Ich rufe die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen zur Abstimmung auf. Sie liegt Ihnen einschließlich der bereits angenommenen Änderungsanträge in der Drucksache 3/5710 vor. Wer der Beschlussempfehlung seine Zustimmung gibt, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist die Beschlussempfehlung mehrheitlich angenommen und das Gesetz in 2. Lesung verabschiedet worden.
In Vorbereitung der gemäß § 42 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Landtages stattfindenden 3. Lesung beantragen die Fraktionen der SPD und der CDU die Überweisung des Gesetzentwurfes in der Fassung der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen, Drucksache 3/5710, unter Berücksichtigung der gerade angenommenen Änderungsanträge an den Ausschuss für Haushalt und Finanzen. Wer diesem Überweisungsantrag folgt, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Überweisungsantrag mehrheitlich angenommen worden.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung des Haushaltsstrukturgesetzes 2003. Die Fraktion der PDS hat artikelweise Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses, Drucksache 3/5711, beantragt. Ich folge diesem Antrag und rufe zuerst den Artikel 1 - Änderung des Brandenburgischen Betreuungsausführungsgesetzes - zur Abstimmung auf. Wer dem Artikel 1 des Haushaltsstrukturgesetzes seine Zustimmung gibt, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist Artikel 1 des genannten Gesetzes mehrheitlich angenommen worden.
Ich rufe nun den Artikel 2 des Haushaltsstrukturgesetzes 2003 zur Abstimmung auf. Der Artikel 2 betrifft die Änderung des
Gemeindefinanzierungsgesetzes 2002/2003. Die Fraktion der PDS hat zu diesem Artikel namentliche Abstimmung beantragt.
Wir treten gleich in die namentliche Abstimmung ein. Sie kennen meine Ermahnung vor dieser Abstimmung: Ich bitte um ein lautes und deutliches Kundtun Ihres Abstimmungsvotums, damit es die Schriftführer an meiner Seite auch fehlerfrei aufnehmen können.
Ich eröffne die Abstimmung zu Artikel 2 des Haushaltsstrukturgesetzes 2003 und bitte um das Verlesen der Namen.
Meine Damen und Herren, ich gebe Ihnen das Ergebnis der namentlichen Abstimmung über Artikel 2 des Haushaltsstrukurgesetzes 2003 bekannt: Für diesen Artikel 2 stimmten 46 Abgeordnete, dagegen 23. - Damit ist Artikel 2 mehrheitlich angenommen worden.
Ich rufe zur Abstimmung Artikel 3 - Änderung des Brandenburgischen Musikschulgesetzes - auf. Wer Artikel 3 des Haushaltsstrukturgesetzes 2003 seine Zustimmung gibt, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? Damit ist Artikel 3 mehrheitlich angenommen worden.
Ich rufe zur Abstimmung Artikel 4 - Änderung des Landespflegegeldgesetzes - auf. Auch zu diesem Artikel hat die Fraktion der PDS namentliche Abstimmung beantragt. Sie kennen inzwischen das Prozedere. Ich hoffe, Sie beherzigen das, was ich dazu gesagt habe. Ich bitte um das Verlesen der Namen und um Ihr deutliches Votum.
Auch jetzt wieder meine Frage, ob es Abgeordnete gibt, die keine Gelegenheit hatten, ihre Stimme abzugeben.
Meine Damen und Herren, ich gebe Ihnen das Ergebnis der namentlichen Abstimmung über Artikel 4 des Haushaltsstrukturgesetzes 2003 bekannt: Für diesen Artikel 4 stimmten 47 Abgeordnete, dagegen 24; ein Abgeordneter enthielt sich der Stimme. - Damit ist Artikel 4 des Haushaltsstrukturgesetzes 2003 mehrheitlich angenommen worden.
gischen Schulgesetzes - auf. Wer Artikel 5 des Haushaltsstrukturgesetzes 2003 seine Zustimmung gibt, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist Artikel 5 mehrheitlich angenommen worden.
Ich rufe zur Abstimmung Artikel 6 - Änderung des Sportförderungsgesetzes - auf. Wer Artikel 6 seine Zustimmung gibt, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist Artikel 6 des Haushaltsstrukturgesetzes 2003 mehrheitlich angenommen worden.
Ich rufe zur Abstimmung Artikel 7 - Änderung des Spielbankengesetzes - auf. Wer Artikel 7 des Haushaltsstrukturgesetzes 2003 seine Zustimmung gibt, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist Artikel 7 mehrheitlich angenommen worden.
Ich rufe zur Abstimmung Artikel 8 - Neufassung des Spielbankengesetzes - auf. Wer Artikel 8 des Haushaltsstrukturgesetzes 2003 seine Zustimmung gibt, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist Artikel 8 einstimmig angenommen worden.
Ich rufe zur Abstimmung Artikel 9 - In-Kraft-Treten - auf. Wer Artikel 9 des Haushaltsstrukturgesetzes 2003 seine Zustimmung gibt, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? - Damit ist Artikel 9 mehrheitlich angenommen worden.
Ich stelle fest, dass die Artikel 1 bis 9 des Haushaltsstrukturgesetzes 2003 gemäß der Beschlussempfehlung, Drucksache 3/5711, angenommen worden sind und dass damit das Haushaltsstrukturgesetz 2003 in 2. Lesung verabschiedet worden ist.
Zwischen den Parlamentarischen Geschäftsführern wurde vereinbart, zu diesem Tagesordnungspunkt keine Debatte zu führen, sodass ich sofort zur Abstimmung kommen kann.
Wer der Beschlussempfehlung, Drucksache 3/5662 - Neudruck -, seine Zustimmung gibt, den bitte ich um sein Handzeichen. Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist die Beschlussempfehlung einstimmig angenommen worden und das Gesetz zur Neuregelung des Heilberufsrechts in Brandenburg in 2. Lesung verabschiedet.
1. Lesung des Gesetzes zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Brandenburg und dem Land Berlin über die Zusammenarbeit in der Notfallrettung
Auch hier wurde zwischen den Fraktionen vereinbart, dass dazu keine Debatte geführt wird, sodass ich sofort zur Abstimmung über die Empfehlung des Präsidiums kommen kann, die Drucksache 3/5611 - Neudruck - an den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen - federführend - sowie an den Ausschuss für Inneres zu überweisen. Wer dieser Überweisungsempfehlung folgt, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist einstimmig so beschlossen worden.
Ich eröffne die Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt. Wir beginnen mit dem Beitrag der Fraktion der PDS. Frau Abgeordnete Große, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Verehrte Damen und Herren Abgeordnete! Mit der Großen Anfrage 54 sollten ausgewählte Schwerpunkte der schulischen Bildung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen einer Analyse unterzogen werden. Wohl wissend, dass der bildungspolitische Raum eigentlich viel größer ist, konzentrierte sich die Anfrage auf Allgemeine Förderschulen, Förderschulen für geistig Behinderte und den Integrationsunterricht. Die Förder- und Beratungsangebote für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den Bereichen Hören, Sehen, sprachliche Entwicklung, körperliche Behinderung und dem Förderschwerpunkt emotionale Entwicklung wurden zunächst von der fragestellenden Fraktion nur am Rande behandelt, woraus bitte keinesfalls eine Wertung abgeleitet werden darf.
Zunächst zum Positiven: Es ist unstrittig, dass sowohl durch das Land als auch durch die Schulträger in den letzten Jahren Erhebliches für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf geleistet wurde. Unstrittig ist auch, dass das Land Brandenburg hin
sichtlich der personellen Ausstattung - gemeint ist hier vor allem die Schüler-Lehrer-Relation an Förderschulen - bundesweit einen Spitzenplatz einnimmt. Auch die bisherige Durchsetzung des Grundsatzes der Vorrangigkeit des gemeinsamen Unterrichts nach dem Brandenburgischen Schulgesetz in den §§ 3 und 29 kann als positiv bewertet werden. Der prozentuale Anteil des gemeinsamen Unterrichts konnte auch bei steigendem Anteil der Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf - das sind inzwischen immerhin 20,4 % - gesichert werden.
Von PISA-Siegerländern wie den skandinavischen Ländern, die zu 100 % integrativen Unterricht durchführen, sind wir noch weit entfernt. Auch England und Österreich mit 30 % gemeinsamem Unterricht erreichen wir noch nicht. Den bundesdeutschen Durchschnitt, der bei 10 % liegt, überschreiten wir aber allemal, denn in Brandenburg gibt es für 19,5 % der Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf gemeinsamen Unterricht. Dies ist der richtige Weg.
Wir begrüßen in diesem Zusammenhang auch die im März beim Schulforum in Birkenwerder vollzogene Gründung der Netzwerke von Förder- und allgemeinen Schulen.
Nun zu den Problemen: Es herrscht nach wie vor ein akuter Mangel an Lehrern mit einem sonderpädagogischen Abschluss. Umso unverständlicher ist es, dass auch unter diesen noch Kollegen mit befristeten Einstellungen sind. Dieser Mangel wird auch durch die gute Lehrer-Schüler-Relation nicht kompensiert. Insbesondere existiert diese Unterversorgung bei Sonderschulpädagogen für geistig Behinderte und für Sprachentwicklung sowie in Kombination mit einer Heilpraktikerausbildung. Dass für den Integrationsunterricht erheblich zu wenig qualifiziertes Personal vorhanden ist, schätzt selbst die Landesregierung als problematisch ein. Ebenso fehlt es an Fachkräften für Kinder mit Mehrfachbehinderungen. Eine Entspannung wird trotz sinkender Schülerzahlen kaum eintreten, da das Vorhalten von 30 Studienplätzen pro Kalenderjahr in Berlin und die Studienangebote im Rahmen der Weiterqualifizierung nicht ausreichen, zumal aufgrund der schlechteren Vergütungsbedingungen viele Absolventen gar nicht erst in Brandenburg anfangen.