Protokoll der Sitzung vom 05.09.2002

(Beifall bei CDU, SPD und PDS)

Im Krisenstab haben wir uns zwei Aufgaben gleichzeitig gestellt, erstens die aktuelle Krise zu meistern und zweitens wenigstens immer zwei Tage vorauszudenken, und zwar nach dem Motto: Vorausdenken, aber nicht vorausdisponieren, damit wir Kräfte anfordern können, wenn diese gebraucht werden. Dadurch konnten wir alle Anforderungen, die die Landkreise gestellt haben, erfüllen. Das war eine außerordentlich gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen den betroffenen Landkreisen und dem zentralen Katastrophenstab und dem zentralen Katastrophenschutzstab der Bundeswehr und des Bundesgrenzschutzes. Durch diese Zusammenarbeit haben wir es erreicht, dass sich täglich rund 3 500 Kräfte der Polizei, der Bundeswehr, des Bundesgrenzschutzes, des THW, der Feuerwehren auf den Deichen befanden.

Wir können dankbar sein, dass wir von den schweren Schäden verschont geblieben sind. Dass dies so ist, ist mit einer Mischung verschiedener Dinge zu erklären, wie der Ministerpräsident schon gesagt hat.

In diesen Tagen hat mich am meisten beeindruckt, dass das „Wir“ groß geschrieben und das „Ich“ klein geschrieben worden ist.

Lassen Sie mich jetzt noch ein Wort zur Evakuierung sagen. Die schwierigste Frage, die in diesem Zusammenhang zu klären war, war die, wann und wie viele Menschen evakuiert werden sollen. Dabei haben wir sehr eng mit den Landkreisen zusammengearbeitet, die die Entscheidung treffen mussten, und uns immer leiten lassen von folgendem Gedanken: Es darf nicht sein, dass der Deich bricht, die Menschen fliehen, und die Hilfskräfte nicht vorn an den Deich kommen. Ich habe den Menschen gesagt, dass ich ihnen garantiere, dass es keine Eigentumsdelikte geben wird, dass die Lage, wenn sie weggehen, nicht unsicher werden wird. Die Polizei war dort mit starken Kräften. Sie hat Zugangskontrollen gemacht und Boote bereitgehalten, weil wir nicht wussten, ob der Deich nicht doch brechen wird. Am Ende der Evakuierung konnte ich feststellen, dass zwei Schadensereignisse eingetreten sind: Ein Karnickel wird gesucht und ein Kasten Bier fehlt. In den evakuierten Gebieten war die Lage also noch nie so sicher wie zum Zeitpunkt der Evakuierung. Dies war aber auch eine Verpflichtung, die

wir den Bürgerinnen und Bürgern gegenüber zu erfüllen hatten, weil ihre Bereitschaft zur Evakuierung davon abhing.

Es gab einige, die sich geweigert haben, der Evakuierungsaufforderung zu folgen. Die überwiegende Mehrzahl aber ist dem gefolgt. Viele Menschen sind zu Freunden, zu Bekannten gegangen. Sie brauchten nicht das Angebot der zentralen Unterkünfte wahrzunehmen.

Ich habe dann mit den Evakuierten von Mühlberg gesprochen, habe ihnen gesagt, dass sie am nächsten Tag wieder zurückgehen könnten. Ich habe selten so viele dankbare Menschen gesehen, dankbar erstens dafür, dass sie evakuiert worden sind, zweitens dafür, wie sie von den Mitbürgern betreut worden sind, und drittens dafür, dass sie immer informiert worden sind. Ich meine, dies kann ein Lehrbeispiel dafür sein, wie wir mit unseren Bürgern umgehen sollten.

Meine Damen und Herren, über die Schäden ist im Bundestag debattiert worden. Dabei hat sich gezeigt, dass es parteiübergreifend keine unterschiedlichen Auffassungen gibt. Es gibt das gemeinsame Verständnis dafür, den Bürgern zu helfen. Das Ziel ist also klar. Über den Weg wird gestritten, weil es hierbei auch um die Frage geht, welcher der bessere ist, um in der gesamtwirtschaftlichen Situation einen Abbau der Arbeitslosigkeit möglicherweise nicht zu behindern. Ich bin der Meinung, dass nach dem 22. September wahrscheinlich mit etwas weniger Emotionen über diese Frage diskutiert werden wird. Wichtig ist jedenfalls, dass das Ziel das Verbindende bleibt. Wir wollen und müssen den Menschen helfen - dazu haben wir uns hier bereit erklärt -, so wie auch wir Hilfe bekommen haben.

(Beifall bei CDU und SPD)

Alles, was geschehen ist, werden wir nachbereiten, auswerten und dokumentieren.

Ich will auch mit der Bundeswehr absprechen, dass wir von Zeit zu Zeit auch mit dem Technischen Hilfswerk und den anderen Verbänden Übungen durchführen, um die von Herrn Fritsch richtigerweise angesprochenen Kommandostrukturen zu üben.

Jemand fragte, ob das nächste Jahrtausendhochwasser noch in diesem Jahrhundert kommt. Es weiß niemand, wann das nächste Hochwasser kommt. Herr Gemmel, ich will keine Vorhersagen treffen. Ich weiß nur eine Sache: Wenn wir diese Erfahrung nicht auswerten, haben wir schwere Fehler gemacht.

(Beifall bei CDU und SPD sowie vereinzelt bei der PDS)

Darum werden wir diese Verpflichtung erfüllen. Ich bitte Sie, uns darin zu unterstützen. Lassen Sie uns gemeinsam - Land, Landkreise und Kommunen - mit unseren Bürgern diese Herausforderung annehmen. Ich bin froh, dass eine alte deutsche Volksweisheit sich nicht bestätigt hat. Sie lautet: „Freunde in der Not gehn tausend auf ein Lot.“ Wir haben erlebt: In der Not haben wir mehr Freunde als im Alltag. Das ist ein gutes Erlebnis. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei CDU und SPD sowie vereinzelt bei der PDS)

Ich danke Herrn Minister Schönbohm. - Das Wort geht noch

einmal an die Fraktion der SPD, an den Abgeordneten Fritsch.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich glaube, nach dieser Debatte können wir zusammenfassend feststellen: Die öffentliche Darstellung über Funk, Fernsehen und Presse zeigt wenig vom Hintergrundgeschehen in solchen Situationen. Aber im Hintergrund wird im Stillen die eigentliche Arbeit gemacht, die dann zu den Erfolgen führt, zum größten Teil sogar lange bevor die Flut kommt. Denn wer erst angesichts einer Hochwasserwelle anfängt, Katastrophenschutz zu betreiben, der hat schon verloren. Die Pläne müssen fertig im Schubfach liegen. Nach ihnen muss geübt und trainiert werden. Dann funktioniert es auch, wenn sie eingesetzt werden müssen.

Vor dem Hintergrund dieser Erkenntnis - lassen Sie mich das auch sagen - halte ich die öffentliche Debatte darüber, wer seine Rolle besser oder schlechter gespielt hat, fast für albern. Alle haben sie ihre Aufgabe an ihrer Stelle geleistet, haben ihre Arbeit gemacht, und zwar mit Erfolg, was den Schluss zulässt, dass die Lieblingsbehauptung der PDS, Herr Bisky, die große Koalition und die Landesregierung seien nicht handlungsfähig, eindeutig widerlegt ist.

(Beifall bei SPD und CDU)

Abschließend eine Bemerkung: Herr Domres, Ihre haushalts-, wehr-, finanz- und steuerpolitischen Vorstellungen mögen ja ganz interessant sein, aber der Versuch, sie auf der Hochwasserwelle zu transportieren, wird wohl scheitern. Wasser spült vieles weg.

(Beifall bei SPD und CDU)

Ich danke Ihnen, Herr Abgeordneter Fritsch. - Wir sind damit am Ende der Rednerliste angelangt. Ich schließe den Tagesordnungspunkt 2. Aber ehe ich die Landtagssitzung unterbreche, übergebe ich das Wort noch einmal an den Ministerpräsidenten zu einer Information.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich will Sie darüber informieren, dass ich jetzt einige Stunden nicht im Landtag sein werde. Ich denke, das ist eine Erklärung wert. Heute Nacht ist in Below auf die Gedenkstätte für die Teilnehmer des Todesmarsches von Sachsenhausen ein Brandanschlag verübt worden. Dazu ist noch der Gedenkstein mit Naziparolen beschmiert worden. Die Gedenkstätte ist sehr schwer in Mitleidenschaft gezogen worden, obwohl die Feuerwehr den Brand löschen konnte. Ich denke, es ist auch in Ihrem Sinne und in Ihrem Namen, wenn ich deutlich mache, auch durch die Anwesenheit an diesem Ort, dass wir auch künftighin so etwas weder dulden noch hinnehmen noch in irgendeiner Weise akzeptieren werden, sondern mit allen Mitteln und Möglichkeiten, die wir haben, weiterhin mit aller Kraft dagegen vorgehen werden. Danke schön.

(Beifall bei SPD, CDU und PDS)

Ich danke dem Ministerpräsidenten. - Ich unterbreche die Sitzung bis 13.30 Uhr.

(Unterbrechung der Sitzung: 12.43 Uhr)

(Fortsetzung der Sitzung: 13.30 Uhr)

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, es ist 13.30 Uhr. Ich eröffne den Nachmittagsteil der 62. Sitzung, die mit dem Tagesordnungspunkt 3 fortgesetzt wird:

1. Lesung des Gesetzes zur Änderung des Brandenburgischen Gesetzes zur Regelung der Zuständigkeit und des Verfahrens nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz (LpartG-ZVerfG) vom 27.07.2001

Gesetzentwurf der Fraktion der PDS

Drucksache 3/4757

Ich eröffne die Aussprache mit dem Beitrag der PDS-Fraktion. Herr Abgeordneter Sarrach, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Juli des vergangenen Jahres wurde der Gesetzentwurf der Fraktion der SPD und der Fraktion der CDU für ein Brandenburgisches Gesetz zur Regelung der Zuständigkeit und des Verfahrens nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz, im Folgenden von mir der Einfachheit halber nur noch Gesetz genannt, lebhaft diskutiert. Kurzzeitig drohte gar ein Koalitionsstreit, vielleicht war es auch nur Theaterdonner. Der damalige Potsdamer Oberbürgermeister und heutige Ministerpräsident Matthias Platzeck rief jedenfalls dem CDU-Politiker Petke via Zeitung zu, dass dessen Polemisieren gegen die eingetragene Lebenspartnerschaft „Rufe aus der Gruft“ seien. Wissen Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, es gibt in diesem Hohen Haus mehrere unverheiratete Landtagsabgeordnete mit Kindern. Es soll sogar Spitzenpolitiker der CDU geben, die in so genannter wilder Ehe mit Kindern leben. Das beweist doch, dass das Leben bunter ist, dass es viele verschiedene Lebensentwürfe gibt und die Ehe ein wichtiges Institut, aber eben nur eine Form des Zusammenlebens von Menschen darstellt.

(Beifall bei der PDS)

Die Unterscheidung zwischen ehelichem und unehelichem Kind ist glücklicherweise im Rechtsdenken und in den Moralvorstellungen der Menschen überwunden und antiquiert, weil eine Ungleichbehandlung nicht mehr begründbar war. Um nichts anderes als den Schutz und die rechtliche Gleichstellung von anderen auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaften, insbesondere gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften, geht es im Vorliegenden. Hierzu sind wir als Gesetzgeber schon wegen Artikel 26 Abs. 2 und Artikel 12 Abs. 2 unserer Landesverfassung verpflichtet.

Leider genügte das am 27. Juli 2001 verkündete Gesetz nicht

diesen verfassungsrechtlichen Vorgaben. Ich hatte persönlich damals den Eindruck, dass SPD und CDU bauernschlau der Meinung waren, sich gegenseitig mit taktischen Finessen übertölpeln und über den Tisch ziehen zu können. Die CDU setzte durch, dass die Aufgabe der zuständigen Behörde, den Ämtern, amtsfreien Gemeinden und kreisfreien Städten, kurz: Kommunen, übertragen wurde. Die Landkreise wurden also ausgeklammert. Gleichzeitig legte die SPD großen Wert darauf, dass in § 3 Abs. 2 des Gesetzes die Formulierung aufgenommen wurde, dass die Begründung der Lebenspartnerschaft in einer der Bedeutung der Lebenspartnerschaft entsprechenden würdigen Form vorgenommen werden soll. Bravo! Aber weshalb haben Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD, sich nicht für die einzig würdige Form der Begründung der Lebenspartnerschaft eingesetzt, für die Begründung vor dem Standesbeamten?

Das Produkt dieser Koalitionstrickserei war, dass sich die CDU mit ihrem Feindbild von der so genannten, natürlich völlig falsch bezeichneten Homo-Ehe durchgesetzt hat. Die CDU hat, ohne dass Sie von der SPD hier Ihrem Koalitionspartner in den Arm gefallen sind, verhindert, dass per Gesetz der Standesbeamte für die Begründung der Lebenspartnerschaft zuständig ist. Das war die politische Linie der unionsgeführten Bundesländer. Die Länder Berlin, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein haben hingegen das Standesamt als zuständige Behörde bestimmt. Sie haben gewusst, dass streng formal nur die kreisfreien Städte und die Landkreise im Rahmen ihrer personenstandsrechtlichen Zuständigkeit den Standesbeamten mit dieser Aufgabe betrauen können, die amtsfreien Gemeinden und Ämter hingegen nicht. Sie haben in Kauf genommen, dass damit der konkret für die Begründung der Lebenspartnerschaft zuständige Mitarbeiter nicht einheitlich bestimmt ist, sondern in jeder Kommune einer anderen Organisationseinheit der Kommunalverwaltung zugeordnet sein kann. Sie haben schließlich dem Antrag der PDS-Fraktion Ihre Zustimmung verweigert, den Standesbeamten einheitlich zu bestimmen.

Wenn aber nicht der Standesbeamte einheitlich per Gesetz zur zuständigen Behörde bestimmt wird, dann können Sie die Sollvorschrift der würdigen Form der Begründung der Lebenspartnerschaft auch gleich vergessen. Nur der Standesbeamte kann symbolisch, verwaltungseffizient und fachlich im Personenstandswesen ausgebildet, die würdige Form der Begründung der Lebenspartnerschaft garantieren. Deshalb war und ist dies die Forderung verschiedener Lesben- und Schwulenorganisationen. Dies alles ist von mir bereits vor einem Jahr vorgetragen worden und muss nicht wiederholt werden.

Nunmehr gibt es aber auch wegen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Juli 2002 neuen Handlungsbedarf für uns als brandenburgischer Gesetzgeber. Während das damalige Gesetz in einer Zeit gewisser verfassungsrechtlicher Unsicherheiten verabschiedet und im Bundesrat das aufgesplittete Gesetzeswerk der Union blockiert wurde, kann jetzt festgestellt werden, dass alle verfassungsrechtlichen Bedenken vom Tisch sind.

Das Bundesverfassungsgericht hat die Anträge der Länder Bayern, Thüringen und Sachsen gegen das Lebenspartnerschaftsgesetz abgewiesen und das Gesetz für verfassungsgemäß erklärt. Das heißt, dass gleichgeschlechtliche Paare unter den Voraussetzungen dieses Gesetzes eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen können.

Gleichzeitig hat das Bundesverfassungsgericht auch festgestellt, dass das Lebenspartnerschaftsgesetz nicht gegen Artikel 6 Abs. 1 Grundgesetz, der die Ehe unter den besonderen Schutz der staatlichen Ordnung stellt, verstößt. Die Ehe als eine auf die Vereinigung eines Mannes mit einer Frau zu einer auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaft ist durch das Lebenspartnerschaftsgesetz nicht betroffen. Sämtliche eherechtlichen Regelungen haben nach wie vor unverändert Bestand. Da sich die Institutsgarantie nur auf die Ehe bezieht, kann ihr natürlich kein Verbot entnommen werden, gleichgeschlechtlichen Partnern die Möglichkeit einer rechtlich ähnlich ausgestalteten Lebenspartnerschaft zu eröffnen. Wenn es aber, wie das Verfassungsgericht feststellte, verfassungsrechtlich nicht beanstandet werden kann, dass die Rechte und Pflichten der Lebenspartner in weiten Bereichen denen der Ehegatten nachgebildet sind und der Ehe keine Einbußen drohen durch ein Institut, das sich an Personen wendet, die wegen ihrer Gleichgeschlechtlichkeit miteinander keine Ehe eingehen können, dann lässt sich nicht mehr begründen, weshalb der Standesbeamte nicht allgemein als die für die eingetragene Lebenspartnerschaft zuständige Behörde bestimmt wird. Dies muss umso mehr vor dem Hintergrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts gelten, da ausdrücklich auch festgestellt wurde, dass aus dem besonderen Schutz der Ehe nicht abgeleitet werden könne, dass andere Lebensgemeinschaften im Abstand zur Ehe ausgestaltet und mit geringeren Rechten versehen werden müssten.

Somit bitte ich Sie, den Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Inneres zu überweisen; denn gegebenenfalls ließe sich auch durch die Aufnahme der Landkreise die von uns beantragte generelle Zuständigkeit der Standesbeamten begründen. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der PDS)

Das Wort geht an die SPD-Fraktion. Für sie spricht der Abgeordnete Bochow.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Gesetz, das das Institut der eingetragenen Lebenspartnerschaft einführt, ist am 01.08.2001 in Kraft getreten. Das Gesetz regelt die gleichgeschlechtlichen Partnerschaften, deren Mitglieder dauerhaft füreinander einstehen und Verantwortung übernehmen möchten. Es gibt rechtliche Anerkennung und Rechtssicherheit, ohne dass die Partnerschaft der Ehe gleichgestellt wird. Die Vereinbarkeit des Gesetzes mit dem Grundgesetz wurde unlängst höchstrichterlich bestätigt. Ich brauche nicht zu wiederholen, was Kollege Sarrach eben dazu vorgetragen hat.

Das Gesetz ist eine Anerkennung und Akzeptanz des Wandels in der Gesellschaft und setzt ein Zeichen gegen die Diskriminierung von Minderheiten. Mit diesem Reformvorhaben der rotgrünen Koalition wurde bewiesen, dass die Bundesregierung Politik im Einklang mit den gesellschaftlichen Realitäten macht. Wir erkennen den Wandel in unserer Gesellschaft an. Wir schreiben den Menschen nicht vor, wie sie zu leben haben, wie sie ihr persönliches Glück finden. Wir geben ihren Lebensentwürfen die gesetzliche Grundlage. Es ist wichtig, dass wir in diesen Tagen für die Menschen in unserem Land diese Unterschiede im Ansatz klar und deutlich darlegen.

Am 01.08.2001 trat das Ausführungsgesetz des Landes Brandenburg zum Lebenspartnerschaftsgesetz in Kraft. Darin wird - Kollege Sarrach hat das ausgeführt - bestimmt, dass die Ämter in amtsfreien Gemeinden und kreisfreien Städten, also die Kommunen, als zuständige Behörden fungieren, das heißt, dass es ihnen obliegt zu bestimmen, vor welcher Behörde ganz konkret die Lebenspartnerschaft vollzogen wird. Wir tun gut daran, daran vorerst festzuhalten. Denn eine Umfrage, die ich in den Kommunen durchgeführt habe, zeigt eindeutig: Es sind die Standesbeamten. Dagegen kann auch nicht eingewendet werden, dass die Kommunen dem Standesamt keine Weisungen erteilen können. Schließlich sind Standesbeamte dort regelmäßig Verwaltungsmitarbeiter, denen sehr wohl Weisungen erteilt werden können. Die eigentliche Verpartnerung - das wissen die Damen und Herren der PDS auch - ist ein Verwaltungsakt.

Wichtig ist mir aber noch ein anderer Aspekt. Im Lebenspartnerschaftsergänzungsgesetz wird vom Bundesgesetzgeber das Standesamt als zuständige Behörde festgelegt, wie Sie in Ihrer Begründung schreiben. Wenn dieses zweite wichtige Gesetz zum Abbau von Diskriminierungen von Minderheiten endlich in Kraft treten könnte, hätte sich das angesprochene Problem auf Landesebene, ja bundesweit einheitlich erledigt. Ich bin mir sicher, dass in unserem Land keine Partei, die glaubwürdig sein will, auf Dauer Politik gegen vorherrschende gesellschaftliche Realitäten machen wird. Deshalb gehen wir davon aus, dass die Zustimmung zum Lebenspartnerschaftsergänzungsgesetz sehr bald erfolgen wird.