Günter Grüner

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Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, gestatten Sie mir, dass ich als einziger männlicher Abgeordneter im Gleichstellungsausschuss zu diesem wichtigen Thema Stellung nehme. Das Thema „Frauenhäuser“ ist nicht nur ein Frauenthema, denn gegen häusliche Gewalt anzugehen, ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe,
sei es, dass Menschen von häuslicher Gewalt direkt betroffen sind oder als Zeugen tätliche Auseinandersetzungen miterleben. Die schrecklichen Geschehnisse tragen sie mitunter lebenslang mit sich. Häusliche Gewalt verstößt gegen die Menschenwürde, gegen die körperliche und seelische Unversehrtheit und ist somit ein Straftatbestand, der konsequent geahndet werden muss.
Ich nenne die Bestimmungen des Gewaltschutzgesetzes, die eine Wegweisung der Täter statt eines Auszugs der Opfer aus der Wohnung vorsehen. Ich nenne weiter die Entspannung auf dem Wohnungsmarkt. Hierüber haben wir in diesem Hohen Haus schon mehrfach diskutiert. Es handelt sich hier um einen strukturellen Wandel. Über die Bereitstellung von Unterkunftsmöglichkeiten hinaus rücken damit für die betroffenen Frauen andere Maßnahmen in den Vordergrund. Dazu zählen insbesondere die Intervention im akuten Krisenfall und die ambulante Beratung, Begleitung und Unterstützung von Opfern häuslicher Gewalt. Entgegen aller Bedenken hat das seit fast 12 Monaten bestehende Frauenhausnetz mit nunmehr 16 Frauenhäusern seinen Praxistest bestanden. Es hat sich als bedarfsgerecht erwiesen. Die Einrichtungen sind für betroffene Frauen nach wie vor gut erreichbar.
Im Verlauf dieses Strukturwandels und im Nachgang der Umsetzung des Thüringer Chancengleichheitsfördergesetzes Artikel 2 hat sich gezeigt, dass hier vor allem und mehr denn je die Kommunen gefordert sind. Deshalb wiederhole ich: Es handelt sich bei den vorzuhaltenden Strukturen in erster Linie um eine kommunale Pflichtaufgabe, darin sind sich alle Experten einig. Es ist deshalb notwendig, dass sich die Kommunen als örtliche Träger der Sozialhilfe dieser Aufgabe deutlich stärker zuwenden und ihren Beitrag leisten. Das entspricht dem allgemein anerkannten Grundsatz der Subsidiarität. Inhaltlich hat sich gezeigt, wie wichtig es ist, den Schutz vor häuslicher Gewalt vor Ort zu verankern. Das betrifft die örtliche Sozialplanung ebenso wie die Einbringung in regionale Netzwerke. Untrennbar damit verbunden ist auch das finanzielle Engagement der kommunalen Seite. Ich begrüße deshalb ausdrücklich, dass sich in den letzten Wochen und Monaten aufseiten der kommunalen Spitzenverbände ein sehr differenzierter Meinungsbildungsprozess vollzogen hat, insbesondere seitens des Thüringischen Landkreis-tags. Ich hoffe, dass dieser Prozess nachhaltig und für die Zukunft verbindlich zur Sicherung bedarfsgerechter Strukturen beigetragen hat.
Die CDU-Fraktion wird die Landesregierung tatkräftig dabei unterstützen, häuslicher Gewalt auch künftig konsequent entgegenzutreten. Wir werden die inhaltliche und finanzielle Verantwortung gemeinsam tragen. Das beinhaltet auch die Beteiligung an einer angemessenen Finanzierung bedarfs- und qualitätsgerechter Strukturen. Deshalb begrüße ich die Rechtsverordnung des Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit ausdrücklich, die für das Jahr 2007 eine pauschalierte Förderung in Höhe von 2.800 € pro vorhandenem Frauenhausplatz sichert. In dieser Zeit werden wir die Planung weiter vorantreiben,
gemeinsam mit den Kommunen und Trägern der Frauenhäuser, der Frauenzentren und den kommunalen Gleichstellungsbeauftragten. Dazu gehört insbesondere die Weiterentwicklung der akuten Krisenintervention. Sie soll interdisziplinär und damit konzentriert werden. Wir müssen sie mit allen anderen Aufgaben stärker vernetzen. Das betrifft auch die Gewaltkonfliktberatung.
Was sind die wichtigsten aktuellen Aufgaben? In allererster Linie kommt es jetzt darauf an, über die kommunale Seite die Gesamtfinanzierung der Frauenhäuser zu sichern. In diesem Zusammenhang sind neben den Kommunen als örtliche Sozialhilfeträger auch die kommunalen Gleichstellungsbeauftragten in der Pflicht.
Nach dem Thüringer Gleichstellungsgesetz fällt diese Aufgabe in deren Zuständigkeit - § 20 Thüringer Gleichstellungsgesetz. Die Absicht des Landes zur Umstellung der Frauenhausfinanzierung ist seit über einem Jahr bekannt. Ich erwarte deshalb ein zügiges Handeln im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, es bleibt dabei: Häusliche Gewalt ist keine Privatangelegenheit. Ihre Bekämpfung geht uns alle an,
das Land, die Kommunen, die Verbände und Vereine und selbstverständlich die Bürgerinnen und Bürger. Deshalb richte ich heute einen Appell vor allem an die Kommunen, aber auch an Sie, liebe Kollegen: Ziehen wir alle an einem Strang, damit häusliche Gewalt effektiv und nachhaltig bekämpft werden kann. Ich danke Ihnen.