Wir kommen zum Änderungsantrag der PDS-Fraktion in Drucksache 3/5903. Wer diesem folgt, möge die Hand aufheben. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit mehrheitlich abgelehnt.
Ich lasse abstimmen über den Änderungsantrag der PDS-Fraktion in Drucksache 3/5902. Wer diesem folgt, möge die Hand aufheben. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? Damit mehrheitlich abgelehnt.
Damit sind wir bei der Abstimmung über den Änderungsantrag der PDS-Fraktion in der Drucksache 3/5900. Auch hierzu ist frist- und formgerecht namentliche Abstimmung beantragt worden. Damit sind wir bei dem gleichen Prozedere wie gerade eben. Ich eröffne die Abstimmung und bitte um das Verlesen der Namen.
Ich gebe das Ergebnis der Abstimmung über den Änderungsantrag der PDS-Fraktion - Drucksache 3/5900 - bekannt: Für den Änderungsantrag stimmten 21 Abgeordnete, dagegen 48; 7 Abgeordnete enthielten sich der Stimme. Damit ist der Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt worden.
Wir kommen zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen von SPD und CDU in der Drucksache 3/5893. Wer diesem Änderungsantrag folgen möchte, der möge die Hand aufheben. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist dieser Änderungsantrag mehrheitlich angenommen worden.
PDS-Fraktion in der Drucksache 3/5901. Wer diesem Änderungsantrag folgen möchte, der möge die Hand aufheben. Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist dieser Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt worden.
Wir kommen zur Abstimmung über den Änderungsantrag der DVU-Fraktion in der Drucksache 3/5897. Wer diesem Änderungsantrag folgen möchte, der möge die Hand aufheben. Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist dieser Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt worden.
Wir kommen zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Innenausschusses - Drucksache 3/5867 - einschließlich des Korrekturblatts. Wer dieser Beschlussempfehlung folgen möchte, der möge die Hand aufheben. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist dieser Beschlussempfehlung mehrheitlich gefolgt worden.
Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der PDS-Fraktion in der Drucksache 3/5899. Wer diesem Entschließungsantrag folgen möchte, der möge die Hand aufheben. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Entschließungsantrag mehrheitlich abgelehnt worden.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Gesetzentwurf bedeutet nicht das Ende der Diskussion über die Reform und den Reformbedarf der Juristenausbildung in Deutschland. Vielleicht soll sich in der Praxis zeigen, ob dieser Gesetzentwurf wenigstens ein großer Wurf ist, der uns ein Stückchen auf diesem Wege voranbringt. Ich fürchte, dass wir trotz aller positiven Neuerungen - ich verweise beispielhaft auf die erweiterten Freiräume der juristischen Fakultäten - alsbald wieder mit dem eigentlichen Strukturproblem der Juristenausbildung zu tun haben werden.
Kann man den veränderten Bedingungen in der Welt und der Fortentwicklung des Rechts mit noch mehr Lern- und Prüfungsstoff begegnen? Ist unter einer modernen Juristenausbildung zu verstehen, dass zu den Struktur- und Spezialkenntnissen in den Pflichtfächern und im Schwerpunktbereich die Schlüsselqualifikationen und der Fremdsprachenerwerb munter addiert werden? - Nein. Die Begrenzung der Stofffülle wäre
eine Strukturreform, die Praxisgesichtspunkte und Qualität, nicht Masse, zum Inhalt hat. Hier wurden erneut Chancen verpasst. Das allein ist jedoch nicht der Grund, weshalb sich die PDS-Fraktion bei der Abstimmung zu diesem Gesetzentwurf der Stimme enthalten wird. Ich stelle fest, dass wir Bundesrecht nachvollziehen. Es obliegt also nicht diesem Landtag, andere, grundsätzliche Weichenstellungen vorzunehmen.
Grundsätzliche Kritik muss ich an der Eile in diesem Gesetzgebungsverfahren üben. Gemäß der ursprünglichen Verabredung sollte der Gesetzentwurf bereits Anfang des Jahres in den Landtag eingebracht werden. Alle diskutierten Änderungen standen daher unter dem Vorbehalt, dass sie wegen der Kürze der Zeit nicht mehr oder nur umständlich mit dem Land Berlin abgestimmt werden könnten. Dieser Logik folgend - gestatten Sie mir diese Bemerkung - müssten auf Regierungsebene abgestimmte und kunstvoll ausgearbeitete Gesetzentwürfe gleich per Dekret in Kraft gesetzt werden; schließlich könnten die Parlamente noch störende Änderungen anregen, deren Nachverhandlung beinahe unmöglich erscheint.
Unbefriedigend ist, dass die sozialen Bedingungen, die Lebens- und Erwerbssituationen der Studierenden sowie der Referendarinnen und Referendare nicht ausreichend Beachtung finden. So wird es zum Beispiel keine Teilzeitregelung für Alleinerziehende im Referendariat geben. Leider gab es aber auch keinen ausdrücklich auftretenden Referendarrat, der dieser Forderung Gewicht verschafft hätte. Ich kann dies nur bedauern, nicht bewerten. Ebenso bedauerlich, aber nicht zu ändern war, dass die in der Anhörung im Ausschuss anzuhörende Anwältin und der Bundesarbeitskreis Kritischer Jurastudentinnen und -studenten kurzfristig ihre Teilnahme absagten.
Wir werden über die Reform der Juristenausbildung weiter zu reden haben. Auch die PDS-Fraktion will, dass der Schwebezustand in der Juristenausbildung, hervorgerufen durch dieses Gesetzgebungsverfahren, beendet wird. Deshalb stellen wir uns trotz aller Bedenken heute diesem Abschluss des Verfahrens nicht in den Weg, denn: Die alte Reform ist beendet; es lebe die neue Reform! - Ich danke Ihnen.
Ich danke dem Abgeordneten Sarrach und gebe das Wort an die Fraktion der SPD, an Herrn Abgeordneten Muschalla.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das vorliegende Gesetz kann meines Erachtens so verabschiedet werden. Es gibt keine Änderung gegenüber der in der 1. Lesung behandelten Fassung, obwohl zwischen beiden Lesungen eine relativ umfangreiche Anhörung stattgefunden hat. Warum? Es gibt keine wesentlichen neuen Erkenntnisse, die eine Umarbeitung des Gesetzes zwingend erfordert hätten. Wir werden beachten müssen, was angeregt wurde, nämlich beispielsweise die Teilzeitarbeit für allein stehende Frauen und Männer während des Referendariats oder die Erhöhung des Anteils des Verwaltungsrechts im Studium oder aber die Probleme des Charakters der Hausarbeiten als wissenschaftliche Arbeiten. Aber all das kann sicherlich bei der nächsten Novellierung berücksichtigt werden, die ohnehin irgendwann kommen wird, denn über die Mo
Auch dies ist keine revolutionäre Umgestaltung; diese Reform ist wirklich nur ein Stück Modernisierung. Brandenburg hat damit den Rahmen ausgefüllt, den das Bundesrecht uns lässt; das Gesetz kann zum neuen Semester in Kraft treten.
Was ist außerdem positiv? Die Universitäten haben einen größeren Spielraum beim eigenen Ermessen. Sie können Ausbildung und Prüfung besser, individueller gestalten. Wir haben mit dem neunmonatigen Referendariat in Anwaltskanzleien eine andere praxisbezogene Ausbildung, die Anwaltsschwerpunkte setzt. Darüber hinaus gibt es zum ersten Mal für Berlin und Brandenburg, also alle Universitäten in diesem Territorium, gleiche Ausbildungsgrundlagen, was bei einem Wechsel von einer Hochschule zu einer anderen und anderen Gelegenheiten wichtig ist.
Damit ist natürlich noch nicht viel geschafft, aber wir haben ein Stück Gestaltungsspielraum ausgefüllt, den uns der Bundesgesetzgeber überlassen hat. Wir werden in zwei bis drei Jahren, wenn wir sicherlich die nächste Reform der Juristenausbildung werden besprechen müssen, sehen, wie sich dies in der Praxis ausgewirkt hat. Diese nächste Reform wird sicherlich auch noch nicht die letzte sein. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Ich danke dem Abgeordneten Muschalla und gebe das Wort an die Fraktion der DVU. Herr Abgeordneter Schuldt, bitte.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Reformbedarf in der Juristenausbildung besteht allemal, sogar grundlegender. Er ist, wie in anderen Lebensbereichen auch, über Jahre gewachsen. Vor diesem Hintergrund haben wir als DVU-Fraktion uns zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung folgende Frage gestellt: Wird der vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung dem tatsächlich bestehenden Reformbedarf ganz oder zumindest teilweise gerecht?
Wir kamen zu folgenden Ergebnissen: Erstens: Der Gesetzentwurf der Landesregierung erfasst den tatsächlichen Reformbedarf nur unvollständig. Zweitens: Durch seine zu einseitige Ausrichtung auf den Anwaltsberuf gerät die gesamte Juristenausbildung in eine Schieflage, und zwar mit fatalen Folgen. Drittens: Der Gesetzentwurf regelt die für die Juristenausbildung wesentlichen Punkte obendrein nur unvollständig. Im Einzelnen ist hierzu festzustellen:
Erstens: Bis etwa Anfang der 80er Jahre hatten Juristen gute Berufsmöglichkeiten im Staatsdienst, in der Wirtschaft und als Rechtsanwälte. Etwa ab Mitte der 80er Jahren brachen Juristenjobs in der Wirtschaft massiv weg. Die Anforderungen der Wirtschaft haben sich von den in der Ausbildung erworbenen Qualifikationen junger Juristen immer weiter entfernt. Sie haben seither gegen Wirtschafts- und Sozialwissenschaftler vielfach keine Chance mehr. Gleichzeitig gab es erste Einstel
lungsstopps für den Staatsdienst. Diese Lage entspannte sich auch nach der Wiedervereinigung nur für kurze Zeit.
Zweitens: Heute besteht folgende Situation: Die Berufsmöglichkeiten für junge Juristen haben sich bei wachsenden Bewerberzahlen nochmals gravierend verschlechtert. Der staatliche Bereich, also Justiz und Verwaltung, nimmt wegen der desolaten öffentlichen Haushalte nur noch wenige Bewerber auf. In der Wirtschaft sind jungen Juristen Berufsmöglichkeiten, die sie in den 80er Jahren noch hatten, nach wie vor versperrt. Dem überwiegenden Teil bleibt nur noch die Zulassung als Rechtsanwalt, dies aber vor dem Hintergrund der seit Jahren rapide ansteigenden Zulassungszahlen, nämlich seit der Wiedervereinigung von rund 60 000 auf jetzt fast 100 000 Zulassungen. Übrigens gab es bis Ende der 70er Jahre in den alten Ländern nur etwa 40 000 Zulassungen.
Diese Entwicklungen sind erschreckend. Bei gleichzeitigem Wegbrechen ganzer Berufsfelder für Juristen wachsen die beratungsfähigen Rechtsfälle seit Jahren auch nicht annähernd so schnell wie die Zahl der Anwaltszulassungen. Spätestens in ein paar Jahren ist das Ende der Fahnenstange erreicht. Dann wird die beste Anwaltsausbildung nichts nützen; dann werden viele Anwälte nicht mehr wissen, wovon sie ihre Brötchen kaufen sollen, und wir bekommen ein Anwaltsproletariat. Niemand wird mir weismachen können, dass dies die Rechtspflege nicht beeinträchtigen wird.
Durch seine einseitige Ausrichtung der Juristenausbildung verschärft der Regierungsentwurf diese Entwicklung zusätzlich. Das geht zulasten der Ausbildung für den Staats- und Richterdienst, ohne die Schere zwischen den Anforderungen in der Wirtschaft und den Qualifikationen von Juristen zu schließen. Obendrein vermittelt das Jurastudium nach dem Regierungsentwurf nach wie vor keinen berufsqualifizierenden Abschluss. Ausgebildet wird also ungeachtet der Berufschancen bis zum bitteren Ende.
Das alles hält die DVU-Fraktion für völlig verfehlt. Das Totschlagsargument, Berlin mache das auch so, ändert daran nichts. Es wird allenfalls eben zum Totschlagsargument für die gesamte Juristenausbildung und die Berufschancen junger Juristen.
Um die gravierendsten Folgen Ihres Entwurfes zumindest abzumildern, legen wir Ihnen heute nochmals sieben Änderungsanträge vor. - Ich bedanke mich zunächst für die Aufmerksamkeit.
Ich danke Ihnen, Herr Abgeordneter Schuldt, und gebe das Wort an die Fraktion der CDU, an den Abgeordneten Werner.
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir stehen heute vor der Verabschiedung des Gesetzentwurfs zur Modernisierung der Juristenausbildung im Land Brandenburg. Meiner Ansicht nach ist dies ein Meilenstein auf diesem Gebiet. Wir setzen damit einen vorläufigen Schlusspunkt - ich sage ausdrücklich: einen vorläufigen Schlusspunkt - unter eine jahrelange Diskussion. Denn, wie die Kollegen bereits ange
merkt haben, wir werden die Entwicklung natürlich weiterhin beobachten und sehen, ob sich in den nächsten Jahren weiterer Novellierungsbedarf ergibt. In Zukunft wird man um diese Diskussion - so denke ich - auch nicht herumkommen.
Herr Kollege Sarrach, Sie haben ja nicht ganz Unrecht, wenn Sie sagen, es sei kein großer Wurf. Ich sage, es ist ein ganz entscheidender Wurf nach jahrelanger Diskussion. Wir werden sehen, wie sich dies in der Praxis bewährt.