Für den Gesetzentwurf stimmten 5 Abgeordnete, gegen ihn stimmten 52 Abgeordnete. Damit ist dieser Gesetzentwurf in der 1. Lesung abgelehnt.
1. Lesung des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Landesregierung Brandenburg (Brandenburgisches Mi- nistergesetz - BbgMinG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Februar 1999 (GVBl. I S. 58)
Ich eröffne die Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt mit dem Beitrag der einreichenden Fraktion. Frau Abgeordnete Hesselbarth, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Fisch fängt am Kopf zu stinken an. - An dieses alte Sprichwort möchte man denken, wenn man sich die Sparvorschläge der Landesregierung ansieht. Die Finanzlage ist angesichts des Milliardenlochs im laufenden Doppelhaushalt katastrophal. Bei realistischer Schätzung wird insbesondere bei den Angehörigen des öffentlichen Dienstes in Brandenburg drastisch gespart und die Arbeitnehmerrechte im öffentlichen Dienst werden drastisch beschnitten.
Erst im Juli 2002 wurden die Kündigungsschutzregelungen der Rahmenvereinbarungen bis 2006 verlängert. Doch nun stehen die Tarifverhandlungen an und schon wird seitens der Landesregierung wieder einmal die Keule der betriebsbedingten Kündigungen geschwungen. Zudem soll es den Beamten an den Geldbeutel gehen. Da ist die Rede von Eigenbeteiligung bei der Beihilfe und einer Öffnungsklausel im Bundesbesoldungsgesetz, sodass von Besoldungsanpassungen ganz oder teilweise abgesehen werden kann und die Grundgehaltssätze im Weiteren um 10 % gesenkt werden können.
Und noch ein Bubenstreich: Die Abschaffung des Urlaubsgeldes und die Reduzierung des Weihnachtsgeldes als so genannte Sonderzuwendungen sind geplant.
Offensichtlich will das Kabinett nur bei den Kleinen sparen, sonst hätte die Landesregierung aufgrund ihrer Vorbildfunktion von sich aus einen Gesetzentwurf zur Abschaffung der jährlichen Sonderzuwendungen nach dem Brandenburgischen Ministergesetz einbringen können, wofür ja Brandenburg die alleinige Gesetzgebungskompetenz hat.
Doch da ist Ihnen, meine Damen und Herren auf der Regierungsbank, das Hemd näher als der Rock. Deshalb haben wir als DVU-Fraktion eben den entsprechenden Gesetzentwurf heute hier eingebracht.
Um es zu wiederholen: Während mehr als die Hälfte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Brandenburg in diesem Jahr überhaupt kein Weihnachtsgeld bekommt - dies geht aus einer repräsentativen Telefonumfrage des Leipziger Instituts für Marktforschung hervor - und auch die Angehörigen des öffentlichen Dienstes mit drastischen Kürzungen bei den Sonderzuwendungen rechnen müssen, sollen bei den Mitgliedern der Landesregierung keinerlei Kürzungen erfolgen.
Das ist nicht nur unserer Meinung nach eindeutig eine Ungleichbehandlung der Regierungsmitglieder gegenüber den „normalen“ Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, einschließlich der Beamtinnen und Beamten. Dies sehen die im Land Brandenburg vertretenen Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes ähnlich und fordern inzwischen ebenfalls, Kürzungen
bei den Regierungsmitgliedern vorzunehmen, insbesondere was die jährlichen Zuwendungen betrifft, die in § 8 Abs. 5 Satz 1 des Ministergesetzes gesetzlich geregelt sind.
So ist einem Schreiben der Arbeitsgemeinschaft der Haupt- und Personalräte im Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen, das unserer Fraktion vorliegt, Folgendes zu entnehmen:
„Für die meisten Beschäftigten sind das Urlaubs- und Weihnachtsgeld als fester Bestandteil des Einkommens über Jahre hinweg verplant, sei es für Abzahlungen von Wohneigentum, die Begleichung von Versicherungsbeiträgen oder als Beitrag zur Altersvorsorge.“
„Sie stärken die Kaufkraft und damit den Markt. In den unteren Einkommensgruppen dient das Weihnachtsgeld oft tatsächlich zum Kauf von Geschenken oder notwendigen Anschaffungen im Haushalt oder auch zur Finanzierung von Urlaub, der wiederum die Arbeitsfähigkeit der Beschäftigten erhält bzw. erhöht.“
Ich danke Ihnen, Frau Hesselbarth. Sie sollten nicht weit weggehen, denn die Fraktion der SPD, die Fraktion der CDU, die Fraktion der PDS sowie die Landesregierung haben Redeverzicht angezeigt, sodass ich das Wort an die Fraktion der DVU, Frau Hesselbarth, geben kann.
- Keine Angst. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich betone noch einmal: Die Angehörigen des öffentlichen Dienstes sind verunsichert. Frau Siebke, das ist so und das wissen Sie auch.
Durch Besoldungsabsenkungen und Streichung von Leistungen werden der Frust und die Demotivation unter den Beschäftigten verstärkt. Eine Anerkennung von Leistungen ist nicht wahrnehmbar.
Natürlich kann man sich auf den bewährten Spruch zurückziehen: Seid froh, dass ihr überhaupt einen Arbeitsplatz habt. - Das funktioniert in den neuen Bundesländern, in denen Existenzangst immer noch groß ist, auch ganz gut.
Unseres Erachtens sind das aber die falschen Signale, insbesondere in Bezug auf das Wirtschaftswachstum in unserer Region. Die hiesige Wirtschaft wird das Signal aufnehmen. Wenn nicht einmal mehr im öffentlichen Dienst nach Tarif bezahlt werden kann, werden es in Zukunft auch immer weniger Firmen tun. Auch daran sollte man denken.
Inzwischen forderte der Sprecherrat der Haupt- und Personalräte im Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen die
Mitglieder der Landesregierung auf, ihr eigenes Weihnachtsgeld durch Änderung des Brandenburgischen Ministergesetzes zu streichen, um, wenn schon alle sparen müssen, mit gutem Beispiel voranzugehen.
Die DVU-Fraktion geht jedenfalls mit gutem Beispiel voran. Das beweisen sowohl der von unserer Fraktion eingebrachte Gesetzentwurf zur deutlichen Senkung der Abgeordnetendiäten als auch der hier vorliegende Gesetzentwurf zur Streichung der Sonderzulagen für Ministerinnen und Minister. Denn zur Herstellung von Gerechtigkeit und Gleichbehandlung der Mitglieder der Landesregierung gegenüber den öffentlich Bediensteten des Landes wie gegenüber allen anderen Bürgerinnen und Bürgern ist es notwendig, dass die Erstgenannten zumindest schrittweise auf ihre Privilegien verzichten. Genau dem dient unser Gesetzentwurf, zu dem wir um Ihre Zustimmung bitten. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Ich danke Ihnen, Frau Abgeordnete Hesselbarth. - Wir sind am Ende der Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt, zu dem die Fraktion der DVU ebenfalls namentliche Abstimmung beantragt hat. Bevor ich das Abstimmungsverfahren eröffne, erinnere ich Sie an meine Bemerkungen zum vorangegangenen Tagesordnungspunkt bezüglich der Abgabe Ihres Abstimmungsvotums.
Ich eröffne die Abstimmung zum Gesetzentwurf in Drucksache 3/5180 und bitte um das Verlesen der Namen.
(Die Abgeordneten Frau Blechinger, Bartsch, Lunacek [CDU] und Dr. Sternagel [SPD] geben ihr Votum ab.)
Gibt es weitere Abgeordnete, die nicht aufgerufen wurden? Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich die Abstimmung und bitte um Auszählung.
Meine Damen und Herren, ich gebe Ihnen das Ergebnis der namentlichen Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktion der DVU, Drucksache 3/5180, bekannt:
Für den Gesetzentwurf stimmten 5 Abgeordnete, gegen ihn stimmten 55 Abgeordnete. Damit ist der Gesetzentwurf in 1. Lesung abgelehnt worden.
Es ist zwischen den Fraktionen vereinbart worden, zu diesem Tagesordnungspunkt keine Debatte zu führen. Deshalb komme ich sofort zur Abstimmung über die Wahlvorschläge.
Ich rufe - erstens - den Antrag mit Wahlvorschlag der Fraktion der SPD, Drucksache 3/5220, auf. Wer diesem Antrag seine Zustimmung gibt, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Der Antrag ist einstimmig angenommen und Herr Klein zum Mitglied des Rundfunkrates gewählt worden.