Protokoll der Sitzung vom 28.02.2001

(Prof. Dr. Bisky [PDS]: Nein, nein!)

Der Beginn des Antrages lautet: „Der Landtag stellt fest...”

Ich schließe den Tagesordnungspunkt 12 und rufe Tagesordnungspunkt 13 auf:

Wahl eines Mitgliedes der Parlamentarischen Kontrollkommission

Antrag mit Wahlvorschlag der Fraktion der PDS

Drucksache 3/2401

in Verbindung damit:

Wahl eines Mitgliedes der Parlamentarischen Kontrollkommission

Antrag mit Wahlvorschlag der Fraktion der DVU

Drucksache 3/2417

Gemäß § 71 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Landtages erfolgt die Wahl geheim, da in diesem Fall die Bewerber miteinander konkurrieren, denn es geht um die Wahl eines Mitgliedes.

Ich möchte gern noch einige Anmerkungen zum Wahlverfahren machen, weil der Hauptausschuss in seiner Sondersitzung im Laufe des heutigen Tages einen Stimmzettel beschlossen, ihn jedoch nicht mit einer Gebrauchsanweisung versehen hat. Dadurch entstehen einige Probleme.

Die Wahlunterlagen werden Ihnen wie früher links und rechts vom Rednerpult durch die Schriftführer ausgegeben. Die Stimmabgabe erfolgt dann links und rechts in der Nähe der Urnen auf den Regierungsbänken.

Machen Sie bitte Ihre Wahlabsicht auf dem Stimmzettel nur mit den ausliegenden Stiften deutlich. Ich bitte Sie, das so zu tun, dass die Wahlabsicht unverkennbar ist, denn solche Stimmzettel, bei denen das nicht der Fall ist, müssen wir als ungültig ansehen. Wünscht dazu jemand das Wort? - Wenn das nicht der Fall ist, dann bitte ich die Damen und Herren Schriftführer, ihre Plätze zur Wahldurchführung einzunehmen.

Sind Sie fertig mit der Vorbereitung? - Ich bitte um die Verlesung der Namen.

(Wahlhandlung)

Hat jemand der hier anwesenden Abgeordneten seinen Namensaufruf nicht gehört? - Es hatten alle Gelegenheit, ihre Wahlunterlagen in Empfang zu nehmen. - Danke.

Haben alle Abgeordneten ihre Stimme abgegeben? - Das ist der Fall. Ich schließe die Wahlhandlung und bitte die Schriftführer um die Auszählung.

Ich gebe das Ergebnis bekannt. Ich weise noch einmal auf die Formulierung in Artikel 65 der Landesverfassung hin. Darin ist zu lesen:

„Der Landtag fasst seine Beschlüsse mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen, es sei denn, diese Verfassung bestimmt etwas anderes.”

Nun ist die Frage: Wie entsteht die Mehrheit? Das ist in den Abstimmungsregeln in § 68 der Geschäftsordnung geklärt. Darin heißt es:

„Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen zählen..., nicht aber bei Berechnung der Mehrheit.”

So bitte ich die Zahlen zu verstehen, die ich Ihnen jetzt vortragen werde.

An der Wahl haben sich 75 Abgeordnete beteiligt. Es gibt eine ungültige Stimme und eine Stimmenthaltung. Damit sind 73 abgegebene Stimmen zur Grundlage der Mehrheit zu machen. Für die Mehrheit sind 37 Stimmen notwendig.

Für den Abgeordneten Michael Claus stimmten sieben Abgeordnete. Für die Abgeordnete Kerstin Kaiser-Nicht stimmten 37 Abgeordnete. Damit ist die notwendige Mehrheit, wie sie die Verfassung und die Geschäftsordnung vorschreiben, erreicht. Frau Kaiser-Nicht ist gewählt worden.

(Beifall bei der PDS)

Frau Kaiser-Nicht, nehmen Sie die Wahl an?

(Frau Kaiser-Nicht [PDS]: Ich nehme die Wahl an!)

Ich schließe Tagesordnungspunkt 13 und zugleich die heutige Sitzung. Wir sehen uns morgen 10 Uhr an gleicher Stelle wieder.

Ende der Sitzung: 18.24 Uhr