Finanzbeziehung zwischen Land und Kommunen richtig zu gewahrleisten. erscheint es mir sinnvoll. in einem ersten Schritt im Jahre 2001 Eckwerte für die Ausgestaltung eines solchen Gesetzes im Landtag zu verabschieden. Es ist doch nicht zu übersehen, dass eine ausreichende Diskussion zur richtigen Weichenstellung. die für die Zukunft notwendig ist, noch nicht stattgefunden hat. Daher wird dies eine umfangreiche Diskussion werden und - wie ich meine - auch werden müssen. Es werden Verteilungsfragen aufgeworfen. mit denen wir uns ausführlich beschäftigen müssen. um UllS darüber klar zu werden. ob sie so gewollt sind und zu welchen Veränderungen sie führen werden. Das alles kann in einem ersten Schritt am besten in Eckwerten mit einer Richtungsvorgabe geschehen.
Es wird dann Aufgabe der Landesregierun g sein. im Jahre 2002 einen Gesetzentwurf für ein solches Gesetz zu erarbeiten. das dann durchaus in dem gleichen Jahr im Landtag intensiv diskutiert werden kann.
Im Hinblick darauf, dass bis zur Kommunalwahl im Jahre 2003 zum Teil noch die alten Gemeindestrukturen mit den alten Haushalten fortbestehen. sind auf jeden Fall Übergangs- und Zwischenregelungen erforderlich. Es ist daher auch eine Überlegung. die neuen Finanzbeziehum.ten zwischen dem Land und den Kommunen erst tnn dem Beginn des entsprechenden Haushaltsjahres am I. Januar 2004 be g innen zu lassen. Ich glaube. das ist eine Frage. die wir im Landtag und in den Ausschüssen noch intensiv diskutieren müssen vor dem Hinter grund der Frage, wie schnell %% ir glauben einzelne Entscheidungen treffen zu können_
Lassen Sie mich kurz zu den Leitlinien zurückkommen. Das Innenministerium hat die Leitlinien in einer Broschüre in einer Auflage von 40 000 Stück herausgegeben und eine Erläuterung zu den Leitlinien mit Frage und Antwort erarbeitet, will sagen. alle Argumente liegen auf dem Tisch. Diese Leitlinien sind in ausreichender Zahl ausgereicht worden und können nachgefordert werden. Wir lullen zudem ins InternetAntranet alle Informationen eingestellt. sodass jeder Bürger, Jede Bürgerin sich informieren kann und jeder Bürgermeister genauso wie jeder Amtsdirektor. Unsere Ansprechpartner für die Landkreise stehen sozusagen bereit oder - ich würde fast sagen - Gewehr bei Fuß. weil sie jederzeit bereit sind. Antworten zu geben.
- Ja. ja. um immer bereit zu sein. alle Fragen zu beantworten, allzeit bereit für eine gute Sache. Frau Tack. völlig klar.
Wir haben darüber hinaus in..Brandenburg kommunal - alle Informationen sowie Fragen und Antworten aufbereitet. damit sich jeder informieren kann. Anregungen für Informationen. für Verbesseningen der Information sind jederzeit willkommen. Wenn es auf örtlicher Ebene Informationsdefizite gibt, so lassen Sie uns das bitte wissen.
Meine Damen und Herren. das möchte ich auch noch einmal sagen: Diese Kommunalreform ist keine Kommunalreform des Innenministers - die Zeiten von Stein und Hardenberg sind vorbei -, sondern ich habe einen Vorschlag auf der Grundlage der Diskussionen gemacht. an denen Sie beteiligt waren. Zumindest konnten Sie dabei sein: oh Sie gekommen sind. weiß ich nicht, weil wir keine Anwesenheitsliste geführt haben. Sie
werden sich auch in die weitere Diskussion einbringen können. Darum hoffe ich. dass diese Diskussion der Freiwilligkeit zum Besten unseres Landes geführt wird. Ich denke, dass Sie als Abgeordnete sich in diese Diskussion einbringen sollten und müssen.
Wenn es uns gelingt, hierfür eine Mehrheit zu bekommen, wenn es uns gelingt. die Bürger davon zu überzeugen. dass dies ein wichtiges Zukunftsprojekt ist. dann tun wir gemeinsam etwas tür Brandenburg.
Eine Sache ist %ollkommen klar: Die Sorgen der Menschen müssen wir ernst nehmen. Darum haben wir in den Erläuterungen gesagt: Die Kirche bleibt im Dorf. das Dorf bleibt das Dorf. der Ortsteilbürgermeister bleibt Bürgermeister mit eingegrenzten Rechten. aber mit der Mö glichkeit. sich uni seinen Ortsteil vermehrt zu kümmern. All das haben wir erläutert.
Lassen Sie mich schließen mit einer Diskussion mit einem ehrenamtlichen Bürgenneister. der mir gesagt hat: Mein Dorf ist 750 Jahre alt. Es hat den Dreißigjährigen Krieg überlebt. es hat die Nazis überlebt. es hat die Kommunisten überlebt und es wird auch Schönbohm überleben!
Ich habe ihm geantwortet: Da bin ich sicher. das wird so sein, weil meine Lebenszeit auch endlich ist. Aber eines weiß ich auch: In zehn Jahren komme ich in dieses Dorf und dann will ich mit Ihnen und den anderen ein Bier trinken. Dann wird mich vielleicht einer erkennen und sa gen: Mensch, ist das nicht der alte Schönbohm? - Dann sage ich: Ja, das bin ich. - Und dann wird er hoffentlich sagen: Trinken wir ein Bier. weil die Entscheidung richtig war.
Was wir tun. müssen wir in zehn Jahren noch vertreten können. Darum sollten wir es gemeinsam tun. - Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich finde es in Kenntnis des Entschließun gsantrages der Koalitionsfraktionen bedauerlich und bin sehr enttäuscht darüber, dass wir heute wohl zum ersten und damit auch zum letzten Mal die Leitlinien der Gebietsreform hier im Landtag grundsätzlich diskutieren können. Deswegen habe ich die Äußerungen des Ministers eben nicht verstehen können; denn der Entschließungsantra g der Koalition nimmt keines der aufgeworfenen Probleme und keine der inhaltlichen Fragen auf. Er überlässt es der Regierun g. die inhaltliehe Ausgestaltung des Leitbildes vorzunehmen. Er will nicht die Befassung des Fachausschusses und er gibt sich mit dem Trugschluss zufrieden. dass die einseitige Propagandamaschinerie des Innenministeriums bei den Betroffenen allein Akzeptanz erreichen soll. Schade, das ist ein beispielloses Verfahren. bei dem es eine Kommunalre
Liebe Kolleginnen und Kollegen. mit den Leitlinien wird der Rahmen für die Diskussion der Gebietsreform. über die seit 1996 geredet wird. abgesteckt. Das jetzt beabsichtigte Verfahren hat dabei zwei Bestandteile. Die Landesregiening setzt erstens mit den Leitlinien den Ausgangspunkt für die Reform. Der Landtag hat dann zweitens die unangenehme Aufgabe. nach Ablauf der so genannten Freia illi gkeitsphase die Gesetze zu den Zu angszusammenschlüssen \an Gemeinden zu beschließen - und dies_ ohne jemals inhaltlich Einfluss auf die Leitlinien nehmen zu können.
Das halten wir als PDS-Fraktion für falsch. Der Landta g muss von vornherein ein Mitspracherecht haben. Deshalb haben wir Ihnen einen Entschließungsantrag vorgelegt. Danach sollen die Leitlinien an den Ausschuss für Inneres überwiesen und von diesem beraten werden. Dabei müssen auch noch Änderungen an den Leitlinien möglich sein. Angesichts der Tragweite dieser Entscheidung für die Kommunen und die ehrenamtlich Tätigen vor Ort sollte ein solches parlamentarisches Verfahren eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein. Aber wenn ich bedenke, dass es durchaus nicht selbstverständlich war. dass nach dem Willen von SPD und CDU die Leitlinien erstens überhaupt bzw. zweitens mit Debatte im Landtag behandelt werden sollten und ich nun auf Ihren Entschließungsantrag sehe, dann ist nicht Hoffen. sondern Handeln gefragt. Der Landtag ist ordnungsgemäß zu befassen. Das war der politische Anspruch der PDS.
Wir weisen jedoch nm unserem Entschließungsantrag noch auf ein zweites Defizit hin. Minister Schönbohm hat in der ersten Hälfte des Jahres ein breites Anhörungsverfahren durchgeführt. das ist richtig. In den Veranstaltungen mit den Amtsdirektoren und den Annsausschussvorsitzenden sowie auf den drei Konferenzen mit ehrenamtlichen Bürgermeistern ist eine Vielzahl von Meinungen geäußert worden. Dabei gab es überzogene Äußerungen. Es wurden Ängste artikuliert, die mit dem Bemühen um eine Wahrung des Status quo verbunden waren. Das alles lässt sich nur schwer zusammenfassen und in ein tragfähi ges Konzept integrieren. Aber es sollte schon so sein. dass man ein solches Anhörungsverfahren nicht nur so versteht. dass man seinen Standpunkt vermitteln will, sondern die Angehörten auch ernst nimmt, zumal immer wieder die Forderung erhoben wurde, auf der Grundlage eines Wortlautes der Leitlinien erneut diskutieren zu können.
Wir sind der Auffassung. dass die Leitlinien nicht das Meinungsbild. das in den Regionalkonferenzen und in den Bürgermeisterkonferenzen bestimmend war. widerspiegeln. Aber wir können uns dabei auch irren. Deshalb schlagen wir mit dem Entschließungsantrag des Weiteren vor, das Ergebnis des unifangreichen Diskussionsprozesses - die Leitlinien - zumindest wieder in drei Konferenzen noch einmal den ehrenamtlichen Bürgenneistern zur Diskussion zu stellen. Wenn Sie Ihrer Sache so sicher sind, dann dürfte das kein Problem darstellen.
Der Entschließungsantrag von SPD und CDU hingegen gibt sich mit bereits erstellten Broschüren zufrieden: nicht Diskussion. sondern Unterrichtung wird es geben. Aber das Ergebnis der Beratungen im Innenausschuss unter Einbeziehung einer noch
mal igen Diskussion mit ehrenamtlichen Bürgermeistern könnte darin bestehen. dass ein Ausgangspunkt für die Gebietsreform gefunden wird. der hohe Akzeptanz findet. Ich meine, dass Sie mit der Abstimmung über den Entschließungsantrag zum Ausdruck bringen. wie ernst sich dieser Landta g selbst nimmt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Weshalb sind die Leitlinien für uns in der vorgelegten Form nicht akzeptabel? Ich darf Sie daran erinnern. dass der Landtag 1997 eine Enquetekommission zu diesem Thema gebildet hat. Die Kommission hat nach intensiven öffentlichen Beratungen im Frühjahr vergangenen Jahres ihre Empfehlungen vorgelegt. Ich )3. dl drei dieser Empfehlungen nennen.
Erstens: Das Amtsmodell soll zur brandenbur gischen Amtsgemeinde als das für die spezifischen Bedin gungen des Landes Brandenburg geei gnete Modell weiterentwickelt w erden.
Zweitens: Der freiwillige Zusammenschluss von amtsangehörigen Gemeinden bzw. von Ortsgemeinden innerhalb von Amtsgemeinden sowie zu amtsfreien Gemeinden soll gleichberechtigt gefördert werden.
Drittens: Eine flächendeckende Gebietsreform durch den Gesetzgeber, die den Zuschnitt der amtsangehörigen Gemeinden bzw. Ortsgemeinden durch eine gesetzliche Zusammenlegung oder Auflösung zu neuen amtsfreien Gemeinden verändert. wird abgelehnt.
Erstens: Die qualitative Weiterentwicklung des Amtes zu einem zweistufigen Gemeindemodell ist nicht vorgesehen.
Zweitens: Es gibt keine Gleichberechtigung von Amt und Einheitsgemeinde. Vielmehr wird die Einheitsgemeinde eindeutig favorisiert.
Drittens: Die Vorgabe. dass Gemeinden künftig mindestens 500 Einwohner haben müssen. ist faktisch ein flächendeckender zwangsweiser Zusammenschluss von Gemeinden. 561 Gemeinden. die unter dieser Grenze liegen, werden hiervon betroffen sein.
Ich darf Sie daran erinnern, dass der Landta g im November vergangenen Jahres den Auftrag für die Erarbeitung eines Konzepts für die Gemeindegebietsreform erteil: hat. In diesem Konzept sollten auch die Ergebnisse der Enquetekommission. die von SPD und PDS getragen worden sind, Berücksichtigung finden. Minister Sehönbolun hat sich allerdings von vornherein gegen die Empfehlungen der Enquetekommission ausgesprochen. Im Minderheitenvotum der CDU-Fraktion zum damaligen Abschlussbericht der Kommission heißt es unter anderem:
„Die CDU-Fraktion verwirft eindeuti g alle Tendenzen zur Schaffung von reglementierten. zentralistisch organisierten und somit schwer überschaubaren Großverwaltungseinheften. Sie setzt vielmehr auf die für unser Land Brandenburg typische und historisch gewachsene Kleinmaßstäblichkeit der kommunalen Organisation. Auch dies ist ein Teil unserer Brandenburger Identität."
mission ab. weil sie ihr zu weit gingen und nach Auffassung der CDU die Rechte der kleinen Gemeinden nicht genü gend beachtet wurden. Damit ließ sich gut Wahlkampf machen - die CDU als Kämpferin für den Erhalt der kleinen Gemeinden. Heute kämpfen die CDU-Abgeordneten gemeinsam mit ihrem Minister für möglichst viele Einheitsgemeinden in Brandenburg. Den kleinen Gemeinden wird keine Chance mehr gegeben. Das Wort Wahlbetrug kommt nicht von uns. sondern macht unter CDUMitgliedern und -anhängern die Runde.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Worin besteht die Substanz der Lernlilien? Es sollen möglichst viele und möglichst große Einheitsgemeinden durch den Zusammenschluss von den Gemeinden und Ämtern gebildet werden. Es darf aber eher nur im Ausnahmefall weiter Ämter geben. Das Amtsmodell wird jedoch nicht qualitativ. weiterentwickelt. Es soll durch eine Vergrößerung der Gemeinden entwickelt werden. indem es nur noch maximal sechs Gemeinden in einem Amt gehen darf. die jeweils mindestens 500 Einwohner haben müssen.
Die Argumentation. warum das so sein muss, ist eher dürftig. So wird zum Beispiel auf Demokratiedefizite verwiesen. In elf der 1 479 Gemeinden konnte we gen fehlender Bewerber keine Gemeindevertretung gewählt werden. heißt cs in Ihrer Atelltuenrationsbroschüre, Es heißt weiter. dass es in 152 Gemeinden keine Bürgermeisterkandidaten gab. Dabei verschweigen Sie allerdings. dass in diesen Gemeinden anschließend von der Gemeindevertretung ein Bürgermeister gewählt wurde.
Sie verweisen auch auf die hohen Demokratiekosten in Kleingemeinden. vor allem auf die Aufwandsentschädigung für Gemeindevertreter. Andererseits beschreiben Sie Ihre Vorhaben für die Stärkung der Ortsteilverfassung in den schillerndsten Farben. Auch einem Ortsbeirat wollen Sie künftig eine Aufwandsemschädigung geben. Der Ortsvorsteher sollaufgewertet und zum Ortsbürgermeister werden. Welchen Grund gibt es dann ei gentlich. ihm eine geringere Aufwandsentschädi gung als dem ehrenamtlichen Bürgermeister heute zu geben?
Ortsteile sollen ein eigenes Budgetrecht erhalten, Sie sollen ein Vetorecht zu Entscheidungen der Gemeindevertretung. die ihren Ortsteil betreffen. erhalten.
Alles gut und schön. I iebe Kolleginnen und Kolle gen! Aber geht das nicht alles in Richtung eines zweistufigen Gemeindemodells? Ein eigener Aufgabenkatalog, ein eigenes Budgetrecht ist das wirklich von Ihnen gewollt? Die PDS kann mit einer solchen Entwicklung gut leben. Wir haben uns seit langem für eine konkretere Ausgestaltung der Ortsteilverfassung ausgesprochen. Aber bei Ihren Vorstellungen zur künfti gen Rolle der Ortsteile habe ich eher den Eindruck. dass jetzt das Blaue vorn Himmel versprochen wird, um die Gemeinden zur Aufgabe ihrer Selbstständigkeit zu bewegen. Sie haben die Absicht. den Ämtern gesetzlich weitere Aufgaben zu übertragen. Hier gibt es erhebliche rechtliche Unsicherheiten. die ein Grund für die Entwicklung des Amtsgemeindemodells waren. Ich bezweifle. dass diese Unsicherheiten beseitigt sind.
Eine wichtige Frage für die PDS ist, wie die gemeindlichen Selbsiverwa Imnesrechte in diesem Prozess gewahrt werden. Für uns hat das Prinzip der Freiwilligkeit einen hohen Stellenwert. In den Leitlinien ist eine Freiwilligkeitsphase von 15 Monaten vorgesehen. In dieser Zeit. die Sie bis Ende März 2002 anset
zen. haben die Gemeinden die Möglichkeit. sich freiwillig leitbildgerecht zu verhalten und sieh in die dort beschriebenen Kategorien einzuordnen. Daraus ergibt sich dann. ob das gesumme Amt zur Einheitsgemeinde wird oder oh das Amt. dann allerdings mit größeren Gemeinden. erhalten bleiben kann. Was ist das für eine Freiwi gkeit'?
Interessant wird es in den Fällen. in denen sich Gemeinden freiwillig zusammenschließen wollen, das auch 11111 Bürgerentscheid besiegeln_ sich aber nicht leitbildgerecht verhallen haben. Im Fall der Gemeinde Golm bat das Inneniminsiernim signahsiert. dass es den favorisierten Zusammenschluss mit der Gemeinde Werder auch nach einem erfolgreichen Bürgerentscheid nicht genehmigen wird. Das bedeutet also Freiwilligkeit!
Diesen ganzen Prozess stellen Sie noch dazu unter die Oberhoheit der Landräte. die sich bis auf einen prononciert für die flächendeckende Bildun g von Einheitsgemeinden eingesetzt haben. Damit wird faktisch der Bock zum Gärtner gemacht. Wohin das führt, kann man in den Kreisen bereits selten. Die Landräte setzen das Leitbild uni und le gen es wie eine Schablone über ihren Kreis. Da bleibt für die Gemeinden und Ämter nicht mehr viel zu tun.
Nach der Freiwilligkeitsphase soll das Leitbild durch den Landta g in Form von gesetzlichen Zusammenschlüssen bis zur Kommunalwahl 2003 umgesetzt werden. Am Ende dieser Reform sollen leistungsstarke Einheitsgemeinden und Ämter mit ausreichend leistungsfähigen Mitgliedsgemeinden stehen. die dann in eigener Verantwortung Aufgaben der kommunalen Selbstverwaltung für ihre Bürger und nfit ihnen erfüllen können.
- Ich komme zum Schluss. - Bis zu diesem Zeitpunkt verschieben Sie weitere Aktivitäten in der Übertragung von Aufgaben auf die Städte und Gemeinden. Sie schaffen Behältnisse und lassen offen. mit welchem Inhalt Sie sie füllen wollen. Das Problem der kommunalen Finanzausstattung lässt sich dabei nicht aussparen. Auch wenn Sie. Herr Minister, Eckpunkte für 200 I angekündigt haben, wird es dabei bleiben. dass ein kommunales Finanzausgleichsgesetz nicht vor dem Jahr 2004 vorgelegt wird. Wir fordern mit aller Entschiedenheit, dass daran gearbeitet wird. - Danke.