Protokoll der Sitzung vom 25.10.2001

Nähere Ausführungen erspare ich mir; wir haben dazu bereits im Januar dieses Jahres eine Bundesratsinitiative zur Abschaffung der Ökosteuer beantragt und dies in diesem Haus auch ausführlich begründet. Mit unserem Gesetzesvorhaben fördern wir dagegen eine echte ökologische Energiepolitik. Durch eine gerechte Gebührenbelastung des Güterverkehrs und dessen zunehmende Verlagerung auf die Schiene...

Frau Abgeordnete, kommen Sie bitte zum Ende Ihres Redebeitrages.

... werden die Verstopfung deutscher Autobahnen und die Schadstoffbelastung der Umwelt deutlich vermindert. Deshalb bitte ich Sie darum, einer Ausschussüberweisung zuzustimmen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der DVU)

Das Wort geht an die Koalitionsfraktionen, für die der Abgeordnete Klein spricht.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Januar 2003 wird die seit 1995 geltende Eurovignette für den Schwerlastverkehr auf Autobahnen von einer Mautregelung abgelöst. Das hat die Bundesregierung so beschlossen. Damit läuft der Antrag der DVU-Fraktion ins Leere. Statt einer Pauschale wird dann die auf der Autobahn zurückgelegte Fahrstrecke abgerechnet. Das ist gerecht. Da das sowohl inländische wie ausländische Spediteure als auch den Fernlastverkehr betrifft, ist die Gefahr, die hier von der DVU beschworen wird, dass eine weitere Belastung für deutsche Spediteure auftreten könne, gegenstandslos.

(Einzelbeifall bei der PDS)

Damit ist auch das Hauptargument der DVU ad absurdum geführt.

Nun noch wenige Worte zu den Entlastungsvorschlägen der DVU: Die Damen und Herren der DVU wollen eine Vergütung auf die Umsatzsteuer und die Kfz-Steuer und zeigen damit, dass sie das Prinzip der Maut - bei der es nämlich um das Verursacherprinzip geht -überhaupt nicht erkannt haben. Wir haben die Maut gerade deshalb eingeführt, damit der Verursacher die Kosten des Schwerlastverkehrs trägt, und setzen auch auf eine erzieherische Wirkung - Geld erzieht, wie wir wissen -, sodass unter Umständen die Vorteile des Schienentransports für den Schwerlastverkehr interessant werden und nicht noch mehr Autos auf den Autobahnen fahren.

Ein weiteres Argument der DVU für ihren Antrag, der, wie ich bereits sagte, völlig gegenstandslos ist, lautet: Wenn alles nicht mehr hilft, hilft immer noch die Ökosteuer. - Schauen Sie auf die Preisanzeigen an den Tankstellen der Autobahnen! Dabei werden Sie feststellen, dass in erster Linie der Ölpreis für die Benzinpreise verantwortlich ist und nicht die Ökosteuer.

Wie auch Sie wissen, wird die Ökosteuer das letzte Mal im Jahre 2002 erhöht, und das ist auch in Ordnung. Die Behauptung, dass die Pendler besonders belastet würden, ist falsch, da die Pendler durch die angehobene Kilometerpauschale entlastet werden.

Letzte Bemerkung: Ihr Antrag ist gegenstandslos, wie ich zu begründen versucht habe. Ihre Behauptung, deutsche Spediteure würden benachteiligt, ist falsch. Ihre Vorschläge zur Entlastung deutscher Spediteure sind wenig überzeugend und populistisch. Wir lehnen Ihren Antrag deshalb ab. - Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und vereinzelt bei der CDU)

Das Wort geht an die PDS-Fraktion. Für sie spricht die Abgeordnete Tack.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Aus Sicht der PDSFraktion besteht zu dem von der DVU vorgelegten Antrag eben

falls wenig Diskussions- und Beratungsbedarf im Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr dieses Hauses. Herr Klein hat die gegenwärtige Situation geschildert. Wir gehen davon aus, dass der Gesetzentwurf über den Bundesrat die Zustimmung erhält.

Zu der von der Bundesregierung geplanten LKW-Maut gibt es eine Reihe von Dingen zu sagen, darunter aus Sicht der PDSFraktion auch sehr Kritisches. Wir sind dennoch dafür, dass die LKW-Maut so schnell wie möglich eingeführt wird, um insbesondere - darin sehen wir großen Sinn - die hohen gesellschaftlichen Kosten, die der immer weiter wachsende Schwerlastverkehr auf der Straße täglich hervorruft, wenigstens teilweise dem Verursacher zuzuordnen. Sollte dies wieder steuerlich kompensiert werden - wie es die DVU vorschlägt und wie es auch aus CDU-geführten Ländern der Bundesrepublik zu hören ist -, würde die Wirkung der LKW-Maut verpuffen und die angestrebte Lenkungswirkung nicht eintreten.

Wir sollten auch darüber nachdenken und beraten, ob die jetzige Planung der Bundesregierung, die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe nur auf Autobahnen und nur auf LKWs ab 12 t anzuwenden, nicht zu stärkerem Umgehungsverkehr, also zu mehr LKWs auf Bundes- und Landesstraßen und zu mehr Güterverkehr mit kleinen LKWs, führen wird. Vor allen Dingen sollten wir darüber beraten, was dagegen getan werden kann. Ich habe mich heute früh schon dazu geäußert.

Wenn sich die Chance eröffnete, dass jetzige Landesvertreter künftig im Bundestag Politik, möglicherweise sogar Verkehrspolitik machen, hätten wir schon eine Latte von kritischen Punkten mit auf den Weg zu geben, die es zu beraten gilt.

Nachzufragen wäre außerdem, ob die geplante Höhe der Abgabe - wie nach dem Konzept der Bundesregierung vorgesehen - nur die Wegkosten der Autobahn berücksichtigen soll oder ob nicht auch externe Kosten - hierzu zählen Kosten, die durch Unfälle, durch Zeitverluste, durch Staub, Lärm und Abgase entstehen berücksichtigt werden sollten und ob das ausreicht, um die geplante Wirkung dieser Mautgebühr zu erreichen. Deren Wirkung sollte ja sein - ich glaube, darüber sind wir uns einig -, Güterverkehr von der Straße auf die Schiene und die Binnenwasserstraßen zu verlagern.

Ein weiteres Problem, Herr Vogelsänger, wäre, auch danach zu fragen, warum die Einnahmen aus dieser Maut künftig nur für den Straßenbau genutzt werden sollen, obgleich das vom Bundesverkehrsminister anvisierte Antistauprogramm in erster Linie über diese Abgabe finanziert werden soll. Es wäre also die Frage zu stellen, warum nur die Finanzierung der Straße und nicht der Maßnahmen für die Schiene vorgesehen werden soll.

Es gibt keinen Grund, uns mit dem Antrag der DVU zu befassen. Ich denke aber, dass dieses Thema bundespolitisch und auch in den landespolitischen Auswirkungen weiter verfolgt werden sollte, und unterstreiche noch einmal, dass es Auffassung der PDS-Fraktion ist, dass die Schwerverkehrsabgabe grundsätzlich ein richtiger Schritt zu einer Politik sein könnte, die sich darum bemüht, Verkehre - hier in erster Linie Güterverkehre - von der Straße auf die Schiene und die Wasserstraßen zu lenken. - Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der PDS und vereinzelt bei der SPD)

Die Landesregierung hat Verzicht signalisiert. Wir sind damit am Ende der Rednerliste und ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung. Die DVU-Fraktion beantragt die Überweisung ihres Antrages an den Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr, der federführend sein soll, sowie an die Ausschüsse für Haushalt und Finanzen sowie für Wirtschaft. Wer diesem Überweisungsansinnen folgt, möge die Hand aufheben. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist die Überweisung mehrheitlich abgelehnt und wir kommen zur Abstimmung über den Antrag an sich.

Wer dem Antrag in der Sache zustimmen möchte, möge die Hand aufheben. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Antrag abgelehnt und das Gesetz nach der 1. Lesung erledigt.

Ich schließe den Tagesordnungspunkt 5 und rufe Tagesordnungspunkt 6 auf:

Flughafenprojektgesellschaft Schönefeld mbH (FPS)

Große Anfrage 28 der Fraktion der PDS

Drucksache 3/2961

Antwort der Landesregierung

Drucksache 3/3366

Ich eröffne die Aussprache mit dem Beitrag der anfragenden Fraktion. - Frau Tack, bitte.

(Zuruf des Abgeordneten Dellmann [SPD])

- Die beschränkte Haftung bezieht sich nicht auf die Landesregierung, sondern nur auf die Holding und die FPS.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die PDS-Fraktion hat die Große Anfrage erstens gestellt, um Genaueres über die Grundstücksgesellschaft FPS zu erfahren. Zweitens haben wir darauf reagiert, weil die Landesregierung ihren parlamentarischen Auftrag nicht erfüllt hatte, bis zum 30. Juni dieses Jahres ein Strukturkonzept für die Gesellschaften mit Landesbeteiligung vorzulegen. Deshalb haben wir nachgefragt und dann auch zahlreiche Antworten erhalten.

Die Flughafenprojektgesellschaft Schönefeld, abgekürzt FPS, ist eine hundertprozentige Tochter der Berlin Brandenburg Flughafen Holding. Lassen Sie mich daher einige Vorbemerkungen zur BBF machen. Sie wurde im Dezember 1991 aus den Berliner Flughäfen Tempelhof und Tegel und aus dem Brandenburger Flughafen Schönefeld gegründet. Ihr vorrangiges Ziel - daran erinnere ich nochmals - waren die Planung und der Bau eines neuen Großflughafens; es sollte kein weiteres öffentliches Geld in die Holding fließen. Ich sage das ganz bewusst, weil inzwischen zehn Jahre vergangen sind, ohne dass

das Ziel dieser Holding erfüllt worden ist; was den Finanzeinsatz angeht, wurde das vorgegebene Ziel sogar kräftig verfehlt. 1991 - auch daran erinnere ich - wurde die BBF durch spektakuläre Flächenankäufe im Baufeld Ost mit 650 Millionen DM belastet. Diesen Schuldenberg ist sie bis heute nicht los geworden. Er kostet jährlich 30 Millionen DM an Zinsen und machte die Holdung weitestgehend handlungsunfähig.

Die Entscheidung der Gesellschafter - des Bundes, des Landes Berlin und des Landes Brandenburg - zum Konsensbeschluss von 1996 führte seither zu keiner Verbesserung der Situation. Ganz im Gegenteil, der Größenwahn, um einen Begriff des Ministerpräsidenten Stolpe aufzugreifen, nahm von nun an erst richtig seinen Lauf. Neben der BBF, also der Flughafenholding, wurden weitere kostenträchtige Gesellschaften gegründet: zum einen im Jahre 1996 die Projektplanungsgesellschaft PPS und zum anderen im Jahre 1998 die Flughafenprojektgesellschaft FPS, um die es in der Großen Anfrage der PDS-Fraktion heute geht und deren Zweck es ist, die Privatisierung der BBF und die Privatfinanzierung des BBI vorzubereiten und durchzuführen.

Diese Gesellschaften wurden über den BBF-Konzern aus den öffentlichen Kassen des Bundes, des Landes Berlin und des Landes Brandenburg finanziert. Das ist Ihnen bekannt und auch in der Antwort auf unsere Frage 3 nachzulesen.

Meine Damen und Herren, 1,5 Milliarden DM an öffentlichen Zuwendungen sind seit 1991 in die BBF und ihre Gesellschaften geflossen. Demgegenüber wird in der Diskussion manchmal der Eindruck erweckt, wir redeten hier über Peanuts. Wir reden über ein Milliarden schweres, 10 Jahre andauerndes Vorbereitungsprojekt, während die Realisierung des Projektes selbst bislang ausgeblieben ist.

Die öffentlichen Zuwendungen in Höhe von 1,5 Milliarden DM sind zum Ausgleich der Verluste aus den Grundstücksspekulationen am Baufeld Ost, zur Finanzierung der Fehlplanung für den Zwischenausbau Schönefeld, für das Raumordnungsverfahren, an das sich niemand hält, für ein unendliches Vergabeverfahren, das bisher keiner gerichtlichen Prüfung standhielt, und neuerdings auch für Umsiedlungskosten im Zusammenhang mit dem Flughafenneubau, den es vielleicht - die Dinge stehen so, ohne dass die PDS hier irgendetwas schlecht redet; so sind einfach die Fakten - niemals geben wird, ausgegeben worden. Die Summe von 1,5 Milliarden DM soll sich bis zum Jahre 2003 auf 1,8 Milliarden DM erhöhen. Der Brandenburger Anteil - ich sage dies als Lesehilfe; Sie werden es möglicherweise schon entdeckt haben - ist im Einzelplan 20 ausgewiesen. Die Summe des Landesanteils wird sich bis zum Jahre 2003, sofern Sie diesem Landeshaushalt zustimmen, auf 600 Millionen DM belaufen.

Meine Damen und Herren, das ist das Ergebnis aller bisherigen politischen Steuerungsversuche der Gesellschafter, also der Regierungen des Bundes, des Landes Brandenburg und des Landes Berlin. Die Steuerung war bisher wenig erfolgreich, aber sehr kostenintensiv. Das Raumordnungsverfahren für den Großflughafen, die zahlreichen Gutachten, die Proteste betroffener Bürgerinnen und Bürger und die Einwendungen im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens besagen zudem, dass der Standort Schönefeld für die Errichtung eines neuen Großflughafens bzw. Luftdrehkreuzes für die Region Berlin-Brandenburg ungeeignet ist.

Ungeachtet dessen laufen über die Flughafenprojektgesellschaft FPS die Umsiedlungsmaßnahmen für die Gemeinde Diepensee und für Teile der Gemeinde Selchow auf Hochtouren - das können wir in der Beantwortung der Fragen 12, 13, 14, 16, 17, 32 und 38 nachlesen; dort wird uns umfassend erläutert, wie der Stand der Planung und Realisierung der Infrastrukturmaßnahmen für die Gemeindeverlagerungen ist -, als liege für den BBI ein rechtsverbindlicher Planfeststellungsbeschluss vor.

Die zu erwartenden Kosten dieser Gesellschaft für Flächensicherung und Grunderwerb für den künftigen Flughafen, für die Entwicklung der im Flughafeneigentum befindlichen und nicht betriebsnotwendigen Flächen und für die mit der Errichtung des BBI notwendigen Umsiedlungsmaßnahmen werden auf 200 bis 300 Millionen DM geschätzt. Auch hier erinnere ich an die Antwort auf die Frage 3.

Für die Jahre 2000 und 2001 werden durch die FPS insgesamt 100 Millionen DM - hier verweise ich auf die Antwort auf Frage 32 - für Maßnahmen des Umsiedlungsprozesses aufgewendet. Weitere 100 bis 150 Millionen DM sollen bis 2003 für Umsiedlungsmaßnahmen in Anspruch genommen werden. All diese Gelder, meine Damen und Herren, sind buchstäblich in den märkischen Sand gesetzt, wenn die Privatisierung der BBF erneut scheitert oder sich das BBI-Planfeststellungsverfahren vor den zuständigen Gerichten in weiteren Verfahrensfehlern verstrickt. Damit ist das Risiko beschrieben.

Sie haben wieder einmal das Pferd vom Schwanz her aufgezäumt. Für teure Umsiedlungsprozesse fehlen einfach die Planungs- und Entscheidungsgrundlagen. Minister Fürniß sagte kürzlich in einem Interview der „MAZ”:

„... es wird niemand anfangen zu bauen, bevor Planungsund Rechtssicherheit besteht.”

Damit sagte Minister Fürniß einen klugen Satz, den wir sehr unterstützen. Allerdings frage ich Sie: Wo bleibt bei Ihnen die Einheit von Wort und Tat? Das ist klug gesprochen; dennoch wird umgesiedelt und viel Geld in den märkischen Sand gesetzt, Herr Niekisch.

(Dr. Niekisch [CDU]: Es geht um die Voraussetzungen!)