Protokoll der Sitzung vom 04.09.2002

Zweitens: Die vorgeschlagene Freibetragsregelung trägt weder beschäftigungspolitischen noch sozialen Gesichtspunkten bei der Ausgestaltung der Direktzahlungen Rechnung.

Drittens: Die Notwendigkeit der nationalen Kofinanzierung des Einsatzes von Modulationsmitteln birgt die Gefahr in sich, dass auf nationaler Ebene eine Umverteilung zwischen den Bundesländern erfolgt.

Nicht durch den Evaluierungsauftrag vom Frühjahr 1999 in Berlin gedeckt ist der Vorschlag, die Direktzahlungen bei 300 000 Euro je Betrieb zu kappen. Das muss man eindeutig als einen Angriff auf die Agrarstruktur der neuen Bundesländer auffassen, denn hier würden 80 % der in der gesamten EU durch diese Obergrenze gekappten Mittel anfallen. Das wäre eine Maßnahme, die in solchem Ausmaß nur eine bestimmte Region der EU betrifft, und das wäre bislang ohne Beispiel in der Geschichte der Europäischen Union. Sie muss deshalb mit aller Entschiedenheit zurückgewiesen werden.

Wenn Herr Fischler sagt, die ostdeutschen Unternehmen sollten ob dieses Vorhabens doch nicht solch ein Geschrei entfachen, sie könnten doch durch die arbeitskraftbezogenen Freibeträge den überwiegenden Teil der durch die Obergrenze gekappten Mittel wieder hereinholen, dann weiß er offensichtlich nicht, worüber er spricht. Es ist nur dumm, dass ausgerechnet ich das an dieser Stelle sagen muss.

(Heiterkeit bei SPD und CDU)

Wir haben gerechnet und festgestellt, dass durch Modulation

und Kappung trotz Freibetragsregelung im Einstiegsjahr mit 3 % Modulation 35,2 Millionen Euro Direktzahlung und in der Endstufe 65 Millionen Euro Direktzahlung verloren gehen. Von der Kappung betroffen sind bis zu 30 % der Fläche unseres Landes. 6 700 Arbeitsplätze stehen dadurch zur Disposition.

Meine Damen und Herren, die Landesregierung hat den hier zum Ausdruck gebrachten Standpunkt zu den Kommissionsvorschlägen zur Halbzeitbewertung der Agenda 2000 in den politischen Auseinandersetzungen zur Bestimmung der nationalen Verhandlungsposition, aber auch gegenüber der EU-Kommission mit Vehemenz vertreten und wird dies auch zukünftig tun. Dazu gehört, Bündnispartner zu finden, die natürlich zuallererst in den anderen neuen Bundesländern gegeben sind.

Sichtbares Ergebnis dieser Bemühungen ist das am 27. August dieses Jahres in Wismar beschlossene Positionspapier der neuen Bundesländer zur Halbzeitbewertung. Es stellt einen gemeinsamen Beschluss der neuen Länder für die in dieser Woche in Bad Arolsen in Hessen stattfindende Agrarministerkonferenz dar und wird gleichzeitig dem Agrarausschuss des Bundesrates zugeleitet.

Die Landesregierung wird auch in Zukunft agrarpolitische Rahmenbedingungen sichern, die den Konsolidierungsprozess unserer Landwirtschaft befördern und die Funktionsfähigkeit unserer ländlichen Räume gewährleisten. - Ich danke Ihnen für Ihre Geduld und ich wäre gern länger Landwirtschaftsminister.

(Beifall bei SPD und CDU)

Ich danke Ihnen, Herr Minister Meyer. - Das Wort geht noch einmal an die Fraktion der SPD, an den Abgeordneten Dr. Wiebke.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn ich Ihnen hier auch Ungemach zu später Stunde bringe, wenn ich noch einmal als letzter Redner an das Pult trete, wo doch eigentlich schon vieles oder fast alles gesagt ist, vor allen Dingen im Faktischen, möchte ich dennoch einmal eine umfassende politische Wertung geben und neben dem Midterm-review auch einmal einen Review auf die leidvolle Geschichte der Brandenburger Agrarlandschaft, so wie sie nach der Wende entstanden ist, werfen und auch zu Protokoll geben.

Ich stelle folgende These voran: Die im Rahmen der Halbzeitbewertung der Agenda 2000 erneut erhobene Forderung nach Obergrenzen bei Direktzahlungen im Marktfruchtbereich und bei Tierprämien haben nichts, aber auch gar nichts mit den Zielen der Agenda 2000 zu tun. Hier geht es eben nicht um die Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit, der Nachhaltigkeit, der Multifunktionalität und der Kostensenkung für die EU. Nein, es geht in Wahrheit zum wiederholten Male um eine Agrarstrukturdebatte, um Bodeneigentum und Vermögen. Es geht um eine Kampfansage an die effizienteren, sozialeren und letztlich auch nachhaltigen Agrarbetriebsstrukturen in ostdeutschen Ländern. Folgerichtig titelte der „Spiegel“ zum Midterm-review mit „Angriff auf Ostbauern“ und jüngst die „MAZ“ mit „Ostdeutsche Landwirtschaft einseitig benachteiligt“.

Die Debatte begann schon 1990. Damals stimmten die Abgeordneten der frei gewählten Volkskammer fraktionsübergreifend dem Gesetzentwurf der SPD-Fraktion, nämlich dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz, zu. Dieses Gesetz verhinderte den bloßen Austausch der ideologisch gegensätzlichen Agrarverfassungen West gegen Ost und die Umwandlung der de facto verstaatlichten Großbetriebe in bäuerliche Familienbetriebe. Die Kernbestimmungen des LAG waren - daran möchte ich erinnern - erstens eine gerechte Vermögensauseinandersetzung und zweitens die Möglichkeit des Rechtsformwechsels mit und ohne Auflösung. Damit war der Weg frei für bäuerliche Familienbetriebe, für GbR, Co.KG, GmbH, eingetragene Genossenschaften und Aktiengesellschaften. Die politischen Kernziele waren Privatisierung bei Erhalt der Agrarstruktur, die Werterhaltung des Anlagevermögens und eine selbstbestimmte bodenständige Landwirtschaft.

Während Agrarminister Kiechle den Ostdeutschen noch das hoch geförderte, an seine Grenzen stoßende Agrarmodell des bäuerlichen Familienbetriebes empfahl, entwickelte sich in Ostdeutschland eine vielfältig gestaltete pluralistische Agrarbetriebsstruktur mit Unternehmen, die sich trotz eklatanter Eigenkapitalschwäche, trotz hoher Kreditbelastungen, trotz geringeren Bodeneigentums, trotz Benachteiligung bei Quoten und Agrarsozialförderung zunehmend als wettbewerbsfähig erwiesen. Es sind Unternehmen, die den Zielen der Agenda schon heute überwiegend gerecht werden.

Das, meine Damen und Herren, ist der Sündenfall. Seither hat es an Versuchen nie gefehlt, über die Wiederbelebung der Vermögensfrage ostdeutsche Betriebsstrukturen wieder aufzubrechen. So genannte Nachbesserungen am Anpassungsgesetz und am Entschädigungsausgleichsgesetz wurden im wohlverstandenen Eigeninteresse immer wieder diskutiert und teilweise vollzogen. Erinnert sei an den Justizminister Schmidt-Jortzig, FDP, in der schwarz-gelben Koalition, der nichts unversucht ließ, den Kompromiss zum LAG zu revidieren.

Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht und Beschwerden bei der EU sollten die Ergebnisse der Bodenreform revidieren. Was sind dagegen die kleinen Sticheleien, von Unwissenheit geprägt, gegen die so genannten Agrarfabriken des Ostens? Sie werden auf Benachteiligung und mögliche Millionenverluste reagieren - durch Splittung der Betriebe, Einstellung wenig rentabler Tierhaltung und anderer Produktion und Entlassung von Beschäftigten. Wollen wir das? Wollen Bund und Europäische Union das? Meine Damen und Herren, ich glaube, nein.

Warum drängen wir denn auf Gleichbehandlung, wo doch die Betriebe scheinbar überlegen sind? Unsere Betriebe müssen dringend Überschüsse erzielen. Sie brauchen das Geld, um Kredite und Altschulden zu tilgen. Sie müssen ihre Eigenkapitaldecke erhöhen und sie müssen am Bodenerwerb teilnehmen. Sie müssen daran teilnehmen, weil nur 10 % der Betriebe auf eigenem Boden arbeiten und 90 % der Bodenfläche Pachtflächen sind. Das ist auf Dauer zu teuer und wenig zukunftsträchtig.

Meine Damen und Herren, Modulation und cross compliance sind zwei Begriffe, die nur Insider verstehen. Sie gehören in ihrer Anwendung zu den umstrittensten Neuerungen der gemeinsamen Agrarpolitik. Die Richtung stimmt, sagt Frau Künast, und ausnahmsweise - hier gehen wir nicht ganz konform stimme ich zu, bezweifle aber, ob wir dasselbe meinen. Richtig

ist, dass angesichts der dramatischen Entleerung ländlicher Räume mehr Geld für deren Stabilisierung freigesetzt werden muss. Obwohl unsere Agrarbetriebe immer noch Hauptarbeitgeber in den Dörfern sind, können sie immer weniger die Last für deren Erhaltung tragen. Neue Formen der Beschäftigung müssen gefunden und - auch zulasten der Direktzahlungen finanziert werden. Unsere Forderung muss aber sein, dass das abgezweigte Geld kofinanzierungsfrei orts- und betriebsnah für die ländliche Entwicklung, für neue, produktive Arbeit eingesetzt wird und nicht in irgendwelchen Agrarumweltprogrammen für den ländlichen Raum verschwindet.

Meine Damen und Herren, hier schließt sich der Kreis: Unsere großen Agrarunternehmen sind leistungsstark und zukunftsfähig genug, die so freigesetzten Mittel in diesem Sinne einzusetzen. Sie können durch den Ausbau ihrer Multifunktionalität für mehr Beschäftigung auf dem Lande sorgen, zum Beispiel bei nachwachsenden Rohstoffen, bei der regenerativen Energiegewinnung und beim ländlichen Tourismus. Voraussetzung dafür sind verlässliche Rahmenbedingungen: keine Veränderung der Förderbedingungen gemäß der Agenda 2000 bis 2006, keine Einführung der Obergrenzen bei Direktzahlungen, keine Einstellung der Roggenintervention, keine Abschaffung des förderunschädlichen Anbaus nachwachsender Rohstoffe. Diese Vorschläge schwächen unsere Agrarunternehmen und damit den ländlichen Raum. Sie konterkarieren die Kohäsionsbemühungen der Europäischen Union, ländliche Räume über milliardenschwere Strukturfonds am Leben zu erhalten, und stehen damit in eklatantem Gegensatz zu den Zielsetzungen der Europäischen Union. Was soll das, Herr Fischler?

(Beifall bei SPD, CDU und PDS)

Ich danke dem Abgeordneten Dr. Wiebke. - Ich schließe die Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt.

Wir kommen zur Abstimmung. Ich rufe zuerst den Antrag der Fraktion der PDS in der Drucksache 3/4753 - Neudruck - auf. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben will, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt worden.

Ich rufe den Antrag der Fraktionen der SPD und der CDU in der Drucksache 3/4784 zur Abstimmung auf. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben will, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Antrag einstimmig angenommen worden.

Ich schließe den Tagesordnungspunkt 10 und rufe Tagesordnungspunkt 11 auf:

Weiterentwicklung des Verkehrsverbundes BerlinBrandenburg (VBB)

Antrag der Fraktion der PDS

Drucksache 3/4754

Dazu liegt ein Entschließungsantrag der Fraktionen der SPD und der CDU in der Drucksache 3/4809 vor.

Ich eröffne die Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt und erteile Frau Abgeordneter Tack von der Fraktion der PDS das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Verkehrsverbund ist eine gute Sache. Viele von uns kennen ihn und manch einer nutzt ihn auch. Mobilität sichern, einen attraktiven öffentlichen Personennahverkehr weiterentwickeln, mehr Fahrgäste gewinnen, die Zukunft des VBB sichern - so könnte man ganz kurz die Aufgabenstellung des Verkehrsverbundes beschreiben.

Die PDS-Landtagsfraktion und die PDS-Fraktionen in den Kreistagen und kreisfreien Städten haben die Bildung und Entwicklung des Verkehrsverbundes immer unterstützt. Er übt über drei Jahre nach seiner Gründung eine wichtige Koordinierungsfunktion für die Mobilität der Menschen in der Region aus.

Nach der Aufbauphase des Verkehrsverbundes ist es jetzt erforderlich, die bisherige Arbeit zu bewerten und Schlussfolgerungen für die Arbeits- und Organisationsstrukturen sowie für die Schwerpunktsetzung der künftigen Arbeit des Verkehrsverbundes zu ziehen. Diese sollten dann zügig umgesetzt werden, um die bisher erfolgreiche Arbeit fortsetzen zu können.

Die Landesregierung wird in dem jetzt zur Debatte stehenden Antrag aufgefordert, gemeinsam mit den anderen Gesellschaftern den Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg weiterzuentwickeln. Dabei ist erstens die Straffung der Entscheidungsstrukturen vor allen Dingen im Aufsichtsrat sicherzustellen. Der PDSVorschlag lautet, anstatt wie bisher 18 Aufsichtsratsmandate Mandatsträger sind 14 Landräte und vier Oberbürgermeister künftig fünf Mandate zu besetzen. Mandatsinhaber könnten die Chefs der Regionalen Planungsgemeinschaften sein, allesamt Landräte. Das wäre auch eine gute Basis dafür, die Kommunikation zwischen den Landkreisen und kreisfreien Städten in Sachen Verkehrsverbund zu befördern.

Sicherzustellen sind des Weiteren die Vermeidung von Doppelarbeit, die Stärkung der Koordinationsfunktion in der Verbundorganisation und die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger.

Sicherzustellen ist auch - das hebe ich ganz besonders hervor -, dass das Land Brandenburg Aufgabenträger für den SPNV bleibt, dass die Kreise und kreisfreien Städte Aufgabenträger für den ÖPNV bleiben und dass der Verkehrsverbund die Vorgaben der Aufgabenträger umsetzt.

Dazu ist das vorhandene Vertragswerk entsprechend zu reformieren. Darüber ist - so lautet unser Antrag - dem Landtag bis zum 31. Oktober zu berichten.

Zumindest diejenigen, die sich mit diesem Antrag befasst haben, werden bemerkt haben, dass er mit dem Antrag der Berliner Koalition konform geht, dem - das sage ich insbesondere an die Adresse der Kolleginnen und Kollegen aus der CDU-Fraktion im Abgeordnetenhaus alle Fraktionen zugestimmt haben. Die Zustimmung auch der CDU erfolgte nicht zuletzt deswegen, weil neue Entscheidungen im Verkehrsverbund anstehen. An dieser Stelle wäre es im Sinne einer Sachentscheidung sinnvoll, Parteigrenzen zu überwinden; Herr Schrey versteht mich schon.

(Beifall bei der PDS)

Die PDS warnt davor, dass die Streitigkeiten um die Besetzung des Geschäftsführerpostens im Verkehrsverbund dazu führen, dass er generell infrage gestellt wird. Sie kennen die Debatte in den Medien. Ein Scheitern des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg stand kurz bevor.

Interessenkonflikte zwischen Berlin und Brandenburg sind verantwortungsvoll zugunsten des Erhalts und der Stabilisierung des Verkehrsverbundes zu lösen. Immerhin ist es das einzige gemeinsame öffentliche Projekt von Berlin und Brandenburg. Ich frage die Regierung, was sie sonst an gemeinsamen öffentlichen Projekten auf dem Weg zu einer Fusion von Berlin und Brandenburg vorzuweisen hat.

Die Entscheidung des Aufsichtsrates des Verkehrsverbundes über die Nichtverlängerung des Vertrages für den Geschäftsführer war, wie wir meinen, eine souveräne Entscheidung des Gremiums. Die PDS hält deshalb eine Einflussnahme von außen, also durch die beiden Regierungschefs, so wie sie stattgefunden hat, für nicht geboten. Die Vertragsverlängerung für den Geschäftsführer soll nun über einen Kompromiss mit Berlin geregelt werden. Damit sind wir einverstanden. Berlin will den Verkehr in Berlin, das heißt BVG und S-Bahn, stärker in Eigenregie nehmen. Dagegen ist nichts zu sagen. Dazu wollen sie eine Nahverkehrsgesellschaft gründen. Das halten wir dann für sinnvoll, wenn über den Verkehrsverbund künftig sichergestellt wird, dass es bei relativer Eigenständigkeit des Berlinverkehrs eine enge Kooperation zwischen Berlin und Brandenburg und keinen Qualitätsabbau im Verkehrsverbund geben wird.

Die PDS begrüßt auch die nach langen und widerspruchsvollen Verhandlungen ab 1. August 2002 zustande kommende Integration des Zweckverbandes ZÖLS in den Verkehrsverbund, also des Verkehrsverbundes zwischen Cottbus und den drei Südkreisen. Der ZÖLS hat in den Jahren seiner Eigenständigkeit gute verkehrspolitische und organisatorische Arbeit geleistet. Der Verkehrsverbund gewährleistet die notwendige Anschubfinanzierung. Auch hier gab es Probleme mit Berlin - das will ich zumindest erwähnen -, die möglicherweise noch nicht ganz ausgestanden sind. Aber wir haben erreicht, dass es ab 1. August 2002 Vorteile für die Fahrgäste gibt: einheitliche und zum Teil auch für die ehemaligen ZÖLS-Fahrgäste günstigere Bedingungen. Der Verbundtarif konnte ab 1. August flächendeckend in Berlin und Brandenburg eingeführt werden. Ich gebe zu, das war eine Feier wert. An dieser Stelle frage ich aber, warum diese Veranstaltung am 1. August in Cottbus zu einer SPD-Wahlveranstaltung verkam; so will ich einmal vorsichtig sagen.

(Widerspruch bei der SPD)

Ich frage Sie, meine Damen und Herren: Was hat Herr Hilsberg mit dem Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg und dem ZÖLS zu schaffen?

(Zuruf von der SPD: Das ist der Staatssekretär im Bun- desverkehrsministerium!)

- Ein Vertreter des ZÖLS durfte auf dieser Veranstaltung nicht sprechen, obwohl sie eigentlich vom Verkehrsverbund ausging, den wir doch gemeinsam tragen.

Unabhängig von den strukturellen Entscheidungen zum Ver

kehrsverbund fordert die PDS-Fraktion von den Gesellschaftern - dem Land Brandenburg, den Landkreisen und den kreisfreien Städten - Schritte für einen neuen, zukunftsfähigen öffentlichen Gemeinschaftsverkehr. Sie sollten aus dem Forschungsprojekt „Impuls 2000 - Eine Mobilität für die Region“ abgeleitet werden, das die Verkehrssituation in den Kreisen Oberhavel, Barnim und Uckermark untersucht hat, um vor allem in den ländlichen Räumen des Landes Mobilität über den reinen Schülerverkehr hinaus zu sichern bzw. zu entwickeln und hier insbesondere ein attraktives Angebot für Frauen und Kinder, ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten. Hierzu sind von der Landesregierung durch Gesetzesnovellen die Innovationshemmnisse auszuräumen, die im ÖPNV-Gesetz, im Schulgesetz, in der Gemeindeordnung und im GVFG noch bestehen.