Siegfried Borgwardt
Sitzungen
Letzte Beiträge
Frau Präsidentin! Liebe Kollegen! Der Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Justizvollzugsanstalten in Sachsen-Anhalt in der Drs. 6/3798 wurde von der Landesregierung in der 84. Sitzung des Landtages am 26. Februar 2015 in den Landtag eingebracht und zur Beratung in den federführenden Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung überwiesen. Mit der Mitbera
tung wurde der Ausschuss für Finanzen beauftragt.
Aufgrund sinkender Gefangenzahlen sieht die Landesregierung die Notwendigkeit, eine Justizvollzugsanstalt zu schließen und die Gefangenen auf die verbleibenden Anstalten zu verteilen. Die Schließung einer Justizvollzugsanstalt, hier der JVA Dessau-Roßlau, ist aufgrund der im Gesetz über die Justizvollzugsanstalten in Sachsen-Anhalt festgelegten Standorte durch Gesetz vorzunehmen.
Der Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung befasste sich erstmals in der 50. Sitzung am 10. April 2015 mit dem Gesetzentwurf. Bereits zu dieser Behandlung lag dem Ausschuss die Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes vor, welche jedoch keine Änderungsvorschläge enthielt.
In dieser ersten Beratung verständigte sich der Ausschuss darauf, eine Anhörung zu dem Gesetzentwurf durchzuführen. Diese Anhörung, zu der auch der mitberatende Ausschuss für Finanzen eingeladen wurde, fand in der 51. Sitzung des Ausschusses für Recht, Verfassung und Gleichstellung am 8. Mai 2015 statt.
Neben den Anstaltsleitungen aller Justizvollzugsanstalten, der Jugendanstalt sowie der Jugendarrestanstalt waren auch die Interessenvertretungen der Beschäftigten sowie der Anwälte und Richter eingeladen. Nicht zuletzt gehörten zu den Anzuhörenden Vertreter des Oberlandesgerichtes Naumburg, des Landesverbandes für Kriminalprävention und Resozialisierung, des Oberbürgermeisters der Stadt Dessau-Roßlau und des Anstaltsbeirats.
Während sich die Anstaltsleitungen geschlossen für eine möglichst zeitnahe Schließung der JVA Dessau-Roßlau aussprachen, plädierten die Verbände und Interessenvertretungen unisono für eine Beibehaltung dieser Anstalt.
Aufgrund der engen Terminfolge hat der Ausschuss die Notwendigkeit gesehen, unmittelbar im Anschluss an die Anhörung die Beratung fortzusetzen. Im Ergebnis dieser Beratung hat der Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung mit 6 : 3 : 0 Stimmen eine vorläufige Beschlussempfehlung an den mitberatenden Ausschuss für Finanzen verabschiedet, in der er die Annahme des Gesetzentwurfs in unveränderter Fassung empfahl.
Der mitberatende Ausschuss für Finanzen befasste sich in seiner 85. Sitzung am 20. Mai 2015 mit diesem Gesetzentwurf. In der Beratung wurden insbesondere mögliche Nachnutzungen, damit verbundene Kosten, bereits geleistete sowie für den Weiterbetrieb notwendige Investitionen und nicht zuletzt die durch die Schließung möglichen Ein
sparungen diskutiert. Im Ergebnis der Debatte schloss sich der Ausschuss für Finanzen der vorläufigen Beschlussempfehlung mit 9 : 1 : 2 Stimmen an und empfahl ebenfalls die unveränderte Annahme des Gesetzentwurfes.
Die abschließende Ausschussberatung zu dem Gesetzentwurf fand in der 52. Sitzung des Ausschusses für Recht, Verfassung und Gleichstellung am 19. Juni 2015 statt. Zu dieser Beratung lag dem Ausschuss ein mit dem Ministerium für Justiz und Gleichstellung abgestimmter Änderungsvorschlag des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes vor. Darin wurde empfohlen, im § 2 des Gesetzentwurfs das Inkrafttreten auf den 1. Oktober 2015 anzupassen. Dieser Vorschlag fand ebenfalls mit 8 : 3 : 1 Stimmen die erforderliche Mehrheit und wurde in die Beschlussempfehlung aufgenommen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Ergebnis der Beratungen zum Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Justizvollzugsanstalten in Sachsen-Anhalt fanden die vorliegenden Stellungnahmen, der Änderungsvorschlag des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes, die Redebeiträge der geladenen Gäste sowie die Beschlussempfehlung des mitberatenden Ausschusses für Finanzen Berücksichtigung.
Mit 8 : 3 : 1 Stimmen wurden die Ihnen in der Drs. 6/4183 vorgelegte Beschlussempfehlung zum Gesetzentwurf sowie die empfohlene Entschließung beschlossen.
Im Namen des Ausschusses für Recht, Verfassung und Gleichstellung bitte ich Sie um Ihre Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. - Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Landtag überwies den Ihnen in der Drs. 6/2565 vorliegenden Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU, der LINKEN, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der 54. Sitzung am 14. November 2013 zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung und zur Mitberatung an den Ausschuss für Finanzen.
Durch diesen Gesetzentwurf werden zahlreiche Änderungen vorgenommen, die aufgrund der Rechtsentwicklung seit der Verabschiedung des Gesetzes im Oktober 1992 für erforderlich gehalten werden. Es erfolgt eine größere Zahl redaktioneller Änderungen, die zur besseren Lesbarkeit und zum besseren Verständnis des Gesetzes führen.
Weiterhin sollte in dem Gesetz die Möglichkeit geschaffen werden, als Berater zur Unterstützung
der Fraktionen im Untersuchungsausschuss nicht nur Juristen, die die Befähigung zum Richteramt haben, zu benennen.
Geregelt wird auch, dass die Fraktionen einen im Haushalt festgelegten Zuschuss für jeden einzelnen Untersuchungsausschuss zum Ausgleich für den finanziellen Mehraufwand gewährt bekommen.
Weiterhin werden klarstellende Regelungen zur Abberufung von Mitgliedern aus dem Untersuchungsausschuss getroffen, die dem Untersuchungsausschuss nicht angehören dürfen, weil sie an den zu untersuchenden Vorgängen unmittelbar beteiligt sind oder waren.
Es sollen auch Rechte der Antragsteller, die den Einsetzungsantrag unterzeichnet haben, jedoch nicht als Mitglied im Untersuchungsausschuss vertreten sind, klargestellt werden.
Meine Damen und Herren! Der Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung erarbeitete in der eigens hierfür angesetzten 30. Sitzung am 26. November 2013 eine vorläufige Beschlussempfehlung. Diese wurde einstimmig beschlossen und an den mitberatenden Ausschuss für Finanzen überwiesen.
Der Ausschuss für Finanzen befasste sich in der 56. Sitzung am 27. November 2013 mit dem Gesetzentwurf und schloss sich der vorläufigen Beschlussempfehlung einstimmig an.
Die abschließende Beratung des Gesetzentwurfes erfolgte im Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung in der 31. Sitzung am 29. November 2013. Die Fraktion DIE LINKE hat im Ausschuss einen Änderungsantrag gestellt, um die Möglichkeit der Weitergabe der Protokolle einzuschränken. Fest steht, dass der Ausschuss über die Weitergabe entscheidet. Jedoch ist der Kreis derer, an den die Protokolle weitergegeben werden dürfen, abschließend benannt.
Die Weitergabe der Protokolle soll zukünftig an die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Untersuchungsausschusses, an die durch die Fraktionen benannten Berater sowie an die zur Betreuung des Untersuchungsausschusses eingesetzte Landtagsverwaltung und an die Landesregierung erfolgen.
Dieser Änderungsantrag wurde bei einer Stimmenenthaltung einstimmig angenommen.
Des Weiteren machten sich die Regierungsfraktionen der CDU und der SPD drei Änderungsvorschläge des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes zu eigen. Zeugen sollen künftig über den Abschluss der Vernehmung, über den der Untersuchungsausschuss selbst entscheidet, lediglich schriftlich informiert werden, jedoch anders als bisher kein Protokoll übersandt bekommen.
Der zweite Änderungsantrag sieht eine klarstellende Regelung über den zusätzlichen Rechtsbehelf gegen Entscheidungen zur Festsetzung der Entschädigung, Vergütung bzw. von erstattungsfähigen Auslagen vor.
Mit einem weiteren Änderungsantrag soll eine Übergangsregelung für den 13. Parlamentarischen Untersuchungsausschuss getroffen werden. Dies betrifft zum einen die Regelung, dass jede Fraktion für den 13. PUA einen monatlichen Zuschuss in Höhe von 2 500 € für die Benennung eines Beraters erhalten soll. Ein Antrag und der Nachweis der Aufwendungen sollen hierbei nicht erforderlich sein.
Weiterhin soll für den 13. PUA eine Übergangsvorschrift im Hinblick auf die Zustellung der Protokolle an die Zeugen getroffen werden.
Diese drei Änderungsanträge wurden einstimmig angenommen. Im Ergebnis der Beratungen wurde die Ihnen in der Drs. 6/2611 vorliegende Beschlussempfehlung einstimmig erarbeitet.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte hinzufügen, dass ich mich herzlich bei meinen Kollegen PGF und beim Gesetzgebungs- und Beratungsdienst bedanke. Sollte das Gesetz heute verabschiedet werden, haben wir nicht nur das modernste, sondern auch das praktikabelste Untersuchungsausschussgesetz aller Bundesländer. Zum Abschluss darf ich Sie bitten, der Beschlussempfehlung des Ausschusses zuzustimmen. - Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Landtag hat den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drs. 6/1016 in der 25. Sitzung am 27. April 2012 zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung und zur Mitberatung in den Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen.
Ziel des Antrages ist es, die Landesregierung zu beauftragen, ein Pilotprojekt zu starten, bei dem die Vergabe von Stellen im öffentlichen Dienst mittels der Methode des anonymisierten Bewerbungsverfahrens vollzogen wird. Das Pilotprojekt ist wissenschaftlich zu begleiten und mit dem Ziel der dauerhaften Etablierung zu evaluieren. Nach einer positiven Evaluation soll die Methode der anonymisierten Bewerbung im öffentlichen Dienst in Sachsen-Anhalt dauerhaft etabliert werden.
Der Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung nahm in der 15. Sitzung am 22. Juni 2012 eine Berichterstattung der Landesregierung entgegen. Er kam überein, am 7. September 2012 eine Anhörung zu diesem Thema durchzuführen. In der 16. Sitzung am 20. Juli 2012 hat sich der Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung darauf verständigt, die geplante Anhörung für die 18. Sitzung am 5. Oktober 2012 vorzusehen.
Zu der Anhörung am 5. Oktober 2012 waren das Forschungsinstitut zur Zukunft der Arbeit und die Stadt Celle anwesend, wobei von der Stadt Celle noch eine Präsentation sowie dort entwickelte Bewerbungsformulare zum anonymisierten Bewer
bungsverfahren zur Verfügung gestellt worden sind. Eine schriftliche Stellungnahme lag dem Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung von der Deutschen Post DHL vor.
Während der Anhörung referierte der Vertreter des Forschungsinstituts zur Zukunft der Arbeit zu dem Pilotprojekt mit der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, das im Jahr 2011 gelaufen war. An dem Pilotprojekt nahm auch die Stadt Celle teil, die während der Anhörung über ihre Erfahrungen berichtete.
Der Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung hat in der 20. Sitzung am 26. Oktober 2012 eine vorläufige Beschlussempfehlung an den mitberatenden Ausschuss für Arbeit und Soziales erarbeitet.
Darin wird einstimmig die Annahme des Antrages in der Fassung empfohlen, dass der Landtag die Landesregierung bittet, zeitnah ein Pilotprojekt zu prüfen, bei dem die Besetzung von Stellen im öffentlichen Dienst mittels der Methode des anonymisierten Bewerbungsverfahrens auch unter Berücksichtigung der Vorgaben der Frauenförderung vorgenommen wird. Die Ergebnisse der Prüfung sollen dem Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung spätestens im zweiten Quartal des Jahres 2013 vorgestellt werden.
Der mitberatende Ausschuss für Arbeit und Soziales hat sich in der 22. Sitzung am 28. November 2012 mit der vorläufigen Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Recht, Verfassung und Gleichstellung befasst. Er schloss sich der vorläufigen Beschlussempfehlung in unveränderter Fassung mit 11 : 0 : 1 Stimmen an.
In der 21. Sitzung am 28. November 2012 hat sich der federführende Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung erneut mit dem Thema befasst. Im Ergebnis der Erörterung verabschiedete der Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung einstimmig die Ihnen vorliegende Beschlussempfehlung.
Meine Damen und Herren! Der Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung bittet um Zustimmung zu der Ihnen in der Drs. 6/1675 vorliegenden Beschlussempfehlung. - Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Antrag der Fraktion DIE LINKE ist in der 19. Sitzung des Landtages am 23. Februar 2012 in den Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung überwiesen worden. Die Beratung
des Antrages fand in der 16. Sitzung des Ausschusses am 20. Juli 2012 statt.
Die Fraktion DIE LINKE forderte die Landesregierung in ihrem Antrag auf, im Bundesrat eine Initiative mit dem Ziel der Rehabilitierung und Entschädigung der nach den §§ 175 und 175a StGB sowie nach den §§ 175 und 175a oder nach § 151 des Strafgesetzbuches der DDR verurteilen Menschen zu ergreifen. Der Antrag auf eine Bundesratsinitiative wurde seitens der Fraktion DIE LINKE durch mehrere Eckpunkte, in denen die Bundesregierung tätig werden soll, konkretisiert.
Neben dem Antrag der Fraktion DIE LINKE lag dem Ausschuss ein Beschlussvorschlag der Fraktionen der CDU und der SPD vor. Die Landesregierung wird darin aufgefordert, sich im Bundesrat der Initiative des Landes Berlin zur Ergreifung von Maßnahmen zur Rehabilitierung und Unterstützung der nach 1945 in beiden deutschen Staaten wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen Verurteilten anzuschließen.
Die Vertreterin der Fraktion DIE LINKE führte aus, ihre Fraktion habe die Absicht verfolgt, den überwiesenen Antrag zur Grundlage einer Beschlussempfehlung zu machen. Aus der Sicht der Fraktion DIE LINKE sei die vom Land Berlin eingebrachte Initiative nicht weitgehend genug. So beinhalte der Antrag der Fraktion DIE LINKE konkrete Vorstellungen, zum Beispiel hinsichtlich der Entschädigung der Betroffenen.
Die Fraktion der CDU hielt fest, dass zunächst eine intensive Prüfung der mit dem Thema verbundenen rechtlichen Aspekte vorgenommen werden müsse, um zu ermitteln, inwieweit eine Lösung für das in Rede stehende Problem gefunden werden könne. Die Fraktion der CDU sprach sich deshalb dafür aus, zunächst die Bundesratsinitiative des Landes Berlin zu unterstützen und eine intensive Prüfung der Lage vorzunehmen.
Die Fraktion der SPD ergänzte, zu dem Thema, zu dem die Landesregierung laut dem Antrag der Fraktion DIE LINKE eine Bundesratsinitiative ergreifen solle, liege inzwischen eine Initiative des Landes Berlin vor. Die Grundintention der Koalitionsfraktionen sei es, die Grundlage für eine entsprechende politische Entscheidung aufzubereiten. Dies könne weder ein Bundesland allein noch der Bundesrat leisten. Diese Aufgabe sei von der Bundesregierung wahrzunehmen.
Im Ergebnis der Beratung schloss sich der Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung mehrheitlich dem Vorschlag der Koalitionsfraktionen an und beschloss die Ihnen vorliegende Beschlussempfehlung mit 9 : 0 : 4 Stimmen.
Ich bitte das Hohe Haus, diese Beschlussempfehlung anzunehmen. - Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die aufgeführten Landesverfassungsgerichtsverfahren sind in die Punkte a und b untergliedert worden - die Frau Präsidentin wies darauf hin -, weil sie unterschiedliche Sachverhalte betreffen. Die unter a aufgeführten drei Landesverfassungsgerichtsverfahren betreffen die jeweiligen Gesetze über die Neugliederung der Gemeinden im Land Sachsen-Anhalt und das Zweite Begleitgesetz zur Gemeindegebietsreform.
Die Verfahren sind dem Ausschuss im Juli 2011 zugegangen und vom Präsidenten des Landtags mit der Bitte überwiesen worden, die Beratungen gemäß § 52 der Geschäftsordnung des Landtags herbeizuführen und dem Landtag eine entsprechende Empfehlung zu geben.
Einreicher der Verfassungsbeschwerden sind die Gemeinden Zuckerdorf, Klein Wanzleben, die Stadt Hadmersleben und die Gemeinde Tagewerben. Der Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung hat sich in der 7. Sitzung am 28. Oktober 2011 mit den Verfassungsstreitsachen befasst und empfiehlt einstimmig, hierzu keine Stellungnahme abzugeben und in den Verfahren das Einverständnis mit einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung zu erklären.
Die Landesverfassungsgerichtsverfahren unter b - 14 an der Zahl - sind in der ADrs. 6/39 zusammengefasst worden, da der Gegenstand der genannten Verfahren gleich ist. Die Verfahren vor dem Landesverfassungsgericht richten sich gegen das beamtenrechtliche Sonderzahlungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt. Beschwerdeführer sind 14 Beamtinnen und Beamte, die um jährliche Sonderzuwendungen im Zeitraum 2003 bis 2008 streiten. Es ist geltend gemacht worden, dass durch das Beamtenrechtliche Sonderzahlungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt - jetzt in der Fassung des Haushaltsbegleitgesetzes 2005/2006 - durch Streichung von wesentlichen Bestandteilen der Bezüge Grundrechte verletzt worden seien.
Der Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung hat auch diese Streitsache in der 7. Sitzung am 28. Oktober 2011 beraten und einstimmig empfohlen, hierzu ebenfalls keine Stellungnahme abzugeben und zum Verfahren das Einverständnis mit einer Entscheidung ohne mündliche Verhand
lung zu erklären wie bei den bisherigen Verfahren in dieser Wahlperiode auch.
Meine Damen und Herren, ich bitte Sie um die Zustimmung zu diesen beiden Beschlussempfehlungen.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Landesregierung wurde in der 2. Sitzung am 12. Mai 2011 zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung und zur Mitberatung an den Ausschuss für Finanzen und an den Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen.
Am 1. Januar 2011 ist das Bundesgesetz zur Therapierung und Unterbringung psychisch gestörter Gewalttäter in Kraft getreten. Durch das Bundesgesetz ist weder geregelt, welche Behörde dafür zuständig sein soll, noch wie der Vollzug konkret ausgestaltet werden soll. Dazu bedarf es einer landesrechtlichen Regelung, die Ihnen mit dem Gesetz zur Ausführung des Therapieunterbringungsgesetzes in Sachsen-Anhalt in Drs. 6/36 vorliegt.
Der Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung hat sich bereits in der 1. Sitzung am 20. Mai 2011 mit dem Gesetzentwurf befasst und
aufgrund der Dringlichkeit eine enge Terminkette festgelegt.
In der 2. Sitzung am 27. Mai 2011 hat der Ausschuss eine vorläufige Beschlussempfehlung erarbeitet und an die mitberatenden Ausschüsse weitergeleitet. Dazu lag eine Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes vor, in der den Bestimmungen des Gesetzentwurfs die Empfehlungen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes gegenübergestellt wurden. Der Ausschuss schloss sich den Empfehlungen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes an.
Am 8. Juni 2011 fand unter Beteiligung der mitberatenden Ausschüsse eine öffentliche Anhörung zu dem Gesetzentwurf statt. Während der Anhörung wurden unterschiedliche Sichtweisen zur Verfassungsmäßigkeit des Gesetzentwurfes deutlich.
Am 9. Juni 2011 tagte der Ausschuss für Arbeit und Soziales und empfahl mit 8 : 5 : 0 Stimmen die Annahme des Gesetzentwurfs in der Fassung der vorläufigen Beschlussempfehlung mit der Maßgabe, dass ein Außerkrafttreten des Gesetzes am 31. Mai 2013 vorgesehen werden soll und dass Mehrausgaben, die durch das Gesetz entstehen, aus dem Gesamthaushalt des Landes SachsenAnhalt bestritten werden sollen.
Der Ausschuss für Finanzen schloss sich am 22. Juni 2011 dem Votum des Rechtsausschusses an und empfahl mit 7 : 5 : 0 Stimmen die unveränderte Annahme des Gesetzentwurfes in der Fassung der vorläufigen Beschlussempfehlung.
Die abschließende Beratung im federführenden Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung fand am 24. Juni 2011 statt.
Die Landesregierung trug einleitend vor, nachdem der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die nachhaltige Sicherheitsverwahrung kritisiert habe, habe der Bundesgesetzgeber das Therapieunterbringungsgesetz geschaffen und die Länder gebeten, entsprechende Ausführungsgesetze zu erlassen. Hinzu komme, dass das Bundesverfassungsgericht kürzlich sämtliche Regelungen in Bezug auf die Sicherungsverwahrung für verfassungswidrig erklärt habe. Bund und Ländern sei gemeinsam die Aufgabe zuteil geworden, bis zum 31. Mai 2013 ein Gesamtkonzept für einen freiheitsorientierten und auf Therapie ausgerichteten Vollzug der Sicherungsverwahrung zu erarbeiten. Das Therapieunterbringungsgesetz könne daher nur eine Übergangslösung sein.
Die Koalitionsfraktionen schlossen sich dieser Auffassung an und legten einen Änderungsantrag vor, nach dem das Gesetz bis zum 31. Mai 2013 befristen werden sollte. Dem Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der SPD stimmte der Ausschuss mit 7 : 4 : 0 Stimmen zu.
Die Fraktion DIE LINKE griff die Anregung aus der Anhörung auf und fragte, ob ein abstraktes Nor
menkontrollverfahren seitens der Landesregierung angestrebt werde. Außerdem äußerte die Fraktion DIE LINKE Bedenken hinsichtlich der Personalsituation im Maßregelvollzug. Sie begründete dies mit unzureichenden Erfahrungen bei der Behandlung von psychisch kranken Rechtsbrechern.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN schloss sich dieser Auffassung an und erweiterte ihre Kritik am Gesetzentwurf mit fehlenden organisatorischen und baulichen Voraussetzungen zur Unterbringung der betreffenden Personen.
Im Ergebnis der Diskussion empfahl der Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung unter Beteiligung des Ausschusses für Arbeit und Soziales und des Ausschusses für Finanzen mit 8 : 4 : 0 Stimmen, den genannten Gesetzentwurf in der Ihnen vorliegenden Fassung anzunehmen.
Im Namen des Ausschusses bitte ich das Hohe Haus, sich dieser Beschlussempfehlung anzuschließen. - Danke.