Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Schuldt, your time is over. - Aber damit will ich es mit der Polemik an dieser Stelle bewenden lassen und will versuchen, mich ernsthaft mit Ihrem Antrag auseinander zu setzen, der zwei Forderungen beinhaltet. Erstens: Der Landtag Brandenburg soll seinen Willen bekunden, die deutsche Muttersprache unter einen besonderen Schutz zu stellen. Zweitens: Der Landtag Brandenburg soll die Landesregierung auffordern, einen Gesetzentwurf zum Schutz der deutschen Sprache einzubringen. Zur Unterstützung dieses Ansinnens soll die Landesregierung eine Expertenkommission einsetzen, welche externes Wissen von Vereinigungen, Institutionen usw. abfragen soll.
Ich sage dazu Folgendes: Forderung 1: Wir werden ihr nicht zustimmen, weil wir der Meinung sind, dass die deutsche Muttersprache nicht unter einen besonderen Schutz gestellt werden kann. Aber wir sorgen dafür, dass in jeder Schulstunde die deutsche Muttersprache gepflegt und bewahrt wird.
Wir werden den Teufel tun, die Landesregierung aufzufordern, einen Gesetzentwurf zum Schutz der deutschen Sprache zu erarbeiten. Die Widersinnigkeit dieses Ansinnens wird schon darin deutlich: Sie wissen, dass es eine Reihe von deutschsprachigen Ländern gibt. Österreich, die Schweiz, Teile Belgiens und Luxemburg wären schon ausgegliedert. Aber Sie gliedern selbstverständlich auch die anderen 15 Bundesländer aus. Nur in Brandenburg soll die deutsche Sprache ganz besonders geschützt werden. Dem können wir also auch nicht zustimmen.
wenn irgendeiner ein Fremdwort verwendet? Soll er dann ein Strafgeld zahlen, soll er ein Bußgeld zahlen? Welche Stelle soll das einfordern? Es wird jetzt, muss ich sagen, doch lustig mit Ihrem Antrag, den Sie eingebracht haben.
Sie werden sich an meinen Zwischenruf erinnern, den Herr Schuldt nicht hören wollte. Die Sprache ist lebendig, sie entwickelt sich in Jahrhunderten, in Jahrzehnten
und wir sind nicht in der Lage, diese Entwicklung durch Gesetze zu behindern. Andere Fremdsprachen beispielsweise sind nicht daran zerbrochen, dass sie deutsche Wörter in ihren Sprachschatz aufgenommen haben. Ich war gerade heute bei einer russischen Delegation. Dort werden die Worte Butterbrot und Kindergarten verwendet und niemand regt sich darüber auf.
Zum Schluss: Was soll ein Gesetz bringen, von dem Sie selbst in dem letzten Satz Ihrer Begründung sagen, in Frankreich und in Polen hätten sie ein solches Gesetz zum Schutz der deutschen Muttersprache? Ich denke, in Frankreich wird immer noch französisch gesprochen und in Polen polnisch. - Ich danke Ihnen, meine Damen und Herren.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Unsere Schriftzeichen sind lateinisch, unsere Zahlen sind arabisch. Das verbietet Ihnen eigentlich schon schriftliche Mitteilungen.
Ich danke dem Abgeordneten Hammer. - Das Wort hat jetzt die Landesregierung. Wünschen Sie, einen Beitrag zu halten? - Ich sehe, das ist nicht der Fall. Dann schließe ich die Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt und wir kommen zur Abstimmung.
Die Fraktion der DVU beantragte, die Drucksache 3/2404 an den Hauptausschuss - federführend - und an den Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kultur zu überweisen. Wer diesem Überweisungsantrag folgt, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Überweisungsantrag mehrheitlich abgelehnt worden und wir kommen zur direkten Abstimmung des Antrages der Fraktion der DVU, Drucksache 3/2404. Wer diesem Antrag seine Zustimmung gibt, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt worden.
Ich eröffne die Aussprache mit dem Beitrag der einreichenden Fraktion und erteile Herrn Abgeordneten Domres das Wort.
„Die vom Bund durch die Standortschließungen und -reduzierungen erzielten erheblichen Einsparungen dürfen nicht allein zulasten der Länder und Gemeinden gehen, sondern müssen auch vom Bund solidarisch mit übernommen werden. Ziel der konkreten Maßnahmen sollte es sein, den jeweiligen Rückgang der Einwohnerzahlen, der Kaufkraft und die Auswirkungen auf Handel und Gewerbe verkraftbar zu machen. Unter dieser Zielstellung soll der Bund aufgefordert werden, ein Sonderprogramm aufzulegen, mit dem den besonders betroffenen Gebietskörperschaften auf der Grundlage einer mittelfristigen Konzeption durch konkrete Maßnahmen geholfen werden kann.”
Das sind einige Sätze aus der Begründung einer Entschließung, die am 16. Februar 2001 im Bundesrat verabschiedet wurde. Es handelt sich also nicht nur um eine Forderung der PDS.
Dieser Bundesratsbeschluss kam insbesondere durch die Initiative der Bundesländer Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern zustande. Leider hat es Brandenburg erneut versäumt, die Vorreiterrolle in Sachen Konversion, die es einmal innehatte, wieder einzunehmen. Erneut trottet Brandenburg nur mit.
Allerdings hat sich mit diesem Beschluss der Antrag der PDSFraktion keinesfalls erledigt. Ich erinnere daran, dass eine ähnliche Initiative des Landes Niedersachsen an der damaligen Bundestagsmehrheit scheiterte. Wir sind gespannt, ob die heutige Bundestagsmehrheit von Rot-Grün den Konversionsantrag des Bundesrates wieder durchfallen lässt oder ihn aufnimmt. Der rot-grünen Mehrheit glauben wir erst dann, wenn sie handelt.
Es geht also heute darum, die zügige Umsetzung der Bundesratsdrucksache 88/01 und die Mitwirkung der Landesregierung in Bezug auf eine aktive Ausgestaltung eines Konversionsprogramms einzufordern.
Damit unterstützt der Landtag zudem Beschlüsse kommunaler Vertretungen, an denen beispielsweise auch Herr Homeyer im Kreistag Märkisch-Oderland mitgewirkt hat. Denn eine Bundeswehrreform braucht vor allem ein Konversionsprogramm, das neue Arbeitsplätze und neue Infrastruktur schafft.
Zur Erinnerung: Zu Beginn der 90er Jahre hat sich Brandenburg recht aktiv für ein Konversionsprogramm des Bundes eingesetzt. Wo ist eigentlich die 1999 geforderte Konversionsagentur des Bundes? Ich möchte hierbei ausdrücklich auf die beschlossenen Leitlinien für Konversion des Landes verweisen, die solche Initiativen seit langem vorsehen.
Sehr geehrte Damen und Herren, leider war die Landesregierung in der letzten Debatte um die Reduzierung von Standorten wenig präsent. Uns ist bekannt, dass es eine Reihe von Beratungen mit dem Bundesminister der Verteidigung gegeben hat, aber von Aktivitäten der Landesregierung war nichts zu hören oder zu lesen. Nun mag es sein, dass Sie im Verschwiegenen große Erfolge erzielt haben. Dann hätten Sie heute Gelegenheit, diese hier öffentlich zu machen. Nicht widersprechen werden Sie, dass die Anfang des Jahres für Brandenburg bekannt gewordenen Reduzierungen unverändert Bestandteil des Konzeptes der Bundesregierung sind. Hat das Land in den Gesprächen des Ministerpräsidenten mit dem Verteidigungsminister überhaupt Bedingungen gestellt? Sind vielleicht sogar Veränderungen erreicht worden? Jetzt hätten Sie Gelegenheit, dem Parlament darüber zu berichten.
Die PDS hätte überhaupt keine Probleme mit der Reduzierung der Bundeswehr, wenn es tatsächlich um Abrüstung ginge und wenn den selbst ernannten Reformern bewusst wäre, dass Schließungen von Standorten und die vorgesehenen teilweise drastischen Verringerungen - in Brandenburg betrifft es, wie wir wissen, drei Standorte - für viele Menschen mit erheblichen Problemen verbunden sind. Deshalb lassen Sie uns heute bitte auf parteipolitische Polemik verzichten.
Zu Ziel und Inhalt der Bundeswehrreform gäbe es einiges zu sagen, insbesondere auch zum Charakter der Veränderungen, die im Kern das qualitativ größte Aufrüstungsprogramm in der Geschichte der Bundesrepublik in sich bergen: Aus der Bundeswehr, einer Verteidigungsarmee, soll eine weltweite Interventionsarmee werden. Schauen Sie sich die Details des Konzeptes an! Wir werden darauf zu sprechen kommen, wenn es um den Truppenübungsplatz bei Wittstock geht.
Die PDS ist wahrlich nicht gegen Reduzierungen bei der Bundeswehr, aber nur dann, wenn sie nicht die Perspektiven von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Wehr- und Standortverwaltungen, von Soldatinnen und Soldaten und von Zivilbeschäftigten in den Dienststellen zerstören. Mit einer verkleinerten Armee könnte wohl fast jede PDS vor Ort leben, wenn stattdessen zivile Arbeitsplätze entstehen.
Uns geht es in erster Linie um die Rahmenbedingungen, die geschaffen werden müssen, um die Reduzierungen bei der Bundeswehr zu begleiten. So ist im PDS-Konzept zur Bundeswehrreform ein Konversionsprogramm nicht nur logischer Bestandteil, sondern zwingende Konsequenz.
Unbestritten sind die Reduzierungen der Bundeswehrdienststellen von besonderer Tragweite für die jeweils betroffenen Gemeinden und Regionen. Aber wir alle wissen: Ohne ein wirksames Konversionsprogramm des Bundes werden Reduzierungen und Schließungen erhebliche wirtschaftliche, soziale und
Nicht nur die PDS ist - vor Jahren war es auch die brandenburgische Landesregierung - der Auffassung, dass die ausschließliche Zuständigkeit des Bundes für die Landesverteidigung gebietet, dass der Bund auch die Verantwortung für Nachteile, die den Ländern und Kommunen aus Veränderungen der Struktur der Landesverteidigung entstehen, trägt.
Die PDS lehnt eine Bundeswehrreform ohne Konversionsprogramm ab. Mit der heutigen Debatte sollte ein deutliches Zeichen des Landtages gesetzt werden, gerade weil jüngst Entscheidungen gefallen sind. Auch die Landesregierung sollte über eine nachdrückliche Initiative den Faden der ehemals erfolgreichen und beispielhaften Konversionsarbeit des Landes wieder aufnehmen. Nicht zuletzt hat die brandenburgische Öffentlichkeit ein Recht zu erfahren, ob die klaren Bekenntnisse des Landes zu Konversion und Abrüstung unter den Bedingungen der großen Koalition immer noch gelten.
Aus Sicht der PDS-Fraktion ist es notwendig, dass die aktuell angekündigten Reduzierungen von Dienstposten mit einem wirksamen Konversionsprogramm des Bundes verbunden werden. Die Freigabe von Liegenschaften und die Aufgabe militärischer Flächennutzung eröffnen neue Entwicklungschancen und verbinden so den notwendigen Abbau der Streitkräfte mit Maßnahmen zu gezielter regionaler Beschäftigungsförderung. Das ist notwendig, um den vom Strukturwandel betroffenen Menschen, Gemeinden und Regionen soziale und wirtschaftliche Perspektiven zu sichern.
Konversion, meine Damen und Herren, ist und bleibt eine ressortübergreifende gesellschaftliche Aufgabe, die sich weder im Verteidigungsministerium noch im Wirtschaftsministerium festmachen lässt. Sie ist Wirtschafts-, Arbeitsmarkt-, Sozialund Technologiepolitik. Sie ist Bestandteil einer Politik für die Zukunft. Konversion erfordert aber auch einen Politikwechsel.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wer sonst über den Begriff „öffentlich geförderte Beschäftigung” die Nase rümpft, weil er meint, der Markt werde es richten, der sollte wenigstens dann, wenn einer der größten öffentlich geförderten Beschäftigungssektoren abgebaut wird, über die Verantwortung der öffentlichen Hand nachdenken. Die Menschen, die von dieser Dienstpostenreduzierung betroffen sind, brauchen Beratung, Umschulung und Weiterqualifizierung und vor allem Arbeitsplätze, gerade durch öffentliche Förderung.
Das Land sollte in Anlehnung an die Konversionsbemühungen der frühen 90er Jahre den betroffenen Regionen erneut und glaubwürdig deutlich machen, welche Unterstützung das Land aus Programmen der Wirtschafts- und Arbeitsmarktförderung leisten kann, und entsprechende Vorsorge treffen. Daraus folgern wir, meine Damen und Herren, dass es diese nach wie vor bestehenden und auch die neu entstehenden Aufgaben des Landes gebieten, wieder einen Konversionsbeauftragten des Ministerpräsidenten zu bestellen, der die erforderlichen Maßnahmen koordiniert und als Ansprechpartner jetzt und künftig betroffener Kommunen fungiert. Das, was Dr. Domke auf diesem Gebiet in den Jahren bis 1994 geleistet hat, ist bisher nicht annähernd ersetzt worden. Konversion darf nicht nur Ressortthema
sein, sondern muss, wie in der 1. Legislaturperiode richtig erkannt, ressortübergreifend und konzentriert bearbeitet werden.
Mit diesem Antrag will die PDS-Fraktion nichts anderes als die mit dem vom Landtag 1992 verabschiedeten Leitlinien für Konversion bestimmten Politikziele noch einmal bekräftigen. Wir wären bereit, dieses Stück Tradition gemeinsam mit der brandenburgischen SPD zu wahren. Ich hoffe, dass auch zwei Regierungen später noch gilt, was nach dem Ende der DDR Konsens der Landtagsparteien war: