Des Weiteren liegt Ihnen dazu ein Entschließungsantrag der Fraktion der PDS in Drucksache 3/5899 vor. Ich eröffne die Aussprache mit dem Beitrag der PDS-Fraktion. Herr Abgeordneter Domres, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Von den vollmundigen Versprechungen der Landesregierung ist nicht viel geblieben. Wieder einmal werden die Probleme auf die Kommunen abgeschoben, die sehen müssen, wie sie damit fertig werden.
Ein Gemeindefinanzierungsgesetz für zwei Jahre zu erarbeiten und als großen Erfolg zu verkaufen, mit dem endlich Planungssicherheit für die Kommunen geschaffen werde, war schon eine propagandistische Meisterleistung von Innenminister Schönbohm; denn dieses Gesetz war bereits mit erheblichen Einschränkungen verbunden. So wurde die Investitionspau
schale stark heruntergefahren, ohne den Ausgleich über die Schlüsselzuweisungen herbeizuführen. Dieses Gesetz noch weiter auszuhöhlen und die Zuweisungen im laufenden Haushaltsjahr um 140 Millionen Euro zu kürzen ist ein bisher beispielloser Eingriff in den kommunalen Finanzausgleich. Wenn selbst die Landesregierung in der Begründung zu dem vorliegenden Gesetzentwurf feststellt, dass durch diese Kürzungen eine Deckung der Kosten der Pflichtaufgaben nicht mehr gesichert ist, dann wird der Ernst der Situation klar.
Wieder versprach Herr Schönbohm den Kommunen Hilfe, indem Entlastungsmöglichkeiten zugunsten der Gemeinden und Gemeindeverbände geschaffen würden, um die Kürzung der Zuweisungen an die Kommunen in Höhe von 140 Millionen Euro auszugleichen. Dieses Ziel, meine Damen und Herren von der Koalition, haben Sie deutlich verfehlt. Weder zeitnah noch in der Höhe werden die Kommunen entlastet. Ihr angekündigtes Entlastungsgesetz, Herr Minister Schönbohm, ist zu einem kommunalen Belastungsgesetz mutiert. Die Anhörung im Innenausschuss hat dies deutlich gemacht. Von allen Teilnehmern, so vom Landkreistag, vom Städte- und Gemeindebund, von Bürgermeistern, von Betroffeneninitiativen, wurde eine vernichtende Kritik an dem vorliegenden Entwurf geäußert.
Wenn der Potsdamer SPD-Oberbürgermeister, Jann Jakobs, die Kürzungen für die Stadt mit 8,6 Millionen Euro beziffert und den mittelfristigen Entlastungseffekt durch das Gesetz auf maximal 500 000 Euro ansetzt, wird das Missverhältnis sehr deutlich. Genauso deutlich wurde die Auffassung vertreten, dass die Verfassungskonformität des kommunalen Finanzausgleichs infrage steht.
Sehr geehrte Damen und Herren, der SPD-Landrat des Landkreises Oberspreewald-Lausitz, Martin Wille, bringt es auf den Punkt:
„Die Zahl der Kommunen, die nicht mehr in der Lage sind, einen genehmigungsfähigen Haushalt aufzustellen, wird weiter steigen. Die Kommunalaufsicht wird gezwungen sein, die Kommunen zu beauflagen, dort, wo es bisher noch nicht geschehen ist, Hebesätze und Gebühren bis zur zulässigen Höchstgrenze anzuheben, was eine weitere Belastung der Bürger bedeutet.“
Er bestätigt also die Position, dass sich das Land auf Kosten der Kommunen entlastet. Aber die Vertreter der Koalitionsfraktionen im Innenausschuss sind härteverträglich und beratungsresistent. Völlig unbeeindruckt von der Anhörung gehen sie zur Tagesordnung über: ein bisschen Kosmetik und dann Augen zu und durch.
Sie werden es mir an dieser Stelle sicherlich nachsehen, dass ich die Diskussion des Innenausschusses kurz reflektiere; denn ich bin der Meinung, dass das von der Koalition gewählte Verfahren verantwortungs- und stillos war. Es ist ein Skandal, derartige Änderungen, wie sie mit dem Gesetz verbunden sind, ohne Befassung der Fachausschüsse und ohne aktive Beteiligung der Mitglieder anderer Ausschüsse an der Anhörung hier beschließen zu wollen. Ich erinnere daran, dass sich gerade der Bildungsausschuss mit einem Brief an den Innenausschuss gewandt hat, um sich mit Vorschlägen an der Anhörung zu beteiligen.
tung der parlamentarischen Arbeit und der Betroffenen gekennzeichnet. Die Tatsache, dass sowohl der Innenminister als auch der Staatssekretär nicht an der Anhörung teilgenommen haben, ist ein deutliches Zeichen dafür, wie wenig ernst sie die Probleme der Kommunen nehmen. Die PDS-Fraktion ging davon aus, dass die Anwesenheit des Innenministers bei einer Anhörung zu diesem wichtigen Thema eine Selbstverständlichkeit sei.
Nun zu Ihren Änderungsanträgen: Es hat doch wirklich nichts mit einer ernsthaften Arbeit zu tun, wenn Ihre Anträge dem Ausschuss nicht einmal zu Sitzungsbeginn vorgelegt werden, sondern erst zu Beginn der Behandlung des betreffenden Tagesordnungspunktes. Bezeichnend ist die Begründung, dass diese Anträge der Koalition Änderungen ohne Gewicht beinhalteten.
Die PDS-Fraktion macht mit einer Reihe von Änderungsanträgen auf Defizite und falsche Orientierungen des Gesetzentwurfes aufmerksam. Zum wiederholten Male soll die Gemeindeordnung in zahlreichen Punkten geändert werden. Einige davon sind unstrittig, da diese Änderungen die Folge anderer geänderter Vorschriften sind. Unsere grundsätzliche Kritik besteht jedoch darin, dass die Kommunalverfassung sozusagen schleichend ausgehöhlt werden soll. Wenn zum Beispiel die Gemeindevertretung künftig nicht mehr über den Geschäftsverteilungsplan entscheiden soll und die Organisation der Verwaltung ausschließlich in der Kompetenz des Bürgermeisters liegt, dann verliert die Gemeindevertretung ein wesentliches Recht. Das gilt gleichermaßen für den jetzt noch festgeschriebenen Vorbehalt, dass sich die Gemeindevertretung die Entscheidung über konkret zu benennende Geschäfte der laufenden Verwaltung zuordnen kann. Die Gemeindevertretung soll nach dem Willen der Landesregierung auch nicht mehr oberste Dienstbehörde für alle Beamten der Gemeinde sein.
Alle diese Änderungen bringen keine finanzielle Entlastung, haben also mit dem Gesetzentwurf nichts zu tun, aber auf diesem Weg wird, ohne dass die meisten Kommunalvertretungen in diesem Land davon Kenntnis haben, deren Position geschwächt und die des Hauptverwaltungsbeamten ausgebaut. Wieder einmal zeigt sich, dass Innenminister Schönbohm unter kommunaler Selbstverwaltung den hauptamtlichen Verwaltungsapparat versteht, während er die Vertretungen für eher verzichtbar hält. Das zeigt auch der Umgang mit der kommunalen Aufwandsentschädigungsverordnung, die gestrichen werden soll, obwohl Herr Schönbohm noch 2001 mit einer Änderung dieser Verordnung viel Wirbel gemacht hat. Wir fordern, dass diese Verordnung, die Obergrenzen festlegt, in Kraft bleibt. Hier ist kein Sparpotenzial zu sehen.
Die PDS fordert des Weiteren, dass es auch künftig in Gemeinden mit bis zu 5 000 Einwohnern vor Gemeindezusammenschlüssen einen Bürgerentscheid geben muss. Dieses unmittelbare Entscheidungsrecht der Bürger ist zu erhalten.
Außerdem fordern wir, dass die Regelung zu den Gleichstellungsbeauftragten in Gemeinden mit 10 000 und mehr Einwohnern erhalten bleiben muss. Oder wollen Sie behaupten, dass die Probleme der Gleichstellung nicht mehr vorhanden sind? Es ist unrealistisch, dass Gleichstellungsbeauftragte ausschließlich ehrenamtlich arbeiten können. Hinzu kommt, dass
sowohl interne als auch externe Aufgaben zu erledigen sind und Ehrenamtliche keinen Zugang zu Verwaltungsabläufen haben.
Meine Damen und Herren, wie Sie aus unseren Änderungsanträgen ersehen können, lehnen wir nicht nur ab, sondern legen Ihnen auch einige Vorschläge vor, die zur Entlastung beitragen.
Wir schlagen eine Ergänzung des § 15 der Gemeindeordnung vor, mit der der Anschluss- und Benutzungszwang für Abwasseranlagen eingeschränkt werden soll.
Wir beantragen eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes, durch die ermöglicht werden soll, dass Straßenbaumaßnahmen ohne kommunalen Anteil möglich sind, wenn alle Anlieger freiwillig die notwendige Finanzierung tragen.
Wir beantragen die Streichung der Jagdsteuer und der Jagderlaubnissteuer. Vollmundig forderte die CDU deren Abschaffung. Der Innenminister polemisierte in dieser Frage in der Öffentlichkeit gegen sein eigenes Gesetz; im Ausschuss wurde ein entsprechender Antrag aber abgelehnt. Entgegen den öffentlichen Ankündigungen ist die CDU im Innenausschuss also eingeknickt und hat mit der Ablehnung unseres Antrages der Beibehaltung dieser Bagatellsteuer faktisch zugestimmt. Herr Petke, Sie können es sich heute noch einmal überlegen. Das gilt auch für Herrn Dombrowski, Herrn Birthler, Frau Blechinger und andere.
Meine Damen und Herren, die PDS-Fraktion legt Ihnen einen Entschließungsantrag vor. Darin fordern wir die Landesregierung auf, den Entwurf für ein Standardöffnungsgesetz wie in Mecklenburg-Vorpommern zu erarbeiten und in den Landtag einzubringen. So soll, ähnlich wie mit einer Experimentierklausel, auf Antrag im Einzelfall eine Öffnung von Normen und Standards für Kommunen eingeräumt werden.
Wir fordern außerdem von der Landesregierung einen Bericht über den bisher erreichten Stand beim Abbau von Vorschriften gegenüber den Kommunen. Wenn Sie es mit einer Entlastung der Kommunen ernst meinen, dann stimmen Sie diesem Entschließungsantrag zu.
Das Wort geht an die SPD-Fraktion. Für sie spricht der Abgeordnete Schippel. Bevor er am Rednerpult ist, begrüße ich Gymnasiasten vom Echtermeyer-Gymnasium Bad Liebenwerda. Herzlich wilkommen!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zu Beginn der heutigen Plenarsitzung wurde mehrmals die Aufforderung geäußert, doch weniger um bestimmte politische Standpunkte zu feilschen, sondern uns in einer Situation, in der es dem Land und den Kommunen, aber auch der ganzen Bundesrepublik schlecht geht, doch mehr auf Gemeinsamkeiten zu besinnen.
Das möchte ich an dieser Stelle auch tun. Wir sprechen hier über ein Gesetz zur Entlastung der Kommunen und damit letztendlich über die Finanzsituation in den Kommunen. Ich freute mich, wenn die entsprechende Kommission beim Bund, die ihr Ergebnis eigentlich schon vorlegen wollte, nun endlich zu einem Resultat käme.
Ich freute mich auch, Herr Petke, wenn Sie den baden-württembergischen Ministerpräsidenten Teufel über die Lage informierten und wenn Sie mit Frau Roth, die ebenfalls Ihrer Partei angehört, Oberbürgermeisterin von Frankfurt (Main) ist und fast genau auf der Linie von Hans Eichel liegt, vereinbarten, dass das Feilschen in diesem Gremium aufhört, damit es dort zu einem Ergebnis in Bezug auf die Gewerbesteuer kommt.
Im Zuge der Diskussion über den vorliegenden Gesetzentwurf möchte ich auf ein paar Punkte hinweisen. Sie sagten, Sie seien überfahren worden, die Anhörung sei nicht angemessen erfolgt und die Ausschüsse seien nicht beteiligt gewesen. Ich kann mich erinnern, Herr Domres, dass wir Ihnen sogar ein Angebot gemacht haben, indem wir Ihnen schon vorab jene benannt haben, die wir anhören wollten, damit Sie weitere Anzuhörende aus einem größeren Kreis auswählen konnten. Wie es sich gehört, haben wir die Spitzenverbände und ähnliche Organisationen eingeladen. Da Sie die von uns Einzuladenden kannten, hatten Sie somit die Gelegenheit, diejenigen einzuladen, die Sie anhören wollten.
Nein. - Niemand, Herr Domres, ist glücklich über die Schnelligkeit, mit der der Gesetzentwurf im Innenausschuss behandelt werden musste.
Aber wenn wir die Kürzungen bei den Kommunen um 140 Millionen Euro definitiv verabschiedet haben, dann haben die Kommunen ein Anrecht darauf, dass so schnell wie möglich Entlastungen kommen. Insofern wäre eine Verzögerung um einen weiteren Monat im Sinne der Kommunen nicht hilfreich gewesen.