Ralf Bergmann
Sitzungen
Letzte Beiträge
Danke sehr, Frau Präsidentin. - Ich komme zur Berichterstattung zum heutigen Tagesordnungspunkt 13.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist in der 88. Sitzung des Landtages am 23. April 2015 an den Ausschuss für Umwelt überwiesen worden.
Die Beratung im Ausschuss fand am 27. Mai 2015 statt. Dazu legten die Fraktionen der CDU und der SPD eine Beschlussempfehlung zum Antrag als Tischvorlage vor.
Im Antrag in der Drs. 6/3979 legt die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dar, dass die EU durch die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens auf die Versäumnisse bei der Umsetzung der FFH-Richtlinie aufmerksam gemacht habe. Obwohl die Frist für die Umsetzung bereits seit mehr als fünf Jahren abgelaufen sei, erfüllte SachsenAnhalt bei 227 von 265 Gebieten die Anforderungen der EU nicht. Es sei notwendig, so die Einbringerin, die Anforderungen schnellstmöglich zu erfüllen, um Strafzahlungen oder Sperrungen von EU-Mitteln zu vermeiden.
Das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt trug vor, dass eine Projektgruppe Natura 2000 eingerichtet worden sei. Im Ergebnis dieser Projektarbeit sei als effektivste Alternative zur Umsetzung der EU-Anforderungen und gleichzeitiger Berücksichtigung der Belange von Betroffenen eine flächendeckende Landesverordnung mit Schutz- und Erhaltungszielen sowohl für Vogelschutz- als auch für FFH-Gebiete festgelegt worden. Diese Landesverordnung soll im Jahr 2018 erlassen werden, so das Ministerium.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN kritisierte daraufhin, dass mit der Fertigstellung der Landesverordnung im Jahr 2018 erst im Jahr 2019 die Unterhaltungsmaßnahmen bestimmt werden könnten. Die Landesregierung sei jedoch im Antrag aufgefordert worden, sicherzustellen, die Anforderungen, die sich aus der FFH-Richtlinie ergeben, für alle Natura-2000-Gebiete bis Ende 2017 zu erfüllen.
Der Vertreter der Koalitionsfraktionen vertrat die Auffassung, dass die Umsetzung bis zum Jahr 2017 nicht möglich sei; daher könne dem Antrag nicht zugestimmt werden. Bis Ende 2018 soll das Verfahren abgeschlossen und die Landesverordnung in Kraft gesetzt sein, um dann die erforderlichen Schutz- und Erhaltungsmaßnahmen umsetzen zu können.
Die Fraktion DIE LINKE äußerte, die vorgelegte Beschlussempfehlung der Koalitionsfraktionen bleibe massiv hinter dem Antrag zurück und könne deshalb nicht mitgetragen werden.
Am Ende der Beratung und des Austauschs der Meinungen stellte der Vorsitzende fest, dass die Standpunkte unvereinbar seien. Der Ausschuss lehnte den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei 4 : 6 : 0 Stimmen ab.
Der Beschlussempfehlung der Fraktionen der CDU und der SPD folgte der Ausschuss mit 6 : 4 : 0 Stimmen.
Im Namen des Ausschusses für Umwelt bitte ich das Hohe Haus, der Beschlussempfehlung zuzustimmen. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Ich übernehme gern die Berichterstattung für den Umweltausschuss. Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat in der 72. Sitzung am 18. Juli 2014 zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der SPD und in der 73. Sitzung am 18. September 2014 zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung in erster Lesung beraten. Zur federführenden Beratung und Beschlussfassung wurden beide Gesetzentwürfe an den Ausschuss für Umwelt und zur Mitberatung an die Ausschüsse für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sowie für Landesentwicklung und Verkehr überwiesen.
Der federführende Ausschuss für Umwelt führte zu beiden Gesetzentwürfen am 22. Oktober 2014 eine Anhörung in öffentlicher Sitzung durch, zu der auch die mitberatenden Ausschüsse eingeladen waren. Der Einladung zur Anhörung waren zwölf Institutionen, Verbände und Vereine sowie Vertreter der Wissenschaft gefolgt.
Die erste Beratung zu den Gesetzentwürfen fand in der 44. Sitzung des Ausschusses für Umwelt am 5. November 2014 statt. Dazu lag eine Stellungnahme des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes zu den Gesetzentwürfen zur Änderung des Naturschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vor.
Der Vertreter der SPD-Fraktion ließ wissen, dass sich die Koalitionsfraktionen die Empfehlungen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes für beide Gesetzentwürfe zu eigen machten. Die Koalitionsfraktionen erklärten, mit ihrer Novelle zum Naturschutzgesetz würden die Ziele verfolgt, das Ökopunktemodell zu stärken, die erforderlichen Hochwasserschutzmaßnahmen zu beschleunigen, den zur Umsetzung des Gesetzes erforderlichen administrativen Aufwand ohne eine qualitative Beeinträchtigung zu senken sowie den Trägern von Vorhaben mehr Rechts- und Planungssicherheit zu geben.
Der Gesetzentwurf der Landesregierung verfolge das Ziel einer beschleunigten nationalrechtlichen Sicherung von Natura-2000-Gebieten. Mit der Gesetzesnovelle sollten alle rechtlichen Möglichkeiten der Unterschutzstellung von europäischen Vogelschutzgebieten und FFH-Gebieten eröffnet und bislang getrennte Zuständigkeiten im Hinblick auf die Ausweisung zusammengeführt werden.
Bezogen auf den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen erklärte der Vertreter der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dass die Anrechnung der Ökokontomaßnahmen von seiner Fraktion unterstützt werde. Gleichwohl sei zu prüfen, ob durch die Kompensationsmaßnahmen, die angerechnet würden, auch die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, also die Kompensation nach dem Bundesnaturschutzgesetz, im Rahmen der Eingriffsregelung erfüllt seien. Die Fraktion DIE LINKE schloss sich den Bedenken an.
Hinsichtlich des Gesetzentwurfs der Landesregierung kritisierte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Regelungen zur Ausweisung von Natura2000-Gebieten. Der Gesetzentwurf widerspreche eindeutig den Vorgaben der EU, so ein Vertreter der GRÜNEN.
Nach umfangreicher Diskussion erarbeitete der Ausschuss für Umwelt die vorläufigen Beschlussempfehlungen. Dem Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen stimmte der Ausschuss in geänderter Fassung mit 7 : 3 : 0 Stimmen zu. Der Gesetzentwurf der Landesregierung wurde in geänderter Fassung mit 8 : 3 : 0 Stimmen angenommen.
Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat sich in der 44. Sitzung am 26. November 2014 mit beiden Gesetzentwürfen befasst und sich den vorläufigen Beschlussempfehlungen des federführenden Ausschusses mit 7 : 5 : 0 Stimmen angeschlossen.
Der Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr hat über beide Gesetzentwürfe in der 36. Sitzung am 28. November 2014 beraten. Der Ausschuss schloss sich sowohl der vorläufigen Beschlussempfehlung zum Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der SPD als auch der vorläufigen Beschlussempfehlung zum Gesetzentwurf der Landesregierung an und stimmte diesen jeweils mit 8 : 3 : 0 Stimmen zu.
Die abschließende Beratung im federführenden Ausschuss für Umwelt fand in der 45. Sitzung am 3. Dezember 2014 statt. Dazu lagen ein Anschreiben und eine Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes vom 1. Dezember 2014 vor. In dieser Synopse waren die Gesetzentwürfe der Fraktionen der CDU und der SPD und der Landesregierung zusammengeführt worden,
um nicht gleichzeitig das Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt durch zwei Änderungsgesetze zu ändern.
Im Ergebnis der Beratung empfahl der Ausschuss für Umwelt unter Mitwirkung der Ausschüsse für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und für Landesentwicklung und Verkehr mit 7 : 3 : 0 Stimmen, die Gesetzentwürfe zusammenzuführen und in der Fassung der vorliegenden Beschlussempfehlung anzunehmen. Für den Ausschuss bitte ich das Hohe Haus, sich der Beschlussempfehlung anzuschließen. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.