_Dcr Beschluss des Deutschen Bundestages hat vor Ort zu viel Verunsicherung geführt. da einzelne Ab geordnete an die Ausländerbehörden unter Hinweis auf den Beschluss heran getreten sind und uni Aussetzung der Rückführung
gebeten haben. Das Innenin misterium von NordrheinWestfalen hat deshalb die Ausländerbehörden des Landes auf die weiterhin geltende Erlasslage hingewiesen,
ich danke Herrn Minister Schönbohm. - ich stelle fest. dass wir am Ende der Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt angekommen sind. Wir kommen zur Abstimmung. Die Fraktion der SPD hat beantragt. den Antrag laut Drucksache 3'1701 der PDS an den Ausschuss für Inneres zu überweisen. Wer diesem Überweisungsantrag folgt. den bitte ich uni sein Handzeichen. Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist mehrheitlich so entschieden worden.
Ich schließe den Tagesordnungspunkt 9 und rufe Tagesordn 'mgspunkt 10 auf: Die Verwaltungsgerichte bewerten die der gesamten Bevölkerung des Kosovo gleichermaßen drohende Gefahr - die Minen- Erheiterung der Aufgaben der Regionalen Planungsgefahr - nicht als extreme Gefahrensituation für Leib und Leben. gesellschaften die einen Abschiebeschutz nach dem Ausländergesetzerfordert.
Die innenministerkonferenz hat für die Kosovo-Flüchtlinge gruppenspezifische Staffel re gelungen für erforderlich gehalten. da die Lage im Kosovo nicht mit der Lage im früheren Bosnien vergleichbar ist.
Ethnische Minderheiten sind daher auch von der Rückkehr ausgeschlossen. Die IMK ist von der Annahme ausgegangen. dass es nur um kleinere Gruppen geht. Wir denken. dass eine differenzierte Re gelung anstelle der bisher pauschal von Rückführung ausgenommenen Minderheiten vertretbar ist. Dies wird zu gegebener Zeit geklärt.
Der Vorsitzende der Innenministerkonferenz, der Innenminister von Nordrhein-Westfalen_ hat zu dem Beschluss der Bundesregierung an seine Kollegen in den Ländern am 26.08. unter anderem Folgendes geschrieben - ich zitiere einen Absatz aus
_Die Mitglieder der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder verstehen den Beschluss als Bestätigung ihrer Auffassung. dass Bürgerkriegsflüchtlinge nur auf Zeit im Bundesgebiet Zuflucht finden und in ihre Heimat zurückkehren müssen, sobald die Lage vor Ort dies zulässt."
Ich eröffne die Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt und erteile der Frau Abgeordneten Tack von der Fraktion der PDS das Wort. Bitte schön!
Herr Präsident'. Meine Damen und Herren! Es geht uni den Antrag Erweiterun g der Aufgaben der Regionalen Planungsgemeinschaften im Land Brandenburg. Ich möchte eingangs zwei Argumente nennen. die uns dazu veranlasst haben, diesen Antrag zu stellen und in die Debatte zu gehen.
Das Erste ist. dass der SPD-Landesparteitag am 8. Juli dieses Jahres in Oranienburg einen Beschluss gefasst hat.
„die Landesregierung zu veranlassen, die Regionalen Planungsstellen nach Fertigstellung der Regionalpläne so bald wie mö glich aufzulösen.
Das ist die eine Tatsache, An sie werden Sie sich möglicherweise noch erinnern. Die zweite. an die wir uns gemeinsam erinnern, ist der Fakt. dass im Zusammenhang mit der Haushaltsentscheidung für 20f10'2000 I die Mittel für die Regionalen Planungsstellen um 17 ", g ekürzt worden sind. Das heißt. cs sind Arbeitsstellen und damit definitiv Arbeitsplätze gefährdet und es wird im Zusammenhing mit dieser Aufgabenstellung zum Arbeitsplatzabbau kommen.
Seil 1994 erfüllen die Regionalen Planun gsgememsehaften die 4 des Gesetzes zur Einführung der Regionalplanung und der I3raunkohlen- und Sinuerungsplanting beschriebenen Aufgaben und haben durch ihre Arbeit in den Planungsregionen einen emscheidenden Beitrag bei der Gestaltung der gleichwertigen Entwicklung aller Landesteile geleistet. Auch wenn sich die Arbeit für die erstmalige Festsetzung der Regionalpläne dem Ende zuneigt bzw. in der Re gion HavellandFläming bereits abgeschlossen wurde, ist die PDS der Überzeugung. dass sie für eine ab gestimmte und verträgliche Entwicklung der Landesteile weiterhin eine herausra gende Bedeutung haben. Das Regionalplanungsgesetz lässt daran zunächst auch keinen Zweifel. ist hier doch festgelegt. dass sie den Regionalplan nicht nur aufstellen. sondern auch fortschreiben. zu ändern und zu ergänzen haben. Das ist die Aufgabe. die im Regionalplanungsgesetz geregelt ist.
Frau lack. stimmen Sie mir erstens in der Feststellun g zu. dass der Rückgang an Arbeit in einer Verwaltungsstniktur des Landes Brandenburg gleichzeitig natürlich auch mit einem Stellenabbau verbunden sein imiss? Die Regionalen Planungsstellen haben ja bisher überwiegend an den Regionalplänen gearbeitet. Ich denke. Sie können mir zustimmen. dass natürlich Aufgaben und Struktur miteinander abgestimmt sein müssen.
Zweitens: Stimmen Sie mir zu. dass es für eine weitere Arbeit der Regionalen Planungsstellen notwendig wäre, dass die Landkreise größere Kompetenzen an diese Planungsstellen übertragen. dass dieses aber nicht Aufgabe der Landesregierung sein kann?
Herr Dr. Woidke. ich kann Ihnen zu Ihrer ersten Frage nicht zustimmen. ich würde gerne darauf verweisen. dass Sie den Antrag noch einmal lesen bzw. meinen folgenden Ausführungen zuhören, denn genau da be gründe ich. warum wir eine Erweiterung der Aufgabenstellung haben wollen.
ich würde aber bei Ihnen gerne noch in Erinnerung rufen. dass der Regionalplan Ha velland'Fläming auch eine bundesdeutsche Anerkennung erfahren hat. Er war im Bundeswettbewerb _Regionen der Zukunft auf dem Weg zur nachhaltigen Entwicklung- Preisträger und hat einen dritten Preis erhalten. Ich denke. dass es wert ist. einfach noch einmal zu erwähnen. welche gute Arbeit im Zusammenhang mit dem Re gionalplan Havelland-Fläming geleistet worden ist.
Wir meinen. die Regionalen Planungsgemeinschaften können mehr als das, was im Regionalplanungsgesetz gerade beschrieben wurde und was Herr Dr. Woidke noch einmal mit seiner Frage unterstrichen hat.
Sie haben in den Jahren ihrer Arbeit an den Regionalplänen zu Schwerpunkten der regionalen Entwicklung Erfahrungen gewonnen_ die sie geradezu dazu prädestinieren. Herr Dr. Woidke. auch künfti g als Moderator der verschiedensten Entwicklungsvorstellungen und Vorhaben in den Regionen und auch in den Kreisen agieren zu können. Sie könnten so einen Beitrag dazu leisten. die Regionalpläne in den Kommunen bei regionalen Akteuren aller Art nicht als akademische Übung - wie es der eine oder andere von Ihnen gerne auffasst - erscheinen zu lassen, sondern sie nut Leben zu erfüllen, um zu regionalen Handlungskonzepten zu gelangen, die ausgehend von räumlichen Vorstellungen und Plänen die strukturelle Entwicklung in den Regionen des Landes vorantreiben. Auch das können sie eigentlich schon heute leisten und tun es auch in vielfältiger Form, Denn schon jetzt heißt es im Regionalplanungsgesetz, dass die Planungsgemeinschaften mit Zustimmung der Landesplanungsbehörde weitere Aufgaben un Zusammenhang mit der Regionalplanung übernehmen können. Dort setzt unser Antrag. so wie er jetzt vorliegt, an und will erreichen. dass wir das durch eine präzisere Formulierung so festlegen. dass künftig klar ist. welche Verantwortung wahrgenommen werden soll.
Die Vielfalt der mög lichen Aufgaben in konkreten bzw. in verschiedenen regionalen Anforderungen sollte zu einer Feststellung führen. die eine hohe Eigenverantwortlichkeit in den Regionen ermöglicht.
Natürlich gibt es - wie sollte es anders sein - Widersprüche und Überschneidungen - das ist oft ein Problem in der lokalen Auseinandersetzung gewesen - in den Aufgaben der gemeinsamen Landesplanung und denen der Regionalen Planungsgemeinschaften. Auch dazu brauche ich eigentlich nur aufdie geltende Gesetzeslage zu verweisen.: denn im Gesetz ist fixiert: Die Gemeinsame Landesplanungsabteilung ist gemäß Gesetz zum Landesplanungsvertrag zwischen Berlin und Brandenburg verantwortlich dafür. dass die Landesentwicklungspläne und Regionalpläne angeglichen werden. Landes- und Regionalplanung ist doch dazu da - ich nenne hier das Stichwort Gegenstromprinzip -. Widersprüche und widerstreitende Interessen auszugleichen. Die Widersprüche sind doch nicht zu vermeiden. wenn die kommunal verfasste Regionalplanung abgeschafft wird, sondern - anders herum wird ein Schuh daraus - die Regionalen Plantalgs gemeinschaften sollen als Moderatoren dienen und zu einer ausgewogenen Entwicklung zwischen kommunaler Entwicklung, Regionalentwicklung und Landesplanung und -entwicklung führen.
(Zuruf des Abgeordneten Vogelsänger [SPD]) Zur zweiten Frage: Sie werden es merken. in der Erläuterung kann ich demzufolge auch nicht zustimmen. Ich denke, die Abschaffung der regionalen Arbeitsstellen und
auch der Regionalen Planungsgemeinschaften bringt da wenig Abhilfe. es sei denn - diese Frage will ieh auch einmal stellen. sie wird mir ja immer gestellt -, Sie wollen zurück zu einer zentralistischen Planung. was ich nicht glaube, denn auch da gab es die Widersprüche. Herr Vogelsänger nickt, er kann sich daran erinnern. Nur, die hat niemand ausgetragen. weil in der Zentrale beschlossen %%an wie es gemacht wird. und die Widersprüche wurden nicht behandelt.
Die Widersprüchlichkeit der Entwicklung gebietet es geradezu. Gremien zu haben bzw. zu entwickeln und zu stabilisieren, die ',ermitteln. die moderieren und die zu gemeinsamen Ansätzen gelangen. Wir %% erden im Land Brandenburg auch im Hinblick auf die Osterweiterung der Europäischen Union nur gemeinsam eine Chance haben, im Wettbewerb der europäischen Regionen erfolgreich zu bestehen. wenn der gemeinsame Wirtschaftsraum gestärkt wird und die natürlichen Lebensgrundlagen geschützt und bewahrt %verden. wenn die regionale Entwicklun g der Kreise und Gemeinden des Landes Brandenburg über die formalisierte Landes- und Regionalplanung untereinander abgestimmt und auch entwickelt wird.
Das. so sind wir der Auffassung. kann nur ein Moderationsprozess leisten. Dieser Moderationsprozess sollte in erster Linie Bürgermeistern und Landräten dienen - um auf Ihre Frage einzugehen - und insbesondere Lokalegoismen vermeiden. wie sie gegenwärtig zwischen Landräten. zwischen Bürgermeistern in Abhängigkeit davon, wer über welche lokalen Potenzen verfügt. ausgetragen werden, die einer ausgewogenen Entwicklung sehr hinderlich sind. Deshalb haben wir vorgeschlagen, dass auf der regionalen Ebene genau dieser lVloderationsprozess zum Ausgleich der Widersprüche vor Ort und im Interesse einer ausgewoeenen regionalen Entwicklung stattfindet.
Wir haben diese Vorstellung. die wir hier unterbreiten. in der unmittelbaren Vergangenheit im Rahmen unseres Kommunalvereins. dem Kommunalpolitischen Forum. mir den unterschiedlichen Verantwortungsträgem in den Kommunen und in den Kreisen diskutiert. Es gab eine Menge Zustimmung dahin gehend. dass wir diesen Antrag im Landtag stellen sollten.
Ich würde Sie bitten, einer Überweisung in den Ausschuss für Landwirtschaft. Umweltschutz und Raumordnung zuzustimmen. sodass wir dort noch einmal die Chance haben, gemeinsam zu diskutieren und auch nach Finanzierungsmöglichkeiten zu suchen. Auch da hatten wir einen Vorschlag. den wir dann gerne unterbreiten würden. - Schönen Dank.
Ich danke Ihnen. Frau Abgeordnete Tack. - Ich erteile das Wort der SPD-Fraktion. Herrn Abgeordneten Vogelsänger.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Um es gleich zu Anfang zu sagen: Die Regionalen Planungsgemeinschaften im Land Brandenburg haben sich bewährt. Es war und ist eine engagierte Arbeit von Kommunalpolitikern und Regionalräten. Durch die Arbeit der Regionalen Planungsgemeinschaften wurden regionale Entwicklungschancen aufgezeigt und wurde ein
Beitrag zum Zusammenwachsen der Regionen geleistet. Es ist insofern vom Grundsatz her eine gute Arbeit. die sicherlich dem Land Brandenburg insgesamt genutzt hat und weiterhin nutzen wird.
Die Koalition hält allerdings am zweistufigen Verwaltungsautbau fest. Insofern ist schon ein bisschen nebulös. was die PDS fordert: Moderation zwischen Kommunal- und Landesinteressen. Ich meine. wir brauchen keine Regierungspräsidien und insofern auch keine Zwischenstufe zwischen Land und Kommunen.
Weiterhin muss man ganz deutlich sagen. damit wir beim Thema Geld landen: Die Definition neuer Aufgaben durch den Landtag würde auch Aufuabenübertrauung und -finanzierung bedeuten. Das muss jedem bewusst sein. Ich meine. wir kommen hinsichtlich der Moderation von Kommunahmeressen und Landesinteressen auch mit dein jetzigen System ganz gut aus. Ich glaube. dass hier keine Notwendigkeit weiterer gesetzlicher Regelungen besteht.
Jetzt noch ein Wort an die PDS: Wir hatten heute die Debatte zur Gemeindereform. Dabei ging es Ihnen immer um Freiwilligkeit. Es ist ja möglich, dass Kreise freiwilli g Aufgaben an die Regionalen Planungsgemeinschaften übertragen. Warum wollen wir das gesetzlich vorschreiben? Sie müssen sich dann schon mit der gleichen Messlatte wie bei der Gemeindereform messen lassen.
(Frau Tack [PDS]: Sie haben es doch gesetzlich voree- schrieben! Die Möglichkeit der Übertragung ist im Gesetz enthalten. Wir selten keinen Handlungsbedarf. Daher werden wir Ihren Antrag ablehnen und ihn auch nicht HI den Ausschuss überweisen. - Vielen Dank. (Beifall hei SPD und CDU)