Olaf Meister

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Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der oben genannte Antrag wurde in der 26. Sitzung des Landtages am 7. Juni 2012 in erster Lesung beraten und in den Ausschuss für Finanzen zur federführenden Beratung und den Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung zur Mitberatung überwiesen.
Das Anliegen der antragstellenden Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN war es, die steuerliche Diskriminierung und Ungleichbehandlung im Einkommensteuerrecht abzubauen und die Vorgaben der EU-Gleichbehandlungsrichtlinie auch im Bereich der eingetragenen Lebenspartnerschaften umzusetzen.
Die Landesregierung sollte aufgefordert werden, sich im Bundesrat für die Änderung der Gesetzeslage zur Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften auch im Einkommensteuerrecht einzusetzen, da der Abbau steuerlicher Diskriminierungen im Einkommensteuerrecht überfällig sei.
In der 32. Sitzung am 24. Oktober 2012 hat sich der Ausschuss für Finanzen erstmalig mit dem Antrag befasst. Er verständigte sich darauf, die Beratung des Antrages bis zu einer noch ausstehenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts auszusetzen.
In der 59. Sitzung am 12. Februar 2014 hat sich der Ausschuss für Finanzen erneut mit dem Antrag befasst. Das Finanzministerium legte in der Sitzung dar, dass die Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens erfolgt sei. Diese Regelungen gälten nicht nur für die Zukunft, sondern auch rückwirkend, sodass entsprechende Fälle aufgerollt und neu bewertet würden.
Der Ausschuss erarbeitete somit eine vorläufige Beschlussempfehlung an den mitberatenden Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung, in der er einstimmig empfahl, den Antrag für erledigt zu erklären.
In der 35. Sitzung am 11. April 2014 hat der mitberatende Ausschuss zu dem Antrag und zu der dazu vorliegenden vorläufigen Beschlussempfehlung beraten. Er hat ebenfalls festgestellt, dass sich das Anliegen der Antragsteller mit der Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts am 7. Mai 2013 mit dem Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes durch den Bund erledigt habe. Der mitberatende Ausschuss empfahl dem federführenden Finanzausschuss einstimmig, den Antrag für erledigt zu erklären.
In der 63. Sitzung am 28. Mai 2014 hat der Ausschuss für Finanzen endgültig über den Antrag beraten und die Ihnen in der Drs. 6/3162 vorliegende Beschlussempfehlung erarbeitet. Er empfiehlt, den Antrag für erledigt zu erklären, und bittet Sie, dieser Beschlussempfehlung zu folgen. Dem Anliegen des Antragstellers ist Rechnung getragen worden. - Vielen Dank.