Ich möchte. dass ss ir diesen Weg gehen. Das bedeutet aber auch - darüber gibt es Inn den Polizeipräsidenten Übereinstimmung -. dass die Präsidenten mehr Verantwortung haben. Wir werden darüber sprechen. ss er die Verantwortung hat. Auf der einen Seite ist der Polizeipräsident der politische Beamte. auf der anderen Seite ist der Innenminister gefordert. seinen Kopf hinzuhalten. Damit habe ich kein Problem. Ich habe einen Stahlhelm auf. wenn es sein muss, wie Sie wissen. Mir geht es um Folgendes: Wenn die Polizeipräsidenten als politische Beamte die Verantwortung haben. dann muss man ihnen die Verantwortung auch übertragen. Es macht sonst keinen Sinn. In diesem Bereich müssen wir weiterkommen. Das will ich auch tun. Darum möchte ich Sie bitten. Folgendes zur Kenntnis zu nehmen: Ich glaube. es ist eine weitreichende Reform, aber auch eine Reform mit Augenmaß.
Ich komme zum Punkt Projektgruppe. Diese Projektgruppe ist heute ein gerichtet worden. Es gibt eine Pressemitteilung. aus der ich nur zwei Sätze zitieren will:
Ein General hat auch noch nie eine Schlacht ohne Soldaten begonnen. sage ich. Der zweite Satz lautet:
_Innenminister Schönbohm wird es nicht gelingen, eine Pol izeistrukturreform gegen die Beschäftigten durchzusetzen.
Meine Damen und Herren! Ich will diese Reform nicht gegen die Beschäftigten. sondern mit den Beschäftigten durchsetzen. Wir führen intensive Gespräche. Ich möchte diejenigen, die sich bisher der Sache entzogen haben. einladen. daran teilzuhaben. Diese Sache ist zu wichtig. als dass sie im Parteienstreit untergeht. Sie ist so wichtig. weil sie für die Zukunft des Landes
Wir sind am Ende der Rednerliste. Ich schließe die Aussprache. Damit ist Tagesordnungspunkt 2 abgeschlossen.
Gesetz zur Regelung, der "inseisungen des Landes Brandenburg an die Gemeinden und Landkreise im Haushaltsjahr 2001 (Gemeindefinanzierungsgesetz 2001 - GFC 2001)
Ich eröffne die Aussprache mit dem Beitrag der Landesregiening. Herr Innenminister. Sie haben erneut das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr s erehrten Damen und Henen! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir kommen jetzt zu einem Thema. über das vielleicht eine größere Übereinstimmung besteht. denn die Gemeinden liegen uns allen am Herzen. Ich glaube. den einen liegen sie mehr an) linken und den anderen mehr am rechten Rand des Herzens. Oder anders ausgedrückt: Es gibt unterschiedliche Sichtweisen. Zur Bedeutung des Gemeindefinanzierungsgesetzes gibt es. glaube ich. eine große Übereinstimmung.
Nun aber zum Gemeindefinanzieningsgesetz: Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sollen die erforderlichen gesetzlichen Grundlagen für die Zuweisungen des Landes an die Kommunen für das folgende Jahr geschaffen werden. nachdem wir die Zuweisungen in der entsprechenden Höhe im Haushalt 200072001 festgelegt haben.
Ich möchte in Erinnerung rufen. dass wir beschlossen haben. die Gemeinden und Gemeindeverbände mit einem Viertel an den Steuereinnahmen des Landes und an den Einnahmen aus dem Länderfinanzausgleich zu beteiligen. Daraus folgt unter Berücksichtigung der Einnahmen aus der Steuerabrechnung des Jahres 1999 eine zu v erteilende Verbundmasse von 3.36 Milliarden DM. Gegenüber dem laufenden Jahr erhalten die Kommunen 124 Millionen DM mehr. Der Mittelzuwachs wird dazu beitragen. die finanziellen Handlun gsspielräume der Kommu
nen weiter zu verbessern. Die Mittelverteilung trägt den Belangen und Anforderungen für die Ausübung des kommunalen Selbstverwaltungsrechts in besonderer Weise Rechnung.
Die Schlüsselzuweisungen, die bekanntermaßen keinerlei Zweckbindung unterliegen. wachsen uni 4 auf 2.37 Milliarden DM für alle kommunalen Ebenen an. Die Verteilung der Schlüsselzuweisungen auf die einzelnen Gemeinden und Gemeindeverbände soll nach Maßgabe des laufenden Jahres erfol
gen. Das ist zur Wahrung der Kontinuität und im Interesse der Verlässlichkeit der kommunalen Haushaltswirtschaft zwingend geboten. weil im Jahre 200(1 eine Vielzahl von Gemeinden von den Auswirkungen infolge der Anpassung der Hauptansatzstaffel betroffen ist.
Die Erhöhung der Landesinvestitionspauschale uni annähernd auf 415 Millionen DM eröffnet den Kommunen größere Entscheidungs- und Handlun gsspielräume. Auch bei der Investitionspauschale wird das Verteilungssystem sowohl hei der Landesinvestitionspauschale als auch bei der Verteilung der Pauschale nach dem Investitionsförderungsgesetz..Aufbau Ost beibehalten. bei dem ein gewisser Anteil beim Landkreis konzentriert wird und die Mitte! den Gemeinden auf Antrag für Schwerpunktinvestitionen zu gewiesen werden.
Diese Mittelkonzentration beim Landkreis ist nicht unumstritten. Sie wird von vielen favorisiert. Teilweise wird die Auffassung vertreten. die Gelder sollten den Gemeinden in vollem Umfang unmittelbar zur Verfügung gestellt werden. Ich glaube, dass wir das Thema der Zuweisungen an die Gemeinden im Rahmen des Finanzausgleichsgesetzes besprechen müssen. uni dann zu sehen, oh wir die Schwerpunkte richti g setzen.
Mit dem Abschluss der Gemeindegebietsreform oder spätestens mit der Verabschiedung eines dauerhaften Finanzausgleichsgesetzes gehört diese Regelung auf den Prüfstand. Dann werden wir diese Frage endgültig beantworten können. Das betrifft aber nicht nur die Frage der Mittelkonzentration beim Landkreis. sondern auch die Frage. ob künftig an der pauschalen Vergabe von Mitteln unabhängig von der eigenen Finanzkraft festgehalten werden soll. Ich glaube. es ist an der Zeit. die ausgleichende Wirkung des kommunalen Finanzausgleichs zu erhöhen und alle Leistungen und Regelungen hinsichtlich ihrer Wirkungsweise zu überprüfen.
gen rede. von denen deutliche Impulse für die wirtschaftliche und infrastrukturelle Entwicklung unseres Landes erwartet werden. dann möchte ich die Einschränkung der Förderungsmöglichkeit im Jahre 2001 gegenüber dem Jahre 2000 nicht unerwähnt lassen.
Das Sonderpro gramm zur Fördenirig der Infrastruktur im ländlichen Raum. das in diesem Jahr mit 46.5 Millionen DM dotiert ist, wird im Jahre 2001 nicht mehr aufgelegt. Das Sonderprogramm zur Förderun g des Fremdenverkehrs im ländlichen Raum wird mit 36 Millionen DM weniger als in diesem Jahr fortgesetzt. Diese Veränderungen liegen darin begründet, dass die Mittel der Europäischen Union der jetzt laufenden Förderperiode um 40 % bis 50 % hinter den verfü gbaren Mitteln der vorherigen Förderperiode liegen. Um insbesondere begonnene Infrastrukturmaßnahmen zu vollenden oder bedeutende Infrastrukturmaßnahmen auch künftig zu unterstützen. muss die
Neu aufgenommen wurde die Schaffung eines Sonderfonds für hoch verschuldete Gemeinden mit 30 Millionen DM pro Jahr. Damit wollen wir den Gemeinden helfen. die in erhebliche finanzielle Schwierigkeiten geraten sind, aus der Misere herauszukommen. Es darf damit aber kein Anreiz gegeben werden. sozusagen zusätzlich Schulden zu machen. um in den Genuss dieses Topfes zu kommen. Hierzu erarbeiten wir eine Verwaltungsvorschrift. Ich hoffe, dass wir dieses in der Diskussion im Innenausschuss und später im Hauptausschuss im Einzelnen erörtern können.
Meine Damen und Herren! Die Gemeindegebietsreform ist eine zentrale und außerordentlich anspruchsvolle Aufgabenstellung in dieser Legislaturperiode. Nach den hierzu verabschiedeten Leitlinien setzen wir weiterhin auf die Einsicht zur Freiwilli g
-keit der Gemeinden. sich zu leistungsstarken Einheiten zusammenzuschließen. Diesen Prozess wollen wir auch künfti g finanziell unterstützen. Ich hoffe. Sie stimmen nicht nur der finanziellen Unterstützung zu, sondern leisten auch Ihren Beitrag dazu. damit wir dort vorankommen. wo wir schon auf einein guten Weg sind.
Der Landesgesetzgeber ist durch das Urteil des Landesverfassungsgerichtes im Beschwerdeverfahren der Gemeinde Neulietzegöricke mit dem GFG 2001 verpflichtet nachzuweisen. inwieweit das Land die finanziellen Mittel zwischen sich und den Kommunden symmetrisch verteilt hat. Nach dem Bericht. der Ihnen als Anlage zum Gesetzentwurf vorliegt. hat sich unter Zugrundelegung statistischer Finanzdaten der Jahre 1996 bis 1999 kein Anpassungsbedarf für die Leistungen des Landes an die Kommunen ergeben.
Der Bericht zeigt ferner Entwicklungen des Landes und der Kommunen Brandenburgs im ostdeutschen Ver gleich auf. auf den ich kurz eingehen wollte. worauf ich aber aufgrund der hohen Spannung. die im Saal herrscht. verzichte. Sie können es alle selbst nachlesen.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich noch einmal auf den Zusammenhang der Investitionen zu sprechen kommen. Verglichen mit anderen ostdeutschen Kommunen zeichnen sich die brandenburgischen Kommunen durch ein hohes Investitionsniveau bei vergleichsweise niedrigen Kreditschulden und folglich geringen Schuldendienstbclastungen aus. Das begrüßen wir. Korrespondierend hierzu ist festzustellen. dass die zweckgebundenen investiven Landeszuweisun gen 1.11B ein Drittel höher liegen als in anderen ostdeutschen Ländern.
Diese Feststellungen decken sich mit den Erkenntnissen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschun g in seinem Gutachten zum kommunalen Finanzausgleich des Landes Brandenburg. Nach Auffassung der Gutachter stellt das in Brandenburg praktizierte Vorgehen. bei dem ein wesentlicher Anteil der Mittel den Kommunen auf Antrag und zweckgebunden zur Verfügung gestellt wird. einen nicht unerheblichen Eingriff des Staates in die kommunale Selbstverwaltung dar. Das Institut empfiehlt insofern eine Mittelumschichtung zugunsten des allgemeinen kommunalen Finanzausgleichs. Auch das ist eine Frage, die wir im Rahmen des Finanzausgleichsgesetzes diskutieren müssen.
Bei der Vielzahl der Förderprogramme fra ge ich mich auch. ob vonseiten des Landes überhaupt eine auf die tatsächlichen Bedarfe und Erfordernisse ausgerichtete Förderring möglich ist. Ich halte ein Überdenken der bisherigen Förderpraxis für geboten und empfehle. dass wir uns spätestens mit der Haushaltsaufstellung nachfolgender Jahre diesem Thema widmen.
Ich sehe dabei zugleich sowohl auf Landes- als auch auf kommunaler Ebene nicht unbeträchtliche Einspar- oder Synergieeffekte. Denn wie allgemein bekannt ist. sind die Antrags- und Verwendun gsverfahren in der Regel bürokratisch organisiert und binden erhebliche Ressourcen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vielleicht zwei Vorbemerkungen: Herr Schönbohm, Sie sollten bei der Einschätzung der finanziellen Lage der Kommunen einfach beachten. dass es nicht nur ein gutes Zeichen ist. weniger Schulden zu haben. Manche Kommune bekommt keine Kredite mehr. weil sie sie sich einfach nicht leisten kann. Also, ich denke, es ist nicht nur ein Kriterium der finanziellen Stärke bzw. Schwäche.
Wir hatten heute früh schon Gelegenheit. vonseiten der Landesregierung zu hören. was alles sein wird. Auch dieses..Wir werden, wir werden in Zukunft" hat eine große Rolle heim Herrn Innenminister gespielt, Ich würde gern anhand des Gesetzes mit Ihnen bereden. was im nächsten Jahr sein soll.