Zweitens rufe ich die Beschlussempfehlung in der Drucksache 3/3373 auf. Wer dieser Beschlussempfehlung seine Zustimmung geben will, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist dieser Beschlussempfehlung mehrheitlich zugestimmt worden.
Drittens rufe ich die Beschlussempfehlung auf, die Ihnen in der Drucksache 3/3374 vorliegt. Wer dieser Beschlussempfehlung seine Zustimmung geben will, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist dieser Beschlussempfehlung einstimmig zugestimmt worden.
Viertens rufe ich die Beschlussempfehlung auf, die Ihnen in der Drucksache 3/3375 vorliegt. Wer dieser Beschlussempfehlung
seine Zustimmung geben will, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist auch dieser Beschlussempfehlung einstimmig zugestimmt worden.
Ich eröffne die Aussprache und erteile der einreichenden Fraktion das Wort. Herr Abgeordneter Claus, bitte schön.
„Es ist an der Zeit, von realitätsfernen Scheinidyllen, von ideologischen Verkleisterungen sowie von trügerischen Harmonievorstellungen Abschied zu nehmen. Der Erhalt unserer freiheitlichen Ordnung verlangt aufgabenorientiertes Handeln - Wunschträume und Ideologien bieten keine Lösungen.”
Dies erklärten Sie, Herr Innenminister Schönbohm, in einem Gastbeitrag für die „Märkische Allgemeine Zeitung” vom 20. September 2001. Dem, Herr Minister, stimmen wir als DVU-Fraktion vollinhaltlich zu. Doch wie sieht es in der Realität aus?
Während auf der einen Seite Zustände wie in einem Polizeistaat gefordert werden und zum Teil auch schon versucht wird, diese zu realisieren, liegen auf der anderen Seite die Verhältnisse für die Bevölkerung dieses Landes hinsichtlich existenzieller Sicherheitsmaßnahmen völlig im Argen. Dies möchte ich Ihnen an wenigen Beispielen verdeutlichen.
So wollen Sie, Herr Innenminister, einerseits die - und dies betone ich - aus der Sicht unserer Fraktion völlig überflüssige und demokratisch in keinster Weise legitimierte so genannte Verfassungsschutzabteilung Ihres Ministeriums nicht nur - wie bisher geplant - um 20 Mitarbeiter, sondern sogar um 31 aufstocken. Kostenpunkt: 1 Million DM.
In einem Interview mit der „Berliner Morgenpost” vom 15. Oktober dieses Jahres forderten Sie sogar, die Bundeswehr - Grundgesetz hin, Grundgesetz her - im Inland für Polizeiaufgaben einzusetzen.
So sollen nach dem vorliegenden Haushaltseinzelplan 03 für das Jahr 2002/2003 im Bereich des Innenministeriums sage und schreibe 491 Stellen abgebaut werden. Dass dies beileibe nicht nur Stellen im Polizeibereich sind, ist klar, doch sollte nach Meinung der DVU-Fraktion die Zahl der Stellen im Polizeibereich wie im Zivil- und Katastrophenschutz angesichts der jetzigen weltpolitischen Lage und der terroristischen Bedrohung exponentiell ansteigen statt verringert werden.
Wir begrüßen es daher, Herr Innenminister, dass Sie ein Sicherheitspaket für die kommenden Haushaltsjahre mit einem
Gesamtvolumen von circa 74 Millionen DM vorgelegt haben. Der Pferdefuß dabei ist allerdings, dass dieses Paket nur mit einer zusätzlichen Nettokreditaufnahme, also einer Neuverschuldung, zu realisieren ist und das Ziel einer Neuverschuldung von Null auf unabsehbare Zeit hinausschiebt.
Natürlich begrüßen wir die Anschaffung zweier neuer Polizeihubschrauber und die geplante und bereits teilweise durchgeführte Ersetzung völlig veralteter Polizeifahrzeuge mit Kilometerleistungen zwischen 300 000 und 400 000 Kilometern durch neue Leasingfahrzeuge ebenso wie die Anschaffung neuer Schutzwesten oder andere geplante Investitionen.
Doch Sie, Herr Innenminister, wissen ebenso gut wie wir, dass im Bereich der Polizeipräsidien und Dienststellen der Landespolizei teilweise mit geradezu vorsintflutlicher Technik - insbesondere EDV-Technik - gearbeitet wird.
Anstatt den so genannten Verfassungsschutz aufzustocken, sollten Sie erst einmal die Landespolizei mit moderner EDVTechnik ausstatten. Die von Ihnen, Herr Innenminister Schönbohm, als Allheilmittel gepriesene Rasterfahndung, die wir als DVU-Fraktion grundsätzlich mittragen, war, wenn man Pressemeldungen glauben darf, bis jetzt eine politische Luftnummer. Obwohl sie seit Ende September offiziell im Gange ist, hat sie, wenn man Brandenburgs Verfassungschef Wegesin glauben darf, in Wirklichkeit überhaupt noch nicht angefangen - von Ergebnissen ist erst recht keine Spur. Der Datentransfer sei eine mühselige Prozedur. Für den schnellen Zugriff lieferten bislang nur eingetragene Aktenzeichen Verdachtshinweise. Ehe Behörden reagieren könnten, vergingen dabei Wochen, so Herr Wegesin weiter gegenüber der Presse.
Wo bleibt, Herr Innenminister Schönbohm, der von Ihnen selbst immer wieder geforderte digitale Datentransfer zwischen den Sicherheitsbehörden des Landes wie überhaupt zwischen allen Behörden? Für diesen gibt es noch nicht einmal eine Planung, geschweige denn, dass man auch nur in Ansätzen von einer Realisierung sprechen könnte. Doch diesen Datenvergleich zwischen den Sicherheits- und anderen Behörden in Brandenburg brauchen wir. Dazu haben wir auch im Innenausschuss schon gesprochen.
Auch die Deutsche Polizeigewerkschaft übte Kritik an der Praxis der Rasterfahndung in Brandenburg. Im Bereitschaftssystem der Meldeämter, das die Grundlage der Rasterfahndung darstellt, mangele es an Personal, weil Beamte dieser Tage vor allem auf der Straße gebraucht würden, klagte Polizeigewerkschaftssprecher Frank Domanski.
Doch nun zu einem anderen Thema, dem Zivil- und Katastrophenschutz. Was lange undenkbar schien, kann jetzt auch in Brandenburg nicht mehr ausgeschlossen werden: terroristische Anschläge islamischer Extremisten. Sicherheitsexperten des Bundes spielen inzwischen Katastrophen-Szenarien durch, die selbst Attacken mit B- und C-Kampfstoffen einkalkulieren. Nur: Kaum jemand ist darauf vorbereitet - weder die Bevölkerung, noch jene, die die Bevölkerung schützen sollen. Allenfalls für kleinere und mittlere Regelunfälle - etwa im Straßen- und im Schienenverkehr - sind die Feuerwehren im Land Brandenburg ausgestattet, für größere Katastrophen sind sie es mit Ausnahme der wenigen großen Werksfeuerwehren dagegen überhaupt nicht.
Der Hauptgrund für diese Misere liegt darin, dass der Bund seit dem Ende des Kalten Krieges seine Ausgaben für den Zivilschutz um fast zwei Drittel verringert und gleichzeitig die Verantwortung für diesen Bereich weitgehend auf die Länder abgeschoben hat.
Sehen wir uns das Kapitel 03 710 - Brand- und Katastrophenschutz - aus dem Haushaltsplan des Innenministeriums an, so stellen wir fest, dass seitens des Landes für den Brand- und Katastrophenschutz gerade einmal lächerliche 300 000 Euro pro Jahr zur Verfügung gestellt werden sollen.
Auch die Kommunen sind - und dies wissen Sie alle, meine Damen und Herren - finanziell so ausgeblutet, dass kaum mehr Mittel für die kommunalen Feuerwehren bereitgestellt werden können.
Wir fordern Sie, meine Damen und Herren auf der Regierungsbank, daher auf, neben dem Sicherheitspaket von Herrn Schönbohm ein weiteres Zivil- und Katastrophenschutzpaket mit mindestens dem gleichen finanziellen Volumen aufzulegen.
Unsere Fraktion wird im Zuge der kommenden Haushaltsdebatte einen Schwerpunkt ihrer diesbezüglichen Aktivitäten auf den Bereich des Zivil- und Katastrophenschutzes setzen und dafür deutlich mehr Mittel fordern; denn es kann nicht angehen, dass in der berlin-brandenburgischen Hauptstadtregion mit fast 4 Millionen Einwohnern gerade einmal knapp 30 000 Schutzplätze vorhanden sind.
Die Zurverfügungstellung von sechs Erkennungsfahrzeugen für B- und C-Waffen für die brandenburgischen Feuerwehren ist - sosehr wir dies begrüßen - auch nur ein Tropfen auf den heißen Stein.
Es ist daher angesichts der aktuellen weltpolitischen Lage nach den terroristischen Anschlägen in den USA sowie der zumindest indirekten Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland an den Militärschlägen gegen Afghanistan und eventuell andere Staaten ein Gebot der Stunde, die Sicherheitsvorkehrungen für die Bürgerinnen und Bürger in Brandenburg sowie für deren Hab und Gut umfassend zu verstärken sowie den Zivil- und Katastrophenschutz im Land Brandenburg schnellstmöglich auszubauen.
Dies geht jedoch nur, wenn die Landesregierung zur Erreichung dieser Ziele engstens mit dem Landtag zusammenarbeitet und den Landtagsabgeordneten fortlaufend auch im Hinblick auf die kommenden Haushaltsberatungen über ihre geplanten bzw. bereits durchgeführten diesbezüglichen Maßnahmen umfassend Bericht erstattet, so wie Sie dies schon im Innenausschuss getan haben. Dort sind aber nur zehn Abgeordnete vertreten, der Landtag besteht jedoch mittlerweile aus 88 Mitgliedern.
Dies dient zum einen der Kontrolle, damit nicht, wie bereits von mir erwähnt, über das Ziel hinausgeschossen wird, und zum anderen dazu, den Landtag und dessen Mitglieder in die Lage zu versetzen, entsprechende Mittel zur Verfügung zu stellen. Daher wird der erste Bericht über die Lage der inneren Sicherheit im Land Brandenburg spätestens bis zum 12. November 2001 benötigt, um haushaltspolitisch die entsprechenden Weichen stellen zu können; denn ohne eine detaillierte Information ist keine haushaltspolitisch fundierte Entscheidung möglich.
Ich bitte Sie daher, unserem Antrag zuzustimmen. Unsere Fraktion fordert namentliche Abstimmung. - Danke schön.
Ich danke dem Abgeordneten Claus. Ehe ich dem nächsten Redner das Wort erteile, möchte ich wieder Gäste bei uns begrüßen, und zwar Damen und Herren der Senioren-Union Falkensee. Herzlich willkommen.
Die Koalitionsfraktionen SPD und CDU haben Redeverzicht angezeigt. Ich kann das Wort an die Fraktion der PDS geben. Frau Abgeordnete Kaiser-Nicht, bitte.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nach Auffassung der PDS-Fraktion ist mit der gestrigen Regierungserklärung sowie der Debatte über das Thema zur inneren Sicherheit breit informiert und erschöpfend diskutiert worden. Zudem hat jede Fraktion des Landtages das Recht, regulär und kurzfristig im Fachausschuss Berichte der Landesregierung zu beantragen oder die Fragestunde im Plenum zur Information zu nutzen. Der Antrag ist für uns daher gegenstandslos. - Vielen Dank.
(Minister Schönbohm: Nein, ich folge der PDS. - Heiterkeit bei CDU und SPD sowie vereinzelt Beifall bei der PDS)
Meine Damen und Herren, wir sind damit am Ende der Aussprache angelangt und kommen zur Abstimmung. Wie Sie gehört haben, hat die Fraktion der DVU namentliche Abstimmung über den Antrag laut Drucksache 3/3393 beantragt. Ich möchte Sie erneut an das Prozedere erinnern, weil wir immer wieder Schwierigkeiten mit der Aufnahme des Abstimmungsvotums haben. Bitte tun Sie Ihr Votum laut und deutlich kund.
(Die Abgeordneten Frau Tack [PDS], Herr Birthler [SPD], Herr Petke, Herr Dr. Ehler, Frau Marquardt [CDU] sowie Frau Hesselbarth [DVU] geben ihr Votum ab.)
Ich stelle fest, dass nun alle Abgeordneten Gelegenheit hatten, ihr Votum abzugeben. Ich schließe die Abstimmung und bitte Sie um ein wenig Geduld für die Auszählung.
Meine Damen und Herren, ich gebe Ihnen das Ergebnis der namentlichen Abstimmung zur Drucksache 3/3393 bekannt:
Für den Antrag stimmten fünf Abgeordnete, gegen den Antrag 66 Abgeordnete.1 Damit ist er mehrheitlich abgelehnt worden.