Protokoll der Sitzung vom 20.06.2001

Schließlich wird allen politischen Kräften hier im Land der heute überproportionale Einfluss auf die Besetzung von Entscheidungsfunktionen und hierüber auf die inhaltiche Programmgestaltung genommen. Es soll hierdurch im Bereich Rundfunk und Fernsehen lediglich eine Entwicklung zurückgedrängt werden, die vielfach mit den Worten „der Staat als Beute der Parteien” umschrieben wird. Der Vielfalt von Programmen und Meinungen soll und wird dies nicht schaden.

Schließlich soll durch diese Umgestaltung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Wege der Teilprivatisierung natürlich auch der so genannte Filz vermieden werden, sodass uns dann nicht mehr die Parolen der Biskyschen PDS über den ORB in die Wohnstuben flimmern. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der DVU)

Für die CDU-Fraktion spricht der Abgeordnete Schöps.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In der 1. Lesung des Zweiten Gesetzes zur Änderung des ORB-Gesetzes ist bereits verdeutlicht worden, dass wir es mit einem weitgehend technischen Gesetz zu tun haben, dessen Ziel es ist, das ORB-Gesetz an die Bestimmungen des Vierten Rundfunkänderungsstaatsvertrages anzupassen. Die damit verbundenen Equipment

und Ablaufverbesserungen sollen deshalb heute nicht noch einmal erläutert werden. Die Koalitionsfraktionen haben aber zwei entscheidende Veränderungen im Anschluss an die 1. Lesung verabschiedet.

In den weiteren Beratungen haben wir uns zu den §§ 36 und 37 über eine Gesetzeserweiterung verständigt. Erstens wird die Vorlage eines Tranzparenzberichtes an den Landtag und zweitens wird die Beteiligung des Landesrechnungshofes an der Prüfung von Unternehmen, an denen der ORB mit Mehrheit beteiligt ist, festgeschrieben. Das sind nun wirklich zwei Erweiterungen, die die bisherige Praxis in Bezug auf die immer mit viel Emotionen diskutierten Rundfunkgebührenerhöhungen betreffen und nennenswert verändern.

In der Vergangenheit war es bekanntermaßen so, dass eine Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs, die KEF, die Gebührenhöhe ermittelt und einen Geldbetrag definiert hat. Der dafür notwendige Staatsvertrag wurde dementsprechend aufgestellt und dann durch die Länderchefs bestätigt. Erst danach, also nach genannter Bestätigung, das heißt zu einem Zeitpunkt, zu dem eine Diskussion über die Höhe der Gebühren gar nicht mehr möglich war,...

Herr Thalheim, lassen Sie bitte die Gespräche mit den Abgeordneten. - Danke sehr.

... wurden die Landtage beteiligt und der jeweilige Landtag konnte dann einer Gebührenerhöhung nur noch zustimmen oder eben nicht. Eine solche Handhabung war natürlich immer Anlass öffentlicher Kritik.

Die neue Regelung ermöglicht es nun den Abgeordneten, im Vorfeld, das heißt jährlich, die Wirtschaftsführung einer Rundfunkanstalt, das heißt für Brandenburg des ORB - davon hängt letztlich die Gebührenhöhe ab -, zur Kenntnis zu nehmen und rechtzeitig zu beurteilen. Das Landesparlament wird nun also vorher - ich betone: jährlich - über die aktuelle Haushaltslage des ORB direkt informiert.

Zwar ist die KEF auch weiterhin das Organ, das über die Gebührenhöhe entscheidet; wir müssen uns aber nicht mehr nur auf deren Berechnungen verlassen, sondern können vor Beginn und während der Berechnungen durch die KEF einen Standpunkt des Landtages präzise definieren. Zwar fehlt heute noch die durch die Koalition beschlossene bundesweit zusammengesetzte Kommission aller Landtage, die dann alle Länderauffassungen zusammenträgt und gegenüber der KEF die Standpunkte der Parlamente vertritt, aber dieser dritte Schritt ist, wie man so schön sagt, auch in Arbeit.

Gegenüber den Gebührenzahlern, also den Bürgern, ist es nun auch objektiver möglich, eine Diskussion über die Gebührenhöhe innerhalb der laufenden Gebührenperiode zu führen und nach der Installation der genannten Kommission entsprechend dem Bürgerwillen zu beeinflussen. Genau dies war jahrzehntelang anders und ist eine, denke ich, sehr gute Neuerung.

Ich weiß, dass es auch Stimmen gab - wir haben einige gehört -,

die auf einen derartigen Transparenzbericht lieber verzichtet hätten.

Natürlich ist es richtig, dass die Parteien auch in den Gremien der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten vertreten sind. Dennoch wird diese nun geschaffene Möglichkeit der Überprüfung das Parlament selbst stärken, da es einerseits einen Bericht von der Anstalt unmittelbar und andererseits auch vom Landesrechnungshof über die mehrheitlichen Senderbeteiligungen eine Stellungnahme quasi von außen erhält. Im Übrigen kann diese Neuregelung, wenn denn eine ordentliche Wirtschaftsführung vorliegt - nicht wie beim MDR mit hochspekulativen Geldanlagen wie ecuadorianischen Anleihen -, auch für die Rundfunkanstalten selbst von Vorteil sein.

Unter dem Strich ist das also eine für alle Beteiligten und vor allem für die Gebühren zahlenden Bürger eine neue Stufe von Transparenz und eine neue Qualität, eine neue qualifizierte Lösung.

Zu der Angst der PDS, dass in die rundfunkliche Hoheit eingegriffen wird, ist nur eines klarzustellen: Es wird die Wirtschaftsführung beurteilt, nicht die inhaltliche Ausgestaltung der Sendung. Damit ist die Staatsferne gesichert.

Die CDU-Fraktion wird dem Zweiten Gesetz zur Änderung des ORB-Gesetzes und der Beschlussempfehlung des Hauptausschusses auf der Grundlage des Antrages der Koalition deshalb zustimmen. - Ich bedanke mich.

(Beifall bei der CDU)

Wir sind bei der Landesregierung. Ich erteile dem Chef der Staatskanzlei das Wort. - Bitte sehr.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bin froh, dass ich die von Herrn Schuldt vorgetragene Rechtsaußenposition nicht ernst nehmen muss, weil die Mehrheitsverhältnisse anders sind.

Das Wesentliche, was ich vorzutragen habe, ist Bestandteil des vorgelegten Gesetzentwurfs, der die Digitalisierung beinhaltet. Wir haben beim ORB den Weg der Antenne, des Satelliten und des Kabels. Alle drei Bereiche werden in den nächsten Jahren auf die digitale Sendeweise umgestellt. Hiermit wird Brandenburg bzw. der ORB mit seinem Rundfunk eine Vorreiterrolle einnehmen. Nach den Vorgaben der EU hätten wir dies bis zum Jahre 2010 zu schaffen. Ich habe mit meinen Kollegen in den anderen Ländern gesprochen. Dabei hat sich ergeben, dass Brandenburg mit diesem Gesetzentwurf wirklich eine Vorreiterposition eingenommen hat. Brandenburg bzw. der ORB hat in der Arbeitsgemeinschaft der Rundfunkanstalten Deutschlands bei der Umsetzung der Digitaltechnik die Federführung übernommen, hat hierbei tatsächlich eine Vorreiterposition eingenommen, was ich noch einmal herausstellen wollte. Darauf kann auch das Land stolz sein. - Vielen Dank.

(Beifall bei SPD und CDU)

Ich bedanke mich auch. - Wir sind damit am Ende der Rednerliste. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung.

Wer der Beschlussempfehlung des Hauptauschusses in der Drucksache 3/2789 - Neudruck - zustimmen möchte, der möge die Hand aufheben. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? Damit ist der Beschlussempfehlung mehrheitlich gefolgt und das Gesetz in 2. Lesung angenommen und verabschiedet.

Ich schließe den Tagesordnungspunkt 3 und rufe Tagesordnungspunkt 4 auf:

Gesetz zur Herstellung von Chancengleichheit für Menschen mit Behinderungen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Chancengleichheitsgesetz)

Gesetzentwurf der Fraktion der PDS

Drucksache 3/2777

1. Lesung

Wir beginnen die Aussprache mit dem Beitrag der einbringenden Fraktion. Frau Abgeordnete Bednarsky, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die PDSFraktion bringt heute - nach 1999 zum zweiten Mal - einen Entwurf für ein Gesetz zur Herstellung von Chancengleichheit für Menschen mit Behinderungen in den Landtag ein.

Die Verabschiedung von Gleichstellungsgesetzen durch Bund und Länder ist zu einem herausragenden Anliegen der „Aktion Grundgesetz” und der einzelnen Verbände und Organisationen behinderter Menschen geworden. Der diesjährige Aktionstag am 5. Mai hat diese Erwartung erneut unterstrichen.

Im Vorfeld der heutigen Debatte habe ich die Diskussion nachgelesen, die wir vor gut zwei Jahren geführt haben. Natürlich habe ich dabei insbesondere die Argumente der heutigen Koalitionsparteien noch einmal abgewogen. Hervorzuheben ist zunächst, dass weder SPD noch CDU einen gesetzgeberischen Handlungsbedarf grundsätzlich bestritten haben. Die Einwände bezogen sich auf den zu kurzen Beratungszeitraum bis zum Ende der Wahlperiode und auf die zu erwartenden Mehrkosten. Außerdem haben Sie, verehrte Kolleginnen und Kollegen von SPD und CDU, auf die Bundesregierung verwiesen, deren Vorlage in Gestalt eines Bundesgleichstellungsgesetzes Sie abwarten wollten. Natürlich will ich auch nicht unterschlagen, dass insbesondere der SPD viele unserer Vorschläge nicht weit genug gegangen sind.

Die Rahmenbedingungen haben sich im Vergleich zu 1999 verbessert. Der Gesetzentwurf kann in einem angemessenen zeitlichen Rahmen beraten werden. Was ein Bundesgleichstellungsgesetz im Wesentlichen beinhalten wird, werden wir in wenigen Wochen wissen. Wer das Arbeitspapier von Herrn

Haack, dem Bundesbehindertenbeauftragten, und des BMA kennt, dem muss eigentlich klar sein, dass der Hinweis auf die Abfolge „erst Bundesgesetz, dann Landesgesetz” nur ein Scheinargument darstellt. Ein Landesgleichstellungsgesetz steht auf der Tagesordnung. Nicht der Bund ist gefragt, wenn es um das Einräumen der Chancengleichheit in der Landesbauordnung, im Landesschulgesetz und im Landespflegegeldgesetz geht.

Alles in allem gibt es also nicht nur für mich, sondern vor allem für Behinderte in Brandenburg und deren Verbände gute Gründe, die Beratungen mit viel Zuversicht zu begleiten, wären da nicht die unglaublichen Vorstellungen der Landesregierung, auf Kosten von Behinderten und Kindern den Haushalt sanieren zu wollen. Wenn die Koalitionsfraktionen gewillt sind, diese Politik, an den Schwächsten der Gesellschaft zu sparen, mitzutragen, dann braucht es natürlich nicht viel Phantasie, um sich vorzustellen, welche Erfolgsaussichten für ein Gleichstellungsgesetz bestehen. Nach spürbaren Fortschritten in der brandenburgischen Behindertenpolitik bis zur Mitte der 90er Jahre gab es Stillstand. Nun ist wieder Bewegung eingetreten, allerdings Bewegung in die falsche Richtung, nämlich rückwärts.

Schon mit dem letzten Haushaltsstrukturgesetz hat die Landesregierung bei der Änderung des Ausführungsgesetzes zum BSHG mit der Fallzahldeckelung an einem Grundprinzip, nämlich an dem Grundprinzip des individuellen Bedarfs, gerüttelt. Ziel war es eigentlich, Anreize gegenüber den Kreisen zum Aufbau einer ambulanten Versorgungsstruktur zu bieten. Allerdings haben Sie die Daumenschrauben bei den Betroffenen angesetzt.

Die PDS-Fraktion schlägt deshalb einen anderen Weg vor: Für ambulante Eingliederungsmaßnahmen kann das Land zur Vermeidung von vollstationärer Eingliederungshilfe seinen Kostenausgleich absenken, wenn die Landkreise und kreisfreien Städte solche Eingliederungshilfen nicht in ausreichendem Maße vorhalten. Nach einem Jahr sollte der Kostenausgleich von 93 % auf 75 % und nach zwei Jahren auf 40 % abgesenkt werden.

Konnte man beim AG-BSHG vielleicht noch sagen, dass das Richtige, nämlich die Stärkung der ambulanten Strukturen, gewollt, aber schlecht umgesetzt worden sei, so bedeutete der jetzt anvisierte Weg der Kürzung des Landespflegegeldes eine direkte und gewollte Beschneidung von Möglichkeiten der Teilhabe Behinderter. Zwar sieht auch die PDS Korrekturbedarf beim Landespflegegeld, dies allerdings nicht in Gestalt einer Leistungsreduzierung oder gar im Ausspielen der verschiedenen Behindertengruppen gegeneinander. Wir wollen im Gegenteil die nur historisch zu erklärende Ungleichbehandlung zwischen einzelnen Gruppen beseitigen.

Meine Damen und Herren, in der Bundesrepublik Deutschland und im Land Brandenburg gibt es Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen. Ich sage das nicht mit dem erhobenen moralischen Zeigefinger und ich rede auch nicht von Verständnislosigkeit oder fehlender Toleranz im täglichen Zusammenleben. Vielmehr rede ich von Barrieren, von räumlichen Hindernissen und von Kommunikationsbarrieren, die Behinderten die gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erschweren oder unmöglich machen. Man kann das mit einem mehr oder weniger bedauernden Achselzucken abtun und sagen: Wenn der Rollstuhlfahrer nicht ins Restaurant hineinkommt und der Blinde die Anzeige auf dem Bahnsteig nicht erkennen kann,

dann ist das zwar schade, aber nicht zu ändern; machen wir es ihnen dafür zu Hause oder im Heim schön gemütlich. - Natürlich sind wir heute nicht mehr in der Situation von vor 20 oder 30 Jahren, aber genau das zeigt doch, dass wir von der Integration Behinderter als selbstverständlichem Anspruch noch ein gutes Stück entfernt sind. Mit viel Mühe und Geld bauen wir heute das um und rüsten das nach, was eigentlich viel billiger zu haben gewesen wäre.

Ganz aktuell erleben wir die Diskussion über die Umsetzung des Sozialgesetzbuchs IX, dessen Untertitel „Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen” lautet. Eine der Anforderungen des Gesetzes besteht in der Einrichtung so genannter gemeinsamer Servicestellen der Leistungsträger, das heißt, der Arbeitsämter, der Krankenkassen, der Rentenversicherung usw. Diese Stellen sollen die Gewähr dafür bieten, dass ein behinderter Mensch an einem Ort kompetent beraten wird und dass dort über seine Ansprüche entschieden wird, das heißt, dass der Ratsuchende nicht zwischen den Leistungsträgern hin- und hergeschickt wird.

Eine solche Servicestelle - das ist selbstverständlich und das steht auch im Gesetz - muss natürlich barrierefrei erreichbar und behindertengerecht ausgestattet sein. Jetzt aber schauen sich die geforderten Träger erst einmal tief in die Augen und prüfen die vorhandenen Beratungsstellen auf ihre Tauglichkeit hin. Das Zwischenergebnis lautet: Kaum eine der mehr als 100 im Lande existierenden Beratungsstellen erfüllt diese Anforderungen.

Das nur als Beispiel für die Probleme, über die wir reden und die wir lösen müssen, dies aber nicht mit Hauruckaktionen, sondern mit dem Anspruch der Selbstverständlichkeit. Da dürfen wir nicht auf die Bundesregierung zeigen und abwarten, und da ist es auch nicht so, dass nur Dinge angefragt sind, die zunächst teuer sind und sich erst langfristig, wie man so schön sagt, auch rechnen.

Das Sozialministerium hat durch den Allgemeinen Behindertenverband eine Analyse über die im Lande vorhandenen Defizite erstellen lassen. Diese Defizitanalyse war für die PDS eine wichtige Grundlage für die Erarbeitung ihres Gesetzentwurfs von 1999 und damit für den heute vorliegenden Gesetzentwurf.

Herr Minister Ziel, Sie haben in den letzten Monaten immer wieder von einem Paradigmenwechsel in der Behindertenpolitik, weg von der Fürsorge, hin zur Teilhabe, geredet. Das findet selbstverständlich die Unterstützung der PDS-Fraktion. Der Paradigmenwechsel muss aber auch in die Praxis umgesetzt werden. Er muss sich daran zeigen, dass ein behindertes Kind den Regelkindergarten um die Ecke besuchen kann, auch wenn dies eine Einzelfallhelferin für ein paar Stunden erfordert; dass Eltern für ihr Kind ein wirkliches Wahlrecht bezüglich der Schulform, den Schulort und den Schulträger besitzen, das heißt, dass sie sich aufgrund des schulischen, therapeutischen und sozialen Angebots wirklich entscheiden können und nicht etwa wegen der Fahrtkosten im Grunde gar keine Wahl haben; dass Kinder und Jugendliche mit einer geistigen Behinderung auch nach dem 12. Lebensjahr ein Recht auf Hortbetreuung haben, weil sie auch nach der Schule der Förderung und Beaufsichtigung bedürfen, dass Menschen mit Behinderungen den öffentlichen Personennahverkehr ohne Einschränkungen nutzen können; dass sich Gehbehinderte, Sehbehinderte und Blinde in öffentlichen Gebäuden ohne fremde Hilfe zurechtfinden können.

Meine Damen und Herren, ich habe eingangs die Debatte erwähnt, die wir vor zwei Jahren geführt haben. Frau Schulz hatte damals für die Oppositionsfraktion CDU gefordert, endlich die Stelle des Landesbeauftragten für Behinderte zu einer unabhängigen Institution zu machen. Die SPD-Fraktion hatte vorgeschlagen, ihm das Recht zu geben, gegenüber Ämtern und Behörden Beanstandungen auszusprechen sowie Stellungnahmen einzufordern. Ich freue mich auf die vielen anderen, besseren und weitergehenden Vorschläge der SPD-Fraktion, die Frau Schildhauer-Gaffrey schon damals angekündigt hatte.

Meine Fraktion bringt diesen Gesetzentwurf nicht mit dem Anspruch auf Perfektion und Vollständigkeit ein. Wir wollen eine sachliche Diskussion, die die Betroffenen einschließt und an deren Ende ein wirkungsvoller Beitrag zum Abbau von Benachteiligungen und Diskriminierungen steht. - Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der PDS)