Protokoll der Sitzung vom 04.09.2002

Dass im Mittelpunkt der brandenburgischen Energieversorgung die Braunkohle steht, darauf werden wir auch in Zukunft setzen müssen.

Sie alle haben darauf hingewiesen, dass sehr vieles in Bewegung ist. Gerade deswegen lade ich diejenigen, die hier Vorschläge gemacht haben, in die bestehenden Arbeitsgruppen ein und bitte sie, dort ihre Anregungen vorzulegen. Dann werden wir vielleicht in einem halben oder in einem Jahr zu einer Fortschreibung des Berichts kommen. Ich freue mich insbesondere auf die engagierte Mitwirkung der Abgeordneten dieses Hauses. - Vielen Dank.

(Vereinzelt Beifall bei CDU und SPD)

Damit sind wir am Ende der Rednerliste. Ich schließe die Beratung zu Tagesordnungspunkt 7 mit der Bemerkung, dass der Bericht der Landesregierung zur Kenntnis genommen wurde.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 8 auf:

Förderung und Unterstützung der Feuerwehren im Land Brandenburg (gemäß Beschluss des Landtages vom 19.09.2001 [DS 3/3305-B])

Bericht der Landesregierung

Drucksache 3/4625

Ich eröffne die Aussprache mit dem Beitrag der Landesregierung. Herr Innenminister, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Landesregierung hat den Bericht zur Förderung und Unterstützung der Feuerwehren im Land Brandenburg vorgelegt. Darin stellen wir klar, dass die Feuerwehren die größte Katastrophenschutzorganisation in unserem Land sind und dass sie maßgeblich von der freiwilligen Mitarbeit der Männer und Frauen abhängig sind, die sich zum Dienst in der Feuerwehr bereit erklärt haben. Bei der Bekämpfung des Hochwassers an der Elbe haben auch sie ihre Leistungsfähigkeit und ihre Bereitschaft zur Arbeit im Sinne des Gemeinwesens eindrucksvoll unter Beweis gestellt. Unsere Feuerwehr ist bei Waldbränden,

bei überörtlichen Einsätzen auf Bundesautobahnen und Bundeswasserstraßen, bei der Bekämpfung von Havarien mit wassergefährdenden Stoffen sowie bei Unfällen mit gefährlichen Stoffen und Gütern tätig.

Über 50 000 Bürgerinnen und Bürger versehen ehrenamtlich ihren aktiven Dienst in den Reihen der Feuerwehr. Weitere rund 20 000 Menschen sind in den Jugendfeuerwehren sowie in den Alters- und Ehrenabteilungen tätig. Die Bereitschaft von Bürgerinnen und Bürgern, sich ehrenamtlich in der Feuerwehr zu engagieren, findet die volle Anerkennung und Unterstützung der Landesregierung.

Ein wesentlicher Bestandteil der Förderung des Ehrenamtes wurde in der in der zurückliegenden Zeit auf Landes- und Bundesebene geführten Diskussion über die steuerliche Behandlung der Aufwandsentschädigung der ehrenamtlichen Funktionsträger der Feuerwehr erbracht. Die Landesregierung hat in Anerkennung des verdienstvollen ehrenamtlichen Engagements der Feuerwehren im Land Brandenburg einer Änderung der Lohnsteuerrichtlinie zugestimmt. Danach wurde für die Zeit ab 1. Januar 2002 die mindestens steuerfrei zu belassende Aufwandsentschädigung von 50 DM auf 154 Euro, also reichlich 300 DM, angehoben. Damit dürften die im Land Brandenburg im Bereich der freiwilligen Feuerwehren gewährten Aufwandsentschädigungen in den meisten Fällen in voller Höhe steuerfrei sein. Dies war ein wichtiges Anliegen des Feuerwehrverbandes.

Eine weitere Maßnahme des Landes betraf die Prüfung, inwieweit die Anwendung des § 3 Nr. 26 Einkommensteuergesetz bei Ausbildungstätigkeit von Funktionsträgern in Betracht kommt. In Abstimmung mit dem Landesfeuerwehrverband hat das Ministerium des Innern einen Aufteilungsschlüssel für Funktionsträger der Feuerwehr mit Anteilen an der Ausbildungstätigkeit ermittelt. Entsprechend diesem Anteil können die gewährten Aufwandsentschädigungen gemäß § 3 Nr. 26 Einkommensteuergesetz bis höchstens 1 884 Euro pro Jahr steuerfrei belassen werden.

Meine Damen und Herren, es mag Ihnen scheinen, als seien das Kleinigkeiten. Es war nicht einfach, zu einem Konsens hierüber zu kommen. Ich bin allen dankbar, die daran mitgewirkt haben, weil es für unsere Feuerwehren wichtig war und ist, den ehrenamtlichen Dienst mit einem Mindestmaß an Anerkennung zu bedenken.

Wie bereits mehrfach hervorgehoben, gilt meine besondere Aufmerksamkeit der Aus- und Fortbildung der Führungs- und Spezialkräfte der Feuerwehren. Um den gesetzlich vorgegebenen Ausbildungsauftrag sowohl in der notwendigen Qualität als auch in der erforderlichen Quantität erfüllen zu können, war es unser Anliegen, den weiteren Ausbau bzw. die Rekonstruktion der Landesschule in Eisenhüttenstadt zu forcieren. Die Konzeption für den Ausbau der Landesschule sieht vor, die Kapazität von derzeit 88 auf 110 Lehrgangsplätze zu erhöhen. Mit der Verabschiedung des Haushaltes 2002/2003 erfolgt noch in diesem Jahr der erste Spatenstich für den weiteren Ausbau. Zur Umsetzung der Maßnahme werden für das Jahr 2002 Haushaltsmittel in Höhe von 511 300 Euro und für das Jahr 2003 in Höhe von 2,045 Millionen Euro bereitgestellt.

Zu der in Ihrem Entschließungsantrag erhobenen Forderung, die Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass die Freiwilligen vor Ort ihre Tätigkeit ausüben können, ohne in ihrem Betäti

gungsfeld durch Normen und Standards über das erforderliche Maß hinaus eingeschränkt zu werden, stelle ich kurz Folgendes fest: Standards und Normen sind im Rahmen der Gefahrenabwehr erforderlich, um eine einheitliche Aufgabenerfüllung auf diesem Gebiet zu gewährleisten, vor allen Dingen dann, wenn Wehren aus mehreren Orten zusammenwirken. Eine Überprüfung aller aus dem Bereich Brand- und Katastrophenschutz noch gültigen Regelungen ergab, dass über die Hälfte davon aufgehoben werden kann, da sie bereits in der Praxis umgesetzt wurden oder der neuen Rechtslage anzupassen sind.

Eine Berücksichtigung der Belange der Angehörigen der Feuerwehren durch das Land kann natürlich nur in den Bereichen erfolgen, in denen auch gesetzliche Zuständigkeiten und finanzielle Möglichkeiten dafür bestehen. So obliegt dem Land die Führungs- und Spezialausbildung der Angehörigen der Feuerwehr. Möglichkeiten zur Berücksichtigung der Belange der Angehörigen der Feuerwehr liegen aus Sicht des Landes unter anderem in der Förderung des Landesfeuerwehrverbandes. Der Bedeutung dieses Verbandes Rechnung tragend, wurde trotz schwieriger Haushaltslage im Jahr 2001 die Förderung von 70 000 DM auf 105 000 DM erhöht. Der gleiche Haushaltsansatz ist für die Jahre 2002/2003 vorgesehen. Des Weiteren wurden im vergangenen Jahr durch mein Ministerium Lottomittel in Höhe von 30 000 DM für die Teilnahme von Feuerwehrsportlern aus Brandenburg an der internationalen Feuerwehrolympiade in Kiopo in Finnland ausgereicht.

Die Förderung der Landesjugendfeuerwehr liegt besonders im Interesse der Landesregierung. Ich persönlich unterstütze dies sehr maßgeblich. Die Landesjugendfeuerwehr Brandenburgs blickte im vergangenen Jahr auf ihr zehnjähriges Bestehen zurück. Zur Unterstützung der Jugendarbeit und speziell aus Anlass des zehnjährigen Bestehens wurden dafür durch das Innenministerium Lottomittel in Höhe von 58 000 DM bereitgestellt.

Insgesamt wurden dem Landesfeuerwehrverband und der Jugendfeuerwehr in den Jahren 2000 und 2001 aus der Lottokonzessionsabgabe Zuwendungen in Höhe von 233 000 DM zur Verfügung gestellt.

Meine Damen und Herren, die Ausbildung und die Unterstützung der Jugendfeuerwehr ist ein Schwerpunkt, weil wir auch in diesem Bereich die Generationsabfolge gewährleisten müssen.

Durch die tatkräftige Unterstützung des Innenministeriums, die neben der finanziellen Förderung gewährt wurde, gelang es, die personellen Arbeitsbedingungen der Geschäftsstelle des Feuerwehrverbandes zu verbessern. Es ist weiterhin unser Bestreben, durch eindeutige gesetzliche Regelungen im Hinblick auf den Brand- und Katastrophenschutz die Entwicklung des Brandschutzwesens im Land Brandenburg zu unterstützen.

Ich weise darauf hin, dass die die Kommunen betreffenden Forderungen entsprechend dem Strategiepapier „Feuerwehr 2000“ formal vonseiten der Landesregierung kaum umgesetzt werden können, da sie unmittelbar die kommunale Selbstverwaltung berühren. Hinsichtlich der Finanzierung neuer Technik wird in diesem Zusammenhang auf das Gemeindefinanzierungsgesetz verwiesen, das den Kommunen die eigenverantwortliche Verwendung der Mittel anhand einer Prioritätenliste ermöglicht. Ich weiß aber auch, dass wir an den Grenzen der Möglichkeiten des Gemeindefinanzierungsgesetzes angelangt sind und sich die Finanzausstattung der Kommunen im Bereich des gerade noch Erträgli

chen bewegt. Ich meine, das muss für jeden, der politische Verantwortung trägt, Anlass sein, nicht in dem Bestreben nachzulassen, alles in seinen Möglichkeiten Stehende zu tun, um die Arbeits- und Entwicklungsbedingungen der Feuerwehren weiter zu verbessern.

Lassen Sie mich noch ein Wort im Hinblick auf die Arbeitgeber sagen. Von dieser Stelle aus appelliere ich auch an sie, die Männer und Frauen der Feuerwehren für ihren wichtigen Dienst freizustellen. Beim Hochwasser hat dies kurzfristig hervorragend funktioniert; nur langfristig ist es offensichtlich schwierig. Ich möchte den Arbeitgebern von dieser Stelle aus danken, dass sie die Männer und Frauen für diesen Dienst freistellen. Wir können die Anforderungen nur dann erfüllen, wenn dies auch in Zukunft geschieht.

Die Landesregierung und die für den Brandschutz zuständigen Aufgabenträger haben in der Vergangenheit im Rahmen ihrer Möglichkeiten alles unternommen, um ihrer Verantwortung im Bereich der Gefahrenabwehr gerecht zu werden. Dies wird auch in Zukunft der Fall sein. Wir sind dazu verpflichtet, weil wir Männer und Frauen haben, die sich ehrenamtlich in den Dienst des Landes Brandenburg, in den Dienst der Gemeinschaft stellen. Mit diesem Dienst nehmen sie auch uns in die Pflicht. Herzlichen Dank.

(Beifall bei CDU und SPD)

Das Wort geht an die PDS-Fraktion. Für sie spricht die Abgeordnete Kaiser-Nicht.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die PDS-Fraktion ist erfreut darüber, dass ihre Anträge eben doch etwas bewirken. Ich darf Sie daran erinnern, dass wir im Juni einen Antrag eingebracht hatten, mit dem die Landesregierung beauftragt werden sollte, im September über die Umsetzung des Strategiepapiers „Feuerwehr 2000“ Bericht zu erstatten. Wir haben uns dabei auch auf die Entschließung „Förderung und Unterstützung der Feuerwehren im Land Brandenburg“ gestützt, die die Koalition auf der Grundlage eines PDS-Antrages im September vergangenen Jahres vorgelegt hatte. Die Koalitionsvertreter und Innenminister Schönbohm sprachen im Juni gegen unseren Antrag. Letztlich sollte der Eindruck vermittelt werden, dass die Landesregierung schon das Erforderliche unternimmt. Offensichtlich haben Sie sich selbst nicht ganz überzeugt. Es überrascht uns durchaus, dass nun genau im Sinne des von Ihnen abgelehnten Antrages gehandelt worden ist. Die Überraschung ist aber positiv. Wir wurden ein weiteres Mal darauf hingewiesen, wie lächerlich das Verhalten der die Koalition tragenden Fraktionen ist, aus Koalitionsdisziplin erst einmal alle Anträge der PDS-Fraktion, unabhängig von ihrem Inhalt, abzulehnen.

Zum Bericht selbst: Wie nicht anders zu erwarten, ist aus Ihrer Sicht, Herr Minister, wie immer alles in Butter, die Probleme sind gelöst oder auf dem Weg der Lösung oder die Landesregierung fühlt sich nicht zuständig oder formal nicht handlungsfähig, wie das offensichtlich neuerdings heißt.

All das, was Sie zur Förderung des Ehrenamtes darlegen, ist

unbestritten richtig und war zum Teil überfällig. Sie gestatten mir, dass ich darüber hinaus den Bericht kritisch infrage stelle. Ich tue das vor dem Hintergrund, dass sich gerade in den letzten Wochen gezeigt hat, wie wichtig ein gut funktionierender Katastrophenschutz ist. Ohne den unermüdlichen Einsatz der Feuerwehren und vor allem auch der vielen Freiwilligen wären die Schäden des Hochwassers noch wesentlich größer gewesen.

Umso wichtiger ist es, die Frage der Ausstattung der Feuerwehren nicht nur unter dem Gesichtspunkt der Verantwortung der Kommunen zu betrachten, sondern ausgehend vom tatsächlichen Bedarf gemeinsam Verantwortung wahrzunehmen. Das alles hat damit zu tun, dass der Schutz vor Bränden und Katastrophen landesweit gleichermaßen gegeben sein muss. Deshalb werde ich auch nicht müde, auf diese großen Defizite hinzuweisen, an die Sie sich offensichtlich schon gewöhnt haben.

Ich bekräftige an dieser Stelle unsere Auffassung, dass der Katastrophenschutz bei den finanziellen Konsequenzen aus den Ereignissen des 11. September des vorigen Jahres eindeutig zu kurz gekommen ist. Sie haben es für richtig gehalten, die Schwerpunkte anders zu setzen, zum Beispiel in Richtung Verstärkung des Verfassungsschutzes.

Zu den Erfolgsmeldungen der Landesregierung gehören, wie gesagt, die Verbesserungen bei der steuerlichen Veranschlagung der Aufwandsentschädigung. Die begrüßen wir selbstverständlich, wobei sich das Land Brandenburg dabei nach meiner Kenntnis nicht besonders hervorgetan hat. Die Erweiterung der Landesfeuerwehrschule, die jetzt auch für den Katastrophenschutz zuständig ist, war längst überfällig. Auf den konkreten Ausbildungsbedarf wird im Bericht hingewiesen. Ich vermisse jedoch Aussagen zur personellen Absicherung der erweiterten Ausbildungskapazitäten. Vielleicht kann dazu noch einmal Stellung genommen werden.

Der Bericht enthält keine Aussagen zum Stand der Erarbeitung eines Brand- und Katastrophenschutzgesetzes. Sie, Herr Schönbohm, hatten ein solches Gesetz noch für das Jahr 2001 versprochen und haben uns bislang immer nur gesagt, warum es nicht vorgelegt werden konnte.

(Minister Schönbohm: Dann wissen Sie es doch!)

- Aber wir brauchen ja einen Zeitpunkt. Sie wissen ganz genau, dass der Landesfeuerwehrverband auf neue gesetzliche Regelungen drängt, mit denen ein wirksames Agieren der Feuerwehr gesichert werden soll. Ich nenne nur das Stichwort verbindliche Einsatzzeiten. Zu anderen Themen drücken Sie durchaus auch auf Fristen. Wir fordern noch einmal, einen verbindlichen Zeitplan für die Erarbeitung und die Vorlage eines Entwurfs für ein Brand- und Katastrophenschutzgesetz vorzulegen. Sie können nicht das alles auf die Zeit nach der Gemeindegebietsreform verschieben.

Probleme und Defizite auf dem Gebiet des Brand- und Katastrophenschutzes und einen Handlungsbedarf erkennen auch kommunale Abgeordnete und Verantwortungsträger. In einem entsprechenden Bericht für den Landkreis Märkisch-Oderland sind diese wie auch Erwartungen an die Landesregierung formuliert. Herr Homeyer, der jetzt leider nicht anwesend ist, kann Ihnen das bestätigen. Auch mit der Bundesebene ist die Diskussion weiterhin zu führen, wie die ersten Schlussfolgerungen aus der Hochwasserkatastrophe zeigen.

Dies alles spricht dafür - damit komme ich auf einen PDS-Vorschlag zurück -, dass sich der Landtag mindestens einmal im Jahr mit den Problemen der Feuerwehren im Land Brandenburg beschäftigt. Wir würdigen damit die umfassende ehrenamtliche Tätigkeit Tausender Feuerwehrleute und nehmen gleichzeitig darauf Einfluss, dass die vorhandenen Defizite abgebaut werden. - Vielen Dank.

(Beifall bei der PDS)

Das Wort erhält die SPD-Fraktion. Für sie spricht der Abgeordnete Schippel.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wie sehr die Förderung und Unterstützung der Feuerwehren im Land Brandenburg nötig ist, zeigt die Flutkatastrophe der vergangenen Tage und Wochen. Wie sehr sie gerechtfertigt ist und wie sehr sie wahrhaftig verdient ist, zeigen die Einsatzbereitschaft und das Handeln nicht nur während der Flutkatastrophe, sondern auch weit davor und weit darüber hinaus. Ohne das Engagement und die Verdienste der Bundeswehr auch nur im Geringsten infrage stellen zu wollen, steht eines jedoch fest: Offiziere und Unteroffiziere bekommen innerhalb ihrer Berufspflichten eine Aufgabe gestellt und die ist zu erfüllen. Soldaten erhalten in ihrer Wehrpflichtzeit entsprechende Befehle und die sind auszuführen. Feuerwehrleute und die vielen anderen Hilfsorganisationen arbeiten hingegen rein ehrenamtlich - das muss man an dieser Stelle auch noch einmal betonen - und sie riskieren dabei auf freiwilliger Basis ihr Leben oder ihre Gesundheit. Insofern werden wir bei der Katastrophenbekämpfung immer einen Mix benötigen, bei dem jeder seine Rolle spielt, die sich wohl im Umfang, aber nicht in der Wertigkeit unterscheiden darf.

Die drei Forderungen des Landtages vom 19. November 2001 sind einerseits erfüllt bzw. andererseits in einem Prozess der ständigen Begleitung. Die rot-grüne Bundesregierung hat eine seit vielen Jahren erhobene Forderung der Feuerwehren endlich erfüllt: die Veränderung der Besteuerung der Aufwandsentschädigung. Hier wurde endlich etwas in die Tat umgesetzt. Mit der Lohnsteuerrichtlinie 2002 wurden die steuerlichen Rahmenbedingungen für ehrenamtliche Tätigkeiten ab 1. Januar wesentlich verbessert.

In die gleiche Richtung geht auch der Erlass der Finanzministerin Ziegler vom 15. März 2001, der für die Funktionsträger in der Feuerwehr wesentliche Verbesserungen vorsieht.

Auch die Forderung des Landtages nach Senkung von Normen und Standards wurde erfüllt. Zweifellos war nach 1990 im Zuge der strukturellen und technischen Umstellung eine Anzahl von Normen und Standards nötig, die nunmehr entbehrlich sind.

Meine Damen und Herren, lassen Sie mich an dieser Stelle aber noch eine Sache nennen, die auf uns zukommt, und zwar sowohl im Katastrophenschutz als auch bei Feuerwehren. Das ist die Tatsache, dass insbesondere in den ländlich strukturierten Gebieten, die einen hohen Anteil an Berufspendlern aufweisen, der Brand- und Katastrophenschutz zu bestimmten Tageszeiten zunehmend von nicht erwerbstätigen Frauen sichergestellt wer

den muss. Insofern müssen wir dort in Zukunft handeln. Beispielsweise gibt es im Land Brandenburg insgesamt rund 49 000 Aktive in den freiwilligen Feuerwehren, wovon 12,59 % Frauen sind. Gemessen am Bundesdurchschnitt liegen wir damit um 6,85 % besser. Gerade daher ist es wichtig, dass wir auch innerhalb der Feuerwehren Strukturen schaffen, die den Frauen gleichberechtigte Arbeits- und Aufstiegsmöglichkeiten eröffnen. Das muss bei den Jugendfeuerwehren beginnen. Dort beträgt der Anteil junger Frauen und Mädchen 28,9 %; er liegt damit 6,8 % über dem Bundesdurchschnitt und sogar 9,7 % über dem entsprechenden Anteil im viel gepriesenen Bayern. Uns reicht das nicht; wir werden daran weiter arbeiten.

Aber wenn ich von Strukturen rede, dann auch von einer Veränderung hinsichtlich der Schaffung von so genannten integrierten Leitstellen. Das heißt, die Einsätze der Feuerwehren, des Notfallrettungsdienstes und des Katastrophenschutzes könnten von regionalen Leitstellen gesteuert und unterstützt werden. Das würde eine Vergrößerung des Zuständigkeitsbereichs bedeuten, die ein wirtschaftliches Personalmanagement, eine effektivere Investitionstätigkeit sowie einen schnelleren und flexibleren Zugriff auf mehr Kräfte und Mittel, das heißt die Bündelung von Kompetenzen, erlaubt.

Meine Damen und Herren, Sie sehen, dass einiges umgesetzt worden ist, aber es liegt auch noch einiges vor uns. Ich meine, die große Bedeutung der freiwilligen Feuerwehren in unserem Land mag keiner mehr bestreiten, schon gar nicht nach der Flutkatastrophe. Insofern wird es wichtig sein, auch weiterhin dafür zu sorgen, dass die Bedingungen ständig verbessert werden. Wir werden diesen Prozess begleiten, sowohl in den Haushalten als auch hier im Plenum. - Danke.