Ehe ich die 2 I. Landtagssitzung schließe. möchte ich Sie an die tages Brandenburg. Kommen Sie gut nach Hause oder auf den gestrige Bemerkung des Präsidenten erinnern. Sie haben nach- Sportplatz her die Gelegenheit, sportliche Höchstleistungen zu vollbringen. Mit diesem Antrag an Sie schließe ich die 21. Sitzung des Land- Ende der Sitzung: 15.16 Uhr
Der Landtag Brandenburg hat in seiner 21. Sitzung am 21. September 2000 folgenden Beschluss gefasst:
Der Landtag Brandenburg verurteilt mit Entschiedenheit rechtsextremistische und fremdenfeindliche Haltungen und Gewalttaten. Sie gehen zu höchster Besorgnis Anlass. Der Landtag erklärt sich solidarisch mit den Opfern fremdenfeindlicher Gewalt. Sie brauchen die Unterstützung der Gesellschaft und des Staates. Gewalt. Intoleranz und Fremdenfeindlichkeit muss unter Nutzun g aller geeigneten Mittel entschieden entgegengetreten werden. Das ist Voraussetzung dafür. ein friedliches Zusammenleben in unserem Land zu sichern und den Ruf Brandenburgs als weltoffenes und tolerantes Land zu wahren und zu festigen.
2. Rechtsextremistische und fremdenfeindliche Einstellungen sind in allen Altersgruppen der Gesellschaft zu finden, nicht nur bei Jugendlichen und rechtsextremistischen Gewalttätern. Die Bekämpfung von Intoleranz und Gewalt und die Stärkung der Zivilcoura ge sind deshalb eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. die von allen Bürgern getragen werden muss. Insbesondere Eltern und Erzieher sind verpflichtet. Kindern und Jugendlichen Wurte zu vermitteln. Aber auch jeder Bürger muss sich im Alltag aktiv für die Rechte seiner Mitbürger einsetzen, welche Hautfarbe, Religion oder Staatsangehörigkeit sie auch haben. Nur so kann Brandenburg seine Tradition der Toleranz und Weltoffenheit bewahren.
3. Der Rechtsextremismus darf keine Chance erhalten. die Grundlagen unserer demokratischen Ordnung zu gefährden. Rechtsextremistisches Gedankengut muss geächtet und bekämpft werden. Der Landtag von Brandenburg unterstützt alle Bekenntnisse und alle Initiativen von Kirchen. Gewerkschaften, Vereinen. Wirtschaft. Kultur. Sportverbänden und Bürgern, die ein tolerantes Miteinander der Kulturen und die Integration der hier lebenden ausländischen Mitbürger fördern. Dabei kommt dem Aktionsbündnis gegen Gewalt. Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit eine große Bedeutung zu.
Es ist Aufgabe aller Demokraten, die Akzeptanz der demokratischen Institutionen zu stärken und das Verständnis ah- die Werte des Grundgesetzes zu fördern. Der Landespräventionsrat soll präventive Maßnahmen zur Verhinderung von Straftaten mit fremdenfeindlichem und rechtsextremistischem Hintergrund erarbeiten und in dieser Hinsicht die Landesregierung in ihrem Bemühen uni ein tolerantes Brandenburg unterstützen.
4. Der Landtag Brandenburg spricht sich dafür aus, rechtsextremistische Straftäter har und umgehend zu bestrafen. Polizei und Justiz werden darin he
stärkt. alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen und wo notwendi g und begründet - zu erweitern.
5. Der Landtag Brandenburg unterstützt die Landesregierung in ihren Anstrengungen gegen Fremdenfeindlichkeit und rechtsextremistische Gewalt und fordert sie auf, das Konzept 'Tolerantes Brandenburg' konsequent umzusetzen und weiterzuentwickeln. Der Landtag befasst sich halbjährlich mit den Ergebnissen der Umsetzung dieses Konzeptes.
6. Der Landta g drin gt darauf. die beschlossenen Maßnahmen zur Bekämpfung von Jugendkriminalität und Rechtsextremismus entschlossen durchzusetzen. Besondere Anstrengungen sind in der gesamten Gesellschaft auf den Schutz der Jugend zu richten. Dabei muss von allen Bildungs- und Erziehungsträgern primär darauf hingewirkt werden, die Jugend gegen rechtsextremistische und fremdenfeindliche Einflüsse zu immunisieren und ihr aktives Handeln auf der Basis demokratischer Wertvorstellungen zu fördern. Dies ist der Weg, um Tendenzen der Ernwurzelung. Bindungslosigkeit und blindem Hass entgegenzuwirken. Er kann nur zum Erfolg führen, wenn die Ächtung von rechtsextremistischen Tendenzen und Gewalt als gesellschaftliche Norm auch und nicht zuletzt in den Familien - erlebt wird.
die Erweiterung von Projekten zur Förderung der moralischen Urteils- und Handlungsfähigkeit von Kindern und Jugendlichen in allen Erzichungs- und Bildungsemrichtungen.
ein größerer Stellenwen für den Bildungsund Erziehungsauftrag an den Schulen und stärkere Berücksichtigung der politischen Bildung bei den Lehrinhalten,
die Arbeit der Landeszentrale für politische Bildung mit Multiplikatoren im Bildungsund Erziehungsbereich weiter auszubauen.
die systematische Aus- und Weiterbildung der Pädagogen und Studierenden zur Auseinandersetzung mit dem Rechtsradikalismus und -extremismus, zur Konfliktbewältigun g und Gewaltprävention.
deutlich mehr Möglichkeiten für Kinder und Jugendliche, an interregionalen sowie internationalen Austauschen und Begegnungen teilzunehmen.
7. Der Landtag fordert die Verfassungsorgane des Landes. die Hochschulen, die wissenschaftlichen und kulturellen Einrichtungen auf, mit ihren Potenzialen eine Öffentlichkeitswirkung zu entfalten. die gerade junge Menschen erreicht. Interkulturelle Projekte und Begegnungen sollten weiterentwickelt und unterstützt werden. Der Landtag erwartet weitere Unterstützung von wissenschaftlichen Einrichtungen bei der Ursachenforschung von Rechtsextremismus und Gewalteskalation, verbunden mit fundierten Handlungsempfehlungen auch für die Politik."
Schriftliche Antworten der Landesregierung auf Mündliche Anfragen in der Fragestunde im Landtag am 21. September 2000
Frage 384 Fraktion der DVU Ahgeordnete Liane Hesselharth - Einrichtung so genannter Bahyklappen in Berliner und Brandenburger Krankenhäusern
Nach dem brandenburgischen Schönow, dem oberpfälzischen Ambers und den Hamburger Stadtteilen Altona und Wilhelmsburg sowie dem Münchner Kloster Sankt Gabriel soll auch im Krankenhaus Waldfriede an der Argentinischen Allee 40 in Berlin-Zehlendorf eine so genannte Babyklappe eingerichtet werden.
Durch diese so genannten Babyklappen können Mütter. welche ihre neugeborenen Kinder nicht bei sich behalten wollen. diese in beheizte Kinderbetten im Inneren der Krankenhäuser schieben. wo die Babys wenige Minuten später medizinisch versorgt und betreut werden.
Ich frage die Landesregierung: Ist nach Erkenntnissen der Landesregierung außer in Schönow in weiteren öffentlichen. privaten oder kirchlichen Krankenhäusern oder sonstigen Einrichtungen im Land Brandenburg die Einrichtung solcher Babyklappen geplant?
Das Haus _Sonnenblume– in Schönow hat eine Betriebsgenehmigung zur Betreuung junger minderjähriger Mütter und ihrer Kinder. Gleichzeiti g steht es zu jeder Zeit offen für die Aufnahme von Babys. deren Mütter die Kinder nicht bei sich behalten und anonym bleiben wollen. Eine so genannte Babyklappe befindet sich nicht an dieser Einrichtung und sie ist auch nicht geplant.
Von Aktivitäten zur Einrichtung von so genannten Babyklappen, auch anderenorts in Brandenburg, ist der Landesregierung nichts bekannt. Über die Einrichtung so genannter Babyklappen in brandenburgischen Krankenhäusern liegen der Landesregierung ebenfalls keine Erkenntnisse vor.
In der letzten Legislaturperiode wurde mit großem Aufwand eine Kulturentwicklungsplanung (KEP) in Gang gesetzt. Dabei konnten zahlreiche anregende Zwischenergebnisse präsentiert werden. In vielen Bereichen lagen erstmals genauere Erhebungen und Vorstellungen über eine perspektivische Entwicklung vor. Die extra ausgebildeten Mitarbeiter sollten unter anderem ein Netzwerk kultureller Einrichtungen und anderer gesellschaftlicher Bereiche schaffen. Insgesamt wurde eine Verstetigung der Kulturpolitik angestrebt.
Da seit Beginn dieser Legislaturperiode in der Öffentlichkeit weniger über dieses Projekt zu erfahren war, frage ich die Landesregierung: Wie ist der aktuelle Stand der Kulturentwicklungsplanung?
Brandenburg ist reich an Künstlern und historisch bedeutsamen Bauwerken. Die Entwicklun g einer zeitgemäßen kulturellen Infrastruktur und die Pflege des kulturellen Erbes ist vor diesem Hintergrund vorrangiges Ziel der Kulturpolitik.
Aus Sicht des Landes gehören dazu der Erhalt einer lebendigen Theater- und Orchesterkultur in Brandenburg. die Sicherung der Arbeit der Musikschulen ebenso wie der Aufbau einer fun-ktionierenden Museumslandschaft
Kulturpolitik liegt jedoch in besonderem Maße auch im Verantwortungsbereich der Kommunen. die durch eine angemessene Finanzausstattung in die Lage versetzt werden müssen. sich dieser freiwilli gen Aufgaben auch anzunehmen. Und Kultur bedarf nicht zu letzt auch des ehrenamtlichen Engagements.
Basierend auf dem Ergebnis einer umfassenden kulturpolitischen Bestandsaufnahme soll bis zum Ende des Jahres eine tra gfähige Kulturentwieklungskonzeption vorgelegt werden. In diesem Zusammenhang erinnere ich daran, dass die Kommunen selbst sich die Aufgabe der Kulturentwicklungsplanung gestellt haben. Sie sind auf dem Wege dorthin unterschiedlich weit gekommen. Einige Kreistage haben bereits entsprechende Beschlüsse gefasst. andere sind noch im Verfahren. In einigen Fällen liegt bisher nur eine Bestandserhebung vor.
Die Umsetzung des Zeitplanes der Erarbeitung einer Landeskulturentwicklungskonzeption hat sich ein wenig verzögert, weil die Gespräche mit den Landkreisen mehr Zeit in Anspruch nahmen. als wir ursprünglich hofften. Wir haben viele sehr interessante und aufschlussreiche Gespräche mit allen Landkreisen geführt. insofern war in der Öffentlichkeit weniger über unsere intensive Arbeit an der Bestandsaufnahme zu vernehmen.
Auf dieser Grundlage wird in meinem Haus nun ein Entwurf für die Landeskulturentwicklungskonzeption - sogar projektscharf projektscharferarbeitet, der dann ein weiteres Mal mit den Kommunen und den Verbänden diskutiert und Ende des Jahres dem Landtag vorgelegt werden soll. Eines der Ziele ist die Erhöhung der Planungssicherheit für die Träger.
Es wird der Frage des Landesinteresses bzw. der überregionalen Ausstrahlung von Veranstaltungen ein höherer Stellenwert beigemessen als bisher. Zugleich wird auch der Aspekt der kommunalen Beteiligung an der Finanzierung von Veranstaltungen und Institutionen stärker berücksichtigt.
Frage 394 Fraktion der PDS Abgeordnete Dr. Esther Schriider - _Kurssystem kontra La ngzeita rheitslosigkeit"
In Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage (Nr. f)07) hat der Minister für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen ausgeführt, dass nach der Reduzierung der Mittel für die Förderung des..Kurssystems kontra Langzeitarbeitslosigkeit" um etwa ein Drittel im Jahr 2001 für die folgenden Jahre maximal von einer Erhaltung dieses abgesenkten Niveaus ausgegangen werden kann. Das Kurssystem hat nach den mir vorliegenden Angaben auf der anderen Seite aber relativ hohe Eingliederungseffekte zu verzeichnen.
gungsfördemden Programme oder Zwecke sollen die beim Kurssystem gekürzten Mittel künftig eingesetzt werden?
Wir verfolgen mit unserem Landesprogramm _Qualifizierung und Arbeit- verschiedene Ansätze, um gerade auch durch eine ,,Politik des lebenslangen Lernens- den Menschen Brücken zu bauen und ihnen Chancen zu geben für den Weg in die neue Gesellschaft. Langzeitarbeitslosigkeit abzufedern und möglichst zu verhindern bleibt uns dabei ein wichtiges Anliegen.
In der Tat können wir mit dein.,Kurssystem kontra Langzeitarbeitslosigkeit- einige Erfolge vorweisen. Seit 1994 haben mehr als 40 000 Brandenburgerinnen und Brandenburger dank umfangreicher ESF-Mittel und unserer Kofinanzierung am Kurssystem teilgenommen: gut 40 der Kursteilnehmer gelangten in ein reguläres Arbeitsverhältnis bzv,. haben eine positive berufliche Perspektive gefunden. Das war ein wichti ger und ein richtiger Weg. Fakt ist aber, dass uns im nächsten Jahr für die Arbeitsmarktförderung weniger Mittel zur Verfügung stehen werden als in diesem.
Es gilt also. sehr genau zu prüfen. welche Programme mit dem bisherigen Mittelvolumen weiter geführt und welche weniger Mittel erhalten sowie welche neuen Ansätze finanziert werden sollen. Letztlich geht es also darum. hei dem vorhandenen Mittelvolumen Prioritäten zu setzen. Hinzu kommt. dass wir beim Kurssystem - das ja. wie Sie wissen. aus ESF-Mitteln finanziert wird - auch nicht ganz frei sind von den Rahmenbedingungen, die die EU-Kommission dafür setzt. Danach werden ESF-Mittel für insgesamt sechs Maßnahmebereiche eingesetzt. Die Mittel für das Kurssystem sind dem Maßnahmebereich „Gesellschaft ohne Ausgrenzung- zugeordnet.