Frank Werner

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Herr Vietze, aufgrund Ihrer Aussagen gäbe es viele Fragen zu stellen. Darauf wird noch einzugehen sein.
Nur eine Frage: Ist Ihnen bewusst, dass wir heute das letzte Mal in dieser Wahlperiode zusammensitzen und dass der Staatsvertrag, wenn wir ihn in dieser Wahlperiode nicht mehr auf den Weg bringen, der Diskontinuität anheim fällt und dann nach der Wahl des Landtages ein neuer Staatsvertrag auszuhandeln wäre,
während in Berlin die Situation eine andere ist? Dort läuft die Wahlperiode weiter. Wollen Sie das bitte zur Kenntnis nehmen?
Wollen Sie des Weiteren zur Kenntnis nehmen und anerkennen, dass bei der Aushandlung eines neuen Staatsvertrages die Ausgangslage für Brandenburg eine wesentlich schlechtere wäre und dann möglicherweise der Standort Cottbus nicht mehr verhandelbar wäre?
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit der Verfassungsänderung, über die wir heute befinden, schaffen wir die Grundlage für die Einrichtung gemeinsamer Gerichte mit anderen Bundesländern - nicht mehr und nicht weniger. Nun höre ich allenthalben, es sei ein Vorgriff auf die Länderfusion. Sicherlich wird in der Begründung zum Gesetzentwurf darauf eingegangen, aber das ist nur einer unter vielen Aspekten. Wir haben eine ganze Reihe von gemeinsamen Einrichtungen zwischen Berlin und Brandenburg - sei es die Landesplanungsbehörde, sei es die Akademie der Künste oder die Akademie der Wissenschaften. Ich wüsste nicht, dass daraus schon einmal jemand eine Länderfusion abgeleitet hätte.
Die Verfassungsänderung haben wir aus dem ursprünglichen Gesetzentwurf zum Staatsvertrag zur Errichtung der gemeinsamen Obergerichte herausgelöst. Das war ein Ergebnis der Anhörung. Wer der Anhörung beigewohnt hat, hat festgestellt, dass sich die anwesenden Juristen und Verfassungsrechtler relativ einig waren, was man bei solch einer Frage wirklich sehr
selten hat. Es wurde dort auch mit großer Mehrheit herausgestellt, dass die Verfassungsänderung eigentlich nicht unbedingt notwendig sei, aber dass wir damit auf der sicheren Seite seien. Also machen wir es. Herr Vietze war bei der Anhörung dabei und insofern, Herr Vietze, bin ich schon sehr verwundert, um nicht zu sagen, einigermaßen erzürnt darüber, dass Sie sich hierher stellen und in dieser Art und Weise - ich möchte schon sagen, fast demagogisch - argumentieren, obwohl Sie der Anhörung beigewohnt und dort noch Ihren Dank gegenüber denjenigen ausgesprochen haben, die da gewesen sind, und erklärt haben, dass es sehr zur Aufhellung beigetragen hat. Sie haben ja nicht einmal Nachfragen gestellt!
Mit dieser Argumentation können Sie sich aber heute nicht so hierher stellen. Mit der Herauslösung aus dem Gesetz zum Staatsvertrag haben wir, wie von einigen Verfassungsrechtlern gefordert, einen zeitlichen Vorlauf zum Staatsvertrag geschaffen. Aber auch das wäre nicht nötig gewesen. Daher möchte ich Sie, Herr Vietze, noch einmal an den Neugliederungsstaatsvertrag von 1995 bzw. an das Gesetz dazu, welches hier beschlossen wurde - zum Vertragsinhalt könnte man auch sehr geteilter Meinung sein - erinnern. Aber die Verfassungsänderung hat im gleichen Gesetz gestanden, und das ist vom Verfassungsgericht 1995 im Nachgang auch so bestätigt worden. Insofern kann ich Ihre Aufregung überhaupt nicht verstehen.
Es wurden in der Anhörung einige verfassungsrechtliche Aspekte erörtert. In erster Linie ging es um die hier vorliegende Verfassungsänderung, nämlich um die Öffnungsklausel. Dazu, Herr Vietze, sage ich Ihnen auch noch etwas: Nach fast übereinstimmender Meinung der Verfassungsrechtler wäre auch diese Verfassungsänderung eigentlich gar nicht notwendig gewesen, da es bundesrechtlich ohnehin geregelt ist und bekanntermaßen Bundesrecht vor Landesrecht geht. Also wir bauen hier noch einen zusätzlichen Sicherheitsfaktor ein, um es auf eine richtige Grundlage - auch innerhalb der Landesverfassung - zu stellen.
Das Bestimmtheitsgebot ist eingehalten worden; auch das wurde festgestellt. Nun gab es Forderungen, man müsse das doch detaillierter regeln. Auch hier ist festgestellt worden: Die Verfassung ist die Grundordnung und alle Details kann man im Staatsvertrag regeln bzw. in spezialgesetzlichen Regelungen dann noch weiter ausgestalten. Über den Staatsvertrag wird morgen noch zu reden sein, deswegen möchte ich darauf auch nicht in aller epischen Breite eingehen. Man kann sicherlich bei den Diskussionen zum Staatsvertrag aus den verschiedenen Blickwinkeln heraus verschiedener Meinung sein, zum Beispiel bei den Berufs- und Interessenverbänden. Das haben wir auch in der Anhörung gemerkt.
Unter dem Strich kann ich jedoch feststellen, dass dieser Staatsvertrag - dies ist hier schon vom Kollegen Klein angesprochen worden - im Gegensatz zum Fusionsstaatsvertrag, den wir vor neun Jahren erörtert haben, ein weitaus besserer Vertrag und, wie ich glaube, für Brandenburg insgesamt ein guter Vertrag ist. Frau Ministerin Richstein und Herr Minister Baaske haben diesen, glaube ich, für Brandenburg sehr gut ausgehandelt. Wir bekommen zwei größere Gerichte und geben dafür zwei kleinere ab. Brandenburg hat insgesamt gewonnen. Wer diese Verfassungsänderung, den Staatsvertrag, ablehnt, stellt den Standort Cottbus infrage, der schwer ausgehan
delt wurde - gegen Berliner Widerstand -, und vertritt auch keine Brandenburger Interessen. Das sage ich hier ganz deutlich.
Ich habe schon in der Fragestellung gegenüber dem Kollegen Vietze formuliert: Wenn es in der neuen Wahlperiode zur Aushandlung eines neuen Staatsvertrages kommen müsste, dann wäre Cottbus nicht mehr verhandelbar, dann hätten wir Cottbus infrage gestellt. Ich bin auch froh darüber, dass der Regierende Bürgermeister und der Ministerpräsident die Unterschriften unter diesen Staatsvertrag gesetzt haben und es heute mit der Verfassungsänderung und morgen mit dem Staatsvertrag einen guten Abschluss finden wird.
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die grundsätzlichen Dinge sind gesagt. Wir haben die Vorschriften über Juristenausbildung und Juristenprüfungen mit Berlin harmonisiert. Darüber erwächst nun die Erwartung bzw. die Verpflichtung, auch ein Gemeinsames Juristisches Prüfungsamt zu errichten. Ich möchte nur noch einmal daran erinnern, dass dies auch ein Auftrag aus dem Haushaltssicherungsgesetz ist.
Lassen Sie mich noch auf folgenden Punkt eingehen: Warum ist die Errichtung zum 01.01.2005 notwendig? Die Prüfungen nach neuem Recht erfordern eine einheitliche Verwaltungspra
xis. Es müssen aber von 2005 an aufgrund der neuen Rechtslage zwei unterschiedliche Prüfungsordnungen angewendet werden. Ohne die Zusammenlegung würden hier eine erhebliche Mehrbelastung und ein erhöhter Personalbedarf auf das Justizprüfungsamt Brandenburg zukommen. Auch von daher macht die Zusammenlegung großen Sinn.
Der Brief von Herrn Kahl, dem Vorsitzenden des Richterbundes, wurde hier bereits zitiert. Die mir angeborene Höflichkeit gebietet mir als Vorsitzendem des Ausschusses, den Kollegen nicht vorzugreifen. Der Vorschlag, Herrn Kahl einzuladen, hätte genauso gut von mir kommen können, wäre auch von mir gekommen. Insofern möchte ich mich den Kollegen Sarrach und Muschalla an dieser Stelle anschließen.
Gleichwohl habe ich einige Zweifel bezüglich des Inhalts dieses Briefes. Aber wir können das gern im Rechtsausschuss gemeinsam mit Herrn Kahl klären. Die Ministerin hat ihm geantwortet. Es war aus rein formalen Gründen nicht erforderlich, den Richterbund zu beteiligen, weil es um keine materiellrechtliche Vorschrift geht, sondern um eine organisatorische. Wir können das gern im Rechtsausschuss noch einmal besprechen. Aber ich habe das Schreiben der Ministerin schon sehr genau zur Kenntnis genommen. Gleichwohl werden wir uns noch einmal mit den Dingen beschäftigen, die Herr Kahl vorgetragen hat.
Ich meine, dass die Kosten mittelfristig sicherlich eine Rolle spielen und wir hier zu Effizienz- und Synergieeffekten kommen werden. Die Personalfrage ist, meine ich, in der Verwaltungsvereinbarung vernünftig geregelt. Was die Frage des Standorts Kolpin betrifft, sind wir eh im Gespräch. Ich meine, dass man dies im Staatsvertrag nicht expressis verbis regeln kann und muss, sondern dass wir miteinander verabreden können, wie wir mit dem Standort Kolpin auch vor dem Hintergrund dieses Staatsvertrages umgehen. Ich denke, da lassen sich Lösungen finden.
Eine letzte Anmerkung: Hier schleicht sich auch immer wieder die Diskussion um die Länderfusion ein. Das mag in der gestrigen Debatte zum Staatsvertrag über die Errichtung gemeinsamer Obergerichte vielleicht noch eine etwas vordergründige Rolle gespielt haben. Bei diesem organisatorischen Vorgang würde ich das gar nicht einmal so sehr im Vordergrund sehen. Denn mir ist anhand der Beispiele, die die Ministerin hier angeführt hat, auch nicht bekannt, dass zum Beispiel Sachsen, Sachsen-Anhalt oder Thüringen ein gemeinsames Bundesland bilden wollen, gleichwohl sie ein Gemeinsames Juristisches Prüfungsamt einrichten wollen.
Kollege Schuldt, wir waren ja vor 14 Tagen in Kiel, haben uns dort vom Rechtsausschuss unterrichten lassen und auch nach dem gemeinsamen Justizprüfungsamt zwischen SchleswigHolstein und Hamburg gefragt. Das gibt es schon seit 40 Jahren mit Sitz in Hamburg. Bis jetzt wurden dort auch noch keine Anstalten zur Fusionierung gemacht.
Ich möchte darum bitten, dies aus der politischen Diskussion um die Fusion etwas herauszunehmen, weil die gemeinsame Juristenausbildung, die gemeinsame Juristenprüfung zwischen Berlin und Brandenburg, eine organisatorische Frage ist und weniger eine Frage, ein politisches Präjudiz für die Länderfusion zu schaffen.
In dem Sinne wünsche ich dem Staatsvertrag eine gute Beratung und in vier Wochen seine Verabschiedung. - Danke schön.
Frau Ministerin, Sie haben fünf Justizvollzugsbeamte vom Dienst suspendiert. Meine erste Frage: Waren diese Suspendierungen unbedingt notwendig? Mussten Sie diese aussprechen oder hätten Maßnahmen unterhalb der Schwelle der Suspendierung ausgereicht?
Meine zweite Frage: Der Generalstaatsanwalt des Landes Brandenburg hat in der Rechtsausschusssitzung am Montag durchaus eingeräumt, dass auch bei den staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen, vor allem den Informationsfluss zu Ihrem Ministerium betreffend, durchaus mehr Fingerspitzengefühl erforderlich gewesen wäre. Rechtfertigt dies beim Umgang mit dieser Angelegenheit einen generellen Vorwurf an die Staatsanwälte im Land Brandenburg?
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wenn Veränderungen anstehen, dann löst das naturgemäß Diskussionen aus. Je näher der Zeitpunkt der Entscheidung rückt, umso heftiger werden die Diskussionen. Dabei steht spätestens seit Juli vergangenen Jahres mit dem Haushaltssicherungsgesetz fest, dass wir diesen Staatsvertrag auf den Weg bringen wollen. Ich will das nur einmal feststellen, um die Zeitschiene noch einmal deutlich zu machen.
Es hat in letzter Zeit in der Tat viele Gespräche gegeben. Ich denke, es ist schon wichtig, dass wir alle Argumente, Bedenken und Befürchtungen der Betroffenen ernst nehmen, dass wir sie auch mitnehmen und dass wir gerade bei der Ausgestaltung des Staatsvertrages all diese Dinge berücksichtigen.
Nun kann man zur Länderfusion stehen, wie man will. Ich will auch nicht beurteilen, ob sie politisch tot ist oder nicht. Nur meine ich, dass hiermit keine Länderfusion vorweggenommen wird und dass hier nichts präjudiziert wird.
Andererseits wäre es aber ein verheerendes Signal im Hinblick auf die mögliche Fusion von Berlin und Brandenburg, wenn dieser Staatsvertrag, egal, von welcher Seite, abgelehnt würde. Weil Schleswig-Holstein und Niedersachsen hier in Rede standen, möchte ich hinzufügen, dass ich es beim kürzlichen Besuch des Rechtsausschusses in Schleswig-Holstein nicht habe verstehen können, warum man dort ein gemeinsames OVG wieder aufgelöst hat. Im Übrigen war dort keine Länderfusion vorgesehen. Also kann man es auch einmal völlig unabhängig von einer Länderfusion betrachten.
Ich will nur einmal ins Feld führen, dass es zwischen Berlin und Brandenburg eine ganze Reihe anderer gemeinsamer Behörden, Institutionen, Verbände und Vereinigungen gibt, die ohne Länderfusion schon vor 1996 entstanden sind, die nach 1996 entstanden sind und die ganz unspektakulär miteinander arbeiten, wenn ich nur an ein gemeinsames Landesarbeitsamt denke, wenn ich daran denke, dass Unternehmerverbände, Gewerkschaften zusammenarbeiten, Akademie der Künste, Akademie der Wissenschaften, Branchenverbände und dergleichen mehr.
Nun komme ich auf den Einfluss der Berliner Kollegen. Es ist quantitativ schon ein Unterschied, ob eine ganze Fraktion wie die PDS hier im Hause dagegen stimmt oder ob es Bedenken einzelner Kollegen aus unserer Partei im Abgeordnetenhaus gibt. Da kann ich gern den Ball an den Kollegen Klein zurückspielen und ihn darum bitten, dass auch im hiesigen Hause beim Koalitionspartner die Mehrheit festgestellt wird oder eben zustande kommt.
Ich denke, wir haben hier ein ausgewogenes Paket. Jedes Land erhält zwei Obergerichte, Brandenburg die beiden größeren. Das darf man auch nicht unberücksichtigt lassen. Dann kommt gerade beim Oberverwaltungsgericht immer der Vorwurf, die Berliner Richter würden über Brandenburger Recht entscheiden. Wenn man sich aber den jetzigen Zustand ansieht, dann
stellt man fest, dass ohnehin fast ausschließlich Berliner Richter beim OVG tätig sind.
Ich meine, wir sollten alle Kraft darauf verwenden, die Chancengleichheit zu wahren, damit wir die Fusion auf gleicher Augenhöhe vornehmen. Dazu sind einige technische Details erforderlich. Ich möchte nur daran erinnern, dass es eine einheitliche Beurteilung der Richter geben muss.
Besonders wurde der nichtrichterliche Dienst angesprochen. Artikel 7 des Staatsvertrages regelt das hinlänglich. Das kann man auch in der Begründung lesen. Mit dem Personalrat des OVG findet endlich am kommenden Montag ein Gespräch statt. Ich denke, dabei werden viele Dinge besprochen und viele Befürchtungen ausgeräumt werden können. Im Übrigen vernimmt man sehr starke Zeichen aus Frankfurt, dass es dort durchaus genügend Möglichkeiten gibt, die nichtrichterlichen Bediensteten im Justizbereich weiterzubeschäftigen.
Ein weiteres Problem ist die Frage der Mittelbehörde. In Berlin ist das anders geregelt. Auch das muss noch ausgestaltet werden.
Es ist gesagt worden: Über den Standort Cottbus mit dem gemeinsamen Finanzgericht werden wir nicht weiter verhandeln. - Wenn ich Kollegen Sarrach höre, dann habe ich alles Verständnis dieser Welt, dass er für Frankfurt kämpft. Das würde ich als Frankfurter auch machen. Aber wenn es sich so darstellt - so habe ich Sie verstanden, Herr Sarrach -, dass Sie Cottbus infrage stellen,
dann muss ich mich wirklich fragen, wie Sie die Landesinteressen vertreten.
Wenn Berliner Richter und Berliner Politiker meinen, Cottbus sei zu weit entfernt, dann will ich noch einmal die Frage stellen, ob es in den über zehn Jahren des Bestehens des Finanzgerichts in Cottbus wegen der Entfernung jemals Beschwerden aus der Prignitz oder aus der Uckermark gegeben hat.
Wir haben seinerzeit ganz bewusst die dezentrale Konzentration eingeführt; wir haben Behörden und Gerichte im Land verteilt.
- Ja. - Aber ich sage Ihnen auch sehr deutlich: Nichts ist für die Ewigkeit gemacht und neue Situationen stellen eben neue Anforderungen. Da muss man bestimmte Dinge neu definieren. Ich will nicht verhehlen, dass der Verlust eines Obergerichts ein Imageverlust für eine Stadt, für einen Standort ist. Aber vergleichen Sie auch einmal die Verluste an Behörden, die Cottbus hinnehmen musste, mit denen, die Frankfurt bisher hinnehmen musste! Ich glaube, da hat Cottbus in den zurückliegenden Jahren sehr viel mehr einbüßen müssen als Frankfurt -
bei allem Verständnis für Frankfurt (Oder).
Eine letzte Bemerkung sei mir noch erlaubt, Herr Präsident. Es wird seit kurzem die Zusammenlegung der Obergerichte der Fachgerichtsbarkeiten diskutiert und das wird nun natürlich ins Feld geführt. Meine Damen und Herren, wenn ich Expertenschätzungen glauben darf, dann wird diese Diskussion mindestens noch zehn bis 15 Jahre dauern, bevor das entschieden wird. Wenn das entschieden werden sollte, dann werden wir uns erneut Gedanken machen. Aber ich denke, in einem Zeitraum unter zehn Jahren passiert das nicht.
Zum Abschluss sei noch darauf verwiesen, dass bei gemeinsamen Obergerichten...
... eine bessere Spezialisierung der Senate, die wir immer anmahnen, nötig ist. - Danke.
Der Flüchtlingsrat Brandenburg hat anlässlich des Antirassismus-Tages namentlich benannten Mitarbeitern der Ausländerbehörde des Landkreises Elbe-Elster mit Begleitschreiben einen so genannten Denkzettel für die Planung und Durchsetzung der angeblich unmenschlichen Abschiebung einer fünfköpfigen türkischen Familie verpasst. Dies wird damit begründet, dass sich diese Personen des strukurellen und systemimmanenten Rassismus schuldig gemacht hätten.
Obgleich die Kreisverwaltung nach mir vorliegenden Informationen die Verleihung dieses „Denkzettels“ durch eine einstweilige Anordnung verhindern konnte, frage ich die Landesregierung: Wie ist die Sach- und Rechtslage bezüglich des dem „Denkzettel“ zugrunde liegenden ausländerrechtlichen Einzelfalls?
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich habe die kontroverse und emotionsgeladene Debatte von vor gut einer halben Stunde noch gut im Ohr und ich habe mir noch einmal den Fragenkatalog der Großen Anfrage angesehen. Da frage ich mich wirklich, verehrte Kolleginnen und Kollegen von der PDS, wie ernst Sie es vor dem Hintergrund dieser Fragestellung mit der informationellen Selbstbestimmung wirklich nehmen, nämlich vor dem Hintergrund, dass Sie uns immer erzählen wollen, was nach Ihrem Duktus, Ihrem Gusto informationelle Selbstbestimmung bedeutet. Ich komme nicht umhin, Ihnen zu sagen: Da passen Worte und Taten nicht mehr zueinander. Deswegen ist es völlig abwegig, verehrte Kollegin Kaiser-Nicht, wenn Sie hier davon sprechen, dass es für die Vertreter der Koalition eine lästige Pflichtübung sei, sich mit dem Datenschutzbericht zu beschäftigen.
Ich weise dies mit aller Entschiedenheit zurück, Frau Kollegin.
Der Landesbeauftragte hat uns wieder einen sehr umfangreichen Bericht vorgelegt. Namens meiner Fraktion möchte ich mich zum einen für den Bericht, zum anderen aber auch für die Arbeit des Landesbeauftragten bedanken. Bitte leiten Sie diesen Dank auch an Ihre Mitarbeiter weiter.
Dass die Behörde des Landesdatenschutzbeauftragten notwendig ist, steht außerhalb jeglicher Diskussion. Sie hat die Notwendigkeit ihrer Existenz in vielen Fällen bewiesen. Die Bürger werden vor unrechtmäßigen Eingriffen in die informationelle Selbstbestimmung geschützt. Fehlerhaftes Verwaltungshandeln wird benannt und entsprechend korrigiert. Ob das betreffende Verwaltungshandeln nun absichtlich oder unabsichtlich zustande gekommen ist, sei dahingestellt. Es geht darum, dass unkorrektes Handeln eben diesem Kontrollmechanismus unterworfen werden muss.
Es gibt aber auch andere Sichtweisen auf die einzelnen Dinge, wie die Stellungnahme der Landesregierung zeigt. Die Schwierigkeit ist immer zu sehen in der Abwägung zwischen dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung auf der einen Seite, also den Rechten und Pflichten, die aus dem Datenschutzgesetz erwachsen, und den Notwendigkeiten, die sich aus staatlichem Handeln ergeben, auf der anderen Seite. Ich möchte das an einigen Beispielen deutlich machen.
Zunächst zum Beispiel Rasterfahndung. Nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 ist das leider Gottes ein Schwerpunktthema. Es ist schlimm genug, dass es zu solch einem Ereignis kommen musste, ehe zum Schutz unserer Bevölkerung gehandelt wurde. Wenn hier - ich sage: unabsichtlich über das Ziel hinausgeschossen worden sein sollte, indem Daten möglicherweise ein paar Tage länger als notwendig gespeichert wurden, so muss ich ebenfalls wieder die Frage nach der Abwägung stellen. Da ist mir der Schutz der Bevölkerung wesentlich lieber als eine eventuelle Kritik an der um ein paar Tage überzogenen Speicherung. Inzwischen ist das „Problem“ ja auch beseitigt; die Daten sind gelöscht.
Die biometrischen Daten in Ausweisen wurden angesprochen. Auch vor dem Hintergrund der Terroranschläge ist genau zu prüfen, wie damit in Zukunft umgegangen werden soll.
An mehreren Stellen des Datenschutzberichts wurde die Videoüberwachung angesprochen. Darüber kann man durchaus geteilter Meinung sein. Ich selbst gehe oftmals über den Bahnhofsvorplatz in Potsdam, wenn ich von der Eisenbahn komme oder wieder hingehe. Ich bin froh, dass ich dort nicht überfallen werde, dort nicht Opfer einer Straftat werde, weil die Videoüberwachung dort zu entsprechenden Erfolgen geführt hat.
Angesichts der Ereignisse vom 1. Mai in Berlin
bin ich froh darüber, dass dort Videoaufnahmen gemacht wurden, sodass die Fotos von potenziellen Straftätern, also von Menschen, die dort tatsächlich Straftaten begangen haben, auch in der Öffentlichkeit aushängen
und die Bevölkerung jetzt aufgefordert ist, diese...
- Ja, da müsste man vielleicht noch etwas an der Technik tun, damit man diese Leute noch besser erkennt.
Ein anderes Stichwort, das in diesem Zusammenhang auftaucht, ist Genua. Man kann ja Globalisierungsgegner sein, aber die Leute, die dorthin gehen und Steine werfen, sind potenzielle Hooligans und Randalierer, die überall umeinander ziehen. Da ist es mir auch völlig egal - diese Bemerkung sei mir hier gestattet -, welche Straftaten dort gespeichert wurden. Sicherlich ist es ein bedauerlicher Fehler, wenn eine andere Straftat in der Datenspeicherung auftaucht. Letztendlich konnte der Straftäter dadurch aber erkannt und dingfest gemacht werden.
Die Verlängerung der Höchstspeicherdauer - ich sage ganz ausdrücklich „Höchstspeicherdauer“, weil man die Daten ja nicht 15 Jahre aufheben muss - habe ich ebenfalls für notwendig erachtet vor dem Hintergrund dessen, was alles mit Terrorismus zu tun hat. Wir haben dadurch ja Erkenntnisse gewonnen dahin gehend, dass es Schläfer gibt, die erst nach Jahren aktiv werden.
Vor diesem Hintergrund halte ich die Möglichkeit der Verlängerung der Speicherdauer für notwendig.
Sicherlich gäbe es zu dem vorliegenden Datenschutzbericht noch vieles zu sagen. Es gäbe noch viele Stichworte, die ich hier aufgreifen könnte. Allein, die Redezeit reicht dazu nicht aus. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir be
schäftigen uns mit einem Antrag, der für parlamentarische Verhältnisse schon ein beträchtliches Alter erreicht hat. Nun könnte man die Frage stellen: Warum ist der Antrag so lange behandelt worden? Man könnte auch dem mitberatenden Wirtschaftsausschuss den schwarzen Peter zuschieben. Das will ich aber nicht tun, weil ich denke, dass der Wirtschaftsausschuss gute Gründe für die lange Beratung und auch für die Ablehnung hatte. Ich meine auch, dass es im federführenden Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kultur gute Gründe gegeben hat, die Ablehnung dieses Antrags zu empfehlen.
Was wäre das Ergebnis gewesen? Wir würden aus meiner Sicht in nicht nachzuvollziehender Weise weiterhin dem Berichtsunwesen frönen. Es würde uns nach zwei Jahren ein mehr oder weniger dicker Bericht vorliegen und sich die Frage stellen, wer außer den Insidern und den Interessenten diesen Bericht dann wirklich zur Kenntnis nehmen würde. Wenn man einen solchen Bericht über Innovation, Forschung und Technologie auf zwei Jahre anlegt, dann sind beim Erscheinen zumindest drei Viertel des Inhalts überhaupt nicht mehr aktuell.
Gerade in den Bereichen Innovation, Forschung und Technologie ist eine solch rasante Entwicklung zu verzeichnen, dass wir nicht einen Berichtszeitraum von zwei Jahren festlegen können. Das erscheint mir vollkommen unpragmatisch. Die jetzige Praxis, wie sie vom Kollegen Sternagel angesprochen wurde, scheint mir viel besser, viel pragmatischer zu sein. Wir werden im Ausschuss sehr zeitnah über aktuelle Entwicklungen und Tendenzen informiert. Dafür sorgen schon die Fragen und Diskussionen des Kollegen Sternagel, für die ich durchaus dankbar bin, ebenso dafür, dass wir diese Dinge immer wieder thematisieren.
Diesen Gedanken möchte ich zunächst zu Ende führen. - Wir haben beschlossen, Institute zu Ausschusssitzungen einzuladen. In der zurückliegenden Ausschusssitzung war das FraunhoferInstitut vertreten, in der nächsten werden die Fachhochschulen aus Brandenburg und Eberswalde zu Gast sein. Wir können uns auch gern - das haben wir schon praktiziert - in Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen vor Ort informieren. Ich halte diese Praxis für wesentlich aktueller, wesentlich zeitnaher und zu unserer Information für wesentlich besser, als trockene Berichte in Form von Papier entgegenzunehmen.
Sicherlich gab es in Berlin gute Gründe dafür, dass die Kollegen das, als sie noch in der Regierungsverantwortung standen, unterstützt haben. Ich bitte um Nachsicht, dass sich das im Detail meiner Kenntnis entzieht, und werde mich diesbezüglich kundig machen.
Ich möchte zum Abschluss nur noch sagen - das spielte in den Diskussionen und Gesprächen im Ausschuss immer wieder eine Rolle -, dass wir alle Aspekte, die damit im Zusammenhang stehen, immer wieder behandeln und bereden, sei es die Verzahnung mit der Wirtschaft, die Überleitung von wissenschaftlichen Erkenntnissen, von Forschungsergebnissen in die Wirtschaft; sei es die Forschung in der Wirtschaft oder die Einwerbung von Drittmitteln. Ich könnte noch eine Menge Stichpunkte nennen, will jetzt aber nur noch dafür werben, dass wir den mit der Einladung eingeschlagenen Weg in den Ausschuss fortsetzen.
Man kann sicherlich einwenden, Ausschusssitzungen fänden nicht öffentlich statt. Aber wir beraten dort keine Staatsgeheimnisse, sondern Dinge, die man auch öffentlich darstellen sowie aktuell und zeitnah in die Öffentlichkeit bringen kann. Dies sollten wir tun. Dafür möchte ich werben. - Danke schön.
Frau Ministerin, ich habe zwei Fragen.
Sehen Sie die Gefahr, dass dann, wenn ein Bundesland „ausreißt“, die jetzige Regelung bezüglich maximal sechs Gramm, die die Länder mehrheitlich getroffen haben, schleichend aufgeweicht werden könnte?
Teilen Sie meine Auffassung, dass neben der strafrechtlichen Verfolgung von Drogenbesitz und Drogenkonsum vor allem Prävention wichtig ist und wir versuchen sollten, viel stärker diejenigen einzubeziehen, die aus fachlicher Sicht Drogenkonsum bewerten können und die immer wieder auf seine Gefahren hinweisen?
Herr Minister, teilen Sie meine Auffassung, dass die Auflösung eines Orchesters kurz- und mittelfristig ziemlich teuer werden kann, vielleicht sogar teurer als sein Erhalt?
- Ja, es müssen beispielsweise Abfindungen gezahlt werden. Ich bitte einmal, das alles mit zu berechnen und in die Überlegungen einzubeziehen.
Die zweite Frage: Wäre es denkbar, dass die Einnahmesituation durch Gastspiele in Berlin verbessert werden könnte?
Dem „Oranienburger Generalanzeiger“ vom 23. September dieses Jahres ist zu entnehmen, dass das Oberlandesgericht in dem Prüfverfahren zur Ausschreibung der Bauleistungen für die Fachhochschule der Polizei entschieden hat, dass zwei im Vorfeld ausgeschiedene Bewerber in die Auswahl einzubeziehen seien.
Zugleich werden von derselben Zeitung Mutmaßungen dahin gehend angestellt, dass die mittlerweile fast zweijährige Geschichte der Ausschreibung der Fachhochschule auf einer Obstruktion seitens des Finanzressorts beruhe. Ein Lokalpolitiker wird mit der Äußerung zitiert, die Erhöhung der Baukosten beruhe auf Zusatzanforderungen des Innenministers, der diese zum Vehikel seiner geheimen Ausstiegspläne machen wolle.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: Kann sie bestätigen, dass sie trotz der eingetretenen Verzögerung bei dem Bauvorhaben weiterhin den schnellstmöglichen Baubeginn anstrebt?
Durch die Novelle der Zivilprozessordnung, die am 1. Januar vergangenen Jahres in Kraft trat, ist nunmehr das Prozessgericht verpflichtet, der mündlichen Verhandlung eine Güteverhandlung vorzuschalten. Dies ist nur dann entbehrlich, wenn bereits ein außergerichtlicher Güteversuch stattgefunden hat, insbesondere also in den Fällen, in denen bereits ein Schlichtungsverfahren nach dem Brandenburgischen Schlichtungsgesetz durchgeführt wurde.
Ich frage die Landesregierung: Welche Erfahrungen wurden bisher mit beiden Schlichtungsverfahren, dem gerichtlichen und dem außergerichtlichen, gemacht?
Frau Ministerin, ist bei den außergerichtlichen Einigungen und Güteverhandlungen eine Tendenz in der einen oder anderen Richtung, verglichen mit den Vorjahren, erkennbar? Sind es mehr oder weniger? Wird es häufiger angenommen oder seltener?
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Gestatten Sie mir zunächst ein Zitat aus der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ vom 1. Juli 2003:
„Großer Lauschangriff oder akustische Wohnraumüberwachung? An der Bezeichnung erkennt man Gegner und Anhänger jener heiß umkämpften Verfassungsänderung vom März 1998.“
Schon die Wortwahl in dem Antrag, verehrte Kolleginnen und
Kollegen von der PDS, zeigt, wohin die Richtung geht. Ich würde Sie wirklich darum bitten, in einem Antrag an das hohe Haus wenigstens den juristischen Terminus zu verwenden und nicht Begriffe, die aus der Lufthoheit der Stammtische hergeleitet sind.
Im Übrigen frage ich mich: Wer soll denn hier angegriffen werden? Soll nicht eher ein Angriff auf schutzwürdige Interessen der Bürger und der Gesellschaft abgewehrt werden? Von daher war die Änderung des Grundgesetzes im Jahre 1998 durchaus geboten. Die akustische Wohnraumüberwachung ist nach wie vor ein wirksames Instrument zur Verbrechensbekämpfung gerade im Bereich der organisierten Kriminalität. Der Kollege Kallenbach hat bereits ausgeführt, dass es hohe Hürden für die Anwendung dieser Maßnahmen gibt und ebenso eine rechtsstaatliche Kontrolle. Das verschweigen Sie ja immer geflissentlich. Es gibt also einen sehr restriktiven Umgang.
Wenn Sie sich die Zahlen ansehen, dann stellen Sie fest, dass es seit der Grundgesetzänderung 118 Maßnahmen sind. 118 Maßnahmen in knapp fünf Jahren! Was Sie hier tun, verehrte Kollegin Kaiser-Nicht, ist, eine Verallgemeinerung herbeizureden, dass der Bürger annehmen muss, er sei nun möglicherweise jeden Tag in der Gefahr, dass seine Wohnung abgehört, überwacht, dass in sein Schlafzimmer hineingehört wird. Es ist schlichtweg unseriös, wie Sie hier argumentieren.
Im Übrigen müssen Sie, Frau Kaiser-Nicht, sich gerade aufregen, wenn Sie Erinnerungen an vergangene Zeiten beschwören. Sie sollten einmal Ihre eigenen Erinnerungen und die Erinnerungen Ihrer Vorgängerpartei auffrischen.
Wie war es denn damals? Da gab es weder eine verfassungsrechtliche Regelung noch Kontrollmöglichkeiten. Es ist alles sehr willkürlich passiert.
Das ist heute eben nicht der Fall. Werfen Sie das bitte nicht in einen Topf, sondern erinnern Sie sich bitte daran, wie das Schild und Schwert Ihrer Vorgängerpartei mit diesen Dingen umgegangen ist.
Nun gibt es bei der Anbringung der technischen Überwachungsmittel sicherlich einige Hürden zu überwinden. Man muss es natürlich auch geschickt anstellen. Man kann nicht einfach dahergehen und sagen: Jetzt wollen wir in deine Wohnung, wir wollen dich überwachen! - Sondern das muss natürlich auch auf eine Art und Weise geschehen, dass derjenige, um den es geht, davon nichts mitbekommt. Nun haben einige Bundesländer überlegt, wie man das unauffälliger und wirksamer anstellen kann.
Ich bin der Auffassung, dass man zunächst verfassungsrechtlich prüfen sollte - verfassungsrechtliche Bedenken sind ja noch keine Prüfung -, ob man bestimmte Berufsgruppen tatsächlich zwangsverpflichten kann oder nicht. Ich sage Ihnen meine persönliche Sicht auf die Dinge: Eine gesetzliche Verpflichtung halte ich für problematisch. Aber es sollte wenigstens einmal über die Möglichkeit diskutiert werden, solches tun zu können.
Dann sprechen Sie in Ihrer Begründung von einer weiteren Verschärfung. Ich vermag überhaupt nicht zu erkennen, wieso es um eine weitere Verschärfung gehen soll. Genauso stellen Sie in Ihrer Begründung noch auf weitere Eingriffe in Grundrechte, zum Beispiel das Recht auf Freiheit der Berufsausübung, ab und noch vieles andere mehr, was wirklich sehr überzogen dargestellt ist.
Nach der Umfrage in den Bundesländern und nach der Darlegung der sehr differenzierten Auffassungen der Bundesländer hat die Bundesjustizministerin eine entsprechende Regelung abgelehnt. Schon von daher hat sich Ihr Antrag eigentlich erledigt und Sie hätten ihn gar nicht stellen müssen.
Aber auch Ihre Wortwahl zeigt sehr deutlich - wie ich schon eingangs skizziert habe -, wohin Sie wollen. Sie wollen nämlich keine akustische Wohnraumüberwachung. Dann sagen Sie das auch so deutlich.
Wenn man Ihrem Antrag etwas halbwegs Positives abgewinnen kann, dann ist dieses, dass Sie eine Diskussion, die eigentlich schon erledigt schien, wieder in Gang gebracht haben. Ich denke, wir sollten wirklich das Gespräch führen, wie man technische Wohnraumüberwachung noch besser, noch effizienter gestalten kann, wie man das in der Tat durchführen kann und wie man das, was Sie hier zu dieser Thematik angesprochen haben, auch weiterhin einer verfassungsrechtlichen Prüfung unterziehen kann.
Wenn Sie die Diskussion wollen, dann können wir sie gern führen. Ich stehe gern zur Verfügung, mit Ihnen gemeinsam zu besprechen, welches die wirksamsten Methoden zur Verbrechensbekämpfung - gerade im Bereich der organisierten Kriminalität - sind. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir stehen heute vor der Verabschiedung des Gesetzentwurfs zur Modernisierung der Juristenausbildung im Land Brandenburg. Meiner Ansicht nach ist dies ein Meilenstein auf diesem Gebiet. Wir setzen damit einen vorläufigen Schlusspunkt - ich sage ausdrücklich: einen vorläufigen Schlusspunkt - unter eine jahrelange Diskussion. Denn, wie die Kollegen bereits ange
merkt haben, wir werden die Entwicklung natürlich weiterhin beobachten und sehen, ob sich in den nächsten Jahren weiterer Novellierungsbedarf ergibt. In Zukunft wird man um diese Diskussion - so denke ich - auch nicht herumkommen.
Herr Kollege Sarrach, Sie haben ja nicht ganz Unrecht, wenn Sie sagen, es sei kein großer Wurf. Ich sage, es ist ein ganz entscheidender Wurf nach jahrelanger Diskussion. Wir werden sehen, wie sich dies in der Praxis bewährt.
Im Übrigen kann man verschiedene Punkte in der Fachliteratur nachlesen. Viele Sachen sind dort schon gesagt und kritische Punkte angesprochen worden. Wenn wir allen Interessengruppen gerecht werden wollen, stoßen wir möglicherweise an das Problem der Quadratur des Kreises. Ich meine daher, dass hier ein Kompromiss gefunden wurde, mit dem man durchaus leben kann.
Herr Kollege Sarrach, wenn Sie Kritik an der Eile üben, hätten Sie einen Verfahrensvorschlag machen müssen. Das Verfahren ist in der Erarbeitung des Referentenentwurfs zwischen dem Justizministerium und der Senatsverwaltung für Justiz in Berlin gelaufen. Wenn wir dies auf den parlamentarischen Weg hätten projizieren wollen, hätten Sie dies sagen müssen. Dieses Ansinnen ist weder von Ihnen noch von der DVU gekommen, noch hat Ihre Fraktion, die in Berlin an der Regierung beteiligt ist, dieses Ansinnen gestellt. Insofern kann ich diese Kritik überhaupt nicht teilen.
Ja.
Herr Kollege, es war angekündigt, dass Anfang des Jahres die gemeinsame Anhörung durch die beiden Justizverwaltungen stattfindet. Diese Anhörung hat im Januar stattgefunden. Es war dann für März angekündigt und hat sich auf April verschoben. Wir sind trotzdem in der Zeitschiene geblieben. Insofern vermag ich Ihre Kritik überhaupt nicht zu verstehen, denn wir hatten uns das Ziel gesetzt, heute hier das Gesetz zu verabschieden. Das stand schon Anfang des Jahres fest und das haben wir auch geschafft.
Ich komme auf das zu sprechen, was hier auch schon festgestellt wurde. Man wird durch eine Anhörung nicht dümmer. Wir haben die Anhörung durchgeführt. Es waren interessante As
pekte zu hören. Herr Prof. von Heinegg hat ganz deutlich gesagt und die Kollegen haben auch schon darauf hingewiesen, dass es die Ausführung eines Bundesgesetzes ist. Wir hatten nicht mehr sehr viel Spielraum, dieses Gesetz überhaupt noch landesrechtlich auszufüllen. Insofern betreffen die Fragen, die von beiden Oppositionsfraktionen gestellt wurden, hauptsächlich Aspekte des Bundesgesetzes, die wir überhaupt nicht mehr hätten beeinflussen können. Tun Sie doch nicht so, als wären wir der große Zampano, der alles neu machen könnte. Es ist durch bundesgesetzliche Regelungen schon vorgegeben gewesen.
Einige Probleme sind in der Anhörung angesprochen worden, zum Beispiel die Hausarbeit und die Teilzeit im Referendariat. Ich frage allerdings, ob die Referendare dies tatsächlich wollen. Der Leiter des Justizprüfungsamtes hat eindeutig dargestellt, warum dies schwierig sein wird. Die kommunalen Spitzenverbände haben ihre Bedenken angemeldet.
Ich frage aber ganz deutlich - das kann man sich ausrechnen -, wie viele ausgebildete Juristen in eine kommunale Verwaltung gehen. Selbst wenn man das will, hat man nach § 14 immerhin zehneinhalb Monate Gelegenheit, sein Referendariat in kommunalen Einrichtungen oder nachgeordneten Einrichtungen der kommunalen Verwaltung zu machen, zum Beispiel in kommunalen Unternehmen oder in kommunalen Zweckverbänden.
Was die Änderungsanträge anbelangt, muss ich sagen: Entweder ist es schon im Gesetz geregelt und bedarf keiner weiteren Regelung oder es ist nicht notwendig oder es wird in der Verordnung entsprechend geregelt. Im Übrigen sollte man den Universitäten die Spielräume lassen, die ihnen eingeräumt wurden. Auch da werden wir Praxiserfahrungen sammeln müssen, wie sich das umsetzen lässt und bewährt. Auch zu Änderungsanträgen zu Grundlagenfächern usw. sage ich nur: Es ist geregelt. Lesen Sie die Verordnung. Auf über vier Seiten kann man dort nachlesen, dass sich diese Dinge auf einem entsprechenden Wege befinden.
Die DVU sollte einmal das Rechnen lernen. In dem Änderungsantrag zu § 14 kommen nicht insgesamt 24 Monate Referendariat, sondern 24,5 Monate heraus. PISA lässt grüßen. Bringen Sie also erst einmal das in Ordnung, bevor Sie hier solche Änderungsanträge einbringen.
Ich kann diesen Gesetzentwurf nur Ihrer Zustimmung empfehlen und hoffe und wünsche, dass wir damit in den nächsten Jahren die Reform voranbringen werden. Wir werden uns in ein paar Jahren sicherlich wieder darüber unterhalten. - Danke schön.
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich denke, in einem Punkt sind wir uns einig, nämlich dass die Juristenaus
bildung dringend reformiert werden muss. Diese Forderung ist nun wahrlich schon alt. Es wurde seit Jahrzehnten darüber geredet. Entscheidendes ist in den zurückliegenden Jahren jedoch nicht passiert.
Nun kann man verschiedene Sichtweisen auf den Gesetzentwurf haben, so wie sie von den Kollegen der Opposition vorgetragen wurden. Nur finde ich es unredlich, Kollege Sarrach und Kollege Schuldt, der Landesregierung bzw. der Justizministerin die Schuld dafür zu geben. Wir haben lediglich - das ist mehrfach betont worden - ein Bundesgesetz auszufüllen. Diesbezüglich können wir sicherlich nicht über den Rahmen hinausgehen, den uns das Bundesgesetz vorgibt. Insofern ist der Adressat in diesem Falle falsch. Da müssen Sie schon, liebe Kollegen von der Opposition, den oder die richtigen Adressaten benennen.
Ich will nicht verhehlen, dass man in diesem Gesetz - ich meine damit das Bundesgesetz - sicherlich noch Defizite sehen kann, dass nichts so gut ist, als dass es nicht noch besser gemacht werden kann und dass es möglicherweise auch noch nicht der große Wurf ist. Nur wissen Sie selbst, wie lange Diskussionen um Reformen von Ausbildung an unseren Universitäten - darunter insbesondere in der Juristenausbildung - dauern. Das ist nicht von heute auf morgen zu packen. Deswegen stimme ich Ihnen in einem Punkt zu, den Sie zwar nicht expressis verbis aussprachen, dass man die Diskussion weiterführen muss und noch eine Menge tun kann, um die Ausbildung zu verbessern.
Ich will jetzt nicht weiter auf die inhaltlichen Dinge eingehen; denn diese wurden schon hinreichend erläutert, sondern nur noch einige Ausführungen zum Verfahren machen: Wie gesagt, man kann dieses Gesetz vom Inhalt her kritisieren; das steht jedem Kollegen frei.
Ich möchte aber an den Verfahrensweg erinnern. Wir haben es gemeinsam mit dem Bundesland Berlin geschafft, einen Gesetzentwurf auszuarbeiten. Nun kann man hinsichtlich der Bedingungen einer möglichen Fusion geteilter Meinung sein. Wir haben in den letzten Tagen und Wochen diesbezüglich einiges in der Öffentlichkeit vernehmen können. Es ist gar nicht die Frage, ob die Fusion 2009 ansteht oder nicht und wie die Entscheidung ausgehen wird. Für viel wichtiger halte ich es, dass in so zentralen Bereichen, in denen wir bereits eine territoriale Nähe zu den Universitäten in Potsdam, Berlin und Frankfurt haben, eine solche Zusammenarbeit herbeigeführt wird. Daher halte ich diese Abstimmung mit Berlin für sehr zukunftsweisend und hilfreich für die Juristenausbildung in Berlin und Brandenburg.
Die Kollegen von der Opposition haben eine Anhörung beantragt. Das kann man auch machen. Ich möchte das jetzt nicht auf den Zeitplan schieben, den bekommen wir hin. Wir werden den Gesetzentwurf im Mai in 2. Lesung verabschieden. Aus meiner Sicht ist es aber ein ganz fatales Signal in Richtung Berlin, jetzt noch einmal eine Anhörung zu beantragen. Was ist denn der Zweck einer Anhörung? Man will überlegen, ob man noch Veränderungen herbeiführen kann. Dann aber bringen Sie das Gesamtgefüge sehr durcheinander. Ich sehe die große Gefahr, dass die Berliner Kollegen in einer Art und Weise reagieren werden, die zur Folge hat, dass wir diese Angelegenheit nicht mehr umsetzen können. Davor warne ich eindringlich.
Im Januar hat es, wie Frau Ministerin sagte, eine gemeinsame Anhörung der Fachleute und Verantwortlichen der Justizverwaltungen von Berlin und Brandenburg gegeben. Sie haben ihre Anliegen eingebracht, wie man im Ergebnisprotokoll und im Wortprotokoll nachlesen kann. Eine ganze Reihe der Punkte, die dort genannt wurden, sind in die Erarbeitung des Gesetzentwurfs eingeflossen. Insofern stellt sich für mich die Frage, was die Anhörung soll. Wenn wir dieses Paket, das wir gemeinsam mit Berlin sehr mühevoll geschnürt haben, noch einmal aufschnüren, sehe ich eine ganz große Gefahr darin, den Zeitplan überhaupt einhalten zu können. Dann bekommen wir selbst im Juni keine 2. Lesung hin.
Vor dem Hintergrund bitte ich Sie, verehrte Kollegen von der Opposition, noch einmal, Ihren Antrag auf Anhörung zurückzuziehen. Sie haben dazu bis zum Dienstag Zeit. Ich warte auf die Erklärung, was eine Anhörung bringen soll. Ich sehe die Notwendigkeit dazu nicht.
Wenn es in diesem Gesetzentwurf Defizite geben sollte, was ich überhaupt nicht in Abrede stellen will, dann werden wir sehen, wie sich dieses Gesetz in der Praxis bewähren wird.
Ich möchte diesen einen Satz noch beenden.
Wir können ja dann überlegen, ob noch Änderungsbedarf besteht. Herr Präsident, ich stehe jetzt für eine Zwischenfrage zur Verfügung.
Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit. Wir stimmen der Überweisung an beide Ausschüsse zu.
Herr Minister, bezüglich des Kreises, den Sie gerade angesprochen haben, meine Frage: Wäre es aus Ihrer Sicht denkbar, Regelungen zu schaffen, vor dem Hintergrund der Schulentwicklungsplanung einer möglicherweise - was wir nicht hoffen wollen - mittelfristig bevorstehenden Schulschließung das Amt des Schulleiters auch auf Zeit zu vergeben, ohne dass dann im Nachhinein dieser Stau entsteht, den wir vor Ort erörtert haben? Es geht darum, dass diese Probleme gelöst werden und ein Schulleiter ordnungsgemäß bestellt werden kann, zumindest mit einem Zeitvertrag.
Herr Minister, Sie haben von der Notwendigkeit der Verbesserung des Katastrophenschutzes gesprochen. Können Sie uns Details bzw. Inhalte der neuen Strategien zur Verbesserung des Katastrophenschutzes nennen?
Eine zweite Frage, die uns schon seit langer Zeit bewegt, betrifft die Kommunalfinanzen, die angespannte finanzielle Situation der Kommunen. Wurden diese Dinge auf der IMK besprochen und dazu Festlegungen getroffen?
In der vergangenen Woche fand die Tagung des Europäischen Rates in Kopenhagen statt. Dort wurde die Erweiterung der Europäischen Union beschlossen. Dieser Beschluss hat auch für Brandenburg große Bedeutung. Von daher frage ich die Landesregierung: Wie beurteilt sie die Beschlüsse von Kopenhagen?
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wie in jedem Jahr liegt ein sehr umfangreicher und detaillierter Bericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht vor. Ich möchte an dieser Stelle dem Landesbeauftragten und natürlich auch seinem Personal den Dank meiner Fraktion für diesen uns vorgelegten umfangreichen Bericht aussprechen.
In dem Bericht wird sich wie immer in allen öffentlichen Bereichen mit Problemfällen und Schwierigkeiten beschäftigt, die es im Bereich des Datenschutzes und des Rechtes auf Akteneinsicht gibt.
Nun kann man ja, sehr verehrte Kollegin Kaiser-Nicht, über die Stellungnahme der Landesregierung durchaus geteilter Meinung sein. Es wird nicht in allen Punkten Übereinstimmung erzielt. Das liegt in der Natur der Sache. In manchen Punkten kann man durchaus der Auffassung des Landesbeauftragten folgen, in anderen Punkten eher der der Landesregierung. Hier und da liegt die Wahrheit wohl irgendwo in der Mitte.
Im Übrigen darf ich auch darauf verweisen, dass sich einige Probleme schon gelöst haben, bevor wir den Bericht erörtern konnten.
Hier ist sicherlich nicht die Zeit und Gelegenheit, auf Einzelheiten des Berichtes einzugehen. Ich möchte nur noch ein Wort zu dem, was Frau Kollegin Kaiser-Nicht dargestellt hat, sagen. Irgendwie widersprechen Sie sich. Als wir hier den vorhergehenden Bericht behandelten, haben Sie eine zügigere Bearbeitung angemahnt. Das haben wir umgesetzt. Nun gefällt Ihnen das wieder nicht. Das Thema stand auf der Tagesordnung des Innenausschusses. Sie hätten gern einen Vorschlag unterbreiten können. Auch das haben Sie nicht getan.
- Nein, so einfach machen wir es uns ja auch nicht. Wir schauen natürlich schon, welche Intention Sie dabei verfolgen. Manchmal kann ja auch von Ihnen ein vernünftiger Vorschlag kommen; das ist ja durchaus möglich.
Wir haben in aller Regel die Stellungnahmen, die wir als Drucksache eingebracht haben, mit einer Bitte bzw. Forderung verbunden, entweder an die Landesregierung oder an den Landesbeauftragten bzw. an beide. Wir haben dieses Mal keinen Grund dafür gesehen, selbiges zu tun. Insofern haben wir darauf verzichtet.
Im Übrigen, Frau Kollegin Kaiser-Nicht: Selbst wenn Sie hier die Behauptung aufstellen, dass es schon vor dem 11. September derartige Bestrebungen zur Gesetzgebung gegeben haben sollte, beweisen ja gerade der 11. September und auch spätere Ereignisse, wie letztens die auf Bali, eindrücklich, dass wir genau diese Regelungen brauchen, die Sie hier schlechtreden wollen. Aber wir lassen uns diese Regelung von Ihnen bestimmt nicht schlechtreden.
Meine Damen und Herren, ich komme zu dem Bereich des Akteneinsichtsrechts. Dies ist verfassungsrechtlich normiert. Sicherlich kann man über die verfassungsrechtliche Normierung des Akteneinsichtsrechts geteilter Meinung sein. Immerhin hat die gesetzgeberische Ausgestaltung sechs Jahre gedauert. Das zeigt, welche Schwierigkeiten mit der Umsetzung einer solchen Norm verbun
den sind. Wir waren das erste Bundesland, das eine solche Regelung geschaffen hat. Wir konnten uns also nicht an einer entsprechenden vorhandenen Regelung orientieren. Auch international kann man Analogien nur schlecht ziehen, da in anderen Ländern insoweit eine andere Rechtskultur, eine andere politische Kultur gewachsen ist.
Der befürchtete Ansturm auf die Amtsstuben blieb Gott sei Dank aus. Dafür gibt es möglicherweise mehrere Gründe. Vielleicht sind die Bürger mit den Informationen, die sie sich aus den Medien, über Ratssitzungen, von ihrem Bürgermeister oder von anderen Bediensteten in der Verwaltung beschaffen können, zufrieden und fühlen sich dadurch umfänglich informiert. Sicherlich ist es auch so, dass nicht alle Bürger Lust haben, umfangreiche Akten zu wälzen. Vielleicht ist für den einen oder anderen auch die Hemmschwelle für den Zugang zur Verwaltung, zu Behörden etwas zu hoch.
Gleichwohl muss man sagen, dass die Erfahrungen der Behörden mit der Anwendung des Gesetzes nicht die besten sind. Das mag daran liegen, dass der Umgang mit dem Gesetz gewöhnungsbedürftig ist. Unsicherheiten bei Behörden beim Umgang mit dem Gesetz sollten also abgebaut werden. Es handelt sich um eine relativ neue Materie, an die sich die Bürger auch erst gewöhnen müssen. Deshalb müssen wir den Bürgern und den Behörden Ängste beim Umgang mit dem Gesetz nehmen.
Hier sind Veränderungen angemahnt worden. Auch haben wir dazu einen Beschluss gefasst. Meines Wissens ist die Landesregierung dem Beschluss des Landtags gefolgt und hat den Maßgaben entsprechend einen Gesetzentwurf erarbeitet.
Die kommunalen Spitzenverbände haben zu den vom Landtag geforderten Änderungen allerdings sehr nachdrücklich Stellung bezogen. Sie sehen keine Regelungsnotwendigkeit. Sie meinen, eine Änderung des Gesetzes würde dem Ziel des Abbaus von Normen und Standards zuwiderlaufen. Größere Bürgerfreundlichkeit und Kundenorientierung würden so nicht erreicht.
Diese Bedenken der Kommunen sollten wir sehr ernst nehmen und uns darauf konzentrieren, sowohl beim Akteneinsichtsgesetz als auch beim Landesdatenschutzgesetz Normen und Standards auf den Prüfstand zu stellen und gegebenenfalls abzuschaffen, statt neue zu schaffen. Das sollte die Intention der Gesetzgebung sein und ich möchte die Landesregierung bitten, uns einen in diesem Sinne formulierten Gesetzentwurf vorzulegen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Die Landesregierung hat angekündigt, bis zum Ende dieses Jahres den Entwurf einer Novelle des Denkmalschutzgesetzes vorzulegen. Diesbezüglich haben wir uns schon im zuständigen Ausschuss und auch hier im Plenum inhaltlich verständigt.
Von daher frage ich die Landesregierung: Wie ist der aktuelle Stand hinsichtlich der Erarbeitung dieser Gesetzesnovelle?
Im vergangenen Jahr wurde im Beisein des Parlamentarischen Staatssekretärs beim Bundesverkehrsministerium und des Verkehrsministers des Landes Brandenburg der Startschuss für die Bauarbeiten an der Ortsumfahrung B 101 in Bad Liebenwerda gegeben. Anfangs gab es auch eine rege Bautätigkeit. Die notwendigen Brücken wurden fertig gestellt. Nun ist seit Wochen, eigentlich schon seit Monaten, kein Fortgang der Bauarbeiten mehr wahrzunehmen.
Daher frage ich die Landesregierung: Welche Gründe führten zum Stillstand der Bauarbeiten an der Ortsumfahrung B 101 in Bad Liebenwerda?
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Sarrach, um wieder ein bisschen die Aufgeregtheiten hier
herauszunehmen, die Sie zum wiederholten Male vorgetragen haben, sage ich Ihnen: Es ist natürlich jedem Menschen freigestellt, eine Lebensform zu wählen, von der er meint, dass er damit glücklich sein kann. Das ist jedermanns Angelegenheit und Entscheidung. Aber, Kollege Sarrach, was wir davon unterscheiden müssen, ist die rechtliche Behandlung der jeweiligen Lebensform. Das ist eine vollkommen andere Sache. Das bitte ich Sie ganz einfach zu respektieren. Von daher gesehen haben Ehe und Familie einen besonderen Verfassungsrang. Das bitte ich Sie in diesem Zusammenhang zu tolerieren.
Herr Kollege Sarrach, es ist vollkommen abwegig, der CDUFraktion oder der Partei der CDU insgesamt zu unterstellen, sie hätte das Feindbild Homo-Ehe.
Da sollten Sie wirklich einmal auf die Bremse treten, ganz ruhig sein und hier nicht solche haltlosen Unterstellungen vornehmen. Sie werden in keiner Stellungnahme vonseiten meiner Partei diesbezüglich irgendeine Diskriminierung finden.
Es sind bereits Argumente ausgetauscht worden. Kollegin Schulz hat einiges dazu gesagt. Herr Kollege Sarrach, ich stehe sicherlich nicht hier, um Ihnen Empfehlungen zu geben, aber ich würde Sie doch einmal bitten, darüber nachzudenken, ob die Militanz, mit der Sie ständig vorgehen, wirklich der Sache angemessen ist oder ob Sie nicht auch gegenüber großen Mehrheiten etwas mehr Toleranz üben sollten. Ich achte sehr - um auch das klarzustellen -, Kollege Sarrach...
- Ich habe gesagt, ich führe hier keine Belehrung durch, ich gebe es nur zu bedenken, Frau Kollegin.
Wir haben im Grundgesetz und in der Landesverfassung eine Reihe von Regelungen zum Minderheitenschutz. Dazu stehe ich auch ganz konsequent und ganz bewusst, aber es stellt sich wirklich die Frage, Herr Kollege Sarrach, ob man dann Minderheitenschutz so weit führen muss, wie Sie es hier getan haben. Ich habe mich einmal im Innenministerium erkundigt, wie viele Paare es denn betrifft. Nun könnte ich wie gestern ein Kollege hier eine Denksportaufgabe geben. Ich sage Ihnen aber die Zahl. Es sind über den Daumen gepeilt etwa 20 Paare, die es seit der Einführung des Gesetzes betroffen hat.
Da muss man sich doch die Frage nach der Verhältnismäßigkeit stellen, ob wir eine Gesetzesregelung schaffen wollen, die eben gerade einmal für 20 Fälle, die es bisher gibt, gilt.
- Ich komme noch dazu, warum ich dies der Verhältnismäßigkeit unterwerfe.
Vielleicht etwas später. Ich denke, zu dem, was Herr Sarrach fragen will, komme ich noch.
Zum anderen hat zwischenzeitlich das Bundesverfassungsgericht eine Entscheidung getroffen, zu der man durchaus geteilter Meinung sein kann. Sie findet nicht meine ungeteilte Zustimmung, aber man muss diese Entscheidung hinnehmen. Wenn man sie aufmerksam liest, stellt man fest, dass eingetragene Lebenspartnerschaften eben nicht in allen Bereichen mit der Ehe gleichzusetzen sind. Der besondere Schutz der Ehe ändert lediglich nichts daran, dass für die gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft ebenso Rechte und Pflichten bestehen können. Herr Sarrach, um auch hierzu alle Aufgeregtheiten herauszunehmen, sage ich noch einmal ganz deutlich, was der Kanzlerkandidat der Union gesagt hat, nämlich, er werde an diesem Bundesgesetz nichts ändern. Ich bitte Sie, dies auch nicht anders darzustellen.
Dieses Lebenspartnerschaftsgesetz - das ist der Knackpunkt wurde im Bundestag mit der rot-grünen Mehrheit beschlossen, nachdem alle Dinge herausgenommen wurden, die der Zustimmung des Bundesrates bedurft hätten, weil es unterschiedliche Auffassungen gibt. Nur deswegen sind die Landtage aufgefordert, diese Regelung zu treffen. Deswegen haben wir die unterschiedlichen Regelungen.
Nun komme ich zu dem, was Sie sicherlich fragen wollten. Der Minderheitenschutz ist sicherlich die eine Sache. Die andere Sache ist aber die, dass ich Sie fragen muss, Herr Kollege Sarrach, ob Sie wirklich bereit sind, eine solch eklatante Beschneidung der Organisationshoheit der Kommunen vorzunehmen. Diese wird von Ihnen in der Gesetzesformulierung als gering eingeschätzt. Daher würde ich Sie fragen wollen, ob Sie das wirklich so sehen, dass wir einen solch erheblichen Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung vornehmen sollten. Das meinte ich mit der Abwägung zwischen der kommunalen Selbstverwaltung auf der einen Seite und der Anzahl derjenigen, die es betrifft, auf der anderen Seite.
Ich erinnere an dieser Stelle - Herr Präsident, ich bin mit meiner Rede gleich am Ende - daran, dass die bisherige Regelung nicht ausschließt, dass die Kommunen im Rahmen ihrer Selbstverwaltung festlegen können, wer die zuständige Stelle in ihrer Verwaltung ist. Ich wiederhole: Es handelt sich in keinster Weise um Diskriminierung von Homosexuellen...
... sondern um Respekt vor der Selbstverwaltungshoheit der Kommunen. Der Bundesgesetzgeber hat sicherlich das Recht, das Personenstandsrecht an dieser Stelle zu verändern, was ich auch für bedenklich ansehe. - Danke schön.
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Kollege Trunschke, bisher sind wir in kulturpolitischen Diskussionen immer relativ vernünftig auseinander gegangen, auch wenn es im Detail manchmal verschiedene Auffassungen gab. Aber was Sie heute geboten haben, lieber Herr Kollege, das verleitet mich zu der Gegenfrage: Wer soll Sie ernst nehmen, wenn Sie - erstens - so auf diese Konzeption reagieren und selbige so in Grund und Boden reden, ohne auch nur ein gutes Haar daran zu lassen, und wer soll Sie - zweitens noch ernst nehmen, wenn Sie solch einen Antrag hier vorlegen? Das war schon halbwegs enttäuschend, muss ich Ihnen sagen.
Es ist das erste Mal passiert, dass wir im Land Brandenburg eine solche Bestandsaufnahme gemacht haben. Aus meiner Sicht ist es eine sehr umfangreiche und, soweit es zum gegenwärtigen Zeitpunkt möglich ist, auch detaillierte Arbeit, die hier vorgelegt wurde. Man kann sicherlich noch darüber diskutieren, ob wir an der einen oder anderen Stelle noch mehr ins Detail gehen wollen oder sollen. Wenn das gewünscht ist, dann geben wir das gerne als Auftrag an das zuständige Ministerium weiter.
Ich möchte an dieser Stelle allen, die daran mitgewirkt haben, allen Mitarbeitern im Ministerium und ganz besonders Frau Ministerin, ein ganz herzliches Dankeschön sagen. Wenn ich weiß, dass Frau Ministerin 60 Stunden an dieser Konzeption gearbeitet hat, dann, denke ich, ist das schon einen ganz großen Dank wert, dass sie sich persönlich so dafür eingesetzt hat. Ich möchte diesen Dank aber auch weiterreichen an alle Einrichtungen, alle Verbände und auch an die Kommunen, die mitgeholfen haben, auch wenn sich die Zusammenarbeit mit den Kommunen teilweise schwierig gestaltete. Wir haben ja gehört, dass sich der Landkreistag an dieser Stelle nicht gerade sehr kooperativ gezeigt hat. Ich hoffe, dass im Ergebnis dieses Prozesses auch gegenseitig mehr Verständnis für die Probleme, die die eine und die die andere Ebene hat, erzeugt worden ist und dass vor allem auf der kommunalen Ebene auch neue Erkenntnisse darüber gewonnen werden, wie Kulturpolitik in unserem Land funktionieren soll. Ich meine, dass das Land und speziell das Ministerium damit an eine Grenze gegangen ist, die verfassungsrechtlich durchaus noch vertretbar ist.
Damit komme ich dazu, wie man Kultur definieren sollte und wie der Kulturbegriff hier dargelegt wurde. Herr Kollege Trunschke, hier kann ich Ihrer Auffassung auch nicht folgen, wenn Sie unterscheiden zwischen Kultur auf der einen Seite und Kulturpolitik auf der anderen Seite. Ich meine, wenn man Kultur betreiben will, dann muss man auch eine gute Kulturpolitik machen und dann kann man diese Unterscheidung nicht treffen.
Mich bewegt in diesem Zusammenhang eine ganz andere Sache. Ich bin nämlich nach wie vor der Auffassung, dass Kulturpolitik nicht in erster Linie parteipolitisch und schon gar nicht ideologisch geprägt sein sollte, sondern dass sich Kulturpolitik an den praktischen Erfordernissen ausrichten sollte. Ich glaube, genau darauf zielen auch diese Bestandsaufnahme und diese Konzeption ab. Der Staat kann eben im Bereich der Kultur nur die Aufgaben übernehmen, die hier dargelegt sind. Kultur muss, wie dargelegt wurde, aus den Menschen selbst erwachsen. Sie müssen die kulturellen Bedürfnisse darlegen, die sie haben. Dann muss der Staat prüfen, welche Aufgaben er übernehmen kann und wo dies der Eigeninitiative der Menschen überlassen bleiben muss. Dabei müssen wir auch zu einer Abgrenzung zwischen den einzelnen Ebenen kommen, zwischen Bund, Ländern und Gemeinden.
Hier kann ich auch Ihre Kommentierung, Herr Trunschke, „Kommune, friss oder stirb!“ überhaupt nicht verstehen. Wir müssen vielmehr zu einem vernünftigen Miteinander kommen: Wie können wir die kulturellen Prozesse zwischen Land und Kommunen gemeinsam gestalten? Wo müssen wir Abgrenzungen vornehmen? Welchen Anteil an Förderung kann das Land übernehmen? Welche Institutionen betreibt das Land selbst? Wo müssen wir mehr in die Kommunen überführen und wo müssen die Kommunen bis hin zu Vereinen, Verbänden und Privatinitiativen, auf die wir noch stärker setzen müssen, mehr Eigenverantwortung übernehmen?
Was Sie, verehrte Kolleginnen und Kollegen von der PDS, mit Ihrem Antrag implizieren, ist ein neuer Zentralismus. Was Zentralismus in der Kultur bedeutet, darauf möchte ich lieber nicht eingehen. Ich halte es für gut, dass wir im Bereich der Kulturpolitik bundesrechtliche Regelungen und vor allem den Kulturföderalismus, die Eigenverantwortung der Kultur haben.
Sie wollen räumliche und soziale Erreichbarkeit eines breit gefächerten Angebots. Dagegen ist im ersten Moment gar nichts zu sagen. Aber Sie implizieren damit, dass der Staat dies definiert und dafür sorgen soll, dass es dieses Angebot gibt. Aber das kann der Staat schlichtweg nicht leisten. Ich habe gerade versucht darzustellen, dass wir dabei die Aufgabenzuständigkeit zwischen den einzelnen Ebenen beachten müssen. Es kommt auch darauf an, wie man Angebote sinnvoll miteinander abstimmt und koordiniert. Natürlich sind wir dafür, dass es ein breites Angebot gibt, dass es eine gute räumliche und natürlich auch soziale Erreichbarkeit gibt. Nur können Sie das von Staats wegen nicht vorbestimmen. Deswegen hat es in einem solchen Antrag nichts zu suchen. Wenn ich mir die kulturelle Landschaft im Land Brandenburg ansehe, bin ich ganz sicher, dass es dieses Angebot gibt. Jedenfalls kann ich nicht wahrnehmen, dass Angebote fehlen. Vielleicht gilt das in bestimmten einzelnen Bereichen, aber wenn ich es mir im Großen und Ganzen ansehe, stelle ich fest, dass der Vorwurf, den Sie damit erheben, nicht ganz zutreffend ist.
Ein Wort zur Finanzierung: Sie verlangen in Ihrem Antrag, konkrete Maßnahmen festzulegen, um die Kulturfinanzierung zwischen dem Land und den Kommunen zu gewährleisten. Das ist auf den ersten Blick eine Forderung, hinter der man durchaus stehen kann. Nur wissen Sie ganz genau, dass wir uns im Moment in zwei Diskussionen befinden: Wir sind auf Bundesebene in der Diskussion um eine Gemeindefinanzreform, die endlich einmal angeschoben wurde, nachdem fast vier Jahre nichts passiert ist, und im Land stehen wir mitten in der Diskussion zu einem Finanzausgleichsgesetz für die Kommunen. Ich wünschte, beides wäre schon weiter gediehen und wir könnten hier schon verlässliche Angaben machen und entsprechende Beschlüsse in diesem Hohen Hause fassen. Aber wir sind noch nicht so weit. Von daher gesehen möchte ich einfach darum bitten, diese Diskussionen schlichtweg abzuwarten. Natürlich müssen wir uns als Kulturpolitiker in diesen Diskussionsprozess einbringen, damit wir das kulturelle Angebot absichern können. Aber Sie können es aufgrund der aktuellen Diskussionslage jetzt in dem Antrag nicht so fordern, wie es darin steht.
Wenn Sie die Pro-Kopf-Ausgaben des Landes oder die Ausgaben insgesamt für Kultur in Brandenburg monieren, haben Sie vielleicht gar nicht Unrecht mit der Aussage, dass wir unter den ostdeutschen Ländern nicht gerade eine Spitzenposition einnehmen. Nur muss man dann auch einmal analysieren, wie es in den ersten neun Jahren gelaufen ist. Dabei muss man auch das Verhältnis der Finanzierung zwischen dem Land auf der einen Seite und den Kommunen auf der anderen Seite sehen. Hier haben die Kommunen einen Nachholbedarf. Deshalb müssen wir den Diskussionsprozess um die Finanzierung führen. Aber wir müssen auch die Kommunen an die Hand nehmen und sie in einem großen Miteinander dazu bringen, dass sie hier stärkere Pflichten wahrnehmen.
Die kommunalen Kulturentwicklungsplanungen, die hier teilweise eingeflossen sind, sind sehr zu begrüßen. Ich hoffe und wünsche, dass sie weiter betrieben und dann in die Fortschrei
bung dieser Bestandsaufnahme und dieser Konzeption weiter mit einfließen werden.
Ich möchte auch noch eines, was in dieser Bestandsaufnahme angesprochen wurde, zu bedenken geben, gerade auch im Hinblick auf Ihre Forderung nach der räumlichen und sozialen Erreichbarkeit eines breit gefächerten Angebotes. Wir müssen auch die Bevölkerungsentwicklung im äußeren Entwicklungsraum beachten. Auch sie hat Auswirkungen auf die kulturelle Entwicklung im Lande.
Die Zahl der Museen ist in zehn Jahren um einiges angestiegen, wie Sie der Bestandsaufnahme entnehmen können. Das hat verschiedene Ursachen. Wir hatten vielleicht an der einen oder anderen Stelle Nachholbedarf oder es sind neue Felder entstanden, zum Beispiel Technikmuseen. Vor zehn Jahren war ja noch gar nicht absehbar, dass Betriebe, die noch produzieren, plötzlich zu Museen werden und dass wir in einer Fabrikhalle einmal Konzerte oder Ausstellungen veranstalten. Von daher ist die gewachsene Zahl erklärbar. Aber wir müssen darauf achten, dass wir das nicht übertreiben und dass wir nicht gleich kurz um die Ecke zwei Museen mit den gleichen Inhalten haben. Auch hier müssen wir genau prüfen, was wir finanzieren können und was eingerichtet werden kann. Ich finde es ganz besonders wichtig, dass die museumspädagogische Arbeit wesentlich verbessert wird.
Zum Denkmalschutz möchte ich nur sagen, dass sich das entsprechende Gesetz bewährt hat und dass wir vor einer Novellierung stehen. Ich hoffe, dass wir diese Novellierung gemeinsam mit der kommunalen Ebene so hinbekommen, dass für alle etwas dabei herauskommt.
Zum Musikschulgesetz möchte ich nur so viel sagen: Wir können froh sein, dass wir dieses Gesetz haben, auch wenn ich sehr bedauere, dass die Finanzierung nicht gesichert ist. Ich möchte aber gleichzeitig davor warnen, dass aufgrund des Musikschulgesetzes und des Denkmalschutzgesetzes der Eindruck entstehen könnte, wir müssten im Bereich der Kultur noch mehr gesetzliche Regelungen treffen. Wir sollten uns darauf verständigen, nur so viel gesetzlich zu regeln, wie in der Tat notwendig ist.
Es gäbe sicherlich noch zu vielen einzelnen Punkten Anmerkungen zu machen. Ich möchte es dabei bewenden lassen.
Ich komme zum Schluss. Ich glaube, wir haben mit dieser Bestandsaufnahme eine gute Grundlage an die Hand bekommen. Diese Bestandsaufnahme sollte fortgeschrieben werden. Sicherlich gibt es an der einen oder anderen Stelle noch einiges zu verbessern.
Herr Präsident, die Ministerin hat gesagt, dies sei der Beginn eines nächsten Schrittes. Dem kann ich nur zustimmen. Ich hoffe und wünsche, dass dies eine gute Grundlage für unsere weitere Arbeit ist.
Im Übrigen empfehle ich die Ablehnung des PDS-Antrages. Danke schön.
Ein Polizeiorchester ist nicht nur ein Aushängeschild der Polizei, sondern trägt auch zur Bereicherung des kulturellen Lebens bei. Nun hört man aus Berlin, dass nach Plänen der dortigen Koalition das Berliner Polizeiorchester vor dem Aus steht.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung, ob der Fortbestand des Brandenburger Polizeiorchesters gesichert ist.
In Brandenburg gibt es genau wie in anderen Bundesländern organisierte Kriminalität in sehr vielfältigen Erscheinungsformen. Die Komplexität dieses Kriminalitätsphänomens erfordert eine differenzierte Betrachtung, bei der auch kriminalgeographische Aspekte Berücksichtigung finden müssen. Nur so werden eine realistische Beschreibung der Bedrohungslage und dadurch die Entwicklung wirksamer Bekämpfungsstrategien möglich.
Ich frage die Landesregierung: Wie schätzt sie das von der organisierten Kriminalität ausgehende Bedrohungspotenzial für das Land Brandenburg ein?
Herr Minister, ich greife noch einmal das Wort Geldwäsche auf. Bei den Ermittlungen werden in aller Regel doch sehr große Beträge sichergestellt.
1. Was geschieht mit den aus der Bekämpfung der organisierten Kriminalität abgeschöpften und sichergestellten Gewinnen?
2. Können Sie eine Größenordnung nennen, wie hoch diese Beträge in Brandenburg jährlich sind?
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Denkmalschutz - das hat Herr Kollege Hammer gerade bewiesen - ist für viele ein Reizwort. Die einen finden es sehr reizvoll, sich um das kulturelle Erbe zu bemühen, es zu erhalten und zu pflegen; das ist durchaus zu begrüßen. Andere sind gereizt, wenn sie nur das Wort Denkmalschutz hören oder wenn sie mit dem Denkmalschutz in Berührung kommen, Auflagen zu erfüllen haben und dadurch auch Mehrkosten entstehen.
In einem sind wir uns alle einig: Es geht um die Bewahrung des kulturellen Erbes. Dies ist ein wichtiges gesellschaftliches und politisches Anliegen. Kulturelles Erbe stiftet unsere Identität, egal, ob diese nun brandenburgisch oder preußisch definiert wird, ob sie in einigen Landesteilen sächsisch beeinflusst ist oder ob wir durch die vielen Einflüsse über die Jahrhunderte hinweg auch andere identitätsstiftende Merkmale der Denkmale hier im Land haben.
Wir alle sind aufgerufen, diese Wurzeln zu bewahren und uns dieser Wurzeln bewusst zu werden. Wir haben in Brandenburg tatsächlich eine sehr vielfältige Denkmallandschaft, die es zu erhalten gilt. Denkmalschutz und Denkmalpflege haben sichtbare, zumeist in Stein, Holz, Stahl oder anderen Materialien oder in Landschaft geformte Dokumente unserer Geschichte und unseres kulturellen Erbes zum Gegenstand. Wir haben im Osten auch nach elf Jahren einen starken Nachholbedarf in dieser Richtung.
Wir begingen vor einigen Wochen mit einer würdigen Festveranstaltung das zehnjährige Bestehen des Denkmalschutzgesetzes hier in Brandenburg, und zwar an einer herausragenden und würdigen Stätte, nämlich im Kloster Chorin. Gleichwohl ist kein Gesetz für die Ewigkeit und auf Dauer gemacht. Meine beiden Vorredner haben schon auf einige überarbeitungsbedürftige Punkte aufmerksam gemacht. Das Gesetz hat sich in diesen zehn Jahren zum überwiegenden Teil sehr bewährt. Wir müssen nun aber alle praktischen Erfahrungen, die wir mit ihm gemacht haben, auf den Prüfstand stellen und Reibungsflächen und verbesserungsbedürftige Punkte herausfinden.
Es gibt unterschiedliche und einander zum Teil widerstrebende Interessenlagen, wie ich es eingangs dargestellt habe. Diese gilt es miteinander in Einklang zu bringen. Es ist der öffentlichen Hand eben nicht möglich, alle Lasten der Bauunterhaltung allein zu tragen. Man muss sehen, wie diese Kosten in jedem Falle anteilig von den privaten, aber vor allem von den kirchlichen Trägern übernommen werden können. Dennoch sollte es weitergehende und flexiblere Möglichkeiten geben, um andere Eigentümer bei der Unterhaltung und Sanierung zu unterstützen.
Politisches Ziel sollte es sein, dass Investitionen in ein denkmalgeschütztes Gebäude zumindest genauso attraktiv, wenn nicht sogar noch attraktiver als die Investitionen in einen Neubau gestaltet werden. Gebäude, die weggerissen worden sind, sind unwiederbringlich verloren. Dies kann allerdings nur erreicht werden, wenn es nicht nur finanzielle Unterstützung gibt, sondern wenn auch der Verwaltungsablauf klar strukturiert, leicht zu bewältigen und zielführend organisiert ist.
Noch schädlicher als bestimmte Komplikationen im Verfahren selbst ist das häufige öffentliche Gerede über den Denkmal
schutz als Investitionshemmnis. Genau das Gegenteil ist der Fall, denn Denkmalschutz ist ein herausragender und unverzichtbarer Standortfaktor. Gerade viele einheimische kleine und mittelständische Unternehmen profitieren davon. Wenn man einmal Vergleiche zieht, haben sie oftmals eine höhere Wertschöpfung aus Denkmalpflege als aus Neubau.
Auch aus diesen Gründen müssen die Verfahren den Erfahrungen der letzten zehn Jahre angepasst und möglichst vereinfacht werden.