzentwurf ihre Zustimmung geben. - Danke schön.
Sehr geehrter Herr Alterspräsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Der Finanzminister hat in seinem Beitrag eigentlich alle Punkte aufgezeigt, so wie auch Frau Paschke.
Ich gehe jetzt nur auf den Änderungsantrag der LINKEN ein. DIE LINKE spricht in ihrem Änderungsantrag zu Recht die Situation der Sekundarschullehrkräfte neuen Rechts an. Auch in der Begründung zu dem Gesetzentwurf wird auf die Probleme der Umsetzung der betreffenden Regelung aus der letzten Novellierung aufmerksam gemacht.
Hierzu ist nur zu bemerken, dass dies bereits in der letzten Sitzung des Finanzausschusses angesprochen wurde.
Das Prozedere einer Beförderung war, wie heute ausgeführt, in dieser Form vom letzten Parlament eigentlich nicht gewollt. Sie sprachen es an, dass sie sich sozusagen noch einmal beurteilen lassen müssen. Das kann es nicht sein. Das wollte auch der gesamte Bildungsausschuss nicht und hat dies auch entsprechend rübergebracht.
Auch den nächsten Punkt sprachen Sie an. Diesbezüglich gehen wir mit Ihnen konform. Ich halte es durchaus für überlegenswert, die Einmalzahlung auch an die Beamtinnen und Beamten zu entrichten, die sich im zugrunde gelegten Monat in Elternzeit befanden. Sie würden sonst klar benachteiligt werden. Diesen Punkt wollen wir auch im Finanzausschuss thematisieren.
Mein Schlusssatz lautet: Ich bitte um die Überweisung des Gesetzentwurfes und des Änderungsantrags in den Finanzausschuss. Dann können wir dort darüber diskutieren.
- Ich beantworte heute keine Fragen, weil ich eine Besuchergruppe habe, zu der ich sofort gehen muss. Entschuldigen Sie bitte. Das mache ich für Frau Rotzsch und das mache ich sehr gern. Bitte im Finanzausschuss. - Danke schön.