Sie haben ausgeführt: Die Ämter sind gemeinwohlverträglich zusammengekommen. - Herr Sarrach, es gibt da eine interessante Kleine Anfrage aus einer vorhergehenden Wahlperiode. Da hat ein Kollege - ich glaube, es war Kollege Werner - angefragt, wie viel Ämter denn im Rahmen der Ämterbildung 1992 freiwillig bzw. zwangsweise vom Innenministerium zugeordnet worden sind. Es waren deutlich über 100 Gemeinden, die zwangsweise zugeordnet wurden.
Wer heute die Bildung der Ämter ohne das konkrete historische Wissen über das, was damals war, als die friedliche Gemeinwohlveranstaltung bezeichnet, der möge sich in die Protokolle der damaligen Sitzungen vertiefen und dann fragen: Hat es damals nicht dieselbe Aufregung wie heute gegeben? Ich sage Ihnen: Es war so.
Im Übrigen war die Amtsordnung niemals als dauerhafte Lösung angelegt. Ich kann mich daran sehr gut erinnern, weil ich zusammen mit Innenminister Ziel und einigen anderen in der damaligen Koalition aus BÜNDNIS 90, F.D.P und SPD an der Sache federführend beteiligt war. Es war eine höchst problematische Herangehensweise. Wir wussten: Einheitsgemeinden waren zu diesem Zeitpunkt nicht möglich. Ämter waren das Machbare; deshalb wurden sie gebildet.
Wir verabschieden uns auch nicht vom Amtsmodell. Es soll auf der Basis des politisch Möglichen weiterentwickelt werden.
Herr Kollege Claus von der DVU hat hier ausgeführt: Die Anhörung wird zum Kasperletheater degradiert. - Mit Verlaub, auch als Vorsitzender des Innenausschusses muss ich sagen: Die Anhörung wird selbstverständlich nicht zum Kasperletheater degradiert. Sie ist eine Möglichkeit, in geordnetem Verfahren, in sachlichem Rahmen die politische Meinung kundzutun. Jede der in diesem Landtag vertretenen Parteien hat diejenigen eingeladen, von denen sie meint, dass sie ihre politische Meinung unterstützen. Wenn sich da eine Mehrheit nicht dem anschließt, was Sachverständige und Anzuhörende dort äußern, so heißt das noch nicht, dass eine Anhörung zu einem Kasperletheater degradiert wird. Dagegen würde ich mich auch ernsthaft verwahren.
Im Übrigen erweckt das für die, die nicht dabei waren, den Eindruck, dass diese Anhörung unter etwas hanebüchenen Umständen stattgefunden hätte. Mitnichten! Sie fand in sehr geordneter und ernsthafter Form statt.
Herr Kollege von der DVU, wenn Sie ausführen, dass Sie so lange auf das Protokoll warten mussten, dann muss ich Ihnen sagen: Jeder Student im ersten Semester muss lernen, bei einer Anhörung in der Universität, beim Vortrag des Professors das Wesentliche mitzuschreiben, zu denken und zu handeln. Deshalb kann man sich nicht damit herausreden, dass das Anhörungsprotokoll noch nicht vorlag. Man muss als Abgeordneter das Wesentliche erfassen können und verarbeiten.
Ich möchte, bevor meine Redezeit gänzlich um ist, noch im Hinblick auf Kollegin Enkelmann aus der Beschlussempfehlung und dem Bericht zitieren:
„Zu dem Gesetzentwurf der Fraktion der PDS konstatiert der Landkreistag Brandenburg eine große Ähnlichkeit mit den Ergebnissen der Empfehlung der Enquetekommission der 2. Legislaturperiode. Allerdings werde abweichend von dem Vorschlag der Enquetekommission neben der amtsfreien Gemeinde und dem Amt eine zusätzliche Strukturalternative, das so genannte Amtsgemeindemodell, vorgesehen. Da für Letzteres die Struktur nicht erklärt werde, bleibe das Konzept insgesamt unklar.”
Was heißt das? Dass wir uns auch mit dem Gesetzentwurf der PDS befassten, muss einfach konzidiert werden. Der Gesetzentwurf war ein Versuch. Er ist nicht zu Ende gedacht worden.
Man sollte das aufgreifen. Die Gemeindegebietsreform hat ja erst begonnen, sie hat mitnichten ihren Abschluss gefunden. Deswegen kann nicht die Rede davon sein, dass Vorschläge und Anträge der PDS nicht beachtet werden. Sie werden zum gegebenen Zeitpunkt aufgegriffen werden müssen.
Ich möchte Sie, liebe Kollegen, bitten, dem Gesetzentwurf, der ein erster Schritt auf dem langen Weg einer Gemeindestrukturreform ist, Ihre Unterstützung zu geben, dem Antrag zuzustimmen und dem Gesetzentwurf der PDS die Zustimmung zu versagen.
sen haben. Ich bedanke mich und wünsche uns allen noch eine gute Beratung und einen guten Weg mit diesem Gesetz.
Ich danke dem Abgeordneten Schulze. - Meine Damen und Herren! Wir sind am Ende der Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt angekommen. Wir kommen zur Abstimmung. Wir haben eine ganze Reihe von Änderungsanträgen einschließlich namentlicher Abstimmungen zu absolvieren.
Ich eröffne die Abstimmung und rufe zuerst den Änderungsantrag der Fraktion der DVU auf, der Ihnen in der Drucksache 3/2457 vorliegt. Er betrifft Änderungen in Artikel 1 und Artikel 2. Wer diesem Änderungsantrag seine Zustimmung gibt, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt worden.
Ich rufe den Änderungsantrag der Fraktion der PDS auf, der Ihnen in der Drucksache 3/2458 vorliegt. Er betrifft Änderungen von Artikel 1 Nr. 3 sowie einiger Buchstaben und Sätze, die ich nicht im Einzelnen vortragen möchte. Wer der Drucksache 3/2458 seine Zustimmung gibt, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt worden.
Ich rufe den Änderungsantrag der Fraktion der PDS auf, der Ihnen in der Drucksache 3/2459 vorliegt und Änderungen in Artikel 1 Nr. 3 betrifft. Wer diesem Änderungsantrag seine Zustimmung gibt, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt worden.
Ich rufe den Änderungsantrag der Fraktion der PDS in der Drucksache 3/2460 auf. Er betrifft Änderungen in Artikel 1 Nr. 6. Wer diesem Änderungsantrag seine Zustimmung gibt, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist dieser Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt worden.
Ich rufe den Änderungsantrag der Fraktion der PDS in der Drucksache 3/2461 auf. Er betrifft Änderungen in Artikel 1 Nr. 6 § 54 Abs. 2. Zu diesem Antrag ist namentliche Abstimmung beantragt worden.
Sie kennen das Prozedere, meine Damen und Herren. Ich bitte um eine laute, deutliche, für die Schriftführer vernehmliche Kennzeichnung Ihres Abstimmungsverhaltens. Ich eröffne die Abstimmung und bitte um das Verlesen der Namen.
Meine Damen und Herren, ich gebe Ihnen das Ergebnis der namentlichen Abstimmung über den Änderungsantrag Drucksache 3/2461 bekannt. Für diesen Antrag stimmten 18 Abgeordnete, gegen diesen Antrag 58 Abgeordnete, ein Abgeordneter enthielt sich der Stimme. Damit ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt worden.
Ich rufe zur Abstimmung den Änderungsantrag der Fraktion der PDS, Drucksache 3/2462, auf. Er betrifft eine Einfügung zu Artikel 1 Nr. 7. Zu diesem Antrag ist namentliche Abstimmung beantragt worden. Ich bitte um Verlesung der Namen und eröffne die Abstimmung.
Ich gebe das Ergebnis bekannt: Für den Antrag stimmten 24 Abgeordnete, dagegen 52 Abgeordnete. Bei einer Stimmenthaltung ist damit der Antrag mehrheitlich abgelehnt worden.
Wir kommen zur Abstimmung über den Änderungsantrag in der Drucksache 3/2463. Wer diesem Antrag folgt, möge die Hand aufheben. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? Damit ist er mehrheitlich abgelehnt worden.
Ich lasse abstimmen über den Antrag in der Drucksache 3/2464. Wer diesem folgt, möge die Hand aufheben. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist er mehrheitlich abgelehnt worden.
Ich lasse abstimmen über den Antrag in der Drucksache 3/2465. Wer diesem Antrag folgt, möge die Hand aufheben. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist er mehrheitlich abgelehnt worden.
Wir kommen zum Änderungsantrag in der Drucksache 3/2466. Wer diesem folgt, möge die Hand aufheben. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist er mehrheitlich abgelehnt worden.
Wir kommen schließlich zum Änderungsantrag in der Drucksache 3/2467. Wer diesem folgt, möge die Hand aufheben. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist er mehrheitlich abgelehnt worden.
Den Antrag in Drucksache 3/2468 stimmen wir wieder namentlich ab. Ich bitte die Schriftführer, mit dem Namensaufruf zu beginnen.
Hat jemand der anwesenden Abgeordneten keine Gelegenheit gehabt zu votieren? - Das scheint nicht der Fall zu sein. Dann bitte ich um einen Moment Geduld zur Auszählung.
Ich gebe das Ergebnis bekannt: Für den Antrag stimmten 19 Abgeordnete, dagegen 56 Abgeordnete. Zwei Abgeordnete enthielten sich der Stimme. Damit ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt worden.