Protokoll der Sitzung vom 19.12.2002

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Ende der Konversion in Brandenburg wird die logische Folge sein, wenn der hier vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung Wirklichkeit werden sollte. Aus diesem Grunde lehnt die DVU-Fraktion ihn vollinhaltlich ab.

Nach dem Abzug der russischen Streitkräfte hatte das Land 1994 ca. 100 000 ha ehemals militärisch genutzter Flächen vom Bund übernommen und hoffte damals darauf, dass zunächst teilweise schwer belastete Immobilien Gewinn bringend verkauft werden könnten, um so den betroffenen Kommunen neue Entwicklungschancen zu geben. Daher wurde damals, wie Sie, meine Damen und Herren, wissen, das Sondervermögen als revolvierender Fonds gegründet. Doch die Filetgrundstücke in den Innenstädten und an den Ortsrändern sind inzwischen vergeben. Die verbleibenden noch verwertbaren Flächen umfassen weniger als die Hälfte des Anfangsbestandes und liegen meist in dünn oder kaum besiedelten Flächen.

Aus diesem Grunde werden die Verwertungserlöse in Zukunft zurückgehen. Das bestreiten auch wir als DVU-Fraktion in keiner Weise. Doch - und dies dürfen Sie nicht vergessen - verlief die Konversion im Rahmen des Sondervermögens bisher positiv, trotz des teilweisen Missmanagements der Brandenburger Bodengesellschaft. Daher ist nicht einsehbar, die fallenden Veräußerungserlöse von nur noch 59 Millionen Euro von 1999 bis 2001 gegenüber einem Verwertungsaufwand von 96 Millionen Euro als Argument für die Auflösung des Sondervermögens hinzunehmen. Sinnvoller wäre es, Frau Finanzministerin, die Brandenburgische Bodengesellschaft als Verwerterin mit ihrem Missmanagement aufzulösen und ihre Tätigkeit privatwirtschaftlichen, insbesondere mittelständischen Betrieben zu übertragen.

(Beifall bei der DVU)

Wenn dieser Wasserkopf weg wäre, würden die Verwertungskosten deutlich sinken. Aber das wollen Sie nicht. Die BBG soll stattdessen auch nach Auflösung des Sondervermögens weiter für das Land tätig sein. Ihnen, Frau Ministerin, geht es nur um die einmalige Abschöpfung der 22-Millionen-Euro-Rücklage des Sondervermögens. Wenn diese Rücklage weg ist und die gesamten Liegenschaften des bisherigen Sondervermögens der Landesverwaltung direkt unterstehen, erreichen Sie genau das Gegenteil des Geplanten: einen noch stärkeren Kostenanstieg als bisher. Das Ergebnis wird die zukünftige Nichtverwertung sein.

Frau Ministerin, Sie sprachen gegenüber der Presse davon, ob es nicht besser sei, kampfmittelbelastete Flächen langfristig durch Einzäunung und Warnhinweise zu sichern. Diese würde de facto jedoch auf eine dauerhafte Verödung von 50 000 ha Landesflächen hinauslaufen. Darüber hinaus würden die Kommunen zusätzlich belastet, mittelständische Unternehmen im Konversionsbereich vernichtet und umweltpolitische Maßnahmen unmöglich gemacht.

Was die von Ihnen, Frau Ministerin, beschworene Transparenz angeht, bleibt davon wohl kaum etwas übrig, wenn die Wertgrenze für die Zustimmungspflicht des Finanzausschusses wie auch Ihres Ministeriums aufgrund der DM/Euro-Umstellung willkürlich nach unten gesetzt werden kann und darüber hinaus die zustimmungspflichtigen Flächengrößen bei Verkäufen von 25 auf 50 ha bzw. von 50 auf 100 ha heraufgesetzt werden.

Aus all diesen genannten Gründen wird die DVU-Fraktion Ihren Gesetzentwurf ablehnen. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der DVU)

Ich danke Ihnen, Frau Abgeordnete Hesselbarth. - Ich erteile das Wort der Fraktion der CDU, Herrn Abgeordneten Lunacek.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! 1994, vor nunmehr fast zehn Jahren, hat die Bundesregierung den neuen Ländern die Übernahme der Liegenschaften, die durch den Abzug der russischen Truppen, der so genannten WGT, Westgruppe der Truppen, frei wurden, unentgeltlich angeboten. Monatelange Verhandlungen mit dem Bund wurden geführt.

Man muss sich die Wirkung dieser Ungetüme von Kasernenobjekten vorstellen: heruntergekommen, grau gestrichen wie alles, was in diesem Bereich vorhanden war. Die Zäune, die Häuser, die Fenster, alles war grau. Entsprechend sahen diese Objekte aus. Dort wurden Soldaten streng kaserniert und vor der deutschen Bevölkerung abgeschirmt. Die betroffenen Gemeinden wollten diese Schandflecke los werden, und zwar schnell, wollten sie am besten für eine wirtschaftliche Entwicklung nutzbar machen.

Bereits 1994 war klar, dass Risiken durch erhebliche ökologische Altlasten auf das Land zukommen. Aber im Abwägungsprozess obsiegte das für die Landesentwicklung zu nutzende Potenzial. Manche sahen auch in den Entwicklungsmöglichkeiten, die sich damit auftaten, eine Art Goldgrube, was sich später teilweise als Trugschluss erwies. Die Idee eines geschlos

senen Finanzkreislaufs wurde geboren: ein separates Sondervermögen außerhalb des Landeshaushalts für die Verwaltung und Verwertung sowie Nutzbarmachung der ehemals militärisch genutzten Flächen. Diese Einrichtung hat Hervorragendes geleistet und funktioniert bis heute. Eine WGT-Grundstücksverwaltungs- und -verwertungsgesellschaft sollte das Sondervermögen im Auftrag des Landes verwalten und verwerten. Damals nahm Finanzminister Kühbacher an, dass nur maximal 10 % der Flächen in absehbarer Zeit überhaupt verwertet werden können und dass das revolvierende Prinzip nur kurzfristig funktioniert.

Angesichts der bevorstehenden gewaltigen Aufgaben wurden die Kommunen mit ins Boot geholt. Sie haben das Planungsrecht, sie boten die besten Voraussetzungen für die nötige Kooperation. Ohne das kommunale Engagement wäre nichts gegangen. Am 3. Juli 1994 wurde das WGT-Gesetz im Landtag beschlossen. In der Folge sind 94 000 ha in Landeseigentum übergegangen, knapp 3,5 % der gesamten Landesfläche.

Wie sieht es heute aus? Bis Ende 2001 wurden ca. 50 % der Liegenschaften des Sondervermögens verwertet. Die Hälfte der Aufgabe ist also geschafft. Die zweite Hälfte der ehemaligen WGT-Flächen, überwiegend Forstflächen, befindet sich noch im Sondervermögen und steht zur Verwertung an. Altlastensanierung, Kampfmittelberäumung, Rückbau sowie Entsiegelungsund Renaturierungsarbeiten sollen die Voraussetzungen für eine zivile Nutzung schaffen. Das ist die Aufgabe, vor der wir für diese zweite Hälfte der Flächenverwertung stehen.

Ihnen allen ist bekannt, dass die Vorstellungen des Finanzministeriums zur Auflösung des WGT-Sondervermögens zum 01.01.2003 auf heftige Vorbehalte in allen Fraktionen stießen.

(Beifall der Abgeordneten Osten [PDS])

Ferner standen Berichte aus, sodass eine sachgerechte Bewertung durch das Parlament zu diesem Zeitpunkt nicht möglich war. Nach zähem Ringen und dem Abwägen von Risiken und Chancen gelang am Ende allen Beteiligten eine sinnvolle Verständigung.

Die Überführung des Sondervermögens in den Landeshaushalt soll zum 31.12.2004 erfolgen. Bis dahin - das ist bei allen Beteiligten unstrittig - trägt sich das Sondervermögen selbst. Das heißt, die erzielten Erlöse, die Einnahmen aus den Verkäufen der Grundstücke decken die Renaturierungsarbeiten für weitere Veräußerungen. Sichergestellt ist damit auch bis Ende 2004, dass die Eigenanteile der Kommunen, die sie nicht allein aufbringen können, durch das Sondervermögen zur Verfügung gestellt werden können.

Für die betroffenen Gemeinden ist dies eine ganz wichtige Frage; denn sie wollen, dass die Konversion weitergeführt wird, dass die Schandflecke verschwinden und dass Entwicklung möglich wird. Es können keine Prognosen dafür abgegeben werden, ob das revolvierende Prinzip für den Zeitraum nach 2004 noch trägt. Davon wird unter anderem auch abhängen, ob die 13 Millionen Euro, die wir hier mit dem Doppelhaushalt 2002/2003 beschlossen haben, wirklich dem Vermögen entnommen werden. Das ist bisher noch nicht geschehen.

Was die Problematik der Risikolasten betrifft, die Mike Bischoff hier ansprach, muss festgestellt werden, dass für Risiko

lasten in jedem Fall, im Fall der Weiterführung als Sondervermögen wie auch im Fall der Überführung in den Landeshaushalt, das Land aufkommen muss. Die Transparenz ist ebenso sichergestellt; denn das Land ist Gesellschafter der BBG, das Land ist im Aufsichtsrat und in der Gesellschafterversammlung vertreten. Daher dürften der Transparenz bei einem professionellen Management keine Hürden entgegenstehen. Ich meine, es liegt nun ein für alle tragfähiger Kompromiss vor, und die Interessen der Städte und Gemeinden bleiben gewahrt. Das ist in der Tat wichtig. Wir wollen nicht einige Kommunen mit ihren Problemen hängen lassen.

Abschließend möchte ich noch auf folgenden Sachverhalt aufmerksam machen. Aufgrund unserer Haushaltssituation können wir nicht weiterhin bedenkenlos Vermögenswerte, die wir besitzen, im Rahmen der Veräußerung nach der Konversion, wie es bisher zum Teil geschehen ist, verschenken. Verbilligungstatbestände bei Grundstücksveräußerungen entziehen dem Land jährlich Barvermögen in Millionenhöhe. Auf der anderen Seite sind wir demnächst gezwungen, bei Leistungen des Landes den Rotstift anzusetzen. Das passt einfach nicht zusammen. Als die Verbilligungstatbestände erdacht und beschlossen wurden - das geschah in der zweiten Hälfte der 90er Jahre -, sah die Welt noch etwas anders aus. Geld war vorhanden; Geld war reichlich vorhanden. Heute ist das Gegenteil der Fall; die Einnahmen sind sehr knapp. Ich fordere deshalb die Landesregierung auf, Verbilligungstatbestände grundsätzlich auf den Prüfstand zu stellen. Wenn Verbilligungen beim Verkauf der Grundstücke aus WGTLiegenschaften ins Kalkül gezogen werden, dann sollten diese nur genehmigt werden, wenn sie nachweisbar wirtschaftlichem Wachstum dienen oder anderweitig ein wichtiges grundsätzliches Landesinteresse vorhanden ist. Anderes können wir uns einfach nicht mehr leisten.

Herr Abgeordneter Lunacek, Sie sind kein Mitglied der Landesregierung, dass Sie die Redezeit überziehen dürfen.

Nur noch ein Satz, Herr Präsident. - Im Übrigen ist festgeschrieben, meine Damen und Herren, dass die Kommunen nach der Schlussrechnung an den Erlösen, sofern es welche gibt, beteiligt werden sollen. Aus diesem Grund hat das Land gegenüber den Gemeinden die Verpflichtung, Verbilligungen wirklich nur im äußersten Fall, wenn es wirklich wichtiges Landesinteresse betrifft, zu akzeptieren. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei CDU und SPD)

Ich danke dem Abgeordneten Lunacek. - Ich kann damit die Aussprache schließen und wir kommen zur Abstimmung. Das Präsidium empfiehlt Ihnen die Überweisung des Gesetzentwurfes der Landesregierung, Drucksache 3/5168, an den Ausschuss für Haushalt und Finanzen - federführend - sowie an den Ausschuss für Inneres, an den Ausschuss für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung und an den Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr. Wer dieser Überweisungsempfehlung folgt, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Überweisungsempfehlung einstimmig gefolgt worden.

Ich schließe den Tagesordnungspunkt 5 und unterbreche die Sitzung des Landtages zu einer reichlichen Pause bis 13 Uhr, in der Hoffnung, dass Sie dann pünktlich wieder im Plenarsaal sind.

(Unterbrechung der Sitzung: 12.01 Uhr)

(Fortsetzung der Sitzung: 13.00 Uhr)

Verehrte Abgeordnete, ich beginne den Nachmittagsteil der 68. Sitzung des Landtages mit dem Tagesordnungspunkt 6, den ich hiermit aufrufe:

Zur Versorgung mit Leistungen der Pflegeversicherung im Land Brandenburg

Große Anfrage 49 der Fraktion der PDS

Drucksache 3/4600

Antwort der Landesregierung

Drucksache 3/5102

Ich eröffne die Aussprache mit dem Beitrag der fragenden Fraktion. Frau Bednarsky, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! 1997 hatte der Landtag den wie ich finde sinnvollen Beschluss gefasst, dass im Dreijahresrhythmus ein Pflegeversicherungsbericht erarbeitet und diskutiert werden soll. Mit Beginn der 3. Wahlperiode hat die große Koalition dies dann wieder zurückgenommen. Insofern ist die Große Anfrage meiner Fraktion auch Ausdruck dessen, dass wir unverändert im Zusammenhang mit Pflege erheblichen Verständigungsbedarf haben.

Frau Abgeordnete, einen kleinen Moment bitte. - Vielleicht könnte sich doch jemand von der Koalition überwinden und mir zur Rechten zur Seite stehen, wenn es darum geht, die Schriftführeraufgaben zu übernehmen? - Wir fahren fort.

Dafür spricht die demographische Entwicklung. Heute gibt es 2,9 Millionen über 80-jährige Menschen in Deutschland. In 20 Jahren werden 5,1 Millionen und in 50 Jahren 8 Millionen Menschen 80 und mehr Jahre alt sein, so der Vierte Altenbericht des Bundesfamilienministeriums von Anfang 2002. Waren im Jahre 2001 13,6 Millionen Menschen 65 Jahre und älter, so werden es 2002 schon um die 17,5 Millionen und 2050 etwa 21 Millionen sein. Gleichzeitig sinkt jedoch die Zahl der Bevölkerung durch immer weniger Geburten von derzeit etwa 82 Millionen auf etwa 70 Millionen im Jahr 2050. Das heißt, rund ein Drittel der Gesellschaft wäre dann über 65 Jahre alt. Fordert dies nicht politisches Handeln?

Für Entscheidungsträger in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft ist aus den genannten Gründen eine fundierte Kenntnis der Lebenslage und der Lebensumstände älterer Menschen unabdingbar. Um den weiteren demographischen Alterungsprozess unserer Gesellschaft entsprechend den Anforderungen bedarfsgerecht mitzugestalten, heißt es im Bericht „Ältere Menschen“ des Landesbetriebes für Datenverarbeitung und Statistik aus dem vergangenen Jahr:

„Die Zahl der pflegebedürftigen Alten wird weiter ansteigen. Gegenwärtig sind bereits bei den 80- bis 84-jährigen Menschen rund 38 % und bei den über 90-Jährigen über 60 % pflegebedürftig. Bis 2020 werden Hochrechnungen zufolge über 220 000 zusätzliche Heimplätze geschaffen und 160 000 Pflegekräfte eingestellt werden müssen. Es darf bezweifelt werden, dass dies im Rahmen des jetzigen Beitragssatzes der sozialen Pflegeversicherung aufgefangen werden kann.“

Wenn das Leistungsniveau in der Pflege beibehalten werden soll, kann der derzeitige Pflegeversicherungsbeitrag von 1,7 % nicht gehalten werden, sagt das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung.

Wie kann man nun dem künftigen Bedarf gerecht werden? Was tun Landesregierung und Landtag auf diesem Politikfeld? Ganz sicher verfehlt wären solche Rezepte, wie sie der ehemalige Verteidigungsminister Rudolf Scharping vergangenes Jahr vorschlug, Sozialhilfeempfänger und Arbeitslose verstärkt in der Pflege einzusetzen, oder auch die Feststellung des Präsidenten des Deutschen Industrie- und Handelstages, Pflege sei Arbeit im Niedriglohnsektor, das Gros der Tätigkeiten bestehe aus Waschen, Füttern und Umbetten, dafür brauche man keine Ausbildung. Also, zurück zu satt, sauber und durch Medikamente oder Fixierung ruhig gestellt? Meine Damen und Herren, das kann in diesem Hause niemand ernsthaft unterstützen.

Die mit dem rasanten demographischen Wandel verbundene Kostenlawine ist, wenn wir nicht auf Menschenwürde im Alter verzichten wollen, nur zu verhindern durch eine umfassende Prävention und Rehabilitation für ältere Menschen und strikte Befolgung des Grundsatzes „ambulant vor stationär“. Nur hilft es wenig, wenn das nur als Deklaration in die Gesetze geschrieben wird, zum Beispiel in das AG BSHG. Wir brauchen auch entsprechende Anreize und Programme, die praktisch weiterhelfen. Insofern wäre die Abschaffung der Förderung ambulanter Angebote nach § 16 GFG, über die die Koalition ja offensichtlich bereits längere Zeit nachdenkt, eine Entscheidung in die falsche Richtung.

Solange das Land als überörtlicher Sozialhilfeträger für die Finanzierung stationärer Hilfen zuständig ist, würden uns die heutigen Einsparungen schon bald als Kosten wieder einholen.

Meine Damen und Herren, die Tagespflege ist auszubauen. Bislang stehen den 1,3 Millionen Leistungsempfängern der Pflegeversicherung, die zu Hause leben, nur etwa 13 000 Tagespflegeplätze gegenüber. In Brandenburg sind es etwa 900. Für den stationären Bereich war in den letzten Tagen verschiedentlich von einer Art Schlussbilanz des Investitionsprogramms Pflege zu lesen, die Herr Minister Baaske gezogen hat. Selbstverständlich - dies hat auch die PDS-Fraktion stets betont - war und ist dieses Programm außerordentlich hilfreich, um die Altenpflegeheime im Lande auf einen sehr guten baulichen Stand

zu bringen. Ich kann allerdings nicht den Optimismus teilen, dass wir damit völlig sorgenfrei auf die stationäre Versorgung blicken könnten. Anders als die Landesregierung gehen wir nicht davon aus, dass es im ganzen Land eine ausreichende Anzahl geförderter Altenheimplätze zur wohnortnahen Versorgung gibt. Lange Wartelisten, die es in einzelnen Regionen gibt, hat auch das zuständige Ministerium zur Kenntnis nehmen können. Frau Staatssekretärin Thiel-Vigh war dabei, als wir vor einigen Monaten im Spree-Neiße-Kreis mit sehr vielen Bürgern über dieses Problem diskutiert haben.

Nach dem Auslaufen des IVP soll der noch vorhandene Bedarf durch private Investoren und ohne öffentliche Förderung gedeckt werden. Anhand der Antwort auf die Große Anfrage kann man in etwa nachvollziehen, welche Kosten damit auf die Pflegebedürftigen bzw. auf die Sozialhilfeträger zukommen.

Die Landesregierung listet uns 13 Heime mit nicht geförderten Plätzen auf, die mehr als 20 Euro Investitionskosten pro Tag und Platz auf die Bewohnerinnen und Bewohner umlegen. Das sind allein Investitionskosten, nicht die Kosten für die Pflege. Von diesen 13 Heimen sind übrigens 7 Heime in Trägerschaft der Marseille-Kliniken, die ganz offensichtlich von der Landesregierung mit einem umstrittenen Vergleich besonders gut bedient wurden.