Ob die vorgesehenen Maßnahmen ausreichen werden, um dieses Ziel zu erreichen - dahinter mache ich vorläufig noch ein kräftiges Fragezeichen. Denn wir wissen, dass ein großer Teil der Personalkosteneinsparung im Abgang von Lehrerstellen wegen der schwindenden Kinderzahlen begründet ist und haushaltstechnisch bisher weniger in Personen, sondern mehr in Beschäf
tigungsumfängen realisiert wurde. Hierzu hat uns der Minister neulich deutlich gemacht, dass er an eine Grenze kommt und große Schwierigkeiten ins Haus stehen.
In den folgenden Jahren wollen wir diese Konsolidierung fortsetzen und bis 2005 eine Einsparung von 226,7 Millionen DM erbringen.
Ein anderer Bereich macht mir größere Sorgen. Wir haben die Zahlen, die das Finanzministerium über die Jahre in den einzelnen Ausgabengruppen geliefert hat, für das Jahr 2000 aufgetragen. Wir stellen, wenn wir uns das Bild ansehen, fest: Bei den Personalausgaben liegen wir im Ländervergleich in der Tat günstig. Bei den investiven Ausgaben liegen wir im Vergleich zu den Westländern auch günstig. Unser Nachholbedarf ist ja auch deutlich größer. Aber in den konsumtiven Ausgaben liegen wir massiv über den Flächenländern der alten Bundesländer.
Lassen Sie mich dazu ruhig ein paar Zahlen sagen: 3 000 DM geben wir hier pro Einwohner aus, Rheinland-Pfalz, SchleswigHolstein etwa 1 200 DM weniger. Das sind auf das ganze Land hochgerechnet konsumtive Ausgaben in Höhe von 7,8 Milliarden DM. Der Abstand zu den westdeutschen Flächenländern beträgt 3,2 Milliarden DM. 3,2 Milliarden DM sind fast die Hälfte von 7,8. Um so viel liegen wir darüber. Nun haben wir natürlich eine gut ausgestattete Kita-Landschaft, die da mit drinsteckt. Da steckt ein GFG mit drin. Da stecken die Schulkosten mit drin. Da steckt vieles drin, was aber in den alten Bundesländern auch drinsteckt. Trotzdem liegen wir um 3,2 Milliarden DM darüber.
Ich unterliege immer wieder der Versuchung vorzuschlagen, diese Positionen einmal etwas genauer auseinander zu nehmen. Denn darin stecken sehr viele lieb gewordene Gewohnheiten
ich formuliere es einmal ganz vorsichtig -, die, wenn wir sie nicht so detailliert und kleinteilig bedienen müssten, natürlich auch wieder die Möglichkeit eröffnen würden, Verwaltungspersonal leichter abzubauen.
Wir haben eine Diskussion darüber geführt, sich diesen Prozess hinsichtlich folgender Fragen anzuschauen: Wo sind übertriebene Normen und Standards? Wo handelt die Landesregierung mit ihren Verwaltungen in Bereichen, die eigentlich auf die kommunale Ebene gehören? Wo sind die Abläufe zu kompliziert? Wo gibt es überzogene Rechtsverordnungen? - In diesem Zusammenhang haben wir darüber diskutiert, ob wir als Abgeordnete mehr Mut haben sollten, an diese Themen heranzugehen, einen Sonderausschuss zu gründen oder die Fachausschüsse einzubinden, das im Hauptausschuss zu erledigen oder wie auch immer. Es gibt verschiedene Varianten.
Ich habe manchmal den Eindruck, dass wir vor der Größe der Aufgabe etwas zurückschrecken. Ich will ausdrücklich unserer Fraktion und unserem Koalitionspartner Mut machen, hier dranzubleiben. Denn das ist ein Thema, das sich lohnt. Wenn wir Haushaltskonsolidierung erreichen wollen ohne einen Kahlschlag, der das Land lahm legt, wie das hier immer wieder als düsteres Szenario dargestellt wird, dann kommen wir nicht darum herum, uns dieser Aufgabe
mit dem Ziel, dass das Leben für die Brandenburger einfacher wird, dass die Bestimmungen, Verordnungen und Genehmigungswege kürzer und durchschaubarer werden, dass überflüssige Aufgaben wegfallen und die Verwaltung insgesamt effizienter wird, zuzuwenden.
Aber darüber hinaus gibt es weitere Überlegungen, die wir anstellen müssen. Weniger Personal - die Reduzierung um 8 000 Stellen ist ja schon eine ganze Menge - bedeutet auch, dass man die Frage stellen muss: Wie werden die verbleibenden Landesaufgaben dann erfüllt? Entweder kann man sie immer noch so erfüllen; dann hätten die Leute heute nichts zu tun - das möchte ich nicht unterstellen. Oder wir reduzieren das Personal so stark, dass wir es auch von Aufgaben entlasten müssen. Damit zusammen hängt die Prüfung, welche Aufgaben das Land überhaupt wahrnehmen muss, welches die Kernaufgaben des Landes sind und welche auf anderer Ebene wahrgenommen werden sollten oder auch fallen gelassen werden. Auch diese Alternative muss ernsthaft diskutiert werden.
Meine Damen und Herrn, die Strukturfonds der EU haben wir bisher kofinanziert und damit viel Gutes getan. Aber es ist in den Vorreden auch schon angeklungen, dass die Zuschussfinanzierung vonseiten des Bundes und vonseiten der EU sich in den Folgejahren verändern wird. Es wird also nicht genügen, einen Haushalt herzustellen, der lediglich das Gleichgewicht auf dem gegenwärtigen Niveau bedeutet, sondern wir müssen uns darauf einstellen, dass das Gleichgewicht auf einem deutlich niedrigeren Einnahmeniveau als heute hergestellt werden muss.
Meine Damen und Herren, bei allen Anstrengungen zur Sparsamkeit und zur Suche nach Lösungen für den effektiveren Einsatz der verfügbaren Mittel müssen wir auch das Augenmaß für die politische Akzeptanz bewahren. Dieser Hinweis soll vor allem für Einzelmaßnahmen gelten, die in Untersetzung der globalen Sparziele modifiziert oder gestrichen werden sollen. Wir müssen uns immer fragen: Welche Auswirkungen haben unsere Entscheidungen? Wie ist ihre Akzeptanz in der Bevölkerung? Hier komme ich auf die beiden schwierigsten Begriffe zurück, die augenblicklich in der Debatte sind: Landespflegegesetz und Kita-Gesetz. Ich meine, der Übergang zu einer Kostenpauschalen-Finanzierung im Kita-Bereich ist vernünftig, weil die Landesausgaben sich dann nämlich ständig an die Kinderzahlen anpassen. Im Augenblick sind sie im Sinken und in den nächsten Jahren werden sie wieder steigen. Ob es richtig ist, immer die Zahlen von vor zwei Jahren zu nehmen, sollten wir noch einmal diskutieren. Wenn die Bewegungen statistisch sehr flach verlaufen, mag das akzeptabel sein. Solange heftige Ausschläge zu verzeichnen sind, ist das schwierig, weil man nie eine gute Treffersicherheit erzielt.
Meine Damen und Herren, wenn wir schon so viel sparen, sollten wir auch unsere Lernfähigkeit unter Beweis stellen. Es muss unbedingt glaubhaft gemacht werden, dass wir aus den Fehlern der Vergangenheit zu lernen in der Lage sind. Der Untersuchungsausschuss zur LEG, den wir noch beschließen werden, könnte dazu eine hervorragende Gelegenheit sein. Wir werden ihm zustimmen. Wir wissen, dass wir mit verschiedenen Einrichtungen ähnliche Themen bearbeiten. Die Diskussion um die LEG und auch die BBG zeigt, dass das offenbar nicht überall so klar ist. Es gibt Überschneidungen von Entwicklungsaufgaben
zwischen BBG und LEG sowie Überschneidungen der Vermögensverwaltung zwischen der BBG und den Vermögensämtern des Landes. Wir haben bisher keinen konkreten Vorschlag gemacht, wie diese Landschaft in Zukunft ausgestaltet werden soll, wenn auch in verkürzten Darstellungen dieser Eindruck zuweilen entsteht.
Wir haben einen ganz klaren Auftrag an die Landesregierung formuliert: Sortiert bitte die Aufgaben, die beim Land bleiben sollen, und legt fest, welche Aufgaben herausgehen, privatisiert oder per Vergabe erledigt werden! Wenn dann klar ist, welcher Aufgabenbestand bei uns bleibt, muss es eine Entscheidung geben, in welcher Rechtsform diese Aufgaben wahrgenommen werden können. Ich meine, hier werden wir Synergieeffekte erzielen, die dazu führen, dass der Einsatz von Mitteln sachgerechter erfolgt, dass die Verwaltungsstrukturen, die darüber stehen, auch in den Landesgesellschaften kleiner und effizienter sind. Ich kann mir vorstellen, dass in der Tat für beide Aufgaben in Zukunft eine Gesellschaft ausreicht.
Eines muss man aber auch deutlich sagen: Wenn die Diskussion um die BBG geführt wird, ob mit dem Vorzeichen „Auflösung”, „Zusammenführung” oder wie auch immer, bedeutet das nicht automatisch, dass alle Aufgaben, die die BBG bisher wahrgenommen hat, entfallen und dass sämtliche Finanzmittel, die ihr zur Verfügung gestanden haben, nicht mehr vorhanden sind. Das ist Bestandteil des Gesamtkonzepts, das wir erwarten. Wenn das vorliegt, werden wir es uns relativ genau anschauen, um zu prüfen, ob wir unsere Entwicklungsziele damit erreichen können.
Meine Damen und Herren, die Frage, wie wir mit den Gemeindefinanzen umgehen, möchte ich noch kurz anreißen. Sie wissen, dass wir ab 2004 ein Finanzausgleichsgesetz haben wollen - haben wollen; ich sage das ausdrücklich so, denn ich sehe schon, dass es sehr schwierig wird, den Prozess dahin gehend zu gestalten und die Regelungen festzulegen bzw. sich auf die Regelungen zu einigen, die dort gelten sollten. Eines scheint aber jetzt schon deutlich zu sein: Es gibt eine Menge Aufgaben, die zurzeit auf Landesebene wahrgenommen werden, weit weg vom Ort des Geschehens, sehr schwierig für die Mitarbeiter zu beurteilen, die ohne weiteres auf kreislicher oder kommunaler Ebene bearbeitet werden könnten. Die Frage einer weiteren Funktionalreform steht damit in Verbindung und wir sollten das ernst nehmen. Ich glaube, dass der Eindruck, der immer wieder transportiert wird, dass, wenn wir die Zuständigkeit für Aufgaben auf die kommunale Ebene verlagern, diese nicht richtig wahrgenommen werden, falsch ist.
Wir haben - und wenigstens die kommunal engagierten Kollegen stimmen mir hier zu - jetzt zehn Jahre Praxis, die Mechanismen sind eingelaufen, die Institutionen sind vorhanden, die Kreise, Städte und Gemeinden wissen, was sie fördern, und sie wissen vor allem auch, wie wirksam das ist. Sie werden nicht von heute auf morgen oder über Nacht irgendein Thema auf null fahren oder die Wichtigkeit eines anderen Themas um 100 % erhöhen. Dort wird es möglicherweise Entwicklungen geben, denn selbstverständlich stehen auch die Kreise und Kommunen im Wettbewerb untereinander. Es werden dort kommunalpolitische Prioritäten gesetzt werden und man wird in die Richtung steuern, die man vor Ort politisch will. Ich halte das für richtig,
weil das Land den groben Rahmen vorgeben soll - das tut es mit Gesetzen und Verordnungen -, aber den Vollzug, das Ausfüllen dieses Rahmens im konkreten Einzelfall, sollten wir nicht auf Landesebene vornehmen. Das ist Aufgabe der Kommune. Das verstehe ich unter kommunaler Selbstverwaltung.
Dazu passt auch das, was die Kommunen auch immer gefordert haben und was in diesem Haushaltsentwurf zum ersten Mal etwas deutlicher in Angriff genommen wurde: die Zweckbindungsquote zu reduzieren, mehr Mittel in die Schlüsselzuweisungen zu stecken und die Entscheidung, was damit gemacht wird, vor Ort zu treffen. Ich weiß, dass die Spitzenverbände hierzu unterschiedliche Positionen vertreten, habe aber auch eine gewisse Ahnung, warum sie das tun. Ich meine aber, der Weg ist trotzdem richtig und das Finanzausgleichsgesetz wird ohnehin nur noch sehr wenige Zweckbindungen enthalten können oder müssen, es sei denn, darin stecken Gelder aus Brüssel oder vom Bund, für die die Zweckbindung vorgegeben ist.
Ich will nicht verhehlen, dass wir mit dem Entwurf des Haushalts noch nicht ganz zufrieden sind. Die Vorgabe, im Doppelhaushalt keine globale Minderausgabe mehr auftauchen zu lassen, konnte noch nicht erfüllt werden. Wir kennen die Schwierigkeiten. Es handelt sich im Jahr 2003 um die berühmten 155 Millionen Euro, Frau Hesselbarth, nicht D-Mark.
Wir haben zu überlegen, wie wir das durchsetzen. Ich will jetzt nicht drohen, aber es gibt durchaus Überlegungen, wie man das durchsetzen kann. Es gibt durchaus Überlegungen, die Zähigkeit der Apparate zu überwinden, und zwar mit einem etwas größeren Bruch, der dann in der Tat in die Richtung ginge: Das Land nimmt nur noch seine Kernaufgaben wahr, alles andere wird dezentralisiert und das Geld geht mit. Denn dann funktioniert es auch.
Aber diese Überlegung hat noch keinen Beschlusscharakter, meine Damen und Herren. Sie soll den Verwaltungen nur Ansporn sein, das, was wir festgelegt haben, auch in die Praxis umzusetzen. - Danke.
Ich danke dem Abgeordneten Fritsch. - Wir sind damit am Ende der Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt angekommen, meine Damen und Herren.
Bevor ich in die Abstimmung eintrete, möchte ich weitere Gäste begrüßen, und zwar die zweite Gruppe der Gäste aus der Stadt Lübbenau. Herzlich willkommen!
Ich eröffne die Abstimmung mit dem ersten Punkt. Das Präsidium empfiehlt Ihnen die Überweisung der Drucksache 3/3220 an den Ausschuss für Haushalt und Finanzen - federführend - und an alle Fachausschüsse. Wer diesem Überweisungsantrag folgt, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist mehrheitlich so beschlossen worden.
Ich rufe zum Zweiten zur Abstimmung die Drucksache 3/3230 auf. Das Präsidium empfiehlt Ihnen hier die Überweisung an den Ausschuss für Haushalt und Finanzen - federführend -, an den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen, an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport und an den Ausschuss für Inneres sowie an den Hauptausschuss. Wer dieser Überweisungsempfehlung folgt, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist mehrheitlich so beschlossen worden.
Ich rufe zum Dritten die Drucksache 3/3218 auf. Hier empfiehlt Ihnen das Präsidium die Überweisung an den Ausschuss für Haushalt und Finanzen - federführend - und an alle Fachausschüsse. Wer diesem Überweisungsantrag folgt, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist auch hier mehrheitlich von Ihnen so beschlossen worden.
Es wurde vereinbart, keine Debatte zu führen. Gleichzeitig möchte ich noch in Erinnerung bringen, dass die Fraktion der PDS entsprechend § 47 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Landtages beantragt hat, zu diesem Gesetzentwurf eine 3. Lesung durchzuführen.
Ich komme also zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung, die Ihnen in der Drucksache 3/3243 vorliegt. Wer dieser Beschlussempfehlung seine Zustimmung gibt, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist dieser Beschlussempfehlung mehrheitlich zugestimmt und das Gesetz in 2. Lesung angenommen worden.
Ich rufe zum Zweiten den Antrag auf, zur Vorbereitung der 3. Lesung die Überweisung des Gesetzentwurfes in Drucksache 3/3243 an den Ausschuss für Inneres vorzunehmen. Wer diesem Überweisungsantrag folgt, den bitte ich um sein Handzeichen. Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit haben Sie dieser Überweisung einstimmig zugestimmt.
Ich möchte noch darauf aufmerksam machen, dass sich der Ausschuss für Inneres um 16 Uhr im Raum 505 zur Behandlung dieser Drucksache treffen möge.
Gesetz zu dem Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über die Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften