Nadine Hampel

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Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen!
Ich frage die Landesregierung:
1. Wird sich die Landesregierung gegenüber der
Bundesregierung dafür einsetzen, dass die Nordverlängerung der Autobahn 71 von Sangerhausen zur Autobahn A 14 sowie der Bau der Ortsumfahrung entlang der Bundesstraße 86 im Entwurf des Bundesverkehrswegeplanes 2030 wieder als vordringlich eingestuft werden?
2. Wenn dies nicht der Fall sein sollte, welche
triftigen Gründe rechtfertigen diese Entscheidung der Landesregierung?
Herr Minister, vielen Dank. Mir war schon klar, dass Sie den Koalitionsvertrag an dieser Stelle zitieren und darauf verweisen. Dafür danke ich Ihnen. Als zuständige Wahlkreisabgeordnete weiß ich um die Bedeutung dieser Infrastrukturmaßnahme. Deshalb möchte ich Sie fragen: Stimmen Sie mit mir überein, dass sich der Koalitionsvertrag auf die Ergebnisse des Bewertungsverfahrens bezieht? Da dieses Bewertungsverfahren derzeit noch nicht abgeschlossen ist, hätten Sie und die Landesregierung derzeit auch noch die
Möglichkeit, eine Veränderung bei der Prioritätensetzung zu erreichen. Ist das so?
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Auch wenn die Stimmung gerade aufgeheizt erscheint, so diskutieren wir doch ganz wesentliche Dinge, und zwar nicht nur, wie wir uns verständigen, zukünftig miteinander umzugehen - das trifft auf alle zu -, sondern auch, wie wir mit Anträgen umgehen.
Wenn Sie, verehrte Kolleginnen und Kollegen, in Ihrem Antrag schreiben - ich möchte es Ihnen noch einmal vorlesen, obwohl es der Fraktionsvorsitzende der CDU schon getan hat -:
„Damit kann […] wirksam gegen den Asylmissbrauch der Einwanderer aus diesen Ländern vorgegangen und der Schutz der Bevölkerung von deren hoher Kriminalität …“
und eine pauschale Wortwahl bewusst verwenden, dann müssen Sie sich gefallen lassen, dass wir darin ein rassistisches Menschenbild sehen.
Dieses werden wir als SPD-Fraktion und wird auch der Landtag in Zukunft klar zurückweisen.
Das ist die Kernbotschaft Ihres Antrages. Herr Minister Stahlknecht hat klar darauf hingewiesen, dass es diesbezüglich keinerlei Auslegungsvarianten gibt. Der Antrag steht, wie er steht, auch wenn Sie, Herr Dr. Tillschneider, versucht haben, diese Wortwahl zu relativieren.
Ich kann nur sagen: Ich lese den Antrag genauso wie meine Kollegen von den LINKEN, von den GRÜNEN und auch von der CDU - der Redebeitrag folgt ja noch -, und ganz ehrlich: Rassismus ist das auf jeden Fall.
Wenn wir wirklich - da schließe ich Sie ein - ein Interesse an der Bewältigung der Flüchtlingskrise haben, dann geht das nur mit Sachlichkeit, mit Ehrlichkeit und ohne etwaige rassistische Bemerkungen in diesem Landtag, weil - wie schon gesagt worden ist - Zusammenarbeit keine Einbahnstraße ist. Wenn Sie als Neulinge in diesem Haus ernstgenommen werden wollen, dann sollten Sie auch diese Spielregeln beachten.
Ich möchte jetzt etwas zur Meinung der SPDFraktion
zu dem Gesetzentwurf, um den es geht, sagen. Die SPD-Fraktion hat im Bundestag den Gesetzentwurf zu den sicheren Herkunftsstaaten Algerien, Marokko und Tunesien mitgetragen. Das ist nicht allen Abgeordneten der SPD-Fraktion leicht gefallen. Es gab im Bundestag auch Neinstimmen. Auch die sachsen-anhaltischen SPD-Bundestagsabgeordneten haben unterschiedlich abgestimmt, eben aus den Gründen, die Frau Quade ausgeführt hat. Das möchte ich nicht wiederholen.
Aber egal, wie man zu dem Konzept der sicheren Herkunftsstaaten steht: Unstreitig ist für uns eines, nämlich dass das individuelle Grundrecht auf Asyl unangetastet bleiben muss und auch für Asylbewerberinnen und Asylbewerber aus sicheren Herkunftsstaaten die rechtsstaatliche Garantie der Einzelfallprüfung gilt. Unstreitig ist für uns auch, dass die Verfahrensbeschleunigung durch die Aufnahme von Ländern auf die Liste der sicheren Herkunftsstaaten gerade dem Zweck dienen soll, Menschen den Schutz in unserer Gesellschaft zu erleichtern, die vor Krieg und vor Verfolgung fliehen.
Die SPD-Fraktion begrüßt die Verschärfung des Ausweisungsrechts. Auch das gehört dazu und ist heute noch nicht angesprochen worden. Deshalb komme ich auf diesen Punkt zu sprechen. Für diejenigen Personen, die nach Deutschland kommen und den Schutz unseres Asylrechts ausnutzen, um hier Straftaten zu begehen, haben wir keinen Platz in unserer Mitte.
Deswegen ist es richtig, dass dieses Gesetz verabschiedet werden wird. Das ist auch eine Reak
tion auf die Ereignisse in der Silvesternacht in Köln.
Zum Abstimmungsverhalten im Bundesrat wurden bereits Ausführungen gemacht. Das kann ich mir sparen. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
In Ihrer jetzige Frage und in Ihren vorherigen Ausführungen sehe ich schon einen absoluten Widerspruch. Einmal reden Sie von biologischen Merkmalen, dann reden Sie von Regionen. Aber sei es drum.
Genau. Wir sind auch durch Herrn Tillschneider schon lang und breit aufgeklärt worden, wie er den Rassismus-Begriff sieht und definiert. Ich denke, das ist auch Ihre Auffassung dazu.
Ich vertrete mit meiner Fraktion eine andere. Deswegen lasse ich das jetzt offen, denn es würde zu weit führen. Im Übrigen haben wir das, glaube ich, schon lang und breit diskutiert. Es kommt auch noch der Antrag von Ihnen, über den wir heute oder morgen - ich weiß es nicht genau - noch mal zum Thema Rassismus debattieren werden. Dann gebe ich Ihnen vielleicht noch eine Antwort.
Sie jetzt?
Ich glaube, ich habe das am Anfang meiner Ausführungen schon gesagt: Es geht mir, wie vielen anderen meiner Kollegen auch, darum, wie Sie Ihren Antrag begründen: sehr pauschal. Sie sagen pauschal, dass die, die aus Nordafrika kommen - Tunesier, Marokkaner und Algerier -, für Sie
Asylschmarotzer sind. So haben Sie es in Ihrem Antrag geschrieben.
- Nein. Sie haben in Ihrem Antrag nicht auf irgendwelche amtlichen Zahlen verwiesen, sondern Sie haben ganz pauschal ausgeführt. Das ist das, was von uns kritisiert wird.
- Nein, nein! Allein - -
Das zeigt, wie unterschiedlich wir in unserer Auffassung sind, was die Definition von Rassismus anbelangt.