„Die Ehre und die Rechte der Familie, das Leben der Bürger und das Privateigentum sowie die religiösen Überzeu
gungen und gottesdienstlichen Handlungen sollen geachtet werden. Das Privateigentum darf nicht eingezogen werden.”
„Keine Strafe in Geld oder anderer Art darf über eine ganze Bevölkerung wegen der Handlungen Einzelner verhängt werden, für welche die Bevölkerung nicht als mitverantwortlich angesehen werden kann.”
In der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der UNO vom 10.12.1948 wird bestimmt, dass niemand willkürlich seines Eigentums beraubt werden darf.
In der Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes vom 09.12.1948 der UNO heißt es, dass die vorsätzliche Auferlegung von Lebensbedingungen für eine Bevölkerungsgruppe, welche geeignet sind, ihre körperliche Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen oder der Gruppe schweren körperlichen oder seelischen Schaden zuzufügen, als Völkermord gewertet wird.
Waren diese Enteignungs- und Vertreibungsgesetze bereits damals völkerrechtswidrig, so sind sie es heute erst recht und daher mit der freiheitlich-demokratischen Werteordnung der EU,
dem Vertrag von Amsterdam und den von der EU 1993 in Kopenhagen vorgegebenen Menschenrechtsanforderungen für Neumitglieder unvereinbar.
In den Schlussfolgerungen der Tagung des Europäischen Rates der Staats- und Regierungschefs in Kopenhagen am 22.06.1993 heißt es wörtlich:
„Der Europäische Rat hat heute beschlossen, dass die assoziierten mittel- und osteuropäischen Länder, die dies wünschen, Mitglieder der Europäischen Union werden können. Ein Beitritt kann erfolgen, sobald ein assoziiertes Land in der Lage ist, den mit einer Mitgliedschaft verbundenen Verpflichtungen nachzukommen und die erforderlichen wirtschaftlichen und politischen Bedingungen zu erfüllen. Als Voraussetzung für die Mitgliedschaft muss der Beitrittskandidat eine institutionelle Stabilität als Garantie für demokratische und rechtsstaatliche Ordnung, für die Wahrung der Menschenrechte sowie die Achtung und den Schutz von Minderheiten verwirklicht haben.”
Daher, meine Damen und Herren, ist, wenn die EU-Beitrittskandidaten Polen, die Tschechische Republik oder Slowenien es mit dem EU-Beitritt ernst meinen, die Abschaffung der Vertreibungsgesetze in diesen Staaten unabdingbar, und zwar, bevor diese Staaten in die Europäische Union mit ihrer freiheitlichen, demokratischen und den Menschenrechten verpflichteten Werteordnung aufgenommen werden.
Mit den Forderungen nach einer Bundesratsinitiative, welche die Bundesregierung verpflichten soll, auf europäischer Ebene die Aufhebung der polnischen, tschechischen und slowenischen Vertreibungsdekrete vor dem Beitritt dieser Staaten zur EU zu erreichen, befinden wir uns im Übrigen in Übereinstimmung
„Das Europäische Parlament fordert die tschechische Regierung im Geiste gleich lautender versöhnlicher Erklärungen von Staatspräsident Havel auf, fortbestehende Gesetze und Dekrete aus den Jahren 1945 und 1946 aufzuheben, soweit sie sich auf die Vertreibung von einzelnen Volksgruppen in der damaligen Tschechoslowakei beziehen.”
Die Landesregierung sowie der Landtag des österreichischen Bundeslandes Kärnten forderten bereits am 21. Oktober 1997 mit den Stimmen aller Fraktionen die Aufhebung der in Slowenien immer noch geltenden AVNOJ-Verfügungen. Der österreichische Nationalrat nahm im letzten Jahr fast einstimmig eine Resolution an, welche die Aufhebung der tschechischen BenešDekrete und der slowenischen AVNOJ-Beschlüsse forderte. Die österreichischen Botschafter in Prag und Laibach übergaben die entsprechende Resolution an die tschechische bzw. slowenische Regierung.
Bereits im Februar 2000 erklärte die österreichische Bundesregierung, dass sie einen Beitritt der Tschechischen Republik zur EU nur nach Aufhebung der Beneš-Dekrete unterstützen werde.
Der österreichische Bundeskanzler Schüssel nannte die Verleihung des Karlspreises der Sudetendeutschen Landsmannschaft an ihn vor wenigen Wochen in Augsburg einen „Akt der Solidarität”. Der österreichische Bundeskanzler unterstützte die Forderung der Sudetendeutschen an die tschechische Regierung, die so genannten Beneš-Dekrete aufzuheben, und erklärte wörtlich:
„Mit dem EU-Beitritt Tschechiens werden jene BenešDekrete, die den europäischen Grundwerten widersprechen, der Vergangenheit angehören müssen.”
Ähnlich äußerte sich der bayerische Ministerpräsident Dr. Edmund Stoiber, welcher am 03.02.2001 die Prager Regierung zur Rücknahme der Beneš-Dekrete aufforderte und beim Sudetendeutschen Tag in Augsburg erklärte, diese Dekrete seien eine Wunde Europas, die bei der EU-Osterweiterung endlich geheilt werden müsste - besonders deshalb, meine Damen und Herren, da diese Dekrete, welche immer wieder von bundesdeutschen und tschechischen Politikern für obsolet erklärt werden, in der Praxis im Falle von Restitutionsforderungen nach wie vor angewandt werden.
So erklärte der tschechische Verfassungsrechtler Antonin Prochazka, die Beneš-Dekrete konstituierten zwar keine neuen Rechtsbeziehungen mehr, seien aber weiterhin geltendes Recht. Er selbst überprüfe anhand der Beneš-Dekrete alte Enteignungen. Erloschen seien sie nur insofern, als sie nicht heute Neuenteignungen begründen könnten.
Ich sage daher im Namen der Fraktion der Deutschen Volksunion in diesem Landtag noch einmal ganz klar und deutlich: Die Vertreibungs- und Enteigungsdekrete müssen weg, bevor Polen, Tschechien oder Slowenien in die EU aufgenommen
Ebenso unverzichtbar ist es, auch und gerade angesichts der ethnischen Säuberungen, wie wir sie zum Beispiel auf dem Balkan erlebten und erleben, Vertreibungen seitens der Gemeinschaft der demokratischen Staaten in Europa weltweit zu ächten.
Dazu soll unter anderem die Erklärung eines nationalen Gedenktages für die Opfer der Vertreibung am Jahrestag der Proklamierung der „Charta der deutschen Heimatvertriebenen” am 5. August ebenso dienen wie das „Zentrum gegen Vertreibungen - Stiftung der deutschen Heimatvertriebenen” in Berlin.
Aus all diesen Gründen, meine Damen und Herren, fordere ich Sie auf: Stimmen Sie unserem hier vorliegenden Antrag zu!
Denn wenn Menschenrechte mehr als eine Vokabel in Sonntagspredigten sein sollen, dann müssen Vertreibungen - und zwar alle...
... ein für alle Mal geächtet und das dabei zugefügte Leid wieder gutgemacht werden. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Antrag versucht die DVU-Fraktion zum wiederholten Male, sich zum Sachwalter der Interessen der deutschen Heimatvertriebenen zu machen. Damit erweist sie allerdings gerade dieser Bevölkerungsgruppe einen schlechten Dienst. Insgesamt mache ich drei Bemerkungen zu dem Antrag.
Erstens zur behaupteten Pflicht zur Aufhebung der Beneš-Dekrete. Die DVU behauptet, es bestünde eine Pflicht zur Aufhebung der so genannten Beneš-Dekrete, die die Grundlage für Enteignung und Vertreibung bildeten. Darüber sollen sich Völkerrechtler streiten. Ich denke, sie werden eine Antwort dafür finden. Aber Sie implizieren eine andere Sachlage, indem Sie den Betroffenen den Eindruck vermitteln, eine Aufhebung würde bedeuten, dass eine Rückübertragung an Heimatvertriebene stattfinden könnte. Das ist selbstverständlich nicht der Fall. Dass Sie diesen Eindruck vermitteln wollen, ist das Verwerfliche an Ihrem Antrag.
die DVU-Fraktion die von ihr produzierte Flut Kleiner Anfragen selbst nicht mehr überblicken zu können. Ansonsten wäre ihr wohl nicht entgangen, dass die Landesregierung bereits im vergangenen Jahr auf eine entsprechende Anfrage des Abgeordneten Firneburg geantwortet hat, auf die Frage nämlich, wie die noch unbeantworteten Fragen besonders im Verhältnis zwischen Polen und Deutschland gelöst werden sollen. Die Landesregierung antwortete darauf: durch partnerschaftlichen Dialog, wie denn sonst?
Zweitens zur Forderung nach Einführung eines nationalen Gedenktages: Ein Gedenktag gegen Unrecht soll, denke ich, nicht nur Anlass zur Trauer geben, sondern auch alle Betroffenen in dem Ansinnen einen: Nie mehr Krieg, nie mehr Vertreibung, nie mehr Ausgrenzung.
Genau aus diesem Grunde wird auf Wunsch des damaligen Bundespräsidenten seit 1996 der 27. Januar in der Bundesrepublik offiziell als Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus begangen. Ich denke mir, ein Tag reicht aus. Weniger ist mehr, ein Mehr an Gedenktagen bedeutet aber keinesfalls ein Mehr an Gedenken und Erinnerung. Lassen Sie es deshalb bei diesem einen Tag!
Drittens zur Forderung nach Zur-Verfügung-Stellung des Gebäudes und finanzieller Förderung eines Heimatvertriebenenmuseums. Dazu bemerke ich Folgendes: Entgegen der Rechtsauffassung der DVU hat der Bundesrat keine Handhabe, die Bundesregierung anzuweisen, beliebig Immobilien innerhalb des Bundeslandes Berlin zu verschieben. Im Übrigen existiert in Berlin-Charlottenburg bereits die Zentrale Gedenkstätte zur Erinnerung an Flucht und Vertreibung auf dem Theodor-HeussPlatz. Weshalb also noch eine Gedenkstätte? - Ich danke Ihnen, meine Damen und Herren.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In Brandenburg leben heute noch Zehntausende, deren Geburtsort östlich von Oder und Neiße lag. Sie haben die Folgen der Machtergreifung des Faschismus in Deutschland und des deutschen Eroberungsfeldzuges gegen die Völker Europas mit dem Verlust ihrer Heimat bezahlt. Der von Deutschland ausgehende Krieg schlug letztendlich auf die Deutschen zurück. Wenn ich dies heute feststelle, dann rechtfertige ich in keiner Weise die Verletzung von Menschenrechten der Deutschen in den vom Faschismus befreiten Ländern. Diese Feststellung beleuchtet nur - und nicht
mehr! - den historischen Hintergrund, vor dem sich die Vertreibung von Millionen Deutschen aus Osteuropa vollzogen hat.
Die Landesregierung hat Ihnen von der DVU schon vor Monaten einen Satz ins Stammbuch geschrieben, indem sie auf eine Ihrer zahlreichen Anfragen antwortete, dass die Landesregierung nicht der Auffassung sei, dass Polen vor einem EU-Beitritt die Rechtswidrigkeit jener Bestimmungen feststellen solle, die nach dem Zweiten Weltkrieg die entschädigungslose Enteignung und Vertreibung der Deutschen ermöglichten, da - und jetzt wörtlich - „die Fragen der Osterweiterung der Europäischen Union nicht mit einem bilateralen deutsch-polnischen Thema befrachtet werden sollen”.
Da in Ihrem Antrag und auch in Ihrer heutigen Rede immer wieder von Menschenwürde und Menschenrechten die Rede ist, will auch ich Ihnen etwas ins Stammbuch schreiben: Es ist offensichtlich Ihr Markenzeichen, sich schamlos der Themen von Menschengruppen zu bemächtigen, egal ob diese das wollen oder nicht. Wir sind der Meinung: Das Recht, von der DVU verschont zu werden - auch das ist ein Recht von Menschen.