Ronald Hande

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Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, der Thüringer Landtag hat das von der Landesregierung eingebrachte Gesetz zum Dritten Glücksspieländerungsstaatsvertrags in seiner 147. Sitzung am 10. Mai 2019 in erster Lesung beraten und an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen. Der Haushalts- und Finanzausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 74. Sitzung am 7. Juni und in der 77. Sitzung am 6. September beraten und dabei eine schriftliche Anhörung durchgeführt. In der Anhörung haben sich sieben Anzuhörende zur Sache geäußert. Das waren der Fachverband Drogen- und Suchthilfe, die LIGA der Freien Wohlfahrtspflege in Thüringen, die Lotterie-Treuhandgesellschaft mbH Thüringen, die Initiative Düsseldorfer Kreis aus Berlin, Die Deutsche Automatenwirtschaft, der Deutsche Sportwettenverband und die Forschungsstelle Glücksspiel an der Uni Hohenheim in Stuttgart. Der Gemeinde- und Städtebund Thüringen und der Thüringer Landkreistag wurden auf Vorschlag der CDU-Fraktion ebenfalls angehört. Beide haben jedoch mitgeteilt, dass sie zum Gesetzentwurf nichts sagen können.
Meine Damen und Herren, nach Auswertung der Anhörung empfiehlt der Haushalts- und Finanzausschuss mit Mehrheit, bei einer Enthaltung, den Gesetzentwurf als Übergangslösung zu einer Grundsatzreform unverändert anzunehmen. Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ich bemühe mich, viel Gesagtes nicht noch mal zu wiederholen. Ein zentraler Punkt der Neuregelung ist ja – wie bereits schon angesprochen – die Aufhebung der Begrenzung bei der Auswahl privater Sportwettenangebote. Die Problematik mit den geplanten zu vergebenden 20 Konzessionen wurde auch schon hinreichend erläutert, dass die Regulierung derzeit, wie sie ist, ins Leere gelaufen ist. Künftig sollen nun Sportwettenkonzessionen in der Anzahl unbegrenzt, aber durch ein qualifiziertes Erlaubnisverfahren kontrolliert vergeben werden. Das schafft auch den Aufsichtsbehörden Klarheit und Handlungsspielraum bei der Bekämpfung illegaler Angebote – das wurde auch schon angesprochen.
Wie vorhin in der Berichterstattung ausgeführt, haben wir im Haushalts- und Finanzausschuss eine Anhörung durchgeführt. Fast alle Anzuhörenden waren sich einig, dass die vorliegende Änderung zum Glücksspieländerungsstaatsvertrag gut, aber nicht weitgehend genug sei, dies jedoch unter gänzlich verschiedenen Vorzeichen. So begrüßte zum Beispiel der Deutsche Sportwettenverband eine Änderung als einen kleinen, aber richtigen Schritt und wünscht sich einen viel deutlicheren Abbau von Regulierung im Glücksspielbereich, hier zum Beispiel die bestehenden Spiellimits oder die Einschränkungen bei Livewetten und andere Dinge. Ich halte solche Forderungen für einen Bärendienst im Bereich des Spielerschutzes und der Suchtprävention. Das sieht übrigens die Fachstelle Glücksspielsucht Thüringen ähnlich und begrüßt die Ände
rungen im Staatsvertrag ebenfalls unter einem anderen Vorzeichen, denn aus Sicht der Fachstelle sind die Regulierungen im Hinblick auf die Suchtprävention unzureichend. Vorgeschlagen wird ein umfangreicher Maßnahmenkatalog für Online- wie terrestrische Angebote, dem sich auch die LIGA der Freien Wohlfahrtspflege in ihrer Stellungnahme anschließt. Die Vorschläge und Anregungen zu den Maßnahmen des Spielerschutzes und der Suchtprävention, die zum Teil auch schon umgesetzt werden, nehmen wir gern entgegen und ich denke, das gilt natürlich auch besonders für die Aufsichtsbehörden.
Mit dem Auslaufen des Glücksspielstaatsvertrags 2021 bedarf es wahrscheinlich einer grundlegenden Neugestaltung des Deutschen Glücksspielmarkts und dazu hat die Forschungsstelle Glücksspiel der Universität Hohenheim, welche nebenbei gesagt die jetzt vorgelegten Änderungen ebenfalls begrüßt, schon einiges an Vorschlägen unterbreitet.
Abschließend bleibt zu sagen, dass die vorliegenden Änderungen zum Dritten Glücksspieländerungsstaatsvertrag notwendig und richtig sind und der Staatsvertrag bis Ende des Jahres durch die Länder bestätigt werden muss. Das wollen wir heute tun und daher bitte ich um Ihre Zustimmung.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, der Thüringer Landtag hat das von der Koalition eingebrachte Fünfte Gesetz zur Änderung des Thüringer Glücksspielgesetzes in seiner 154. Sitzung am 5. Juli 2019 in erster Lesung beraten und an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen. Der Haushalts- und Finanzausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 76. Sitzung am 5. Juli und in seiner 77. Sitzung am 6. September 2019 beraten und dabei eine schriftliche Anhörung durchgeführt. In der Anhörung haben vier Anzuhörende Stellung genommen. Das waren der Fachverband Drogen- und Suchthilfe, die LIGA der Freien Wohlfahrtspflege in Thüringen, die Lotterie-Treu
handgesellschaft mbH in Thüringen und das Institut Glücksspiel und Gesellschaft an der Ruhr-Universität Bochum. Darüber hinaus hat der Landessportbund eine Stellungnahme abgegeben. Ebenso folgten der Thüringer Rechnungshof und der Thüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit der Bitte des Ausschusses und gaben eine schriftliche Stellungnahme ab. Außerdem wurde eine Zuschrift des Landessportbundes – das hatte ich schon gesagt – zum Thema mit einbezogen.
Meine Damen und Herren, nach Auswertung der sachlichen Stellungnahmen und der Anhörung und unter Berücksichtigung der Hinweise des Thüringer Beauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, dass die Datenschutz-Grundverordnung auch für die neue Lottoanstalt gelte, empfiehlt der Haushalts- und Finanzausschuss mehrheitlich, den Gesetzentwurf unverändert anzunehmen. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, Dr. Pidde hat den Inhalt des Gesetzes schon treffend dargestellt. Es geht um die Umstrukturierung der Organisation, die bisher in Veranstalter und Durchführer geteilt ist, also in Thüringer Lotterieverwaltung und Lotterie-Treuhandgesellschaft mbH. Das bringt, wie auch schon gesagt wurde, einen er
heblichen Abstimmungsbedarf und gesteigerten Dokumentations- und Organisationsaufwand mit sich. Die bestehende Lotterie-Treuhandgesellschaft mbH und der Landesbetrieb Thüringer Lotterieverwaltung werden in der AöR Thüringer Staatslotterie fortgeführt.
Ich möchte jetzt nicht weiter auf den genaueren Inhalt des Gesetzes eingehen bzw. das alles noch mal wiederholen, sondern an dieser Stelle gern auf einige Stellungnahmen der Anzuhörenden eingehen. Und da erlauben Sie mir, Kollege Kowalleck, Ihnen zu widerzusprechen. Sie sagten, die Anzuhörenden hätten erhebliche Bedenken gegen diesen Gesetzentwurf. Das suggeriert, dass alle dagegen wären. Das Gegenteil ist der Fall, aber dazu komme ich gleich noch. Richtig ist, dass der Thüringer Rechnungshof zu dem Punkt der Rechtsformumwandlung im Zuge der Anhörung Bedenken geäußert hat. Also hier greift nach Aussage des Hofs das Umwandlungsgesetz, worin die Überführung eines Landesbetriebs bzw. einer GmbH in eine Anstalt öffentlichen Rechts nicht vorgesehen sei. Der Rechnungshof hat daher Bedenken bezüglich der Rechtmäßigkeit der nun geplanten Errichtung der Anstalt. Aber in dem genannten Umwandlungsgesetz werden Bund und Länder eben auch ermächtigt, entsprechende Rechtsformumwandlungen von Gesellschaften im Rahmen von Gesetzen zu regeln. Mit dem hier vorgelegten Fünften Gesetz zur Änderung des Thüringer Glücksspielgesetzes sehe ich diese Voraussetzungen des Umwandlungsgesetzes als erfüllt an und kann den Bedenken des Rechnungshofs in diesem Zusammenhang nicht beipflichten.
Interessant war auch eine Anregung der LIGA der Freien Wohlfahrtspflege, der sich auch der Landessportbund angeschlossen hat. Danach sollen diese beiden genannten Destinatäre in der Neugestaltung der Verwendungsnachweisregelung per Gesetz einbezogen werden. Freundlich gesagt, halte ich diesen Vorschlag für zu weitgehend, weshalb wir ihn auch nicht in den Gesetzentwurf aufgenommen haben.
Die LTG hingegen, Herr Kowalleck, zeigt sich erfreut und bezeichnet die Errichtung der Anstalt als längst überfälligen Schritt. Das zeigt sich insbesondere durch neuere Bewertungen der umsatzsteuerlichen Organschaft. Mit der AöR können steuerliche Unklarheiten und Risiken ausgeräumt werden. Das Institut für Glücksspiel und Gesellschaft an der Ruhr-Universität Bochum schreibt, dass die Anstalt öffentlichen Rechts im Gegensatz zu privatwirtschaftlichen Gesellschaften einer umfassenden staatlichen Rechtsaufsicht unterliege und verfassungsrechtliche Bedenken nicht zu erkennen seien.
Auch sei die Wahl der Rechtsform wegen der neueren Rechtsprechung sinnvoll.
Als Frage stand natürlich auch im Raum, warum nicht eine GmbH oder ein Landesbetrieb gewählt wurden. Sicherlich wird Frau Ministerin dazu noch ausführen und vielleicht auch über die Ergebnisse der spezialisierten Rechtsanwaltsgesellschaft berichten. Fakt ist, dass unter den gegebenen Bedingungen und unter der Maßgabe der Ziele des staatlichen Lottos eine Anstalt öffentlichen Rechts eindeutig die beste Wahl ist. Mit der Anstalt steigern wir nicht nur die Leistungs- und Arbeitsfähigkeit staatlichen Lottos in Thüringen, sondern treffen auch Vorsorge, was die Risiken, zum Beispiel in Bezug auf die bereits genannte umsatzsteuerliche Organschaft, betrifft.
Mit der Thüringer Staatslotterie sind wir in Thüringen nicht nur auf der sicheren Seite, sondern auch gut beraten. Das zeigen die Stellungnahmen. Ich möchte mit den Worten des Geschäftsführers der LTG schließen: Die Errichtung der Anstalt ist ein zukunftsgewandter Schritt. In diesem Sinne bitte ich um Ihre Zustimmung.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, werte Gäste, es wurde zu dem vorliegenden Gesetzentwurf hier schon einiges gesagt, ich versuche mich daher kurzzufassen.
Es sollen nunmehr die Thüringer Lotterieverwaltung und die Lotterie-Treuhandgesellschaft in Suhl zu einer Anstalt öffentlichen Rechts (AöR), der Thüringer Staatslotterie, zusammengeführt werden. Sitz bleibt nach wie vor Suhl und die Anstalt tritt somit in die Fußstapfen der TLV und der LTG, auch was das Vermögen und die Verbindlichkeiten betrifft. Aus unserer Sicht, aus Sicht der Fraktion Die Linke, aber auch natürlich der Koalition ist auch der Punkt bedeutend, dass die Anstalt ebenso in alle Arbeitsverhältnisse eintritt und alle Beschäftigten damit auch in Zukunft Sicherheit haben. Die Lotterie oder das staatliche Lotto, die AöR, bleibt daher auch weiterhin vollständig in Hand und Trägerschaft des Landes Thüringen.
Herr Kowalleck, einen Satz möchte ich gern noch zu Ihrer Kritik an dem Gesetzgebungsverfahren an sich sagen: Wir hatten, wie Sie richtig benannt haben, ja erst das vierte Änderungsgesetz, das ist klar. Theoretisch wäre es natürlich möglich gewesen, diesen Punkt der Errichtung der Anstalt öffentlichen Rechts auch in dieses vierte Gesetz bereits einzuarbeiten. Aber aus unserer Sicht war es wichtig und geboten, diese Errichtung einer solchen Anstalt nicht in einem Schnellschuss zu bewerkstelligen, sondern entsprechend auch die gebotene Achtsamkeit und auch die gebotene Diskussion natürlich bei der Erarbeitung eines Gesetzentwurfs dort mit einfließen zu lassen und deshalb ein weite
res, ein fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Glücksspiels auf den Weg zu bringen.
Mit dieser Änderung werden die bestehenden Aufgabendoppelungen zwischen der TLV und der LTG beseitigt. Dies dient der Straffung des Verwaltungsaufwands und die zum Teil langen Entscheidungswege werden so auch vermindert und ebenfalls weiter effektiviert. Im Rahmen der Änderungen zum Datenschutz, der Datenschutz-Grundverordnung wie auch der Rechtsprechung zur umsatzsteuerlichen Behandlung einer Organschaft ist diese Umstrukturierung ebenfalls geboten und notwendig. Der hohe Verwaltungsaufwand in der Dokumentation – das wurde schon angesprochen – steuerlicher und datenschutzrechtlicher Belange entfällt, da nunmehr Veranstalter und Durchführer nicht mehr getrennt sind. Die Spieler und alle anderen Beteiligten erhalten klare und einheitliche Ansprechpartner in allen Belangen, da Durchführung und Veranstaltung eben in einer Hand liegen.
Auch für die Destinatäre ändert sich nichts. Sie erhalten weiterhin ihre gesetzlich zugesagten Beträge in den bisherigen Höhen, und aus den bisherigen Abführungen der LTG an die TLV und diese wiederum an das Land werden künftige Konzessionsabgaben, die ohne Umwege über die TLV an das Land abgeführt werden. Wie bisher verbleibt der LTG wie auch dann der AöR ein angemessener Unternehmensgewinn, der bei der LTG bisher unter der fixen Vergütung der Gesellschaft aus dem Geschäftsbesorgungsvertrag zu finden ist. Insoweit ändert sich auch hier nichts.
Mit der Umwandlung der beiden, TLV und LTG, wird Aufgabenklarheit hergestellt, eine sichere und verbesserte Aufsicht gewährleistet, der Haushaltsbeitrag ohne Schmälerung durch zusätzliche Steuerbelastung erhalten. Die Thüringer Staatslotterie ist gegenüber dem bisherigen Konstrukt wettbewerbsfähiger, da schneller und oft kooperationsfähiger, da sie eine eigenständige Rechtspersönlichkeit besitzt. Bisher durfte die LTG nur mit Zustimmung der TLV handeln. Eine Anstalt öffentlichen Rechts, die Thüringer Staatslotterie, kann im deutschen Lotto-Toto-Block zum Beispiel besser und flexibler agieren, auf Unvorhergesehenes schneller reagieren, als das das bisherige Konstrukt konnte. Insoweit ist der Gesetzentwurf der regierungstragenden Fraktionen richtig und geboten, um die Organisation von Lotto Thüringen zu verbessern. Ich freue mich auf die Behandlung im Haushalts- und Finanzausschuss, die Überweisung wurde ja bereits beantragt. Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, werte Gäste auf der Tribüne und am Livestream! Zu Beginn möchte ich es dem Kollegen Kowalleck gleichtun und auch dem Ausschussvorsitzenden Herrn Emde an dieser Stelle für seine Ausschussführung danken, die immer sehr sachlich, zielorientiert und ruhig war.
Sie haben in Ihrer Berichterstattung schon umfänglich auf einzelne Aspekte hingewiesen, die wir beraten haben. Das alles mündet nun hier in die zweite Beratung zum Haushaltsgesetz 2020.
Die Verfassung des Freistaats Thüringen schreibt uns in Artikel 99 vor, dass ein Haushaltsplan vor Beginn eines Jahres festzustellen ist.
Dieses Vorherigkeitsgebot sehen wir nicht als bloße Sollvorschrift, sondern als eine Verpflichtung, auch wenn ein CDU-Gutachter das persönlich anders sieht. Der Herr Kollege Emde hat umfänglich aufgezeigt, wie zeitlich aufwendig eine Haushaltsaufstellung und -beratung ist, und wir sind gehalten, jetzt diesen Haushalt zu beschließen.
Das Verfassungsgericht von Nordrhein-Westfalen hat in seinem Urteil vom 30. Oktober 2012 etwas Interessantes festgestellt. Die dortigen Verfassungsrichter haben damals einem Antrag der Linken im Landtag recht gegeben. Die Landesregierung in NRW hatte das Budgetrecht des Landtags verletzt und gegen die Verfassung verstoßen, weil sie den Entwurf des Landeshaushalts 2012 nicht rechtzeitig eingebracht hat, sodass er noch vor Beginn des Jahres 2012 beschlossen werden konnte. Nun kann man darüber streiten, wie die Thüringer Richterinnen und Richter dies sehen würden. Die jeweiligen Artikel, also unser Artikel 99 in der Verfassung und der Artikel 81 der Verfassung von Nordrhein-Westfalen, sind jedoch nahezu identisch.
Daher erkenne ich in Verbindung mit dem Beschluss unseres Landeshaushalts 2020 beim besten Willen keinen Verfassungsverstoß.
Aus diesem Grund, sehr geehrte Damen und Herren, lehnen wir die beantragte erneute Überweisung an die Ausschüsse ab. Im Gegenteil: Die Thüringer Landesregierung ist ihrer verfassungsrechtlichen Verpflichtung zur rechtzeitigen Vorlage des Haushalts 2020 nachgekommen. Jetzt ist es an uns, ebenfalls nach dem Willen der Verfassung zu verfahren und den Haushalt vor Beginn des Jahres 2020 zu verabschieden.
Sehr geehrte Damen und Herren, die formale Pflichterfüllung ist nur eine Seite. Die andere Seite sind Inhalt und Qualität und da hat die Landesregierung einen sehr guten Entwurf vorgelegt.
Ja, der Haushaltsentwurf 2020 profitiert natürlich auch von einer nach wie vor guten gesamtwirtschaftlichen Entwicklung. Trotz des nach wie vor drohenden Brexits, trotz der Sanktionspolitik gegen Russland und trotz eines US-amerikanischen Präsidenten, der die Welt – sagen wir freundlich – mit Handelskriegen überzieht, entwickelt sich die Wirtschaft in Deutschland weiterhin positiv. Das zeigt sich an einem im neunten Jahr in Folge gestiegenen Bruttoinlandsprodukt oder auch an einer weiter sinkenden Arbeitslosenquote. In Verbindung mit einer positiven Erwartungshaltung für die Zukunft sowie der anhaltenden Null-Zins-Politik sinkt die Sparquote der privaten Haushalte und das erhöht natürlich die Konsumquote. Das wiederum stärkt die Binnennachfrage, die damit weiterhin die Triebkraft der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung auch in unserem Bundesland darstellt.
Die vorliegende Mittelfristige Finanzplanung 2019 bis 2023 belegt die aktuelle Entwicklung für Thüringen mit Zahlen. Demnach sind die früheren Prognosen für das laufende Haushaltsjahr mit geringen Abweichungen so eingetroffen. Für die Jahre 2021 und 2022 werden – nicht zuletzt wegen der Neuregelung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen ab 2020 und wegfallender Einnahmen aus EU-Mitteln – die Gesamteinnahmen auf jeweils rund 10,8 Milliarden Euro sinken. Im Jahr 2023 wird dann wieder mit Gesamteinnahmen in Höhe von circa 11,1 Milliarden Euro gerechnet, das Ganze ab 2021 ohne eine geplante Entnahme aus den allgemeinen Rücklagen und auch ohne – wie es Kollege Kowalleck behauptet hat – eine Unterdeckung. Das Haus
haltsvolumen bleibt also aller Voraussicht nach auf diesem hohen Niveau.
Es soll ja immer der Eindruck erweckt werden, Thüringen wäre das einzige Land, das das Haushaltsvolumen erhöht. Ich möchte es an dieser Stelle noch einmal erwähnen: Das Haushaltsvolumen wird im Jahr 2020 in Thüringen um etwa 25 Prozent größer sein als noch 2014, also dem letzten Haushalt unter CDU-Verantwortung. Aber auch andere Länder verzeichnen ähnliche Steigerungen wie wir. Bayern hat den Haushalt von 2014 schon bis zum Jahr 2018 um 22 Prozent erhöht. Der Aufwuchs in Baden-Württemberg war noch größer: bis 2019 ein Plus von 26 Prozent. Der Landeshaushalt von Sachsen ist von 2014 bis 2020 um 23 Prozent gestiegen. Schleswig-Holstein: plus 24 Prozent. Sie sehen, die Entwicklung der Landeshaushalte folgt eben bundesweit der oben genannten gesamtwirtschaftlichen Entwicklung.
Der hier vorgelegte Haushaltsentwurf greift diese Entwicklung auf und setzt sie in eine sehr gute Politik um. Sie ist deshalb sehr gut, weil der Haushalt 2020 ganz klar auf die Menschen in unserem Freistaat ausgerichtet ist, denn sie haben die Steuern maßgeblich erarbeitet und die Überschüsse erwirtschaftet. Deshalb ist es nicht nur vernünftig und gerecht, sondern wir sind auch in der Pflicht, den Menschen in unserem Land einen Großteil dessen wieder zukommen zu lassen. Mit dem vorgelegten Haushaltsentwurf setzt die rot-rot-grüne Landesregierung diesen Grundsatz um. Darauf aufbauend haben die Koalitionsfraktionen konkretisierende Änderungsanträge erarbeitet, die alle miteinander in dieselbe Richtung zielen, nämlich Politik für die Menschen in Thüringen zu machen. Das tun wir beispielsweise mit einem zweiten beitragsfreien Kindergartenjahr,
mit Investitionen in Schulgebäude und Sportanlagen, Theater und Orchester, Schiene und den ÖPNV in einer Höhe von 1,6 Milliarden Euro Gesamtinvestitionen. Alle diese Haushaltsansätze und Änderungsanträge der Koalition sind Teil eines wohlgewichteten Dreiklangs aus eben jenen Investitionen sowie Schuldentilgung und Vorsorge – ich werde später darauf noch eingehen. In früheren Zeiten CDU-geführter Landesregierungen wurde das Land kaputtgespart. Nötige Investitionen in Infrastruktur, aber auch in Köpfe wurden zulasten der Menschen in unserem Land unterlassen. Das wurde uns beispielhaft gerade erst gestern bei der Debatte um das neue Schulgesetz vor Augen geführt.
Es wurde jedoch nicht nur der Bildungsbereich über Jahrzehnte geschliffen. Und trotzdem tut die Opposition so, als wäre das alles vom Himmel gefallen. Sie beklagen, dass Rot-Rot-Grün in einer Legislaturperiode nicht all das ausbügeln kann, was Sie in Jahrzehnten zuvor versäumt haben.
Aber das war gestern – ich meine nicht gestern, den Tag, sondern allgemein. Wichtig ist nur, dass diese Politik von gestern nicht für die Zukunft geeignet ist. Deshalb investiert Rot-Rot-Grün massiv in die Menschen, eben auch besonders in deren Bildung und Bildungschancen, den sozialen Zusammenhalt der Gesellschaft, in die Kultur, in die Infrastruktur.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Haushalt 2020 ist tatsächlich der größte Haushalt, den Thüringen je hatte. Damit meine ich jetzt nicht, dass er der beste Haushalt ist, sondern er ist tatsächlich auch der größte vom Umfang her. Und das liegt nicht nur an den 500 Millionen Euro, die wir mehr investieren als unsere Vorgänger. Das liegt vor allem auch daran, dass wir an wichtigen Stellen tatsächlich mehr Geld ausgeben.
Jetzt werde ich mal ganz konkret mit ein paar Zahlen: Die Ausgaben im Landeshaushalt lassen sich nach sogenannten Funktionen sortieren, und die finden Sie im Gesamtplan aufgeschlüsselt. Ich vergleiche im Folgenden einige verschiedene Funktionsziffern jeweils aus dem Haushalt 2014 – CDUgeführter Haushalt – mit dem Haushalt für 2020.
Die Funktion 04 zum Beispiel umfasst die öffentliche Sicherheit und Ordnung und hatte 2014 einen Ansatz von 443 Millionen Euro. Jetzt im 2020erHaushaltsentwurf stehen hier 602 Millionen Euro, also stolze 159 Millionen mehr. Ja, das ist ein deutlicher Aufwuchs. Die Kollegen von der CDU würden wahrscheinlich sagen, wir haben damit den Haushalt aufgebläht, aber es ist doch nicht schlecht, dass wir in Thüringen 159 Millionen Euro mehr für öffentliche Ordnung und Sicherheit ausgeben wollen.
Oder die Funktion 05 „Rechtsschutz“, hier wollen wir 100 Millionen Euro mehr ausgeben. Soll das falsch sein? Funktion 18 „Kultur“: plus 33 Millionen Euro. Funktion 25 „aktive Arbeitsmarktpolitik“: plus 48 Millionen Euro. Kinder- und Jugendhilfe: gesteigert von 38 Millionen auf 53 Millionen Euro – also um 40 Prozent aufgebläht sozusagen. Soll das falsch sein? Kinderbetreuung: plus 153 Millionen Euro. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsmin
derung: plus 38 Millionen Euro. Ein weiteres Plus gibt es im Gesundheitswesen, hier ein Aufwuchs von 53 Millionen Euro, und auch im Sport ein Plus von 42 Millionen Euro. Umwelt- und Naturschutz, das ist die Funktion Nummer 33, steigt von 50 Millionen Euro im Jahr 2014 auf 152 Millionen Euro im vorgelegten Haushaltsentwurf. Das ist mehr als eine Verdreifachung bzw. 102 Millionen Euro mehr für Natur und Umwelt. Ist das schlecht?
Weiter geht das so im Städtebau: plus 29 Millionen Euro. Agrarstruktur, ländlicher Raum: ein Plus von 52 Millionen Euro. Wasserwirtschaft, Hochwasserschutz: plus 54 Millionen Euro. Straßenbau: plus 31 Millionen. Auch der ÖPNV: plus 53 Millionen Euro. Und noch ein letztes Beispiel, meine sehr geehrten Damen und Herren: Die Funktionsziffern 11 bis 15 beinhalten alles, was mit Bildung zu tun hat. Hier haben wir so richtig draufgelegt, nämlich 539 Millionen Euro mehr als 2014 unter CDU-geführter Regierung.
Wenn jemand all die eben genannten Beträge addiert, wird er auf eine Summe von rund 1,5 Milliarden Euro kommen – 1,5 Milliarden Euro mehr für Investitionen, für politische Gestaltung, für eine gerechtere, humanistische, innovative und moderne Politik.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist verantwortungsvolle Haushaltspolitik, das ist vorausschauend und eine richtige rot-rot-grüne Haushaltspolitik.
Weil ich gerade beim richtigen Umgang mit Geld bin – eingangs hatte ich ja von einem Dreiklang aus Investition, Schuldentilgung und Rücklagenbildung gesprochen –, da soll und muss man auch über Schulden und Schuldentilgung reden. In dem Zusammenhang verweise ich gern auf einen zugegebenermaßen einfachen, aber doch sehr anschaulichen Vergleich: In fünf Wahlperioden CDU-geführter Landesregierung wurden 16 Milliarden Euro Schulden angehäuft und dagegen hat Rot-RotGrün in einer Wahlperiode 1 Milliarde Euro Schulden getilgt.
Um diese Schuldentilgung nicht nur der konjunkturellen Entwicklung bzw. dem Haushaltsvollzug zu
überlassen, wurde das Thüringer Nachhaltigkeitsmodell installiert. Damit wird die Schuldentilgung festgeschrieben und verstetigt, zu Beginn mit einer Schuldentilgungsleistung in Höhe von 65,1 Millionen Euro im Jahr 2020, aufwachsend dann in den folgenden Jahren. Dies wurde nicht zuletzt auch durch den Thüringer Rechnungshof begrüßt, denn es sorgt mit seiner Dynamik in der Zukunft für steigende Tilgungsleistungen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, meine Kollegen werden zu den Einzelplänen sicherlich noch reden und sicher auch die eine oder andere Zahl in der Haushaltsdiskussion genauer beleuchten. Ich denke da zum Beispiel an 280 Millionen Euro, um die die Finanzausgleichsmasse im KFA seit 2014 gestiegen ist, oder an 5 Millionen Euro für Musikschulen, die nun wieder außerhalb des Finanzausgleichs zusätzlich gezahlt werden. Die Verbesserung der Bezahlung von Nachwuchstrainern und auch von Mitarbeiterinnen in den Frauenhäusern ist auch nichts, wofür wir uns schämen müssten.
Mit Blick auf die Kommunen erlauben Sie mir aber noch eine ganz persönliche Bemerkung. In den vergangenen Monaten der Haushaltsberatungen habe ich ganz oft den Satz gehört: „für die Menschen und die Kommunen im Land“ oder „die kommunale Familie“ oder ähnliche Äußerungen. Jetzt als Abgeordneter, aber auch als früherer Bürgermeister sage ich, das kann man nicht parallel bzw. getrennt betrachten. Es geht immer um Menschen, egal auf welcher Ebene, egal auf welcher politischen Gestaltungsebene – und das ist auch gut so, sehr geehrte Damen und Herren. Unsere Aufgabe hier ist nun mal die Landespolitik. Da wissen die Menschen im Land, was sie mit Rot-Rot-Grün erwartet, nämlich eine ehrliche und abrechenbare Politik und keine Widersprüchlichkeiten à la CDU. Diese Widersprüchlichkeiten zeigen sich in den reichlich – Sie hatten es angesprochen – 140 Änderungsanträgen der CDU. Immerhin zeigt sie damit auch mehr Energie als bei der Erstellung der letzten Landeshaushalte, das muss man auch sagen, was allerdings nicht unbedingt gleichzusetzen ist mit sinnvollem Inhalt. So fordert die CDU mehr Stellenabbau, aber gleichzeitig mehr Polizei und Lehrer. Die CDU fordert mehr Investitionen, will aber weniger Geld ausgeben.
Um die Widersprüchlichkeiten darin zu erkennen, muss man nicht lange überlegen. Vielmehr zeigt
sich damit, dass die Anträge der CDU mit Realität oder gar Seriosität nichts zu tun haben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die rund 170 Änderungsanträge, die die AfD eingebracht hat, produzieren keine Widersprüche, sondern einfach nur Kopfschütteln.
Da ist zum Beispiel ein Antrag der AfD über 300 Euro mit der Begründung: „Thüringer Imker stärken – ein deutliches Zeichen setzen“ – mit 300 Euro.
Ja.
Doch leider bleibt diese Partei mit ihren Anträgen nicht nur bei solch fragwürdigen Ansätzen. Beim Änderungsantrag zur Gründung eines Instituts zur volkskundlichen Grundlagenforschung kann einem schon anders werden. Es ist ja so, dass ein Haushalt in Zahl gegossene Politik ist. Welch Geistes Kind die AfD ist, zeigen nicht nur solche Anträge.
Dreist und anmaßend wurde die AfD auch am Rande der Haushaltsaufstellung. So konnte man vernehmen, dass die AfD die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge erzwungen hätte. Das ist vollkommener Unsinn.
Als Nächstes werden wir dann wahrscheinlich hören, dass die AfD das 8 : 0 der deutschen Nationalmannschaft von vorgestern ebenfalls erzwungen hätte oder dass sie die Schweizer Hustenbonbons erfunden hätte.
Das ist natürlich alles völliger Blödsinn.
Wer die Schweizer Bonbons erfunden hat, ist mir persönlich komplett egal, aber die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge und die Verankerung dessen im Landeshaushalt, das war Die Linke zusammen mit den Koalitionspartnern. Und mit Ihnen von der AfD hat das rein gar nichts zu tun.
Damit auch keine Frage offenbleibt: An dem 8 : 0 haben Sie zum Glück auch keine Aktie.
Aber man braucht nicht nur die großen Zahlen zu bemühen, auch in zahlreichen Details hat die Koalition die oben genannte Feinjustierung über Änderungsanträge vorgenommen. Als ein Beispiel sei im Einzelplan 01 der Titel zur Unterstützung bei außergewöhnlichen Notständen, der sogenannte Härtefallfonds, genannt. Mit der Umsetzung des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen zum Thüringer Landtag drohten dessen Mittel im Einzelplan 08 für Zuschüsse zur Förderung der Belange von Menschen mit Behinderung zu verfallen. Mit der Überführung dieser 35.000 Euro in den genannten Härtefallfonds des Landtags kann nun weiterhin – nicht nur, aber auch – Menschen mit Behinderungen in Notlagen oder Härtefällen unbürokratisch geholfen werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, um den eingangs genannten Dreiklang rund zu machen, berücksichtigen Landesregierung und Koalition natürlich auch den Bereich der Rücklagen. Gerade in den Zeiten der durch die von der Föderalismuskommission II im Jahr 2009 beschlossenen Schuldenbremse ist es wichtig, dem Landeshaushalt nicht zuletzt in den Rücklagen eine möglichst hohe Flexibilität zu gewährleisten. Die Koalitionspartner haben zu Beginn der Legislaturperiode vereinbart, dass die Rücklagen am Ende der Wahlperiode genauso hoch wie zu Beginn sein sollen. Das waren damals rund 330 Millionen Euro. Auch dieses Ziel können wir halten – nicht nur halten, sondern aller Voraussicht nach auch noch verbessern und mehr in die Rücklage packen. Damit sind wir insgesamt gut auf das Verbot der Nettokreditneuaufnahme vorbereitet.
Nicht nur in dem Punkt der Rücklagen, sondern in allen Bereichen bildet gerade dieser Haushalt die Arbeit von Rot-Rot-Grün in besonderem Maße ab, denn wir haben geliefert und das in einer Form, wie wir sie zu Beginn der Legislaturperiode angekündigt hatten. Das mag dem politischen Mitbewerber vielleicht nicht gefallen, doch es zeigt, dass Rot-RotGrün ein verlässlicher Partner für die Thüringerinnen und Thüringer ist und bleiben wird.
Sehr geehrte Damen und Herren, abschließend möchte ich mich ebenfalls bei allen sehr herzlich bedanken, die an der Erarbeitung des Haushalts beteiligt waren – bei der Regierung und den Mitarbeiterinnen. Ich bedanke mich bei allen, die an der Debatte mit Kritik, mit Hinweisen, Vorschlägen und Zuarbeiten beteiligt waren, und auch bei denjenigen, die für einen reibungslosen Ablauf der Haushaltsdebatte sorgen. Besonderen Dank daher auch der gesamten Landtagsverwaltung und den Haushaltsreferenten der Koalitionsfraktionen, die seit Januar ein enormes Pensum absolviert haben und ohne die eine morgige Beschlussfassung über den Landeshaushalt nicht möglich wäre.
Das sind Jan Richter von den Grünen, Stefan Schuhmacher von der SPD, Andreas Schuster von den Linken – euch ganz herzlichen Dank dafür.
Meine Damen und Herren, resümierend stelle ich fest, dass Rot-Rot-Grün die alten Schulden der früheren Jahre schrittweise abbaut und stark in alle Bereiche des Landeshaushalts investiert. Damit nehmen wir die Herausforderung der Zukunft an. Vor Ihnen liegt nicht nur ein Haushalt, vor Ihnen liegt ein Meilenstein der sozialen Gerechtigkeit für mehr Bildung, Kultur und Infrastruktur.
Alle in Thüringen lebenden Menschen sind eingeladen, solidarisch und ohne Ellenbogen und Angst die Demokratie zu gestalten, damit Thüringen weiterhin sozial gerecht, freundlich, mutig und auch einladend bleibt. Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, zur Mittelfristigen Finanzplanung 2019 bis 2023 und zum Finanzbericht wurde heute früh in der Generalaussprache schon hinlänglich gesprochen. Daher möchte ich es an dieser Stelle auch dabei belassen und konzentriere mich mehr auf ein paar der im Rahmen der Haushaltsberatungen zu den Einzelplänen eingereichten Änderungsanträge.
Grundsätzlich ist der Einzelplan 06 – wie es mein Vorredner auch schon sagte – mehr oder weniger ein reiner Verwaltungshaushalt. Zu der Einzelplanstruktur hat Herr Kowalleck schon hinreichend ausgeführt. Ich möchte anfügen, dass aus unserer Sicht festzustellen ist, dass es im Allgemeinen ja auch ganz gut läuft und mich an dieser Stelle dafür im Namen meiner Fraktion bei der Ministerin und ihren Mitarbeiterinnen bedanken.
Selbst die Fraktion der AfD hat nichts gefunden, wo sie Geld einsammeln könnte, anders aber bei der CDU. Hier ist auffällig, dass Sie die Gerichtskosten des Ministeriums beschneiden und um rund 90 Prozent senken wollen. Das heißt konkret, Sie wollen der Steuerverwaltung 50.000 Euro wegnehmen. Warum? Sollen Steuersünder verschont werden, etwa wenn jemand zum Beispiel versäumt, seine Einkommensteuer abzugeben?
Spannend wird es aber auch bei dem Änderungsantrag die Personalverstärkungsmittel betreffend. Da bin ich schon etwas verwundert, Herr Kowalleck, wenn Sie sich hier hinstellen und davon sprechen, dass es wichtig ist, im Personalbereich Vorsorge zu treffen, und Sie gleichzeitig diesen Titel in Höhe von 75 Millionen Euro komplett leeren wollen. Ja, Sie geben in die Kommunen, aber ziehen diesen Titel komplett leer. Ich möchte es deutlich sagen, diese Personalverstärkungsmittel sind für unsere Beamtinnen und Beamten. Ein solches Verschieben ist einfach nur unredlich und ein vergiftetes Geschenk für die kommunale Familie.
Auch Rot-Rot-Grün nimmt 7,9 Millionen Euro aus diesem Topf, das ist richtig. Doch wir handeln umsichtig, was man allein schon an der Höhe des Betrags sieht, und mit Augenmaß. Da wundert es mich schon, dass ausgerechnet Sie uns vorwerfen, das Geld mit vollen Händen auszugeben.
Ähnliches gilt für den Landesausgleichsstock. Während die AfD diesen durch eine Entnahme von 13 Millionen Euro aus den Rücklagen verstärken will, beabsichtigt die CDU die Entnahme von 20 Millionen Euro und gibt diese in die Schulinvestitionen. Das ist grundsätzlich nicht verkehrt, auch die Koalition möchte hier eine solche, jedoch geringere Umschichtung. Doch auch hier ist es wieder die Frage nach dem Augenmaß. Nicht unerwähnt bleiben dürfen die Leistungen des Landes zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge. Dies wurde heute auch schon in der Debatte zum Einzelplan 03 angesprochen. So stellt die Koalition im Einzelplan 17 ganze 20 Millionen Euro zum Ausgleich des Wegfalls von Straßenausbaubeiträgen zur Verfügung. Damit entlasten wir die Bürgerinnen und Bürger, ohne dass dabei die Kommunen Einnahmeausfälle befürchten müssen.
Dafür stellen wir insgesamt eben diese 20 Millionen Euro bereit und geben auch auf diese Weise etwas an die Menschen zurück. Gut ist auch die Zuwendung an den Zweckverband Thüringer Wintersportzentrum. Hier fließen 10 Millionen Euro zur Vorbereitung und Ausrichtung der Biathlon-WM 2023 nach Oberhof. Dazu kommen für die Jahre 2021 und 2022 jeweils weitere 5 Millionen Euro als Verpflichtungsermächtigungen. Das schafft Planungssicherheit für eine ganze Region und ist natürlich auch ein super Aushängeschild für unseren gesamten Freistaat.
Sehr geehrte Damen und Herren, bei diesen Beispielen möchte ich es zunächst erst einmal belas
sen. Ich freue mich über die solide Aufstellung und Arbeit in und an den Einzelplänen 06 und 17 und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, wie es der Herr Staatssekretär bereits gesagt hat, wir beraten heute hier in erster Lesung den Dritten Glücksspieländerungsstaatsvertrag – den langen Titel erspare ich mir jetzt mal. Ich hoffe, ich werde mich oder Sie an nicht gar so vielen Stellen wiederholen.
Dieser Staatsvertrag ist notwendig geworden, da, wie bereits dargestellt, der Zweite Glücksspieländerungsstaatsvertrag keine Wirkung entfalten konnte, weil zwar Thüringen diesen mit Gesetz 2017 ratifiziert hatte, aber eben einige andere Bundesländer nicht und er demnach gegenstandslos wurde. Damit bleiben die Regelungen zur Zulassung von privaten Sportwettenanbietern im Rahmen einer Experimentierklausel aus dem ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrag gültig. Das ist deshalb problematisch, da dies ein Auswahlverfahren mit dem Ziel der Vergabe von 20 Veranstaltungskonzessionen beinhaltet. Diese Konzessionsvergabe wird nun aber durch Eilanträge unterlegener Konzessionsbewerber verhindert. Im vorliegenden, jetzt durch den Landtag zu bestätigenden Dritten Glücksspieländerungsstaatsvertrag soll die Aufhebung sowohl der zeitlichen Befristung der Experimentierklausel als auch der Kontingentierung der Sportwettenkonzessionen vorgenommen werden. Erlauben Sie mir ein paar Worte zu dieser Experimentierklausel.
Wie der Name schon erahnen lässt, handelt es sich dabei um einen Versuch, durch eine kontrollierte Öffnung des Sportwettenmarkts über Konzessionen, diesen zu lenken. Dahinter steht die Frage, ob sich durch die Vergabe von Konzessionen an einen breiteren Veranstalterkreis die Ziele des Glücksspielstaatsvertrags – unter anderem Bekämpfung von Jugend- und Spielsucht, Bekämpfung von Begleitkriminalität, eine Lenkung in geordnete und überwachte Bahnen usw. – gegebenenfalls besser erreichen lassen. Der Frage nachzugehen, ob diese alle in § 1 des Glücksspielstaatsvertrags fixierten Ziele mittels Konzessionsvergabe besser oder schlechter erreicht werden können, ist Sinn und Zweck eben dieser Experimentierklausel.
Doch wenn diese erst gar nicht wirksam werden kann, ist es auch nicht möglich, in der Zukunft Schlussfolgerungen über künftige Regulierungen des Sportwettenmarkts im Glücksspielstaatsvertrag zu verankern. Daher begrüßen wir diese jetzt vorgelegte punktuelle Änderung des Glücksspielstaatsvertrages, da sie ein Wirksamwerden dieser Experimentierklausel ermöglicht. Diese würde, wie dargestellt, ohne die neue Regulierung Gefahr laufen, auszulaufen, ohne jemals wirksam geworden
zu sein. Dazu kommt, dass diese überfälligen Regulierungen des Sportwettenmarkts eine effektivere und flächendeckende Unterbindung durch nicht erlaubte Angebote erschwert.
Kostenseitig kommen aufgrund der wahrscheinlich noch länger andauernden rechtlichen Streitigkeiten wahrscheinlich auch Belastungen auf unseren Freistaat zu. Demgegenüber schlagen jedoch einnahmeseitig die Anteile aus der zu erwartenden Konzessionsvergabe zu Buche. Beides wird gemäß der Veranstaltungsvereinbarung zum Glücksspielstaatsvertrag nach dem Königsteiner Schlüssel aufgeteilt.
Abschließend möchte ich noch meine Hoffnung zum Ausdruck bringen, dass dieser vorliegende Dritte Glücksspieländerungsstaatsvertrag nunmehr durch alle Bundesländer ratifiziert wird, um am 1. Januar 2020, wie gesagt, in Kraft treten zu können. Damit dies geschehen kann, lassen Sie uns unser Zustimmungsgesetz im weiteren parlamentarischen Verfahren beraten; die Ausschussüberweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss wurde schon beantragt. Wir würden dem so folgen. Danke schön.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, der vorliegende Gesetzentwurf zum Ersten Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Errichtung eines Sondervermögens „Verbesserung wasserwirtschaftlicher Strukturen“ in der Drucksache 6/6668 wurde dem Landtag durch die Landesregierung zugeleitet. Kernpunkt des vorgelegten Gesetzentwurfs ist die Regelung des Verzichts der Möglichkeit zur Nettokreditaufnahme im Thüringer Gesetz über die Errichtung eines Sondervermögens „Verbesserung wasserwirtschaftlicher Strukturen“ vom 18. Dezember 2002.
Der Landtag hat in seiner 137. Plenarsitzung am 31. Januar 2019 die Überweisung des Gesetzentwurfs an den Haushalts- und Finanzausschuss beschlossen. Der Ausschuss für Haushalt und Finanzen hat dieses Gesetz in insgesamt drei Sitzungen beraten. Die erstmalige Beratung fand in der 66. Sitzung des Ausschusses am 8. Februar 2019 statt. Dabei wurde beschlossen, eine mündliche Anhörung in öffentlicher Sitzung durchzuführen. Auf Anregung der Landtagsverwaltung sowie der Koalitionsfraktionen wurden als Anzuhörende der Ge
meinde- und Städtebund Thüringen sowie der Thüringische Landkreistag zur Anhörung am 12.04. gebeten. Zudem wurde in dieser Sitzung der vor Ihnen stehende Berichterstatter bestellt.
In der 71. Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses am 12. April 2019 waren die Vertreter der kommunalen Spitzenverbände anwesend und wurden in Verbindung mit der Beratung zum Thüringer Haushaltsgesetz und dem Gesetz zur Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes angehört. Dabei äußerten sich die Vertreter der kommunalen Spitzenverbände nicht explizit zum vorgelegten Gesetzentwurf.
In der 72. Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses am 3. Mai 2019 wurde dieser Gesetzentwurf zur Verwunderung des Herrn Vorsitzenden Emde losgelöst von den weiteren Haushaltsberatungen behandelt. In dieser Sitzung positionierte sich der Thüringer Rechnungshof zum vorliegenden Gesetz. Präsident Dr. Dette – leider nicht da – bewertete positiv, dass es zunehmend gelinge, auch außerhalb des Haushalts noch vorhandene Verschuldungsinseln in den Haushalt zu etablieren, und es dann konsequent sei, weitere Verschuldungen zu verhindern und diese insgesamt im Haushalt abzubilden. Damit würde den Haushaltsgrundsätzen – Wahrheit und Klarheit – Rechnung getragen. Aus Sicht des Thüringer Rechnungshofs macht dieser Gesetzentwurf die Verschuldung transparenter, sie sei für jeden nachvollziehbar und deswegen zu begrüßen.
Der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt die Annahme dieses Gesetzentwurfs. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete und Gäste, in der 137. Sitzung des Landtags am 31.01. haben wir bereits über den vorliegenden Gesetzentwurf gesprochen und ihn dann – wie eben gehört – in den Ausschüssen behandelt. Mit dem Gesetzentwurf wird unter anderem die Verwendung der Lottoüberschüsse aus der 10-EuroSofort-Lotterie Grünes Herz geregelt. Diese Lotterie, welche mit Bescheid des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales von der Thüringer Lotterieverwaltung bereits gestartet wurde, hat zum Ziel, mit den resultierenden Überschüssen den Umwelt- und Naturschutz zu fördern. Dies – und das möchte ich heute an der Stelle noch mal sagen – wird von uns ausdrücklich begrüßt.
Als neue Destinatäre werden die Stiftung Naturschutz und der Landesverband Thüringen der Gartenfreunde e. V. aufgenommen. Aus den Überschüssen zur genannten Sofortlotterie erhalten die Stiftung Naturschutz 9,35 Prozent und die Thüringer Gartenfreunde 1,65 Prozent. Verbleibende Finanzmittel fließen wie bei den bisherigen Regelungen in den Landeshaushalt. Diese Regelung ist von Bedeutung, weil sie für die Beteiligten Planungssicherheit und Arbeitssicherheit gerade in dem genannten Bereich Umwelt und Naturschutz schafft.
Auch Folgendes möchte ich gern wiederholen: Die bisherigen Empfänger, also der Landessportbund sowie die LIGA der Freien Wohlfahrtspflege, werden mit dieser Neuregelung keine Einbußen haben und ihre jeweiligen Zuwendungen wie bisher auch weiter erhalten. Im Zuge der Anhörung haben sich viele Anzuhörende sehr positiv zur Einführung dieser Sofortlotterie geäußert und begrüßen ebenfalls die Aufnahme der neuen Destinatäre.
Ein wichtiger Punkt, den wir in das vorliegende vierte Änderungsgesetz aufgenommen haben, ist der Umstand, dass sich das Land künftig auch juristischer Personen des öffentlichen und privaten Rechts, deren Anteile vollständig dem Land gehören, bedienen kann. Konkret heißt das, dass die
landeseigene Thüringer Lotteriegesellschaft mbH in Suhl als Beliehene des Landes nicht nur als Durchführer, sondern auch als Veranstalter von Glücksspielangeboten auftreten kann. Auch diese Regelung wurde durch die Anzuhörenden begrüßt, da auf diese Weise die Bürokratie durch deutlich verkürzte Wege und einfache Abläufe deutlich reduziert werden kann.
Als dritten Punkt schaffen wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf die Möglichkeit von mobilen Annahmestellen. Bisher ist die Anzahl der stationären Annahmestellen auf 750 begrenzt und diese Deckelung wird natürlich auch künftig weiter beibehalten. Aber künftig ist es auch möglich, dass über mobile Annahmestellen innerhalb dieser 750-Annahmestellen-Grenze Lottoangebote unterbreitet werden können.
Zu den Annahmestellen möchte ich noch mal sagen: Soweit mir bekannt ist, sind auch die stationären Annahmestellen bisher nicht ausgeschöpft. Gerade im ländlichen Raum ist es ja durchaus auch schwierig, da die Lottoannahmestellen von privaten Gewerbetreibenden unterhalten werden, die auch noch mindestens ein anderes Geschäftsfeld haben müssen. Das lohnt sich nun mal nicht überall. Daher ist eine flächendeckende Versorgung mit staatlichem Lotto leider nicht gegeben. Aber künftig wird der Vertrieb auch durch diese mobilen Annahmestellen möglich sein. Wir sehen dies als Möglichkeit, gerade in solchen dünn besiedelten Regionen und auch bei größeren Veranstaltungen, dieses staatliche Lotto anbieten zu können, denn auch dort sind wir gehalten, durch ein staatlich kontrolliertes Angebot die Kanalisierung des Lottos gemäß dem Glücksspielgesetz und dem Glücksspielstaatsvertrags zu erfüllen.
Vor diesem Hintergrund wurde in der Anhörung auch das Thema „Suchtprävention und Jugendschutz“ teilweise skeptisch thematisiert. So gab es im Rahmen der Anhörung die Auffassung, dass bei einem mobilen Vertriebsweg insbesondere bei Veranstaltungen, wo auch eher ein jugendliches Klientel zugegen ist, der Jugendschutz gefährdet sein könnte. Dazu möchte ich anmerken, dass alle Glücksspielangebote grundsätzlich nur von volljährigen Personen wahrgenommen werden dürfen. Zur Sicherstellung dessen werden in Thüringen sogar Testkäuferinnen und Testkäufer eingesetzt. Das war mir persönlich auch neu, aber ich habe mich da aufklären lassen. Diese sind zwischen 16 und 22 Jahre alt und testen ganz praktisch, ob ihnen Lottoangebote verkauft werden oder eben nicht, mit den entsprechenden Konsequenzen oder eben auch nicht. Darüber hinaus werden die mobilen Annahmestellen nicht von externen Unternehmen be
trieben, wie ich es gerade bei den stationären Betrieben gesagt habe, sondern von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unserer landeseigenen Lottogesellschaft, die alle miteinander natürlich ebenso wie die Gewerbetreibenden gerade in den Bereichen Jugendschutz und Suchtprävention umfänglich geschult sind.
Alles in allem wird das staatliche Lotterieangebot mit dem vorliegenden Gesetzentwurf weiterentwickelt und zukunftsfester gestaltet. Auch der ordnungsrechtliche Auftrag, zum Beispiel der eben angesprochene Jugend- und Spielerschutz, aber auch die Lenkung des Spielbetriebs in geordnete Bahnen, die Abwehr von Begleitkriminalität, Spielsuchtprävention und natürlich auch die Förderung des Gemeinwohls kann mit diesem Gesetz auch künftig gesichert werden. Daher bitte ich Sie um die Zustimmung. Danke.
Vielen Dank, Herr Kollege Kowalleck. Stimmen Sie mir zu, dass bei Ihrem Beispiel der eher negativen Zuschriften oder Äußerungen der Anzuhörenden unter anderem auch der Deutsche Lottoverband dabei ist, der ja als Lobbyverband der privaten Lottoanbieter tätig ist und damit auch ein – sagen wir mal – durchschaubares Interesse hat?
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, für die Entscheidung über die Entlastung der Landesregierung für das Haushaltsjahr 2016 haben wir ein wichtiges Hilfsmittel – das ist, wie bereits angeklungen, der Jahresbericht des Rechnungshofs 2018 mit ausgewählten Beispielen, was aus Sicht des Rechnungshofs bei der Bewirtschaftung des Haushalts 2016 falsch gelaufen ist.
Beispielhaft möchte ich nur kurz in meinen Ausführungen auf zwei inhaltliche Punkte eingehen, die im Rechnungshofbericht eine Rolle gespielt haben. So hat der Rechnungshof zum Beispiel herausgefunden und angeführt, dass in mehreren Fällen bei der Ausleihung von Kunstgegenständen zu viel Geld für den Transport ausgegeben wurde. Die Landesaus
stellung 2011 handelte von Franz Liszt als Europäer in Weimar. Bestandteil dieser Ausstellung war auch eine Lithografie aus dem Jahr 1873. Dieses Bild und eine Notensammlung wurden von Budapest nach Weimar transportiert – und das für 9.680 Euro. Die Kosten resultierten in dem Fall aus vier Flugtickets für zwei Kuriere und zwei Klimakoffer sowie den Fahrtkosten für den ungarischen Leihgeber. Die Verleiher von Kunst hatten damals – also im Jahr 2011 – bestimmt, welche Transportunternehmen dort beauftragt werden mussten. Dies ist inzwischen abgestellt, derartige Transporte werden jetzt ausgeschrieben. Wir schlagen vor, in der Beschlussempfehlung diese Bemerkung des Rechnungshofs und auch die Stellungnahme der Landesregierung dazu zur Kenntnis zu nehmen.
Meine Damen und Herren, eine weitere Feststellung des Rechnungshofs betrifft einen Behindertensportverband. Es geht hier um eine im Jahr 2011 durchgeführte Prüfung für die davorliegenden Jahre, konkret 2007 bis 2010. Der Rechnungshof ist hier der Auffassung, dass der Thüringer Behinderten- und Rehabilitationssportverband von den rund 800.000 Euro Fördermitteln, die er in den vier Jahren insgesamt bekommen hat, etwa drei Viertel – also rund 600.000 Euro – zweckwidrig verwendet hätte. Nicht nur das, auch durch das zuständige Ministerium hätte es, so der Rechnungshof, grobe Versäumnisse bei der Prüfung gegeben und dadurch sei eine erfolgreiche Rückforderung verhindert worden.
Solche schweren Vorwürfe, meine Damen und Herren, muss man natürlich sehr ernst nehmen. Deshalb wollen wir uns im September im Haushaltsund Finanzausschuss über den aktuellen Stand in Bezug auf das Verfahren bei der Verwendungsnachweisprüfung informieren lassen. Gleichwohl muss ich noch anmerken, dass es hier um die Jahre 2011 und 2010 geht und damit hat die Landesregierung des Jahres 2016, die heute entlastet werden soll, natürlich relativ wenig zu tun. Aber die Grundlage für die Entlastung der Landesregierung ist nun mal der aktuellste Jahresbericht des Rechnungshofs und der ist von 2018 und betrifft hauptsächlich das Jahr 2016, kann aber auch – wie gesehen – weit davor liegende Sachverhalte beinhalten. Ich vermute ja, dass der Rechnungshof bei der Prüfung der rot-rot-grünen Landesregierung für das Jahr 2016 so wenig Haushaltsverstöße festgestellt hat, dass er die alten Sachen von früher wieder ausgegraben hat, um den Bericht entsprechend zu untersetzen.
Meine Damen und Herren, zusammengefasst kann man feststellen, dass die Landesregierung in Bezug auf die Haushaltsführung solide und regelkonform
gearbeitet hat. Für das Jahr 2016 gilt, dass die Landesregierung die aufgezeigten Mängel – und das heißt auch die der Vergangenheit – zügig und professionell abgestellt hat. Einer Entlastung für das Haushaltsjahr 2016 steht demnach nichts im Wege. Gleiches gilt natürlich auch für die Rechnung des Thüringer Rechnungshofs und seiner eigenen Haushalts- bzw. Wirtschaftsführung. Auch hier gibt es aus unserer Sicht keinen Anlass, die Entlastung zu verweigern. Ich empfehle daher, der Landesregierung und auch dem Thüringer Rechnungshof die beantragte Entlastung für 2016 zu erteilen, und danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, liebe Gäste auf der Tribüne und am Livestream! Herr Kowalleck – er ist noch da, sehr schön –,
Sie hatten eingangs das Bild von dem Geisterfahrer gebracht, das fand ich sehr interessant. Ihr Redebeitrag hat mich nämlich tatsächlich an einen Geisterfahrer erinnert,
der auf der Autobahn fährt und im Radio hört, „Vorsicht, Geisterfahrer“, und sich fragt: Was denn, ein Geisterfahrer? Nein, ganz viele Geisterfahrer.
Es ist immer eine Frage der Wahrnehmung der Realitäten, darauf möchte ich dann auch später gern noch zurückkommen und eingehen. Lassen Sie mich zunächst einige Worte zur Mittelfristigen Finanzplanung sagen: Gemäß der Thüringer Haushaltsordnung hat die Landesregierung die vorliegende Mittelfristige Finanzplanung erstellt und ausgehend vom aktuellen Haushaltsjahr künftige finanz- und haushaltswirtschaftliche Rahmenbedingungen dargestellt. Ausgangspunkt für die Mittelfristige Finanzplanung ist der aktuelle Doppelhaushalt 2018/2019 und zur Betrachtung des eigentlichen Planungszeitraums 2022 bedarf es auch der Beachtung künftiger Rahmenbedingungen. Zudem bedarf es einer ernsthaften Bewertung der vorgelegten Mittelfristigen Finanzplanung und deren Einordnung in das finanzpolitische Umfeld, denn die allgemeine wirtschaftliche Entwicklung spielt bei dieser Bewertung eine wichtige Rolle. Der gesamtwirtschaftliche Aufschwung in Deutschland aus den vergangenen Jahren hält an und bedeutet auch für Thüringen ein Wachstum des Bruttoinlandsprodukts über dem Durchschnitt der neuen Flächenländer.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, diese Entwicklung und das gute Wirtschaftsklima sind nicht zuletzt am Thüringer Arbeitsmarkt spürbar. Die guten Steuereinnahmen kommen nicht, wie die Kollegen der CDU gern behaupten, trotz Rot-RotGrün, sie kommen vor allem auch wegen Rot-RotGrün und ich sage Ihnen auch, warum das so ist.
Unter der Führung der CDU sollte Thüringen zu einem Billiglohnland gemacht werden. Wegen dieser politischen Fehleinschätzung, nämlich dass Billiglohnpolitik ein Land vorwärts bringen könnte und ein Standortvorteil wäre, sehen wir uns nun vor große Probleme gestellt. Rot-Rot-Grün hat sich auf den Weg gemacht, Thüringen zukunftsfest zu gestalten und die Menschen im Land an dieser positiven Entwicklung auch teilhaben zu lassen.
Mit der Einführung des Landesarbeitsmarktprogramms, der Anhebung der Lehrerbesoldung, einem beitragsfreien Kindergartenjahr und vielem anderen lassen wir die Menschen direkt und im Geldbeutel spürbar partizipieren,
ich komme später noch einmal genauer darauf zu sprechen. Der vorliegende Mittelfristige Finanzplan ist deshalb auch Ausdruck einer guten rot-rot-grünen Landespolitik der letzten Jahre.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, dass die Personalausgaben unter anderem auch wegen der Beendigung der Billiglohn- und kurzsichtigen Personalpolitik bis 2022 um knapp 390 Millionen Euro steigen werden, bleibt leider nicht aus. Allein der Anteil der Versorgungsausgaben wird dann 11,5 Prozent betragen. In dem Bereich stehen wir in Thüringen tatsächlich vor großen Herausforderungen und ich begrüße daher ausdrücklich die Bemühungen der Landesregierung, den Anstieg der Personalausgaben zu dämpfen.
Die die Regierung tragenden Fraktionen sind sich einig, den Stellenabbaupfad grundsätzlich beizubehalten, und schon im aktuellen Haushalt 2018/2019 wird der Wegfall von 784 Stellen realisiert. Dennoch wird Thüringen trotz einer steigenden Personalausgabenquote von rund 30 Prozent im Jahr 2022 im Mittelfeld der Bundesländer liegen. Als Beispiel: Nordrhein-Westfalen wird mit 38,5 Prozent deutlich mehr Probleme haben. Genauso richtig war und ist es aber auch, den Stellenabbaupfad in den Bereichen Polizei, Schule, Justiz und Verbraucherschutz zu verschieben. Denn gerade hier geht es nicht darum, Stellenabbau um jeden Preis zu betreiben, sondern es geht um Politik mit Augenmaß und vor allem mit einem Blick – da sage ich es wieder – auf die Realität.
Ein paar Beispiele aus dieser Realität werde ich nachher noch benennen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die heutigen und künftigen Herausforderungen, besonders vor dem Hintergrund der Überalterung des Personals, bestehen in der Einstellung vor allem neuer Lehrer und Polizisten in ausreichender Zahl. Diese Aufgabe ist nicht leicht, vor allem wenn wir nicht in einer Legislatur korrigieren können, was Jahrzehnte
zuvor versäumt wurde. Auch deshalb, meine Damen und Herren, ist es wichtig, dass wir auch noch eine weitere rot-rot-grüne Wahlperiode dranhängen, um die Fehler der Vergangenheit endgültig korrigieren zu können.
Mindestens eine, genau.
Sehr geehrte Damen und Herren, um auch kommenden Generationen keinen Scherbenhaufen zu hinterlassen, betreibt Rot-Rot-Grün gleichzeitig eine konsequente Schuldentilgung – Frau Ministerin hatte es schon angesprochen. Mit dem Haushalt 2018/2019 sind wir in die regelgebundene Tilgung durch das Thüringer Nachhaltigkeitsmodell eingestiegen. Danach werden – auch das sagte die Frau Ministerin bereits, ich wiederhole es trotzdem gern noch mal – bei jeder Verbeamtung jährlich 5.500 Euro zur Tilgung von Landesschulden eingesetzt. Durch dieses Modell, welches übrigens auch durch den Thüringer Rechnungshof begrüßt wird – und ich begrüße auch ausdrücklich Herrn Dr. Dette heute hier –, entwickelt sich die jährliche Schuldentilgung von 51,8 Millionen Euro im Jahr 2018 auf über 65 Millionen Euro im Jahr 2020 – wie Frau Ministerin Taubert bereits ausführte. Ich blicke noch weiter: Im Jahr 2022 wird diese Schuldentilgungsleistung knapp 79 Millionen Euro betragen. Die Tendenz dieser Tilgungsleistung ist, wie Sie erkennen können, steigend.
Darüber hinaus werden sich aus dem Haushaltsvollzug ergebende Überschüsse zu einem Teil ebenfalls zur Schuldentilgung verwenden lassen. Mit dieser Maßnahme nähert sich Thüringen deutlich an den Durchschnitt der Pro-Kopf-Verschuldung aller Flächenländer an. Außerdem tilgen wir die Altschulden unserer Vorgängerregierung, die in sogenannten Sondervermögen versteckt wurden, und wir bilden Rücklagen. Die allgemeine Rücklage wird am Ende dieser Legislatur etwa 100 Millionen Euro höher sein als zu Beginn. Diese allgemeine Rücklage, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist ein modernes Instrument der Haushaltspolitik, gerade in Zeiten der Schuldenbremse, denn damit können auch künftige Haushalte sozusagen atmen.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die vorliegende Mittelfristige Finanzplanung geht davon aus, dass die bereinigten Gesamteinnahmen im Jahr 2022 auf 10,75 Milliarden Euro ansteigen werden. Demgegenüber stehen die Mindereinnahmen aus
der Neuregulierung von Bund-Länder-Finanzbeziehungen. Mit diesen gravierenden einnahmeseitigen Einschnitten der Landesfinanzen steht der Freistaat tatsächlich vor weiteren großen Herausforderungen. So laufen zum Beispiel die Mittel aus dem Solidarpakt II im Jahr 2020 komplett aus, das wissen Sie. Diese Einnahmen des Landes, die vor 15 Jahren noch 3 Milliarden Euro betrugen, müssen ab übernächstem Jahr vollständig im Haushalt kompensiert werden. Dies kann nur zum Teil durch Bundesergänzungszuweisungen abgefangen werden, daher die großen Herausforderungen. Die erwartete weitere Steigerung der Steuerkraft des Landes ist Zeugnis einer positiven Entwicklung und wird helfen, diese genannten Einnahmeverluste zu kompensieren.
Sehr geehrte Damen und Herren, es lässt sich feststellen, dass Thüringen gerade für die Jahre 2019 und 2020 vor enormen finanzpolitischen Herausforderungen steht und diese zu bewältigen hat. Die Kernaussage dazu ist Feststellung und Prognose zugleich, nämlich die, dass Thüringen unter RotRot-Grün all diese genannten Herausforderungen bewältigen kann und weiter bewältigen wird. Mit dem aktuellen Doppelhaushalt und der vorliegenden Mittelfristigen Finanzplanung ebenso wie mit dem jetzt vorgelegten Haushaltsentwurf für 2020 setzt die Landesregierung den Dreiklang aus Gestalten, Vorsorgen und Investieren um.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, lassen Sie mich nun etwas zu dem hier vorgelegten Haushaltsentwurf 2020 sagen: Die Landesregierung präsentiert hier tatsächlich einen der besten Haushalte, den Thüringen je hatte –
qualitativ, aber auch quantitativ. Der Landeshaushalt 2020 ist gerecht, er ist sozial, er ist ökologisch ausgewogen und er ist vor allem solide.
Er kommt nicht nur ohne Kreditaufnahme aus, er tilgt sogar Schulden aus den Zeiten mit CDU-Finanzministern – Frau Ministerin Taubert hatte ja auch dazu bereits schon ausgeführt.
An dieser Stelle meiner Rede möchte ich zunächst namens meiner Fraktion der Landesregierung und insbesondere der Finanzministerin für die Vorlage dieses Haushalts herzlich danken.
Der vorliegende Entwurf macht das Land über das Jahr 2019 hinaus handlungs- und zukunftsfähig.
Sehr geehrter Herr Kuschel, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Steuereinnahmen sind seit 2014 um etwa 2 Milliarden Euro gestiegen. Genau diese Mehreinnahmen, die von den Menschen in unserem Land erarbeitet wurden, werden wir ihnen auch zurückgeben.
Wir gestalten ein besseres und gerechteres Thüringen. Wir werden in die Zukunft investieren, denn allein die Investitionsausgaben werden im Jahr 2020 rund 540 Millionen Euro höher sein als noch 2014. Das, liebe Damen und Herren, ist der Unterschied zwischen CDU und Rot-Rot-Grün. Während die CDU beklagt, dass wir zu viel Geld ausgeben würden, gestalten wir unseren Freistaat, damit es ein Morgen gibt.
Ja, man kann sogar sagen, wir geben sehr viel Geld aus, das ist richtig. In Ihrer Argumentation halten Sie uns entgegen bzw. wollen den Eindruck erwecken, Thüringen würde als einziges Land das Haushaltsvolumen erhöhen. Ich gebe ja zu, dass das Haushaltsvolumen im Jahr 2020 etwa 25 Prozent höher sein wird als noch 2014, also dem letzten Haushalt unter CDU-Verantwortung. Bemerkenswert ist aber auch, dass die Steigerung in anderen Ländern ähnlich ist. Bayern zum Beispiel hat den Haushalt von 2014 schon bis zum Jahr 2018 um 22 Prozent erhöht oder – wie die CDU auch gern sagt – aufgebläht, Baden-Württembergs Aufblähungen waren noch größer, bis 2019 ein Plus von 26 Prozent, Sachsen von 2014 auf 2020 23 Prozent und Schleswig-Holstein plus 24 Prozent. Man kann also sagen, bei dem Haushaltsaufwuchs sind wir da in keiner schlechten Gesellschaft, und das ist auch gut so. Im Übrigen kommt es wohl auch darauf an, wofür man das Geld ausgibt, also ob man die Mittel gezielt und mit Augenmaß einsetzt oder ob man nur kürzt und streicht, als gäbe es kein Morgen.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, im Folgenden werde ich auch ein paar Beispiele benennen, bei denen wir die Ausgaben sozusagen explodieren lassen, wie es die Opposition so gern ausdrückt.
Der wohl bedeutendste Teil des Haushalts ist der Bereich Bildung. Das sage ich nicht nur, weil die Bildungsausgaben mit 2,7 Milliarden Euro den mit Abstand größten Teil der Ausgaben im Haushalt 2020 ausmachen. Vielmehr ist Bildung – und das wissen Sie alle – der Schlüssel zum Erfolg, nicht nur für jeden Menschen ganz persönlich, sondern eben auch für unser Bundesland.
Und was diese Worte sehr vereinfacht aussagen, untermauert der vorgelegte Haushaltsentwurf mit Zahlen. Die Basis dafür sind die Lehrerinnen und Lehrer sowie natürlich auch der Zustand und die Ausstattung der Schulen. Hier planen wir auch für 2020 neben der Schulinvestpauschale zusätzliche 25 Millionen Euro für Projekte des Schul- und Sporthallenbaus und circa 1,3 Milliarden Euro auch für Personalausgaben. Ein großer Teil des Personalaufwuchses ergibt sich aus den Tarif- und Besoldungsanpassungen, und auch das ist gut so, immerhin befinden wir uns in dem Bereich der Lehrerinnen und Lehrer nicht zuletzt auch in einem Wettstreit mit anderen Bundesländern.
Aber, meine Damen und Herren, die Mehrausgaben für die Bezahlung der Lehrerinnen und Lehrer sind mehr als eine Ausgabenerhöhung. Sie sind vor allem ein klares Signal Thüringens an die vielen Lehramtsstudierenden: Bleibt in Thüringen bzw. kommt zurück nach Thüringen, denn wir brauchen euch!
Wir wollen nicht das Billiglohnland sein, zu dem uns unsere Vorgänger in Regierungsverantwortung machen wollten bzw. gemacht haben.
Zum ganzen Thema „Bildung“ gehört für meine Fraktion besonders auch der Bereich der frühkindlichen Bildung. Schauen Sie sich die hervorragende Arbeit der Beschäftigten in den Kindergärten an. Dort wird der Grundstein für den späteren Lebensweg gelegt und so wird dort eben nicht nur eine Betreuungsleistung erbracht, sondern auch Bildungsarbeit geleistet. Die Linke tritt für kostenlose Bildung ein, das meint ausdrücklich auch den beitragsfreien Kindergarten. Rot-Rot-Grün in Thüringen hat mit dem ersten beitragsfreien Kita-Jahr den Einstieg in die komplette Beitragsfreiheit geschafft und wir als Linke wollen diesen Weg fortsetzen und ein weiteres Kindergartenjahr beitragsfrei stellen.
Die Frage, die sich viele Eltern stellen, ob und wie lange ein Kind den Kindergarten besucht, darf keine Frage des Geldbeutels der Eltern sein.
Wer sein Kind aus anderen Gründen zu Hause lassen möchte, der soll das tun, aber der Kindergartenbeitrag sollte dabei kein Entscheidungskriterium sein. Aus diesem Grund sehen wir im Haushalt 2020 einen Zuschuss für die Kindertagesbetreuung in Höhe von 368 Millionen Euro vor. Das sind 153 Millionen Euro oder 70 Prozent mehr, als der letzte CDU-Haushalt 2014 dafür geplant hatte. Für diese Explosion der Ausgaben kann man sich kriti
sieren lassen, man kann aber auch stolz darauf sein,
etwas für die Menschen in diesem Freistaat erreicht zu haben. Und das ist nur ein Bereich, in welchem wir den Menschen in Thüringen über unseren Landeshaushalt etwas zurückgeben.
In einem weiteren Bereich steht der Betrag von 179 Millionen Euro auf der Seite der Ausgaben. Diesen Betrag geben wir im Jahr 2020 für das Gesundheitswesen aus. Das sind 52 Millionen Euro mehr als 2014.
Ich sage Ihnen hier ganz offen: Auch dafür schämen wir uns nicht. Gerade im Bereich Gesundheitsvorsorge tut diese Regierung viel. Als Beispiel möchte ich hier die Verbesserung der Versorgung mit Hebammenleistungen, den Ausbau der Telemedizin, gerade für Angebote im ländlichen Raum, und ganz besonders natürlich auch die Investitionen in unsere Krankenhäuser nennen. Allein im hier diskutierten Haushaltsentwurf für das Jahr 2020 bekommen die Krankenhäuser Investitionszuschüsse von 75 Millionen Euro vom Land.
Meine Damen und Herren, auch die Thüringer Kommunen werden weiter gestärkt. Das spiegelt sich auch im Haushalt 2020 wider. Mit 125 Millionen Euro erhöhen wir die Mittel im Kommunalen Finanzausgleich und damit erreicht dieser einen Gesamtbetrag – und jetzt muss ich die Zahl tatsächlich ablesen – von 2.119.436.100 Euro. Das sind knapp 300 Millionen Euro mehr
als 2014. Im selben Zeitraum sind übrigens – und das möchte ich am Rande noch erwähnen – die eigenen Steuereinnahmen der Kommunen um insgesamt 500 Millionen Euro gestiegen. Die Kommunen haben also regulär ohne irgendwelche Hilfsprogramme 800 Millionen Euro mehr zur Verfügung als noch im Jahr 2014.
Ich bin mir nicht ganz sicher, ob das jetzt für die Opposition eine Explosion oder eine Aufblähung ist. Fakt ist, die Kommunen bekommen deutlich mehr Geld, und zwar von Rot-Rot-Grün.
Auch außerhalb des Kommunalen Finanzausgleichs gibt es natürlich weitere finanzielle Mittel für die Kommunen. Allein für den Straßenbau auf kommunaler Ebene sind weitere 36 Millionen Euro im Haushalt vorgesehen – es steht in Klammern hier und ich möchte es sagen: 15 Millionen Euro mehr als 2014. Das ist – und das möchte ich unter ande
rem auch als ehemaliger Bürgermeister sagen – eine enorme Leistung, die das Land hier vollbringt.
Gerade aus meiner früheren Funktion als Bürgermeister sind mir da auch besonders die Sorgen und Nöte der Feuerwehren bekannt. Deshalb freut es mich ganz besonders, dass der Freistaat im Jahr 2020 den Brandund Katastrophenschutz mit 45 Millionen Euro fördert. Gestatten Sie mir auch hier den Vergleich zur vergangenen Legislatur: Es sind unter Rot-Rot-Grün 30 Millionen Euro mehr oder anders gesagt haben wir hier gegenüber 2014 eine Verdreifachung. Gerade die Feuerwehren vor Ort leisten eine unglaublich wichtige und anspruchsvolle Arbeit, oft im Ehrenamt. Oft genug beklagen sich dabei die Wehrleiter und Bürgermeister über Nachwuchsprobleme. Deshalb stellen wir auch hier zum Beispiel weiterhin 50.000 Euro jährlich für eine Feuerwehrmitgliederkampagne zur Verfügung. Und wir sorgen auch, ganz klar, für eine anständige Ausrüstung. Dafür haben wir 9 Millionen Euro in den Haushaltsentwurf aufgenommen. Dieses Geld wird somit direkt in die Sicherheit der Thüringerinnen und Thüringer fließen.
Beim Thema „Sicherheit“ steht für uns natürlich auch die Thüringer Polizei ganz weit oben. In dem Augenblick, wo sich Menschen im Dunkeln nicht mehr auf die Straße trauen, ist es eigentlich schon zu spät. So ein Beispiel einer mir bekannten Frau aus Thüringen: Sie sagte ihr Klassentreffen ab, weil sie Angst hatte, nachts vom Veranstaltungsort zu ihrem Auto zu gelangen. Ich möchte es der Vollständigkeit halber noch dazu sagen: Dieses Klassentreffen fand nicht in Kapstadt und nicht in New York statt, sondern in Erfurt. Deshalb – und natürlich nicht nur für Frauen bei Klassentreffen, sondern natürlich für alle Menschen im Freistaat – haben wir den Stellenabbaupfad auch im Bereich der Polizei ausgesetzt, und nicht nur das,
Im Jahr 2020 werden insgesamt 530 Polizeianwärter ausgebildet und davon dann 300 neu eingestellt. Für die Ausrüstung von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten sind 8,5 Millionen Euro eingeplant, das ist ein deutlicher Kurswechsel gegenüber dem letzten CDU-geführten Landeshaushalt aus dem Jahr 2014 – auch hier wieder der Vergleich: Es waren 4,3 Millionen,
das ist also fast eine Verdoppelung.
Meine Damen und Herren, sehr geehrter Herr Kowalleck, noch deutlicher wird der Anstieg im Bereich Sport.
Ja, das sind wir, Herr Heym.
Frau Ministerin sprach auch das bereits an: Dass Thüringen nicht zuletzt als Austragungsort im Wintersport seinen Weltrang erhalten konnte, ist keine Selbstverständlichkeit, sich darauf auszuruhen, erst recht nicht. So wie im Sport Spitzenleistungen erbracht werden, wollen auch wir als Haushaltsgesetzgeber unseren Teil für den Sport in Thüringen beitragen. Wir untersetzen das mit einer Verdreifachung der Landesausgaben im Bereich Sport. In Zahlen bedeutet das einen Aufwuchs von 14 Millionen Euro gegenüber 2014 auf 55 Millionen Euro im Jahr 2020. Das ist tatsächlich eine Explosion. Darüber freue ich mich sehr, nicht nur um der Sache selbst Willen, sondern viel mehr, weil ich weiß, dass das gerade im viel umkämpften Spitzensport ein riesiger Sprung nach vorn ist.
Ich darf Ihnen eine weitere Ausgabenexplosion vorstellen, und zwar die für den Umwelt- und Naturschutz in Thüringen. Für diesen geben wir im Haushalt 2020 etwa 150 Millionen Euro aus, das ist ebenfalls eine Verdreifachung der Ausgaben seit Beginn der Legislaturperiode.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, abschließend muss ich noch mal kurz auf die Bedenken der Opposition eingehen, was die grundsätzliche Legitimität der Haushaltsaufstellung für das Jahr 2020 betrifft. Ich möchte das an der Stelle auch gar nicht juristisch bewerten, Frau Ministerin Taubert hatte eingangs auch auf den Rechtsrahmen verwiesen. Ich greife aber Ihre Kritik auf und erlaube mir ein paar Erinnerungen an frühere – sagen wir – Finanzkreationen, welche unter anderem auch „alternative Finanzierung“ genannt wurden. Hier ging es um die private Finanzierung von öffentlichen Baumaßnahmen, mit Verträgen über 20 Jahre. Als Beispiel: Der Landeshaushalt, dieser Komplex hier, wird noch bis zum Jahr 2024 abgezahlt, die Ortsumfahrung Schaala bis 2025 und die JVA Tonna bis 2026. Über 20 Jahre wurden somit in der Vergangenheit die Haushaltsmittel gebunden, obwohl die Legislaturen nur fünf Jahre dauern. Das teuerste Wahlversprechen, das Sondervermögen Wasser/Abwasser, war ein Schattenhaushalt – wir werden das beenden –, der Jahr für Jahr neue Millionenschulden aufgenommen hat.
Trotz der enormen Belastungen in den Haushalten seit 2004 ist der Schuldenstand dieses sogenannten Vermögens auf 350 Millionen Euro angewachsen. Die damalige Regierung Althaus hat Ausgaben der Haushalte bis heute gebunden, an die ökologischen Altlasten sei auch noch erinnert. Die früheren Verhandlungen der CDU-Landesregierung mit der Treuhand haben dafür gesorgt, dass wir heute noch mehr als 20 Millionen Euro jährlich an Kali + Salz zahlen müssen.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich habe das nur noch mal in Erinnerung rufen wollen, wenn jetzt kritisiert wird, finanzpolitische Entscheidungen über die aktuelle Legislaturperiode hinaus zu treffen. Wie gesagt, juristisch möchte ich das an der Stelle nicht bewerten, ich bewerte politisch.
Wir sollten jetzt den vorgelegten Haushalt gründlich analysieren und vielleicht noch an der einen oder anderen Stelle nachjustieren. Ich beantrage daher für meine Fraktion die Überweisung der Beratungsgegenstände an den Haushalts- und Finanzausschuss, freue mich dort auf interessante Gespräche, möchte abschließend aber noch eines sagen, dass ich, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Opposition, sehr auf Ihre Änderungsanträge für diesen Haushalt gespannt bin. Sie wollen mehr in die Rücklage packen, sie wollen mehr Schuldentilgung...
Ich bin gespannt, was Sie an Vorschlägen einbringen, auch wenn Sie das ablehnen.
Ich bin sehr gespannt darauf, denn ich frage mich tatsächlich – ich glaube, wir fragen uns alle –: Was wollen Sie ändern? Wollen Sie den Eltern das beitragsfreie Kindergartenjahr wieder streichen, Herr Kowalleck? Möchten Sie den Kommunen wieder mehr Geld wegnehmen? Möchten Sie Infrastrukturmaßnahmen streichen?
Was möchten Sie tun? Ich bin sehr gespannt – wenn Sie keine Änderungsanträge bringen – auf Ihren Alternativvorschlag, freue mich auf die Diskussion, Herr Emde, im Ausschuss und bedanke mich erst mal für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, der vorliegende Gesetzentwurf zum Thüringer Gesetz über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen begründet sich mit der weiteren Umsetzung der Richtlinie 2016/2102 des Europäischen Parlaments. Diese Richtlinie wurde am 26. Oktober 2016 beschlossen und trat am 21. Dezember desselben Jahres in Kraft. Damit werden die Mitgliedsstaaten verpflichtet, ihre Rechts- und Verwaltungsvorschriften bezüglich der Anforderung an die Barrierefreiheit von Webseiten und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen anzupassen. Die Mitgliedsstaaten waren dabei gehalten, diese Anpassungen bis zum 23. September 2018 umzusetzen. Auch die Länder trifft diese Anforderungen, weshalb auch Thüringen seine bestehenden gesetzlichen Regelungen konkretisieren muss.
Elementarer Bereich des vorliegenden Artikelgesetzes sind die neuen Regelungen des ThürBarrWebG, so die Abkürzung. Notwendige Folgeanpassungen betreffen das Thüringer Gesetz zur Gleichstellung und Verbesserung der Integration von
Menschen mit Behinderungen sowie das E-Government-Gesetz.
Kernpunkte der umzusetzenden Richtlinie sind die Bereitstellung einer detaillierten und umfassenden Erklärung zur Barrierefreiheit sowie die Einrichtung eines Feedbackmechanismus auf Webseiten und mobilen Anwendungen, also eine barrierefrei gestaltete Möglichkeit der elektronischen Kontaktaufnahme. Zudem sollen gemäß Gesetzentwurf eine Überwachungs- und eine Durchsetzungsstelle eingerichtet werden. Der vorliegende Gesetzentwurf sieht vor, die genannte Überwachungsstelle beim Thüringer Finanzministerium einzurichten. Damit liegt auch die in der Richtlinie geforderte spätere Berichtspflicht beim Finanzministerium. Die Aufgabe der Durchsetzungsstelle soll der Thüringer Beauftragte für Menschen mit Behinderungen übernehmen.
Die Regelung zur barrierefreien Gestaltung von Webseiten öffentlicher Stellen erfasst Inhalte, die ab dem 23. September 2018 veröffentlicht wurden. Die Umsetzung soll für diese Inhalte zum 23. September 2019 erfolgt sein, für früher veröffentlichte Inhalte ein Jahr später, also zum 23. September 2020. Die Barrierefreiheit mobiler Anwendungen ist zum 23. September 2021 umzusetzen.
Sehr geehrte Damen und Herren, zur weiteren Beratung des vorliegenden Gesetzentwurfs beantrage ich namens der Koalitionsfraktionen die Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, der vorliegende Gesetzentwurf ist eine Aufwertung für das Glücksspielwesen in Thüringen. Schwerpunkt dieser Änderung zum Glücksspielgesetz ist die Aufnahme einer 10-EuroSofortlotterie, der sogenannten Umweltlotterie. Mit den daraus eingenommenen Überschüssen soll der Umwelt- und Naturschutz gefördert werden. Dieses Ansinnen begrüßen wir ausdrücklich und freuen uns darüber, dass als neue Destinatäre zum einen die Stiftung Naturschutz und zum anderen der Landesverband Thüringer Gartenfreunde aufgenommen wurden. Konkret bedeutet dies, dass die Stiftung Naturschutz 9,35 Prozent und der Landesverband Thüringer Gartenfreunde 1,65 Prozent der Spieleinsätze aus der neu einzurichtenden Lotterie erhalten werden. Dabei ist mir wichtig, zu erwähnen, dass die bisherigen Empfänger, also der Landessportbund sowie die LIGA der Freien Wohlfahrtspflege, mit dieser Neuregelung keine Einbußen erfahren und weiterhin die Zuwendungen wie bisher erhalten werden.
Sehr geehrte Damen und Herren, die geplanten Zuwendungen an die neuen Destinatäre sind aus dem Grund von Bedeutung, da mit dieser Regelung eine Planungs- und Arbeitssicherheit im Bereich des Umwelt- und Naturschutzes geschaffen wird und somit langfristig gearbeitet werden kann. Darüber hinaus nutzen wir mit diesem vorgelegten Gesetzentwurf die Möglichkeit, die Arbeit der Thüringer Lotterieverwaltung sowie der landeseigenen Lotterie-Treuhandgesellschaft zu optimieren und auch zukunftsfähig zu gestalten. So wird geregelt, dass die LTG – also die Lotterietreuhandgesellschaft – künftig nicht nur als Durchführer öffentlicher Glücksspiele auftreten, sondern auch direkt als Be
liehene des Freistaats, das heißt, eben auch als Veranstalter arbeiten kann.
Mit dieser Änderung reagieren wir auf mögliche bzw. zu erwartende Änderungen am deutschen Glücksspielmarkt. So läuft Mitte 2021 der derzeitig gültige Erste Glücksspieländerungsstaatsvertrag aus. Eine Neuauflage bzw. ein Zweiter Glücksspieländerungsstaatsvertrag ist ungewiss. Darüber hinaus drängen bereits jetzt private Anbieter auf den Markt.
Ich sage es an dieser Stelle für meine Fraktion ausdrücklich: Wir sind für das Primat des staatlich organisierten Glücksspiels und wollen keine Übernahme durch Privatanbieter,
denn die Aufgaben des staatlichen Lottos sind vielschichtig und haben auch einen ordnungsrechtlichen Auftrag, zum Beispiel Lenkung des Spielbetriebs in geordnete Bahnen, Abwehr von Begleitkriminalität, Jugend- und Spielerschutz, Förderung des Gemeinwohls, Spielsuchtprävention und vieles mehr.
Sehr geehrte Frau Holbe, Sie hatten es angesprochen. Ihnen ist unklar, was zum Jugendschutz und Spielsuchtprävention geleistet wird. Ich schlage Ihnen vor, gehen Sie einfach mal in die Lotterie-Treuhandgesellschaft nach Suhl. Lassen Sie sich dort vorstellen, was dort entsprechend in diesen Bereichen bereits jetzt schon an intensiver Arbeit geleistet wird. Vielleicht ändern Sie Ihre Meinung dann im Anschluss.
Aus diesem Grund sind wir gehalten, auch LOTTO Thüringen die Möglichkeiten zur Hand zu geben, die erforderlich sind, um erfolgreich und konkurrenzfähig zu sein. Dazu gehört auch, dass sich LOTTO Thüringen nicht aus der Fläche zurückzieht. Um das zu gewährleisten, schaffen wir mit dem vorgelegten Gesetzentwurf die Möglichkeit, statt wie bisher nur 750 stationäre Annahmestellen vorzuhalten maximal, künftig eben auch LOTTOProdukte über sogenannte mobile Annahmestellen zu vertreiben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, abschließend möchte ich noch sagen, dass ich sehr froh bin, mit diesem Gesetzentwurf die Förderung von Arbeit und Leistung im Bereich des Umwelt- und Naturschutzes zu verstetigen, und zum anderen bin ich zufrieden mit den dargelegten Neuregelungen des staatlichen Glücksspielwesens in Thüringen und diese damit so zu stärken.
Ich freue mich auf die weitere Beratung. Ich weiß jetzt gar nicht, ob schon Haushaltsüberweisung beantragt wurde. Wenn dem nicht so ist, würde ich die Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss beantragen. Vielen Dank.
Danke, Frau Präsidentin.
Schlechte Wasserqualität in einem Altarm der Werra bei Tiefenort
der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie förderfähig.
Ich frage die Landesregierung:
1. Inwieweit kann die Landesregierung die eingangs geschilderte Situation bestätigen?
2. Wie steht sie zu dem Vorschlag des Studentenprojekts und der entsprechenden Verwendung von Lottomitteln?
3. Falls ein Sanierungskonzept entwickelt wird, welche Förderprogramme auf EU-, Bundes- bzw. Landesebene könnten gegebenenfalls Anwendung finden?
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, zunächst erst mal mein Dank an die SPD-Fraktion, die mit dieser Aktuellen Stunde einmal mehr die Notwendigkeit einer Funktional-, Verwaltungs- und Gebietsreform hervorhebt.
Mein Dank gilt natürlich auch der Ministerin und ihrem Haus für die Vorlage des Demografieberichts 2016, der vor Augen führt, dass der demografische Wandel eben tatsächlich eine ressortübergreifende Aufgabe ist und auch so verstanden werden muss. Lebten im Jahr 1990, das klang schon durch, noch 2,61 Millionen Menschen in Thüringen, so werden es 2035 nur noch knapp 1,9 Millionen Menschen sein.
Dabei ist eines klar ersichtlich: Der demografische Wandel ist zwar unterschiedlich ausgeprägt, aber er trifft jede Region, denn demografischer Wandel bedeutet tatsächlich mehr als sinkende Geburtenzahlen und eine älter werdende Gesellschaft. Wir müssen darüber hinaus beobachten, dass Thüringen einen dauerhaft negativen Binnenwanderungs
saldo aufweist. Es kehren noch immer mehr Menschen unserem Freistaat den Rücken zu als neu hinzukommen. Das gilt insbesondere für Bewegungen in unsere Nachbarländer Sachsen, Bayern und Hessen. Aber auch innerhalb unserer Landesgrenzen spielt die räumliche Bevölkerungsbewegung eine Rolle, zum Beispiel im Zuge der immer fortschreitenden sogenannten Landflucht aufgrund der infrastrukturellen Benachteiligung von Regionen. Nicht zuletzt vollzieht sich auch unabhängig von der natürlichen und räumlichen Bevölkerungsbewegung ein Wandel aufgrund vielfältiger Lebensentwürfe, was tendenziell zu mehr Singlehaushalten und weniger Mehrgenerationenhaushalten führt. Das bringt auch für die Kommunen entsprechende Anforderungen mit sich. Die Entwicklung ist nun mal nicht aufzuhalten, aber sie ist aktiv zu begleiten.
Wie im Demografiebericht dargelegt, muss eine solche Reaktion ressortübergreifend sein und darf auch vor Verwaltungs- und Gebietsstrukturen nicht haltmachen. Mit dem Leitbild „Zukunftsfähiges Thüringen“ wurde 2015 nicht nur ein erstrebenswertes Ziel, sondern eine dringende Notwendigkeit formuliert und letztes Jahr im Vorschaltgesetz verankert. Rot-Rot-Grün vollzieht damit den logischen Schritt, diese Entwicklung nicht nur wie in der Vergangenheit zu beobachten und zu kommentieren, sondern durch Anpassung der Verwaltungs- und Gebietsstrukturen auch aktiv zu begleiten, das heißt, auch die genannten Strukturen den Lebenswirklichkeiten der Menschen anzupassen. Und im Kern bedeutet das für die kommunalen Strukturen, dass, wie es im Landesentwicklungsprogramm 2025 definiert ist, die Zentralen Orte gestärkt werden müssen. Stärkung in diesem Zusammenhang heißt aber nicht nur einfache Eingemeindung, nein, die Zentralen Orte müssen als Impulsgeber und als Zugpferd ihrer Region verstanden und entwickelt werden. Denn es ist keine Neuigkeit, meine Damen und Herren, wir befinden uns im Wettstreit der Regionen und einzelne Städte spielen da nicht mehr die alleinige Rolle. Dessen sollten sich natürlich auch die Akteure in den Zentralen Orten und den Gemeinden gleichermaßen bewusst sein. Denn statt Kirchturmdenken ist ein Denken in zukunftsfähigen Funktionsräumen wesentlich zielführender. Ein Wettbewerb der Regionen stellt alle Beteiligten vor große Aufgaben. Um die zu stemmen, ist ein größerer Gestaltungsspielraum notwendig, was wiederum auch größere Kommunen voraussetzt. Wenn also von Gestaltungsspielraum die Rede ist, meint das nicht nur die Stärkung der Finanzkraft, sondern es geht deutlich darüber hinaus. Zur Finanzkraft des Landes Thüringen, es wurde auch schon angesprochen, ist zu sagen: immer weniger Mittel für immer weniger Menschen, aber in gleicher Fläche. Gleichwertige Lebensbedingungen vorzuhalten, heißt eben auch, gleichwertige Verwaltungsstrukturen vorzuhalten. Die Menschen in ganz Thüringen haben einen Anspruch und ein Recht auf funktions
fähige und vor allem rechtssichere Verwaltung. Das zu bewerkstelligen, bedeutet für die Verwaltung ein erhebliches Risiko, vor allem auf personeller Ebene, und das nicht erst im Jahr 2035, sondern heute schon. Aber bis zum Jahr 2035 wird es in Thüringen 25 Prozent weniger Personen im erwerbsfähigen Alter geben. 34 Prozent der Thüringerinnen und Thüringer werden über 65 Jahre sein. Unter diesen Bedingungen werden die kommunalen Verwaltungen auf dem Arbeitsmarkt mit allen anderen Arbeitgebern um Mitbewerber, Mitarbeiter konkurrieren müssen. Derzeit gibt es in Thüringen bei den kommunalen Verwaltungen etwa 15,5 Beschäftigte pro 1.000 Einwohner. Sie können sich selbst ausrechnen, wie groß der Bedarf an künftigem Personal auf lange Frist sein wird. Diese Konkurrenz entscheidet sich jedoch nicht alleine in der Höhe des Gehalts, sondern auch in der Attraktivität als Arbeitgeber auf kommunaler Ebene, aber eben auch der Attraktivität einer ganzen Region als Lebens- und als Arbeitsort, womit sich der Kreis an dieser Stelle wieder schließt.