Patrick Wanzek
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Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Landtag überwies den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der
Drs. 6/2880 mit dem Titel „Berufs- und Studienorientierung im Gymnasium verbindlich verankern“ in der 64. Sitzung am 27. März 2014 zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Bildung und Kultur und zur Mitberatung in die Ausschüsse für Wissenschaft und Wirtschaft sowie für Arbeit und Soziales.
Der Antrag verfolgte vor allem das Ziel, ein Konzept zur systematischen Berufs- und Studienorientierung in den Gymnasien durch die Landesregierung erarbeiten zu lassen. Schülerinnen und Schüler sollten so bei ihrer Berufsorientierung und beim Übergang in ein Studium oder in eine berufliche Ausbildung unterstützt werden.
Die erste Beratung fand hierzu in der 44. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Kultur am 2. Juli 2014 statt. Das Kultusministerium hatte im Vorfeld einen Bericht der Landesregierung übermittelt. Nach entsprechender Beratung verständigte sich der Ausschuss darauf, ein Fachgespräch zu diesem Antrag durchzuführen.
In der 53. Sitzung am 18. Februar 2015 beriet der Ausschuss für Bildung und Kultur das Thema erneut und verständigte sich zum Kreis der Teilnehmer des Fachgespräches.
Das Fachgespräch wurde in der 55. Sitzung am 8. April 2015 durchgeführt. Neben einer schriftlichen Stellungnahme der Bundesagentur für Arbeit wurden im Rahmen des Fachgespräches unter anderem die Positionen der Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände, des Landesinstitutes für
Schulqualität und Lehrerbildung, des Institutes für Strukturpolitik und Wirtschaftsförderung, der Bildungsvereinigung Arbeit und Leben SachsenAnhalt, des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks, des Philologenverbandes SachsenAnhalt, des Deutschen Gewerkschaftsbundes
Sachsen-Anhalt sowie weiterer Arbeitgeberverbände gehört.
In der 57. Sitzung am 27. Mai 2015 beschäftigte sich der Ausschuss für Bildung und Kultur erneut mit dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, um das Fachgespräch auszuwerten. Auf den Vorschlag der Fraktionen der CDU und der SPD wurde einstimmig eine Beschlussempfehlung an die mitberatenden Ausschüsse erarbeitet.
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales befasste sich daraufhin in der 54. Sitzung am 24. Juni 2015 mit dem Antrag sowie der vorläufigen Beschlussempfehlung. Im Ergebnis der Beratung schloss sich der Ausschuss für Arbeit und Soziales einstimmig der vorläufigen Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung und Kultur an.
Der Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft befasste sich in der 49. Sitzung am 3. September 2015 mit dem Antrag sowie der vorläufigen Beschlussempfehlung. Im Ergebnis der Beratung schloss sich auch der Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft einstimmig der vorläufigen Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung und Kultur an.
In der 61. Sitzung am 30. September 2015 beschäftigte sich der Ausschuss für Bildung und Kultur abschließend mit dem Antrag und erarbeitete einstimmig eine Beschlussempfehlung, die Ihnen nunmehr in der Drs. 6/4431 vorliegt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Namen des Ausschusses bitte ich um Zustimmung zur Beschlussempfehlung und danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.