Gudrun Tiedge

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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Kann man von den Besucherinnen und Besuchern eigentlich die Zahlen für einen Sechser erfahren, wenn sie in Ausbildung sind? Das wäre vielleicht nicht schlecht.
Meine Damen und Herren! Den Antrag der Fraktion DIE LINKE, der Ihnen in der Drs. 6/3406 mit dem Titel „Konsequenzen aus dem BGH-Urteil im Fall Oury Jalloh ziehen - Praxis polizeilicher Ingewahrsamnahme auf den Prüfstand stellen“ vorliegt, hat der Landtag in der 74. Sitzung am 19. September 2014 zur Beratung und Beschlussfassung in den Ausschuss für Inneres und Sport überwiesen.
Die antragstellende Fraktion vertritt den Standpunkt, dass es unerlässlich ist, die Praxis der polizeilichen Ingewahrsamnahme zu überprüfen und gegebenenfalls notwendigen Regelungsbedarf zu evaluieren, um die politischen Konsequenzen aus der juristischen Aufarbeitung des Todes Oury Jallohs zu ziehen und der Verantwortung des Landes nicht nur gegenüber den Hinterbliebenen Oury Jallohs gerecht zu werden.
Sie formuliert vier Punkte, in denen der Landtag die Landesregierung auffordern soll, sowohl die in der Vergangenheit praktizierte Umsetzung als auch die gegenwärtige Praxis der polizeilichen Ingewahrsamnahmen in Sachsen-Anhalt zeitnah und umfassend zu prüfen und über die Maßnahmen, Zeitplanung und die Ergebnisse der Prüfung Bericht zu erstatten.
Schließlich beantragt die Fraktion DIE LINKE, dass der Landtag die Landesregierung auffordert, den Hinterbliebenen eine angemessene finanzielle Entschädigung zu zahlen.
Der Ausschuss für Inneres und Sport befasste sich in der 54. Sitzung am 27. November 2014 mit dem in Rede stehenden Antrag. Eine von der Fraktion DIE LINKE beantragte Anhörung zu diesem Thema fand nicht die erforderliche Mehrheit, weil es nach der Auffassung der regierungstragenden Fraktionen keine weiteren vergleichbaren Vorkommnisse in Sachsen-Anhalt gegeben hat und aus diesem Grund kein weiterer Handlungsbedarf gesehen wird.
Zu der im Antrag formulierten Zahlung einer angemessenen Entschädigung verwiesen die regierungstragenden Fraktionen auf eine in diesem
Zusammenhang getroffene Gerichtsentscheidung, wonach mögliche Entschädigungsansprüche verjährt sind.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragte in der Sitzung eine Abstimmung des Antrages in der Sache. Hierfür fand sich ebenfalls nicht die erforderliche Mehrheit, weil zwischen den Fraktionen der CDU und der SPD noch ein gemeinsamer Beratungsbedarf gesehen und ein Änderungsantrag zur nächsten Sitzung des Innenausschusses angekündigt wurde.
Am 16. Februar 2015 befasste sich der Ausschuss für Inneres und Sport erneut mit diesem Antrag. Zur Beratung lag dem Ausschuss ein Beschlussvorschlag der Koalitionsfraktionen vor, der auch zur Abstimmung gestellt wurde.
Mit 7 : 0 : 4 Stimmen wurde beschlossen, dem Landtag vorzuschlagen, sein Bedauern zum Ausdruck zu bringen, dass Oury Jalloh im polizeilichen Gewahrsam zu Tode gekommen ist, und festzustellen, dass nach dem tragischen Tod von Oury Jalloh umfangreiche Maßnahmen zur Sicherheit im polizeilichen Gewahrsam ergriffen wurden.
Es wird weiterhin vorgeschlagen, zur Kenntnis zu nehmen, dass über die Frage von Entschädigungsansprüchen der Hinterbliebenen von Oury Jalloh eine abschließende Entscheidung durch die ordentliche Gerichtsbarkeit getroffen wurde.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Ausschuss für Inneres und Sport bittet Sie mehrheitlich darum, der Beschlussempfehlung zuzustimmen. - Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Den Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 6/2808 - der Titel lautet: „Abschiebungshaft gehört auf den Prüfstand“ - überwies der Landtag in der 62. Sitzung am 28. Februar 2014 zur Beratung und Beschlussfassung in den Ausschuss für Inneres und Sport.
Die Fraktion DIE LINKE beabsichtigt mit ihrem Antrag unter anderem, die Landesregierung aufzufordern, sich zeitnah mittels Bundesratsinitiative dafür einzusetzen, die Abschiebungshaft als UItima Ratio zur Durchsetzung der Abschiebung abzuschaffen.
Darüber hinaus soll sich die Landesregierung bis zu einer Abschaffung der Abschiebungshaft für die weitere Umsetzung der Vorschriften und Regelungen der Rückführungsrichtlinie 2008/115/EG im Interesse der Betroffenen mit dem Ziel der Verbesserung der Bedingungen der Abschiebungshaft sowie zur Wahrung der Mindeststandards in der Inhaftierungspraxis einsetzen.
Zur Beratung in der 47. Sitzung im Ausschuss für Inneres und Sport am 10. April 2014 legten die regierungstragenden Fraktionen einen Beschlussvorschlag vor. Dieser wurde als Vorlage 1 verteilt und sieht unter anderem vor, die Landesregierung zu bitten, im Rahmen des ihr zustehenden Gestaltungs- und Handlungsspielraumes im Zusammenhang mit der Abschiebungshaft zu prüfen, welche Maßnahmen zur Verbesserung der Situation von Abschiebungshäftlingen realisiert werden können.
Darüber hinaus soll die Landesregierung gebeten werden zu prüfen, welche Möglichkeiten vorhanden sind, um die Abschiebungshaft gegebenenfalls auch im Verbund mit anderen Bundesländern in Einrichtungen außerhalb des Justizvollzuges zu realisieren.
Die Vorlage 1 wurde mit 6 : 0 : 5 Stimmen beschlossen und liegt Ihnen in der Drs. 6/3043 vor. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im
Namen des Ausschusses für Inneres und Sport bitte ich Sie um Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.