§ 3 listet die grundsätzlichen Integrationsvoraussetzungen auf, die in der Regel erfüllt sein müssen. Hierzu gehören neben der den Lebensunterhalt sichernden Erwerbstätigkeit und ausreichendem Wohnraum eben auch zumindest einfachste Kenntnisse der deutschen Sprache, weil ansonsten von einer tatsächlichen Teilintegration bei mindestens achtjähriger Aufenthaltsdauer nicht gut die Rede sein kann. Auch die unerlässliche günstige Prognose für die weitere Integration kann ohnedem nicht getroffen werden.
§ 4 enthält die Ausnahme bezüglich der Integrationsvoraussetzungen im Hinblick auf die Situation auf dem Arbeitsmarkt. Das geschieht in der Tat in Anlehnung an die Berliner Regelung. Es ist hier eine Abstufung des rechtlichen und tatsächlichen Könnens enthalten. Das heißt, jeder muss sich seinen
Möglichkeiten entsprechend uni Arbeit bemüht haben. Alles andere ist nicht hinnehmbar, denn ansonsten würde die Bevölkerung unseres Landes wegen mangelnder Bemühungen jenes Personenkreises finanziell unzumutbar in Anspruch genommen werden.
Die §§ 7 und 8 regeln die Ersterteilun g und die Verlängerung der Aufenthaltsbefugnisse. Hier bedurfte es wiederum einer Abstufung mit Rücksicht auf die Zumutbarkeit gegenüber unserer Bevölkerung. Der Grund ist das bei den kürzeren Befristungen festzustellende höhere Integrationsrisiko. Hier muss der Betroffene Integrationsvoraussetzungen...nachreichen-.
Durch § 9 wird der Familiennachzug auf Angehörige der so genannten Kernfamilie - Ehegatten und minderjährige ledige Kinder - beschränkt. Das findet sich bereits in der Altfallregelung der Innenministerkonferenz.
Die Erfüllung der in § 5 geregelten Passpflicht und die in § 6 verlangte Rücknahme laufender Anträge und Rechtsmittel dürften selbstverständlich sein. Schließlich ist auch das in § II aufgenommene Erstellen einer Statistik Anlie gen der Altfallregelungen der Innenministerkonferenz.
Die Fraktion der DVLI hat Ihnen hier und heute einen Antrag vorgelegt, welcher der Situation im Lande Brandenburg gerecht wird und zugleich einen gerechten Interessenausgleich herbeiführt. Aus diesem Grunde bitte ich uni Ihre Zustimmung. Wir beantragen dazu namentliche Abstimmung. - Vielen Dank für ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Da wir dieses Thema schon beim vorigen Tagesordnungspunkt behandelt haben - ich meine, wir haben es ausreichend behandelt -, berufe ich mich auf die Rede von Minister Schönbohni. in der er dem Parlament noch einmal deutlich gemacht hat, dass der Kompromiss, der zwischen den beiden regierungstragenden Parteien SPD und CDU gefunden wurde, genau der richtige Weg ist, uni mit den Problemen. die wir zugegebenermaßen mit den Altfällen haben. rechtsstaatlich und humanitär umzugehen. Das haben auch die Redebeiträge der PDS sowie der DVU gezeigt, sodass wir - SPD und CDU - uns heute noch sicherer sein können, als wir es uns bei der Aushandlung des Kompromisses waren, dass dies der richtige Weg ist. Wir werden diesen Weg weiter gehen.
Bevor ich die Landesregierung frage, darf ich unsere Gäste aus der Gesamtschule Gorden recht herzlich begrüßen. Herzlich willkommen im Landtag!
Das Wort geht an die Landesregiening. - Sie verzichtet ebenfalls. Damit sind wir am Ende der Rednerliste und ich schließe die Aussprache.
Wir kommen zur Abstimmung. Ich bitte die Schriftführer. die Namenslisten vorzubereiten und mit dem Namensaufruf zu beginnen.
(Die Abgeordneten Frau Bednarskv [PDS], Frau Wolff [PDS]. Hammer [PDS]. Bischoff [SPD] und Dr. Ehler [CDU] geben ihr Votum ab.)
Ich gebe Ihnen das Ergebnis der namentlichen Abstimmung zum Antrag der DVU-Fraktion - Drucksache 3/2099 - bekannt. Für den Antrag stimmten fünf Abgeordnete, gegen den Antrag 60. Damit ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt.
Ich eröffne die Aussprache mit dem Beitrag der beantragenden Fraktion. Herr Fimcburg, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich meinen Redebeitrag mit ein paar kurzen Berichten über die vergangenen Monate beginnen:
Vor einem Rätsel standen die Beamten des Bundesgrenzschutzes am Übergang Frankfurt (Oder), als der Computer gleich fünf Namen ausspuckte, nachdem die Fingerabdrücke eines Mannes - nach eigenen Angaben war er Moldawier - eingegeben worden waren. Wen sie vor sich hatten. konnten die Beamten nicht zweifelsfrei klären. Nach Aussage der Bundesgrenzschutzinspektion Frankfurt (Oder) benutzte der Mann mehrere AliasNamen. Sicher aber war. dass auf vier der Namen Haftbefehle ausgestellt worden waren. Der vorgelegte moldawische Ausweis war eine Fälschung.
Bei der Durchsuchung einer Wohnung im Asylbewerberheim Sachsendorf wurde ein 32-jähriger Nigerianer festgenommen. In einem Versteck fand die Polizei 166 g Heroin mit einem Marktwert von etwa 16 000 DM. Nach Aussage von Polizeisprecher Bernd Fleischer wird dem Nigerianer gewerbsmäßiger Rauschgifthandel in 271 Fällen vorgeworfen. Er hatte auch Kinder und Jugendliche versorgt, stellte der Polizeisprecher fest.
Bereits seit Mai sitzen drei Drogenhändler aus Sierra Leone ein. Ihnen werden 250 bis 400 Fäl le von Drogenhandel vorgeworfen.
Im Asylbewerberheim Biesenthal nahm die Polizei einen 19jährigen Vietnamesen fest. Mit einem Messer soll er auf den Polizisten Christian Schramm eingestochen haben. Der Vorwurf gegen den Vietnamesen lautet: Versuchter Mord. Er hatte am 24. November in der Einfahrt des Toom-Marktes in Bemau, Landkreis Bamim, das Messer gezogen. Der Polizeibeamte hatte beobachtet. wie dem Vietnamesen mehrere gestohlene Schachteln Zigaretten aus der Tasche gefallen waren.
Im Land Brandenburg werden Täter und Tätergruppen jedes Jahr in der Polizeilichen Kriminalstatistik erfasst, die vom Landeskriminalamt herausgegeben wird. Unter welcher Rubrik findet man nun diese Täter oder Tatverdächtigen? Unter „Nichtdeutschen". meine Damen und Herren.
..Ausländische Tatverdächtige sind in Brandenburg vor allem Polen. aber auch Russen und Täter aus dem früheren Jugoslawien. Bundesweit agieren Banden aus etwa 100 Nationen."
Die Polizeiliche Kriminalstatistik des Landes Brandenburg dient, wie Ihrer Vorbemerkung zu entnehmen ist. entsprechend der geltenden bundeseinheitlichen Richtlinie der Beobachtung der Kriminalität und einzelner Deliktarten, des Umfanges und der Zusammensetzung des Tatverdächtigenkreises sowie der Veränderung von Kriminalitätsquotienten. Weiterhin soll sie der Erlangung von Erkenntnissen für die vorbeugende und verfolgende Verbrechensbekämpfung, organisatorischen Planungen und Entscheidungen sowie kriminologisch-soziologischer Forschung und kriminalpolitischen Maßnahmen dienen.
Meine Damen und Herren auf der Regierungsbank. veranlassen Sie, dass durch alle Dienststellen des Landeskriminalamtes und der Landespolizei in Brandenburg, die sich mit der Erstellung von Kriminalstatistiken befassen. eine detaillierte Aufschlüsselung aller Tätergruppen und Täter nach Nationalitäten sowie ihrem Aufenthaltsstatus im Land Brandenburg bzw. in der Bundesrepublik Deutschland erfolgt! Selbstverständlich gilt das auch für die Verurteiltenstatistiken.
Das Land Brandenburg liegt mit seiner Häufigkeitszahl an Straftaten je Hunderttausend Einwohner immer noch im oberen Bereich aller Bundesländer. Als Ursachen hierfür werden die ungünstige geographische Lage Brandenburgs mit seiner Nähe zur Großstadt Berlin und - das wurde richtig erkannt - die rund 250 km lange EU-Außengrenze zu den mittelosteuropäischen Nachbarn genannt. Da verwundert es auch nicht, wenn der Anteil der ermittelten „nichtdeutschen" Tatverdächtigen - was auch immer das bedeuten soll - an allen Tatverdächtigen 20.9 'l/0 beträgt.
Während die Kriminalitätsrate im Land Brandenburg exponentiell ansteigt und das Land Brandenburg zunehmend zum Transitland für Rauschgifthandel und organisierte Kriminalität wird hier liegt der Schwerpunkt nach wie vor beim gewerbs- oder bandenmäßigen Einschleusen von Ausländern und in der Verschiebung von Kraftfahrzeugen in osteuropäische Länder -, befindet sich die Landespolizei personell und in Bezug auf die sächliche Ausstattung in einem so desolaten Zustand. dass ihre Einsatzbereitschaft gefährdet ist.
Die Betäubungsmittelkriminalität ist in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen. Im Jahre 1999 war eine Zunahme der Delikte in der Rauschgiftkriminalität von 16.7 ')/i) zu verzeichnen. und zwar mit einem überproportionalen Anteil ausländischer Täter. Aber die Landesregierung zeigt sich zuversichtlich. Ich zitiere aus dem Bericht der Landesregierung zur Stärkung des inneren Friedens und der inneren Sicherheit:
„Wenngleich trotz dieser Steigerung das Niveau des Aufkommens in den alten Bundesländern einschließlich Berlin noch nicht erreicht ist, so zeigt sich anhand der Steigerungsrate. dass die Betäubungsmittelkriminalität auch im Land Brandenburg eine immer ernster zu nehmende Problematik darstellt."
_Das hierzu vorhandene gesetzliche Instrumentarium ist zu einer wirksamen Bekämpfung der Betäubungsmittelkriminalität ausreichend."
Wir als Fraktion der Deutschen Volksunion fordern von Ihnen. meine Damen und Herren der Landesregierung: Tun Sie mehr für eine wirksame Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität!
Dies beginnt jedoch damit, dass man die Haupttätergruppen statistisch genau erfasst. Meine Damen und Herren. die Aussagekraft der Polizeilichen Kriminalstatistik des Landes Brandenburg wird nach Aussagen des Landeskriminalamtes Brandenburg besonders dadurch eingeschränkt. dass der Polizei ein Teil der begangenen Straftaten nicht bekannt wird. Der Umfang dieses Dunkelfeldes dürfte von der Art der Delikte abhängen und sich durch den Einfluss variabler Faktoren. zum Beispiel die Anzeigebereitschaft der Bevölkerung und die Intensität der Verbrechensbekämpfung. auch im Verlaufe der Zeit ändern. Es kann daher nicht von einer feststehenden Relation zwischen begangenen und statistisch erfassten Straftaten ausgegangen werden. Durch Rechtsänderungen kann die Vergleichbarkeit der Polizeilichen Kriminalstatistik in bestimmten Deliktbereichen erheblich beeinträchtigt werden.
Die Polizeiliche Kriminalstatistik bietet also kein getreues Spiegelbild der Verbrechenswirklichkeit, sondern je nach Deliktart eine mehr oder weniger starke Annäherung an die Realität. Dennoch sollte sie für legislative und exekutive Zwecke ein unentbehrliches Hilfsmittel sein, um Erkenntnisse über die Häufigkeit der erfassten Straftaten sowie über Formen und Entwicklungstendenzen der Kriminalität zu gewinnen.
Gerade deshalb sind wir als Fraktion der Deutschen Volksunion der Meinung, dass die derzeitige Aufschlüsselung von Tätern und Tätergruppen nach Nationalitäten aufgrund ihrer Pauschal ität äußerst ungenügend ist. Bei Einzeldelikten vermisst man die
nationalspezifischen Merkmale. Auch sollten Aussagen über den Aufenthaltsstatus der jeweiligen Personen gemacht werden. Ein wichtiger Punkt von vielen ist die detaillierte Darstellung der Nationalitäten. Diese hier aufgeführten Punkte müssen auch bei der Erstellung der Verurteiltenstatistik Anwendung finden.