Nico Schulz

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Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren. Die CDU-Fraktion wird der Beschlussempfehlung ihre Zustimmung geben und den Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN selbstverständlich ablehnen.
Wir teilen auch die Ausführungen, die Staatsminister Robra hierzu gemacht hat. Wir halten dies mit Blick auf Artikel 12 des Grundgesetzes für verfassungsrechtlich bedenklich. Diese Regelung schreibt das Recht auf eine freie Berufsausübung fest. Man muss auch den Ministern nach der Regierungszeit die Möglichkeit eröffnen, dass sie sich weiterhin frei beruflich weiterentwickeln können.
Nehmen Sie es mir nicht übel, aber ich glaube, es gibt in der Bundesrepublik Deutschland noch anstrebenswertere Verwendungen als das Ministeramt. Ich denke, auch Sie müssen das Recht haben,
sich in der Funktion eines Ministers durch bewährte Arbeit für höherwertige Stellen zu qualifizieren.
Dem würden wir hier natürlich einen Strich durch die Rechnung machen. Das kann, denke ich, nicht das Ziel sein.
Ich möchte einmal die ehemalige Bundesgesundheitsministerin Andrea Fischer zitieren. Frau Fischer ist jetzt - ich denke, die meisten wissen das - als Lobbyistin der Gesundheitsindustrie unterwegs und verdient damit viel Geld. Als sie dafür kritisiert wurde, sagte sie ganz offen: „Das klingt direkt despektierlich. Aber ich verdiene damit meinen Lebensunterhalt.“ - Das Recht steht ihr nun einmal zu.
Staatsminister Herr Robra hat es angesprochen: Es ist weniger ein juristisches Problem als ein ethisch-moralisches Problem. Bei uns Parlamen
tariern liegt allerdings die Verantwortung, ob wir es solchen Menschen ermöglichen, Minister zu werden, oder ob wir es ihnen nicht ermöglichen. Wir müssen uns nämlich genau anschauen, wen wir in eine solche Funktion hieven, ob diese Person die ethisch-moralische Eignung für eine solche Verwendung hat.
Darüber hinaus liegt es auch in unserer Verantwortung zu kontrollieren, ob die politische Arbeit der Minister im Sinne des Volkes ist oder ob sie im Sinne einer bestimmten Interessengruppe, einer bestimmten Wirtschaftsorganisation ist.
Daher tragen wir als Parlamentarier die größte Verantwortung. Die Probleme, die hier angesprochen wurden, lösen wir nicht durch Berufsverbote oder andere rechtliche Einschränkungen. Sie müssen anders gelöst werden.
Ich finde es eigentlich ganz nett, dass gerade die GRÜNEN diesen Entschließungsantrag formuliert haben. Ich möchte an einige Personen aus Ihren Reihen, Frau Dalbert, erinnern. Joschka Fischer, der für RWE, aktuell für das Nabucco-Projekt aktiv ist, ist schon erwähnt worden. Aber ich möchte auch an Rezzo Schlauch erinnern, der für EnBW arbeitet. EnBW ist bekanntlich ein großer Atomstromproduzent mit zwei AKWs. Das stört den alles gar nicht, solange er sein Geld von EnBW bekommt.
Ganz aktuell ist jetzt Christine Scheel - sie ist seit 13 Jahren für die GRÜNEN im Bundestag - in den Vorstand von HSE, einem hessischen Energieversorger, berufen worden. Darüber hinaus ist auch Margareta Wolf zu nennen; auch Frau Wolf berät heutzutage die Kernenergie.
Mit Blick auf die Debatte von heute Morgen, als Sie, Frau Dalbert, die Verfehlungen eines einzelnen CDU-Mitgliedes hier angeprangert haben, die auf die ganze Partei abfärbten, möchte ich sagen: Meine Damen und Herren, das färbt auch auf Ihre Partei ab und beeinträchtigt die Glaubwürdigkeit dieses Antrages.
So viel von mir dazu. - Herzlichen Dank.
Sehr gern. - Und zweitens?
Herr Dr. Heyer war mein spezieller Freund. Wir haben gemeinsam im Jahr 2002 um den Wahlkreis Osterburg-Havelberg gerungen. Zu meiner Freude habe ich den Wahlkampf gewinnen dürfen. Aber eine juristische Bewertung dieses Vorgangs kann ich nicht treffen. Dafür bin ich nicht Fachjurist genug. Aber moralisch, kann ich sagen, ist das Verhalten verwerflich und nicht zu akzeptieren. - Was kommt als Zweites?
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Erst einmal vielen Dank für die lobenden Worte meiner Vorredner. Ich möchte die auch zurückgegeben. Der Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien hat sich in der Vergangenheit, jedenfalls in der Zeit, in der ich ihm vorsaß, immer dadurch ausgezeichnet, dass bei uns weniger Streit herrschte, sondern mehr die sachliche Debatte zu den politischen Fragestellungen. Wir fanden eine angenehme Streit- und Debattenkultur bei uns im Ausschuss vor.
Ich muss auch lobend erwähnen, dass wir mit der Staatskanzlei und natürlich mit dem Staatsminister Herrn Rainer Robra eine äußerst fachkompetente Stelle zur Seite hatten, um vernünftige Beratungen, Gesetzesvorschläge und Beschlussempfehlungen erarbeiten zu können.
Herzlichen Dank Ihnen allen dafür.
Aber ich stehe jetzt hier nicht als Ausschussvorsitzender, sondern ich darf zum letzten Mal als Landtagsabgeordneter für meine Fraktion, die CDU, eine Rede zum Vierten Medienrechtsänderungsgesetz halten.
Die CDU - ich denke, das ist Ihnen allen klar - begrüßt diesen Modellwechsel hin zu der allgemeinen Haushaltsabgabe. Viele können sich sicherlich daran erinnern, dass schon seit Langem heftigst kritisiert wurde, in welcher Form die GEZ auf die
verschiedenen Geräte bezogen versucht hat, Gebühren einzutreiben und dass schon lange gefordert wurde, diese Praxis zu ändern und eine gerechtere Rundfunkgebühren-Erhebung zu organisieren.
Das neue Modell ist für die Bürger einfacher und transparenter. Die Anknüpfungspunkte sind die Wohnung und die Betriebsstätte. Es gilt der einfache Grundsatz: eine Wohnung gleich eine Gebühr. Die Ermittlung der Beitragspflichtigen wird einfacher. Die Kontrolle endet an der Haustür. Das Modell ist unabhängig von der technischen Entwicklung und damit auch zukunftssicher.
Viele Bürger werden entlastet. Es besteht keine Zahlungspflicht mehr für Zweit- und Drittgeräte. Familien mit Kindern mit eigenem Einkommen im Haushalt müssen nicht mehr mehrfach bezahlen. Nichteheliche Lebensgemeinschaften, WGs und Mehrpersonenhaushalte zahlen auch nur noch einmal.
Der Wegfall der Beitragspflicht für die berufliche Nutzung eines Arbeitszimmers in der Wohnung trägt auch zu einer deutlichen Entlastung für viele Familien bei. Nicht zu vergessen ist die größere Beitragsgerechtigkeit, da die Beitragszahler nicht mehr den durch die Schwarzseher- und -hörer verursachten Ausfall kompensieren müssen, die mittlerweile fast 10 % der gesamten Fernseh- und Radionutzer ausmachen.
Angesprochen worden ist aber auch - das ist richtig -, dass dieser Systemwechsel nicht nur Vorteile mit sich bringt, sondern dass auch Nachteile zu verzeichnen sind. Gerade die ersten Entwürfe zu diesem Rundfunkänderungsstaatsvertrag haben doch gravierende Mängel deutlich gemacht.
Die CDU hat von Anfang an darauf hingewiesen und auch erfolgreich Veränderungen durchsetzen können. Wir haben nämlich auf die Zusatzbelastung für Unternehmer hingewiesen, die für ihren eigenen Haushalt, dann aber auch für ihre Firma entsprechend der Mitarbeiterzahl, möglicherweise auch für ihre Filialen und gegebenenfalls auch für die gewerblich genutzten Kraftfahrzeuge mehrmals bezahlen müssen.
Wir waren es auch, die bereits unmittelbar nach dem Bekanntwerden der Eckpunkte der Reform im Juni 2010 dafür gesorgt haben, dass die Veranlagung auf der Grundlage der Mitarbeiterstaffel für kleine und mittlere Unternehmen signifikant verbessert worden ist. Bis zu einer Betriebsgröße von acht Mitarbeitern ist lediglich ein Drittel des Zusatzbeitrages zu erheben. Im Ursprungsentwurf - daran will ich noch einmal erinnern - war noch von einem Beitrag bis vier Mitarbeitern die Rede.
Wir waren es auch, die dafür gesorgt haben, dass die Zuordnung eines gewerblich genutzten Kraftfahrzeuges zu den Filialen einer Firma erfolgen
kann. Auch dies trägt zu einer deutlichen Entlastung der Betriebe bei.
Schließlich waren wir es auch, die bereits hier im Landtag, und zwar vor der Unterzeichnung des Staatsvertrages durch die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 15. Dezember 2010, auf die Problematik dieser Anknüpfungstatbestände hingewiesen haben.
Klar geworden ist aber auch, dass es uns nicht gelungen ist, das Problem der gewerblichen Kraftfahrzeuge ganz zufriedenstellend zu lösen. Wir sehen nach wie vor die Veranlagung von nicht privaten, gewerblich genutzten Kfz als eine Abweichung vom Prinzip der Geräteunabhängigkeit der Gebühr an.
In der letzten Woche ist zudem eine Diskussion über Regelungen im Bundeskleingartengesetz aufgekommen. Die Debatten dazu haben wir eben verfolgen können. Die will ich jetzt nicht wiederholen. Wichtig ist nur, dass wir hierzu eine entsprechende Klarstellung vornehmen müssen.
Der Änderungsantrag der Regierungskoalition, bestehend aus den Fraktionen der CDU und der SPD, sieht vor, dass auch die größeren Lauben mit einer Fläche von mehr als 24 m², die wir im Osten mehrheitlich haben, nicht herangezogen werden sollen, dass also die entsprechende Veranlagung mittelfristig entfällt. Deswegen bitte ich auch um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Jede Entscheidung im Parlament ist eine Abwägungsentscheidung. Wenn die Vorzüge eines Gesetzes seine Nachteile überwiegen, dann spricht sehr viel dafür, diesem Gesetz zuzustimmen. Wenn aus der Sicht der Opposition die Nachteile des Gesetzes dessen Vorzügige überwiegen, dann ist es genau ihr Recht, dem Gesetzentwurf nicht zuzustimmen. Dann sagen Sie aber auch den Bürgerinnen und Bürgern da draußen, dass sich dann erstens die Zahlungsverweigerer weiterhin rechtswidrig zulasten der ehrlichen Zahlerinnen und Zahler besserstellen können, dass zweitens eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags kommen wird und dass wir drittens auch weiterhin ertragen müssen, dass der GEZ-Mann zweimal klingelt.
Deshalb bitte ich Sie abschließend um Zustimmung zum Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der SPD, dann zur Beschlussempfehlung und um die Ablehnung des Änderungsantrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und des Entschließungsantrags der Fraktion DIE LINKE.
Frau Präsidentin, ich habe meine Redezeit überschritten. Sie haben mir dies gestattet. Gestatten Sie mir noch, einige Worte zum Abschluss meiner letzten Landtagsrede zu sagen. Ich spreche nicht zu diesem Thema, sondern Abschiedsworte.
Ich bedanke mich, Frau Präsidentin.
Es ist für mich ein sehr bewegender Moment in meiner letzten Landtagssitzung. Liebe Kollegen, ich bin jetzt seit fast zehn Jahren Mitglied in diesem Hohen Hause. Ich habe hier wirklich viel erlebt und auch viel gelernt. Es war eine sehr spannende Zeit. Am spannendsten aber, glaube ich - wer sich daran erinnern kann, wird es wissen -, war die Zeit der CDU-FDP-Regierung in der Zeit von 2002 bis 2006. Da ging es hier noch ein bisschen lebhafter zu, als wir es heute teilweise sehen. Wir haben oftmals Demonstrationen vor dem Haus gehabt. Das geschah fast vor jeder Landtagssitzung. Das ist alles ein bisschen eingeschlafen, was nicht zum Nachteil ist, aber für uns mit weniger Lebhaftigkeit verbunden ist.
Wir haben damals auch einen Volksentscheid begleiten dürfen. Es war ein Volksentscheid - die Frage ist allen noch bekannt - zur Länge der Öffnungszeiten der Kindertagesstätten. Damals habe ich auch gelernt, dass man vor dem Volk keine Angst haben darf. Wenn die Sachargumente wirklich auf der Hand liegen und die Vorteile die Nachteile überwiegen, dann kann auch ein Volksentscheid die richtige Antwort bringen. So haben wir es damals auch erfahren dürfen.
Erfahren durfte ich in meiner Landtagszeit auch manchmal, welchen Einfluss ein Parlament tatsächlich hat. Ich möchte einmal die Gesetze zur Kommunalreform in der Wahlperiode der CDUFDP-Regierung in Erinnerung rufen, wo wir mit meiner Initiative damals durchsetzen konnten, dass die Mindesteinwohnerzahl der Verwaltungsgemeinschaften im ländlichen Raum die 10 000Einwohner-Grenze unterschreiten darf und dort die Mindesteinwohnerzahl bei 5 000 liegen muss.
In der Gesetzesauslegung ist aber wirklich jede Verwaltungsgemeinschaft, auch wenn sie in einem noch so dünn besiedelten Raum lag, auf mindestens 10 000 Einwohner hochgezerrt worden. Das hat mir ein bisschen die Augen geöffnet, wie viel Einfluss tatsächlich für uns als Parlament besteht. Es hat mich in gewissen Teilen frustriert, sodass nach der darauf folgenden Landtagswahl für mich feststand, nach dieser Erfahrung im Innenausschuss nicht mehr mitarbeiten zu wollen.
Es gibt auch in der jetzigen Koalition Konfliktpotenzial. Die größten Konflikte betrafen bei uns in den Beratungen das Aussehen der Gebietsstrukturen
in den Kommunen und jetzt natürlich die Kommunalfinanzen. Ich hatte wirklich große Freude daran, dass ich in den Finanzausschuss kommen konnte, dass ich Mitglied dieses wichtigen Ausschusses geworden bin. Noch dazu als Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses habe ich mich doch in einer wichtigen Schnittstellenfunktion gesehen.
Freuen Sie sich, dass ich gehe. Ich hätte jetzt so einige Probleme bereitet.
Aber ich möchte nicht gehen, ohne noch einen kleinen Appell loszuwerden. Gestatten Sie mir die wenigen Sätze, die ich noch sagen will. Mir wurde oft vorgeworfen, dass ich mehr die Interessen meines Wahlkreises vertrete und weniger das Große und Ganze des Landes im Blick habe. Ich frage Sie aber deutlich,
meine lieben Kollegen: Was ist dieses Land ohne seine Regionen wert? - Dieses Land ist nur stark, weil wir starke Regionen haben. Das müssen wir auch hier im Parlament vertreten.
Mir wurde weiter vorgeworfen, dass ich nur die Interessen der gemeindlichen Ebene vertrete und im Blick habe. Aber auch hierzu frage ich: Was ist dieses Land ohne seine Gemeinden? - Das Land kann auf Teile seiner Strukturen oder auf Teile seiner sich selbst gestellten Aufgaben verzichten. Wir können aber nicht auf unsere Gemeinden verzichten. Ohne die kann unser Land nicht existieren.
Herr Minister Bullerjahn,
gestatten Sie mir an dieser Stelle noch einen Schwenk zur gegenwärtigen Sparpolitik. Wir werden - das ist meine Einschätzung - von den 21 Milliarden € Schulden nicht herunterkommen, wenn wir immer nur kürzen. Wenn das Land es nicht schafft, sich auch von Aufgaben zu trennen, werden wir diesen gewaltigen Schuldenberg nicht abbauen können, noch dazu, weil das Kürzen immer bedeutet, dass wir am letzten Ende der Kette am meisten kürzen. Das sind nun einmal leider die Kommunen und im Besonderen die kleinen Kommunen, die sich am wenigsten wehren können. Hierbei ist das Ende der Fahnenstange erreicht. Ich bitte Sie alle hier, dies in Zukunft zu berücksichtigen.
Aber jetzt genug der guten Ratschläge. Ich bin froh, dass ich das noch zum Abschluss sagen durfte. Ich werde dieses Plenum vermissen. Ich werde Sie alle vermissen.
Ich werde die frischen Redebeiträge meines lieben Kollegen Frank Scheurell vermissen und sicherlich lange in Erinnerung behalten. Ich will auch sagen, dass es Spaß gemacht hat, mit Harry Czeke hier im Plenum über Militarismus und Weltfrieden zu streiten,
lieber Harry, bis du irgendwann auch gemerkt hast, dass die CDU eine friedliche Partei ist.
Seitdem streiten wir nur noch über Landwirtschaft.
Meine Damen und Herren! Ich wünsche Ihnen alles Gute auf Ihrem weiteren Weg als Landespolitiker. Ich bedanke mich für die gute Zusammenarbeit und die Unterstützung, die ich in dieser Zeit erfahren habe. - Herzlichen Dank.
Der Finanzminister schaut mich wieder so ängstlich an. Aber keine Angst, Herr Bullerjahn. - Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich kann - das muss ich offen und ehrlich gestehen - die ganze Aufregung nicht nachvollziehen. Wir haben Anfang Juli im Parlament ausführlich und intensiv über den Stand der Umsetzung in unseren EU-Programmen gesprochen. Wir haben dabei festgestellt, dass Mängel vorhanden sind und dass diese Mängel schnellstmöglich abgestellt werden müssen, damit wir sämtliche EU-Fördermittel abrufen können, die uns zur Verfügung stehen. Wir haben uns - so habe ich die Debatte damals verstanden - fraktionsübergreifend dafür ausgesprochen, dass schnellstens reagiert werden muss.
Ich möchte ganz kurz noch einmal eine Äußerung des Kollegen Czeke aus der damaligen Sitzung zitieren. Herr Czeke sagte:
„Wir erhoffen uns dennoch von der Landesregierung, dass sie die Handlungsempfehlung des Berichtes ernst nimmt und vor allem in den Bereichen des ESF und des ELER anfängt, an einer besseren Umsetzung der Ziele des operationellen Programms und des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum zu arbeiten.“
Herr Czeke, das hat die Landesregierung gemacht. Was wollen wir denn noch mehr als Parlament?
Die Landesregierung hat unsere Kritik aufgenommen, hat über den Sommer gearbeitet und in den entsprechenden Gremien der Regierung die Programmumsteuerung vorgenommen. Auch im Begleitausschuss ist diese Beratung erfolgt und - der
Minister hat es gerade gesagt - gestern erfolgte die Zustimmung.
Es war unser Wille, dass umgesteuert wird und dass vor allem schnellstens umgesteuert wird. Wir wussten, dass umgesteuert wird und dass die Beratungen laufen. Es ist dann auch unsere Pflicht als Parlament, nachzufragen und uns - notfalls in Sondersitzungen - berichten zu lassen. Von daher ist die Kritik, die in die Richtung der Landesregierung erhoben worden ist, überzogen.
Es ist auch nichts Ungewöhnliches, dass Umplanungen in solchen Größenordnungen - 10 % des gesamten Budgets - vorgenommen werden. Das hatten wir auch im Land Sachsen-Anhalt schon mehrmals, das haben auch andere Bundesländer gemacht, weil man, wie der Minister zu Recht angeführt hat, zu Beginn einer Förderphase nie genau weiß, welche Ereignisse zustande kommen und ob noch umgeplant werden muss. Die EUKommission kann unser Vorgehen nachvollziehen. Auch das ist schon berichtet worden.
Lassen Sie mich jetzt noch einige Worte zu den Umschichtungen selbst sagen. Sie kennen mich. Sie wissen, dass ich ein Kommunaler bin. Ich bin seit 1999 in der Kommunalpolitik verankert. Ich komme aus einem der ländlichsten Wahlkreise und sage Ihnen ganz ehrlich: Ich begrüße diese Umschichtung in diesen Bereichen.
Zu den 34 Millionen €; die jetzt dem Stark-III-Programm für Schulbau- und Kita-Sanierung zugesteuert werden sollen: Ich bin heilfroh darüber - das sage ich Ihnen ganz ehrlich -, dass wir aus dem Programm ELER Mittel in das Stark-III-Programm packen können. Denn ich habe die Befürchtung, dass bei uns auf den Dörfern und auf dem Land gar nichts mehr ankommt, wenn das Programm Stark III zum Schulbau und zur Kindertagesstättensanierung nur aus den anderen Fördertöpfen - ESF oder EFRE - gefüttert wird.
Von daher freue ich mich, dass auch das Programm ELER seinen Beitrag dazu leistet, weil ich damit gewiss sein kann, dass in meinem Wahlkreis davon einige Kindertagesstätten und Schulen profitieren werden. - Danke schön!
- Das steht jetzt im Protokoll.- Dann noch zu der Kritik zu dem Programm Stark III. Ich kenne die Finanzsituation der Kommunen zur Genüge. Aber die Kritik, die Sie an Stark III haben, ist fehl am Platze. Wenn Sie über Stark III beraten wollen, müssen Sie sich an den Finanzminister wenden. Vom Finanzministerium wird dieses Programm
aufgelegt. Diskutieren Sie bitte mit dem Finanzminister über das Finanzprogramm Stark III.
- Ja, ja, Herr Gallert. - Ich freue mich, dass wir es schaffen, für die Schulbau- und Kindertagesstättensanierung Mittel in Größenordnungen freizuschaufeln, weil nicht nur auf den Dörfern, sondern auch in den Städten noch erhöhter Bedarf vorhanden ist.
Ebenso begrüße ich, dass wir im Bereich Dorferneuerung/Dorfentwicklung 10 Millionen € mehr zur Verfügung haben. Auch das Leader-Programm, das, wenn Sie die Debatte noch im Ohr haben, zur Halbzeitevaluierung in allen Berichten und Analysen besonders gelobt worden ist, wird mit 14 Millionen € gestärkt. Dass wir für die Erschließung des ländlichen Raumes mit Internet noch einmal 5 Millionen € frei machen können, um zusätzliche Investitionen vorzunehmen, findet meine ungeteilte Zustimmung.
Zu den Kürzungen an sich. Wenn etwas umgeschichtet wird, wird natürlich irgendwo etwas draufgepackt und an anderen Stellen gekürzt. Aber ich sehe nicht, dass diese Kürzungen politischer Natur sind, weil man da politisch gegensteuern will. Es ist so, wie der Minister gesagt hat: Die Gelder kommen aus Maßnahmen, die nicht umgesetzt werden, bei denen kein Abfluss vorhanden war oder bei denen kein Bedarf vorhanden war. Auch das haben wir in der Debatte im Juli festgestellt, dass es viele Programme gibt, die am Bedarf vorbei geplant worden sind. Von daher ist es richtig, dass wir diesbezüglich umsteuern und die Gelder nicht verfallen lassen.
Meine Damen und Herren! Alles in allem sehe ich, dass durch diese Umsteuerung die Lebensqualität im ländlichen Raum weiter gesteigert werden kann. Wir können damit wichtige Haltefaktoren umsetzen. Wir kennen alle die demografischen Probleme, die wir in unseren dünn besiedelten Regionen haben. Von daher ist es richtig, dass wir nicht nur debattieren und tolle Beschlüsse fassen, sondern dass wir auch handeln und Finanzmittel frei machen, um den demografischen Problemen im Land entgegenwirken zu können.
Wichtig ist - das vielleicht abschließend -, dass wir alle EU-Mittel, die wir haben können, zu 100 % binden können und dass wir die ELER-Mittel auch dahin fließen lassen, wo sie hingehören, nämlich in den ländlichen Raum. Wir haben bei der Debatte im Juli auch vom Umsetzungsgrad des ESF gehört, der vor einem Jahr bei ca. 15 %, also noch ein Stück niedriger, lag. Von daher erhoffe ich mir, dass auch diesbezüglich Umschichtungen erfolgen
können, sodass wir im Bereich des ESF nicht auf Mittel verzichten müssen. Ich freue mich, dass im Landwirtschaftsministerium unter Minister Dr. Aeikens schnell gehandelt worden ist, damit wir kein Geld verfallen lassen. - Danke schön.
Gerne.
Aber, Frau Dr. Klein, es ist doch besser so, als dass die Mittel verfallen. Aus meiner ländlichen Perspektive bietet das so die größere Sicherheit, dass wir die Mittel für Schulbau und Kita-Sanierung auch dem ländlichen Raum zukommen lassen.
Herr Czeke, zunächst ist es nur das Amt des Bürgermeisters, um das ich mich bewerbe. Aber ich weiß ja nicht, welche Gebietsreform Sie noch im Hinterkopf haben, sodass es einmal ein Oberbürgermeister werden könnte.
Insofern ist es wichtig, dass CDU und SPD weiter regieren, damit Sie sich nicht so viel einmischen können.
Aber zu der Frage. Meiner Kenntnis nach ist das Vorgehen der Landesregierung von der EU-Kommission abgesegnet worden, sodass wir nicht befürchten müssen, dass uns die Kommission im Nachhinein Schwierigkeiten macht. - Danke schön.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich denke, ich muss hier nichts Grundsätzliches wiederholen. Vieles ist zu Recht gesagt worden. Ich möchte aber doch zu Beginn mit einer Mär aufräumen, nämlich mit der, dass SachsenAnhalt auch hierbei wieder das Schlusslicht aller Bundesländer abgibt. Wir haben - lassen Sie mich die Zahlen nennen - in Sachsen-Anhalt bei der Grundversorgung mit mindestens 1 Mbit/s einen Versorgungsgrad von 80,4 % zu verzeichnen. Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern sind noch schlechter versorgt. In Thüringen beträgt der Anteil sogar nur 73,2 %.
Klar ist auch: Wir sind damit nicht am oberen Ende der Skala, sondern am unteren. Aber wir sind nicht das Schlusslicht, wie immer wieder behauptet wird. Klar ist auch, dass wir uns weiter hocharbeiten müssen, um das Ziel, nicht an 1 Mbit/s festzukleben, sondern auf 2 Mbit/s hochzugehen, zu erreichen und Sachsen-Anhalt bis zum Ende des nächsten Jahres flächendeckend damit zu versorgen. Das Ziel werden wir mit der Unterstützung des Landtages auch erreichen.
Herr Staatsminister, Sie haben mehrmals die Altmark angesprochen und haben einige Fragen formuliert. Eine dieser Fragen kann ich schon jetzt beantworten: Ich bin mir sicher, dass in allen Orten
der Altmark der Anschluss an das schnelle Internet gewünscht ist. Diese Frage wäre also beantwortet.
Ob dann tatsächlich jeder Haushalt in einem Ort einen Anschluss haben möchte - das hängt auch von der jeweiligen Bevölkerungsstruktur ab -, ist eine ganz andere Frage.
Natürlich sind die Verbesserungen der Breitbandversorgung in Sachsen-Anhalt und der weitere Ausbau des schnellen Internets für die Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft in unserem Land ein zentrales Anliegen. Wir als CDU-Fraktion stehen zu diesem Vorhaben. Aber Hand aufs Herz: Wer von uns weiß wirklich, worum es sich bei Speed-Pipe, HSPA, UMTS - ich nenne die deutschen Buchstaben -, LTE, Glasfaserkabel, Powerline, Sat-DSL etc. handelt? Dort scheint hohes Fachwissen vorhanden zu sein, aber ob dies für die ganze Bevölkerung repräsentativ ist, wage ich wirklich zu bezweifeln.
- Herr Wagner, Sie wissen es vielleicht. - Deswegen sage ich hier ganz klar: Wir sollten nicht in einen Überbietungswettbewerb mit immer höheren Übertragungsraten eintreten und die Bürgerinnen und Bürger mit diffusem Halbwissen über technische Standards verunsichern. Diese Frage wird Ihnen im ländlichen Raum niemand im Alter über 60 Jahre beantworten können, geschweige denn einen unmittelbaren Bedarf für 100 Mbit/s anmelden.
Klar ist aber auch, dass eine Internetversorgung zur Daseinsvorsorge gehört. Gerade im ländlichen Raum, wo die Wege immer länger werden, ist ein schneller Internetzugang unabdingbar, sei es für die Nutzung des neuen elektronischen Personalausweises, für die aufkommende Telemedizin, für das Online-Banking, für die Nutzung von Schul- und Bildungsangeboten oder einfach nur um den Rufbus zu bestellen oder Film- und Fernsehangebote abzurufen.
- Herr Präsident, ich könnte meine Rede zu Protokoll geben. Wenn wir ein bisschen mehr Aufmerksamkeit erzeugen könnten, dann könnte ich auch weiter reden.
Vielleicht ist das Internet für Sie nicht ganz so wichtig, aber für uns im ländlichen Raum ist das ein wichtiger Punkt.
Von der Bedeutung eines Internetzuganges für die Betriebe - nicht nur für die gewerblichen Betriebe, sondern vor allem auch für die landwirtschaftlichen Betriebe für ihr Flächenmanagement und für die Daten, die sie hoch- und herunterladen müssen - ganz zu schweigen.
Die Landesregierung hat am 5. Mai 2009 eine Breitbandstrategie für Sachsen-Anhalt verabschiedet. Bis Ende dieses Jahres sollen in die Verbesserung der Breitbandversorgung Fördergelder in Höhe von mehr als 35 Millionen € fließen. Staatsminister Robra hat erwähnt, dass noch einiges hinzukommt.
Bis Ende 2012 wird die Grundversorgung flächendeckend erreicht. Diese Aussage hat auch die Landesregierung getroffen. Ich bin zuversichtlich, dass wir bis Ende des nächsten Jahres die Bandbreite von 2 Mbit/s flächendeckend anbieten werden.
Gerade in den letzten Wochen werden immer mehr Masten aufgebaut. Der LTE-Ausbau kann von den Unternehmen wirtschaftlich angeboten werden. Er geht schnell voran. Die Telekom wird bis Februar 2012 490 neue Standorte mit LTE ausgerüstet haben. Damit können 560 000 Menschen an das schnelle Internet angeschlossen werden. Vodafone selbst rechnet damit, im zweiten Quartal 2012 das ganze Land mit einer Funkbandbreite von 2 Mbit/s versorgen zu können.
Meine Damen und Herren! Es wird im ländlichen Raum aber auch wahrgenommen, wenn, wie zuletzt unter anderem in Dresden, Pilotversuche mit 1 Gbit/s gestartet werden, während Teile des Landes noch nicht über eine Basisbreitbandversorgung verfügen. Deswegen werden künftig weitere Anstrengungen notwendig sein, um gerade im ländlichen Raum eine Breitbandversorgung für die Bürgerinnen und Bürger sowie die kleinen und mittleren Unternehmen im Land Sachsen-Anhalt sicherzustellen.
Dafür gibt es - das habe ich eingangs erwähnt - durchaus unterschiedliche Technologien. Die Kabellösung ist mitnichten die einzig mögliche. Es gibt das klassische Telefonnetz, das Glasfaserkabel, UMTS und HSPA. Zugänge sind auch über das Stromnetz, beispielsweise über Sat-DSL, möglich. Dabei handelt es sich um einen Standard, der bereits heute schnelles Internet im ländlichen Raum ermöglicht.
So kann bereits heute durch die Speedpipe-Technologie - fragen Sie mich nicht, wie diese Namen zustande gekommen sind -, mit der beispielsweise skyDSL 6 000 auf sehr hohe Übertragungsraten im Downstream kommt, nahezu jeder Haushalt durch Satelliten-Internet mit schnellem Internet versorgt werden.
Insbesondere im letzten Jahr hat die Funktechnologie einen enormen Bedeutungszuwachs erfah
ren. Smartphones und Tablets gelten als Kommunikationstechnologien der Zukunft. Das muss auch in der Breitbandstrategie des Landes und des Bundes berücksichtigt werden.
Ich bin durchaus dankbar dafür, dass die GRÜNEN unter Punkt 1 ihres Antrages anerkennen, dass die 2-Mbit/s-Marke bereits eine wichtige erste Zwischenmarke darstellt. Ich bin der Meinung, dass wir dieses so schnell wie möglich realisieren müssen. Ich denke darüber hinaus, dass der Landesregierung schon vor dem Hintergrund der IKTStrategie der Bundesregierung und ihrer Zielvorgaben nicht umhin kommen wird, gemeinsam mit dem Bund realistische Zielkonzeptionen zu definieren, immer vorgesetzt - so verstehe ich Ihren Antrag auch -, dass der notwendige finanzielle und logistische Aufwand im Verhältnis zu dem erbringbaren Nutzen steht.
Genauso verstehe ich auch Staatsminister Robra, wenn er vor dem Hintergrund einer technisch außerordentlich schwierigen Materie konstatiert, dass kein Land einen allgemein gültigen Masterplan hat. Hierfür sind weitere Anstrengungen nötig, um schon jetzt die Vorbereitungen für die Netze der Zukunft zu treffen und um die Vorraussetzung für die in Zukunft nachgefragten noch höheren Bandbreiten zu schaffen. Es geht dabei also weniger um eine finanzielle Förderung, als vielmehr um intelligente und kooperative Lösungen beim Netzausbau.
Vor diesem Hintergrund ist unser Alternativantrag zwischen den bereits vorliegenden Papieren die beste Alternative. Ich bitte Sie alle um Unterstützung unseres Alternativantrags. - Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Staatsminister Herr Robra hat in seiner Einbringung das Entscheidende zu diesem Vierten Medienrechtsänderungsgesetz gesagt. Zweifellos müssen in Umsetzung des Staatsvertrages auch Vorschriften im Mediengesetz, im Landespressegesetz, im Meldegesetz und in weiteren melderechtlichen Vorschriften sowie im Verwaltungsvollstreckungsgesetz umgesetzt werden.
Man kann das zusammengesetzte Gesetzeswerk der Landesregierung auch so deuten, dass die Landesregierung hinsichtlich der Ratifizierung in den Ländern weiter optimistisch bleibt. Die Hälfte der Bundesländer hat es bereits beschlossen, aber die Hälfte steht auch noch aus.
Trotzdem bin ich wie Sie, Herr Felke, dafür, die Zustimmung zum Staatsvertrag abzukoppeln von den Diskussionen über die sich aus dem Staatsvertrag ergebenden notwendigen Rechtsanpassungen.
Kernpunkt dieses Gesetzentwurfs ist, wie von allen Vorrednern schon angesprochen, Artikel 1, das Gesetz zum 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag. Ich möchte ganz kurz an die Situation vor mehreren Jahren erinnern, bevor die Diskussion in Gang gekommen ist. Wir hatten die gerätebezogene Erfassung für die Rundfunkgebühr, die parteiübergreifend als nicht mehr zeitgemäß eingeschätzt wird. Das sehen auch wir so.
Wir haben den Zustand gehabt, dass die GEZ mit Schnüffelaktionen versucht hat, die Gebühren einzutreiben und einzuziehen, was auf sehr viel Unverständnis in der Bevölkerung gestoßen ist. Wir, die CDU-Landtagsfraktion, haben schon im Jahr 2008 die Abschaffung der GEZ gefordert, weil uns das über war.
Die politische Entwicklung ging dann so weit, dass Herr Professor Dr. Kirchhof beauftragt wurde, ein Gutachten zu erstellen, wie denn die Rundfunk
gebühr zukünftig aussehen könnte. Er hat im Frühjahr 2010 sein Gutachten vorgestellt und die Haushaltsabgabe als die Lösung in den politischen Raum gegeben.
Meine Damen und Herren! Die Beratungen danach sind gelaufen. Wichtig war für uns als CDU immer, dass es bei allen Diskussionen über die Haushaltsabgabe nicht zu einer Erhöhung des Beitrages über 17,98 € hinaus kommt, dass wir also einen stabilen Beitrag behalten.
Der Landtag muss nun bis spätestens Dezember dieses Jahres eine positive Entscheidung treffen, wenn er dem Vertragswerk zustimmen will. Die übrigen Rechtsmaterien, die zweifellos geregelt werden müssen, können wir im Anschluss mit der notwendigen Sorgfalt diskutieren. Diese Zeit sollten wir uns, wenn notwendig, auch für jeden Fall nehmen.
Die Regierungschefinnen und -chefs der Länder haben den 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag in der Zeit vom 15. bis zum 21. Dezember 2010 unterzeichnet. Jeder Parlamentarier weiß um die begrenzte Mitbestimmung eines Landtages nach der Unterzeichnung durch die Ministerpräsidenten. Ratifizierung bedeutet, entweder zuzustimmen oder abzulehnen. Rechtliche Änderungen können wir nicht mehr vornehmen.
Aber der Teufel steckt wie immer im Detail; es macht aus meiner Sicht keinen Sinn, darum herumzureden. Schon im Vorfeld der Unterzeichnung des Staatsvertrages durch die Regierungschefs war insbesondere Kritik an der Einbeziehung der gewerblichen Wirtschaft in die Erhebung des Gesamtgebührenaufkommens laut geworden.
Deswegen hatte sich der Landtag von SachsenAnhalt auf Initiative der CDU-Fraktion und übrigens als einziges unter 16 Landesparlamenten bereits vor der Unterzeichnung des Staatsvertrages mit der Problematik durch eine umfangreiche Anhörung im Medienausschuss im November 2010 eingehend befasst. Bei dieser Anhörung ist vor allen Dingen deutlich geworden, dass zunächst der Übergang zur Wohnungsabgabe im privaten Bereich die Voraussetzung für ein gerechteres Finanzierungssystem schafft.
Es wurde aber auch Kritik geäußert. Kritisch beurteilt wurde, wie die Kfz-Regelungen für den nicht-privaten Bereich getroffen worden sind. Diese Kritik ist dann in den Landtagsbeschluss vom 9. Dezember 2010 geflossen. Daraus möchte ich kurz zitieren - das ist, wie gesagt, kein Antrag, sondern ein Beschluss dieses Landtages -:
„Die Einbeziehung von Kraftfahrzeugen im gewerblichen, selbständigen, gemeinnützigen und öffentlichen Bereich nach § 5 … des Entwurfs des Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrages in die Ermittlung
des Gesamtaufkommens entspricht nicht der Idee eines geräteunabhängigen Beitragssystems. Die Landesregierung ist aufgefordert, darauf hinzuwirken, insoweit eine aufkommensneutrale Änderung des Staatsvertragsentwurfs herbeizuführen.“
Auf die Frage an den Redner von der CDU-Fraktion, was er denn vom Ministerpräsidenten erwarte, wenn dies nicht durchsetzbar sei, hat der sehr geehrte Kollege Borgwardt, der gerade nicht anwesend ist, gesagt: Dann erwarten wir, dass der Staatsvertrag nicht unterzeichnet wird. - Aber er wurde unterzeichnet, und zwar aus den Gründen, die Staatsminister Robra in seiner Rede vorhin genannt hat.
Meine Damen und Herren! Auch ist es nicht das richtige Signal - so viel zur weiteren Kritik -, wenn die Pro-Kopf-Belastung eines kleinen Unternehmens bei der derzeitigen Gestaltung der Beitragsstaffelung deutlich höher ist als bei Großbetrieben mit 10 000 oder mehr Mitarbeitern.
Wir müssen in der ganzen Entwicklung aber auch deutlich sagen, dass es schon wesentliche Veränderungen zum Positiven gegeben hat. Dank der politischen Anstrengungen der CDU-Fraktion sind Anpassungen bei der Beitragsstaffelung vorgenommen worden. Für die Kleinstbetriebe war zunächst eine volle Beitragsstaffel vorgesehen. Diese hat man zwischenzeitlich auf einen ermäßigten Beitrag abgesenkt.
Auch bei vielen Ausnahmetatbeständen hat es erfreulicherweise Bewegung gegeben. Ich möchte nur daran erinnern, dass bei den Filialbetrieben pro Filiale ein Kfz freigestellt wird und dass auch die Zuordnung der Kraftfahrzeuge in diesen Betrieben frei gewählt werden kann. Das heißt also, dass ein Betrieb mit zehn Fahrzeugen und zehn Filialen für keines dieser Fahrzeuge eine Gebühr bezahlen muss.
Durchsetzen konnten wir aus dem politischen Raum auch, dass in zwei Jahren eine Evaluierung der Rundfunkgebühr zu erfolgen hat und dass dann auch eine Überprüfung der Kfz-Regelung mit dem Ziel, diese herauszunehmen, zu erfolgen hat.
Viele Bundesländer haben im Zuge der Ratifizierung einen Entschließungsantrag zu diesem Rundfunkänderungsstaatsvertrag auf den Weg gebracht, der zum Ziel hat, die Kfz-Regelungen wieder herauszunehmen, um politischen Druck aufzubauen, damit dies in zwei Jahren bei der Evaluierung so erfolgt. Meine Damen und Herren, das macht mir Hoffnung, dass wir bei der Evaluierung durchsetzen können, diese Regelung, die ich selbst nicht für richtig halte, herauszunehmen.
All dies, meine Damen und Herren, hat dem Entwurf viele Kritikpunkte genommen. Auch die Handwerkskammern des Landes Sachsen-Anhalt haben sich auf diese Kompromisse einigen können, na
türlich auch mit dem Ziel, die Kfz-Regelung gerechter zu gestalten.
Ich möchte ganz klar sagen: Die Einbeziehung der gewerblichen Kraftfahrzeuge in den Gebühreneinzug muss rückgängig gemacht werden. Allerdings ist dies jetzt politisch nicht durchsetzbar. Lassen Sie uns die nächsten zwei Jahre weiter daran arbeiten, dass dies so erfolgt.
Zunächst bitte ich Sie, den Gesetzentwurf in den Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien zu überweisen und dort intensiver weiterzuberaten. - Herzlichen Dank.
Die Frage ist ganz kurz, Frau Lüddemann. Sie haben die Fußballweltmeisterschaft der Damen angesprochen. Mich als Laie würde interessieren, ob es geschlechtergerecht ist, wenn Männer und Frauen getrennt spielen, oder ob sie nach einer
festen Quote zusammenspielen sollten. Was wäre aus Ihrer Sicht richtig?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Heute ist in Sachsen-Anhalt der letzte Schultag vor den Sommerferien. Unsere Schülerinnen und Schüler bekommen alle ihre Giftblätter auf den Tisch. Wenn ich mir den Strategiebericht 2010 angucke - ich habe mir die meisten Seiten dieses 800-seitigen Berichts durchgelesen -, dann kann ich das auch nur als Giftblätter bezeichnen. Die Mängel, die ich darin vorgefunden haben, sind so nicht zu akzeptieren.
Daher bedanke ich mich bei der Fraktion DIE LINKE,
die diesen Bericht in dem großen Netzwerk der Datenflut ausfindig gemacht hat, damit wir gründlich darüber beraten können und Verbesserung anmahnen können.
Ich empfehle allen Kollegen, diesen Strategiebericht zu lesen. Es ist ein umfangreicher Überblick über sämtliche Fördermöglichkeiten und Förderprogramme der EU, die im Land SachsenAnhalt umgesetzt werden. Der Bericht gibt auch Auskunft darüber, inwieweit diese Programme umgesetzt sind, wo also, um es umgangssprachlich auszudrücken, noch etwas zu holen ist.
Herr Czeke hat es erwähnt. Es ist fast ein Déjà-vuErlebnis zu dem gestrigen Antrag. Wie er sagt, sind der Änderungsantrag der CDU und der Antrag der Fraktion DIE LINKE fast deckungsgleich. Herr Czeke, die in Nr. 1 Ihres Antrages formulierte Forderung ist selbstredend; denn die Landesregierung hat diesen Strategiebericht gerade in Auftrag gegeben, um Handlungsempfehlungen zu prüfen und die Förderrichtlinien zu überarbeiten, Daher, so denke ich, ist es nicht so wichtig, dass diese Forderung nicht beschlossen wird.
In Bezug auf Nr. 2 Ihres Antrages gehen wir noch ein bisschen weiter. Sie wollen lediglich eine Beratung in den Ausschüssen. Wir wollen aber, da dies ein so wichtiges Thema ist - das ist nicht nur ein Europathema, sondern auch in finanzpolitischer Hinsicht wichtig -, diese Debatte auch im Landtag führen.
Deswegen erfolgte durch uns eine Erweiterung dieses Ansinnens, die Debatte auch im Landtag zu führen.
Zu Ihrer Frage zur Einbeziehung der Regionalen Begleitausschüsse. Herr Czeke, das erübrigt sich doch. Das gehört zu dem Thema. Das kann man in den Beratungen hinterfragen. Die Antworten darauf werden seitens der Landesregierung kommen. Daher bitte ich die Landtagsabgeordneten, dem Änderungsantrag der CDU zuzustimmen.
Gestatten Sie mir noch einige Worte zum Strategiebericht 2010 selbst. Er spricht eine ziemlich deutliche Sprache dahin gehend, dass im Vergleich zur vorherigen Förderperiode die Umsetzung der europäischen Fonds in Sachsen-Anhalt deutlich zurückbleibt. Es müsste eigentlich ein Umsetzungsgrad von 38 % erreicht worden sein. Der Umsetzungsgrad des EFRE liegt bei 30 %, der des EPLR bei 20 % und der des ESF - Herr Czeke hat es gesagt - bei mageren 15 %. Das, so denke ich, können wir nicht hinnehmen.
Wo liegen die Ursachen hierfür? - Es ist normal, dass zu Beginn einer Förderperiode auch Anlaufschwierigkeiten vorhanden sind und dass nicht sofort eine lineare Umsetzung der gesamten Mittel erfolgt, sodass dieser Umsetzungsgrad von 38 % nicht ganz zu erreichen ist.
Neben diesen Anlaufverzögerungen habe ich aber in der kurzen Übersicht, die ich mir von diesem Strategiebericht machen konnte, viele Probleme ausfindig gemacht. Ich will diese kurz ansprechen. Beim ESF gibt es oft bürokratische Hürden und Hemmnisse, die angeführt werden. Oft sind auch eine Doppelförderung und die geringe Relevanz einzelner Aktionen genannt worden. In diesem Zusammenhang ist als ein Beispiel die Förderung außerbetrieblicher Ausbildungsplätze genannt worden. Das ist mit Mitteln in Höhe von 59 Millionen € eine ziemlich finanzstarke Aktion. Aber es gibt auch andere Programme, mit denen dieses Ziel umgesetzt werden kann. Der Bericht schreibt hierzu, dass die Umsetzung aufgrund unstimmiger Daten nicht beurteilt werden könne. Weiter heißt es, dass die Effektivität als eingeschränkt betrachtet werde.
Ich denke, das sind ziemlich deutliche Worte zu diesem Programm in diesem Bericht. In diesem Zusammenhang müssten wir auch politisch darüber diskutieren, ob es nicht sinnvoller ist, in dem Bereich zum Beispiel die betriebliche Ausbildung in unseren Handwerksbetrieben oder kleineren Industriebetrieben stärker zu fördern als die außerbetriebliche Ausbildung.
Dem gegenüber steht zum Beispiel das Programm „Aktiv zur Rente“ - jeder kennt es, ein ganz effektives Programm. Dafür sind nur 3 Millionen € veranschlagt worden, von denen auch nur 22 % ausgezahlt worden sind. Ich hoffe also, dass wir auch im Bereich des ESF die Schwerpunkte neu justieren können.
Ich könnte noch Beispiele aus dem EPLR und aus dem EFRE nennen, was ich mir aber erspare, weil es die Zeit nicht zulässt.
Ich möchte aber darauf hinweisen, dass das Leader-Programm im Bereich des EPLR ausdrücklich gelobt worden ist. Dabei wird nach dem Bottomup-Prinzip verfahren, das heißt, die Entscheidungsträger vor Ort, in der Kommune entscheiden zu lassen, welche Förderprogramme wie umgesetzt und welche Projekte gefördert werden.
Ich appelliere an uns Landtagspolitiker, mehr Mut zu zeigen und mehr Entscheidungsgewalt nach unten zu geben, wie es beim Leader-Konzept gang und gäbe ist.
Ich habe drei große Mängel gefunden, die zu dem geringen Mittelabfluss geführt haben. Zum Ersten die zu hohen bürokratischen Hürden, die wir uns selbst auferlegen; zum Zweiten die teilweise nicht bedarfsgerecht ausgesteuerten Aktionen in den einzelnen Programmen; zum Dritten die fehlenden
Haushaltsmittel beim Land und bei den Kommunen.
Die ersten beiden Punkte werden wir in den anstehenden Beratungen zur Neuausrichtung des operationellen Programms sicherlich in Angriff nehmen. Darüber werden wir diskutieren und werden hoffentlich auch Änderungen beschließen.
Den dritten Punkt haben wir aber schon bei den Haushaltsberatungen in der Hand, nämlich indem wir dafür sorgen, dass ausreichend Kofinanzierungsmittel zur Verfügung stehen, damit gerade die EU-Mittel abgerufen werden können. Wir stehen in der Diskussion über das neue operationelle Programm. Daher können wir es uns nicht leisten, EU-Fördermittel verfallen zu lassen. Wir müssen sehen, dass wir die Mittel, die wir bekommen können, auch wirklich umsetzen.
Herr Präsident, ich habe schon so viele wichtige Inhalte übersprungen. Ich appelliere an Sie, beim nächsten Mal eine Zehnminutendebatte vorzusehen.
Noch ein letzter Punkt, den ich hier ansprechen muss: Wir finden in dem Strategiebericht immer wieder den Hinweis, dass den Kommunen das Geld fehlt, die Förderprogramme tatsächlich umzusetzen.
Daher mein Appell, in den anstehenden Haushaltsberatungen keine weiteren Kürzungen bei den Kommunalfinanzen vorzunehmen. Dann schaffen wir es auch, die europäischen Fördermittel, die wir bekommen können, viel besser umsetzen. - Herzlichen Dank.
Herr Präsident, ich könnte mich ja provozieren lassen, nachdem die Debatte wieder aufgemacht worden ist, an das Rednerpult zu gehen. Das möchte ich nicht; denn ich habe wirklich nur zwei kurze Fragen.
Herr Minister, als guter Finanzminister werden Sie sicherlich einen Überblick haben, in welchen Größenordnungen bei den jetzigen Haushaltseckwerten in den Jahren 2012 und 2013 EU-Mittel nicht abrufbar sein werden. Es geht mir nicht um eine genaue Zahl. Aber mich würde schon einmal die Dimension interessieren, auf die wir bei den jetzt veranschlagten Haushaltseckwerten nicht zugreifen können.
Eine zweite Frage, die Sie vielleicht jetzt nicht beantworten können. Aber ich bitte, die Frage im Rahmen der anstehenden Beratungen zu beantworten.
Als ein Thema ist in dem Bericht auch die räumliche Dimension kritisiert worden, die bei uns viel zu wenig Beachtung findet und die zu kurz geraten ist. Räumliche Dimension ist letztlich die Verteilung
der EU-Finanzmittel innerhalb des Landes. Mich würde besonders interessieren, wie die EU-Mittel in Sachsen-Anhalt in der Fläche - man kann zum Beispiel die Landkreisebene nehmen - aufgeteilt worden sind.
Das können Sie jetzt sicherlich nicht beantworten. Aber ich bitte darum, das analysieren zu lassen und die Zahlen in den Beratungen zu nennen. - Danke.