Barbara Bechmann
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Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Kollegen, liebe Gäste, der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Umsetzung der Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen
im Binnenmarkt wurde in erster Beratung am 20. März 2009 in der 104. Sitzung des Plenums beraten. Er wurde dann an die Ausschüsse für Wirtschaft, Technologie und Arbeit und für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten überwiesen. Die Federführung oblag dem Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit.
Im Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit wurde der Gesetzentwurf dreimal, nämlich in seiner 50. Sitzung am 20. März, in der 52. Sitzung am 15. Mai und in der 53. Sitzung am 29. Mai dieses Jahres, beraten. In der Sitzung am 20. März wurde beschlossen, eine Anhörung in öffentlicher Sitzung mit den maßgeblich von der Gesetzesänderung betroffenen Interessenvertretungen durchzuführen. Gehört wurden außer den kommunalen Spitzenverbänden unter anderem die Kammern des Handwerks, der Industrie, der Architekten, der Tierärzte, Rechtsanwälte und Steuerberater sowie die Vertretungen der Bauindustrie und der DGB Thüringen.
Da im Verlauf der Ausschussberatung bekannt wurde, dass der Bund weitere Gesetzesänderungen beabsichtigt, wurde es notwendig, weitere Themenkomplexe zum Gegenstand der Anhörung zu machen. Dieses betraf vor allem das Verfahren der von der EU geforderten einheitlichen Stelle sowie die mögliche Ausweitung von deren Zuständigkeit auf von der Dienstleistungsrichtlinie nicht primär betroffene Verfahren. Im Vorfeld der Anhörung wurden Stellungnahmen der am Verfahren beteiligten Verbände und Interessenvertretungen eingeholt. Diese wurden allen Beteiligten, insbesondere den kommunalen Spitzenverbänden, zur Verfügung gestellt. Im Ergebnis waren alle später vom Ausschuss empfohlenen Änderungen bereits Gegenstand der Anhörung.
Schwerpunkte der Anhörung am 15. Mai waren dann die Prozesssicherheit bei der Antragsabwicklung im elektronischen Verfahren, die Kostenerstattung für Einrichtung und Betrieb einer Kommunikationsplattform, die von der EU vorgegebene Genehmigungsfiktion, der Umfang der von der einheitlichen Stelle zur Verfügung gestellten Informationen, das Verfahren zur Zulassung ausländischer Tierärzte, die Verortung des von der EU geforderten einheitlichen Ansprechpartners bzw. der einheitlichen Stelle sowie die mögliche Erweiterung der Zuständigkeit der einheitlichen Stelle auf andere, nicht von der EUDienstleistungsrichtlinie erfasste Fachbereiche. Die Anhörung ergab, dass zwischen den Vertretern der kommunalen Spitzenverbände Uneinigkeit darüber bestand, welches Modell zur Verortung der einheitlichen Stelle gewählt werden sollte: das Allkammermodell, bei dem die einheitliche Stelle bei den Berufskammern angesiedelt wird, oder das Kommunalmodell, das die einheitliche Stelle bei den Kommunen lokalisiert. Insgesamt ergab sich aus dem
Gehörten, dass mehrheitlich das Allkammermodell favorisiert wurde.
Im weiteren Verlauf der Beratung wurde der Ihnen jetzt vorliegende Gesetzentwurf erarbeitet. Hier sind die von den Interessenvertretern eingebrachten Vorstellungen berücksichtigt worden. Das nun von der Landesregierung vorgelegte Gesetz beinhaltet die notwendigen Anpassungen an die Vorgaben der Richtlinie 2006/123/EG. Eine gemeinsam zwischen Bund und Ländern erarbeitete Grundlage wahrt den Gleichklang der Verwaltungsverfahrensgesetze des Bundes und der Länder. Sie stellt die Basis für den Gesetzentwurf dar, der einheitlich umgesetzt werden soll. Das „Verfahren über die einheitliche Stelle“ wird als neues Verfahrensmodell eingeführt. Des Weiteren werden Regelungen über eine Genehmigungsfiktion getroffen. Beides ist von der Europäischen Richtlinie vorgegeben. Weiterhin wurden Vorschläge der Kammern zu Kostenerstattung und Gebührenfestsetzung aufgegriffen, die Tierärzte in das Verfahren vor der einheitlichen Stelle einbezogen und die einheitliche Stelle in der eigenverantwortlichen Gestaltung ihrer Abläufe gestärkt.
In seiner Sitzung am 29. Mai 2009 hat der Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit die Annahme durch das Parlament empfohlen. Der mitberatende Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten hat den Gesetzentwurf in seiner 60. Sitzung am 3. Juni 2009 beraten und ist der Annahmeempfehlung des federführenden Ausschusses in Vorlage 4/2831 gefolgt.
Ich danke Ihnen und bitte um Ihre Zustimmung einschließlich einer redaktionellen Ermächtigung.