Auch die PDS-Fraktion stimmte unseren Antrag gnadenlos nieder - wohl deswegen, weil ihr Chef, Herr Prof. Dr. Bisky, einstmals Rektor dieser Hochschule war.
Rechnen wir die Einsparsummen der Jahre 2000 und 2001 zusammen, die durch die Änderungsanträge unserer Fraktion, die teilweise auch von der PDS mitgetragen wurden, hätten erreicht werden können, so kommen wir im Jahr 2000 auf 6,576 Millionen DM und im Jahr 2001 auf sage und schreibe 16,998 Millionen DM. Diese hätten dem Landeshaushalt zur Deckung der globalen Minderausgabe zugeführt werden können.
Aber bei unsinnigen Prunk- und Protzbauten des Landtages, der Staatskanzlei, der EU-Vertretung oder der Filmhochschule Babelsberg hat man natürlich Geld, das man andererseits bei den Arbeitslosen oder Kindertagesstätten einspart.
Der Einzelplan 20, Allgemeine Finanzverwaltung, der seitens der Landesregierung hier im Entwurf vorliegt, schließt mit Gesamteinnahmen von 14,815 Milliarden DM im Jahr 2000. Das ist mit 5 Millionen DM mehr als 1999 praktisch eine Stagnation. Im Jahr 2001 soll mit 36 Millionen DM mehr ein Aufwuchs auf 14,851 Milliarden DM erfolgen. Die Gesamtsumme der Ausgaben im Haushaltsjahr 2000 soll, wenn es nach dem Willen der Landesregierung geht, mit 5,986 Milliarden DM 139 Millionen DM weniger betragen als 1999. Im Jahr 2001 soll sie allerdings um 253 Millionen DM auf 6,24 Milliarden DM ansteigen. Summa summarum ergibt sich im Doppelhaushalt ein Plus von 114 Millionen DM.
Die Zahlen sagen allerdings de facto nichts, denn es handelt sich bei den Steuern um die Ergebnisse der Steuerschätzung des Bundes und der Länder, bei denen man sich grundsätzlich nach oben verschätzt. Besonders weit nach oben haben sich bei der Steuerschätzung allerdings die Kollegen der PDS verschätzt, und zwar nach eigenem dialektischem Gutdünken - Realität hin, Realität her.
Andere Deckungsvorschläge, wie zum Beispiel die Kürzung von Zinsausgaben, Kassenkrediten und Ähnliches, die die PDSFraktion vorschlug, gehören ebenfalls in das Reich der Fantasie.
Die Koalitionsfraktionen dagegen ließen sich etwas Besonderes einfallen, indem sie durch eine Erweiterung des Haushaltsstrukturgesetzes Änderungen des Lotteriegesetzes und des Spielbankengesetzes durchpeitschten - gegen unseren Willen und auch gegen den der PDS-Fraktion. Ein Antrag der PDS-Fraktion auf Anhörung von Zuwendungsgebern und -empfängern von Mitteln der Konzessionsabgabe Lotto im Ausschuss für Haushalt und Finanzen, welcher von unserer Fraktion mitgetragen wurde, wurde schlicht und ergreifend, ich möchte fast sagen: abgebügelt, obwohl er äußerst sinnvoll gewesen wäre.
Durch die Änderung dieser Gesetze wurde einerseits erreicht, dass die Zuführungen an den Spielbankenfonds im Kapitel 20 020 Allgemeine Bewilligungen - nicht mehr notwendig sind, da diese Mittel direkt dem Landeshaushalt zugeführt werden können.
Frau Abgeordnete, entschuldigen Sie, wenn ich Sie unterbreche. - Meine Damen und Herren, wir sind hier in einer Plenardebatte und nicht in der Nachmittagspause. - Bitte fahren Sie fort?
Andererseits erreichte man durch die Änderung des Lotteriegesetzes nicht nur die Zulassung von Sportwetten im Land Brandenburg, sondern auch eine Änderung der Verteilung der Einnahme aus der Lottokonzessionsabgabe, welche bisher nach einem festen Quotensystem auf die Ministerien zu verteilen war. Damit hofft man, im Jahr 2001 10 Millionen DM einsparen zu können.
„Wir fordern, dass die Konzessionsabgabe Lotto in bisheriger Höhe auch in Zukunft vollständig für gemeinnützige und soziale Zwecke entsprechend des diesbezüglichen Beschlusses von 1991 verwendet wird. Auf keinen Fall dürfen diese Mittel zur Konsolidierung des Landeshaushaltes verwendet werden. Ein solches Verfahren würde ausschließlich zulasten der Bürger Brandenburgs gehen. Wir fordern alle Abgeordneten auf, eine verantwortungsvolle Entscheidung im Interesse der Bürger dieses Landes zu schaffen."
Wir als Fraktion der Deutschen Volksunion schließen uns dieser Forderung an und befürworten, dass die Lottomittel für gemeinnützige Zwecke wie bisher verwendet und nicht dem Landeshaushalt zum Stopfen von Finanzierungslöchern zugeführt werden.
Sehr geehrte Frau Fechner, da ich nicht weiß, wann Sie zum Ende kommen, und da keine Nachfragen zugelassen werden, muss ich jetzt dazwischenfragen. Sie haben vorhin ausgeführt dazu möchte ich eine kleine Auskunft haben -, Sie wollten die Hochschulmittel für Babelsberg etwas strecken.
Ich komme zur Frage: Über wie viele Jahre oder Jahrzehnte soll denn der Bau dieses Studio-Lehrgebäudes gestreckt werden?
Das ist eine sehr konkrete Frage, auf die Sie eine ganz konkrete Antwort bekommen: Das ist im Ausschuss diskussionswürdig. Ist Ihre Frage damit beantwortet?
Am gravierendsten ist im Einzelplan 20 die Deckungslücke; sie macht den Gesamthaushalt von vornherein zur Makulatur. Wir fordern mit unserem hier vorliegenden Änderungsantrag die Landesregierung auf, ihren Haushaltsplanentwurf 2000/2001 umgehend zurückzunehmen und dergestalt zu überarbeiten, dass eine globale Minderausgabe nicht mehr nötig ist. Außerdem fordern wir die Abgeordneten des Landtages auf, den hier vorliegenden Haushalt aufgrund der Deckungslücke von inzwischen fast 500 Millionen DM in den Jahren 2000 und 2001 abzulehnen und an die Landesregierung zurückzuverweisen.
Das Argument, dass wir bereits Juni 2000 haben, zieht bei uns überhaupt nicht. Denn wir waren es, die bereits im Herbst letzten Jahres die Vorlage des Haushaltsplanentwurfs 2000, wie in der Landeshaushaltsordnung vorgesehen, forderten.
Zum Haushaltsstrukturgesetz will ich insgesamt nicht mehr allzu viel sagen. Ich verweise dazu vollinhaltlich auf unseren hier vorliegenden Änderungsantrag.
Unsere Fraktion fordert, Artikel 3 und 7 des Haushaltsstrukturgesetzes umgehend zu streichen und damit auch das In-KraftTreten des Gesetzes formalrechtlich zu ändern. Denn die geplante Änderung des Kindertagesstättengesetzes fiihrt bei den davon betroffenen Kindern und ihren Eltern zu nicht behebbaren sozialen Härten, besonders natürlich bei Alleinerziehenden und Eltern, die beide nicht berufstätig sind. Darüber hinaus führt es bei arbeitslosen Elternteilen dazu, dass sie aufgrund der geplanten Einschränkung der Betreuungszeiten nicht mehr uneingeschränkt für den Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Außerdem sollen ganze Altersstufen aus der Kinderbetreuung herausfallen, was ebenfalls nicht hinnehmbar ist.
Die geplante Erhöhung der Wassergebühren auf 15 Pfennig pro Kubikmeter zum 01.01.2000 sowie auf 20 Pfennig pro Kubikmeter zum 01.01.2001 schließlich führt angesichts der ohnehin bereits sehr hohen Belastungen der Bürgerinnen und Bürger sowie der gewerblichen und landwirtschaftlichen Betriebe im Land Brandenburg mit Wasser- und Abwassergebühren zu weiteren nicht hinnehmbaren Belastungen und hat ruinöse Folgen für die Betriebe.
Aus diesen Gründen fordern wir Sie auf: Stimmen Sie unserem Änderungsantrag zur Streichung der Änderungen beim KitaGesetz und beim Brandenburger Wassergesetz im Interesse der Bürgerinnen und Bürger des Landes Brandenburg zu.
Auch dem Gesetz über den so genannten aufgabenkritischen Stellenabbau in der Landesregierung, in der Zwischenzeit wohlklingend als „Gesetz über Grundsätze und Vorgaben zur Optimierung der Landesverwaltung" überschrieben - man könnte es auch „Personalrausschmeißgesetz" nennen -, können wir nicht zustimmen. Dass sogar Landeskliniken teilprivatisiert und die Mittel für den Maßregelvollz-ug zulasten der Sicherheit der Bürger gekürzt werden sollen, wird von unserer Fraktion ebenso abgelehnt wie die Tatsache, dass das Land zum Stopfen von Haushaltslöchern nunmehr sogar die Filetstücke an Landesimmobilien verkaufen will.
Die Einführung von Immatrikulations- und Rückmeldegebühren im Brandenburgischen Hochschulgesetz kann unsere Zustimmung ebenso wenig finden.
Was die Änderungen beim Gesetz zur Ausführung des Bundessozialhilfegesetzes betrifft, hätten wir uns gewünscht, dass dieses, wie von der PDS-Fraktion gefordert, vom Haushaltsstrukturgesetz abgekoppelt und in einem gesonderten Gesetzgebungsverfahren behandelt wird. Auswirkungen auf den Landeshaushalt hätte dies nicht gehabt. Leider wurde dieser Antrag der PDS-Fraktion von den Koalitionsfraktionen ebenso wie unsere Anträge abgelehnt.
Besetz war einzig und allein, rfacs auch mithilfe unserer Fraktion eine Änderung des Tierkörperbeseitigungsgesetzes zulasten der Landwirte des Landes Brandenburg vermieden werden konnte.
Summa summarum ist zu sagen, dass das Haushaltsstrukturgesetz ebenso wie der Landeshaushalt unsozial und unsolide ist und nur zulasten der Armen in diesem Lande geht. Dem können und werden wir als DVU-Fraktion nicht zustimmen.
Das Haushaltsgesetz als solches schließlich - dies kam in meinen Ausfiihrungen und in denen meiner Vorredner schon zum Ausdruck - ist bereits heute Makulatur, da die darin festgelegte Höhe der Gesamteinnahmen und -ausgaben sowie Verpflichtungsermächtigungen bereits heute nicht mehr das Papier wert sind, auf das diese Zahlen geschrieben sind.
Und jeder weiß, dass ein Nachtragshaushalt im Herbst dieses Jahres kommen wird und auch kommen muss, in dem die Neuverschuldung deutlich über 625 bzw. 275 Millionen DM in den Jahren 2000 bzw. 2001 angehoben werden wird.
Bei § 3 des Haushaltsgesetzes hätten wir uns als DVU-Fraktion gewünscht, dass der von der PDS initiierte Antrag auf Einfügung eines Absatzes 5 zur Ermächtigung des Finanzministeriums, Bürgschaften zur Förderung von Investitionsmaßnahmen sowie zur Unterstützung des Generationsübergangs von Betrieben im Bereich des Handwerks in Höhe von 10 Millionen DM zu übernehmen, durchgegangen wäre. Dies wäre eine ideale Ergänzung zum mit 4 Millionen DM dotierten Handwerksinvestitionsprogramm gewesen. Leider wurde dieser positive Vorschlag abgelehnt
Auch die Genehmigung von Rücklagenbildungen bei den Hochschulen des Landes wäre unserer Meinung nach ein sinnvoller Weg gewesen, diesen mehr finanzielle Selbstständigkeit und bei guter Bewirtschaftung summa summarum mehr finanzielle Mittel zu schaffen und damit die Studienbedingungen der Studenten des Landes Brandenburg zu verbessern. Leider wurde auch dieser Antrag abgelehnt.
Die Änderungsanträge von SPD und CDU zum Haushaltsgesetz betrafen nur marginale Dinge und sind daher nicht weiter erwähnenswert.
Und nun zum Schluss erkläre ich Ihnen, meine sehr verehrten Damen und Herren auf der Regierungsbank und von den Koalitionsfraktionen, hier und heute noch einmal: Die Fraktion der Deutschen Volksunion im Landtag Brandenburg hat über diesen Doppelhaushalt 2000/2001, über das Haushaltsgesetz sowie über das Haushaltsstrukturgesetz lange beratschlagt, diese gewogen und fair viel zu leicht befunden. Allein die Tatsache einer Deckungslücke in Höhe von einer halben Milliarde DM hätte genügt, diesen Haushalt abzulehnen. Das Gleiche trifft auf die im Haushalts- wie im Haushaltsstrukturgesetz sowie im Haushaltsplan zutage getretenen Kürzungen gerade bei den Schwächsten der Gesellschaft, nämlich den Kindern, den Familien, den Arbeitslosen und den kleinen und mittelständischen Betrieben zu.
schen Volksunion im Landtag Brandenburg diesen Doppelhaushalt 2000/2001 ebenso wie das Haushaltsgesetz und das Haushaltsstrukturgesetz ab und fordert alle hier im Plenum auf, wenn sie es mit haushaltspolitischer Solidität und sozialer Gerechtigkeit ernst meinen, dies auch zu tun. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit
Wir sind damit am Ende der Rednerliste und kommen zur Abstimmung. Hier ist gerade noch einmal gefra gt worden. wie viel namentliche Abstimmungen uns noch bevorstehen. Herr Abgeordneter, ich sehe derzeit drei Anträge und da die Aussprache abgeschlossen ist, bleibt es auch dabei.