Ich schließe den Tagesordnungspunkt noch nicht, sondern gebe dem Abgeordneten Schulze das Wort, der eine Erklärung zu seinem Abstimmungsverhalten abgeben will.
Ich möchte mein Abstimmungsverhalten erklären. Ich habe mich der Stimme enthalten, und zwar aus mehreren Gründen.
Erstens: Das Anliegen, das die PDS-Fraktion mit diesem Antrag verfolgt, ist auch ein Anliegen der SPD; denn zu der Zeit, als ich Mitglied des Landesvorstandes war, immerhin sechs Jahre, hat die SPD einen Parteitagsbeschluss gefasst, und ich bin nicht bereit, diesen Parteitagsbeschluss, den die Partei nach langwierigen Debatten gefasst hat, einfach so in den Skat zu drücken.
einige schwer wiegende Dinge vorgetragen, die auch Berücksichtigung finden müssen, die mich bewogen haben, dem Antrag nicht zuzustimmen. Ich glaube, von dieser Abstimmung, von dieser Diskussion muss ein Signal ausgehen, dass wir Parlamentarier uns vor Ort mit den Bürgerinnen und Bürgern hinsetzen und diese Sache noch einmal in Augenschein nehmen und diskutieren.
Ich kenne das Problem aus Schönefeld. Hier aus Potsdam lässt sich diese Sache immer sehr einfach entscheiden, sozusagen auf der Landkarte oder am Schreibtisch. Ich finde, es geht nicht darum, ob dort ein Truppenübungsplatz ist oder nicht, sondern gegebenenfalls darum, wie er gemeinsam mit denen, die es aushalten müssen, organisiert wird. Da scheint mir bisher noch nicht der glücklichste Weg gefunden. Deswegen sollten wir die Sache politisch ernst nehmen und die Sorgen und Ängste mitnehmen; denn gegen die Menschen sollte man solche Dinge nicht tun. Das ist nicht auf gutem Boden gebaut. Das kann nichts werden.
Deswegen habe ich mich der Stimme enthalten und möchte uns allen empfehlen, uns Richtung Ruppiner Heide zu bewegen, um mit den Menschen dort zu sprechen. - Ich bedanke mich.
Ich danke dem Abgeordneten Schulze. - Bei der Anmeldung seiner persönlichen Erklärung wurde hier im Saal Unruhe laut. Erstens ist es nach der Geschäftsordnung das Recht eines jeden Abgeordneten, dies zu tun. Zum Zweiten brauchen Sie nicht unruhig zu werden, meine Damen und Herren, wir haben auf der Einstein-Straße einen Feuerwehreinsatz. Es kommt sowieso kein Fahrzeug vom Berg herunter und auch nicht hoch, womit wieder einmal unterstrichen wird, dass wir dringend einen neuen Landtag brauchen.
Zu diesem Wahlvorschlag ist geheime Wahl gemäß § 71 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Landtages beantragt worden. Ich möchte Ihnen zur Durchführung der Wahl, bevor wir in den Wahlvorgang eintreten, noch einige Hinweise geben. Die Ausgabe der Wahlunterlagen erfolgt nach dem jeweiligen Namensaufruf durch die Schriftführer am Stenografentisch und die Stimmabgabe rechts und links von mir auf den Regierungsbänken. Sie erhalten einen weißen Stimmzettel für die Wahl eines Mitgliedes und einen grünen Stimmzettel für die Wahl eines stellvertretenden Mitgliedes des Richterwahlausschusses. Machen Sie Ihre Wahlabsicht auf dem jeweiligen Stimmzettel
deutlich. Dabei bitte ich Sie ausdrücklich, nur die in der Wahlkabine ausliegenden Kopierstifte zu benutzen. Stimmzettel, aus denen die Wahlabsicht nicht eindeutig hervorgeht, zählen als ungültige Stimmen.
So viel zum Wahlverfahren. Ich denke, das ist eindeutig. Gibt es trotzdem Bemerkungen dazu? - Das ist nicht der Fall. Dann bitte ich die Damen und Herren Schriftführer, ihre Plätze einzunehmen.
Meine Damen und Herren, ich möchte fragen, ob alle Abgeordneten Gelegenheit hatten, ihre Stimmzettel abzuholen. - Das ist der Fall.
Ich möchte Ihnen mitteilen, dass nach diesem Wahlgang die Tagesordnung einen weiteren Punkt vorsieht. Diesen Hinweis nur, weil viele Abgeordnete schon auf der Flucht zu sein scheinen.
Meine Damen und Herren, ich kann Ihnen die freudige Mitteilung machen, dass mir das Ergebnis der geheimen Wahl vorliegt. An der Wahl haben sich 60 Abgeordnete beteiligt. Es waren keine ungültigen Stimmen, 60 gültige Stimmen und acht Stimmenthaltungen zu verzeichnen. Das gilt für beide, sowohl für das Mitglied als auch für das stellvertretende Mitglied. Somit sind 52 Stimmen abgegeben worden, die in die Berechnung eingehen. Die Mehrheit davon sind 27. Jeder Kandidat muss also mindestens 27 Stimmen erhalten haben, um gewählt worden zu sein.
Für Herrn Abgeordneten Stefan Sarrach sind 29 Stimmen abgegeben worden und für Frau Gerlinde Stobrawa als stellvertretendes Mitglied des Richterwahlausschusses sind 37 Stimmen abgegeben worden. Damit sind beide gewählt worden. Ich gratuliere Ihnen und wünsche Ihnen eine gute Arbeit.
Beauftragung des Rechtsausschusses des Landtages Brandenburg mit der Wahl der Vertrauensleute sowie deren Vertreter für den Wahlausschuss zur Neuwahl der ehrenamtlichen Richter beim Finanzgericht des Landes Brandenburg
Es wurde vereinbart, hierzu keine Debatte zu führen, sodass ich sofort zur Abstimmung des Antrages des Präsidiums kommen kann. Wer der Drucksache 3/2420 seine Zustimmung gibt, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimm
Ich schließe den Tagesordnungspunkt 14 und gleichzeitig die 32. Sitzung des Landtages Brandenburg, wünsche Ihnen eine
gute Heimfahrt - die Straße ist von der Feuerwehr wieder freigegeben worden - und einen angenehmen Abend.