Ich danke dem Abgeordneten Wamick. - Das Wort geht an di e Fraktion der SPD. Herrn Abgeordneten Dellmann.
- Ich wollte nur einmal testen. oh Sie zuhören. Das tun Sie, sehr schön! Ich bitte aber dennoch um Entschuldigung!
Mit der Novelle des Mietrechts sind wir in der Bundesrepublik einen Schritt nach vorn gekommen. Wir alle wissen, dass eine solche Entscheidung letztlich einen Kompromiss darstellt. aber es gilt stets die Summe der Punkte zu würdigen. die schließlich im Gesetz stehen werden.
An dieser Stelle will ich ganz deutlich an die Verbesserungen erinnern. die wir auf den Weg bringen konnten. Dies geschah vor allen Dingen auch mit Begleitung des Landes Brandenburg.
Zum Ersten erwähne ich die Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen. Das ist ein ganz wichtiger Punkt, der auch für uns in Bran
denburg eine Rolle spielt. Auch eine deutliche Aufwertun g des Mietspiegels wurde erreicht. Darauf werde ich noch eingehen.
Es spielen aber auch andere Regelungen eine große Rolle. wie die Anerkennung von auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaften im Mietrecht. Damit gab es immer sehr große Probleme. Wir kennen das noch aus der DDR-Vergangenheit und sollten solche Lebensgemeinschaften gleichstellen.
Ebenso ist auf das Problem der Venv enungskündigung eingegangen worden. An dieser Stelle muss man die Frage stellen. worin die Ursachen auch hier in Brandenburg liegen und wer die Verursacher waren. Wenn wir in Brandenburg so große Probleme mit dem Leerstand haben. dann liegt die Ursache dafür in erster Linie in einer verfehlten Industriepolitik der DDR. Genau für diese Standorte gilt es zu prüfen. welche Lösungsstrategien existieren. Die von Ihnen, der PDS-Fraktion. vorgetragene Auffassung, die uns zur Verfügung stehenden Mittel und Möglichkeiten reichten aus, ist falsch. Vielmehr müssen wir uns die Frage stellen, wie wir sowohl für die kommunalen als auch für die anderen Wohnungsgesellschaften Möglichkeiten schaffen. auf der Basis von städtebaulichen Konzepten in diesen Einzelfällen Lösungen zu erreichen. damit wir zu klaren und verträglichen Regelungen für die Bürger kommen.
Ich glaube, an dieser Stelle passiert etwas, was wir auch an anderer Stelle häufig beobachten: Es wird ein Schreckgespenst an die Wand gemalt. Die gesetzlichen Regelungen sehen nur ganz enge Voraussetzungen vor, das heißt. eine Kündigung wird nur dann möglich sein, wenn es sich um Gebäude mit mindestens drei Wohnungen handelt. Ebenso rnüssen klare städtebauliche Konzepte vorhanden sein. Zudem muss es sich um Wohngebäude handeln, die überwiegend leer stehen, und Ersatzwohnraum ist nachzuweisen, Der Bund als auch wir als Land haben selbstverständlich eine Verantwortung für die Mieter, aber ebenso tragen wir Verantwortung für diejenigen, die im Eigentum stehen. Ich denke dabei insbesondere auch an unsere kommunalen Wohnungsunternehmen, denn auch denen müssen wir Mittel an die Hand geben. damit sie ihrer Verantwortung gerecht werden können.
Die Frage der Kündigungsfristen ist bereits angesprochen worden. Es war für mich interessant festzustellen, dass es in den Ländern dazu sehr unterschiedliche Positionen gab. Es wurde eine Fülle von Änderungsanträgen gestellt. Wenn man sich gerade auch die Meinungsbildung in unserem nördlichen Bundesland vor Augen führt, wird man feststellen, dass auch dort noch keine einheitliche Auffassung zu den Ansätzen. die gerade von Ihnen vorgetragen wurden. vorhanden war.
Im Zusammenhang mit der Regelung. dass für Mieter eine Kündigungsfrist von drei Monaten gilt - nach fünf Jahren sind es sechs Monate -, will ich von dieser Stelle aus noch einmal ganz deutlich auf Folgendes hinweisen: Es handelt sich uni einen tragfähigen Kompromiss. der die Mieter nicht schlechter stellt.
Ein Satz zu den Mietspiegeln: Auch hier ist festzustellen. dass die PDS durchaus versucht, die kommunale Selbstverwaltung infrage zu stellen. An anderer Stelle wird die Bedeutung der kommunalen Selbstverwaltung von den Damen und Herren der PDS jedoch immer sehr betont. Dies ist wieder ein Beispiel dafür, dass man genau das Gegenteil vollzieht, denn in dem Gesetzentwurf ist ein Passus enthalten, dass Mietspiegel vereinbart werden und diese in den Kommunen erstellt werden sollen, wenn der Aufwand vertretbar ist. Warum geben wir unseren brandenburgischen Städten nicht die Freiheit. in dieser Frage selbst zu entscheiden? Ich kenne viele gute Beispiele, bei denen dieser Weg gegan gen worden ist. Warum muss der Gesetzgeber dazu auffordern, dass Mietspiegel erstellt werden? Die jetzige Fonnu ierun g, ist genau der richtige Weg.
Meine Damen und Herren! Wir müssen natürlich den Gesamtkomplex im Auge behalten. Gerade in diesen Wochen und Monaten ist für die Mieter. auch und gerade hier in Brandenburg, einiges auf den We g gebracht worden. Dabei geht es auch uni die Förderung von Maßnahmen zur Wärmedämmung. der Modernisierung von Wärmekesseln etc. Auch das sind Beiträge zur dauerhaften Entlastung unserer Mieter.
Ich danke dem Abgeordneten Del Imann. - Das Wort geht an die Fraktion der DVU, Herm Abgeordneten Schuldt.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Wohnung zählt zu den Grundbedürfnissen eines jeden Menschen. Die überwiegende Mehrzahl der Bürgerinnen und Bürger ist darauf angewiesen, zur Miete Z U wohnen. Es gibt andere Staaten in Europa. zum Beispiel die Niederlande. in denen der prozentuale Anteil der Bürger. die Eigentümer einer Wohnung oder eines Wohnhauses sind. weit höher liegt. Wir müssen uns aber mit den Gegebenheiten in Deutschland abfinden. Das bedeutet, dass das Mietrecht sozial ausgestattet sein muss.
Dem Vorschla g der PDS-Fraktion. die Verwertungskündigung gänzlich abzuschaffen, können wir nicht folgen. Mittlerweile haben wir einen erheblichen Wolimmusleerstand. Wenn dem Vermieter die Verwertungskündigung untersagt wird. dann hat er kein Interesse. entsprechende Modemisierungsmaßnahmen vorzunehmen. Allerdings sollte die Sonderre gelung in den neuen Ländern in den nächsten Jahren noch bestehen bleiben. Im südlichen Teil von Brandenburg, überhaupt an den Rändern unseres Bundeslandes, sprechen gute Gründe für die Einführung einer Verwertungskündigun g. Allerdings dürfen wir die Zuwanderung in das Berliner Uniland nicht außer Acht lassen, um eine weitere Ausdünnung der Bevölkerung des Landes Brandenburg zu verhindern.
Die DVU-Fraktion unterstützt nicht die Meinung der PDS-Fraktion bezüglich einer einheitlichen Kündigungsfrist von drei Monaten. Auch der Vermieter hat einen Anspruch auf Rechtssicherheit. Es muss deshalb bei den Regelungen gemäß § 565 Abs. 2 BGB bleiben. Bei vorzeitiger Kündigung bleibt immer noch die Möglichkeit der Untervermietung. Im Übrigen ist es inzwischen längst zur Regel geworden. dass der vorzeitig ausziehende Mieter einen Nachmieter benennt. Wir sehen bei der augenblicklichen Situation keinen akuten Handlungsbedarf.
Wenn der Vermieter durch eine Novellierung des Mietrechts Nachteile erleidet, wird seine Investitionsbereitschaft nachlassen. Die Zeit des großen Geldes im Bereich der Wohnraumvermietung ist längst vorbei. Nicht zu verkennen ist, dass es immer noch Miethaie und Spekulanten gibt. Wenn eine Novellierung mietrechtlicher Vorschriften im BGB vorgenommen werden soll. müssen wir beachten, dass es sich uni ein Bundesgesetz handelt.
Den Vorschlag der PDS-Fraktion. der für Gemeinden mit über 50 000 Einwohnern Mietspiegel zwingend vorsieht. weisen wir zurück. Die Erstellung eines Mietspiegels soll mir dann vorgenommen werden. wenn dafür Bedarf besteht und der Aufwand nicht unverhältnismäßig hoch ist. Das sollten wir unseren Kommunen überlassen. An gesichts des hohen Wohnungsleerstandes in vielen Städten und Gemeinden regelt der Markt die
ortsübliche Miete. Es besteht zurzeit kein Bedarf für staatliche Eingriffe. wie sie von der kommunistischen PDS gefordert werden.
Ich will nicht verkennen. dass die Wannmiete in den nächsten Jahren noch weiter steigen wird. Das liegt daran. dass durch die Öko-Steuer und den sinkenden Eurokurs eine erhebliche Kostenlawine in Gang gesetzt worden ist. Sämtliche Nebenkosten steigen und stellen sich zurzeit als zweite Miete dar. Die völlige Abwälzung dieser Preissteigerung auf die Mieter wird manchem Vermieter schwer Edlen, da er befürchten muss, dass seine Wohnungen plötzlich leer stehen.
Die DVU-Fraktion lehnt den Antrag der PDS-Fraktion insgesamt ab. Allerdings halten wir es für erforderlich. dass sich die Landesregierung vor der Beratung im Bundesrat zu diesen Änderungsvorschriften im Landtag positioniert.
Den eben vorgetragenen Bencht habe ich selbst geschrieben. Das sage ich deshalb, damit Sie endlich aufhören zu sagen. dass unsere Berichte von anderen geschrieben werden. Meine Damen und Herren, wir erarbeiten unsere Reden allein. Ich weiß nicht. wie es bei Ihnen ist Vielleicht haben Sie ein wenig Furcht vor uns. weil wir es mit fünf Mann trotzdem noch schaffen, so viel zu sagen.
Ich danke dem Abgeordneten Schuldt und eche das Wort an die Fraktion der CDU, Herrn Abgeordneten Schrey. Bitte!
Hen- Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Warnick. es ist nicht das erste Mal, dass wir uns über Mieten und Wohnraum unterhalten: es wird auch nicht das letzte Mal sein.
Zum ersten Mal sagt die PDS-Fraktion, dass die bisherigen Mietrechtsregelungen einen ausgewogenen Interessenausgleich zwischen Mietern und Vermietern darstellen. Ich zitiere aus dem Antrag:
„Das Mietrecht soll auch in Zukunft ein ausgewogenes Interessengleichgewicht zwischen Mietern und Vermietern gewährleisten.
Meine Damen und Herren von der PDS-Fraktion! Diese realistische Erkenntnis wird allerdings durch die Forderungen in den übrigen Passagen Ihres Antrages vollständig konterkariert. Zudem macht der Antrag deutlieh. welche Einstellung Sie zum Eigentum und zu unserer Wirtschaftsordnung im Allgemeinen haben.
Mit Ihrem Antrag wollen Sie dem Vermieter gesetzliche Ketten anlegen und jede Initiative und Bereitschaft. unternehmerisches Risiko zu übernehmen. erdrücken. Wohin das führt. müssten Sie genauso gut wissen wie ich. wenn Sie an die Situation auf dem Wohnungsmarkt in der DDR denken.
Meine Damen und Herren! Die PDS-Fraktion fordert in ihrem Antrag, die Verwertun gskündigung abzuschaffen. Der Entwurf der Bundesregierung sieht vor. dass eine Verwertungskündigung möglich ist, wenn der Vermieter durch die Fortsetzung des
Mietverhältnisses an einer an gemessenen Verwertung des Grundstückes gehindert und dadurch erhebliche Nachteile erleiden würde - ich wiederhole, wenn dem Vermieter erhebliche Nachteile entstehen würden.
Verwertungskündigungen. die dem Zweck dienen. aus einer anderen Nutzung höhere Einnahmen zu erzielen, werden durch den Gesetzentwurf ausgeschlossen. Hinzu kommt. dass eine Kündigungssperre von drei Jahren und in Gebieten mit erhöhtem Wohnun gsbedarf von bis zu zehn Jahren gegeben ist, wenn es sich um Wohnraumumwandlung handelt. In diesen Gebieten kann der Vermieter nach 577 a nach drei Jahren eine Verwertungskündigung aussprechen. muss aber dem Mieter Wohnraum in vergleichbarer Art. Größe. Ausstattung. Beschaffenheit. Lage und Miete nachweisen und ihm die Umzugskosten in angemessener Höhe erstatten.
Meine Damen und Herren, ich komme zur zweiten Forderung des Antrages. Die Fraktion der PDS fordert, dass außerordentliche Kündigun gen durch den Vermieter nur bei schuldhafter Pflichtverletzung durch den Mieter erlaubt sein sollen. An dieser Stelle möchte ich darauf hinweisen, dass es sich bei dem Paragraphen, auf den im Antrag verwiesen wird, um außerordentliche Kündi gungen aus wichtigem Grund handelt. Der Gesetzentwurf erkennt hierbei als Grund an: der Mieter. der die Rechte des Vermieters dadurch in erheblichem Maße verletzt, dass er die Mietsache durch Vernachlässigung der ihm obliegenden Sorgfalt erheblich gefährdet oder sie unbefu gt Dritten überlässt...
Meine Damen und Herren von der PDS-Fraktion, liegt hierbei keine schuldhafte Pflichtverletzung vor? Jeder Mieter hat wie der Vermieter in einem Mietverhältnis Pflichten. Wenn er sie. wie eben dargestellt, verletzt, müssen dein Vermieter seitens des Gesetzgebers gewisse Rechte eingeräumt werden.
Meine Damen und Herren! Als Drittes fordert die Fraktion der PDS, dass jedem Mieter das Recht eingeräumt werden soll, nach drei Monaten zu kündigen. Diese Kündigungsmöglichkeit soll unabhängig von der Dauer des Mietrechtsverhältnisses bestehen. Sieht man diese Forderun g im Zusammenhang mit den beiden von mir benannten Forderungen, wird deutlich: Die Rechte des Vermieters sollen so weit wie möglich eingeschränkt werden. Dem Mieter wollen die Genossen der PDS jedes Recht einräumen, dem Vermieter bleiben die Pflichten.
Meine Damen und Herren. ich komme zum letzten Punkt des Antrages der PDS-Fraktion. Hierin fordert die PDS-Fraktion. dass Gemeinden mit über 50 000 Einwohnern verpflichtet werden sollen, einen qualifizierten Mietspiegel zu erstellen. Die Zustimmung der Verbände der Mieter und der Vermieter soll entfallen. Die dabei den Kommunen entstehenden Kosten sind Ihnen egal. Hauptsache es wird eine Pflichtaufgabe. Andererseits soll das dafür zu schaffende Instrument. das einen Interessenausgleich aller Beteiligten herstellen soll, ohne die Beteiligung der Betroffenen erfolgen. Meine Damen und Herren. ich kann keinen Grund dafür erkennen, diesem Antra g zuzustimmen. Die Koalitionsfraktionen der CDU und der SPD lehnen diesen Antrag ab. - Danke.
Danke. Herr Abgeordneter Schrey. - Ich gebe das Wort an die Landesregierung. Herr Minister Meyer. bitte!
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von der PDS. auch wenn Ihr Antrag erst kurz vor der Plenarsitzung des Bundesrates am Freitag auf der Tagesordnung steht. möchte ich doch gern einige Ausführungen zum Inhalt machen.
Herr Wamick. Sie fordern die bundesweite Abschaffun g der so genannten Verwertungskündigung. Das halte ich nicht nur aus verfassungsrechtlichen Gründen für problematisch, weil Vermietern die wirtschaftliche Grundlage nicht auf Dauer entzogen werden kann. Das Bundesverfassungsgericht hat aber in Grundsatzentscheidungen enge Grenzen für diesen Kündigungsgrund gesetzt.