Protokoll der Sitzung vom 05.04.2001

Die notwendige Erschließung für die Standorte Königs Wusterhausen und Eisenhüttenstadt erfolgt über den Teltowkanal. Wichtige Grundzüge des Ausbaus wie Einrichtungsverkehr, Wassertiefe 4 Meter und Brückendurchfahrtshöhe 5,25 Meter sind nach meiner Kenntnis durch die zuständigen Behörden vereinbart. Kompliziert ist dabei die Schleuse Kleinmachnow, im Übrigen auch wegen des Denkmalschutzes.

Des Weiteren wird der Bund gebeten, auf der Basis der Abschätzung des perspektivischen Aufkommens den Nachweis der erforderlichen Länge der Schleusenkammer Kleinmachnow vorzulegen.

Fachleute sind ebenfalls im Rahmen der laut Bundeswasserstraßengesetz geforderten Einvernehmensregelung zwischen Bund und Land gefordert, und nur diese können das Einvernehmen verweigern. Der Veto-Antrag der PDS-Fraktion hilft hier nicht weiter.

Aus all diesen Gründen lehnen wir diesen Antrag ab.

Der Entschließungsantrag von SPD und CDU macht dagegen deutlich, dass die Binnenschifffahrt in Brandenburg eine Zukunft haben soll und dass ein entsprechender Ausbau der Wasserstraße notwendig ist. Ich bitte Sie um Zustimmung zu diesem Zukunftsprojekt. - Vielen Dank.

(Beifall bei SPD und CDU)

Das Wort geht an die CDU-Fraktion. Für sie spricht der Abgeordnete Schrey.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir alle hier im Landtag wissen, welche Bedeutung der Ausbau der Verkehrs

infrastruktur für die wirtschaftliche Entwicklung unseres Landes hat. Das gilt nicht nur für die Straßenverkehrsinfrastruktur, sondern auch für die Schienen- und Wasserwege.

Angesichts der Bedeutung, die das Verkehrsprojekt Deutsche Einheit Nr. 17 für den Wirtschaftsstandort Brandenburg haben wird, spricht sich die CDU-Fraktion ausdrücklich für die Umsetzung dieses Projekts aus. Die Binnenschifffahrt fordert es, Eisenhüttenstadt fordert es, und auch in Königs Wusterhausen wird die Umsetzung dieses Projekts befördert. Die Kammern stehen ebenfalls dahinter.

Natürlich ist es unser Ziel, Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen so zu realisieren, dass von der Baumaßnahme die geringste Belastung für Mensch und Natur ausgeht. Mit dem gemeinsamen Entschließungsantrag von SPD- und CDU-Fraktion soll die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes daher gebeten werden, auf der Basis der Abschätzung des perspektivischen Aufkommens den Nachweis zu der erforderlichen Länge der Schleusenkammer Kleinmachnow vorzulegen.

Meine Damen und Herren, lassen Sie mich abschließend noch einige Worte zu dem PDS-Antrag verlieren.

Meine Damen und Herren von der PDS, für welche Verkehrsprojekte stehen Sie eigentlich? Sie sind zwar nicht gegen einen Flughafen, sind aber gegen den Ausbau des Flughafens BerlinSchönefeld zu einem internationalen Drehkreuz.

(Unruhe bei der PDS)

Sie waren gegen den Transrapid, und dem Ausbau unserer Wasserwege stehen Sie mittlerweile auch eher kritisch, wenn nicht sogar ablehnend gegenüber. Sie versuchen, einen Verkehrsträger gegen den anderen auszuspielen, um anschließend auch gegen diesen Front zu machen. Wenn Sie für eine derartige Verkehrspolitik stehen, dann müssen Sie aber auch sagen, wie die wirtschaftliche Entwicklung des Landes Brandenburg vorangetrieben werden soll. Wie ich bereits am Anfang meiner Rede gesagt habe, ist der Ausbau unserer Verkehrsinfrastruktur nämlich von existenzieller Bedeutung für den Weg Brandenburgs hin zu einer sich selbst tragenden Wirtschaftsstruktur und damit zur Schaffung neuer Arbeitsplätze.

Wir lehnen den Antrag der PDS-Fraktion ab und bitten um Zustimmung zu unserem Entschließungsantrag. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei SPD und CDU)

Ich danke dem Abgeordneten Schrey. - Das Wort geht an die Fraktion der DVU, Frau Abgeordnete Hesselbarth.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wer beim Zuknöpfen mit dem falschen Knopf beginnt, kommt niemals zum richtigen Ende.

Um Ihre Verkehrspolitik sind Sie, meine Damen und Herren von der Landesregierung, nicht zu beneiden. Ihre so viel geprie

senen Güterverkehrszentren sind bisher nur Geldverschwender. Diese Zentren im wirtschaftlichen Sinne wieder flottzukriegen würde es erfordern, das Ganze mit weiteren Millionen auszubauen. Dabei besteht die Gefahr, dass das nicht klappt und dass die Verluste noch viel größer werden.

Ähnliches darf es bei dem milliardenteuren Ausbau der Wasserstraße zwischen Hannover und Berlin, dem Verkehrsprojekt Deutsche Einheit Nr. 17, nicht geben.

Der Bund für Umwelt und Naturschutz verweist auf Statistiken der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Südwest in Mainz. Diese belegen, dass es von den 110 Meter langen Großmotorschiffen, für deren Einsatz unter anderem die Havel ausgebaggert werden soll, im Jahre 2000 bundesweit nur elf Exemplare gab. Für diese 11 Schiffe werden mehr als 5 Milliarden DM ausgegeben. Der Fachreferent des Bundes für Umwelt und Naturschutz, Berlin, Winfried Lücking, nennt das schlicht und einfach volkswirtschaftlichen Unsinn.

Der Ausbau des Mittellandkanals zur Havel sowie des östlichen Elbe-Havel-Kanals würde nach Hochrechnungen des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen mit ca. 5 Milliarden DM sogar mehr Geld verschlingen als der Bau des MainDonau-Kanals.

Das Ausbauprogramm beruht unter anderem auf einer Prognose, nach der ein Bedarf von rund 26 Millionen Gütertonnen jährlicher Transportleistung auf der Havel und den anschließenden Gewässern besteht. Die Bedarfsprognosen für die Wasserautobahnen seien morsch wie altes Holz. Dieser Aussage des Berliner Landesgeschäftsführers des Bundes für Umwelt und Naturschutz, Stefan Bundscherer, schließt sich meine Fraktion an.

Auch der Berliner Verkehrssenator Strieder (SPD) äußert im Jahre 2000 erstmals Zweifel an den Verkehrsprognosen.

Die DVU-Fraktion in diesem Landtag wird nicht wegsehen, wenn sich der Verdacht aufdrängt, dass 5 Milliarden DM Steuergelder in den märkischen Sand gesetzt werden.

Wenn man die Durchgangstonnagezählungen für drei wichtige Schleusen auf der Ausbaustrecke vergleicht, dann erkennt man eine deutliche Aufkommensverringerung. Stellvertretend für die drei Schleusen möchte ich hier nur die Schleuse Kleinmachnow nennen. Hier verringerte sich das Aufkommen von rund 586 500 Tonnen im Jahre 1998 auf ca. 511 000 Tonnen im Jahre 1999.

Bis zum Jahre 2003 soll der Umbau der Trogbrücke über die Elbe bei Magdeburg, des Elbe-Havel-Kanals und der Schleuse in Berlin-Charlottenburg fertig sein. Dann könnten die so genannten neuen Rheinschiffe mit einer Abladetiefe von zwei Metern bis nach Berlin fahren. Das sollte ausreichen.

Die zuständige Wasser- und Schifffahrtsdirektion Ost aber will den Wasserweg auf westeuropäisches Niveau anheben. Auf der Havel und auf den Kanälen sollen Schiffe mit einer Abladetiefe von bis zu 2,80 Metern fahren. Sollten aus diesen Gründen die Wasserstraßen auf eine Tiefe von vier Metern ausgebaggert werden müssen, so sind die Folgen schwerwiegend: Der Grundwasserspiegel sinkt enorm ab, Feuchtbiotope an den Ufern trocknen aus, und die Wasserqualität der Seenplatte im Süden

von Potsdam wird gefährdet. Auch wird an manchen Stellen eine Verdopplung des Kanalquerschnitts notwendig. Dadurch würden ganze Uferpartien verschwinden.

Wir sind selbstverständlich dafür, dass der Gütertransport auf den Straßen unseres Landes zugunsten der Wasserwege verringert wird, dies aber nicht um jeden Preis.

Bei dem vorliegenden PDS-Antrag drängt sich der Verdacht auf, dass der Havelausbau nur behindert werden soll und dass, wie es die PDS-Kreistagsabgeordnete Kersten ausspricht, Sand ins Getriebe des anstehenden Planfeststellungsverfahrens zum Ausbau des Sacrow-Paretz-Kanals gestreut werden soll. Bei der Abstimmung über den vorliegenden Antrag der PDS-Fraktion werden wir uns daher der Stimme enthalten.

(Zurufe von SPD und CDU)

- Ich muss Sie enttäuschen; denn bei der Abstimmung über Ihren Entschließungsantrag werden wir ebenfalls so verfahren.

(Beifall bei der DVU)

Danke, Frau Abgeordnete Hesselbarth. - Das Wort geht an die Landesregierung. Herr Minister Meyer, bitte.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Manchmal habe ich den Eindruck, dass es der einen Partei nur darum geht, ein Thema zu besetzen. Bei Ihrem Antrag, Frau Tack, ging mir heute ganz deutlich Folgendes durch den Kopf: Auf der einen Seite kritisieren Sie mich, wenn ich über Weiterbetrieb oder Einstellung einer Schienenverbindung nachdenke und gar noch nach Fahrgästen beziehungsweise nach Prognosen über Fahrgastzahlen frage. Diesmal fragen Sie nach Prognosen, weil damit eine Kerbe in die möglichen perspektivischen Aufkommen geschlagen werden soll.

(Zuruf der Abgeordneten Frau Tack [PDS])

- Wenn Sie Ihre Rede noch einmal durchlesen, dann werden Sie erkennen, dass Sie das Wort Prognose viermal genannt haben.

(Unruhe bei der PDS)

Um erst einmal Klarheit zu schaffen: Sehr geehrte Frau Tack, bei dem Projekt 17 handelt es sich um ein Verkehrsprojekt Deutsche Einheit. Die Landesregierung steht zu den Maßnahmen des Bundesverkehrswegeplanes und damit auch zum Ausbau der Wasserstraßen.

Für den Verkehr zwischen den Seehäfen und Berlin-Brandenburg und die Weiterführung nach Stettin gibt es auch nach kleineren Projektänderungen Übereinstimmung zwischen dem Bund und den Ländern. Unstrittig ist auch, dass die Südtrasse mit den Häfen Königs Wusterhausen und Eisenhüttenstadt gerade für Brandenburg notwendig ist. Das schließt auch ein, dass die Oder-Spree-Wasserstraße im Status quo wieder instand gesetzt werden muss.

Bezüglich des Ausbaus des Teltowkanals gibt es in der Landesregierung bereits eine weitgehende Verständigung sowohl über den Ein-Richtungs-Verkehr als auch über weitere technische Parameter wie Tiefe, Brückenhöhe, Breite usw., natürlich auch unter Beachtung der Kompatibilität zum vorgesehenen polnischen Oderausbau.

Mein Kollege Wolfgang Birthler und ich haben uns dahin gehend verständigt, dass es nicht darum geht, die Wasserstraßenklasse 4 oder 5 festzulegen, sondern das notwendige Maß der technischen Parameter zu finden, welche einen wirtschaftlichen Betrieb der Binnenschifffahrt sichert. Dazu gehört auch die Schleuse Kleinmachnow. Hier besteht eine gegenseitige Abhängigkeit zwischen dem konzipierten Ein-Richtungs-Verkehr, den Vorhäfen oberhalb und unterhalb der Schleuse und der Schleusenkammerlänge. Deshalb haben wir im Rahmen der laufenden Verhandlungen mit der Wasser- und Schifffahrtsdirektion des Bundes darum gebeten, dass dieser Zusammenhang auf der Basis der Abschätzung des Aufkommens nochmals dargestellt und aufgrund dessen eine Neubewertung des Eingriffs in Bezug auf die Schutzgebiete und den möglichen Kompensationsbedarf vorgenommen und ein Nachweis zur erforderlichen Länge der Schleusenkammer vorgelegt wird. - Vielen Dank.

(Beifall bei SPD und CDU)

Ich danke Ihnen, Herr Minister Meyer. - Wir sind am Ende der Aussprache und kommen zur Abstimmung. Die Fraktion der PDS hat für die Drucksache 3/2574 eine punktweise Abstimmung beantragt.

Ich rufe zuerst den Punkt 1 der genannten Drucksache zur Abstimmung auf. Wer Punkt 1 der Drucksache 3/2574 zustimmt, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Punkt 1 mehrheitlich abgelehnt worden.

Ich rufe Punkt 2 der Drucksache 3/2574 zur Abstimmung auf. Hierzu wurde eine namentliche Abstimmung beantragt. Ich eröffne die namentliche Abstimmung und bitte um das Verlesen der Namen.

(Namentliche Abstimmung)

Gibt es einen Abgeordneten im Plenarsaal, der seine Stimme nicht abgeben konnte? - Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich die Abstimmung und bitte um Auszählung der Stimmen und Sie um ein wenig Geduld.