Ralf Bornkessel

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Vielen Dank. Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, sehr geehrte Gäste, ich werde den umfangreichen Wortmeldungen der Vorredner nicht folgen und auf sehr knapper Basis das Notwendige zu dieser späten Zeit noch einmal erwähnen.
Frau Doht, zu Ihnen noch einmal: Es gab umfangreiche Abstimmungsprozesse zu unserem Änderungsantrag mit der Verwaltung, deswegen war er relativ spät erst vorgelegt worden. Ihr Änderungsantrag kam übrigens auch als Tischvorlage. Wir hatten im Vorfeld keine Zeit, dazu im Ausschuss zu sprechen.
Ich will noch einmal ganz kurz - und die Themen kommen noch - die katasteramtliche Gebäudeeinmessung erklären. Die katasteramtliche Gebäudeeinmessung dokumentiert zwei Dinge, einmal die Eckpunkte des Gebäudes und die Grenze, das ist die entscheidende Aussage, das ist der Aufwand, der bei den Gebäudeeinmessungen dahinter steckt und deswegen auch den Kostenaufwand verursacht. Wir müssen die Grenze, die das Gebäude unmittelbar berührt, aufmessen und auch eine Vermaßung entsprechend dokumentieren. Das muss man doch wissen.
Am Ende.
Ich komme auch noch einmal zu Ihnen, Herr Buse. Die Gebäudeeinmessung besteht seit 1991, das ist erwähnt worden. Sie bestand auch vorher schon; in der sogenannten Liegenschaftsmessungsordnung der DDR war sie als Rechtsgrundlage niedergeschrieben, als Pflicht, auch da schon ist es nicht gemacht worden. Es ist, wie erwähnt, auch 1991 rechtliche Pflicht, aber es ist nicht durchgesetzt worden. Das mag man betrachten, wie man will, Fakt ist jedenfalls, dass wir eine gewisse Anzahl Gebäude in der Liegenschaftskatasterkarte nicht nachgewiesen haben und - wie der Ministerpräsident deutlich gemacht hat -, dass im Jahre 2009 die ALK, die automatisierte Liegenschaftskarte, die eine, sage ich mal, Übernahme der alten analogen Papierkarte in die Computerdokumentation ist, vollständig sein soll. Die Vollständigkeit ist nicht gegeben, deswegen hat im Jahre 2007 die Finanzministerin entsprechende Mittel bereitgestellt, es wurde eine Befliegung gemacht und jetzt haben wir ein Ergebnis oder wir sind im Ergebnis so weit, dass wir jetzt Gebäude als Dachformen dokumentieren. Wir haben im Luftbild die Dachformen ermitteln können und haben dort ein entsprechendes Rückmaß mathematisch gesetzt und haben etwa die Umrisse des Gebäudes. Diese Gebäudestrukturen wollen wir jetzt als topographische Information in die Katasterkarte übernehmen, dass die Vollständigkeit gesichert ist, und das ist die entscheidende Aus-sage. Nächstes Jahr haben wir eine vollständige Katasterkarte, die aber sehr umfangreich noch nachzuarbeiten ist.
Jetzt komme ich einmal ganz kurz zum Herrn Kalich - es dauert doch länger als zwei Minuten. Herr Kalich, bei Ihnen habe ich mir aufgeschrieben: Kalich und Buse ehrenamtliche Geometer, das war so der Begriff, der früher einmal in meinem Berufsverband meinen Beruf abgebildet hat. Nach den vielen Presseerklärungen - Sie hatten es zitiert -, teilweise ein Trauerspiel. Teilweise dokumentieren Sie aber auch Zustände richtig, aber nicht ganz klar. 17 Jahre nach der Wiedervereinigung haben wir heute ein DDRKataster übernommen und wesentlich weiter entwickelt. Also wir haben unglaublich viel geschafft, und das zu diffamieren nach Ihren Redemeldungen, hat mich doch etwas getroffen. Die ALK, das, was wir jetzt im Zuge der Bearbeitung festgestellt haben, zeigt uns, dass wir noch Nacharbeitungsprozesse haben werden. Das wird noch ein paar Jahre dauern,
da werden auch noch Mittel in die Hand zu nehmen sein. Aber am Ende des Prozesses haben wir ein Kataster wie beispielsweise die Freie und Hansestadt Hamburg, die ein Koordinatenkataster hat in einer perfekten Art, aber die hatten jahrzehntelang Zeit, also mehr Zeit als wir. Ich will deswegen auch nicht sehr lange auf die Einzelheiten eingehen. Mein Berufsverband ist Steuerzahler und Arbeitgeber. Ihn so zu diffamieren mit Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, das haben wir nicht verdient und das muss ich auch deutlich machen, das weise ich von mir. Das ist tief unter der Gürtellinie. So, den Rest lasse ich weg.
Herr Buse, noch zu Ihnen. Es gibt noch einen Leserbrief, den muss ich noch einmal zitieren, der beinhaltet sehr trefflich die Kommentierung der Äußerungen von Ihnen. „Populismus auf niedrigem Niveau. Es ist immer wieder schön (oder eigentlich nicht so schön) zu lesen, wenn sich Politiker zu Dingen äußern, von denen sie keine Ahnung haben oder sachgemäß noch nicht haben können.“ Am Ende des Leserbeitrags - das ist ein Vermesser, der nicht ÖbVI ist, wie gesagt, ich kannte den Mann gar nicht -: „Das ist Populismus auf niedrigstem Niveau und außer Fachleuten durchschaut niemand diese Argumentation.“ Das ist das Ärgerliche. Der Kollege hat das sehr deutlich gemacht. Herr Buse, bitte.
Entschuldigung, in der Euphorie habe ich jetzt eigentlich den Änderungsantrag vergessen. Im Änderungsantrag haben wir eigentlich...
Ich kenne die nicht. Ich muss auch sagen, ich kommentiere jetzt nicht die Stellungnahme. Nein, das lassen wir jetzt weg. Herr Buse, ich habe die Presseerklärung nicht gelesen, muss ich zu meiner Schande gestehen. Ich kenne sie nicht, wirklich nicht, weder das Datum noch den Inhalt.
Frau Präsidentin, ich danke vielmals.
Ich will noch zwei Worte zur Abmarkung verlieren. Frau Doht, es ist richtig, wir wollen das Abmarkungsrecht in die Hände der Grundstückseigentümer geben. Die sollen entscheiden, lassen sie abmarken oder nicht. Das ist auch eine Übertragung der Entscheidungskompetenz, bisher hatten wir eine Abmarkungspflicht.
Zurück zum Änderungsantrag - Kollegen, ich möchte gern fertig werden. Zurück zum Änderungsantrag: Wir haben eigentlich, vorhin wurde es erwähnt, noch mal eine klarstellende Bemerkung, in Artikel 1 Abs. 2 des § 11 wurde gesagt: Liegenschaften sind Flurstücke und Gebäude. Das heißt, Sie haben vorhin die Grundbuchverordnung zitiert, richtig, das Liegen
schaftskataster dokumentiert Flurstücke und Gebäude, deswegen diese Klarstellung. Und in Satz 2 haben wir eine Differenzierung vorgenommen. Der erste Teil: Der Nachweis des Flurstücks mit der erforderlichen Genauigkeit kann durch eine Sonderung erfolgen. Im Hinblick auf die sogenannte ungetrennten Hofräume im preußischen Kataster sind die Ortslagen nicht vermessen worden und sind jetzt zu dokumentieren. Das ist - Kollegen, Sie müssen zuhören, damit eventuell hinterher Klarheit ist - jetzt geplant durch eine Maßnahme der Nutzung der Luftbildinformationen, damit das Kataster in diesen ungetrennten Hofräumen erstmals kostenfrei aufgestellt werden kann. Das ist eine Aufgabe des Landesamts in den nächsten Monaten und Jahren. Was die Aktualität des Gebäudebestandes betrifft, werden die beflogenen Gebäudeinformationen jetzt auf topographischer Folie dokumentiert. Das Gebäudeeinmessungsproblem ist damit, was die Vollständigkeit betrifft, erledigt.
Mit Freuden, Frau Doht.
Ja, Frau Doht, das ist jetzt Schicksal gewesen in der zeitlichen Abfolge, das ließ sich nicht optimieren. Sie haben recht, das wäre günstiger gewesen.
Herr Höhn, ich bitte darum.
Herr Höhn, ich versuche mit einfachen Worten zu antworten. Die Bedenken kenne ich, das ist richtig, was Sie anfragen. Aber wir dokumentieren den Gebäudebestand aus der Befliegung nur in einer topographischen Folie. Wir sehen das Gebäude, aber wir haben keinerlei Grenzbezug. Den bekommen Sie nur über die amtliche Gebäudevermessung. Das habe ich Ihnen eben doch erklärt. Da messen wir den Grenzverlauf mit auf, um die Vermarkung zur Grenze hin zu bekommen. Wir verschlimmbessern dann das Kataster nicht, wir vervollständigen es. Aber wir verbessern es in dieser Phase mit der Übernahme der Gebäude aus dem Überfliegen nicht, das ist richtig, weil ich die Grenze nicht habe. Weitere Fragen, Frau Präsidentin?