Nico Schulz
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Bürgermeistergesetz heißt es auch nicht. Aber „Bürgermeister kämpft für Minister“ könnte ja die Überschrift lauten. Nein, auch das nicht.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Ministergesetzes wurde vom Plenum in der 8. Sitzung am 8. September 2011 an den Ausschuss für Finanzen überwiesen.
Ziel der Änderung des Gesetzes ist es, den Bezugszeitraum der Amtsbezüge der Ministerinnen
und Minister künftig taggenau auf den Zeitraum der Amtsinhaberschaft zu beschränken. Gleichzeitig soll eine Rechtslücke für Fälle geschlossen werden, in denen ein ehemaliges Mitglied der Landesregierung aus dieser Amtstätigkeit Versorgungsbezüge bezieht und ihm darüber hinaus Übergangsgeld, Ruhegehalt oder Hinterbliebenenversorgung aus einer Mitgliedschaft im Europäischen Parlament zusteht. Hier soll das Gesetz an die Regelungen im Besoldungs- und Versorgungsrechtsänderungsgesetz unseres Landes angepasst werden.
Die Ihnen heute vorliegende Beschlussempfehlung in der Drs. 6/499 wurde in der 6. Sitzung des Finanzausschusses am 19. Oktober 2011 erarbeitet. Dazu lag dem Ausschuss eine Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes vor, deren Änderungen mit der Staatskanzlei einvernehmlich abgestimmt wurden. Der Ausschuss übernahm die vom Gesetzgebungs- und Beratungsdienst vorgeschlagenen Änderungen und fertigte die Ihnen vorliegende Fassung der Beschlussempfehlung, die vom Finanzausschuss mit 10 : 0 : 1 Stimmen beschlossen wurde.
Der Ausschuss für Finanzen bittet um Zustimmung zu der Ihnen vorliegenden Beschlussempfehlung.