Jürgen Reinholz

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Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Fraktion Alternative für Deutschland versucht mit ihrem Antrag, weltpolitische Themen in den Thüringer Landtag zu holen. Anders kann man die Aufforderung in II Ihres Antrags nicht verstehen. Sie fordern die Landesregierung auf, die Bundesregierung zu ersuchen, dass sie auf eine sofortige Beendigung der Russlandsanktionen auf EU-Ebene hinwirkt – wohlgemerkt auf EU-Ebene. Die Thüringer AfD-Fraktion will aus dem Thüringer Landtag heraus Außenpolitik auf allerhöchster Ebene betreiben.
Diesen Wunsch wird die CDU-Fraktion nicht mittragen, da die Bundesregierung die verhängten Sanktionen gegen Russland an die erfolgreiche Umsetzung des Minsker Abkommens knüpft, an dem, wie Sie alle wissen, die Bundesregierung ganz entschieden mitgewirkt hat.
Zudem sollen die Sanktionsmaßnahmen im Januar 2016, wie Sie offensichtlich nicht wissen, noch
einmal auf den Prüfstand gestellt werden. Danach soll entschieden werden, ob es einer Beibehaltung der wirtschaftlichen Sanktionen bedarf.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, welche Auswirkungen haben die Exporte tatsächlich auf die Thüringer Wirtschaft? Die Sanktionsmaßnahmen haben in Thüringen dazu geführt, dass die Exporte in die Russische Föderation – und das ist richtig – im ersten Halbjahr 2015 um ein Drittel zurückgegangen sind. Anders ausgedrückt hat der Freistaat nur noch Waren im Wert von 113 Millionen Euro nach Russland exportiert.
Die Thüringer Landwirtschaft ist dabei besonders von den Sanktionsmaßnahmen der russischen Seite betroffen. Sie haben die Lebensmittelimporte aus der EU sehr stark eingeschränkt, die EU hat aber kein Exportverbot von Lebensmitteln nach Russland verhängt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, eine relativ nüchterne Betrachtung der Zahlen spiegelt sehr schnell wider, dass der russische Markt für die Thüringer Exportwirtschaft sehr viel weniger Bedeutung hat, als der europäische Markt an sich. So wurden allein im Jahr 2013 Waren nach Ungarn exportiert, deren Wert rund doppelt so hoch war wie die Exporte in die Russische Föderation. Oder die Ausfuhren der Ernährungswirtschaft nach Frankreich hatten das mehr als zehnfache Volumen in Euro gemessen als die Waren, die in die Russische Föderation ausgeführt wurden.
Aus diesen Beispielen, meine Damen und Herren, wird sehr schnell ersichtlich, dass die Sanktionen zwar die Thüringer Wirtschaft treffen – das ist unstrittig –, aber in der Gesamtbetrachtung einen relativ geringen Stellenwert einnehmen. Die IHK Erfurt hat erst letzten Monat berichtet, dass durch die Sanktionen gegen und von Russland in Thüringen kaum Arbeitsplätze bedroht sind – wenn, dann überhaupt nur im Einzelfall. Die IHK Südthüringen gibt sogar zu bedenken, dass die EU-Sanktionen nicht alleinige Ursache für den Handelsrückgang mit der Russischen Föderation sind, sondern auch der schwache Außenwert des Rubels sowie der geringe Ölpreis.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die CDUFraktion sieht deshalb keinen dringenden Handlungsbedarf, dass die Sanktionen unverzüglich aufgehoben werden sollten, sondern wir sollten die Ergebnisse im Januar 2016 abwarten. Herzlichen Dank, meine Damen und Herren.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich berichte über den Verlauf
und das Ergebnis der Beratungen des Haushaltsund Finanzausschusses zum Landeshaushalt 2015. Der Gesetzentwurf der Landesregierung des Thüringer Haushaltsgesetzes 2015 in Drucksache 6/513 wurde vom Landtag in seiner 13. Sitzung am 30. April 2015 erstmals beraten und an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen. Im April hatte die Landesregierung des Weiteren als Beratungsunterlage zum Haushaltsentwurf sowohl den Mittelfristigen Finanzplan für die Jahre 2014 bis 2018 für den Freistaat Thüringen – Drucksache 6/514 – als auch den Bericht über den Stand und die voraussichtliche Entwicklung der Finanzwirtschaft des Landes – Drucksache 6/515 – zugeleitet. Zu den beiden Unterrichtungen fand ebenfalls in der 13. Sitzung am 30. April die Beratung im Landtag statt. Die Ausschussberatungen erfolgten auch in diesem Jahr im Rahmen eines zuvor beschlossenen Terminplans, in dem auch die Fristen für die verfassungsrechtlich vorgesehene Anhörung der kommunalen Spitzenverbände berücksichtigt waren. Diesen Terminplan beschloss der Haushalts- und Finanzausschuss, weil von vornherein ein Zeitproblem absehbar war, vorausschauend bereits in seiner 3. Sitzung am 20. Februar 2015, also noch weit vor der Überweisung der Beratungsgegenstände durch das Plenum. Die kommunalen Spitzenverbände wurden sodann mit Schreiben vom 25. Februar über diesen Zeitplan in Kenntnis gesetzt und gebeten, etwaige Bedenken im Hinblick auf ihr verfassungsrechtliches Anhörungsrecht vorzubringen. Derartige Bedenken wurden nicht vorgebracht. Vielmehr waren die kommunalen Spitzenverbände von Anfang an zu größtmöglicher Kooperation bereit, wofür ich Ihnen im Namen des Haushalts- und Finanzausschusses auch ausdrücklich danken möchte.
Die sechs Beratungssitzungen des Haushalts- und Finanzausschusses fanden im Zeitraum zwischen dem 7. Mai 2015 und dem 12. Juni 2015 statt. Nach einer Grundsatzaussprache zu Beginn wurden ausführliche Beratungen zu den Einzelplänen des Haushalts sowie zum Mittelfristigen Finanzplan und zum Finanzbericht durchgeführt. Auf entsprechende Nachfragen der Abgeordneten lieferte die Landesregierung zu zahlreichen Einzeltiteln ergänzende Zuarbeiten. Für diese zusätzlichen Ausführungen, die teilweise unter enger Fristsetzung erfolgten, möchte ich der Landesregierung bereits an dieser Stelle ausdrücklich danken.
Gleichwohl war es der Landesregierung nicht in allen Fällen möglich, ihre Zusagen fristgerecht einzuhalten, was wiederum dazu führte, dass Änderungsanträge erst später als ursprünglich geplant eingereicht werden konnten. Dies hatte insbesondere zur Folge, dass eine zweite mündliche Anhörung der kommunalen Spitzenverbände erforderlich
wurde. Dankenswerterweise waren diese zudem bereit, noch bis Dienstag, den 16. Juni, schriftliche Stellungnahmen nachzureichen. Diese Zuschrift trägt die Nummer 6/111 und liegt allen Mitgliedern des Landtags vor.
Bereits aus diesem kurzen Abriss des Verfahrensgangs lässt sich erahnen, dass in der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit die Beratungen mit der nötigen Sorgfalt und Intensität nur dank der Kooperationsbereitschaft aller Beteiligten und einer sehr konstruktiven und sachorientierten Zusammenarbeit innerhalb des Haushalts- und Finanzausschusses erfolgreich geführt und zum Abschluss gebracht werden konnten.
Insofern hat sich die bei den vorhergehenden Haushaltsberatungen, als mein Kollege Mike Huster dem Haushalts- und Finanzausschuss vorsaß, herrschende positive Atmosphäre bewahren und auch fortführen lassen. Für diese gute sachliche Zusammenarbeit möchte ich bereits an dieser Stelle allen Kolleginnen und Kollegen im Haushaltsund Finanzausschuss danken, insbesondere den haushaltspolitischen Sprechern der Fraktionen, namentlich außer dem bereits genannten Herrn Mike Huster dem Abgeordneten Maik Kowalleck, Dr. Werner Pidde, der in den Zeiten des Bahnstreiks dankenswerterweise bei Bedarf jederzeit bereit war, den Vorsitz im Ausschuss kurzfristig zu übernehmen, sowie Olaf Kießling und Dirk Adams.
Aber, sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte mir an dieser Stelle nicht zuletzt im Hinblick auf die bald anstehenden Beratungen über den Doppelhaushalt 2016/2017 auch den Hinweis erlauben, dass das durchlaufene Beratungsverfahren, über das ich Ihnen heute berichte, als Sonderfall angesehen werden muss und daher für künftige Fälle nicht beispielgebend sein kann und auch nicht sein darf.
Der Budgethoheit des Parlaments als einer seiner verfassungsrechtlichen Kernkompetenzen und den verfassungsrechtlich verbürgten Anhörungsfristen und Anhörungsrechten der kommunalen Spitzenverbände muss auch durch die Ausgestaltung des Beratungsverfahrens in angemessenem Maße Rechnung getragen werden. Daher, meine Damen und Herren, möchte ich sagen: Ja, zügige, sachorientierte Haushaltsberatungen, aber nein unter unangemessenem zeitlichen Druck stehende Haushaltsberatungen.
Als wesentliches Beratungsergebnis möchte ich Ihnen zunächst die Rahmendaten des Thüringer Haushaltsgesetzes 2015 nennen. Mit den vorliegenden Beschlussempfehlungen wird Ihnen ein unverändertes Haushaltsvolumen von 9.272.336.800 Euro vorgeschlagen. Die im Haus
halts- und Finanzausschuss angenommenen Änderungsanträge bewirkten lediglich Umschichtungen im Haushalt, sodass das genannte Haushaltsvolumen der Beschlussempfehlung mit dem Haushaltsvolumen des Regierungsentwurfs in der Höhe identisch ist. Im Vergleich zu 2014 bedeutet dies einen Aufwuchs von knapp 319 Millionen Euro, gleichwohl kommt der vorgelegte Haushalt ohne Neuverschuldung aus. Zudem ist ein Schuldenabbau in Höhe von 26,5 Millionen Euro vorgesehen.
Als Novum bei den Haushaltsberatungen lagen bezüglich des Einzelplans 01 des Thüringer Landtags dem Haushalts- und Finanzausschuss sowohl ein Entwurf der Landesregierung als auch ein Voranschlag des Landtagspräsidenten gemäß § 29 Abs. 3 der Thüringer Landeshaushaltsordnung in Form eines kompletten Einzelplans vor.
Auch dem Einzelplan 11 des Thüringer Rechnungshofs war der Voranschlag des Rechnungshofs, soweit der nicht im Regierungsentwurf übernommen worden war, beigefügt. Der Haushalts- und Finanzausschuss kam für diese Fälle im Ergebnis überein, dass die betreffenden Einzelpläne von den jeweilig zuständigen Präsidenten im Ausschuss vertreten werden und die Beratungen voll inhaltlich unter Berücksichtigung der jeweiligen Voranschläge stattfinden sollen.
In der Grundsatzaussprache in der 6. Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses am 7. Mai 2015 legte die Landesregierung die Eckdaten ihres Gesetzentwurfs dar. Der Ministerpräsident führte grundlegend zum Haushalt aus, dass die Binnenproportionen und die Vorbereitungsarbeiten, die man bei dem Eckwerteverfahren zugrunde gelegt habe, auf dem Landeshaushaltsplan für das Jahr 2014 basierten. Der kalkulatorische Aufwuchs betrage 1,08 Prozent. Die Besonderheit habe darin bestanden, dass man Sonderfaktoren habe bewerten müssen, die schwer kalkulierbar seien. Das waren erstens die kaum zu beziffernden Kostensteigerungen wegen der stark ansteigenden und nur schwer zu prognostizierenden Flüchtlingszahlen; zweitens die für eine auskömmliche Ausgestaltung erforderlichen Mittel für den Heimkinderfonds; drittens das Thema freie Schulen und die sich diesbezüglich mit der Umstellung auf das Festbetragsmodell ergebenden Schwierigkeiten; viertens das Thema Fernwasser, bei dem es keine ewige Ausbaugarantie aus öffentlichen Kassen geben soll, und schließlich fünftens der Solidaritätszuschlag, um den die neuen Länder als Benachteiligungsausgleich kämpfen wollen, und die Neuregelung des Länderfinanzausgleichs.
Im Ergebnis ging der Ministerpräsident davon aus, dass die Landesregierung den finanzpolitischen Teil des Haushalts konsolidieren werde, dass man dabei auch einen Schuldenbewirtschaftungspfad und einen Schuldenabbaupfad mit einkalkuliert ha
be, und dass man mit den Steuermehraufwüchsen die genannten Sonderfaktoren mit abfinanzieren werde.
Im Folgenden möchte ich Ihnen einen kurzen Überblick über die Einzelpläne geben. In der Reihenfolge der Beratung im Ausschuss seien einige wesentliche Punkte ohne Anspruch auf Vollständigkeit genannt.
Vorab lässt sich allgemein feststellen, dass bei der Beratung der verschiedenen Einzelpläne einige Punkte immer wieder Thema waren, nämlich die mit der Neustrukturierung der Ressorts im Zuge des Regierungswechsels verbundenen Kosten und Veränderungen in den einzelnen Budgets und die Frage, ob angesichts der vorgesehenen Verabschiedung des Haushalts für das Jahr 2015 gegen Mitte des Jahres die veranschlagten Mittel überhaupt noch sachgerecht und in der bis zum Ende des Haushaltsjahrs verbleibenden Zeit verausgabt werden können.
Einen weiteren wichtigen Punkt, der sich durch die Beratungen des Haushalts- und Finanzausschusses zog, stellte die finanzielle Situation der Kommunen dar. Der Einzelplan 03 des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales mit einem Ausgabevolumen in Höhe von 585,5 Millionen Euro ist vor allem durch die Ausgaben für den Polizeibereich geprägt. Nicht zuletzt die Geschehnisse am Wochenende vom 1. bis 3. Mai mit dem damit verbundenen massiven Polizeieinsatz haben die Bedeutung der Polizei für die Sicherheit der Bevölkerung und für die Gewährleistung der Demonstrationsfreiheit aufgezeigt. Auf den Polizeivollzug entfallen 6.338 Planstellen und damit ebenso viele wie im Jahr 2014. Der Abbaupfad für die Polizei wurde – wie im Koalitionsvertrag der Regierungsparteien vorgesehen – für das Jahr 2015 zunächst ausgesetzt. Außerdem soll der Beförderungsstau im Bereich der Polizei mit zusätzlichen rund 200 Stellenhebungen reduziert werden.
Das Digitalfunknetz für die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben stellt einen weiteren Schwerpunkt im Einzelplan 03 dar. Für diesen Bereich sind etwa 12,1 Millionen Euro eingestellt worden. In diesem Zusammenhang wurde im Haushalts- und Finanzausschuss auch die Notwendigkeit der Ausrüstung der Tunnelfeuerwehren entlang der neuen ICE-Strecke mit Digitalfunk erörtert.
Was den Kommunalen Finanzausgleich anbelangt, so ist die Zuständigkeit mit der Neustrukturierung der Landesregierung in das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales gewechselt. Die Finanzausgleichsmasse wird wie bisher im Einzelplan 17 veranschlagt. Erst ab dem Jahr 2016 soll der Kommunale Finanzausgleich strukturell angepasst werden.
Die Finanzausgleichsmasse für das Jahr 2015 ist gemäß dem in § 3 des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes verankerten Partnerschaftsgrundsatz, der eine gleichmäßige Entwicklung der Einnahmen von Land und Kommunen beinhaltet, auf rund 1,8 Milliarden Euro und damit um 14,23 Millionen Euro höher als im Jahr 2014 festgelegt. Die größte Einzelposition innerhalb der Finanzausgleichsmasse stellen die vom Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales bewirtschafteten Schlüsselzuweisungen dar. Die Gesamtschlüsselmasse ist gegenüber 2014 um rund 12 Millionen Euro gestiegen. Sie beträgt insgesamt rund 1,3 Milliarden Euro.
Daneben sind insbesondere noch der Mehrbelastungsausgleich und der Landesausgleichsstock zu nennen. So sind für den Mehrbelastungsausgleich 209,3 Millionen Euro veranschlagt. Von den insgesamt knapp 311 Millionen Euro für die Sonderlastenausgleiche entfallen rund 210 Millionen Euro auf den Bereich Kindertagesbetreuung und 100,6 Millionen Euro auf den Bereich Schulen und Schülerbeförderung.
Im Zusammenhang mit dem Kommunalen Finanzausgleich wurde auch die sogenannte kleine Revision nach § 3 Abs. 5 und 6 des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes thematisiert. Deren Ergebnis lag zum Zeitpunkt der Beratung über den Kommunalen Finanzausgleich in der 6. Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses am 7. Mai 2015 noch nicht vor, sondern wurde dem Haushalts- und Finanzausschuss erst am Abend des 28. Mai 2015 zunächst per E-Mail zugeleitet. Im Interesse einer zügigen Beratung sollten zukünftig solche gesetzlichen Evaluierungs- und Dokumentationspflichten auch als Informationspflichten gegenüber dem Parlament gehandhabt werden.
Das Ausgabebudget des Einzelplans 08 des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie steigt gegenüber dem IstStand des Jahres 2014 um 45,5 Millionen Euro, mithin um 9,5 Prozent auf 528,8 Millionen Euro. Von dieser Erhöhung entfallen circa 80 Prozent auf die Erhöhung bundesgesetzlicher Leistungen. Die Aufwüchse gegenüber 2014 resultieren unter anderem aus der Erhöhung der Opferrente, aus höheren Ausgaben für die Kosten der Unterkunft, der Grundsicherung nach SGB XII, höheren Ausgaben für Schutzimpfungen für Asylbewerber, aber auch aus der Steigerung der Kosten des Maßregelvollzugs in Thüringen. Die freiwilligen Leistungen erhöhen sich lediglich um 5,6 Millionen Euro auf ein Volumen von 26 Millionen Euro und machen damit nur knapp 5 Prozent des gesamten Ausgabenbudgets des Ministeriums aus.
Mit dem Einzelplan 09 des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz beabsichtigt die Landesregierung, bereits erste neue Schwerpunkte für Umwelt-, Energie- und Naturschutzpolitik
zu setzen. Gegenüber 2014 werden vor allem die Personalausgaben im Zuge der erfolgten Umstrukturierung des Geschäftsbereichs unter Einbeziehung des verabredeten Stellenabbaupfads zurückgehen. Für die Zukunft wird gleichwohl eine personelle Stärkung des Bereichs Naturschutz aufgrund einschlägiger Vorgaben der EU für erforderlich gehalten.
Die Sachausgaben im Jahr 2015 werden gegenüber 2014 nahezu unverändert bleiben. Wichtige neue Schwerpunkte beim Naturschutz sollen mit dem Natura-2000-Monitoring, dem Hochwasserschutz und der Stärkung der Arbeit der Thüringer Energie- und GreenTech-Agentur gesetzt werden.
Im Bereich der Energienutzung werden neue EUProgramme mit EFRE-Förderung beginnen. Der Freistaat soll an dieser Stelle seinen Anteil dazu beitragen, die Energiewende in Thüringen nicht nur zu flankieren, sondern auch deutliche Akzente zu setzen. Mit dem 1.000-Dächer-Solar-Programm sollen 2015 vor allem Genossenschaften unterstützt werden.
Aus aktuellem Anlass sei auf die Einstellung von Mitteln für die Fortschreibung des Managementplans für den Wolf hingewiesen, wodurch 25 im Hauptgewerbe tätige Schäfer in einem Umkreis von 30 Kilometern um den ehemaligen Truppenübungsplatz Ohrdruf durch eine Richtlinie Unterstützung für Präventionsmaßnahmen wie den Erwerb von Herdenschutzhunden oder Elektrozäunen erhalten können. Ich verweise hierzu auf die Diskussion in der Aktuellen Stunde vom gestrigen Tag.
Der Einzelplan 10 des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft ist inhaltlich geprägt durch die Neuorganisation der Landesregierung. So hat sich die Anzahl der Abteilungen von vier auf sechs erhöht. Im Haushaltsplan sind sieben Fachkapitel aus dem Geschäftsbereich des ehemaligen Ministeriums für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz umgesetzt worden. Personell ist das Ministerium mit zwei Fachabteilungen, sieben Landwirtschaftsämtern, drei Ämtern für Landentwicklung und Flurneuordnung, der Landesanstalt für Landwirtschaft und der Lehr- und Versuchsanstalt Gartenbau um insgesamt 1.143 Stellen, darunter 155 Stellen im Ministerium selbst, verstärkt worden. Das Stellenabbaukonzept für den Geschäftsbereich des Einzelplans 10, der einen Stellenplan von insgesamt 1.234 Stellen und Planstellen vorsieht, soll beibehalten werden, wenngleich es noch kein abschließendes Strukturkonzept gibt.
Mit der Wohnungsbauförderung will die Landesregierung die Nachhaltigkeit des Wohnungsbestands und die qualitative Anpassung des Wohnungsmarkts an die Erfordernisse des demografischen Wandels sowie des Klimaschutzes unter Berücksichtigung der städtebaulichen Belange sichern.
Die Städtebauförderung soll auf hohem Niveau entsprechend fortgesetzt werden. Maßnahmen von überregionaler Bedeutung, wie die Landesgartenschau oder das Reformationsjubiläum, sollen im erforderlichen Maße unterstützt und vorbereitet werden.
Für die Planung, den Neu-, Um- und Ausbau, vor allem aber für die Erhaltung sowie die Unterhaltung von Landesstraßen sind im Jahr 2015 117 Millionen Euro vorgesehen, rund 20 Millionen Euro weniger als der mögliche Bedarf, aber unter Berücksichtigung der in diesem Jahr noch realisierbaren Ausgaben, da Investitionen erfahrungsgemäß einen langen Planungs- und Ausschreibungsvorlauf benötigen.
Im Bereich der Landwirtschaft werden die Ausgaben im großen Umfang von der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ und dem Europäischen Landwirtschaftsfonds ELER bestimmt.
Was den Einzelplan 18 anbelangt, soll der Strategiewechsel vom Neubau hin zur Erhaltung weiter fortgeführt werden. Damit die Bauunterhaltungsmittel so effizient wie möglich eingesetzt werden können, werden sie ab diesem Jahr in Kapitel 18 25 zentralisiert.
Die einzige Ausnahme von dieser zentralisierten Herangehensweise bietet der Aus- und Neubau von Hochschulen. Hier wird wie in den Vorjahren 1 Million Euro direkt für die Hochschulen zur Umsetzung in Eigenregie zur Verfügung gestellt.
Als große Baumaßnahmen sind neben den Hochschulbaumaßnahmen insbesondere die Abfinanzierung der Neubauten für die Bereitschaftspolizei und das Landeskriminalamt in der Kranichfelder Straße in Erfurt, die Sanierung der Amtsgerichte in Mühlhausen und Rudolstadt sowie die Modernisierung der Berufsakademie in Gera, Schloss Tinz, hervorzuheben.
Die Zuschüsse an das Universitätsklinikum Jena zur Durchführung des zweiten Bauabschnitts und die Zuweisungen zum Bau der gemeinsamen Justizvollzugsanstalt mit Sachsen in Zwickau-Marienthal werden die Ausgaben des Einzelplans 18 in den nächsten Jahren erheblich dominieren.
Der Einzelplan 10 enthält unter anderem auch Mittel für Zuwendungen an Gemeinden in Form von Einzelprojektförderungen, namentlich in Höhe von 340.000 Euro für die Stadtentwicklung von Oberhof und 900.000 Euro für die Vorbereitung des Lutherjahres Eisenach mit den beispielhaften Einzelprojekten Zentraler Busbahnhof, Lutherplatz, Nikolaikirche und Predigerplatz. Für den Bau des Stadions in Jena ist eine Zuwendung in Höhe von 2 Millionen Euro veranschlagt.
Der Etat des Thüringer Landtags im Einzelplan 01 ist unter Berücksichtigung der notwendigen Haushaltskonsolidierung danach ausgerichtet, dass die Arbeits- und Funktionsfähigkeit des Parlaments, seiner Gremien, der Fraktionen und der einzelnen Abgeordneten gewahrt bleibt. Insofern ist tendenziell ein immer höheres Arbeitsaufkommen festzustellen, wie bereits der Vergleich zwischen der vierten und fünften Wahlperiode aufzeigt. So hat sich die Zahl der Plenarsitzungen von 112 auf 162 und somit um 44 Prozent, der Drucksachen von 5.500 auf 8.200 und somit um 49 Prozent, der Kleinen Anfragen von 2.900 auf 4.100 und somit um 41 Prozent und der Vorlagen von 2.900 auf 4.800 und somit um 67 Prozent erhöht. Bei der Sitzungszahl von Sondergremien sowie Untersuchungsausschüssen ist ein Anstieg von etwa 130 Prozent zu verzeichnen gewesen.
Auch ist festzustellen, dass die Arbeit des Parlaments und seiner Gremien zunehmend umfangreicher, intensiver und teilweise auch komplizierter wird. Die Fachausschüsse führen in zunehmendem Maße unter Einbeziehung eines tendenziell größer werdenden Kreises von Institutionen und Personen Anhörungen durch, nicht zuletzt weil Fragen des Europarechts ein immer stärkeres Gewicht erlangen. Dafür ist ein hoher Aufwand zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung durch die Landtagsverwaltung notwendig.
Dazu kommt eine stetig steigende Zahl von Veranstaltungen außerhalb der Gremiensitzungen. So wurden im Jahr 2012 im Landtag 213 Veranstaltungen durchgeführt, im Jahr 2013 bereits 391 und im Jahr 2014 394 Veranstaltungen. Um dieses Arbeitsaufkommen bewältigen zu können, muss in der Landtagsverwaltung das entsprechende Personal mit der nötigen technischen Ausstattung vorgehalten werden, wobei in diesem Zusammenhang zu berücksichtigen ist, dass der Landtag zur Bewältigung von Spitzenlasten nicht auf Mitarbeiter nachgeordneter Behörden zurückgreifen kann. Da das sich verstetigende Arbeits- und Mehraufkommen nicht mehr nachhaltig durch Aushilfskräfte zu bewältigen ist, sieht der Einzelplan 01 einen moderaten Stellenaufwuchs vor.
Wegen des Ausscheidens von Abgeordneten aus dem Landtag im Ergebnis der Landtagswahl 2014 waren entsprechende Mittel zu veranschlagen, um die für die ehemaligen Abgeordneten gesetzlich vorgesehenen Leistungen abdecken zu können.
Bei den Landesbeauftragten, das heißt bei dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, dem Landesbeauftragten zur Aufarbeitung der SED-Diktatur sowie dem Bürgerbeauftragten, deren Etats ebenfalls im Einzelplan 01 veranschlagt sind, ist ebenfalls ein erheblich höherer Personalbedarf zu konstatieren. Dies resultiert teils aus einer Ausweitung der Aufgaben
bereiche durch Gesetze, teils aus einer erhöhten Inanspruchnahme der Angebote der Beauftragten durch die Bürgerinnen und Bürger. Insbesondere die Ansätze der Mittel für den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit waren in diesem Zusammenhang Gegenstand der Erörterungen im Haushalts- und Finanzausschuss.
Im Einzelplan 02 der Thüringer Staatskanzlei widerspiegelt sich im Vergleich zu den vorausgegangenen Haushaltsjahren der Umstand, dass im Zuge des Regierungswechsels zum Aufgabenbereich der Staatskanzlei nun auch der Sachbereich Kultur, der auch die Angelegenheiten der Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften umfasst, hinzugekommen ist. Hierdurch ist es zu einer deutlichen Erweiterung des Stellenvolumens und damit insgesamt des Haushaltsvolumens gekommen. Bezüglich dieses Einzelplans wurden im Haushalts- und Finanzausschuss insbesondere die erhöhten Ausgaben für Dienstreisen und der Stellenpool zur Steigerung der europäischen Kompetenz ebenso wie die Mittel für die Veranstaltungen des Landes und des Bundes anlässlich des 70. Jahrestags der Befreiung der KZ Buchenwald und Mittelbau-Dora und die Zuschüsse an Grenzmuseen thematisiert.
Der Einzelplan 04 des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport, der Gesamtausgaben von 1,52 Milliarden Euro vorsieht, ist vor allem durch Personalausgaben geprägt. Jeder zweite Euro der Personalausgaben des Landes entfällt auf den Einzelplan 04. Mit 20.462 von 46.006 Planstellen und Stellen ist nahezu jede zweite Stelle des Landeshaushalts im Einzelplan 04 ausgebracht. Dabei handelt es sich überwiegend um Planstellen für Lehrerinnen und Lehrer. Mit Blick auf die Möglichkeiten zukünftiger Landeshaushalte hat die Landesregierung keine neuen Stellen für Lehrerinnen und Lehrer in den Haushaltsplan aufgenommen. Gleichwohl sollen 2015 im Rahmen der Stellenplanung 500 neue Lehrerinnen und Lehrer eingestellt und soll zur Reduzierung des Unterrichtsausfalls an Schulen zudem mit dem Aufbau einer Vertretungsreserve begonnen werden, indem Leerstellen für die Vertretung langzeitkranker Lehrkräfte ausgebracht werden.
An Hilfen für ehemalige Heimkinder in der DDR werden 2015 insgesamt 5,923 Millionen Euro gegenüber circa 0,9 Millionen Euro im Jahr 2014 veranschlagt. Die Erhöhung des Ansatzes ist erforderlich, weil das ursprünglich vorgesehene Fondsvermögen „Heimerziehung in der DDR in den Jahren 1949 bis 1990“ aufgrund der unerwartet hohen Nachfrage nicht mehr ausreichend ist. In Thüringen haben sich 2015 bereits 4.800 Betroffene angemeldet.
Da das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport auch für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge zuständig ist, wurden die Ausgaben in Höhe von
4,2 Millionen Euro für die erforderlichen Maßnahmen und Erstattungen in Ansatz gebracht. Wegen der schlechten Prognostizierbarkeit der Flüchtlingszahlen sind hier exakte Berechnungen schwierig.
Im Einzelplan 04 sind Mittel für Alphabetisierungsmaßnahmen im Rahmen der Erwachsenenbildung vorgesehen. Nach einer Studie aus dem Jahr 2011 sind circa 200.000 deutsch sprechende Erwachsene in Thüringen als funktionelle Analphabeten anzusehen, wovon circa 60 Prozent einen Migrationshintergrund aufweisen.
Gegenstand der Beratungen im Haushalts- und Finanzausschuss waren unter anderem die Mittel für das Thüringer Landesprogramm für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit, mit dem lokale Aktionspläne in den Landkreisen und kreisfreien Städten in Thüringen gefördert werden sollen, weil die Kommunen als entscheidende Räume für die Auseinandersetzung mit den Fragen von Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit angesehen werden.
Beim Einzelplan 07, Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft, hat es aufgrund der Neustrukturierung einen Aufwuchs an Budgetmitteln gegeben. Förderprogramme wie Thüringen-Invest und Thüringen-Dynamik sollen sowohl Innovationen fördern als auch Auslandsmärkte besser erschließen. Ein besonderer Fokus liegt hier auf der Kreativwirtschaft, als Beispiel seien hier der automotive thüringen e. V. und das Thüringer Innovationszentrum Mobilität genannt. Die Erschließung von internationalen und nationalen Märkten, gerade auch für mittelständische Unternehmen, soll durch Zuschüsse zur sogenannten Thüringen-Akquisition erfolgen, die neben Auslandsreisen Marketingmaßnahmen, wie zum Beispiel Präsenz auf Messen, beinhaltet.
In Thüringen stellt der Tourismus einen wichtigen Wirtschaftsfaktor dar. Bis zu 100.000 Menschen sind direkt und indirekt von diesem Wirtschaftszweig abhängig. In Anbetracht der bevorstehenden Jubiläen will die Landesregierung vermehrt Investitionen tätigen. Unter Beteiligung von Sachverständigen sollen zudem tourismusrelevante Konzeptionen und Gutachten erstellt werden. In diesem Zusammenhang wurde vom Haushalts- und Finanzausschuss auch die veranschlagte Zuweisung an Gemeinden und Gemeindeverbände zur Leistungssteigerung im Tourismus und für Investitionen zur Verbesserung der touristischen Infrastruktur hinterfragt.
Darüber hinaus wird die institutionelle Förderung sowie Planbarkeit der Hochschullandschaften als von entscheidender Bedeutung angesehen. Die Verwendung der Hochschulpaktmittel und der durch die Übernahme der BAföG-Zahlungen durch den Bund frei werdenden Mittel war in diesem Zusammenhang Gegenstand der Erörterung des Haushalts- und Finanzausschusses.
In Bezug auf den Einzelplan 12, betreffend den Thüringer Verfassungsgerichtshof, wurde vom Haushalts- und Finanzausschuss insbesondere erörtert, dass die in der Planung ursprünglich vorgesehenen Kosten für die Anmietung eines Sitzungssaals zunächst nicht anfallen werden, weil der geplante gemeinsame Umzug des Thüringer Verfassungsgerichtshofs und des Thüringer Oberverwaltungsgerichts in das Verwaltungsgerichtsgebäude in der Jenaer Straße in Weimar, wo erst 2023 ein Sitzungssaal im neuen Justizzentrum zur Verfügung stehen wird, auf Ende 2016 verschoben wurde.
Der Einzelplan 05 des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz beinhaltet bloße 4,8 Prozent der Gesamtausgaben des Landeshaushalts – trotz der Bedeutung der Justiz als dritter Staatsgewalt und als wesentlicher Standortfaktor für Wirtschaftsansiedlungen.
Im Vergleich zu den Vorjahren sind im Einzelplan 05 zwei Bereiche mit nicht unerheblichen finanziellen Auswirkungen hinzugekommen, nämlich das Migrations- und Flüchtlingswesen einschließlich des Beauftragten für Integration, Migration und Flüchtlinge und der Verbraucherschutz. Schwerpunkt des Justizetats sind traditionell die Personalausgaben, die 51 Prozent der Gesamtausgaben dieses Etats ausmachen, und zum anderen nunmehr als zweitgrößter Ausgabenposten das Flüchtlings- und Migrationswesen.
Letzteres liegt im Wesentlichen an den stark steigenden Flüchtlingszahlen in Deutschland und damit natürlich auch in Thüringen. Dieser Bereich umfasst inzwischen 78,5 Millionen Euro, wovon 58,5 Millionen Euro direkt an die Kommunen zur Erfüllung ihrer Aufgaben von Unterbringung und Sozialbetreuung weitergegeben werden. In diesem Bereich herrscht allerdings eine große Unsicherheit, welche Kosten letztendlich anfallen werden und in welcher Weise sich der Bund an diesen Kosten beteiligen wird. Seiner Bedeutung entsprechend nahm die Beratung des Haushaltsund Finanzausschusses einen breiten Raum ein. Insbesondere wurde der Aspekt der finanziellen Unterstützung der Kommunen und die hierfür vom Bund bereitgestellten Mittel erörtert, aber auch zum Beispiel die vorgesehene Rückführhilfe für die freiwillige Rückkehr von Flüchtlingen in ihre Heimatländer.
Ein weiterer Schwerpunkt beim Justizetat ist der Bereich IT. Beispielhaft zu nennen ist in diesem Zusammenhang die Einführung der elektronischen Akte, für die verschiedenste Vorbereitungen zu treffen sind. Die Erhöhung der Sicherheit in den Gerichten, insbesondere durch Einrichtung von Eingangskontrollen bzw. von kontrollierten Zugängen, ist mit 546.000 Euro angesetzt.
Der Einzelplan 11 des Thüringer Rechnungshofs ist von den Personalausgaben geprägt, die 93 Prozent
des Etats ausmachen. Dieser Einzelplan weist eine Steigerung von rund 500.000 Euro aus, die sich dadurch erklärt, dass die Personalausgaben 2014 zu knapp angesetzt waren, sodass das Personalausgabenbudget um knapp 600.000 Euro erhöht werden musste. Im Gegenzug können bei den Sachausgaben voraussichtlich 100.000 Euro eingespart werden. Der Rechnungshof sieht sich derzeit in einem Umbauprozess, im Zuge dessen sich seine Struktur und Organisation ändern. Nachdem 2011 eine Direktorenstelle eingespart wurde und eine Abteilung weggefallen war, wurde 2013 eine dritte Direktorenstelle gesetzlich vorgeschrieben. Diese ist allerdings bis heute unbesetzt; zudem ist derzeit eine weitere Direktorenstelle vakant.
Im Jahr 2014 ist die Integration der Staatlichen Rechnungsprüfungsstellen in Suhl und Gera abgeschlossen worden. Zudem strebt der Rechnungshof an, die Überörtliche Kommunalprüfung zu integrieren. Zum 31. März 2015 waren rund 20 Stellen nicht besetzt. Dies ist teils der üblichen Fluktuation, teils aber auch der Tatsache geschuldet, dass sich die Problematik der Personalgewinnung beim Rechnungshof zum Teil schwieriger gestaltet als bei den anderen obersten Landesbehörden. Um mit hochwertigen Stellen die notwendigen qualifizierten Kräfte zu gewinnen, sollen für das Jahr 2015 insgesamt vier Hebungen im Prüferbereich vorgenommen werden.
Ausführlich wurde im Haushalts- und Finanzausschuss die Initiative des Rechnungshofs diskutiert, die Besoldung der drei Direktorenstellen von B4 nach B5 zu heben. Da insoweit bei Erstellung des Einzelplans keine Einigung mit der Landesregierung, die eine solche Stellenhebung ablehnt, zu erzielen war, wurde dem Entwurf des Haushaltsplans der Voranschlag des Rechnungshofs gemäß § 29 Abs. 3 der Thüringer Landeshaushaltsordnung beigefügt.
Der Einzelplan 06 des Thüringer Finanzministeriums weist im Vergleich zum Haushaltsjahr 2014 leicht erhöhte Einnahmen von nunmehr 18,86 Millionen Euro und Ausgaben von 182,4 Millionen Euro aus. Bei den Ausgaben ist eine Steigerung um 8,8 Millionen Euro insbesondere wegen der zu berücksichtigenden Tarif- und Besoldungssteigerungen zu verzeichnen, wenngleich im Zuge des Stellenabbaus der Wegfall von 33 Planstellen und Stellen vorgesehen ist. Unter anderem sind auf der Ausgabenseite auch Mittel für den Ankauf von CDs und Daten von Steuerschuldnern veranschlagt, wovon sich das Finanzministerium – neben dem tatsächlichen Gewinn – auch einen erzieherischen Effekt im Sinne einer größeren Steuerehrlichkeit erhofft.
Im Rahmen der Beratung des Haushalts- und Finanzausschusses zum Einzelplan 17 – Allgemeine Finanzverwaltung – wurde unter anderem die stark
zunehmende Anzahl von Fiskalerbschaften in Thüringen ebenso thematisiert wie die etatisierten Mittel für die Inanspruchnahme des Freistaats aus Bürgschaften. So sind für das ehemalige CD-Werk in Suhl circa 25 Millionen Euro zu zahlen. Weiteren Raum nahm auch die Erhöhung der Verwendung der veranschlagten Zinseinnahmen aus angelegten Geldbeständen ein. Hinsichtlich des Thüringer Haushaltsgesetzes 2015 wurde im Haushalts- und Finanzausschuss insbesondere erörtert, inwieweit nicht die Möglichkeit einer aktiven Schuldentilgung ausdrücklich im Gesetz verankert werden sollte.
Kritisch hinterfragt wurde die im Haushaltsgesetz vorgesehene Streichung der Vorschriften betreffend die Sperren bei Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen der institutionellen Förderung, wodurch die Unterrichtung des Haushalts- und Finanzausschusses bei der Aufhebung dieser Sperren wegfallen würde.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, in dem gesamten Ihnen soeben geschilderten Beratungsverlauf sind die Stellungnahmen der kommunalen Spitzenverbände – namentlich des Gemeinde- und Städtebunds Thüringen und des Thüringischen Landkreistags – aus mehreren Anhörungsrunden eingeflossen. Die erste schriftliche Anhörungsrunde wurde durch die zweite mündliche Anhörungsrunde der kommunalen Spitzenverbände ergänzt, in der auch zu den jeweiligen Stellungnahmen des jeweils anderen Anzuhörenden aus der ersten schriftlichen Anhörung und zu den kommunalrelevanten Änderungsanträgen zu den Gesetzentwürfen Stellung genommen werden konnte. Diese mündliche Anhörung fand in zwei Etappen statt, und zwar zunächst am 2. Juni 2015 und sodann ergänzend am 12. Juni 2015. Diese Staffelung war notwendig, weil zum Zeitpunkt der ersten mündlichen Anhörung am 2. Juni 2015 noch keine Änderungsanträge vorlagen, zu denen die kommunalen Spitzenverbände sich hätten äußern können. Auf diese dem äußerst engen Zeitplan geschuldete Problematik habe ich bereits anfangs meiner Ausführungen hingewiesen.
Der Gemeinde- und Städtebund Thüringen kritisiert vor allem die aus seiner Sicht bestehende massive Unterfinanzierung der Thüringer Kommunen. Zur Verdeutlichung verwies er auf die Situation Ende des Jahres 2014, als 125 Kommunen ein Haushaltssicherungskonzept erstellen mussten und 71 Kommunen ihren Haushalt nicht ausgleichen konnten. Da die Steuereinnahmen des Landes deutlich stiegen, bei den Kommunen aber zurückgingen, hält der Gemeinde- und Städtebund Thüringen nach dem Partnerschaftsgrundsatz einen Anspruch auf Erhöhung des Finanzausgleichs für gegeben.
Tatsächlich sei aber die KFA-Masse von 2,16 Milliarden Euro im Jahr 2011 um über
300 Millionen Euro auf 1,83 Milliarden Euro gekürzt worden.
Der Gemeinde- und Städtebund Thüringen hält allgemein eine Kostenfolgenabschätzung aller Gesetze für notwendig, wie er am Beispiel der Finanzierung der Kindertagesbetreuung illustriert hat.
Der Thüringische Landkreistag bemängelte ebenfalls die unzureichende Finanzausstattung, wofür er vor allem zwei Gründe anführte: zum einen die Personalkostensteigerungen und zum anderen die Kostensteigerungen in den sozialen Leistungsbereichen.
In Bezug auf den Mehrbelastungsausgleich sprach der Thüringische Landkreistag insbesondere die Thematik der Flüchtlinge und Asylbewerber an und die hierfür vom Bund bereitgestellten 13 Millionen Euro, die an die Landkreise weitergeleitet werden müssten.
Wichtige Themen im Zusammenhang mit dem Mehrbelastungsausgleich sind aus Sicht des Thüringischen Landkreistags zudem die Grundsicherung im Alter und die Blindenhilfe. Im Ergebnis ist der Thüringische Landkreistag der Ansicht, dass der Mehrbelastungsausgleich im Sinne des Konnexitätsprinzips geändert werden müsse, um die Pauschalen für die Landkreise zu erhöhen und damit den tatsächlichen Finanzbedarf bei den Aufgabenerfüllungen abzudecken.
An dieser Stelle weise ich darauf hin, dass sich die Leistungen des Landes außerhalb der Finanzausgleichsmasse, wie sie dem Haushalts- und Finanzausschuss von der Landesregierung mit Stand vom 9. Juni 2015 mitgeteilt wurden, auf eine Gesamtsumme von knapp 858 Millionen Euro belaufen. Darunter befinden sich unter anderem Zuschüsse an Theater, Orchester, Mittel für die örtliche Jugendförderung, Zuweisungen für Infrastrukturmaßnahmen und für den kommunalen Straßenbau sowie Zuweisungen aufgrund des Thüringer Kommunalhaushaltssicherungsprogrammgesetzes, um nur einige wesentliche Beispiele zu nennen. Diese Übersicht lag uns zur abschließenden Beratung vor.
Sehr geehrte Damen und Herren, insgesamt lagen dem Haushalts- und Finanzausschuss am vergangenen Freitag knapp 400 Änderungsanträge aller Fraktionen vor, von denen rund 70 Anträge zum Haushaltsplan und ein Antrag zum Haushaltsgesetz angenommen wurden.
Die Regierungsfraktionen brachten etwa 70 Änderungsanträge zum Regierungsentwurf ein, die Umschichtungen im Haushalt in Höhe von knapp 7 Millionen Euro vorsehen. So wurde beispielsweise gefordert, dem Aufgabenzuwachs bei den Landesbeauftragten durch Schaffung neuer Stellen Rech
nung zu tragen, und zwar durch zwei neue Stellen beim Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit und eine neue Stelle beim Landesbeauftragten zur Aufarbeitung der SED-Diktatur, wodurch dem dem Einzelplan 01 beigefügten Voranschlag gemäß § 29 Abs. 3 der Landeshaushaltsordnung teilweise Rechnung getragen wurde.
Weitere Änderungsanträge zielten auf eine stärkere Unterstützung der Thüringer Feuerwehren durch Gelder für die Konzeption einer Mitgliederkampagne für freiwillige Feuerwehren und in Form von Zuweisungen für Investitionen in Feuerwehrhäuser, Feuerwehrfahrzeuge und Feuerwehrgeräte ab.
Gut 100.000 Euro mehr sollten nach dem Willen der Regierungsfraktionen die Gemeinden und Gemeindeverbände im Rahmen des Thüringer Landesprogramms für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit bekommen.
Ebenso sollten die Landkreise und kreisfreien Städte mit 500.000 Euro mehr bei der Betreuung und der dezentralen Unterbringung von Flüchtlingen unterstützt werden. Mit 100.000 Euro sollten Projekte im Rahmen der Entwicklung der digitalen Gesellschaft gefördert werden. Bezüglich des Radwegeausbaus sah der diesbezügliche Änderungsantrag der Regierungsfraktionen 500.000 Euro mehr als der Regierungsentwurf vor. Einsparungen vornehmen wollten die Regierungsfraktionen unter anderem beim Amt für Verfassungsschutz und bei den Zuschüssen für den Flughafen Erfurt.
Bezüglich des Thüringer Haushaltsgesetzes legten die Regierungsfraktionen einen Änderungsantrag vor, wonach der Betrag der dem Landtag vierteljährlich mitzuteilenden über- und außerplanmäßigen Ausgaben bei 50.000 Euro belassen wird und nicht, wie von der Landesregierung gewollt, auf 100.000 Euro verdoppelt wird.
Die Fraktion der CDU beabsichtigte mit ihren 290, ein Volumen von 177,5 Millionen Euro umfassenden Änderungsanträgen in erster Linie eine gegenüber dem Regierungsentwurf stark erhöhte Schuldentilgung und höhere Mittelzuweisungen an die Gemeinden, insbesondere in Form einer sogenannten kommunalen Dividende.
Generell sah die CDU-Fraktion ein erhebliches Einsparpotenzial im Vergleich zum Regierungsentwurf schon allein aufgrund der späten Haushaltsvorlage, die zur Folge hat, dass nicht mehr alle im Entwurf veranschlagten Mittel im laufenden Haushaltsjahr noch sachgerecht ausgegeben werden können. Einsparmöglichkeiten ergeben sich nach Ansicht der CDU-Fraktion zudem durch die Rücknahme von Stellenmehrungen insbesondere im Leitungsbereich der Ministerien, die durch die Neustrukturierung der Ressorts im Zuge des Regierungswechsels eingetreten sind. So könnten zum Beispiel
nach Meinung der CDU-Fraktion allein beim Einzelplan 02 der Thüringer Staatskanzlei insgesamt 860.000 Euro durch Stellenabbau eingespart werden.
Im Einzelnen beinhalteten die Änderungsanträge der CDU-Fraktion unter anderem folgende Forderungen: Die Zuwendungen für die Investitionen im Bereich Elektromobilität sollen mit dem langfristigen Ziel ihrer gänzlichen Einstellung gekürzt werden. Entsprechend soll bei den Ausgaben für Maßnahmen zur Energienutzung und Klimaanpassung gespart werden. Gleiches gilt für die Maßnahmen des Naturschutzes und der Nachhaltigkeit. Die Ausgaben für die Maßnahmen der Arbeitsförderung, der sozialen Integration und der Armutsprävention werden in erheblichem Umfang als entbehrlich angesehen und sollen in Größenordnung von insgesamt 6,7 Millionen Euro gestrichen werden.
Demgegenüber hielt die CDU-Fraktion mit Blick auf die Steuerschätzung gemäß Bericht über die Ergebnisse der 146. Sitzung des Arbeitskreises Steuerschätzung für die Jahre 2015 bis 2019 des Thüringer Finanzministeriums vom 12. Mai 2015 die Steuereinnahmen im Haushaltsentwurf der Landesregierung für insgesamt deutlich zu niedrig angesetzt. Damit wurde eine Korrektur in Höhe des Saldos der Steuermehr- und Steuermindereinnahmen in Höhe von 59 Millionen Euro für notwendig angesehen. Diese 59 Millionen Euro sollen mit Einsparungen aus verschiedenen Titeln in Höhe von insgesamt 13 Millionen Euro und der Entnahme aus der Rücklage in Höhe von 52,5 Millionen Euro zu einer gegenüber dem Regierungsentwurf um 124,5 Millionen Euro höheren Schuldentilgung verwendet werden, was einen Schuldentilgungsbetrag von insgesamt 151 Millionen Euro bedeuten würde.
Die Schulen in freier Trägerschaft sollen nach dem Willen der CDU-Fraktion in Umsetzung ihres Entwurfs eines Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft mit gut 10 Millionen Euro unterstützt werden. Dem aus ihrer Sicht ungünstigen Stellenpegel bei der Thüringer Polizei wollte die CDU-Fraktion durch eine Verschiebung von zunächst 500 Planstellen des mittleren Polizeivollzugsdienstes in solche des gehobenen Polizeivollzugsdienstes begegnen. Diese Vorhaben wären für das Haushaltsjahr 2015 kostenneutral, weil eine endgültige Einweisung in die neuen Planstellen und eine Entlohnung aus dem höheren Amt jeweils erst nach erfolgreicher mehrjähriger Aufstiegsausbildung erfolgen würde.
Vor allem aber forderte die CDU-Fraktion, die finanzielle Ausstattung der Kommunen durch verschiedene Maßnahmen grundlegend zu verbessern.
So sollten die Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern durch eine kommunale Entlastungspauschale in Höhe von 13 Millionen Euro unterstützt werden. Zur Verbesserung der Abwasserinfrastruktur insbesondere im ländlichen Raum soll ein Landesförderprogramm aufgelegt werden. Schließlich sollten Einsparungen in den verschiedensten Haushaltstiteln, die sich auf einen Gesamtbetrag von 24 Millionen addieren, als kommunale Dividende der Stabilisierung der kommunalen Finanzausstattung dienen.
Die CDU-Fraktion stellte bisher mehrere Änderungsanträge zum Thüringer Haushaltsgesetz, insbesondere um die Rechte des Haushalts- und Finanzausschusses zu erhalten,
und mit dem Ziel, dass etwaige im Laufe des Haushaltsjahres zu generierende Mehreinnahmen grundsätzlich für die Schuldentilgung verwendet werden.
Die AfD-Fraktion schließlich bezweckte mit ihren rund 40 Änderungsanträgen einerseits Einsparungen mit dem Ziel einer um 11,7 Millionen Euro höheren Schuldentilgung im Vergleich zum Regierungsentwurf.
So sah die AfD-Fraktion insbesondere Einsparpotenzial beim Thüringer Landesprogramm für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit und bei den Ausgaben im Zusammenhang mit Flüchtlingen und Asylbewerbern. Beispielsweise wird die Ausländerbeauftragte als ebenso entbehrlich angesehen wie die Beauftragten für Integration, Migration und Flüchtlinge sowie die Ausländervereinsarbeit. Durch eine konsequente Anwendung und Umsetzung des Asylrechts und die damit verbundenen Abschiebungen könnten die Ansätze für die Unterkünfte von Asylbewerbern stark gesenkt werden. Gespart werden könne auch bei den Maßnahmen zur Integrationsförderung und bei den Rückführungshilfen. Gestrichen sehen möchte die AfDFraktion auch die beiden Beauftragten für die Gleichstellung von Frau und Mann und für das Zusammenleben der Generationen. Mehrausgaben fordert die AfD-Fraktion hingegen für die Ausstattung von Rettungsdiensten mit Digitalfunk. Die Zuschüsse an Sportvereine und Sportverbände sollen nach dem Willen der AfD-Fraktion zum Auflegen von Sofortprogrammen für Gewaltprävention, Sozialförderung und Integration deutlich erhöht werden. Um der Überlastung der Verwaltungsgerichte durch Asylverfahren zu begegnen, sollen elf zusätzliche Richterstellen geschaffen werden. Zusätzliche Haushaltsmittel sollen bereitgestellt werden im Be
reich des Gesundheitswesens, so zum Beispiel für das Masernbekämpfungsprogramm und die Landesarbeitsgemeinschaft für Jugendzahnpflege sowie für die Finanzierung von Projekten zum Erhalt ambulanter Versorgungsstrukturen in Thüringen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt dem Landtag mehrheitlich, den Entwurf des Thüringer Gesetzes über die Feststellung des Landeshaushalts für das Haushaltsjahr 2015 mit den in der Beschlussempfehlung in Drucksache 6/716 vorgesehenen Änderungen anzunehmen. Insbesondere ist im Vergleich zum Regierungsentwurf hinzuweisen auf die um 1,2 Millionen Euro erhöhte Zuweisung an die Gemeinden für Feuerwehrhäuser, -fahrzeuge und -geräte, auf die um 500.000 Euro höhere Erstattung an Landkreise und kreisfreie Städte für die Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen, auf die Erhöhung des Erziehungsgelds um 3,5 Millionen Euro und auf 500.000 Euro mehr für das Radwegenetz. Einsparungen sieht die Beschlussempfehlung gegenüber dem Regierungsentwurf beispielsweise bei den Zuschüssen für den Flughafen Erfurt in Höhe von 600.000 Euro und bei den Erstattungen an die Sozialversicherungsträger für Rentenleistungen aus dem Zusatzversorgungssystem in Höhe von 4 Millionen Euro vor.
Der Haushalts- und Finanzausschuss schlägt vor, der Finanzministerin und dem Präsidenten des Landtags die im Einzelnen in den Beschlussempfehlungen enthaltenen redaktionellen Ermächtigungen zu erteilen und dem Haushalts- und Finanzausschuss die Entscheidung über die Aufhebung von Sperrvermerken im Landeshaushalt 2015 zu übertragen, soweit sie der Einwilligung des Landtags bedürfen.
Schließlich empfiehlt der Ausschuss dem Landtag, sowohl den Mittelfristigen Finanzplan für die Jahre 2014 bis 2018 für den Freistaat Thüringen als auch den Bericht über den Stand der voraussichtlichen Entwicklung der Finanzwirtschaft des Landes zur Kenntnis zu nehmen. Ich verweise insoweit auf die Beschlussempfehlungen in den Drucksachen 6/717 und 6/718.
Abschließend, meine sehr verehrten Damen und Herren, möchte ich allen an den Haushaltsberatungen Beteiligten für die konstruktive Arbeit danken. Der Landesregierung, allen voran der Finanzministerin, sei gedankt für die Begleitung der gesamten Beratung und für die zahlreichen ergänzenden Zuarbeiten. Diesbezüglich gilt der Dank ausdrücklich auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Ministerien. Mein Dank gilt Frau Cohrs vom Finanzministerium für die von ihr geleistete hervorragende technische Unterstützung. Bei den kommunalen Spitzenverbänden bedanke ich mich nochmals nachdrücklich für die trotz des engen zeitlichen Kor
setts engagierte und kritische Kooperation. Dem Präsidenten des Thüringer Rechnungshofs, Herrn Dr. Sebastian Dette, sowie seinen Kollegen und Mitarbeitern gebührt ebenfalls Dank für die kritische Begleitung der Beratung im gesamten Beratungsverlauf.
Mein Dank gilt auch der Landtagsverwaltung, insbesondere dem Geschäftsführer des Haushaltsund Finanzausschusses, Herrn Dr. Thomas Poschmann, seiner Stellvertreterin, Frau Christiane Ruffert, Herrn Volker Bieler und Herrn Michael Apel für die fachliche und rechtliche Begleitung. Aber auch den anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landtagsverwaltung sei für ihren Beitrag zu einem reibungslosen Beratungsverlauf gedankt, so dem Parlamentssekretariat, dem Sachgebiet Protokollierung, der Druckerei, der Poststelle, dem EDV-Referat und dem Inneren Dienst.
Schließlich möchte ich auch unseren Fraktionsmitarbeiterinnen und -mitarbeitern für ihren Verdienst bei allen Beratungen und dem Erstellen der Änderungsanträge danken, namentlich Herrn Markus Steinmeier, Herrn Andreas Schuster, Herrn Stefan Schambach und Herrn Reimond Hoffmann und Frau Desislava Kämpfer.
Und Ihnen, meine Damen und Herren, danke ich für die umfangreiche Aufmerksamkeit und wünsche uns eine gute Beratung, vor allen Dingen eine sachliche Beratung. Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, sehr verehrte Gäste auf
der Tribüne, ich will es vorwegschicken: Es wird jetzt ein bisschen juristisch-technisch. Aber man kann das nachher natürlich im Protokoll nachlesen.
Gemäß § 67 Abs. 3 der Geschäftsordnung sind die Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2012 in der Drucksache 5/6972, der Antrag der Landesregierung in der Drucksache 5/6973, der Jahresbericht 2014 des Thüringer Rechnungshofs mit Bemerkungen zur Haushalts- und Wirtschaftsführung und zur Haushaltsrechnung 2012 in der Drucksache 5/8022 sowie die Stellungnahme der Landesregierung zu dem Jahresbericht 2014 des Thüringer Rechnungshofs mit Bemerkungen zur Haushaltsund Wirtschaftsführung und zur Haushaltsrechnung 2012 in der Drucksache 6/19 vorab an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen worden.
Der Haushalts- und Finanzausschuss hat den Antrag der Landesregierung in der Drucksache 5/6973 zusammen mit der Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2012 in der Drucksache 5/6972, dem Jahresbericht 2014 des Thüringer Rechnungshofs mit Bemerkungen zur Haushalts- und Wirtschaftsführung und zur Haushaltsrechnung 2012 in der Drucksache 5/8022 sowie der Stellungnahme der Landesregierung zum Jahresbericht 2014 des Thüringer Rechnungshofs mit Bemerkungen zur Haushalts- und Wirtschaftsführung und zur Haushaltsrechnung 2012 in der Drucksache 6/19 in seiner 3. Sitzung am 20. Februar 2015 und seiner 4. Sitzung am 20. März 2015 beraten. Schwerpunkte der Beratung waren bezüglich der Haushaltsrechnung die Kreditaufnahme sowie die Personalausgaben unter besonderer Berücksichtigung der Entwicklung der Ausgaben zur Beamtenversorgung sowie des Stellenabbaukonzepts und bezüglich der Haushalts- und Wirtschaftsführung, der krankheitsbedingte Ausfall von Beschäftigten in der Thüringer Landesverwaltung, externe Beratungsleistungen am Universitätsklinikum Jena, die Förderung von staatlich anerkannten Verbraucherinsolvenzberatungsstellen, die Förderung der ländlichen Entwicklung und der Spielbankbetrieb in Thüringen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt dem Landtag, der Landesregierung gemäß Artikel 102 Abs. 3 der Verfassung des Freistaats Thüringen in Verbindung mit § 114 der Thüringer Landeshaushaltsordnung Entlastung zu erteilen. Weiterhin wird dem Landtag empfohlen, von der Unterrichtung durch den Rechnungshof und der Stellungnahme der Landesregierung zu dem Jahresbericht 2014 des Thüringer Rechnungshofs mit Bemerkungen zur Haushalts- und Wirtschaftsführung und zur Haushaltsrechnung 2012 – Drucksachen 5/8022 und 6/19 – Kenntnis zu nehmen sowie der Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses hinsichtlich der Feststellungen und Forderungen in Abschnitt II zuzustimmen.
Die Landesregierung wird aufgefordert, dem Landtag über das hiernach Veranlasste zu den vorgegebenen Terminen zu berichten.
Zur Entlastung des Thüringer Rechnungshofs für das Haushaltsjahr 2012, meine Damen und Herren, gemäß § 67 Abs. 3 der Geschäftsordnung sind der Antrag des Thüringer Rechnungshofs in der Drucksache 5/6980 sowie die Rechnung über den Haushalt des Thüringer Rechnungshofs für das Haushaltsjahr 2012 in der Vorlage 5/4154 vorab an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen worden. Der Haushalts- und Finanzausschuss hat den Antrag des Thüringer Rechnungshofs in der Drucksache 5/6980 zusammen mit der Rechnung über den Haushalt des Thüringer Rechnungshofs für das Jahr 2012 in der Vorlage 5/4154 in seiner 3. Sitzung am 20. Februar 2015 und in seiner 4. Sitzung am 20. März 2015 beraten. Der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt dem Landtag, dem Thüringer Rechnungshof nach § 101 der Thüringer Landeshaushaltsordnung die Entlastung für das Haushaltsjahr 2012 zu erteilen. Herzlichen Dank.