Wir alle kennen die parlamentarischen und innerverbandlichen Abläufe und wissen, dass eine so kurzfristige weitere Novellierung weder sinnvoll noch durchsetzbar ist, zumal der DVA jahrelang Hinweise gesammelt hat, um die jetzt im Mai erfolgten Änderungen auf den Weg zu bringen.
Wer sich einmal die Mühe gemacht hat, die 2 709 Seiten der VOB/A und VOB/B mit Text und Kommentaren auch nur überschlägig anzuschauen, wird schnell verstehen, warum selbst ambitionierte Fachleute und erfahrene Juristen bei der Auslegung und Umsetzung der VOB immer wieder ins Grübeln geraten. Die langfristig vorbereiteten Änderungen aus dem Frühjahr dieses Jahres können deshalb unmöglich durch einen parlamentarischen Schnellschuss aus Brandenburg kurzfristig neu infrage gestellt werden.
Insofern kann man sich in Anbetracht der wenig durchdachten Vorgehensweise des Eindrucks nicht erwehren, dass dieser Antrag nur eines im Sinn hat, nämlich im zurzeit tobenden Wahlkampfgetümmel, in dem die DVU zu unser aller Glück nicht vorkommt, mit einer kleinen Stimme wahrgenommen zu werden. Wir jedenfalls werden Ihnen die Plattform dafür nicht liefern. - Vielen Dank.
Da die Landesregierung Verzicht erklärt hat, geht das Wort noch einmal an Frau Hesselbarth. - Sie haben übrigens sehr schön strukturiert, ohne Einwand von meiner Seite.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ihre Rede, Herr Klein, zeigt, dass Sie und auch die Koalitionsfraktionen und auch Herr Warnick sich nicht einmal die Mühe gemacht haben, sich unseren Antrag richtig durchzulesen; denn er beruht nicht auf unserem vorhergehenden Antrag, sondern ist ein völlig neuer.
Ich habe bereits vorhin anhand wesentlicher Beispiele dargelegt, dass ein Quasi-Gesetz, und darum handelt es sich aufgrund der Privilegierung der VOB/B, nicht einseitig zulasten der Bauindustrie gehen darf. Auch deswegen setzen wir uns hier im Landtag dafür ein, dass es eine Änderung geben muss.
In der Neufassung 2002 haben sich offensichtlich wieder einmal die Lobbyisten durchgesetzt, und das unter dem Vorwand der Verbraucherfreundlichkeit. Doch den Verantwortlichen ging es nicht um den kleinen Bauherrn; denn in diesem Bereich wird im Allgemeinen ohnehin von der Gesamteinbeziehung der VOB Teil B zumeist abgesehen. Nein, den Verantwortlichen ging es vor allem um die öffentliche Hand als Auftraggeber, Herr Warnick. Was sonst soll die Neuklausulierung, dass die Forderungen aus der Schlussrechnung des Auftragnehmers gemäß § 16 Nr. 3 Abs. 1 erst zwei Monate nach Zugang fällig sein sollen? Ein lediglich dem Gesetz unterworfener Werkbesteller ist dann schon einen Monat im Verzug.
Das alles sind nur Beispiele, die für die kleinen und mittelständischen Unternehmer, insbesondere für die Subunternehmer, einfach nicht tragbar sind. Das kleine Baugewerbe soll auch weiterhin am Tropf hängen. Interessenabwägung ist hier nicht erkennbar.
Unser Antrag stellt den Versuch dar, Zahlungen zu beschleunigen, und zwar im Sinne einer schnelleren und reibungsloseren Abwicklung und Vergütung von Bauleistungen. Angesichts unbedingter Gläubigerforderungen im Baubereich in Milliardenhöhe und Hunderter Unternehmerinsolvenzen in den letzten zwei Jahren in Brandenburg, wovon eklatant viele dem Baugewerbe zuzuordnen sind, ist es aus unserer Sicht schon schäbig, wie dringend notwendige Veränderungen ausgelassen werden.
Wir hier in Brandenburg sprechen fast täglich von großen Reformen, immer wieder, Gemeindegebietsreform, Polizeistrukturreform, Forstreform und Bildungsreform. Aber wo bleibt die Reform im Handwerk? Dazu gehört nun einmal die Baubranche.
Herr Homeyer, Sie haben uns einmal hier in diesem Hause knallharte Klientelpolitik vorgeworfen. Die Reaktion der Koalitionsfraktionen auf unseren heutigen Antrag zeigt, wer die wahren Lobbyisten sind. Die VOB/B, auch in der novellierten Form, dient letztlich nur dem Stärkeren, insbesondere den Großinvestoren und der öffentlichen Hand in ihrer Eigenschaft als Auftraggeber. Sie spiegelt nur allzu sehr deren Interessen wider.
Ein Handwerksbetrieb ist unter den derzeitigen Bedingungen, unter den Prämissen der Regelungen in der VOB/B nicht nur überfordert, nein, er ist immer gegenüber dem Auftraggeber benachteiligt. Hier muss die Politik Sorge tragen, dass auch und
gerade das Rückgrat der deutschen Wirtschaft, der Mittelstand, gebührend juristisch so abgesichert ist, dass bewusste Fehlauslegungen des Werkvertragsrechtes nicht zum Grabstein des deutschen Handwerks werden, gerade angesichts der schwierigen Lage hier in Brandenburg.
Wir als Legislative müssen dafür Sorge tragen, dass gute Rahmenbedingungen geschaffen werden, dass sich unsere Wirtschaft besser als bisher entwickeln kann. Dies darf man nicht einer außergesetzgeberischen Kommission überlassen, Herr Warnick. Nur gut funktionierende Unternehmen können Arbeits- und Ausbildungsplätze schaffen und erhalten. Dies sind nicht die großen Baukonzerne, sondern das ist die Vielzahl kleiner und mittelständischer Unternehmen. Unter diesem Vorzeichen steht die Politik der Deutschen Volksunion und so wird es auch in Zukunft bleiben.
Aus Gründen der Vernunft bitte ich Sie daher noch einmal, unserem Antrag zuzustimmen. Werte Kollegen der CDU, mit Ihrer Zustimmung können Sie ernsthaft in der Wirtschaftspolitik punkten.
Wie die Rednerin bereits erwähnte, gibt es einen regelgerechten Antrag auf namentliche Abstimmung. Deshalb bitte ich die Schriftführer, ihre Listen vorzubereiten und mit dem Namensaufruf zu beginnen. Sie bitte ich um ein klares, unmissverständliches Votum - und bitte nur, wenn Sie gefragt sind.
Ich gebe das Ergebnis bekannt. Für den Antrag der Fraktion der DVU in Drucksache 3/4774 stimmten 5 Abgeordnete, dagegen 49 Abgeordnete. Da sich niemand der Stimme enthielt, ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt worden.
Da vereinbart wurde, auf eine Debatte zu verzichten, kommen wir zur Abstimmung über den Wahlvorschlag. Wer diesem Antrag folgen möchte, möge die Hand aufheben. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Mit einigen Stimmenthaltungen einstimmig angenommen. Damit ist der Abgeordnete Schrey als Mitglied des Richterwahlausschusses gewählt worden.
Auch hierzu wurde vereinbart, auf eine Debatte zu verzichten, womit wir zur Abstimmung kommen. Wer dem Antrag mit Wahlvorschlag folgen möchte, möge die Hand aufheben. Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist bei einigen Stimmenthaltungen auch diesem Antrag einstimmig gefolgt und der Abgeordnete Lunacek als stellvertretendes Mitglied des Untersuchungsausschusses 3/2 gewählt worden.
Da ich keine Unterlagen mehr vor mir habe, gehe ich davon aus, dass das der letzte Tagesordnungspunkt war. Wir sehen uns morgen um 10 Uhr wieder.