Ich muss Ihnen mitteilen, dass die Abgeordnete Reinhilde Schildhauer-Gaffrey, die seit dem ersten Tag seines Bestehens in diesem Landtag gearbeitet hat, am 18. Juli dieses Jahres verstorben ist. Ich bitte Sie, sich in ehrendem Gedenken von den Plätzen zu erheben.
Zu Ihrer Information teile ich mit, dass Frau Angela Müller, die Nachrückerin aus der SPD-Fraktion, mit Wirkung vom 11. August 2003 ihr Mandat übernommen hat. Ich darf Frau Müller herzlich willkommen heißen. Sie ist ja aus ihrer früheren parlamentarischen Tätigkeit hinlänglich bekannt. Ich wünsche Ihnen und uns eine gute Zusammenarbeit. Ich bin überzeugt davon, dass das beiden Seiten leicht fallen wird.
Tagesordnungspunkt 4, 1. Lesung des Gesetzes zur Änderung des Brandenburgischen Versorgungsrücklagengesetzes - der Entwurf trägt die Drucksachennummer 3/6242 -, in Verbindung mit der 1. Lesung des Brandenburgischen Gesetzes über die Nichtanpassung der Bezüge der Staatssekretäre und entsprechenden Versorgungsempfänger in den Jahren 2003 und 2004, Drucksache 3/6246, soll auf Vorschlag der Fraktionen, vertreten durch die Parlamentarischen Geschäftsführer, ohne Debatte behandelt werden.
Schließlich wird auf Wunsch der PDS-Fraktion mit Unterstützung der Geschäftsführer ein Tausch der Beratung des Antrages „Vorlage des Finanzausgleichsgesetzes“ - 3/6259 ist die zugehörige Drucksachennummer - mit der für morgen vorgesehenen Beratung des Antrages „Weiterentwicklung der Ostbahn (Berlin - Kostrzyn) “ vorgenommen. Dieser Antrag trägt die Drucksachennummer 3/6286.
Beim Tagesordnungspunkt 6 - es geht um die 1. Lesung des Ersten Gesetzes zur Änderung des Brandenburgischen Hochschulgesetzes, Drucksache 3/6248, in Verbindung mit dem Bericht über die Erfahrungen mit dem im Jahr 1999 neu gefassten Brandenburgischen Hochschulgesetz, Drucksache 3/6249 wird auf die Redezeitvariante 2, das heißt zehn, acht, acht, fünf und zehn Minuten, in der Reihenfolge SPD, CDU, PDS, DVU und Landesregierung gewechselt. So auch der Wille der Fraktionen, vertreten durch die Parlamentarischen Geschäftsführer.
Gibt es von Ihrer Seite weitere Wünsche zur Änderung, Ergänzung oder Reduzierung der Tagesordnung, wie sie vom Präsidium vorgeschlagen worden ist? - Wenn das nicht der Fall ist, dann bitte ich um Ihr zustimmendes Handzeichen, die heutige
Arbeit mit den Änderungen, wie ich sie Ihnen vorgetragen habe, zu beginnen. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Dann werden wir so verfahren.
Es gibt eine Reihe von Abwesenheitserklärungen. Sie beziehen sich zum Beispiel auf die Abgeordnete Konzack, die Abgeordnete Schulz und auf den Abgeordneten Sarrach. Darüber hinaus sind mir explizit keine Gründe für eine Abwesenheit von Abgeordneten bekannt.
Das Wort geht an den Abgeordneten Dellmann, der die Gelegenheit erhält, die Frage 1686 (Tagesfahrlicht auch in Deutsch- land?) zu formulieren.
Noch immer verunglücken im Land Brandenburg jede Woche Menschen im Straßenverkehr. Ein Beitrag zur Änderung dieser schlimmen Situation könnte die Einführung von Tagesfahrlicht als Pflicht für Kfz-Führer sein. In verschiedenen europäischen Staaten sind damit sehr positive Erfahrungen gemacht worden.
Ich frage Landesregierung, welche Initiativen sie im Zusammenhang mit der Einführung von Tagesfahrlicht in Deutschland ergreift.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Dellmann, auf Ihre Frage, ob die Landesregierung beabsichtigt, zur Einführung der Lichtpflicht initiativ zu werden, antworte ich mit einem klaren Ja. Wie Sie sicherlich wissen, stehe ich diesem Thema seit längerem positiv gegenüber, aber ich betone: als Pflicht, nicht als Kür. Deshalb haben meine Mitarbeiter bereits in den letzten Wochen die Tagesordnung für die in zwei Wochen stattfindende Verkehrsabteilungsleiterkonferenz entsprechend erweitert. Das heißt, nach der Befassung der Abteilungsleiter der Länder mit dieser Thematik wird sich diese sicherlich auch auf der Tagesordnung der Verkehrsministerkonferenz, die im Herbst stattfindet, wiederfinden. Die Regierung ist also aktiv, das wird Sie nicht überraschen.
Es gab vor Jahren schon einmal eine solche Initiative. Ich kann nur hoffen, dass die Argumentation der Länder geschlossener sein wird als damals und der Vorschlag eine Mehrheit findet. Dann - davon bin ich überzeugt - wird sich die Bundesregierung dem gemeinsamen mehrheitlichen Votum der Verkehrsminister nicht verschließen. - Schönen Dank.
Ich frage Sie: Was spricht dagegen, dass sich der Verkehrsminister als Schirmherr der Landesverkehrswacht bereits jetzt der Kampagne „Fahren mit Tagesfahrlicht“ anschließt und diese unterstützt, um Unfallrisiken auf den Straßen schon jetzt abzubauen?
Eine zweite Frage: Was spricht dagegen, dass Sie - und mit Ihnen die gesamte Regierung - sich dafür engagieren, die Fahrzeuge des öffentlichen Dienstes, also der Landesverwaltung und der Kommunalverwaltungen, bereits jetzt mit Tagesfahrlicht fahren zu lassen?
Frau Tack, es spricht erst einmal nichts dagegen, dass ich als Schirmherr diese Aktion unterstütze. Das habe ich übrigens auch schon das letzte Mal spontan getan. Aber ich sage nochmals: Ich bin für die Einführung als Pflicht.
Wenn uns im Dämmerlicht oder bei Gegensonne Fahrzeuge mit Licht entgegenkommen, während andere ohne Licht fahren, führt das eher zu Verunsicherung. Ich bin überzeugt davon, dass das nicht von Vorteil wäre.
Lassen Sie uns den Weg gehen, uns gemeinsam mit den anderen Ländern dafür einzusetzen, Tagesfahrlicht zur Pflicht zu machen. Dann gibt es keine Irritationen und ich glaube, dann haben wir den Effekt, den Herr Dellmann mit seiner Fragestellung anspricht: eine Verminderung der Unfallzahlen. - Danke.
Das Wort geht an Herrn Senftleben. - Er ist nicht hier. - Dann sind wir bei Herrn Christoffers, der Gelegenheit erhält, die Frage 1688 (Klärungsbedarf des Bürgschaftsausschusses zur Chipfabrik in Frankfurt [Oder]) zu formulieren.
Nachdem Dubai sich bereit erklärt hat, die Finanzierungslücke für die Chipfabrik in Frankfurt (Oder) zu schließen, wird nun noch die Entscheidung des Bund-Landes-Bürgschaftsausschusses erwartet. Der Bürgschaftsausschuss hat die Entscheidung mehrfach verschoben.
Ich frage die Landesregierung: In welchen Punkten sieht der Bürgschaftsausschuss noch Klärungsbedarf?
Da der Minister nicht anwesend ist, erteile ich zur Beantwortung der Frage Herrn Staatssekretär Dr. Vogel das Wort.
Abgeordneter Christoffers, es trifft zu, dass das Verfahren zur Bürgschaft für die Firma Communicant beim zuständigen Bund-Landes-Bürgschaftsausschuss angelaufen ist. Die Prüfung des Antrages der Firma Communicant auf Gewährung dieser Bürgschaft wird gegenwärtig durch den Geschäftsbesorger des Bundes, also des Unternehmens Price Waterhouse Cooper, fortgesetzt und wird dann im weiteren Verlauf wieder im interministeriellen Bürgschaftsausschuss stattfinden.
Hinsichtlich der Einzelheiten des Antrags - also auch bezüglich des Diskussionsstandes - haben alle Beteiligten, wie es bei einem laufenden Bürgschaftsverfahren üblich ist, Vertraulichkeit vereinbart. Ich muss daher um Verständnis bitten, dass ich mich bezüglich der von Ihnen gestellten Fragen an die Vertraulichkeit halten muss.
Herr Staatssekretär, aus Presseberichten verlautete, dass bei den Verhandlungen ein Fortschritt hinsichtlich der Bestätigung oder Nichtbestätigung der Finanzierungsstrukturen erreicht worden sei. Können Sie diese Aussage bestätigen?
Die zweite Frage: Ein zeitlicher Spielraum für eine endgültige Entscheidung zur Chipfabrik besteht eigentlich nicht mehr. Welche realistische Zeitschiene sehen Sie, zu der eine endgültige Entscheidung tatsächlich vorliegt?
Meine dritte Frage: Das Kabinett hat gestern den Haushalt beschlossen. Ist im Falle einer positiven Entscheidung zur Chipfabrik in diesem Haushalt Vorsorge für dieses Vorhaben getroffen worden?
Zur ersten Frage muss ich noch einmal auf die Vertraulichkeit hinweisen, die hier vereinbart worden ist.
Zur zweiten Frage ist eines völlig klar: Alle Beteiligten sind sich der Tatsache bewusst, dass der Zeithorizont zu dieser Entscheidung im Bürgschaftsverfahren, aber auch zur Gesamtfinanzierung, die dadurch ja hergestellt werden würde, begrenzt ist. Alle Beteiligten setzen alles daran, dieser Tatsache gerecht zu werden.
Herr Staatssekretär, ist es zutreffend, dass der Bürgschaftsausschuss völlig richtigerweise vor allem die wirtschaftliche Tragfähigkeit des Projekts prüft?
Zweite Frage: Ist es zutreffend, dass Herr Minister Junghanns aktuell darüber unterrichtet wurde, dass die CommunicantChipfertigung auf Cemos-Basis mit dem veralteten Stand der Technik des 0,18-Mikron-Verfahrens nur geringe oder überhaupt keine Marktchancen haben wird, weil sich der Stand der Technik bereits zum 0,15- und 0,13-Mikron-Verfahren weiterentwickelt hat und man in Kürze mit dem neuen 0,09-MikronVerfahren rechnen muss?
Frau Abgeordnete, zu beiden Fragen muss ich wiederum auf die vereinbarte Vertraulichkeit hinweisen. Es ist aber selbstverständlich so, dass auch die von Ihnen angesprochenen Themen, die Fragen nach der Wirtschaftlichkeit des Projekts, nach dem Businessplan und auch nach der technologischen Innovation, in diesem Bürgschaftsverfahren geprüft werden und diese Prüfung dann in die Entscheidung des Bürgschaftsausschusses einfließt.
Wir sind bei der Frage 1689 (Düngung mit Klärschlamm in der Brandenburger Landwirtschaft), gestellt vom Abgeordneten Claus.
Das Düngen mit Klärschlamm auf Ackerflächen in Brandenburg ist nach Darstellung des Ministeriums für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung wegen der möglichen Schadstoffbelastung von Klärschlamm nicht unproblematisch. Nach einem kürzlich veröffentlichten Bericht des Ministeriums für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung wird nach wie vor Klärschlamm - vorwiegend aus Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen - in großer Menge nach Brandenburg gebracht und hier zur Düngung verwendet. Etwa 27 000 bis 30 000 Tonnen Klärschlamm gelangen nach Angaben des Ministeriums jährlich auf landwirtschaftlich genutzte Flächen in Brandenburg. Auf diesem Wege würden in nicht unbeträchtlichem Maße Schadstoffe in Brandenburger Böden einsickern, so das Ministerium weiter.