Harry Lienau

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Herr Striegel, vielleicht können Sie sich wieder etwas beruhigen.
Herr Striegel, ich schicke voraus: Ich habe mit den Begriffen rechte und linke Gewalt persönlich ein Problem. Für mich ist Gewalt Gewalt.
Ich möchte Ihnen eine Frage stellen, die vielleicht - das ist mir bewusst - nicht unmittelbar zu diesem Thema passt, zu dem wir heute hier debattieren. Trotzdem möchte ich sie stellen. Wie Sie sicherlich wissen, haben 100 Greenpeace-Aktivisten am 3. November 2015 das Kraftwerksgelände Deuben der Mibrag erstürmt - so muss man es sagen - oder besetzt, am Boden und in der Höhe.
Sie haben dabei nachweislich Menschen, Mitarbeiter des Kraftwerkes und auch sich selbst sowie die Kraftwerksanlage gefährdet. Ich frage Sie: Teilen Sie meine Meinung, dass diese Art des Vorgehens, dass diese Aktion genauso gewalttätig ist und gleichzeitig die Hemmschwelle senkt, was wir alle nicht wollen? Ich möchte Sie bitten, das einmal zuzuordnen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Meine Vorredner haben schon angedeutet, dass es mit Sicherheit noch etlichen Beratungsbedarf gibt. Deshalb wollen wir als CDU-Fraktion schnell eine Anhörung durchführen, um dem in Ruhe Rechnung tragen zu können.
Ich teile die Einschätzung und Bewertung meines Kollegen Hövelmann. Ich denke, wir haben mit dem Gesetzentwurf eine sehr gute Beratungsgrundlage. Ich möchte noch einmal kurz darauf hinweisen, wie es überhaupt dazu gekommen ist, dass diese Gesetzesinitiative notwendig wurde.
Im Zuge der Föderalismusreform wurden die Gesetzgebungskompetenzen von Bund und Ländern mit dem Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes neu geordnet. Der Regelungsbereich der Raumordnung wurde aus der Rahmengesetzgebung in den Katalog der konkurrierenden Gesetzgebung übertragen.
Der Bund hat teils mit identischem Inhalt das Raumordnungsgesetz auf der Basis der veränderten Verfassungslage mit Wirkung vom Dezember 2008 und vom Juni 2009 novelliert. Daraus ergibt sich für die Länder das Erfordernis, ihre Planungsgesetze an das veränderte Raumordnungsgesetz des Bundes anzupassen. Genau darauf haben sich die Regierungsfraktionen im Koalitionsvertrag vom April 2011 verständigt.
Derzeit laufen einige Bestimmungen im Landesplanungsgesetz Sachsen-Anhalt leer, nämlich in den Bereichen, in denen das Raumordnungsgesetz des Bundes gilt. Das ist nicht im Interesse der Klarheit und Entscheidungstransparenz im Lande. Im Kern geht es im Landesentwicklungsgesetz also darum, Landesrecht zu straffen, indem Regelungen entfernt werden, die inzwischen bereits im Raumordnungsgesetz des Bundes geregelt sind.
Was sind aus unserer Sicht die Schwerpunkte der Gesetzesinitiative? - Meine Damen und Herren! Die Größe des Landes Sachsen-Anhalt, die Bevölkerungsentwicklung und auch die technischen Möglichkeiten verlangen und ermöglichen die Anpassung von Verwaltungsstrukturen. Herr Hövelmann, Sie sagten, es sind keine vier Behörden; das ist sicherlich richtig. Aber es sind trotzdem vier Entscheidungsebenen.
Sachsen-Anhalt ist neben Rheinland-Pfalz das einzige Flächenland, das sich hier vier Planungsebenen leistet. In Sachsen und Thüringen reichen drei, in Brandenburg und Niedersachsen zwei, in
Schleswig-Holstein, das mit dem Land SachsenAnhalt vergleichbar ist, nur eine. Wir müssen in Sachsen-Anhalt bereit sein, zumindest auf eine Planungsbehörde zu verzichten. Dies sieht der Gesetzentwurf vor; das begrüßen wir ausdrücklich.
Weiterhin begrüßt die CDU-Fraktion die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und klare Fristen bei den Verfahren im Planungsrecht. Wir sagen ganz klar, wir wollen einen breiten Konsens im Vorfeld statt einer anschließenden Konjunktur von Schlichtungsverfahren. Die Betroffenen sollen bei Planentscheidungen besser mitgenommen werden. Ich hoffe, dass das wirklich dazu führt und auch der Versachlichung bei der Planung von Vorhaben dient.
Dieser Diskussionsprozess läuft derzeit auch auf anderen Ebenen. Die Innenministerkonferenz wird auf Betreiben der Ministerpräsidentenkonferenz in Zusammenarbeit mit den für Raumordnung zuständigen Ressorts bis Ende dieses Jahres Vorschläge für eine weitere Verfahrensbeschleunigung im Planungsrecht machen.
Meine Damen und Herren! Ich komme jetzt zu einem Punkt, der aus meiner Sicht einen Schwerpunkt der Gesetzesinitiative bildet. Das ist die Einführung eines automatisierten Raumordnungsinformationssystems - das ist ein schwieriges Wort -, abgekürzt ARIS.
Bisher werden die Datenbestände wie Raumordnungskataster, Raumbeobachtung, Landesentwicklungsplan, regionale Entwicklungspläne und vor allem auch die Bauleitplanung parallel geführt. Auf ARIS, das bei der obersten Planungsbehörde geführt werden soll, haben alle Ebenen Zugriff - ich betone: es haben alle Ebenen Zugriff - und sind für ihren jeweiligen Bereich auch eintragungsberechtigt. Ich halte das für einen ganz wichtigen Punkt.
Das verbessert die Übersicht, setzt aber auch voraus, dass alle den Datenbestand fortwährend auf dem aktuellen Stand halten. Dies dient aus meiner Sicht der Bündelung der Daten und Informationen und macht sie vor allen Dingen deckungsgleich. Somit ist das, wie es der Minister schon sagte, ein wirklich moderner E-Government-Ansatz.
Ich möchte aber auch darauf hinweisen, dass wir im Land, gerade zum Beispiel bei der Digitalisierung von Bebauungsplänen oder der verbindlichen und unverbindlichen Bauleitplanung insgesamt, noch eine riesengroße Aufgabe haben, um einen solchen Topf oder einen solchen Pool überhaupt zu füllen. Wir haben in den Landkreisen und Kommunen ganz unterschiedliche Situationen.
Oft finden wir in der Verwaltung nur Papier vor. Das heißt, wir schaffen mit dem zukünftigen Gesetz einen sehr modernen Ansatz. Aber der muss dann auch wirklich mit Leben erfüllt werden. Der Vorteil ist, dass wir dann - ich sage es einmal ganz
einfach - deckungsgleich verschiedenste Themen übereinander legen können und schnell und effizient Entscheidungen herbeiführen können. Ich halte das für einen ganz großen Fortschritt. Aber er wird nur dann wirken, wenn wir ihn mit Leben erfüllen.
Ich komme zum Ende, Herr Präsident. - Ich glaube, es reicht, wenn ich mich dem Antrag meines Kollegen Hövelmann anschließe.
Das reicht. - Herzlichen Dank.
Herr Rothe, ich möchte wie folgt antworten: Ich halte gerade den Erhalt der kommunalen Strukturen in der bisherigen Form für außerordentlich wichtig. Eigentlich kennen Sie mich. Wir wollen alles anhören. Wenn es Probleme gibt, dann sollte man die Probleme in diesem Verfahren auch angehen und beraten. Das halte ich für ganz wichtig.