Willibald Böck
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Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich erstatte hier den ersten monatlichen Bericht über den Stand des Verfahrens des Untersuchungsausschusses 3/4.
Dazu bin ich beauftragt durch die Mitglieder des Untersuchungsausschusses und das war so beschlossen worden
bei der Einsetzung des Untersuchungsausschusses gemäß Ziffer 3 des Beschlusses des Thüringer Landtags in der Drucksache 3/3981 über die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur Frage einer "Bewussten Fehlinformation des Innenausschusses am 10. Dezember 2003 durch den Innenminister Trautvetter im Zusammenhang mit der Beschaffung, Installierung und Inbetriebnahme einer Kennzeichenüberwachungsanlage im Rennsteigtunnel". Ich erstatte hiermit also den ersten monatlichen Bericht über den Stand des Verfahrens. Das ist mein Auftrag.
Der Thüringer Landtag hat auf Antrag der Abgeordneten der Fraktion der SPD in seiner 100. Sitzung am 30. Januar 2004 beschlossen, einen vierten Untersuchungsausschuss zu der eben genannten Thematik gemäß Artikel 64 Abs. 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen in Verbindung mit § 2 Abs. 2 des Untersuchungsausschußgesetzes und § 83 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags einzusetzen. Der Wortlaut des Untersuchungsgegenstandes ist in der Drucksache 3/3981 unter Ziffer 1 wiedergegeben und kann dort nachgelesen werden. Ich brauche das deswegen in diesem mündlichen Zwischenbericht nicht zu wiederholen.
und den Abgeordneten Dr. Roland Hahnemann (PDS) als stellvertretenden Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses gewählt.
Durch die Fraktion der CDU wurden als weitere Ausschussmitglieder die Abgeordneten Christian Carius, Evelin Groß, Egon Primas, Bernd Wolf, Christine Zitzmann, durch die Fraktion der PDS außerdem die Abgeordnete Dr. Karin Kaschuba sowie durch die SPD-Fraktion die Abgeordneten Birgit Pelke und Uwe Höhn benannt. Dazu kann man vergleichen auch die Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags in Drucksache 3/4054, die auch die benannten Ersatzmitglieder der Fraktionen enthält. Man kann das dort nachlesen.
Die Beauftragten der Landesregierung sowie die Mitarbeiter der Fraktionen können Sie den Vorlagen UA 3/4-1 bis UA 3/4-5 des Untersuchungsausschusses entnehmen. Der Untersuchungsausschuss hat am 31. März 2004 seine konstituierende, das war eine nicht öffentliche Sitzung durchgeführt. Die Ausschussmitglieder kamen überein, die Kurzbezeichnung Untersuchungsausschuss 3/4 zu verwenden.
In der ersten Sitzung hat der Untersuchungsausschuss auf Antrag der Abgeordneten Pelke und Höhn beschlossen, den Innenminister des Freistaats Thüringen Andreas Trautvetter zu folgenden Fragen als Zeugen zu vernehmen.
1. Haben die Mitarbeiter des Innenministeriums den Innenminister über die Tatsache der Beschaffung, Installierung und Inbetriebnahme einer Kennzeichenerfassungsanlage im Rennsteigtunnel vor der Innenausschuss-Sitzung am 10. Dezember 2003 unterrichtet und wie ist dies geschehen?
2. Hat der Innenminister vor der Sitzung des Innenausschusses am 10. Dezember 2003 Kenntnis von der Tatsache gehabt, dass die Anlage im Probebetrieb bereits eingesetzt war und mindestens 658 Kennzeichen von Fahrzeugen erfasst und gespeichert worden sind.
Diese beiden Fragen waren in den Mittelpunkt gerückt. Weiterhin wurde beschlossen, die Landesregierung zu ersuchen, die für den Innenminister von der Polizeiabteilung gefertigte Zuarbeit zum Thema Kennzeichenerfassung im Rennsteigtunnel zur Vorbereitung des Innenausschusses am 10.12.2003 und den Vermerk der Polizeiabteilung vom Juli 2003, durch den der Innenminister erstmals über den geplanten Pilotversuch zur automatischen Kennzeichenerfassung in Kenntnis gesetzt worden war, vorzulegen. Diese beiden Unterlagen wurden dem Ausschuss am 20. April 2004 vorgelegt. In der zweiten Sitzung des Untersuchungsausschusses am 22. April 2004 wurde die Beweisaufnahme durch Zeugenvernehmung des Innenministers Andreas Trautvetter durchgeführt. Der Minister hat zu allen in dem Einsetzungsbeschluss aufgeführten zehn Fragen des Untersuchungsgegenstands entsprechende Aussagen gemacht. In der dritten nicht öffentlichen Sitzung am 5. Mai 2004 wurde der Beweisantrag der Abgeordneten Pelke und Höhn, das ist in der Vorlage UA 3/4-8, Beweis über die Frage zu erheben - und jetzt kommt die dort gestellte Frage: Hat die Landesbeauftragte für den Datenschutz Einwände gegen einen Probebetrieb der automatischen Kennzeichenerfassung im Rennsteigtunnel erhoben? - durch Vernehmung der Datenschutzbeauftragten Frau Silvia Liebaug und des Staatssekretärs Herrn Manfred Scherer. Der Untersuchungsausschuss beschloss am 5. Mai in nicht öffentlicher Sitzung, die Beweisführung
am 18. Mai durchzuführen. So weit der Mündliche Bericht über den Stand des Verfahrens.
Die Feststellung der ermittelten Tatsachen, ihre Würdigung und die Ergebnisfindung des Untersuchungsausschusses im Sinne des § 28 Abs. 1 Satz 1 Untersuchungsausschußgesetz bleibt nachfolgenden Sitzungen des Untersuchungsausschusses vorbehalten. An dieser Stelle wollte ich auch eine persönliche Würdigung über den Sinn dieses Untersuchungsausschusses dem hohen Hause zur Kenntnis geben. Mir waren dort so deftige Sätze eingefallen, dass ich darauf verzichten möchte. Ich möchte mich eigentlich den Ausführungen des Kollegen Schemmel, die er am gestrigen Tage gemacht hatte, und zwar zum Tagesordnungspunkt 5 a, Sie können das nachlesen, wo er das Bürgerliche Gesetzbuch § 118 zitierte, als meine persönliche Wertung vortragen.
Und ich hätte es wortwörtlich genauso gesagt wie der Kollege Schemmel gestern zum TOP 5 a.
Auch ein Zweites möchte ich als persönliche Bemerkung noch hinzufügen. Ich habe zumindest über die Thematik Videoüberwachung sehr viel gelernt,
nicht im Untersuchungsausschuss, sondern weil das Thema die Bürgerinnen und Bürger im Lande tatsächlich bewegt und weil ich unendlich viele Anrufe hatte von Bürgerinnen und Bürgern, die mich darauf aufmerksam machten, wie das tägliche Leben durch Videoüberwachung inzwischen bestimmt ist. Ich will da einige Beispiele nennen. Das war mir vorher zwar bewusst, dass jede Tankstelle, jede Kaufhalle, jeder Bahnhof mit Videoüberwachung versucht, dort Ordnung und Sicherheit herzustellen, ich habe aber auch gelernt, dass inzwischen das Pressehaus in Erfurt videoüberwacht ist. Ich habe gelernt, dass Kommunen und kommunale Wohnungsgesellschaften in Wohngebieten die Müllplätze videoüberwachen und seitdem die Plätze sauber sind. Ein Nordhäuser Bürger hat mich informiert, dass die Rautenstraße - eine sehr schöne, prächtige Straße inzwischen mit einem Grünstreifen in der Mitte nicht die Straße, sondern der Grünstreifen videoüberwacht wird, weil Autofahrer den benutzt hatten, um verkehrswidrig zu wenden.
Denen kommt man jetzt bei durch das Ordnungsamt von Nordhausen. Ich kann nur sagen, bravo, ihr macht das richtig. Oder auch, in einigen Städten werden Parkplätze videoüberwacht, wo der Ordnungsamtsleiter und die Mitarbeiter nur noch über die Videokamera feststellen, ist die Parkzeit dort überschritten und lohnt es sich, einen Mitarbei
ter dort hinzuschicken und ein Knöllchen zu verteilen.
Wir sehen also, Videoüberwachung gibt es und begleitet uns täglich in allen Lebenslagen. Und bei den Beispielen, die mir Bürgerinnen und Bürger genannt haben, tragen sie durchaus zu einer Verbesserung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung bei. Das habe ich dabei gelernt. Nun warte ich mit Spannung auf den weiteren Fortgang der Ermittlungen am 18. Mai. Herzlichen Dank.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, verehrter Herr Kollege Höhn, Sie haben in der Tat nicht den Stand des Verfahrens gewürdigt, sondern die Ergebnisse bewertet. Da Ihre Bewertung ja feststeht,
Sie haben hier eindeutig gesagt, es kann nur ein einziger das Verfahren verkürzen, nämlich der Innenminister, wenn er sagt, ja, ich habe gelogen. Das haben Sie hier von dieser Stelle aus gesagt.
Das ist Ihre Meinung. Sie haben das bewertet nicht als Stand des Verfahrens, sondern als Ergebnis. Lesen Sie mal nach, wie oft Sie wirklich subjektive Bewertungen der Aussagefolge hier vorgenommen haben. Das sind Bewertungen. Sie brauchen die Sitzung am 18. nicht mehr, Ihr Ergebnis steht fest. Das haben Sie uns hier eben vorgetragen.
Herr Höhn, wenn Sie redlich sind, dann ziehen Sie den Antrag zurück und machen Sie das als Ihr Minderheitenvotum. Sie werden Ihre Meinung nicht mehr ändern. Sie werden hier wieder stehen und werden schreien: Kreuzige ihn. Sie werden sich die Ohren zuhalten und nach vorn stürmen. Sie sind in diesem Punkt nicht belehrbar. Also verkürzen Sie das Verfahren, Ihre Meinung steht fest.
Ziehen Sie zurück und dann können wir das schnell beenden.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, es gibt das alte Sprichwort, dass nirgendwo so viel geheuchelt und gelogen wird wie auf Beerdigungen, aber ich habe mich heute eines Besseren belehren lassen, dass wider besseres Wissen bei Vorlage gleicher Fakten solche Bewertungen vorgenommen werden. Das erinnerte mich unwillkürlich an Lessing und seine hamburgische Dramaturgie, der dort sagte, wenn ich einen bestimmten Zweck erreichen will, muss ich mich nur insoweit an die Wahrheit halten, als sie auch diesen Zweck wirklich erfüllt, ansonsten kann ich auch die Wahrheit erfinden, wenn sie nur meinem vorgedachten Zwecke dient.
Und das ist bei Ihnen so gewesen. Sie erwähnen mit keinem Wort, dass einer der Ihrigen, ein unbescholtener ehemaliger Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz eine sehr intensive Untersuchung durchgeführt hat, auf deren Inhalt ich hier nicht eingehen kann, weil sie dem Geheimnisschutz unterliegt, und wo jeder Abgeordnete, der dem Untersuchungsausschuss angehörte, auch intensiv nachforschen konnte, was denn da drin stand. Frau Dr. Klaus, ich muss Ihnen zugute halten, Sie waren auch bei der Befragung des Herrn Dr. Frisch, glaube ich, nicht mit anwesend, so dass vielleicht das, was Sie hier vorgetragen haben, der Unkenntnis der tatsächlichen Sachverhalte geschuldet ist. Sie haben hier zitiert, wie der Untersuchungsauftrag lautet. Er lautet: Veranlasste der Thüringer Innenminister Christian Köckert das Landesamt für Verfassungsschutz Informationen zu beschaffen usw. usw. Und nach dem, was wir dort ermittelt haben, lässt sich genau ableiten, dass es nicht geschah. Wir hatten nichts anderes zu beweisen, als eindeutig diese Formulierung als erwiesen zu betrachten oder nicht. Das war so nicht, wir hatten nicht zu beweisen, ob er es nicht gemacht hat. Im deutschen Recht ist es noch immer so, dass jemand, der eine Behauptung aufstellt über irgendjemand, zunächst mal diese
Behauptung zu beweisen hat. Hier wurde permanent der Versuch unternommen, und wir haben das auch, das war entlarvend, wie das hier vorgetragen wurde, einmal wurde vom Zeugen Köckert gesprochen, einmal vom Betroffenen, es wurde dann auch tunlichst noch gesagt, er war ja nicht Beschuldigter. Das lässt tief blicken, wie man mit der Person Köckert hier umgegangen ist. Man hätte es gerne gehabt. Es war der Zeuge Köckert, der dort seine Aussagen gemacht hat, und die Bewertung der Aussagen haben genau dieses Ergebnis erbracht. Nun wurde ich hier mehrfach zitiert als jemand, der den Entwurf für den Abschlussbericht erstellt habe. Meines Wissens, das ist auch im Protokoll nachzulesen, haben wir den Wissenschaftlichen Dienst der Landtagsverwaltung beauftragt, zusammenfassend die Ergebnisse in einem Entwurf für den Untersuchungsbericht zu erstellen. Und genau das ist er, nicht mehr und nicht weniger. Und genau daran haben wir uns gehalten, haben analysiert und sind eben zu diesem Ergebnis gekommen. Ich weiß nicht, ob Sie sich die Mühe gemacht haben und es wäre vielleicht auch interessant für die Staatsanwaltschaft, dort noch einmal genau nachzuschauen. Ich wundere mich, dass das nicht gesagt worden ist, vielleicht wird der Abgeordnete Dittes, weil er sich als Betroffener fühlte in der entsprechenden Sitzung, darauf eingehen, dass der Zeuge Roewer sagte, er habe mehrfach von Mitgliedern der Landesregierung den Auftrag erhalten, bestimmte Personen auszuforschen. Wo leben wird denn?
Der Präsident eines wichtigen Amtes unseres Landes stellt sich dort hin und behauptet etwas, dessen Wahrheitsgehalt man nicht nachvollziehen kann und was eine strafbare Handlung ist. Und jemand, der einen Treueid auf die Verfassung des Freistaats geleistet hat, beschädigt eine wichtige Einrichtung des Landes. Meine Herren Staatsanwälte, es wäre sicherlich interessant, hier die Teile des Protokolls noch einmal nachzulesen. Wer das tut, wenn er als Zeuge dort vernommen wird und in Bedrängnis kommt und dann gegen seine Amtspflichten und gegen seinen Amtseid verstößt, dessen Aussage werte ich natürlich als besonders glaubwürdig. Natürlich! Und ein unbescholtener Minister, den ziehe ich in Zweifel, der ist dann nicht als Zeuge dort zu hören, sondern irgendetwas bleibt ja bei ihm hängen.
Ich hatte mir fest vorgenommen, mich nicht aufzuregen, besonders dann nicht, wenn der Kollege Dittes hier seine Dinge ablässt, ich werde mich auch daran halten
und werde mir die Freiheit nehmen, wenn ich dort diese unflätigen Bemerkungen höre, eine kurze Auszeit zu
nehmen und zu schweigen, bis das alles nicht verdaut, sondern irgendwo weggesackt ist. Oder ein Zweites, was auch hochinteressant ist und was nicht Untersuchungsauftrag war, sicherlich aber sehr bezeichnend ist. Wir haben genau gehört, wie viele Personen beispielsweise mit der NADIS-Anfrage beschäftigt waren. Das ist nicht einmal eine Hand voll gewesen, nicht einmal eine Hand voll. Und da erhebt sich für mich die Frage, und das ist auch interessant, wie kann ein Vertreter der Presse aufgrund der Recherche seines Presseorgans ganz gezielt diese Anfrage an den Minister Köckert stellen und mit welcher Absicht. Zumal diejenigen, die die Anfrage selbst vollzogen haben, noch weniger als eine halbe Hand voll sind, die aber von dem Amtsleiter zu dieser Anfrage veranlasst wurden. Ich will Ihnen auch noch etwas sagen. Ich fand gestern auf meinem Platz einen Zettel mit den Namen Schneider und Peikow.
Ich fand ihn gestern, mit flüchtiger Schrift geschrieben, und ich fragte mich dann, wann hast du das denn aufgeschrieben, weil ich es als meine Handschrift identifiziert hatte. Die ist nämlich manchmal, wenn man sehr flüchtig schreibt, auch so. Es war allerdings nicht meine. Ich will beten, dass Sie nicht einmal in die Verlegenheit kommen, als Minister im Freistaat Thüringen zu arbeiten, dann würden Sie wissen, wie oft Handschriften im eigenen Hause einem Referatsleiter überhaupt zu Gesicht kommen und wie fast unmöglich es ist, dass handschriftliche Notizen eines Ministers in einem nachgeordneten Bereich dem Amtsleiter zur Kenntnis kommen, geschweige denn einem Referatsleiter oder einem Mitarbeiter dieses Hauses. Es ist fast nicht vorstellbar. Und natürlich hat ein Innenminister auch nichts weiter zu tun, als 14 Tage vor den Stichwahlen einer Kommunalwahl in einer bedeutenden Thüringer Kleinstadt den Verfassungsschutz einzuschalten, da liegen alle ständig auf der Lauer, das machen auch Justizminister aus vergangenen Legislaturperioden und Innenminister aus vergangenen Legislaturperioden, das ist ein Tatbestand,
den sicherlich die Staatsanwaltschaft bearbeiten sollte. Dann erstaunt mich, wenn solche Aufträge gang und gäbe waren und nun auch nachgeforscht wurde, waren da auch Abgeordnete des hohen Hauses betroffen? Wieso remonstriert genau dieser Amtsleiter bei diesem Vorgang und er wolle den Auftrag nicht ausführen. Das dient besonders seiner Glaubwürdigkeit. Ausgerechnet hier remonstriert er und bei wesentlich gravierenderen Dingen hat er es einfach ausgeführt nach eigenen Aussagen. Der Sache sollte man schon einmal nachgehen, aber nicht im Landtag und nicht im Untersuchungsausschuss. Ich denke, das wäre eine Sache für die Justiz. Das würde auch Licht in das Dunkel bringen, wenn es darum geht, wer ist denn hier eigentlich wie glaubwürdig aufgetreten.
Solche Bemerkungen, wie, die CDU-Fraktion fälsche Ergebnisse um, da sind wir in guter Gesellschaft mit Ihrem Genossen Frisch. Da fühle ich mich ausgesprochen wohl, das sage ich Ihnen. Denn der letzte Satz in dem Untersuchungsergebnis, wo wir noch einmal eindeutig auf den Herrn Frisch abheben, ist nämlich seinen Formulierungen aus seinem Bericht entnommen worden. Wenn Sie meinen, das wäre so, man fälsche um und das Ergebnis wäre eine Frechheit, dann nehme ich das so hin, aber gebe es weiter und ich denke, das wird den Kollegen Frisch besonders freuen.
Es geht auch nicht darum, ob entweder Roewer oder Köckert die Wahrheit oder die Unwahrheit gesagt habe. Es geht darum, ob der Auftrag erteilt wurde, was behauptet worden ist und ob das nachweisbar ist. Das war nicht nachzuweisen, in keinem Punkt nachzuweisen. Der Versuch, der immer wieder unternommen wurde - das war auch tunlichst verschwiegen worden -, den Untersuchungsausschuss zu instrumentalisieren und auf einer ganz anderen Ebene laufen zu lassen, dort Ergebnisse über das Landesamt für Verfassungssschutz auszuspähen, sie öffentlich zu machen, das Landesamt zu diskreditieren, auch die Ablehnung solcher Beweisanträge - darauf geht man hier nicht ein. Da wird stattdessen der eigene Bericht noch einmal verlesen, was natürlich den Wahrheitsgehalt nicht besonders vergrößert. Warum, frage ich mich, sagen Sie nicht, welche Beweisanträge von Ihnen gestellt, nicht zugelassen wurden. Wir haben auch das Mittel, dass die Kommission dann entscheidet mit drei Oberrichtern, die sich sehr intensiv mit den Beweisanträgen befasst haben und die keinen von ihnen zugelassen haben, sondern immer bestätigt haben, die Ablehnung dieser Beweisanträge war genau rechtens.
Zusammenfassend kann ich sagen, der Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses entspricht genau den Tatsachen und ich bin felsenfest überzeugt, dass er die Wahrheit ist. Der Versuch, das non liquet jetzt immer wieder zu strapazieren und hineinzubringen ist nichts weiter als der Versuch, wenn mit Dreck geworfen ist, wird auch schon irgendwie etwas hängen bleiben. Wir können es zwar nicht beweisen, aber es hätte ja so sein können, wie wenn Sie Ihren Bericht, Kollegen von der PDS, noch einmal durchlesen, nur vom Konjunktiv getragen ist. Dem Modus der unerfüllten Bedingungen, die aber sehr oft dann in die Wirklichkeitsform übersetzt werden - so liest man es dann und so wird es dann auch in der Öffentlichkeit und in der Presse kolportiert. Irgendwas wird schon hängen bleiben. Ich zweifle einfach daran, dass Sie redlich darum bemüht waren, hier die Wahrheit aufzuhellen. Genau das hat der Ausschuss getan und genau das drückt sich im Abschlussbericht aus. Danke schön.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich finde mich hier in einer sehr zwiespältigen und sehr seltsamen Situation wieder, weil aus dem, was ich hier sagen möchte, auch seltsame Allianzen und Schlussfolgerungen möglich sind. Um dem vorzubeugen, habe ich das Wort ergriffen, um zu sagen, dass ich mich durch das, was Kollege Dr. Hahnemann hier gesagt hat, in meiner Ansicht bestätigt fühle, dass dieser Antrag eine Vorlage bietet, ein politisches Kampffeld aufmacht für den Kollegen Dr. Hahnemann und seine Genossen, um Verfassungsschutz insgesamt in Frage zu stellen, und eigenartigerweise kommt diese Vorlage von der anderen Seite des Hauses.
Ich selber war überzeugt, als ich den Antrag gelesen hatte na gut, dann wollen wir uns auf die Definition der guten oder schlechten Seite des Hauses, einmal der mittelguten Seite des Hauses, wenn wir uns darauf verständigen könnten, Herr Kollege Gentzel, dann wäre das, denke ich, für die mittelgute Seite schon ein hohes Lob aus meinem Munde.
Die Möglichkeit, die eröffnet wird durch den Antrag, genau so interpretiert zu werden, wie es der Kollege Hahnemann hier getan hat, und den Inhalt der Begründung so zu lesen, wie es von Kollegin Groß hier dargestellt wurde, lässt mich tatsächlich an der redlichen Absicht des Antragstellers zweifeln. Es geht Ihnen nicht darum, den Verfassungsschutz als Instrument der wehrhaften Demokratie zu stärken; es geht Ihnen vielmehr darum - auch in den Formulierungen so zu erkennen - hier Politik zu betreiben und politisch zu punkten - ohne Zweifel, wenn man es genau interpretiert, vollkommen korrekte Formulierungen auch und pejorative Absichten dahinter zu verstecken.
Das dürften Sie als gelernter Lehrer auch so wissen, da besteht bei Ihnen kein Erklärungsbedarf. Wer ansonsten einen solchen hätte, dem würde ich gern im Nachgang an die Debatte zu einem Gespräch zur Verfügung stehen.
Mein Petitum ist, diesen Antrag nicht weiter zu behandeln, weil er nicht die redliche Absicht, wirklich Politik für dieses Land zu gestalten, verrät. Dieser Antrag gehört abgelehnt und ich habe mir vorbehalten, auch in Absprache mit meiner Fraktion, der Überweisung dieses Antrags nicht zuzustimmen. Danke schön.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, sehr verehrte Vertreter der Thüringer Kommunen und der kommunalen Spitzenverbände, ich erstatte hiermit den mündlichen Bericht zu den Ausschussberatungen über die Gesetzentwürfe der Fraktion der SPD in Drucksache 3/1597 und der Landesregierung in Drucksache 3/2206 zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung. Die Gesetzentwürfe waren ein wesentlicher Schwerpunkt der Gesetzesberatung im Innenausschuss in diesem Jahr. Der Gesetzentwurf der Fraktion der SPD, der bereits durch Beschluss des Landtags am 14. Juni 2001 an den Innenausschuss federführend und an den Justizausschuss mitberatend überwiesen worden war, wurde im Innenausschuss gemeinsam mit dem durch Landtagsbeschluss vom 21. Februar 2002 an den Innenausschuss überwiesenen Gesetzentwurf der Landesregierung beraten. Der Gesetzentwurf der Fraktion der SPD wurde in insgesamt fünf Sitzungen zwischen Februar und November 2002 durch den Innenausschuss beraten. Die einzelnen Daten dazu können Sie der schriftlichen Beschlussempfehlung entnehmen. Am 17. April 2002 hat der Ausschuss zum Gesetzentwurf der Landesregierung und dem Gesetzentwurf der Fraktion der SPD eine gemeinsame große und sehr viel besuchte Anhörung durchgeführt, an der der Gemeindeund Städtebund Thüringen, der Thüringische Landkreis
tag, die Arbeitsgemeinschaft der Thüringer Industrie- und Handelskammern, der Verband der Wirtschaft Thüringens e.V. und der Kommunale Arbeitgeberverband Thüringen sich aktiv beteiligt haben. Darüber hinaus hat uns auch eine Vielzahl schriftlicher Stellungnahmen erreicht.
Ich möchte mich hier bei den Abgeordneten entschuldigen, die ich vielleicht durch meinen Vortrag in ihrer Unterhaltung störe.
Da der Innenausschuss in seiner Novembersitzung mehrheitlich empfohlen hat, den Gesetzentwurf der Fraktion der SPD in Drucksache 3/1597 abzulehnen, hat gemäß § 81 Abs. 4 Satz 1 der Geschäftsordnung auf Antrag der Fraktion der SPD die Mitberatung im Justizausschuss stattgefunden. Der hat sich der Beschlussempfehlung des Innenausschusses angeschlossen und den Gesetzentwurf abgelehnt. Über den Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung und anderer Gesetze in Drucksache 3/2206 wurde vom Innenausschuss in insgesamt sechs Sitzungen, das heißt am 28. Februar, am 17. April, am 26. September, am 7. November, am 28. November und zuletzt am gestrigen Tage, dem 11. Dezember 2002 beraten und der Gesetzentwurf mehrheitlich mit den aus der schriftlichen Beschlussempfehlung in Drucksache 3/2964 ersichtlichen Änderungen angenommen.
Zurückkommend auf die Anhörung zu beiden Gesetzentwürfen möchte ich als eine wesentliche Grundaussage der Anhörung nochmals die dort vielfach getroffene Feststellung wiederholen, dass sich die Thüringer Kommunalordnung in ihren Grundzügen bewährt habe und der Gesetzentwurf der Landesregierung und die unterschiedlichen Änderungsvorschläge von Seiten der Anzuhörenden sowie die schließlich vom Innenausschuss beschlossenen Änderungsempfehlungen an dieser Grundaussage nichts ändern.
Die im Gesetzentwurf der Landesregierung in ca. 65 Einzelpositionen vorgesehenen Änderungen widersprechen dem ebenso wenig wie die nunmehr vorliegende Empfehlung des Innenausschusses zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung, die wiederum ca. 35 Einzelpositionen ausmachen. Auf eine Darstellung dieser Änderungen im Einzelnen muss ich im Rahmen dieser mündlichen Berichterstattung verzichten und auf die schriftliche Beschlussempfehlung in Drucksache 3/2964 verweisen. In dem Zusammenhang vielleicht noch ein Hinweis: Diese Drucksache ist erstmals wie ein Fließtext gefasst, so dass jeder, der mit der Kommunalordnung umgehen muss, auf den ersten Blick auch ein handhabbares Grundgesetz für die Kommunen in der Hand hat und nicht ewig blättern muss. Dafür ein besonderes Dankeschön sowohl der Landesregierung als auch der Landtagsverwaltung.
Als ausgewählte Schwerpunkte möchte ich jedoch auf die Änderungsvorschläge des Innenausschusses zur Erweiterung der Möglichkeiten des bürgerschaftlichen Engagements in den §§ 16 und 17 der Kommunalordnung hinweisen. Der Innenausschuss ist hier nach ausführlicher Diskussion innerhalb und außerhalb der Ausschuss-Sitzungen zu der Überzeugung gelangt, dass, obwohl sich auch in der Anhörung Stimmen für die amtliche Unterschriftensammlung ausgesprochen haben, an einer Straßensammlung bei den plebiszitären Verfahren auf kommunaler Ebene festgehalten werden soll. Die Beteiligungsquoren für Bürgerantrag und Bürgerbegehren sowie für das Zustimmungsquorum für den Bürgerentscheid werden nunmehr im Gegensatz zur bisher geltenden Kommunalordnung und dem Gesetzentwurf der Landesregierung nach Gemeindegrößen, absteigend mit zunehmender Gemeindegröße, dreifach gestaffelt. Auch wenn von den Oppositionsfraktionen noch geringere Zahlen dafür vorgeschlagen wurden, kann man doch hier mehr als eine gewisse Annäherung der Positionen feststellen.
Als weiteren Beratungsschwerpunkt möchte ich Sie auf die Neuregelung im kommunalen Wirtschaftsrecht, hier insbesondere auf die Neufassung von § 66 Abs. 2 der Kommunalordnung, durch den Ausschuss aufmerksam machen.
Erwähnen möchte ich weiterhin die Neuregelung zur Wahl des hauptamtlichen Beigeordneten in § 32 sowie den Umstand, dass sich der Ausschuss mehrheitlich gegen die von der Landesregierung beabsichtigte Änderung der bisherigen Regelung zur Beanstandungspflicht ausgesprochen hat. Es bleibt also über ein bloßes Sollen hinaus dabei, dass die Rechtsaufsichtsbehörde rechtswidrige Beschlüsse zu beanstanden hat. Als eine allgemeine Tendenz ließ sich auch in den Ausschussberatungen erkennen, dass die Oppositionsfraktionen oftmals auf eine Stärkung der Gemeinde- und Stadträte bzw. eine Stärkung der Minderheitsrechte und plebiszitären Elemente gedrängt haben. Das schließt sich zuweilen auch gegenseitig aus, während der Regierungsentwurf und die Mehrheitsfraktion an einer starken Position sowohl des urgewählten Bürgermeisters und des urgewählten Landrats festhalten wollen.
Abschließend, und dazu bin ich vom Ausschuss ausdrücklich ermächtigt worden, möchte ich mich ganz persönlich noch einmal bei allen bedanken, die bei der Beratung des Gesetzentwurfs beteiligt waren, sowohl auf Seiten der Landesregierung, aber auch ganz besonders bei meinen Kollegen Mitgliedern des Innenausschusses. Bei allen inhaltlichen Gegensätzen war diese umfangreiche und komplexe Materie nur dadurch zu bewältigen, dass sich alle Beteiligten sehr kooperativ verhalten haben und von allen Seiten die erforderlichen Beiträge für ein Gelingen der Ausschussarbeit geleistet wurden. Herzlichen Dank dafür. Ich wünsche der Kommunalordnung hier noch einen weiteren guten Weg und den Kommunen ein gutes Existieren mit der heute zu verabschiedenden Novelle der Thüringer Kommunalordnung. Herzlichen Dank.
Danke schön, lieber Herr Gerstenberger.
Ich hätte es gern als Zwischenfrage gestellt.
Ich habe zwar hier rumgezappelt, aber Sie waren so konzentriert und fixiert auf das, was Sie sich dort aufgeschrieben haben, dass Sie es wahrscheinlich übersehen haben. Aber, Herr Gerstenberger, stimmen Sie mir nicht zu, dass der Landtag, der hier einen Beschluss gefasst hat, ein vom Wähler demokratisch legitimiertes Gremium ist, was Sie in Frage gestellt haben?
Herr Gerstenberger, wenn Sie erlauben, eine weitere Nachfrage.
Sie meinen also, dass die Geschäftsordnung des Landtags, nach der genau diese Tagesordnung heute und morgen beschlossen worden ist, nicht demokratisch ist?
Danke. Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, der Landtag beschloss in seiner Beratung am 9. November 2001 den Gesetzentwurf in der Drucksache 3/1943 an den Innenausschuss zu überweisen. Dort wurde dieser Gesetzentwurf der Landesregierung sehr intensiv beraten, und zwar in seiner 37. Sitzung am 6. Dezember 2001 und in seiner 45. Sitzung am 30. Mai 2002. In der 39. Sitzung am 31. Januar 2002 wurde eine öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf durchgeführt.
Die Beschlussempfehlung des Innenausschusses lautet: Annahme des Gesetzentwurfs, Zustimmung zum Gesetzentwurf mit Änderungen, die sich durch die intensive Beratung und auch durch die Anhörung ergeben haben, und zwar beziehen sich die Änderungen auf den 5. Teil - auf die gerichtlichen Disziplinarverfahren - und insbesondere auf die §§ 45 und 49. Da geht es einmal um die Zuständigkeit und einmal um den Senat für Disziplinarverfahren. Der zweite Teil der Änderung bezieht sich auf den 7. Teil. Das sind die besonderen Bestimmungen für einzelne Beamtengruppen und hier insbesondere zu § 80 in Bezug auf die Beamten der kommunalen Gebietskörperschaften und der Verwaltungsgemeinschaften, im Allgemeinen als Kommunalbeamte bezeichnet.
Die Beschlussempfehlung lautet: Zustimmung zu dem Gesetzentwurf mit den soeben dargestellten Änderungen durch den Innenausschuss empfohlen. Danke schön.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Verehrter Abgeordneter Pohl, es ist ein schwieriges Thema, zu dem zu sprechen sich, glaube ich, im ganzen Hause kaum ein ausgewiesener Experte befindet, so auch ich nicht. Trotzdem will ich den schwierigen Versuch unternehmen,
zu diesem Thema den sachlichen Hintergrund zu beleuchten und nicht wie Sie, Kollege Pohl, der Sie sagen, wir haben viele Fragen, wir haben keine Antworten, wir finden jetzt erst die Fragen, aber wir beantworten sie schon vorher und wissen genau, Schuld an allem ist der Innenminister. Das ist eine seltsame Logik, wir könnten uns gern später darüber unterhalten. Man lernt gern dazu. Wenn das in Zukunft die Art ist, die die Auseinandersetzung hier im hohen Hause bestimmen soll, dann können wir uns darauf einigen und bitte lassen Sie uns daran teilhaben, wir sind in der Beziehung auch lernfähig. Wir sind auch der Meinung, dass wir uns über das Thema im Innenausschuss weiter unterhalten müssten, ich denke, dann auch auf sachlicherer Grundlage.
Der Innenminister hat gesagt, dass hier laufende Ermittlungen nicht gefährdet werden können und im Rechtssystem ist es nun einmal so, dass die Staatsanwaltschaft Herr des Verfahrens ist. Es ist auch eindeutig dargestellt worden, um Ermittlungsergebnisse nicht zu gefährden, wie die zeitlichen Abläufe waren, in denen gegen den Beamten L. auch von Amts wegen vorgegangen ist. So etwas kommt immer vor. Auch Polizisten sind Menschen. Polizisten sind anfällig und wenn ich an Puschkin erinnere, der einmal geschrieben hat, mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin, möchte ich zitieren: "Wer am Abtritt wohnt, gewöhnt sich an Scheiße". Das trifft auch auf Polizisten zu. Und sie sind verführbar, sie sind auch korrumpierbar, immer wieder, so wie das im wirklichen Leben auch ist.
Nur etwas anderes macht mir viel mehr Sorge. Da ist jemand, der das Recht gebrochen hat oder vermutlich das Recht gebrochen hat, gegen den ermittelt wird, gegen den intern ermittelt wird, wo schon nach zwei Tagen, nachdem die Anwürfe bekannt werden, die Staatsanwaltschaft informiert wird. Und über diesen Vorgang, der auch vor den Betroffenen, weil man sie auch nicht bloßstellen möchte, wenn die internen Ermittlungen kein Ergebnis ergeben würden, geheim gehalten wird, die vorsichtig aus der Stelle, an der sie sitzen, entfernt werden, um Ermittlungsergebnisse nicht zu gefährden, und genau dieser Vorgang erscheint in der Presse. Das ist der eigentliche Punkt, über den wir im Ausschuss miteinander reden müssen.
Dass so etwas vorkommt, ist immer wieder möglich.
Nun will ich auch auf Ihren historischen Abriss noch einmal zu sprechen kommen. Ich denke, wir sollten uns schon darüber unterhalten. Wenn jemand Mitglied der internen Ermittlungen war, wenn er Mitglied der genannten Sonderkommissionen war - wir haben uns darüber im Ausschuss ja ausgiebig in der letzten Legislatur unterhalten und uns damit beschäftigt -, wenn er an maßgeblicher Stelle über Jahre hinweg damit beauftragt war, interne Ermittlungen zu führen und gegen Polizisten - eben wie es dann gegen ihn ging - zu klären, gibt es einen Verdacht, gibt es dort eine Straftat, dann ist das wirklich sehr brisant. Dann ist das eine Sache, die weit über das, was hier in der Zeitung steht, hinausgeht.
Nun vielleicht noch einmal zu der ersten Veröffentlichung, auf welche Art und Weise so etwas passiert, aus dem Internet unter der großen Schlagzeile "Ein neues Auto", "Freies Wort", "Homenachrichten regional", "Minister blockt ab, leitender Polizeibeamter soll mit Rotlichtszene gemauschelt haben", darunter, ich hätte fast gesagt unter der Überschrift "Ein neues Auto, Edelkarosse" mit der Unterschrift, "Mandy wartet im Rostocker Bordell auf den nächsten Kunden". Da wird zunächst einmal informiert über das erste Privatbetriebene in Rostock, um dann in einem Artikel Vermutungen, wahrscheinlich auch Informationen, die aus welchen Quellen auch immer gespeist worden sind, dem Leser als Sensation darzustellen. Der Minister hat darauf geantwortet, er hat das gesagt, was er sagen kann. Alles andere sollten wir nötigenfalls auch in vertraulicher Sitzung, auch in Anwesenheit der Staatsanwaltschaft, besprechen und dann ist derjenige, der das Verfahren führt, auch Herr des Verfahrens. Ich bezweifele, dass nach einem solchen Umgang mit vertraulichen Daten, wo auch wirklich Kriminalität gefördert wird, wenn es denn ein Kriminalfall ist, dass dann noch jemand, der mit solchen Ermittlungen betraut ist, wem auch immer, vorab interne Informationen gibt. Das gefährdet eigentlich auch die Arbeit und die notwendige Kontrolltätigkeit des Parlaments. Das ist in Wirklichkeit auch ein Ins-Abseits-stellen der gewählten Volksvertreter, die die Regierung kontrollieren sollen. Der Verdacht, woher denn solche Informationen kommen, der bleibt dann an all denen, die über solche Informationen verfügten, auch am Parlamentarier. Das ist eigentlich auch eine der schlimmen Folgen dieser Veröffentlichung. Der Journalist sagt, dass er nach einem Gespräch mit dem Pressesprecher des Innenministeriums darauf verwiesen hat, er würde auf die Veröffentlichung verzichten, wenn Ermittlungen gefährdet würden. Nur, wenn die Staatsanwaltschaft solche Ermittlungen führt und auch der Hinweis kommt,
hier laufen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft, nur die können Auskunft geben, dann kann ich das nicht irgendjemand anderes ans Bein kleben und das zum Vorwand nehmen, es trotzdem rauszulassen. Ich denke, hier hat auch die Presse eine bestimmte Verantwortung nicht nur gegenüber der Informationspflicht für die Öffentlichkeit, sondern auch für das Gemeinwesen insgesamt.
Es steht auch die Presse nicht außerhalb jeglichen Rechts.
Kollege Pohl, wir sind auch der Meinung, und das möchte ich hier auch beantragen, wir sollten darüber weiter im Innenausschuss sprechen, auch über die weiteren Fragen, die damit verbunden sind, und in aller Ruhe das Ergebnis abwarten. Ich befürchte, es ist mehr als das, was hier nur vordergründig als eine Situation aus dem Rotlichtmillieu geschildert wird. Da werden auch andere Dinge deutlich und das wird zurückreichen in die Jahre 1996, 1997, 1998 und andere. Wir tun gut daran, mit aller Sachlichkeit an diesem Thema zu arbeiten.
Mein Dank gilt in dieser Beziehung auch der ruhigen und der sachgerechten Art, wie hier um Aufklärung sowohl von der Polizei, von der Arbeitsgruppe "Interne Ermittlungen" als auch von der Staatsanwaltschaft gearbeitet worden ist. Ich will in dem Zusammenhang auch eine Person nicht unerwähnt lassen, der Name ist mehrfach gefallen. Das ist der ehemalige Abteilungsleiter in der Polizeiabteilung, der Herr Reimer, der nämlich leider verstorben ist und im Moment auf seine Beerdigung wartet. Ein vollkommen integerer Mann, ein sehr sensibler Mensch, der seine Aufgabe mit großer Ernsthaftigkeit ausgeführt hat und der, aus welchen Gründen auch immer, dann abgeordnet wurde zum Leiter des Statistischen Landesamts. Hier komme ich auch noch einmal auf die Art und Weise, wie Bericht erstattet wird, der dann beschmutzt und mit Dreck beworfen wurde als ein unfähiger Beamter, der dorthin abgeschoben worden sei. Ich möchte die Gelegenheit hier auch benutzen, mich in aller Form dagegen zu verwahren. So geht man mit Menschen nicht um.
Herr Reimer ist nicht von ungefähr in dieser Nacht gestorben. Er war nämlich in diesem Zusammenhang sicherlich auch so erregt und als sensibler Mensch hat er sich das so zu Herzen genommen, das ihm letztendlich dasselbe auch brach in jener Nacht. Mir zumindest tut dieses eine Ergebnis dieser ganzen Sache unendlich Leid. Hier gilt das Mitgefühl auch der Ehefrau und der Familie des Herrn Reimer. Auch das möchte ich an dieser Stelle gesagt haben. Ich möchte in dem Sinne, Herr Pohl, und auch in dem Sinne, wie wir uns gestern eigentlich in die Augen geblickt haben bei einer Debatte, wo es auch um ein furchtbares Verbrechen ging, sollten wir in Zukunft nicht nur miteinander umgehen, denn immer, wenn wir miteinander über Dinge reden, reden wir auch über Per
sonen und gehen auch mit anderen um und in dem Sinne wünsche ich mir die weitere Behandlung des Themas. Danke schön.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben im Innenausschuss des Thüringer Landtags über lange Zeit und viele Stunden miteinander gerungen, wie denn am besten in Thüringen präventiv Gewalt, Fremdenfeindlichkeit, Hass in jeder Form bekämpft werden kann. Wir waren nicht immer einer Meinung, aber wir waren uns im Ziel einig. Die Entscheidung war gefallen, eine solche Koordinierungsstelle einzurichten, um alle Aktivitäten, die auf Regierungs- und Verwaltungsebene in Thüringen an irgendeiner Stelle entfacht werden können, auch von dort aus zu koordinieren und damit freizusetzen, ehrenamtliches Engagement, um genau in diesem Bereich viele Mitbürgerinnen und Mitbürger zu ermutigen, gegen Gewalt, gegen Fremdenfeindlichkeit und Hass aufzutreten. Das war der Ansatz. Das lässt sich auch nicht staatlich verordnen, Völkerfreundschaft praktizieren, wir haben das erlebt und das Rezept, das die PDS hier vorstellt, das ist das Rezept der verordneten deutsch-sowjetischen Freundschaft im weitesten Sinne. Der Wahn, dass staatlich verordnet und organisiert und irgendjemand mit Geld ausgestattet, könne alles richten, das ist genau der Wahn, an dem wir schon einmal gescheitert sind.
Ich denke, dass der Bericht, den der Herr Staatssekretär über die Arbeit der Koordinierungsstelle gegeben hat, sehr umfassend war und in der Tat zeigt, in welchen Bereichen, insbesondere durch die Verwaltung und die Landesregierung, in Thüringen aktiv eingegriffen wird, um die Entwicklung zu steuern. Das entspricht genau dem Prinzip, dem wir hier anhängen, dass natürlich die einzelnen Ressorts in ihrer Zuständigkeit genau das tun, wofür sie zuständig sind und dass es eine Stelle gibt, die koordinieren muss, dass diese Aktivitäten nicht parallel nebeneinander und auch nicht ins Leere laufen, sondern letztendlich auch das von allen so gewünschte Ziel erreichen. Das finde ich in der Tat auch richtig so, dass es so abläuft. Dass diese Koordinierungsstelle von vielen missverstanden wird als ein
Instrument, das nur mit viel Geld ausgerüstet, sich so genannte...
Ich bin Ihnen dankbar für den Zuruf, denn die brauchen das auch nicht, weil das Geld natürlich in den Ressorts zur Verfügung steht, von denen es dann am Ende auch eingesetzt wird. Ich will Sie vielleicht einmal erinnern an das, was wir selber hier im Landtag beispielsweise im Einzelplan 08, in der Titelgruppe 75, beschlossen haben, ein Landesprogramm für Demokratie und Toleranz mit 178.000 DM ausgestattet. Die Jugendleitercart ausgestattet mit 138.000 DM, den Landesjugendförderplan, der ja auch im weitesten Sinne damit zu tun hat, genau in diesem Sinne zu wirken, dann aktiv zu werden mit 2,6 Mio. DM und die Maßnahmen des Kinder- und Jugendschutzes in Höhe von 692.000 DM, round about nur für diese Aufgabe aus diesem Ministerium wahrgenommen eine Summe von etlichen Millionen DM. Ja, was wollen Sie überhaupt? Wollen Sie, dass die Koordinatoren dann in das Füllhorn das Geld hineinbekommen und nach Gusto und Gutdünken dem, der jeweils meint, er habe das beste Rezept, das Geld aushändigen oder wollen wir im staatlichen und verantwortlichen Handeln das Geld auch so ausgeben, dass am Ende koordiniert die besten Effekte entstehen. Ich könnte das fortsetzen. Gesundheitsförderung und -schutz über 6 Mio. DM, für Suchtpräventionen, das hat ja auch etwas mit unserem Thema zu tun, 434.000 DM oder für Schulen, Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände für Sucht- und Drogenprävention auch 317.000 DM, Maßnahmen gegen Gefährdung von Kindern und Jugendlichen 342.000 DM, nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben für Präventionen gegen Fremdenfeindlichkeit und Gewalt 215.000 DM, im Haushalt der Staatskanzlei für Veröffentlichungen und letztendlich auch zur Finanzierung der Landeszentrale für politische Bildung 485.000 DM, round about fast 5 Mio. DM, die für dieses Thema zur Verfügung stehen. Die Aktivitäten, die damit ausgelöst werden können, müssen letztendlich koordiniert werden über diese Koordinierungsstelle. Was Sie wollen, das ist mir schon klar, das ist eine Behörde, eine neue Behörde,
die dann diese Koordinierung machen soll, am besten von niemandem kontrolliert, sondern nur von den Gutmenschen und gut meinen ist ja nun nicht gut machen in jedem Falle, die dann am Ende entscheiden, wo denn das Geld hingeht. Sie benutzen ein Thema, das uns allen am Herzen liegt, um im vorpolitischen Raum damit Politik zu machen, meine sehr verehrten Damen und Herren. Sie schaden eigentlich dem Anliegen, dem Sie zu dienen vorgeben, und das finde ich eigentlich schändlich.
Ich meine, bei aller Kritik, die geäußert wird am gemeinsamen Fortbildungsprogramm 2002 zur Prävention gegen Gewalt und Rechtsextremismus, es ist zumindest, herausgegeben durch das Thüringer Innenministerium, eine Zusammenfassung der Aktivitäten, die aus den Mitteln der verschiedenen Ministerien gespeist wird. Ich will mir sparen, das im Einzelnen hier zu erörtern. Natürlich sind die Zielrichtungen vollkommen unterschiedlich, dass in den verschiedenen Häusern einmal die Mitarbeiter der Ministerien, der nachgeordneten Einrichtungen, die Lehrer, die Leiter von Jugendhilfeeinrichtungen und andere hier zunächst einmal geschult werden, um als Multiplikatoren draußen aufzutreten und natürlich könnte man das auch anders darstellen, damit man das schneller im Überblick auch erfassen kann, natürlich ist ein Unterschied zu dem, was die Landeszentrale für politische Bildung zu leisten hat, die direkt dann an den Adressaten geht, an die Kinder, an die Jugendlichen, an die Suchtgefährdeten, aber auch an die Leiter solcher Gruppen, die für die Gefährdeten da sind.
Zum Thema häusliche Gewalt, denke ich, wird noch einiges gesagt werden und ich für meinen Teil, der sich zu Beginn sehr intensiv im Innenausschuss mit dem Thema befassen musste, der die ganze Skepsis gehört hat, die auch von anderen Fraktionären geäußert wurde, ich bin überrascht, wie gut diese Koordinierungsstelle inzwischen funktioniert, bei allem was noch verbesserungswürdig ist, auch bei der Überwindung von Interessen einzelner Ressorts. Hier muss noch stärker koordiniert und zusammengeführt werden. Insgesamt, denke ich, sind wir mit dieser Koordinierungsstelle und mit den Ergebnissen, die der Staatssekretär vortragen konnte, auf einem guten Weg. Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, zweite Beratung eines Gesetzentwurfs ohne Ausschussüberweisung. Das Notwendige zu dem Entwurf war in der ersten Beratung bereits gesagt. Wir wissen, dass sich die Thüringer Kommunalordnung bewährt hat, aber novellierungsbedürftig ist, aber nicht in dieser Form, wie sie uns hier vorgelegt worden ist.
Zu inhaltlichen Themen haben wir in der letzten Plenartagung miteinander gestritten. Ich will auch nicht weiter auf den Inhalt eingehen. Wir werden uns sicherlich bei dem einen oder anderen Punkt wieder treffen, wenn dann die große Novelle der Thüringer Kommunalordnung abgestimmt mit den kommunalen Gebietskörperschaften, mit dem Gemeinde- und Städtebund und mit dem Thüringer Landkreistag hier in diesem hohen Haus beraten wird. Ich verrate sicherlich kein Geheimnis aus dem Ausschuss, dass dann immer wieder alles, was die PDS an Vorschlägen zu unterbreiten hat, auf den Tisch des Hauses gepackt wird und erneut zu beraten ist. Frau Dr. Wildauer, Sie nicken zustimmend, so dass ich mir hier eigentlich alles Weitere dazu sparen kann, was ich auch tun möchte. Aber wie beim letzten Mal möchte ich noch einmal darauf hinweisen, dass es nicht redlich ist, wenn hier davon gesprochen wird, es gäbe keine Alternativen zu diesem Gesetzentwurf, wir werden uns darüber noch unterhalten. Die Kosten, die hier beziffert werden mit 50 Mio. DM jährlich für das Land, das klingt ja alles sehr schön, man sollte natürlich redlicherweise auch sagen, dass es nur aus dem Kommunalen Finanzausgleich kommen könnte und dann letztendlich Kosten wären, die die Kommunen zu tragen hätten. Wir lehnen jedenfalls Ihren Gesetzentwurf auch in zweiter Lesung ab. Danke schön für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, im Zusammenhang mit innerer Sicherheit und den Ereignissen vom 11. September werden in Deutschland allerorten Maßnahmen debattiert, die innere Sicherheit und äußere Sicherheit, Kampf gegen Terrorismus wirksamer werden lassen sollen. Dann hört man in dem Zusammenhang auch Ausdrücke aus der Werbebranche wie "Otto, find ich gut" oder auch in einer Thüringer Tageszeitung "Otto, der Weihnachtsmann", der so schnell geschnürte Pakete vorbeiträgt, dass es an die Jahreszeit erinnert, in der wir uns befinden. Wenn man dann diese Pakete öffnet, muss man feststellen, dass viel von seinem Inhalt irgendwo im grünen Gestrüpp hängen geblieben ist auf dem weiten Weg dorthin, wo die Entscheidungen fallen sollten.
Ich glaube, dass im Deutschen Bundestag und unter den politischen Parteien, zumindest den beiden großen Volksparteien, in keinem politischen Feld jemals so viel Über
einstimmung festzustellen war, wie in diesen Sicherheitsfragen. So gibt es bei den verschiedenen Regelungen, die vorgeschlagen sind von der Bundesregierung, eine ganze Reihe, der die christlichen Demokraten uneingeschränkt zustimmen können. Ich habe den Eindruck, dass der Bundesinnenminister schon wollen wollte, wenn er nur dürfen könnte, aber er wird einmal von seiner eigenen Partei und von der Justizministerin immer wieder zurückgepfiffen und zum Zweiten um des Koalitionsfriedens, der ja mit seltsamen Wegen manchmal hergestellt wird, mit Gretchenfragen und anderem, dann immer wieder Zugeständnisse machen muss, dass er als Löwe losspringt und als Bettvorleger dann wieder irgendwo endet.
Bei den vielen Regelungen haben wir eine Gruppe, der wir uneingeschränkt zustimmen, eine zweite, die, vorgeschlagen durch den Bundesinnenminister, auch unsere uneingeschränkte Zustimmung gefunden hat, die aber, wie gesagt, aus dem Paket irgendwie abhanden gekommen ist, und eine dritte Gruppe, die wir uns noch wünschen würden. Nun hat ja der Innenausschuss des Deutschen Bundestages gestern getagt. Wir wissen noch nicht, inwiefern dort Einigungen erzielt worden sind. Ich glaube auch an solche Einigungen erst dann, wenn sie den Bundestag passiert haben und vielleicht auch mit einer Vertrauensfrage dann entsprechend beschlossen worden sind. Nun denn, wir lassen uns überraschen.
Diese uneingeschränkte Zustimmung finden beispielsweise solche Regelungen wie der Einsatz bewaffneter Flugbegleiter des BGS, die Einschaltung des Bundesverfassungsschutzes und der anderen Dienste zur Terrorismusbekämpfung, die Ausdehnung von Sicherheitsüberprüfungen auf zivile, lebenswichtige Einrichtungen - also ein vorbeugender personeller Sabotageschutz -, die Regelausweisung von Ausländern mit Sofortvollzug bei Gefährdung der inneren Sicherheit und Unterstützung terroristischer Vereinigungen - ich erinnere an die Bundesratsinitiative solcher Länder wie Bayern und Niedersachsen; auch das ist bezeichnend, wenn man die beiden Länder in einem Atemzug nennen kann -, die Lockerung des Abschiebeverbots politisch Verfolgter, wenn aus schwer wiegenden Gründen die Annahme gerechtfertigt ist, dass ein Asylbewerber Verbrechen gegen den Frieden, die Menschlichkeit oder Kriegsverbrechen begangen hat, dann gilt kein politisches Asyl, erleichtertes Verbot extremistischer Ausländervereine - ein leuchtendes Beispiel gestern durch die Medien gegangen, hier ist ernst gemacht worden. Nicht erfüllte Ankündigung, die wir für zwingend notwendig halten, ist die vollständige Umsetzung der völkerrechtlichen Verpflichtungen aus den Resolutionen des UN-Sicherheitsrats 1269/1999 und 1373/2001, die erforderliche Lockerung des Abschiebeschutzes, das ist nicht erfolgt. Der angekündigte besondere Versagungsgrund für Visa und Aufenthaltsgenehmigungen bei Terrorismus- und Extremismusverdacht, da ist wieder verschärft worden, es muss nachgewiesen werden. Ja, mein Gott, bis dahin ist die Krä
he tot und dann sind die Schläfer erwacht und haben wieder ihre terroristischen Aktivitäten aufnehmen können. Die Ausweisung ausländischer Extremisten und Terroristen ist nicht, wie vom Innenminister im Parlament angekündigt, zu einer strikten Muss-Bestimmung geworden, zu einer Regelbestimmung, sondern zu einer Ermessensbestimmung und damit so verwässert, dass sie praktisch kaum durchführbar ist. Die Aufnahme biometrischer Merkmale in Identitätspapiere ist im Gesetzespaket trotz der dortigen Erwähnung nicht enthalten und eine Erwähnung ist kein geltendes Recht. Sie ist nur bei Aufenthaltsgenehmigungen, Ausweispapieren und Duldungsbescheinigungen durch Rechtsverordnungen des BMI und mit Zustimmung des Bundesrates in Pässen und Personalausweisen, dagegen erst durch ein weiteres Bundesgesetz möglich, was noch kommen müsste. Hinweise in Gesetzen auf die Möglichkeit - weitere Gesetze sind noch keine Maßnahme, Kollege Schemmel...
Wann dieser hürdenreiche Weg passiert wird, steht ja noch in den Sternen, da stehen ja immer noch die Grünen davor. Im Interesse des Koalitionsfriedens, denke ich, wird es so wie immer sein, am Ende wird eine verwässerte Regelung auf den Weg kommen. Die Hoffnung, dass die Länder das dann richten werden wie in dem Sicherheitspaket, das Thüringen beschlossen hat, das ist das, was Ihre Hoffnung auf innere Sicherheit lehrt.
Das tut mir sehr Leid. Eine Schlussbemerkung: Alle Maßnahmen, die Thüringen beschlossen hat, waren möglich, ohne Randgruppen und Minderheiten besonders zur Kasse zu bitten. Aber diejenigen, die sich versichern und Vorsorge für ihr Leben treffen und auch die Raucher, die mit einer besonderen Tabaksteuer belegt werden.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, es gibt im Kommunalrecht und auch bei der Beschreibung der Aufgaben von Kommunen, denke ich, in diesem hohen Hause sehr viel Übereinstimmung. Die Ziele werden von allen Fraktionen dieses Hauses ähnlich definiert, aber der Weg dorthin wird doch in der Regel sehr unterschiedlich beschrieben. Auch in dem Entwurf der PDS-Fraktion wird eines deutlich: Hier wird eine kommunale Wirklichkeit beschrieben, die - ich weiß nicht wo - existiert, aber so sicherlich nicht in Thüringen. Hier wird - ich versuche das dann noch nachzuweisen - in vielen Punkten des Entwurfs deutlich, dass ein tiefes Misstrauen gegenüber demokratisch gewählten Gremien herrscht, sowohl gegenüber den urgewählten Bürgermeistern und Landräten als auch den Mitgliedern der Gemeinderäte, der Stadträte und der Kreistage. Man muss, so ist die Meinung der PDS - ich werde dann noch einmal darauf zurückkommen -, diesen demokratisch legitimierten Vertretern des Volkes auf kommunaler Ebene Beiräte beiseite geben, die durch nichts demokratisch legitimiert sind oder so genannte gesellschaftlich relevante Gruppen, die Einzelinteressen vertreten und auch nicht demokratisch legitimiert sind, in die Gestaltung des Gemeinwesens einbeziehen. Vor all denen und vor diesen Gruppen, die Einzelinteressen vertreten, ist der gewählte, demokratisch legitimierte Abgeordnete, Landrat und Bürgermeister dann rechenschaftspflichtig und muss, so auch in einigen Ausführungen dieses Entwurfs, diesen Gruppen und Einzelinteressenvertretern Rechenschaft ablegen. Der Gewählte ist dem Bürger verantwortlich und der Abgeordnete des Landtags allen Bürgern dieses Landes, der Abgeordnete des Bundestages allen Bürgern in Deutschland.
Auch bei der Begründung des Problems und des Regelungsbedürfnisses ist manches doch recht verschwommen. Die kommunale Selbstverwaltung bedarf einer weiteren Ausgestaltung. Das ist so allgemeinkonkret, wie ich das in meinem Leben schon öfter gehört habe, aber insbesondere vor den letzten zehn, zwölf Jahren. Diese Notwendigkeit, so wird hier begründet, ergibt sich aus der gesamtgesellschaftlichen Entwicklung. Sie ist nicht weiter beschrieben. Und diese gesamtgesellschaftliche Entwicklung, die neue Herausforderungen an die kommunale Daseinsvorsorge hervorbringt - ich hätte dort ein A an den Rand geschrieben, wenn das ein Schüler im Aufsatz so formuliert hätte -, aber insgesamt erinnern mich diese ersten drei Sätze der Begründung "Problem und Regelungsbedürfnis" an die wachsende Rolle der Bedeutung, an die immer wie
der appelliert wurde und die dann jeder zu akzeptieren hatte. Da wusste auch keiner so genau, worum es ging. Um sich diesen neuen Herausforderungen, die eben in den drei Sätzen so beschrieben wurden, so allgemeinkonkret, dass sie überhaupt nicht zu fassen sind, stellen zu können, brauchen die Kommunen als Rahmenbedingung ein modernes Kommunalverfassungsrecht. Das ist richtig. Und wer den Begriff "modern" besitzt, der hat den Fortschritt, der ist der, der vorn ist und alle anderen sind nicht modern und demzufolge schlecht. Das wird hiermit suggeriert. Aber dann wird eingeschränkt, die jetztige Thüringer Kommunalordnung wird dieser Anforderung nicht in allen Punkten gerecht. Gott sei Dank ist das so und die Entwicklung der Kommunen beweist das wohl auch, es wird hier anerkannt. Dass Kommunalordnung sich neu und immer wieder neu fassen muss, das ist unbestritten, aber doch nicht mit einer solchen Begründung. Das ist so, weil sich kommunales Leben weiterentwickelt. Das muss man genauer beschreiben, aber nicht mit der wachsenden Rolle der Bedeutung. Und dann kommt die Katze aus dem Sack, dass auf kommunaler Ebene Ausbau kommunaler Demokratie durch eine weitere Ausgestaltung der plebiszitären Elemente auf Landkreisebene und auf kommunaler Ebene zu erreichen sei. Hört, hört, das hatten wir doch schon. Da sind wir beim Grundsatz. Genau aus diesem Grund sind einzelne Elemente dieses Entwurfs der PDS so von mir und, ich denke, von vielen, die in kommunaler Verantwortung sind, sei es als Gemeinderäte, als Stadträte, als Abgeordnete von Kreistagen, als urgewählte Bürgermeister oder als Landräte, nicht mitzutragen und werden von denen abgelehnt.
Es wird pauschal behauptet, das kommunale Haushaltsrecht habe sich als zu unflexibel erwiesen und sei deshalb den neuen Bedingungen anzupassen. Aber mit dem, was die PDS hier vorschlägt, ist, weiß Gott, nicht nur kein Staat zu machen, ist nicht einmal Gemeinde zu organisieren und Gemeindeleben zu entfalten. Man könnte über diesen Entwurf, denke ich, stundenlang reden, aber ich will mich auf einige wenige Punkte beschränken.
Auch eine solche Unsinnigkeit, da wir nun mit gleicher demokratischer Legitimation ausgestattet das Verwaltungsorgan Gemeinderat, Stadtrat und Kreistag als auch den jeweils Urgewählten, der vorn als Verwaltungschef dransteht, gleichberechtigt nebeneinander haben, versucht natürlich die PDS, die Zuständigkeit dieser Urgewählten zu beschneiden. Es ist ihr ein Dorn im Auge, denn man muss ja dann, wenn man plebiszitär sein will, gesellschaftlich relevante Gruppen heißt das wohl jetzt in neuhochdeutsch, denen muss man ja die Entscheidungsgewalt und die Beeinflussung von Entscheidungen zuschieben. Nun denn, an einigen Punkten möchte ich aus dem Entwurf doch noch einmal ganz gern zitieren und mich damit auseinandersetzen. Wer diesen Entwurf liest, der müsste meinen, Thüringen ist kurz davor, im Chaos zu versinken. Vor Ort, an der Basis, in den Gemeinden, dort, wo Bürger gesell
schaftliche Organisiertheit erleben, herrscht das blanke Chaos, dort gibt es nur Konfrontation zwischen jedem und allem, dort tobt der Kampf zwischen den Interessen, Inkompetenz bestimmt die Arbeit, Gemeinderäte, Stadträte, Kreistage sind nicht kompetent genug, dort muss man jetzt eingreifen, dort haben gesellschaftlich relevante Gruppen in Zukunft das Sagen zu haben. Mir kommt das so vor wie das, was, seitdem diese Idee in der Welt ist, immer wieder auch dann versucht wird, in politische Wirklichkeit umzusetzen, tiefes Misstrauen gegenüber Demokratie, Einsatz von Kommissaren, die das kontrollieren, am besten dann gelenkt von jemandem, der alles nicht nur weiß, sondern auch besser weiß.
Wenn ich zu Punkt 5 in § 15 a beispielsweise sehe, dass eine verbindliche Einführung eines kommunalen Petitionsrechts in Thüringen eingeführt werden soll, wo Anliegen der Einwohner zum Ausgangspunkt der Tätigkeit der Kommune gemacht werden. Man muss sich das einmal vorstellen. Ich weiß nicht, ob jemand, der so etwas schreibt, Mitglied eines Gemeinderats ist, ob er selber Bürgermeister ist, wie stellt der sich das vor? Ausgangspunkt kommunaler Tätigkeit ist zunächst einmal das Recht, das es dort gibt und ist das, was im Gemeinderat an demokratisch gewählten und auch legitimierten Beschlüssen gefasst wird, um das Recht auszufüllen. Die Einführung des Petitionsrechts auf kommunaler Ebene, es handelt sich dort nicht um ein Parlament, sondern um ein Verwaltungsorgan, das Verwaltungsorgan Gemeinderat, das Verwaltungsorgan Bürgermeister. Was sollen die mit Petitionen anfangen? Petitionen richte ich an denjenigen, der Gesetze erarbeitet, der Recht setzt. Petitionen richte ich an einen Landtag, an den Bundestag, an Parlamente. Kommt wahrscheinlich auch zustande, weil missbräuchlich auch für kommunale Gebietskörperschaften, die Verwaltungseinrichtungen sind, das Wort "Parlament" verwendet wird. Es wird parlamentsähnlich dort gearbeitet, es wird aber Verwaltung vollzogen, gesetztes Recht in gelebte Wirklichkeit umgesetzt. Ich weiß nicht, ob es woanders anders ist und ob die PDS das in ihren Gemeinderatsbesuchen, dort, wo sie selber Gemeinderäte oder auch Bürgermeister haben, anders erleben. Es gibt in jedem Gemeinderat zunächst die öffentliche Sitzung mit der Bürgerbeteiligung, der Möglichkeit, dort Fragen zu stellen, Sorgen, Anliegen vorzubringen, die natürlich im Gemeinderat mit dem Bürgermeister auch öffentlich debattiert werden. Und wenn es dort nicht zu einer entsprechenden Beschlusslage kommt oder nicht möglich ist, wird dann in den Ausschüssen auch noch über das jeweilige Thema gesprochen und dem Bürger eine entsprechende Antwort zugeleitet. Es wäre ja jemand, der von diesen Bürgern gewählt ist, geradezu selbstmörderisch und wollte nicht wieder gewählt werden, wenn er nicht die Anliegen der Bürger, die einer Klärung bedürfen und die er auch klären kann, an Ort und Stelle und schnellstmöglich klärt. Wir wollen doch keine Eulen nach Athen tragen. Dann zu sagen, die Einführung eines Petitionsrechts auf kommunaler Ebene fördert das Vertrauensverhältnis zwischen Bürgern und Kommune und schärft
das Problembewusstsein der Gemeinde und der Verwaltung, das bestätigt genau das, dort unten muss das Chaos herrschen - jeder gegen jeden. So ist zumindest der Eindruck, der für mich daraus entsteht. Oder zu Punkt 14 d § 26 Abs. 6. Im Interesse der Gleichstellung gesellschaftlich bedeutsamer Gruppen wird in Gemeinden mit mehr als 3.000 Einwohnern die Bildung von Beiräten als Sollvorschrift vorgegeben. Die Sollvorschrift sichert, dass nur in Ausnahmefällen von der Beiratsbildung abgesehen werden kann. Das ist nur dann gegeben, wenn die Interessenvertretung der gesellschaftlich bedeutsamen Gruppen die Beiratsbildung für entbehrlich erachtet. Wozu brauchen wir eigentlich den Gemeinderat? Wozu brauchen wir den Bürgermeister, wenn eine gesellschaftlich bedeutsame Gruppe - wer ist das? - sagt: Wir halten jetzt für entbehrlich, dass wir eine Entscheidung herbeiführen, und ihr habt so zu handeln, wie wir das von euch wollen.
Und dann kommt ja ein konkreter Absatz: "Die Rolle der Beiräte wird dadurch gestärkt, dass bei Fragen der Bauleitplanung und der Durchführung gemeindlicher Bauvorhaben die Beiräte in Form des Benehmens zu beteiligen sind. Dies erfolgt im Regelfall durch das Erstellen von Stellungnahmen oder durch eine Form der Anhörung." Also, ich muss in einer falschen Gegend leben oder in einem falschen Gemeinderat sein, denn bei Vorliegen einer Bauleitplanung gibt es die öffentliche Auslegung. Da sind nicht nur gesellschaftlich relevante Gruppen, die sich daran beteiligen, da sind es in der Regel fast alle Bürger der Gemeinde, die sich bei dieser Auslegung informieren und dann ihre Stellungnahme abgeben. Da gibt es selten "Kollektivinteressen". Da gibt es die berechtigten Interessen einzelner Bürger, die sich auch manchmal diametral entgegenstehen. Und dann muss natürlich im öffentlichen Interesse die Abwägung der kommunalen Gebietskörperschaft erfolgen und entschieden werden und sicherlich auch gegen das eine oder andere Interesse. Aber im Sinne des Gemeinwohls muss entschieden werden. Und jetzt kommen die gesellschaftlich relevanten Gruppen. Wann soll denn da entschieden werden und in welchem Sinne? Etwa für den, der am lautesten ruft, der sagt, ich habe die meisten hinter mich gebracht? Ist das Gemeinwohl noch Kriterium der Entscheidung? Meine Fragen dazu. Die Gewichte verschieben sich. Das Mandat wird entwertet, das demokratisch legitimiert ist. Gesellschaftlich relevante Gruppen und Beiräte bestimmen, was in der jeweiligen Gebietskörperschaft passiert. Und in einigen Punkten werden urgewählte Landräte und Bürgermeister in ihrer Zuständigkeit beschnitten, die Zuständigkeit geht auf die Gebietskörperschaft über, Gebietskörperschaften werden kastriert durch Außenstehende, durch nicht demokratisch Legitimierte. Es erfolgt eine Verschiebung der Zuständigkeit auf die Rechte von Minderheiten gegen die Rechte von Mehrheiten. Genau das haben wir erlebt bei der ganzen unsäglichen Debatte, beispielsweise in den letzten Landtagssitzungen, als es um das große Thema ging "Bürgerbegehren - Einführung plebiszitärer Elemente". Wir sehen, die PDS bleibt sich zumindest treu. Auch auf kommunaler Ebene versucht sie diesen Vorstoß. Ich be
fürchte ganz einfach, ob Kommunen funktionieren, ob dort wirkliches Leben stattfindet, ob Verwaltung dort auch im Sinne der Bürger bezahlbar vollzogen werden kann, ist ihr ziemlich gleichgültig.
Ähnlich verhält es sich mit den Änderungen beispielsweise in dem Punkt 31 zu § 55 Abs. 2. Da geht es bei Gebühren und Beiträgen, also auch bei Belastungen von Bürgern nicht mehr darum, dass eine Leistung kostendeckend zu erbringen ist, sondern da wird frei nach Gusto entschieden. Das ist die Abkehr vom Kostendeckungsprinzip. Und wo nehmen wir das Geld her? In der Begründung finden wir auch, was kostet das alles? Einsparungen sind durch Verwaltungsvereinfachungen zu erwarten. Na dann viel Spaß vor Ort, in den Landkreisen, in den kreisfreien Städten und in den Gemeinden, wenn durch Beiräte bestimmt wird, wann etwas zu entscheiden ist. Diese Vereinfachung möchte ich sehen und die Zeitersparnis, die dadurch kommt. Es sei denn, es kommt ein erster Kreissekretär und bestimmt am Ende, wo es langgeht. Aber das wird wohl so nicht passieren. Einsparungen sind also durch Verwaltungsvereinfachungen nicht zu erwarten. Ein Teil der Mehrkosten, insbesondere durch die Ausgestaltung bezahlbarer und vertretbarer Kommunalabgaben, wird durch die konsequente Einhaltung der Haushaltsgrundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ausgeglichen, so sagt die PDS. Das ist lobenswert, würde ich auch so unterschreiben. Und jetzt kommt es: "Für die dauerhafte Sicherung vertretbarer und bezahlbarer Kommunalabgaben werden Mehrkosten von 100 Mio. DM für einen Zeitraum von zehn Jahren prognostiziert," - wer nur bis hierher liest, der unterliegt einem Irrtum, das sind dann nicht 10 Mio. pro Jahr, so dass 100 Mio. rauskommen -, dann kommt der zweite Teil des Satzes: "darauf entfallen für das Land jährlich 50 Mio. DM." Ich verstehe das also wohl richtig, wenn ich meine, dass hier als Kosten gesagt wird, jährliche Kosten von 100 Mio. DM kommen auf uns zu bei konsequenter Einsparung, bei der Einhaltung von Haushaltsgrundsätzen. Das Land gibt mal so locker noch 50 Mio. dazu, das auf zehn Jahre, das wären 250 Mio. Die Gemeinden, die natürlich auch gewaltig einsparen, weil sich die Verwaltungsaufwände reduzieren, die könnten ja den Gemeinderat ganz abschaffen, das erledigt dann der Beirat möglichst ehrenamtlich, die steuern pro Jahr auch noch mal 50 Mio. dazu.
Also, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich denke, es gab in diesem Lande schon seit Jahren Arbeitsgruppen aller Beteiligten, sowohl des Gemeinde- und Städtebunds, des Landkreistags, Vertreter von Ministerien und von Leuten, die in Kommunen tatsächlich als kommunale Vertreter demokratisch legitimiert ihre Arbeit über Jahre und Jahrzehnte ordentlich gemacht haben. Daraus ist ein Ausschuss für den Entwurf einer Kommunalordnungsänderung entstanden, und zwar mit den Betroffenen. Der wird hier im Landtag zu diskutieren sein. Dann sollten wir daran gehen, die Kommunalordnung zu ändern. Mit dem hier, das hat mit wirklich etwas für die Kommunen tun nicht viel zu tun. Das hat damit zu
tun, eine andere Gesellschaft darzustellen. Danke schön.
Also, von Herrn Ramelow eigentlich nicht. Das möchte ich mir nicht antun.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, das Erste Gesetz zur Änderung des Thüringer Datenschutzgesetzes geht zurück auf eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rats unter der Nummer 95/46 EG vom 24. Oktober 1995. Darin wurde festgelegt, dass das Datenschutzrecht in den EG-Ländern bis zum Oktober 1998 zu harmonisieren sei. Wir schreiben bekanntlich das Jahr 2001 und ein weiteres Zuwarten des Freistaats Thüringen auf eine Novellierung des Datenschutzrechts des Bundes, was Voraussetzung gewesen wäre das Thüringer Datenschutzrecht zu ändern, war nicht mehr möglich. Die Landesregierung brachte deswegen ihren Gesetzentwurf mit der Drucksache 3/1754 in den Landtag ein und durch Beschluss des Landtags vom 17. Mai 2001 wurde der Gesetzentwurf an den Innenausschuss überwiesen.
Der Innenausschuss hat sich sehr intensiv mit diesem Gesetzentwurf befasst in seiner 27. Sitzung am 7. Juni 2001, in seiner 28. Sitzung am 15. Juni 2001 und in seiner 30. Sitzung am 23. August 2001. Es wurden eine schriftliche Anhörung der Interessenvertreter durchgeführt und Sachverständige dazu gehört. Die Beschlussempfehlung liegt Ihnen vor und ich bitte im Namen des Ausschusses, der mit Mehrheitsentscheidung diese Beschlussempfehlung gegeben hat, um Ihre Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. Danke schön.
Herr Kollege Dittes, habe ich richtig gehört, dass Sie eben mit Name, Hausnummer und anderem, wenn nicht die ganze, aber die halbe Wahrheit aus dem Ausschuss zitiert haben?
Ist Ihnen die Geschäftsordnung nicht bekannt, dass Sie so etwas hier zu unterlassen haben?
Herr Kollege Dittes, ich werde es in Zukunft ablehnen, mit Ihnen in einem Ausschuss zusammenzuarbeiten.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, das Thüringer Gesetz zur überörtlichen Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung und zur Beratung der Gemeinden und Landkreise, vorgelegt im Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 3/1292, wurde durch Beschluss des Landtags am 25. Januar 2001 federführend an den Innenausschuss und den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen. Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 23. Sitzung am 1. März 2001, in seiner 24. Sitzung am 22. März 2001, in seiner 25. Sitzung am 8. Mai 2001 und in seiner 27. Sitzung am 7. Juni 2001 beraten.
In seiner 25. Sitzung am 8. Mai hat der Ausschuss eine Anhörung von Interessenvertretern und Sachverständigen in öffentlicher Sitzung durchgeführt. Daraus resultieren die Änderungsanträge und die Beschlussempfehlung des Innenausschusses, Ihnen vorgelegt in Vorlage 3/834.
Mitberatend gibt es die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses, vorgelegt in Vorlage 3/847.
Ich bitte das hohe Haus um Zustimmung zu dem Gesetzentwurf und den hier in Rede stehenden Anträgen. Danke schön.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, durch Beschluss des Landtags vom 15. März ist der Gesetzentwurf an den Innenausschuss überwiesen worden. Der Innenausschuss hat in seiner 24. Sitzung am 22. März, in seiner 26. Sitzung am 10. Mai und in seiner 27. Sitzung am 7. Juni den Gesetzentwurf beraten. In seiner 26. Sitzung am 10. Mai hat der Ausschuss eine Anhörung von Interessenvertretern und Sachverständigen in öffentlicher Sitzung durchgeführt. Die Beschlussempfehlung des Innenausschusses liegt Ihnen in der Drucksache 3/1640 vor und ich bitte das hohe Haus um Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, zunächst zu der Kritik des Kollegen Dittes an der Berichterstattung. Kollege Dittes, wir sind uns sicherlich einig, dass Berichterstattung nicht einzelne Meinungen, die im Ausschuss geäußert wurden, wiederzugeben hat, sondern das, was schriftlich vorliegt als Beratung und Beschlussempfehlung. Wenn es Ihnen lieber ist, dass die Beschlussempfehlung, und ich könnte Ihnen noch mal eine Lesekost
probe geben, hier verlesen wird und Ihnen der Verweis auf die Drucksache bei Annahme, dass jedes Mitglied des hohen Hauses des Lesens und Schreibens kundig ist und er das selber dort lesen kann und hoffentlich auch im Vorgriff auf die Beratung gelesen hat, dann zu sagen, die Berichterstattung wäre nicht sachgemäß, ich will das Wort nicht wiederholen, dann denke ich schon, will man den Zuhörern und den Mitgliedern des hohen Hauses suggerieren, hier wäre etwas nicht ordnungsgemäß abgelaufen. Und das ist genau das, was ich zu Ihnen dann in einem Zwischenruf gesagt habe.
Ich könnte ja eine Kostprobe geben, und die Beschlussempfehlung verlesen.
Ja, Kollege Schemmel, Ihnen nehme ich sofort ab, dass Sie des Lesens und Schreibens kundig sind und das auch gelesen haben und es sich demzufolge auch erübrigt.
Zu der Anhörung, die stattgefunden hat: Es wurde von den beiden Vorrednern dargestellt, bei den Anzuhörenden und Betroffenen wäre der Gesetzentwurf fast einhellig, ursprünglich vom Kollegen Pohl so dargestellt, bei allen auf Ablehnung gestoßen außer, und da schränkte er dann ein, beim Kommunalen Arbeitgeberverband und bei den kommunalen Spitzenverbänden. Was verbirgt sich dahinter, das waren nur drei Anzuhörende: der Thüringische Landkreistag, der Gemeinde- und Städtebund und der Kommunale Arbeitgeberverband. Das betrifft alle öffentlichen Arbeitgeber im kommunalen Bereich in Thüringen. Das betrifft alle in diesem Bereich und demzufolge ist das der einzige Gegenpol gewesen zu den Anzuhörenden aus dem Arbeitnehmerbereich. Aber die Masse ersetzt nicht Klasse, denke ich. Insofern ist die Argumentation in diesem Punkt einfach nicht sachgerecht und irreführend.
Wenn das Ihre Absicht war, dann haben Sie die - denke ich - vorübergehend erreichen können und ich hoffe, dass dieses hier zur Klarstellung beigetragen hat.
Im Entwurf der Landesregierung und im ersten Referentenentwurf, der schon zum Gegenstand von Beratungen gemacht wurde, bevor die Mitglieder des hohen Hauses über den Inhalt unterrichtet waren, weil im Vorfeld natürlich auch Betroffene zu diesem Entwurf angehört wurden, waren natürlich auf der Grundlage des Verfassungsgerichtsurteils Verschärfungen und maximale Wünsche niedergeschrieben worden, die so in dem endgültigen Gesetzentwurf und auch in der Beschlussempfehlung nicht mehr zu finden sind. Es gab insbesondere in drei Punkten
wesentliche Änderungen. Das sind beispielsweise einmal die Fristen, die einzuhalten sind bei Einberufung des Personalrats, das ist zum Zweiten die Beibehaltung des gemeinsamen Ausschusses der Hauptpersonalräte und das ist zum Dritten die Zahl der Mitglieder in den einzelnen Vertretungen - bezogen auf die Anzahl der Mitarbeiter in der jeweiligen Behörde. Dazu haben wir im Ausschuss ausführlich beraten, wir haben die Änderungsanträge der CDU-Fraktion so beschlossen und sie sind auch Gegenstand der Beschlussempfehlung, auf die ich nicht weiter eingehen möchte, aber auf einen Sachverhalt möchte ich doch noch einmal sehr dezidiert eingehen. Zum Inhalt wird sicherlich der Minister noch einiges sagen.
Ich möchte mich der Meinung der Präsidentin des hohen Hauses ausdrücklich anschließen. Es ist guter Brauch, immer dann, wenn nicht juristisch gebildete Mitglieder dieses hohen Hauses juristischen Rat brauchen, sich sowohl externen Sachverstandes als auch der bisher immer anerkannten und hervorragenden Arbeit des Wissenschaftlichen Dienstes des Landtags zu bedienen.
Was heute hier passiert ist, ist einmalig und ich denke fast an Dammbruch, dass in Zweifel gezogen wird, dass Bedienstete des hohen Hauses in ihrer wissenschaftlichen Arbeit parteiisch arbeiten. Herr Kollege Dittes, ich erwarte, dass Sie sich in aller Form von dem, was Sie hier gesagt haben und was unglaublich ist, distanzieren, und das noch heute im Verlauf dieser Beratung.
Wir haben den Wissenschaftlichen Dienst gebeten, auf die Bedenken, die bei der Anhörung geäußert wurden von Wissenschaftlern und Betroffenen im verfassungsrechtlichen Bereich einzugehen und Stellung zu nehmen, insbesondere das Urteil des Bundesverfassungsgerichts und des Sächsischen Verfassungsgerichtshofs einzubeziehen. Mit Erlaubnis der Präsidentin möchte ich daraus zitieren, damit auch dem unbefangenen Zuhörer deutlich wird, inwieweit hier Parteilichkeit zu erkennen ist oder inwieweit in der Sache tatsächlich wissenschaftlich gearbeitet wurde. Der Wissenschaftliche Dienst sagte uns, das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil aus dem Urteil von 1959 gezogene Grenzen für die Mitbestimmung der Beschäftigten im öffentlichen Dienst mit seiner Entscheidung aus dem Jahre 1995 deutlich verschärft. So weit auch Konsens. "In dieser Entscheidung hat es in Anlehnung an die Mitbestimmungstatbestände des Bundespersonalvertretungsgesetzes drei Fallgruppen gebildet, bei denen eine Beteiligung der Personalvertretung in unterschiedlicher Intensität zulässig ist." Hier werden dann die einzelnen Paragraphen aufgeführt. Das betrifft einmal den Tatbestand der vollen Mitbestimmung, der eingeschränkten Mitbestimmung und der Mitwirkung, so wie wir das in der Debatte auch mehrfach gesagt haben. Aber zusammenfassend kommt dieses Gutachten zu dem Ergebnis:
1. Die Herabstufung der drei Mitbestimmungstatbestände in eingeschränkte Mitbestimmungstatbestände bzw. einen Mitwirkungstatbestand dürfte keinen durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken begegnen. Das passt Ihnen natürlich nicht, ist ja klar und Sie benutzen das ideologisch und diffamieren hier eine Einrichtung, die unbestritten für die Abgeordneten eine Instanz war, an die man sich halten konnte.
2. Durchgreifende verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Verkleinerung der Personalräte nach § 16 Thüringer Personalvertretungsgesetz von bisher maximal 25 auf 15 sowie die Verkleinerung der Stufenvertretungen - § 53 Thüringer Personalvertretungsgesetz - wie auch die geänderten Freistellungsregelungen für Personalräte - so vorgenommen in § 45 Abs. 4 Thüringer Personalvertretungsgesetz - bestehen nicht -, passt Ihnen auch nicht.
3. Die Streichung des bisherigen § 77 Abs. 1 Thüringer Personalvertretungsgesetz stellt ein hohes verfassungsrechtliches Risiko dar.
Und dann kommt in Punkt 4 das Gutachten zu der Feststellung: Die Abschaffung des Gemeinsamen Ausschusses der Hauptpersonalräte, also die Aufhebung des § 82 Abs. 6 Thüringer Personalvertretungsgesetz, begegnet erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken, weil damit bei der Vorbereitung ressortübergreifender Maßnahmen eine Mitbestimmung nicht gesichert sein würde. Auch bei der Umsetzung der ressortübergreifenden Maßnahmen in den einzelnen Dienststellen würde die Mitbestimmung zumindest nicht in gebotenem Umfang gesichert. Und genau deswegen der Änderungsantrag der CDU-Fraktion, der Bestandteil der Beschlussempfehlung geworden ist, die ich vorhin nicht vorgelesen habe, weil wir ja nun festgestellt hatten, dass jeder selber lesen kann. Deswegen diese Beschlussempfehlung und die Änderung des § 82 in 82 a, wo auch genau geregelt ist, wie dieser Gemeinsame Ausschuss der Hauptpersonalräte zu bilden ist, wie seine Arbeitsweise ist und wo natürlich auch den Bedenken von Personalräten Rechnung getragen wurde, die sagten, die demokratische Legitimation dieses gemeinsamen Ausschusses ist bedenklich. Und es waren nicht viele Personalräte, die sagten, wir haben Bedenken, dass es einen solchen gemeinsamen Ausschuss überhaupt gibt. Aber in diesem Punkt sind wir dem Wissenschaftlichen Dienst gefolgt. Wenn ich mich recht erinnere, hat das nicht Ihre Ablehnung gefunden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bitte Sie, dem Gesetzentwurf der Landesregierung, der Beschlussempfehlung des Ausschusses zu folgen und dem Gesetz ihre Zustimmung zu geben. Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, als Kollege Dittes hier das Rednerpult erklomm, entrang sich so nach meiner Beobachtung manchem meiner Kollegen ein ähnlicher Stoßseufzer, wie er sich mir entrang, wenn doch hier der Strom ausfallen würde
und wir hätten dann gespannt seinen Ausführungen folgen können, die er nicht mehr im Hellen hätte ablesen können. Ich bereue diesen Stoßseufzer, Herr Kollege Dittes, das möchte ich Ihnen ausdrücklich sagen und Ihnen statt dessen meinen Respekt ausdrücken. Ich habe Respekt vor dem, was Sie hier vorgetragen haben, Respekt vor der Fülle der Fakten, die Sie hier vorgetragen haben. Ich habe in meinen Beziehungen zum Verfassungsschutzamt in Thüringen von diesem Amt nicht eine solche geschlossene Kette von Informationen über politische Vorgänge erhalten können, wie Sie die hier vorgetragen haben. Die Zielrichtung Ihrer Einlassung war nicht nur der Innenminister des Freistaats Thüringen, war nicht nur der Präsident des Amts für Verfassungsschutz, es war das Amt selber. Sie haben das an manchen Stellen auch sehr deutlich gesagt. Sie haben nicht gegen das Verfassungsschutzamt von Thüringen hier eine Schlacht geschlagen, Sie haben gegen alle Verfassungsschutzämter, so auch nachzulesen in Ihrer Rede, gesprochen und Sie haben gesagt, dass dieses Geld sinnvoller zu verwenden wäre, statt Infiltration in die rechte Szene zu betreiben, Geld der aktiven Bürgergesellschaft zu geben, um gegen diese rechte Szene vorzugehen. Sie sagen auch gleich, wer rechte Bürgergesellschaft und wer der Anführer ist. Das ist der Kollege Dittes,
PDS-Fraktion aus dem Thüringer Landtag, Verfassungsschutz weg, Geld an aktive Bürgergesellschaft, geführt vom Kollegen Dittes. Das ist Ihre einfache Logik, die Sie hier vorgetragen haben, und Ihr Verständnis von demokratischer Gesellschaft und von demokratisch und auch rechtlich gesicherten Institutionen. So ganz nebenbei diskriminieren Sie eine Landesregierung, diskriminieren Sie eine Fraktion, die diese Landesregierung trägt, diskriminieren Sie Bürgerinnen und Bürger dieses Landes, die diese Abgeordneten gewählt haben und die offenbar durch ihre Wahlentscheidung eine solche politische Konstellation wollten. Nein, der Führer der aktiven Bürgergesellschaft
Dittes braucht das Geld, er wird aktiv gegen die rechte Szene vorgehen, er hat es uns schon mehrfach demonstriert.
Demgegenüber ist die Zielrichtung der SPD auch eindeutig zu erkennen. Natürlich, als demokratische Partei hat sie auch im Bund Verantwortung für das Bundesamt für Verfassungsschutz und die Verfassungsschutzämter der Länder, ob A oder B, und das Bundesamt arbeiten sehr eng miteinander und nicht gegeneinander. Insofern ist natürlich die Zielrichtung eine ganz andere.
Sehr brillant vorgetragen, auch Kompliment an den Fraktionsvorsitzenden der SPD-Fraktion, der dann dem Innenminister gleich die Gretchenfrage mitstellt, und die erinnert mich an die Frage, die der Reporter dem zu Befragenden stellt: "Wann hören Sie auf, Ihre Frau zu schlagen? Antworten Sie nur mit Ja oder Nein."
Genauso ist das hier vorgetragen worden und genauso wird die Antwort verlangt; wir können es nachlesen. Ja, ich habe mit Erstaunen auch durch die vielen Fakten im Antrag der PDS nun erfahren, wann, wer, wo angeworben ist, wo aktiviert worden ist. Ich habe erfahren, dass die Quelle Brandt schon vor sehr langer Zeit geworben worden ist, dass sie deaktiviert worden ist. Es gibt die Parlamentarische Kontrollkommission. Es wird tief beklagt, das Parlament habe keine Kontrollmöglichkeit, vom Kollegen Dittes so vorgetragen, aber meines Wissens haben zur Konstituierung des Landtags wir natürlich auch nach den rechtlichen Voraussetzungen die Besetzung der parlamentarischen Gremien beschlossen. Der Platz, der der PDS in der Parlamentarischen Kontrollkommission zugestanden hätte, ist von ihr abgelehnt worden, weil sie dort nicht mitarbeiten wollte.
Jetzt beklagt sie, sie habe keine Informationen darüber. Stattdessen ist Kollege Pohl von der SPD-Fraktion dort vom hohen Hause hineingewählt worden. Das ist auch gut so, denke ich.
Schauen wir noch einmal in den Anfängen nach, wie das gelaufen ist, Kollege Pohl. Wir können uns darüber bei der Protokolllektüre verständigen. Glauben Sie mir, es war so,
Kollege Pohl. Das ehemalige Mitglied der PKK, Ihr Fraktionsvorsitzender, hat es bestätigt - in der PKK bleibt keine Frage offen. Es wird dort jede Frage auch wahrheitsgemäß und ausreichend beantwortet.
Das ist richtig, man muss sie nur stellen.
Das tut mir nun um den Kollegen Pohl Leid, dass Sie ihm unterstellen, dass er, als jemand, der dem hohen Hause von Anfang an angehört und als Innenpolitiker mitarbeitet, keine Erfahrung hat, wie man im innenpolitischen Bereich Fragen stellt. Also das lasse ich auf dem Kollegen Pohl nicht sitzen.
Auch die Aussage, der Innenminister habe gesagt, Richard Dewes sei an allem Schuld, habe ich so in seiner Rede nicht erkannt, aber Sie können mich gern vom Gegenteil überzeugen. Ich werde sie auch unmittelbar im Anschluss daran noch einmal lesen. Er hat lediglich gesagt, dass die Anwerbung der Quellen weit vor seiner Zeit erfolgte. Übrigens noch herzlichen Dank, dass Sie die Innenminister vor dem Kollegen Köckert als solche bezeichnet haben, indem keine Enttarnung stattfand, und dass Sie hundertprozentige Sicherheit verlangen, dass keine Enttarnung von V-Leuten und von denen, die sie führen, stattfindet. Das werden wir vielleicht im Himmel erleben, dass wir hundertprozentige Sicherheit haben, einmal, ob es ihn gibt, und zum Zweiten, wie es dort ist. Auf Erden werden Sie diese hundertprozentige Sicherheit nirgendwo finden können.
Auch zu den Quellen: Sie verlangen von einem Dienst, der aus bestimmten Szenen Informationen holen soll und die er nur von Wissensträgern bekommt, etwas Ähnliches wie jemand, der sich zum Formel-1-Rennen anmeldet und dort vorher versprechen muss, er will nur mit hundert Sachen über den Parcours fahren. Wie soll denn der an dem Rennen teilnehmen können? Genau das ist die Logik von dem, was Sie hier vorgetragen haben.
Kollege Pohl, das sind alles Fragen, die Sie in der nächsten PKK dem Innenminister stellen können.
Ich bin überzeugt, Sie bekommen darauf Ihre Antworten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Absicht ist hier sehr leicht zu durchschauen. Die PDS möchte insgesamt das Landesamt für Verfassungsschutz abschaffen, möglichst selbst vielleicht mit einem eigenen Dienst, der Informationen zusammenträgt, die Szene beherrschen, als Antifa-Führer öffentlich und auf der Straße dagegen vorgehen, gleich nebenbei den Minister mit wegputzen und so am Ende die Szene beherrschen, während ich dem Fraktionsvorsitzenden der SPD-Fraktion dankbar bin, dass er sich zu den demokratischen Spielregeln bekennt. Natürlich ist es Aufgabe der Opposition, den Minister anzugreifen und zu versuchen, in Opposition auch manchmal mit nicht ganz fairen Mitteln öffentlich Aufmerksamkeit zu erzielen, das ist Ihnen unbenommen; aber in der Sache, Herr Kollege, lagen Sie vollkommen daneben. Ich denke, beide Anträge sind abzulehnen. Danke schön.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte insbesondere auf die Beiträge der beiden Kollegen von der PDS-Fraktion eingehen, weil hier durchgängig, wie auch bei der Schulungsveranstaltung der Gewerkschaften zur Novellierung des Gesetzes, eine Absicht erkennbar ist: die Thüringer Landesregierung, von der CDU geführt, als machthungriges Wesen irgendwo als Phantom an die Wand zu malen als Gefahr für Demokratie in Thüringen. Genau das haben Sie hier versucht; Sie haben nicht einen Fakt genannt, aus dem hervorgeht, wo Einschränkung von Rechten von Beschäftigten des öffentlichen Dienstes erkennbar sind.
Sie machen es genauso wie bei dieser Beratung in der Thüringenhalle, wo übrigens Gewerkschaftszahlen sagen, es waren mehr als 700 Anwesende, um geschult zu werden über den Entwurf des Gesetzes und wo immerhin eine stellvertretende Bundesvorsitzende der ÖTV damit drohte, man solle den Spruch des Bundesverfassungsgerichts nicht so ernst nehmen, auch die Personalräte wären demokratisch legitimiert, es gäbe schließlich in Thüringen mehr Personalräte, die von den Belegschaften gewählt sind als Abgeordnete, die vom Volk gewählt sind. Man stelle schließlich eine Macht dar. Was für ein Verständnis von Demokratie und Interpretation eines Verfassungsgerichtsurteils?
Arbeitnehmerrechte würden eingeschränkt,
auch das war ein Thema, das hier immer wieder gesagt wurde, Kollege Pohl, und das ist eine bewusste Irreführung. Ich will nicht annehmen, dass Sie es bewusst gemacht haben, sondern dass Ihnen der Begriff nur so unterlaufen ist. Es geht nicht um Arbeitnehmerrechte, es geht auch nicht um Rechte von Bediensteten im öffentlichen Dienst, nicht um die Rechte von Beamten und nicht um die Rechte von Angestellten, nicht um die Rechte von Arbeitern im öffentlichen Dienst;
die sind geregelt im Beamtengesetz, die sind geregelt im Bundesarbeitstarif. Es geht um die Rechte der Vertretung, der Funktionäre der Beschäftigten im öffentlichen Dienst.
Es sollte einmal jeder, der hier vollmundig darüber tönt und das Gespräch hat auch stattgefunden mit den Gewerkschaften -, mit der Bevölkerung von Thüringen sprechen, wie denn der öffentliche Dienst im Ansehen der Bevölkerung dasteht mit den Absicherungen und den Rechten, die jeder Arbeitnehmer sehr gern in Anspruch nehmen würde. Sie tönen hier von Abschaffung von Demokratie, alles nur einem politischen Ziel untergeordnetet und immer den Beweis schuldig geblieben.
Sie waren ja, denke ich, in der Thüringenhalle auch nicht anwesend, denn dort gab es Gewerkschafter, die analysiert haben, was denn in der Novelle verändert ist, und die beispielsweise das, was Sie hier so beklagen, begrüßt haben, dass nämlich die Einigungsstelle in kürzeren Fristen zu Entscheidungen kommt. Sie tun so, als wäre die Einigungsstelle abgeschafft. Nein, in der Analyse wurde gesagt: Jawohl, das tragen wir mit, dass die Einigungsstelle schneller entscheiden muss. Also richten Sie sich danach, was Ihre eigenen Funktionäre der Gewerkschaft sagen und tragen Sie hier nicht genau das Gegenteil vor, was dort den Gewerkschaftsmitgliedern und den Personalräten vorgetragen worden ist.
Und ein Drittes möchte ich noch sagen: Die Schulungsveranstaltung zeigte mir, auch beklagt von Personalräten, dass man sagte, wir wissen gar nicht, worum hier eigentlich gerungen wird. Wir beklagen, dass wir zu wenig geschult worden sind, dass wir gar nicht wissen, worum es geht. Genau das ist eine Forderung, die auch an Sie geht als Abgeordnete dieses Landtags. Sie sind auch für ganz Thüringen gewählt worden und Sie haben die Pflicht, natürlich wahrheitsgemäß über Sachverhalte
aufzuklären und nicht zu polemisieren und irgendein Mitglied dieses hohen Hauses in irgendeine Ecke zu stellen.
Wissenslücken wurden beklagt. Und dann ist es erstaunlich, dass mit dem Nichtwissen über Tatbestände dann polemisiert wird, weil von vornherein der politische Gegner in eine bestimmte, ja auch machthungrige Ecke gestellt werden soll. Das nenne ich Demagogie, was Sie hier betreiben.
Ich will Ihnen noch etwas sagen: Wenn mir ein Gewerkschaftsvertreter sagt, dass er ganz erstaunt ist, dass es zu einer Solidarisierung von Belegschaften mit den Personalräten kommt, wenn Sie gegen das Personalvertretungsgesetz polemisieren und wenn ich höre, dass Personalräte selber beklagen, dass sie gar nicht wissen, was in der Novelle des Personalvertretungsgesetzes steht und dann zur Solidarisierung gegen diese Novelle aufrufen, von der derjenige, der sich solidarisiert, auch nichts wissen kann, dann ist das für mich eine Abstraktion, die ich nicht nachvollziehen kann.
In dem Sinne sage ich Ihnen, und das war auch das Angebot, werden wir als CDU-Fraktion und als Innenarbeitskreis das intensive Gespräch mit den Gewerkschaften suchen. Dieses erste Gesprächsangebot am 05.03. wurde nicht aus Gründen abgesagt, die die CDU-Fraktion zu verantworten hat, sondern das kam von der anderen Seite. Man konnte diesen Termin nicht wahrnehmen. Das sage ich Ihnen auch, wenn dann öffentlich unwidersprochen dort gesagt wird, die CDU habe den Kontakt zu den Gewerkschaften und Personalräten nicht gesucht und dieser Fakt bewusst verschwiegen wird, dann
ist das auch eine öffentliche Lüge und da werden Lügen zur Umsetzung politischer Ziele benutzt. Danke schön.
Ich möchte von dem Herrn Dittes in diesem Zusammenhang keine Frage beantworten, weil er auch bei dieser Veranstaltung anwesend war und die Sachverhalte kennt.
Frau Dr. Wildauer, wenn Sie von der Novellierung von Kommunalgesetzen sprechen, meinen Sie sicher nicht
das Kommunalabgabengesetz, sondern das Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit, denn dann wären wir uns einig.
Frau Dr. Wildauer, es ist nur eine Bitte.
Nein? Schade!
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, zunächst in meinem Namen und auch im Namen der CDU-Fraktion an den Thüringer Innenminister einen herzlichen Dank für die klaren Worte, die er gefunden hat in seinem Bericht
und - mehr noch - auch für die darin dargelegten Maßnahmen, die in den letzten Monaten zur Bekämpfung von Extremismus und politischer Gewalt und durch solche motivierten Straftaten eingeleitet worden sind. Ich maße mir an, da ich bei der Rede des Innenministers auch die Kolleginnen und Kollegen auf den Bänken der Opposition beobachtet habe, dass manche, und auch kundgetan am Ende der Ausführungen des Herrn Innenministers, durchaus zu erkennen gegeben haben, dass sie durch die Maßnahmen der Landesregierung tief beeindruckt waren und sie zustimmend zur Kenntnis genommen haben, sicherlich aber aus ideologischen Gründen und nach dem Kampfgeschrei, das hier stattgefunden hat durch den Kollegen Dittes, es nicht wagen werden, diese Zustimmung auch öffentlich zu äußern.
Auch dazu gehört Zivilcourage, dazu zu stehen, und dazu gehört auch Toleranz zu akzeptieren, dass es in den eigenen Reihen so sein könnte
und andere Meinungen herrschen könnten. Herr Kollege Dittes, ich habe mit Wohlwollen zur Kenntnis genommen, dass besonders am Ende Ihrer Ausführungen Sie nicht mehr nur von Kampf gegen rechts, sondern gegen Rechts
extremismus gesprochen haben. Auch das hatte der Innenminister dargestellt, dass Rechts ja eine politische Positionsbestimmung und von vornherein nichts Verwerfliches ist. Aber dann zu sagen, dass 40 Prozent der Denkmuster Jugendlicher rechts seien, und daraus Kriminalisierung und Kriminalisierungstendenzen Jugendlicher abzuleiten, das halte ich, gelinde gesagt, für populistisch, wenn es nicht wesentlich mehr ist. Und zu fordern, dass wir in einen Dialog eintreten, dann aber Abgeordnete, die genau den Dialog an dieser Stelle, wo er hingehört, von Ihnen einfordern, das, denke ich, das widerspricht allem, was Sie hier versucht haben darzustellen.
Und ich sage Ihnen noch eines: Rechts von Ihnen zu sein in diesem Hause, das ist keine große Kunst, das wird wohl die Mehrzahl sein, denn links neben Ihnen ist garantiert kein Platz mehr, um politische Standpunkte darzustellen.
Sie diskriminieren das gesamte hohe Haus, mit dem, was Sie hier gesagt haben. Und auch Kollege Pohl, eine verkehrte Welt, der Innenminister legt ein Programm dar, stellt die Erfolge dar, die auch Programme haben, und die Absichten der Landesregierung und Sie fragen genau danach nach diesen Programmen, obwohl Sie die Antworten schon vorher gehört haben.
Herr Kollege Pohl, das mag sein, ich halte mich nicht für unfehlbar, ich habe aber vieles gehört in dem, was Sie dargestellt haben, das eigentlich mit dem Thema kaum etwas zu tun hatte.
Und die teilweise haarsträubenden und absurden Anschuldigungen in den letzten Monaten, die Breitseiten, die Richtung Innenministerium abgeschossen wurden, ich denke, das hat der Bericht hier gezeigt, die sind völlig absurd und der Innenminister kann sich der vollen Unterstützung unserer Fraktion sicher sein.
Die Thüringer CDU und auch die Landesregierung haben von Anfang an, da meine ich auch die Vorgängerlandesregierungen, Herr Pohl,
haben von Anfang an unmissverständlich Position gegen Extremismus bezogen. Die Thüringer CDU steht für den Konsens der Demokraten gegen Extremismus. Die oft unterstellte Blindheit, denke ich, wird genau in der Mitte dieses Hauses von keinem der Abgeordneten praktiziert. Die Fraktion begrüßt ausdrücklich, dass in den letzten Wochen und Monaten über Parteigrenzen hinweg konstruktive Gespräche geführt worden sind, Gespräche, in denen immer wieder deutlich gemacht wurde, dass es unser gemeinsames Anliegen sein muss, auch in Zukunft gegen jegliche Form des Extremismus konsequent und besonders gegen Rechtsextremismus vorzugehen. Dazu darf es nach Ansicht der Fraktion der CDU kein Tabu sein, zu prüfen, ob die zur Verfügung stehenden rechtsstaatlichen Mittel ausreichend oder ob Gesetzesänderungen notwendig sind. Herr Kollege Pohl, ich denke, da sind wir uns auch einig, so in Bezug auf das Polizeiaufgabengesetz, das Versammlungsrecht, das Straf- und das Strafprozessrecht. Zunächst aber ist es entscheidend, dass Polizei und Justiz auf der Grundlage von vorhandenen Regelungen, von Gesetzen, die angewandt werden können, schnell und konsequent handeln und den gesetzlichen Rahmen auch ausschöpfen. Das haben sowohl Polizei als auch Justiz in Thüringen in den letzten Monaten doch bewiesen, dass es hier funktioniert.
Nehmen wir den viel zitierten Anschlag auf die Synagoge - verabscheuungswürdig ja, aber aufgeklärt in wenigen Tagen. Ich stelle mir vor, was für ein Geschrei in diesem Lande wäre und wie die Debatte verlaufen würde, hätte dieser unsagbare Vorfall aus Düsseldorf in Thüringen stattgefunden, wo bis heute noch keine Ergebnisse in der Aufklärung vorliegen. Dann möchte ich sehen, wie der Innenminister hier von der Opposition behandelt worden wäre.
Die Fraktion der CDU begrüßt auch das Festhalten der Thüringer Landesregierung an der Einheit von Prävention und Repression bei der Extremismusbekämpfung sowie auch die bewährte Zusammenarbeit in dieser Frage mit den Kommunen, mit den Schulen, mit den außerschulischen Jugendeinrichtungen, auch mit den privaten Vereinen und Initiativen. Die Opposition müsste sich mal einigen, was sie denn will. Soll es keine staatliche Aufgabe mehr sein oder soll Staat nur noch derjenige sein, der finanziert? Soll Bekämpfung von Extremismus dann in die bewährten roten Hände des Kollegen Dittes gelegt werden? Das ist die Vision, die er hier heute dargestellt hat.
Wir werden die Umsetzung entsprechender Maßnahmen der Landesregierung und Initiativen auch in Zukunft unterstützen. Die Schaffung eines so genannten Landesprogramms, wie von SPD und PDS gefordert, erscheint vor dem Hintergrund der bisher schon umgesetzten Maßnah
men und dem Engagement der Landesregierung - was zwar gut gemeint war, das möchte ich Ihnen unterstellen, Kollege Pohl, aber ich muss leider auch feststellen - wie blinder Aktionismus.
Genau das ist der Punkt. Wir haben das festgestellt, wir brauchen die Anhörung. Wir wollen anhören nach dem vorläufigen Bericht der Landesregierung - der ist heute gegeben worden -, da sind wir uns einig. Konstruieren Sie doch nicht künstlich irgendwelche Gegensätze. Lassen Sie uns doch die Arbeit machen und nicht diesen Aktionismus nach außen vertreten, den Bürgern suggerieren, wir machen jetzt ein Landesprogramm und damit ist die Welt in Ordnung. Es ist einfach nicht so.
Herr Kollege Pohl, wenn Sie es nicht begriffen haben sollten, ich stehe Ihnen da gern zur Verfügung, wir können das auch - und das in bewährter Form, das ist ja öfter so passiert - dann unter vier Augen noch mal bereden und, ich denke, dann sind wir uns auch wieder einig.
Die Bekämpfung von Extremismus braucht einen langen Atem. Wer in der Öffentlichkeit den Eindruck zu erwecken versucht, als gäbe es Konzepte, als gäbe es Mittel und Möglichkeiten, mit denen sich der extremistische Spuk binnen weniger Wochen den Garaus machen lässt,
und diese Landesregierung würde es nur nicht tun, würde es nicht anwenden, der täuscht ganz bewusst die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land. Das mache ich Ihnen zum Vorwurf, dass Sie das billigend in Kauf nehmen, den Eindruck zu erwecken, hier könnte man mit einem Zaubermittel Extremismus von der politischen Bühne verschwinden lassen. Worum es geht, haben wir, hat der Innenminister mehr als deutlich gemacht. Was wir brauchen ist Entschlossenheit im Kampf gegen Extremismus und Gewalt, aber auch das Vertrauen und die Zuversicht, dass Staat und Gesellschaft in der Lage sind, dem Spuk ein Ende zu bereiten. Kollege Pohl, wir sind auf einem guten Weg, wir werden die Anhörung machen, wir werden gemeinsam auch über Parteigrenzen hinweg mit denen, die bereit sind miteinander zu reden - wir haben das erlebt, das sind nicht alle -, natürlich auch Konzepte finden, um noch mehr in dieser Richtung miteinander als gesellschaftliche Aufgabe gegen Extremismus, insbesondere gegen Rechtsextremismus vorzugehen. Danke schön.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, der Landtag beschloss am 23. Februar 2000 den Gesetzentwurf der Landesregierung an den Innenausschuss zu überweisen. Dieser hat sich in seiner 6. Sitzung am 9. März 2000, in seiner 7. Sitzung am 23. März 2000 und in seiner 9. Sitzung am 11. Mai 2000 mit diesem Gesetzentwurf befasst. Zuvor verlief das Verfahren genau so, wie es vom Thüringer Verfassungsgerichtshof anerkannt und auch ausdrücklich für gut geheißen wurde. Es fand eine mündliche Anhörung von Vertretern der von den Neugliederungsmaßnahmen betroffenen Gebietskörperschaften und weiteren Interessenvertretern in öffentlicher Sitzung am 23. März 2000 statt. Den auch von den Neugliederungsmaßnahmen betroffenen Gebietskörperschaften und den Einwohnern der Gemeinde Beuren hat der Innenausschuss Gelegenheit gegeben, im Rahmen einer schriftlichen Anhörung zu dem Gesetzentwurf Stellung zu nehmen. Es gab keinen einzigen Widerspruch zu dem Gesetzentwurf. Auch der Innenausschuss hat die Beschlussempfehlung einstimmig gegeben und dem Gesetzentwurf zugestimmt, so dass ich im Namen des Innenausschusses um Zustimmung zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 3/332 bitten darf.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, verehrte Kollegin Sedlacik, nicht weil Sie es gewünscht haben, sondern weil es mich tatsächlich drängt, habe ich noch einmal um das Wort gebeten. Denn das Bild, das Sie am Anfang Ihrer Ausführungen hier über Thüringer Wohnungswirtschaft und über den Zustand der Thüringer Wohnungen und den städtebaulichen Zustand unserer Städte gezeichnet haben, das hat mit diesem Land nichts, aber auch gar nichts zu tun.
Ich kann Sie nur auffordern in Abwandlung eines Spruches, den ich in den letzten Wochen hier in Erfurt immer wieder an allen Masten gesehen habe: "Augen auf! Thüringen und seine Städte können sich sehen lassen."
Sie sollten das, auch wenn es vielleicht von einem anderen, von Ihrem politischen Gegner kommt, beherzigen, denn Wahrheit bleibt Wahrheit, egal von wem sie kommt.
Ich denke, dass wir - und das ist mehrfach erwähnt worden, auch vom Kollegen Wetzel - in Thüringen einige gute Ergebnisse vorweisen können, die auch für Deutschland insgesamt, insbesondere aber für die neuen Bundesländer, Richtungen vorgeben. Viele der Kolleginnen und Kollegen hier im hohen Hause konnten sich überzeugen, dass beispielsweise in der Stadt Leinefelde die Förderpolitik des Freistaats und auch der Einsatz der Mittel so effektiv wie nur möglich stattgefunden hat. Eine Stadt, die ihren Zustand, ihr Verkrüppeltsein nicht ihrer eigenen Entscheidung und der kommunalpolitisch Verantwortlichen verdankt, sondern der Planwirtschaft, die aus einem Dorf, aus einem Marktflecken mit nicht einmal 3.000 Einwohnern, in monostruktureller Entwicklung eine Stadt von 16.000 Einwohnern mit Platte und allem was dazugehört gezaubert hat und die notwendige Infrastruktur, um Lebensqualität dort für Bür
gerinnen und Bürger zu geben, vergessen hat. Das war eine reine Schlafstadt. Dort trafen sich Eheleute irgendwann mal zwischen dem Schichtwechsel. Der Mann ging zur Nachtschicht und die Frau kam von ihrer Schicht. Alles Weitere war dort nicht relevant für Bürger. Die Sorge um den Menschen und für den Menschen - das erinnert mich fatal an das, was Sie heute hier zelebriert haben. Sie schwingen sich zum Anwalt der Wohnungswirtschaft auf, die gar nicht um Ihre Anwaltschaft gebeten hat, die sich bei dem, was der Freistaat Thüringen für sie bisher getan hat, doch sehr wohl fühlt. Sie sollten die Unternehmen fragen, Sie sollten den Verband der Wohnungswirtschaft fragen. Von dort höre ich keine Klagen. Also hier wird jemand in Mandantschaft genommen, der sich - könnte er hier in diesem Raum das Wort ergreifen - doch dessen verwahren würde.
Leinefelde beispielsweise hat den Bauherrenpreis erhalten. Kriterien sind hier hohe Qualität, tragbare Kosten, Modernisierung, Grundsanierung, Wohnumfeldsanierung. Der Bauherrenpreis ist ja nicht irgendetwas. Der Bauherrenpreis ist ausgelobt vom Verband der Wohnungswirtschaft, vom Architektenverband, vom Deutschen Städtetag und ein sehr begehrter Preis. Dort eingereicht für das Jahr 1999: 171 Projekte für 3.100 Wohnungseinheiten. Lediglich zehn Projekte wurden mit dem Preis bedacht - einer davon in Leinefelde. Die CDU-Fraktion konnte sich überzeugen, wie eine Stadt, die durch Planwirtschaft vollkommen versaut worden ist, wieder liebenswert gemacht worden ist, wie dort Heimat für Bürger entstanden ist - ohne Ihre Anwaltschaft und mit Hilfe dieser Landesregierung.
Wenn es eine Erfolgsstory im Freistaat Thüringen gibt, dann ist es die Erfolgsstory im Wohnungsbau, in der Städtebauförderung, in der Entwicklung unserer Städte und Gemeinden. Also noch einmal: "Augen auf! Thüringen kann sich sehen lassen."
Ich glaube nicht, Frau Präsidentin, dass ich einer der Abgeordneten bin, der wegen seiner Schmalheit zu übersehen ist.
Ich bin gleich zu Beginn des Beitrags des Kollegen Dittes an das Mikrofon gegangen und habe mich ordnungsgemäß gemeldet, um eine Zwischenfrage zu stellen.
Zur Gewaltfreiheit und zur Friedensliebe unseres Kollegen Dittes nur so viel, ich wollte Sie fragen, ob es denn der Wahrheit entspricht, dass bei Konsensgesprächen im Vorfeld der Demonstration in Gera, als Sie aufgefordert wurden, als einer der Anmelder der Demonstration dafür zu sorgen, Gewaltaufrufe einiger linker Gruppen im Internet doch zurückzuziehen, Sie sich geweigert haben, darauf hinzuwirken und daraufhin von der Seite Ihrer Demonstration zu offener Gewalt im Internet aufgefordert worden ist.